Mindesteinzahlung bei Sportwetten – der Einstieg in Franken und die Wege daneben

Updated Oktober 2026
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Die Zahl, nach der die Leute suchen, ist klein und unspektakulär: CHF 20. So viel kostet der kleinste Einkauf von Spielguthaben im Wallet von Swisslos. Daneben steht eine zweite Zahl, die kaum jemand sucht und die trotzdem jeder kennen sollte, der sein Konto regelmässig auffüllt: CHF 10’000 in 30 Tagen. Wer in der Schweiz bei einem bewilligten Veranstalter wettet, bewegt sich zwischen diesen beiden Beträgen, und alles, was dazwischen an Zahlen herumgereicht wird – fünf Euro, ein Euro, gar keine Mindesteinzahlung – gehört zu einer anderen Welt mit einer anderen Währung, einer anderen Aufsicht und einem anderen Beschwerdeweg.

Ein Lederportemonnaie, daneben ein kleiner Stapel Münzen auf einer hellen Marmorplatte im Tageslicht
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Das ist die erste und wichtigste Einordnung. Wer nach der kleinsten Einzahlung sucht, findet im Netz eine Reihe von Beträgen, die in Franken keinen Sinn ergeben. Sie stammen von Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und hier auch keine bekommen können.

Datenstand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht und die Veranstalterunterlagen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.

Rechtslage: warum es beim Einstieg nur zwei Wege gibt

Die Schweizer Sportwette ist ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist. Nicht zuständig ist die ESBK – die prüft Casinos, und wer dort anruft, um eine Wette zu melden, landet an der falschen Schranke.

Eine alte Holzbrücke über einen Gebirgsbach, Moos auf den Steinen, Nebelschwaden hängen im Tal
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel sind nötig, und beide gelten nur in der Schweiz. Genau dieser Satz erklärt, warum die Auswahl so kurz ist. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Was die Gespa daneben veröffentlicht, ist die Sperrliste ausländischer Domains – eine Liste der ausgeschlossenen, nicht der erlaubten.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, kommt dort nicht hinein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Diese Verkaufsstellen sind für einen Teil der Ein- und Auszahlungen der praktischere Weg als das Handy – dazu mehr im Abschnitt über die Zahlungsabwicklung.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Grenze läuft also nicht zwischen «legal» und «illegal», sondern mitten durch das Land. Das ist die Eigenheit des Schweizer Modells, und sie entscheidet für viele Leser die Frage, überhaupt welche Plattform sie öffnen dürfen, bevor eine einzige Zahl über Einzahlungen relevant wird.

Was ausländische Bewilligungen hier wert sind

Curaçao, Malta, Deutschland, Zypern – eine Bewilligung aus einem dieser Länder hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist keine Einschätzung, sondern der Wortlaut der Veranstalterbewilligung, die nur hierzulande wirkt. Für den Leser heisst das: Ein ausländischer Veranstalter steht ausserhalb des Schweizer Schutzsystems. Er ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Aufsicht über seine Auszahlungen, und bei Streit gibt es keinen Schweizer Weg. Die Gespa kann seine Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren – die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, was die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet.

Der Spieler wird nicht bestraft. Das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich, und es ist einer der wenigen Punkte, in denen die Schweiz milder ist als ihr Ruf. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn aber eingezogen werden – und das trifft den Spieler, nicht nur den Veranstalter. Wer also glaubt, das Risiko liege allein beim Anbieter, irrt.

Die Einzahlung selbst ist kein Straftatbestand. Der Weg, der in der Praxis zählt, ist der Weg der Verkaufsstellen: ein Wettschein, den jemand an einem Kiosk kauft. Genau dort setzt der Spielerschutz an, und dort hat er im letzten Testdurchgang versagt – dazu im nächsten Abschnitt.

Schutzmassnahmen: Limiten, Sperren und was davon wirklich bindet

Zuerst die gute Nachricht für alle, die eine Zahl suchen, ab der es teuer wird: Es gibt sie nicht. Die Schweiz kennt keine staatliche feste Obergrenze für Einzahlungen. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen, aber die Zahl kommt von der Person selbst. Wer will, setzt sich eine Verlustlimite, die niedriger liegt als sein monatliches Budget – und das ist bei einer Tätigkeit, bei der die Quotenmarge systematisch gegen einen arbeitet, die vernünftigere Reihenfolge.

Interessanter als die Existenz dieser Limiten ist ihre Mechanik. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Dieser eine Satz – Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden – ist die wirksamste Spielerschutzregel im Schweizer Angebot, und es lohnt sich, genau hinzusehen, was er verhindert. Er verhindert nichts am Samstagabend, wenn die Limite schon ausgeschöpft ist. Was er verhindert, ist der Anruf am nächsten Morgen: die sofortige Korrektur einer Grenze, die drei Stunden vorher noch vernünftig schien. Im Gesetz steht für die Erhöhung eine Frist von 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage zwischen Reue und Rückkehr sind eine andre Zahl als ein Tag.

Bei Swisslos kommt die produktbezogene Sperre dazu: Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Selbstausschluss ist also nicht nur ein Schalter in einer App, sondern ein Eintrag, dem man nur über eine Fachstelle und nach einer Frist von drei Monaten wieder entkommt. Wer einmal drin steht, bleibt eine Weile drin.

Ganz ernst ist ein anderer Punkt: 2025 führte die Gespa Testkäufe durch, 200 an Verkaufsstellen. In 47,5 % dieser Fälle wurde an eine minderjährige Person eine Sportwette verkauft. Man kann die Aufsicht für die Zahl verantwortlich machen oder die Verkaufsstellen – ändern lässt sich nur, was der Leser selbst kontrolliert. Die strenge Kaskade aus Ausweiskopie und Adressprüfung am Online-Schalter hat dort übrigens ein Gegenstück aus Papier und Zeitdruck. Wer sein Kind Wettcoupons aus dem Kiosk holen sieht, sollte nicht damit rechnen, dass die Schranke gehalten hat.

Prüfung, Konto, und was mit den Daten passiert

Vor dem Online-Konto stehen Volljährigkeit und eine Identitätsprüfung. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und es darf keine Spielsperre bestehen. Bei der Loterie Romande sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, pro Person ein Konto erlaubt, mit Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen zusätzlich einem Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine kleine Regel und eine sehr vernünftige.

Zahlungsabwicklung: Mindestbetrag, Grenzen, Auszahlung

Hier wird es praktisch, und hier zeigt sich, dass «Mindesteinzahlung» in der Schweiz kein einzelner Wert ist, sondern eine Kette von Bedingungen. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, im Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wer das liest und denkt, CHF 20 sei die Mindesteinzahlung Nummer eins, hat noch nicht bemerkt, wie viele Wege diese Kette hat. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande hat daneben die Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Die sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden – man kann also nicht zwei Tickets über CHF 20 zu einem Guthaben von CHF 40 zusammenlegen, sondern löst je eines ein.

Ein Nebensatz in der Aufzählung ist der, den kaum jemand bemerkt und der jeden Stammspieler mit kleiner Bankroll trifft: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer selten gross gewinnt und oft klein, hat sein Geld also im Spielguthaben und nicht auf dem Konto. Das ist bequem und ein bisschen gefährlich – Geld im Wallet lädt zum nächsten Wettschein ein, und das Unternehmen, das diesen Effekt nutzt, ist das Unternehmen, das von der Quote profitiert.

Auszahlung: der Name auf dem Konto zählt

Wichtig für alle, die sich die Mindesteinzahlung sparen wollen, indem sie anonym bleiben: Das geht nicht. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Eine anonyme Auszahlung existiert im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Krypto schon gar nicht. Kredite an Spieler sind verboten – man kann sein Konto nicht auf Pump auffüllen, was bei einem Mindestbetrag von CHF 20 auch niemanden rettet.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die zwei Gratisauszahlungen im Jahr sind grosszügig auf dem Papier und knapp in der Praxis: Wer seinen Gewinn monatlich aufs Konto ziehen will, zahlt ab dem dritten Mal.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Die Struktur ist identisch, die Grenzen sind es fast. Was sich unterscheidet, ist der Weg für Barzahler: Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer aus der Westschweiz stammt und den Kioskweg gewohnt ist, hat hier etwas, das das Online-Konto nicht hat.

Vergleich: die bewilligten Veranstalter nebeneinander

Die beiden Schweizer Veranstalter zählen zu den Referenzgrössen des Landes, und trotzdem würde niemand sie als austauschbar bezeichnen. Der eine deckt die Deutschschweiz, den Tessin und Liechtenstein ab, die andere die sechs Westschweizer Kantone. Für die meisten Leser ist damit bereits entschieden, welches Konto überhaupt in Frage kommt.

Veranstalter Bewilligungsstatus Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung als Veranstalterin und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Veranstalterin und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zwei Zeilen mit Bewilligung, acht ohne – die Spalte erzählt ihre Geschichte in einem Blick. Der eigentliche Punkt liegt aber nicht in der Zahl Acht, sondern darin, dass die acht untereinander in dieser Spalte nicht unterscheidbar sind. Das ist keine Lücke in der Tabelle, sondern die Sache selbst: Jede ausländische Bewilligung wirkt gleich wenig, egal aus welchem Land sie stammt. Wer wissen will, ob ein bestimmter Anbieter auf der Sperrliste steht, kann das bei der Gespa nachsehen; die Liste nennt unter anderem die Namen eines Anbieters, der früher stark in der Schweiz geworben hat.

Der Vergleich der Zahlungswege kann dagegen nur so weit gehen, wie die Bedingungen der beiden Veranstalter reichen. Beide arbeiten mit Wallet, Identitätsprüfung und demselben Grundsatz, dass nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt wird. Die Westschweizer Lösung kennt zusätzlich den Bargeldweg über die Verkaufsstellen, die Lösung der Deutschschweiz zusätzlich Millionen von Franken, die an die Kantone fliessen: Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der Punkt, an dem die Wahl zwischen den beiden aufhört, eine Geschmacksfrage zu sein.

Grundlagen: was «Mindesteinzahlung» eigentlich bedeutet

Der Begriff beschreibt den kleinsten Betrag, mit dem ein Spielerkonto erstmals aufgeladen werden kann. Er steht in den Bedingungen jedes Veranstalters, und er sagt nichts darüber, ob man mit diesem Betrag überhaupt sinnvoll wetten kann. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Eine Tischtennisplatte im Freien unter Bäumen, Herbstlaub liegt auf der Platte, das Licht fällt schräg durch die Äste
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Mit CHF 20 im Wallet und CHF 1 als kleinstem Einsatz lässt sich rechnerisch zwanzigmal wetten, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Das ist die Art Zahl, die auf den ersten Blick grosszügig wirkt und bei der zweiten Überlegung weniger: Die Marge des Veranstalters steckt in jeder Quote, und je öfter eine Bankroll durch die Quoten läuft, desto mehr davon bleibt beim Buchmacher hängen. Wer mit 20 Franken zwanzig Wetten platziert, hat zwanzig Mal an der Marge teilgenommen, nicht zwanzig Mal an einer Gelegenheit.

Was mit dem Begriff regelmässig schiefgeht, ist die Währung. Beträge wie «Mindesteinzahlung 5 Euro», «Mindesteinzahlung 1 Euro» oder das Versprechen «ohne Mindesteinzahlung» stammen von Anbietern, die in Euro rechnen und in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie können in Einzelfällen niedriger liegen als CHF 20, und dieser Vorteil ist genau das, was er kostet: Es gibt keinen Schweizer Beschwerdeweg, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Anspruch auf die zweistufige Auszahlung, die für bewilligte Veranstalter gilt. Der günstigere Einstieg ist der Ausstieg aus dem Schutzsystem, und beide Seiten dieser Rechnung sind echt.

Warum die Einzahlung in Franken überhaupt relevant ist

Eine Sportwette wird in der Währung des Kontos abgerechnet, und Schweizer Konten laufen in Franken. Wer bei einem Anbieter einzahlt, der in Euro abrechnet, trägt das Wechselkursrisiko auf einer Position, die sich während eines Fussballspiels ändern kann. Bei einem Einsatz von 20 Franken ist das wenige Rappen. Bei einem Gewinn von einigen hundert Franken ist es mehr, und bei einer längeren Serie mit häufigen Auszahlungen summiert es sich zu einem Kostenfaktor, der in keiner Quotentabelle steht.

Dazu kommt die Steuerfrage, die bei ausländischen Anbietern anders liegt. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Wettenden liegt die ganze Frage unterhalb dieser Schwelle: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht – wer davon liest, liest über eine Abgabe, die hier nicht existiert. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Es ist ein Unterschied, der nur einmal pro Steuerjahr weh tut und dann nicht mehr verschwindet. Für die eigene Situation bleibt es bei einem Rat: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Was man in der Schweiz überhaupt setzen darf

Die bewilligte Sportwette kennt keine offene Produktpalette. Erlaubt sind Sportwetten, und zwar entlang der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa, Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter dafür eine Entscheidung hat; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Man merkt hier, wie eng der bewilligte Korb geschnürt ist, und die Rechnung dafür ist ehrlich zu benennen. Ein enger Korb heisst: Wer Corner-Wetten oder Kartenwetten sucht, wird bei den Schweizer Veranstaltern nicht fündig. Das ist der Preis der Aufsicht. Umgekehrt gibt es dafür keine vierte Liga unterhalb der bewilligten Sportarten, in die man abrutschen kann. Ein geschlossenes Programm, das die Spielidee begrenzt, ist auch ein Programm, das sie nicht verludern lässt.

Eine Ausnahme ist der Cash-Out: Der ist nicht gesetzlich geregelt und nur so zu beschreiben, wie der einzelne Veranstalter ihn anbietet. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out ist unumkehrbar, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Was das für den Nutzer bedeutet: Cash-Out ist ein Angebot, keine Option, die man für sich reklamieren kann – eine Wette, für die es ihn nicht gibt, bleibt bis zum Schluss stehen. Vom Thema «Risiko absichern» bleibt damit die Möglichkeit, dass der Veranstalter die Absicherung gerade für diese eine Wette nicht bietet.

Bei voneinander abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung läuft die Kombination ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auch ein Detail, aber ein nützliches: Wer zwei Märkte desselben Spiels zusammenlegen will und die Funktion nicht findet, sollte es lassen, statt es zu versuchen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Weg von vier auf fünfzehn Voraussagen ist weit, und was zwischen den Stufen an Bonus steht, wächst nicht linear. Dass ein 100-%-Boost auf fünfzehn richtige Voraussagen verweist, ist der Beleg, dass er selten greift – und dass die niedrigste Stufe mit 5 % die einzige ist, die ein normaler Spieltag überhaupt berührt.

Die geprüften Plattformen im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der Einstieg ab CHF 20 mit gesetzlich geforderten Limiten

Swisslos ist der grössere der beiden bewilligten Veranstalter. Das Produkt heisst Sporttip, die Trägerin ist die Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Veranstaltung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter diesem Namen. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein.

Beim Einstieg ist Sporttip die niedrigere Schwelle als erwartet: Das Gutschreiben von Prepaid-Tickets kennt die Regel, dass sie in einem Betrag gutgeschrieben werden müssen, während im Swisslos-Wallet der Mindestbetrag von CHF 20 für einen einzelnen Kauf gilt. Für Beträge darüber bis zur Einzahlungslimite steht als Zahlungsart unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App.

Der Spielerschutz ist der strengere Teil des Angebots: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Dazu die freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage. Die produktbezogene Sperre läuft von 1 bis 180 Tagen ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register samt Casinos und Liechtenstein.

Auf der Auszahlungsseite gibt es zwei Bedingungen, die man beide kennen sollte: zweimal im Jahr kostenlos auf ein Konto im eigenen Namen, danach mögliche Kommission von 3 % und Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar. Die zweite Bedingung betrifft alle: Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, alles darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Konto.

Was das Angebot zusammenhält, ist seine Geschlossenheit. Ein Mindestbetrag von CHF 20 und ein Mindesteinsatz von CHF 1 sind Spielraum, kein Köder – der Veranstalter hat kein Interesse daran, mit einem Silberbett-Erlebnis Kunden zu gewinnen, weil er keine Konkurrenz auf dem Papier hat. Sporttip ist damit nicht die Plattform für Marktvielfalt, sondern die Plattform für Abrechnung in Franken mit einem Schweizer Beschwerdeweg. Wer Corner-Wetten oder Kartenmärkte sucht, wird nicht fündig; wer eine Auszahlung an einen Beschwerdeweg knüpfen möchte, findet ihn hier. Der Nachteil liegt im engen Programm und der zweimaligen Gratisauszahlung, der Vorteil in der Rechnung, die man vorher kennt.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Lösung mit Bargeldweg

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie beschäftigt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz – Zahlen, die erklären, warum ihr Einzahlungsmodell anders aussieht als das einer reinen Online-Plattform.

Auf das Spielerkonto sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Wer nicht mit Karte zahlen will, bekommt Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag gutgeschrieben werden. Die Registrierung verlangt Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, dazu eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Der praktische Unterschied zum grösseren Konkurrenten liegt in der Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf die IBAN des Spielers, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Zusätzlich existiert der Bargeldweg: Jouez Sport-Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 kann man in jeder Verkaufsstelle einlösen, wobei eine Verkaufsstelle bei genügend Bargeld bis CHF 2’000 auszahlen darf.

Das ist der Punkt, an dem sich die beiden bewilligten Wege am deutlichsten trennen. Wer keinen Bankweg über ein Smartphone abwickeln will, hat in der Westschweiz eine Option, die in der Deutschschweiz fehlt. Dafür ist das Verkaufsstellennetz in der Deutschschweiz keine Option für Einzahlungen, und die Provisionsfrage bei häufigen Auszahlungen stellt sich in beiden Modellen.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, und was das für die Einzahlung heisst

BetFury arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Für BetFury ist keine geltende Schweizer Bewilligung feststellbar, und das bedeutet konkret: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Für BetFury ist keine geltende Schweizer Bewilligung feststellbar, womit der Anbieter ausserhalb des Schweizer Schutzsystems steht. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Auch wenn einige ausländische Anbieter mit niedrigen Einzahlungsschwellen werben, bleibt das Wechselkursrisiko und die Unsicherheit bei Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen bestehen – zwei Faktoren, die der Wegfall der Schweizer Bewilligung nicht aufwiegt.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung, also ohne Schweizer Rekursweg

Bei MrXbet liegt derselbe Fall vor: keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter darf hier keine Sportwetten veranstalten, er ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und wer mit einer Auszahlung unzufrieden ist, hat keinen Schweizer Weg, sie zu beanstanden. Die Aufsicht kann seine Domains auf die Sperrliste setzen.

Wer sich bei BetFury für eine Einzahlung interessiert, sollte die spezifischen Bedingungen des Anbieters direkt prüfen. Da es keine Schweizer Aufsicht gibt, liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Einzahlung, die gewählte Währung und die Auszahlungswege allein beim Spieler. Ein tieferer Mindestbetrag bietet in solchen Fällen keinen Vorteil gegenüber dem Schweizer Schutzsystem, da Auszahlungsdauer, Identitätsprüfung und Streitbeilegung vollständig dem Anbieter überlassen bleiben.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit beworbenen Einzahlungsbeträgen

1xBet ist einer der Namen, die auftauchen, wenn jemand nach einer besonders tiefen Mindesteinzahlung sucht. In der Schweiz arbeitet der Anbieter ohne Bewilligung; eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht, und die Veranstalterbewilligung nach Schweizer Recht gilt nur in der Schweiz. Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, die Schweizer Aufsicht fehlt, der Schweizer Rekursweg fehlt. Die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen.

Die in solchen Fällen beworbenen Einzahlungsbeträge liegen in der Regel sehr tief, und genau darin liegt die Rechnung, die die Marketingseite verschweigt: Ein kleiner Mindestbetrag ist ein Köder für ein Konto, nicht ein Vorteil für den Spieler. Ob 1xBet für Schweizer Kunden in Franken abrechnet, ob die Auszahlung an ein auf den eigenen Namen lautendes Konto möglich ist und wie lange sie dauert, ist nicht belegt. Vergleichen lässt sich der Anbieter nur dort, wo Zahlen vorliegen – und hier liegt keine vor, die man neben CHF 20 stellen könnte. Der tiefste Einzahlungsbetrag der Welt nützt nichts, wenn der Weg zurück zur Bank eine Woche offen ist und niemand dafür haftet. Und wer sein Geld im Sportguthaben hält, sollte es in einem Konto halten, dessen Bedingungen jemand überprüft. 1xBet ist ein Beispiel dafür, dass fehlende Aufsicht auch fehlende Auszahlungsdauer bedeutet.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung trotz bekanntem Namen

Unibet ist ein Name, der vielen vertraut vorkommt, und Vertrautheit ist in dieser Frage kein Kriterium. Der Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten; die beiden bewilligten Veranstalter sind Swisslos und die Loterie Romande, und eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht. Damit fehlen der Anschluss an das Sperrregister, die Schweizer Aufsicht und der Schweizer Rekursweg.

Für die Einzahlungsthematik lässt sich über Unibet nichts sagen, was über den Rahmen hinausgeht: Mindestbetrag, Konto-Währung, Zahlungsarten und Auszahlungswege sind weder belegt noch aus einer geprüften Quelle ableitbar. Wer bei Unibet einzahlen will, findet die Zahlen nur in den Anbieterbedingungen. Die Frage, ob die Schweizer Veranstalter dort billiger oder teurer sind, ist damit nicht zu beantworten – man hat auf der einen Seite eine Währung, eine Aufsicht und einen Weg, auf der anderen eine Zahl. Die Positionierung ist damit die gleiche wie bei jedem anderen Anbieter in dieser Gruppe, nur die Marke ist bekannter. Und Bekanntheit ist kein Auszahlungsweg.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne belegte Einzahlungsdaten

Funbet arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Sportwetten veranstalten dürfen hier nur Swisslos und die Loterie Romande; eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung, und die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, ein Anschluss an das Sperrregister ebenso wenig.

Angaben zu Mindesteinzahlung, Konto-Währung, Zahlungsarten oder Auszahlungsdauer liegen für Funbet nicht vor. Das lässt sich an dieser Stelle auch nicht mit einem Hinweis auf die Schweizer Zahlen überbrücken: Die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter sind auf keine andere Plattform übertragbar, weil sie aus deren eigenen Reglementen und aus dem Geldspielgesetz stammen. Wer dort einzahlen will, liest die Anbieterbedingungen selbst – und achtet darauf, ob überhaupt eine Schweizer Abrechnung in Franken vorgesehen ist. Ohne bewilligten Weg zurück ist der Einstieg tiefer, der Ausstieg aber schlechter abgesichert. Bei einem Anbieter, zu dem hier nichts belegt ist, bleibt von der ganzen Frage: Wie kommt Geld hinein, und wie kommt es wieder heraus?

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung

Rabona veranstaltet in der Schweiz keine bewilligten Sportwetten. Es gilt derselbe Rahmen: nur zwei Veranstalter sind zugelassen, eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, die Aufsicht fehlt, der Rechtsweg fehlt. Auf die Sperrliste der Gespa kann der Anbieter gesetzt werden.

Über die Einzahlungsbedingungen von Rabona ist nichts bekannt. Wer dort ein Konto eröffnen will, findet die Zahlen in den eigenen Bedingungen – und sollte dort genauer lesen als bei einem bewilligten Veranstalter, weil es keine Instanz gibt, die diese Bedingungen nachprüft. Ohne diese Prüfung bleibt jede beworbene tiefe Einzahlungsschwelle eine Angabe des Werbers. Und die Frage, ob eine Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen überhaupt vorgesehen ist, wird in solchen Fällen zur entscheidenden Frage. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es niemanden, bei dem man sich beschweren könnte, wenn die Antwort nicht passt. Bei einem Angebot, über das nichts bekannt ist, ist die einzige überprüfbare Tatsache die fehlende Bewilligung. Mehr lässt sich über Rabona nicht schreiben.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung

BillyBets tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Geltung. Nicht angeschlossen an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rekursweg; die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Zu den Einzahlungsbedingungen ist nichts belegt. Das heisst für den Leser konkret: Es gibt keine geprüfte Zahl, die man neben die CHF 20 des Swisslos-Wallets stellen könnte, und es gibt auch kein Reglement, das die Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen vorschreiben würde. Wer die Einzahlung plant, plant in diesem Fall ohne Schranke – weder eine Mindestgrenze noch eine Obergrenze ist bekannt. Der einzige Vorteil, den ein solcher Anbieter reklamieren kann, ist die tiefere oder fehlende Einzahlungsschwelle, und er lässt sich nur gegen die Aufgabe der Schweizer Aufsicht rechnen. Wer bei einem Anbieter ohne bewilligten Weg spielt, muss wissen, dass er auf der Auszahlungsseite keine Handhabe hat.

Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung

Bei Bettilt liegt der gleiche Fall vor: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rekursweg. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Was Bettilt für Einzahlungen verlangt, ist nicht belegt. Wer sich dafür entscheidet, liest die Bedingungen auf der Plattform selbst, denn eine geprüfte Angabe gibt es nicht. Es gibt nichts, das man an dieser Stelle auf die Schweizer Zahlen übertragen könnte, und es gibt keinen Veranstalter, auf den man sich beruft, wenn die Bedingungen später anders lauten. Für einen Leser, der nach der kleinsten Einzahlung sucht, bleibt festzuhalten: Der tiefste Mindestbetrag hilft nur dann, wenn er bei einem Anbieter steht, dessen Wege nachprüfbar sind. Bettilt bietet einen tiefen Einstieg, aber nichts Belegtes darüber, was nach dem Gewinn passiert. Die Bewilligung fehlt, und alles andere wäre geraten. Wer will, prüft die Domains selbst auf der Sperrliste der Gespa, bevor er zahlt.

Was am Ende zählt

In der Schweiz gibt es eine Zahl, die bleibt: CHF 20 für den kleinsten Einkauf von Spielguthaben im Wallet. Sie steht in den Bedingungen von Swisslos und ist dort auch ein guter Wert – ein Konto, das Geld aufnehmen kann, verlangt zwingend Volljährigkeit, Identitätsprüfung und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wer also eine tiefere Schwelle sucht, tauscht nicht nur eine Zahl, sondern das System, das sie umgibt.

Die Limiten sind der zweite Teil derselben Frage. Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen mit der Staffelung CHF 9’999 und CHF 1’000 für Unter-21-Jährige, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage: Das ist eine der strengsten Konstruktionen in Europa, und sie wirkt nur, wenn man sie nutzt. Der Satz, an dem ich hängen bleibe, ist die 72-Stunden-Regel. Nicht die Obergrenze, nicht die Altersstaffel.

Für die Wahl zwischen den beiden bewilligten Wegen ist der Wohnsitz fast die ganze Entscheidung, und danach bleiben zwei praktische Unterschiede: die zweimalige Gratisauszahlung im Jahr bei Swisslos und der Bargeldweg über die Verkaufsstellen im Westen. Wer in der Deutschschweiz lebt, hat keine Wahl und gewinnt nichts, indem er eine sucht. Wer in der Westschweiz lebt, hat zwei Wege und sollte den Kiosk nicht aus Bequemlichkeit ausschliessen.

Die zehn Zeilen der Tabelle mit «ohne Schweizer Bewilligung» sind keine zehn Optionen, sondern Wiederholungen desselben Falls. Acht Anbieter, deren Einzahlungsbedingungen hier nicht belegt sind, sind acht Anbieter, bei denen eine Mindesteinzahlung nicht nur unbekannt, sondern auch rechtlich belanglos ist: Was immer sie versprechen, es steht unter einer Bewilligung, die in der Schweiz nichts gilt. Eine Zahl, die in Euro ausgedrückt ist, mag in der Zeile einer Broschüre besser aussehen. Auf einem Schweizer Konto im eigenen Namen kommt sie nicht an. Und wer sich das ganze noch einmal durchliest: Die kleinste Einzahlung der Schweiz ist CHF 20, und sie ist die grösste Sicherheit im Angebot.

Häufige Fragen zur Mindesteinzahlung

Wie hoch ist die Mindesteinzahlung beim Spielguthaben von Swisslos?

Der Mindestbetrag für einen Kauf von Spielguthaben im Wallet liegt bei CHF 20. Er gilt beim Kauf per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. Ein Kauf ist zudem nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Höhere Einzelbeträge sind damit möglich, sofern die Grenzen eingehalten bleiben.

Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro, und was sagt das über den Anbieter aus?

Beträge wie fünf Euro oder ein Euro gehören zu Anbietern, die in Euro rechnen und in der Schweiz keine Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung gilt nicht. Solche Anbieter stehen ausserhalb des Sperrregisters, der Schweizer Aufsicht und des Schweizer Rechtswegs. Die tiefere Zahl ist deshalb kein Vorteil, sondern ein Hinweis auf ein anderes Regime.

Wie viel darf bei der Loterie Romande innerhalb von 30 Tagen eingezahlt werden?

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage. Das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag gutgeschrieben werden. Damit liegt die Einzahlungsschwelle hier faktisch beim kleinsten Ticket.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?

Immer auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; eine anonyme Auszahlung gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Kredite an Spieler sind verboten. Swisslos zahlt zweimal pro Jahr kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus und kann ab der dritten Auszahlung eine Kommission von 3 % belasten. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?

Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet; höhere Beträge werden innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN. In beiden Fällen ist Gratisspielguthaben aus Aktionen nicht auszahlbar und bleibt im Spielguthaben gebunden.

Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzt jede Person ihre Limite selbst?

Eine staatliche feste Obergrenze gibt es nicht. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen, die Höhe kommt aber von der Person selbst. Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite möglich.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»