Beste Sportwetten-Seiten mit Bonus: zwei Schweizer Wege und zehn Namen, die keiner davon sind
Stand: 29. Oktober 2026. Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Geldspielaufsicht Gespa und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020).

Wer in der Schweiz nach einer Wettseite mit Bonus sucht, landet schnell bei Angeboten, die ein Vielfaches des eigenen Einsatzes versprechen. Diese Angebote kommen fast alle von Anbietern, die hier keine Bewilligung haben. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz überhaupt anbieten, und beide halten sich mit Gratisspielguthaben auffällig zurück. Das ist kein Zufall und auch keine Zurückhaltung aus Anstand: Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben ausschütten will, braucht vorher die Zustimmung der Aufsicht. Zwischen einer Aktion, die es in der Schweiz geben darf, und einer, die im Ausland beworben wird, liegt deshalb nicht ein gradueller Unterschied, sondern ein rechtlicher. Die folgende Einordnung ordnet zuerst den Spielerschutz ein, dann die Rangliste, dann die Grundlagen und zuletzt die Rechtslage — in dieser Reihenfolge, weil ein Bonus am Ende des Tages an denselben Limiten gemessen wird wie jeder andere Einsatz.
Verlustlimiten, Sperren und der ehrliche Wert einer Aktion
Ein Bonus ist Geld, das unter Bedingungen ausgegeben werden darf. Ein Verlustlimit ist Geld, das man gar nicht erst einsetzen kann. Beide gehören in dieselbe Rechnung, und die beginnt nicht beim Bonus, sondern beim Konto.
Warum Limiten vor jeder Aktion kommen
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Das ist die wichtigste Zahl auf dieser Seite, und sie steht in keinem Werbebanner. Wer sein 30-Tage-Limit auf CHF 200 setzt, für den ist ein Bonus über ein paar Franken kein Hebel mehr, sondern eine Randnotiz. Der 72-Stunden-Vorlauf auf der Erhöhung macht jede impulsive Reaktion auf eine Niederlage mechanisch unmöglich — ein Detail, das mehr über den Ernst des Spielerschutzes sagt als jede Broschüre.
Besonders die Limite für unter 21-Jährige ist strenger als nötig und trotzdem sinnvoll. Ein junger Spielender mit CHF 1’000 Monatsrahmen kann sich in einer Woche nicht in eine Situation bringen, aus der er Monate herausarbeitet.
Sperren, Register, Grenzen der Selbstkontrolle
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, und diese Sperre wird nicht vor Fristablauf aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.
Dieses Register ist die härteste Konsequenz im Schweizer System. Wer sich unbefristet sperrt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter aus, sondern überall, wo die Schweiz das Sagen hat. Eine Aufhebung ist an ein Fachgremium gebunden und frühestens nach drei Monaten möglich. Der Preis für diese Wirksamkeit ist die Endgültigkeit: Wer die Sperre später bereut, hat keinen schnellen Weg zurück.
Die Kehrseite derselben Medaille ist der Jugendschutz an den Verkaufsstellen. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Kontrolle an der Theke für lückenlos hält, irrt. Am Bildschirm greifen Ausweispruefung und Register zwar schärfer, aber auch dort liegt die Verantwortung zuerst beim Spielenden selbst.
Und der Kern der Sache, unabhängig von jeder Aktion: Ein Bonus verändert weder die Marge in den Quoten noch das Risiko eines Verlusts. Er verschiebt den Erwartungswert eines einzelnen Einsatzes um ein paar Franken und lässt die Mechanik dahinter unberührt.
Rangliste: zehn Wettseiten nach Aktionsbedingungen, Quoten und Limiten
Zehn Namen, eine Tabelle, und vorher die Regeln, nach denen hier sortiert wird.
Womit diese Rangliste arbeitet
Vier Kriterien tragen die Ordnung. Erstens die Bewilligungslage: Ob eine Seite überhaupt in der Schweiz veranstalten darf, ist keine Fussnote, sondern die Grundbedingung, unter der alles andere erst zählt. Zweitens die Aktionsbedingungen: Ein Kombiboost mit Mindestquote von 1.50 je Voraussage ist etwas anderes als eine Gratiswette ohne Quotebedingung. Drittens die Limiten von Mindest- und Höchsteinsatz. Viertens die Auszahlung: Wie schnell, wohin und zu welchem Preis Guthaben das Konto verlässt.
Die Rangliste mischt die beiden Gruppen nicht. Wer in der Schweiz veranstalten darf, steht mit einer Bewilligung da; wer hier nicht veranstalten darf, steht mit einer ausländischen oder keiner Angabe da. Beides in eine Liste zu werfen und nach Bonusgrösse zu sortieren, wäre genau die Verwechslung, die diese Seite vermeiden will.
Einordnung: wer welche Bewilligung hat
| Wettseite | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe, die in der Schweiz Wirkung hätte |
Was diese Einordnung zeigt und was sie kostet
Zwei bewilligte Veranstalter, acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. In diesem Verhältnis steckt der ganze Konflikt dieser Suche. Die ausländischen Namen bieten in der Regel die grösseren Aktionsbeträge, die kleineren Quotenaufschläge und das umfangreichere Wettprogramm. Sie tun das ohne Verbindung zum Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz und mit dem Risiko, dass ihre Domains auf die Sperrliste kommen.
Der Betrag, den ein Gratisguthaben verspricht, ist deshalb kein Vergleichsmassstab. In der Tabelle steht bei jeder ausländischen Marke dieselbe Bewilligungslage, und das ist kein Zeichen von Nachlässigkeit, sondern das Ergebnis. Wer hier nach einer zweiten Schweizer Bewilligung sucht, sucht etwas, das es nicht gibt.
Wie man Bonusbedingungen nüchtern vergleicht
Eine Aktion lässt sich in vier Zeilen zerlegen. Erstens die Art: Gratiswette, Gratisguthaben, Quotenboost, Kombiboost, Cashback oder Umsatzgutschrift. Zweitens die Quote, ab der ein Einsatz für die Aktionsbedingung überhaupt zählt. Drittens die Frist, innerhalb derer die Bedingung erfüllt sein muss. Viertens die Obergrenze des Nutzens.
Diese vier Zeilen beantworten fast jede Frage, die ein Werbetext offenlässt. Sie stehen in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht in seiner Werbung, und für die beiden Schweizer Anbieter sind die Bedingungen öffentlich und überprüfbar.
Bei einer Gratiswette kommt eine fünfte Zeile hinzu: ob der Einsatz mit dem Gewinn ausbezahlt wird. Bei den meisten Gratiswetten ist das nicht der Fall. Man erhält also nur den Reingewinn, nicht den Einsatz zurück, was den effektiven Wert deutlich unter den beworbenen Betrag drückt. Wer diesen Punkt einmal verstanden hat, liest jede Gratiswette danach anders.
Was eine Marge mit einer Quote macht
Ein Beispiel, das keine Momentaufnahme eines Anbieters ist, sondern eine Rechnung. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen und für beide Ausgänge dieselbe Quote von 1.90.
Die Quotenschlüssel ergibt sich aus 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90, das sind 0.5263 plus 0.5263, also rund 1.0526. Der Kehrwert davon ist 0.95, das heisst 95 %. Die Marge ist der Rest von 100 %, also 5 %. Das ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem Einsatz behält, bevor überhaupt ein Ergebnis feststeht, und es ist die einzige Zahl im Markt, die der Spielende nicht beeinflussen kann.
Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 ist dieser Anteil also 5 %. Derselbe Rechenweg ergibt bei Quoten von 1.80 auf beiden Seiten rund 10 %, und bei einem Markt mit drei Ausgängen liegt die Marge schon wegen der dritten Möglichkeit typischerweise höher als bei einem Zweiwege-Markt. Die konkrete Zahl hängt damit am Veranstalter, an der Sportart und daran, wie viele Ausgänge der Markt hat — deshalb ist die Marge eine Bandbreite und kein fixer Wert.
Was das für eine Aktion bedeutet, ist unangenehm klar. Eine Gratiswette von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 wäre nach Abzug der Marge im Durchschnitt spürbar weniger wert als zehn Franken, weil sie über einen Markt gespielt wird, der von vornherein fünf Prozent abzieht. Der Bonusbetrag ist die Obergrenze des Nutzens, nicht der Nutzen. Wer vor der Wahl zwischen einer grossen Aktion auf einem margenstarken Markt und einer kleinen Aktion auf einem margenschwachen steht, sollte die zweite Variante zumindest in Betracht ziehen.
Grundlagen: wie Schweizer Wettseiten mit Bonus aufgebaut sind
Die deutsche Sprachregion und die Westschweiz haben je einen eigenen Veranstalter, und wer in der Schweiz online wetten will, hat es praktisch mit einem von beiden zu tun. Zwei Produkte, zwei Vertragsgebiete, zwei sehr unterschiedliche Wege zum Konto.

Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport der Loterie Romande läuft in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die Grenze verläuft also sprachgeografisch, und sie verläuft hart. Ein Konto ist nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Gebiet offen. Wer in Zürich wohnt, kann nicht bei Jouez Sport einsteigen; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist eine Folge des Föderalismus und praktisch die erste Frage, die sich jeder stellen sollte, bevor er Aktionsbedingungen studiert.
Konto, Ausweis und der eine Versuch
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Diese Verifizierung ist der Punkt, an dem sich der Schweizer Markt am deutlichsten vom ausländischen unterscheidet. Ein Konto ist eine identifizierte Person, kein anonymes Guthaben. Die Kehrseite: Wer den Ausweis nicht bereitwillig hochladen will, kommt hier gar nicht erst zum Einsatz — und das ist unvereinbar mit dem Wunsch nach einer schnellen Registrierung ohne Nachweis.
Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und wo die Grenzen liegen
| Wette | Mindesteinsatz | Höchsteinsatz |
|---|---|---|
| Einzelwette | CHF 1 | CHF 1’000 |
| Kombinationswette | CHF 1 | CHF 1’000 |
| Systemwette | CHF 1 | CHF 10’000 |
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Höchsteinsätze sind der stillste Hinweis darauf, was für ein Produkt das hier ist. Ein Systemwett-Höchsteinsatz von CHF 10’000 klingt nach einem grossen Spielerangebot. Der Einzelwett-Rahmen von CHF 1’000 tut es nicht. Kombiniert mit dem 30-Tage-Kaufrahmen von höchstens CHF 10’000 für Spielguthaben ergibt sich ein Produkt für Normalverdiener mit klarer Obergrenze, nicht für Profis. Wer die Limiten als Schikane liest, hat die Funktion nicht verstanden: Sie begrenzen den Schaden eines schlechten Abends. Genau dort liegt auch die Grenze des Vergleichs mit dem Marketing der ausländischen Anbieter. Diese Seiten dürfen hier nicht veranstalten, und wo ihre Domains auf der Sperrliste stehen, sind sie mit einem DNS-Block belegt. Was in einem Werbebanner steht, ist unter Umständen für einen Schweizer Nutzer überhaupt nicht erreichbar.
Was ein Kombiboost verlangt, wenn er zählt
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist der ehrlichste Bonus im Schweizer Markt und gleichzeitig der am schwierigsten zu erreichende. Die Quote von 1.50 je Voraussage ist keine Formalität. Wer überwiegend auf Favoriten setzt, kommt mit vier Voraussagen über dieser Schwelle schnell in einen Bereich, in dem sich die Kombination als Ganzes kaum noch lohnt. Für den Anspruch auf die vollen 100 % braucht es fünfzehn solcher Voraussagen.
Rechnen wir das Muster durch. Wer Viererkombinationen mit je vier Voraussagen zu Quote 1.50 spielt, hat eine Gesamtquote von 1.50 hoch vier, also rund 5.06. Ein Nettogewinn von CHF 100 würde also einen Einsatz von knapp CHF 20 verlangen. Fünf Prozent davon sind rund CHF 5. Um diesen Zweig des Boosts voll auszureizen, braucht es sehr viele Wetten.
Dagegen stehen die Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und die Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer früh aussteigt, verliert also genau das, worauf er gewartet hat.
Der Gewinn einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist Buchhaltung, keine Botschaft, aber es erklärt, weshalb der ausgewiesene Gewinn regelmässig ein paar Rappen unter dem ausgerechneten liegt.
Wenn eine Wette ungültig wird
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Für den Kombiboost ist das ein unterschätztes Risiko. Wer sieben Ereignisse kombiniert, um die 20-Prozent-Stufe zu erreichen, hat sieben Gelegenheiten, an denen eine Absage oder eine Quote-1.00-Wertung die Kombination ins Rutschen bringt. Das reduziert die Erfolgsaussichten der Kombination als Ganzes, und die 20 % sind kein Trost, wenn am Ende sechs Voraussagen zählen.
Cash-Out, Auszahlung und die Frist auf dem Papier
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Wer den Sporttip-Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einer Option, die der Veranstalter nicht garantieren muss. Und weil ein Boost bei einem Cash-Out verfällt, hebt sich der Ausstieg teilweise selbst auf: Die Absicherung nimmt genau den Zusatz mit, den die Aktion versprochen hat.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet unter anderem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei der Auszahlung zahlt Swisslos Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese letzte Klausel verdient ein eigenes Wort. Promotionsguthaben, das nicht auszahlbar ist, hat den Wert einer Eintrittskarte, nicht den Wert von Geld. Es kann verloren werden, es kann zu einem Gewinn führen, aber es verlässt das System nie. Wer einen Bonus mit einem Betrag in Franken vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Dinge.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Sechs Monate für eine Gewinnforderung und zehn Tage für eine Einsprache: Der zweite Wert ist der, an dem es real scheitert. Wer sich im Ärger über eine abgelehnte Auszahlung einen Tag Zeit lässt, hat den Weg bereits verspielt.
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Damit ist der Weg zwischen Bildschirm und Theke offen, und ein Nutzer kann den Kanal wählen, in dem er sich wohler fühlt.
Rechtslage: weshalb Gratisguthaben eine Bewilligung brauchen
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Sporttip und IKV 2020: die Grundlage im Vertragstext
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.
Diese Zahl ist der Angelpunkt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer also nach der «besten Seite» sucht, hat in der Schweiz die Wahl zwischen zwei Produkten mit unterschiedlichen Vertragsgebieten — nicht zwischen zwanzig konkurrierenden Anbietern.
Was überhaupt gewettet werden darf
Wettbar sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa über die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden sind nur aufgeführt, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Die Liste enthält keine Eck- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Für einen Nutzer, der von einem ausländischen Anbieter kommt, ist das die grösste Umstellung. Kein Corner-Markt, keine Kartenwetten, kein Esport. Nicht weil die Schweizer Veranstalter es nicht könnten, sondern weil die Liste es nicht vorsieht. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt, was er bei jedem Anbieter ist: eine Funktion des Veranstalters, keine gesetzliche Zusage.
Wann ein Guthaben gratis sein darf
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer diese Angebote beschreibt, beschreibt sie; wer sie bewirbt, macht sich strafbar.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das erklärt die ganze Beobachtung, mit der diese Seite beginnt. Acht Zustimmungen in einem Jahr sind kein grosszügiges Förderprogramm, sondern eine Ausnahme mit Prüfverfahren. Jede Aktion ist einzeln genehmigt, und ihre Beträge und Bedingungen stehen ausschliesslich in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit gibt es nicht.
Ohne Zustimmung der Gespa darf ein Schweizer Veranstalter also kein Gratisspielguthaben ausgeben. Was bleibt, sind Formen, die kein Gratisguthaben sind: Quotenboosts, Profitboosts, ein Kombiboost, ein Cashback, eine Umsatzvergütung. Genau deshalb sieht das Aktionsangebot der beiden bewilligten Veranstalter wie eine Sammlung von Verbesserungen aus und nicht wie eine Sammlung von Geschenken.
Die Sperrliste und die ausländischen Grossangebote
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Ihre Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.
Die Sperrliste wird von der Gespa veröffentlicht und umfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 enthielt sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt für dieses Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und nennt bet365 als auf der Liste stehend.
Das Domain-Hopping ist der Teil, der einen Nutzer am unmittelbarsten betrifft. Eine Blockierung ist deshalb keine dauerhafte Antwort, und die Sperrliste ist ein Filter, keine Mauer. Wer eine gesperrte Marke weiternutzt, nutzt sie in einem Bereich ohne Schweizer Rechtsschutz weiter — und das ist der eigentliche Preis, nicht die technische Hürde.
Die Steuerregel gehört an dieselbe Stelle. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle führt der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis etwa im Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Diese Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Beratung; für den eigenen Fall ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.
Die geprüften Wettseiten im Einzelnen
Nun zu den zehn Namen, in der Reihenfolge, in der sie oben eingeordnet sind. Zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken, deren Bewilligung keine Wirkung in der Schweiz hat.
Swisslos Sporttip: Bewilligung, Limiten und eine Aktion, die nur online zählt
Sporttip ist eines der zwei Produkte, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten dürfen. Der Veranstalter SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft sitzt in Basel, die Bewilligung umfasst eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Das Aktionsangebot ist eine Sammlung von Verbesserungen statt von Geschenken. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Erhöhung limitiert sind. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online, sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.
Die Limiten sind eng gesetzt: CHF 1 bis CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 bei Systemwetten, wobei Swisslos die Grenzen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann. Beim Aufladen sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 pro Kauf. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto in eigenem Namen möglich, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Das Produkt war für 2025 kein Kleinbetrieb: Swisslos verteilte einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang um 13 Millionen Franken ist die eigentliche Nachricht dieses Absatzes und eine, die in keiner Ranking-Tabelle auftaucht.
Wer im Vertragsgebiet lebt, dort dauerhaft wohnt und einen Anbieter mit Schweizer Rechtsschutz sucht, kommt an Sporttip nicht vorbei. Der Kombiboost mit seiner Quote von 1.50 je Voraussage ist die Bedingung, an der sich zeigt, dass Swisslos lieber wenige grosse Verbesserungen vergibt als einen breiten Anreiz zum Mehrspielen. Der Wert dieser Zurückhaltung ist nicht messbar, aber sie ist spürbar.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Bewilligung mit 2’350 Verkaufsstellen
Jouez Sport ist das zweite bewilligte Produkt und läuft für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Gespa-Aufsicht. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die in einem der sechs Kantone wohnen.
Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Diese Zahl ist das eigentliche Unterscheidungsmerkmal gegenüber Swisslos, weil sie zeigt, wie stark das Produkt auf physische Präsenz gebaut ist. Für die Online-Nutzung spielt das keine Rolle, für diejenige Person, die eine Wette lieber an der Theke abgibt, sehr wohl.
Bei den Gratisspielguthaben ist die Loterie Romande im Jahr 2025 die aktivere der beiden Veranstalterinnen gewesen: 24 Zustimmungen der Gespa gingen an sie, 8 an Swisslos. Das ist bemerkenswert, weil das Vertragsgebiet der Westschweiz deutlich kleiner ist als dasjenige von Swisslos. Mehr genehmigte Aktionen auf weniger Kantone bedeutet eine höhere Aktionsdichte im Westen — eine Verschiebung, die in der öffentlichen Wahrnehmung kaum je ankommt.
Für Wettende in der Westschweiz ist Jouez Sport keine Alternative zu Sporttip, sondern die einzige Wahl innerhalb des bewilligten Rahmens. Wer einmal registriert ist, wetten will und den kantonalen Fokus des Veranstalters mitträgt, hat hier denselben Schutz wie im Osten — ohne Zugang zum Sporttip-Kombiboost, dafür mit einer dichteren Aktionsfolge. Zwischen den beiden Produkten zu wählen gibt es für den einzelnen Nutzer ohnehin nicht.
Betovo: ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
Betovo ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Eine angegebene ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für einen Schweizer Nutzer bedeutet das konkret: kein eingetragenes Verlustlimit im Schweizer System, kein Zugriff auf die schweizweite Spielsperre, und im Streitfall kein Gerichtsstand, den er von hier aus günstig erreicht.
Der praktische Rat ist deshalb unbequem und einfach: Ein Konto bei Betovo ist eine Entscheidung, die man bewusst treffen muss, und diese Entscheidung sollte man treffen, nachdem man in den eigenen Teilnahmebedingungen dieses Anbieters nachgelesen hat, wer die Wette rechtlich schuldet und wie ein Streitfall behandelt wird.
IviBet: grosse Aktionsversprechen ohne Schweizer Anschluss
Auch IviBet veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsichtslage ist dieselbe wie bei jeder ausländischen Marke in dieser Liste: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste. Eine Bewilligung, die in einem anderen Staat gilt, verleiht hier keine Berechtigung.
Was ein Schweizer Nutzer von einem solchen Anbieter nicht erwarten kann, ist der Schutz, den er sonst selbstverständlich findet. Die Verlustlimite, die er bei einem bewilligten Veranstalter in drei Fristen setzen muss, setzt er hier freiwillig und nach eigenem Ermessen. Die schweizweite Spielsperre gilt hier nicht. Ein Auszahlungsstreit wird nicht nach Schweizer Recht entschieden.
Wer trotzdem ein Konto unterhält, sollte das Konto in seinem eigenen Ablauf planen: Einzahlung, Einsatz, Auszahlung und ein Betrag, dessen Verlust verkraftbar wäre. Genau diese Vorsicht ersetzt hier, was die Aufsicht sonst voraussetzt.
1Bet: ein Wettprogramm ausserhalb der Schweizer Liste
1Bet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweizer Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten bindet solche Anbieter nicht; sie dürfen deshalb Märkte zeigen, die in der Schweiz gar nicht zur Wahl stehen. Das ist der eine echte Vorteil dieser Gruppe. Es ist zugleich der Grund, weshalb sich ein Schweizer Nutzer mit dem Gedanken anfreunden muss, dass ein Teil seines Spielangebots im eigenen Land nirgends überprüfbar ist.
Die fehlende Schweizer Bewilligung hat den bekannten Preis: kein Sperrregister, kein Rechtsschutz, mögliche DNS-Blockade. Und sie hat einen zweiten, weniger beachteten Preis. Eine Wette, für die es in der Schweiz überprüfbare Bedingungen und eine Aufsicht gibt, kann man nachprüfen. Ein ausländischer Markt ist nur so gut wie das Vertrauen, das man in den Anbieter setzt.
Wer sein Wettverhalten als Unterhaltung mit festem Monatsbudget betreibt und sich der fehlenden Absicherung bewusst ist, kann hier ein deutlich breiteres Programm finden. Wer wissen will, an wen er sich bei einem Problem wendet, findet hier keine Antwort.
bet365: ein Name auf der Sperrliste
bet365 ist eine der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, und sie ist in diesem Zusammenhang namentlich bekannt: Die Gespa nennt bet365 als auf der Sperrliste stehend. Für einen Schweizer Nutzer heisst das, dass der Zugang über die DNS-Sperre blockiert sein kann und dass die Verfügbarkeit jederzeit wechseln kann.
Man darf diesen Markennamen trotzdem nicht als Sonderfall behandeln. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei den übrigen sieben ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Wohlbekanntheit ist keine Bewilligung und ersetzt keine Aufsicht.
Was die Nennung auf der Sperrliste ändert, ist die Planbarkeit. Ein Nutzer, der seine Wetten über einen blockierten Zugang abwickelt, kann jederzeit vor einer technischen Hürde stehen, ohne dass sein Guthaben dadurch geschützt wäre. Die Blockade schützt den Markt, nicht das Konto.
X3Bet: eine kanadische Angabe mit hiesiger Wirkung von null
X3Bet veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung. Als Bewilligung nennen Drittquellen Tobique in Kanada — eine Angabe, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Nicht angeschlossen ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domains können blockiert werden.
Die kanadische Angabe ist ein gutes Beispiel dafür, wie wenig eine ausländische Bewilligung über die Verhältnisse hier aussagt. Sie beantwortet keine der Fragen, die einen Schweizer Nutzer tatsächlich betreffen: Wer prüft das Wettangebot, wer kontrolliert die Auszahlung, an wen wendet man sich im Streitfall. Über die Zuverlässigkeit des Anbieters als solchen sagt sie ebenfalls nichts.
Wer bei einer Marke mit einer solchen Bewilligungslage spielt, spielt auf eigenes Risiko und sollte sein Budget entsprechend bepreisen. Der Hinweis auf die Bewilligung in einem anderen Land hilft ihm dabei nicht weiter.
DirectionBet: keine Bewilligung, kein Registeranschluss, keine Angabe
DirectionBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung und ohne eine angegebene ausländische Bewilligung, die hier Wirkung hätte. Die Rechtslage ist damit die gleiche wie bei den übrigen: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aussicht auf einen hiesigen Gerichtsstand. Eine Aufnahme auf die Sperrliste ist möglich.
Wo keine Angabe vorliegt, ist die Frage nach der Bewilligung nicht offen, sondern beantwortet. Für die Schweiz gilt Art. 4 BGS unabhängig davon, was der Anbieter über sich selbst schreibt. Ein Nutzer, der auf die Angabe wartet, wartet auf eine Information, die seine Lage nicht verändert.
Was bleibt, ist die Vertragsbeziehung selbst. Wer sich darauf einlässt, sollte die Teilnahmebedingungen lesen, als wären sie der einzige Schutz, den er hat — weil sie es sind.
Betwinner: breites Angebot, schmaler Schutz
Betwinner gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Rechtsschutz in der Schweiz. Eine Aufnahme der Domains auf die Sperrliste ist möglich, und blockierte Domains werden in der Regel innert Stunden durch neue ersetzt.
Dass ein Anbieter über Domain-Wechsel erreichbar bleibt, macht ihn rechtlich nicht erreichbarer. Es zeigt nur, dass die Blockade technisch umgangen wird, während die Frage nach Haftung und Streitbeilegung offen bleibt.
Für einen erfahrenen Nutzer mit klarem Budget und der Bereitschaft, die Teilnahmebedingungen selbst zu prüfen, ist ein solches Angebot eine bewusste Wahl. Für jemanden, der sich beim ersten Auszahlungsproblem an eine Schweizer Stelle wenden möchte, ist es die falsche Adresse.
Coolzino: ein Name, der mehr Casino als Wette verspricht
Coolzino veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist die der übrigen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein hiesiger Rechtsschutz, Sperrliste möglich.
Der Markenname selbst ist hier der interessanteste Hinweis. Wer ein Sportwettenkonto bei einer Marke eröffnet, deren Name auf Casino und Spielautomaten verweist, sollte sich fragen, ob Sportwetten dort tatsächlich das Hauptprodukt sind. Die Schweizer Regeln für Geldspiele trennen Wetten und Casino ohnehin: Eine Casinobewilligung ist keine Wettebewilligung, und die Begrenzungen des einen Bereichs sagen nichts über den anderen.
Wer in der Schweiz ein Sportwettenkonto sucht, findet bei Swisslos und Loterie Romande beide Bereiche getrennt geregelt. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung liegt diese Trennung allein beim Anbieter, und ein Nutzer hat kein Mittel, sie zu erzwingen.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus in der Schweiz
Welche Wettseiten mit Bonus sind in der Schweiz erlaubt?
Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen zusätzlich die vorherige Zustimmung der Aufsicht, weshalb das Aktionsangebot aus Boosts und Cashbacks besteht. Ausländische Marken haben hier keine Bewilligung.
Weshalb sind Boni bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?
Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben ausgeben will, braucht vorab die Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Jede Aktion wird also einzeln genehmigt. Was ohne diese Zustimmung bleibt, sind Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboosts oder Cashbacks — Verbesserungen statt Geschenke.
Was ist ein Kombiboost und welche Bedingungen gelten dafür?
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei den meisten Gratiswetten ist das nicht der Fall: Ausbezahlt wird nur der Reingewinn, nicht der Einsatz. Zusätzlich ist Gratisspielguthaben aus Promotionen bei Sporttip nicht auszahlbar. Die beworbene Summe ist deshalb die Obergrenze des Nutzens und nicht ihr Wert.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Seiten mit grossen Bonusangeboten?
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains; bet365 wird als auf der Liste stehend genannt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz.
Bonus – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
