Online Radsport wetten in der Schweiz: zwei erlaubte Wege und viele ohne Bewilligung
Radrennen sind für Schweizer Wettende ein schmaler Grat: Das Angebot ist gesetzlich auf zwei Veranstalter begrenzt, das Programm hängt an einer Liste, und die Quoten entstehen anders, als es das Marketing der Auslandsseiten suggeriert.

Stand 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Registern, die Swisslos und Loterie Romande sowie die Gespa führen.
Rechtslage: was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist
Wer auf die Tour de France wetten will, stösst zuerst auf eine Zahl, die keine Quote ist: zwei. Genau so viele Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Struktur, die der Gesetzgeber festgeschrieben hat.

Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) ein Grossspiel und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die ausschliesslich Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Ein ausländisches Papier, gleich aus welchem Land, entfaltet auf Schweizer Boden keine Wirkung. Das ist die zentrale Rechtsfolge, an der sich alles weitere entscheidet: Nicht die Seriosität eines Anbieters ist der Massstab, sondern die Reichweite seiner Bewilligung.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt ihr Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Westschweiz. Eine dritte Bewilligung gibt es nicht, und deshalb existiert auch keine Liste weiterer konzessionierter Wettanbieter — eine Liste wäre leer.
Zwei Gebiete, zwei Konten. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport gehört den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich lebt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer in Genf sitzt, nicht an Sporttip. Für einen Zuzüger oder eine Person mit Zweitwohnsitz ist das der praktischste aller Filter.
Die Gespa-Liste entscheidet, worauf gewettet werden darf
Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) zählt auf, was gespielt werden darf. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podium entscheidet, und Trainingsläufe nie. Die Liste führt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für Radsport heisst das: Ob eine Rundfahrt, eine Etappe oder eine Trikotwertung überhaupt im Programm steht, hängt an dieser Liste und nicht am Radsportkalender. Der Veranstalter darf nichts anbieten, was dort fehlt. Wer vor dem Grand Départ prüfen will, ob Etappen- oder Trikotwetten spielbar sind, geht die Gespa-Liste durch — nicht die Startliste.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Rennen und währenddessen, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht reguliert. Es bleibt ein Produktmerkmal jedes einzelnen Veranstalters, und entsprechend unterschiedlich fällt es aus. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn — er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Man kann das als Detail abtun. Ich finde es den aufschlussreichsten Punkt im ganzen Regelwerk: Beim vollen Rundfahrtsverlauf über drei Wochen ist der Zwischenstand nach der achten Etappe genau der Moment, in dem viele aussteigen wollen — und dann hängt die Auszahlung an einem Betrag, den der Veranstalter jederzeit anpassen darf. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einer Grösse, die ihm niemand garantiert.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle ist keine Rangliste, und sie will keine sein. Die ersten zwei Zeilen unterscheiden sich von den acht folgenden nicht durch Qualität, sondern durch Rechtsfolge: Oben steht ein Anspruch, unten steht keiner.
Was eine ausländische Bewilligung hier wert ist
Nichts, jedenfalls nicht in der Schweiz. Ein Papier aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat hat nach Art. 4 BGS keine Geltung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und gleichzeitig die schlechte: Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter gewinnt, hat keinen Schweizer Rückgriff, wenn die Auszahlung stockt, die Quote nachträglich angepasst wird oder der Zugang plötzlich gesperrt ist. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa publiziert eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Für den Nutzer bedeutet das, dass die Adresse von gestern heute im Nichts enden kann; ein Lesezeichen ist kein Vertrag.
Ehrlich zusammengefasst: Ausland heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne daraus sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Bewilligung heisst voller Schweizer Schutz — aber auch nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl». Und was vielen nicht bekannt ist: In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer glaubt, die Karte schützt ihn, irrt.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und die Spielsperre
Bei einer Rundfahrt verteilen sich Einsätze über drei Wochen. Genau darin liegt das Risiko, und genau deshalb ist die Limitenlogik hier keine Formalität.
Limiten setzt in der Schweiz der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Ein festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert nicht. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach Gesetz beträgt die Wartefrist beim Erhöhen 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die Limite in der ersten Euphorie tief setzt, kommt also nicht am nächsten Morgen wieder heraus — und das ist der Punkt, an dem die Regel einen vor sich selbst schützt statt vor dem Anbieter.
Der psychologische Mechanismus ist so simpel wie wirksam: Wer eine Limite tief ansetzt und den Grand Départ im Juli ausnutzen will, merkt schon im Juni, wo die Grenze liegt. Wer sie auf die Oberlimite stellt, hat faktisch keine.
Die Spielsperre
Von der Limite zu unterscheiden ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80–82 BGS umfasst die Sperre sowohl die Exklusion überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen als auch die Selbstexklusion, und sie wird in einem gemeinsamen Register geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS); die Daten werden bei Swisslos aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, es darf keine Spielsperre bestehen, und eine Doppelregistrierung ist ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ein nüchterner Hinweis, weil er ungern gehört wird: Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man soll den Schutz an der Verkaufsstelle also nicht für streng halten. Die Sperre im Register schützt, die Theke nicht immer.
Auszahlung, Identität und Steuern
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und nur aus dessen Bedingungen ersichtlich.
Bei den Steuern gilt eine einfache Regel mit einer hohen Schwelle. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und niemals eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden heisst das: kein Einkommenssteuerabzug und keine Verrechnungssteuer. Eine Einsatzsteuer kennt die Schweiz nicht — wer das Gegenteil liest, liest über ein anderes Land. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Im Zweifel: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Der Spielplan als Angebot: Klassiker, Grand Tours und WorldTour
Der Kalender ist das eigentliche Wettprogramm, und ein Veranstalter darf davon nur den Teil abbilden, den die Gespa-Liste freigibt. Wer verstehen will, was auf dem Wettschein landet, muss deshalb zwei Dinge zusammenlesen: die Rennformen und den Rhythmus des Jahres.
Radsport ist mehr als die Strasse auf dem Fernsehbild. Dazu zählen Strassenradsport, Bahnradsport, Mountainbikesport, Cyclocross und BMX-Rennsport sowie Kunstradfahren, Radball und Radpolo. Was davon im Wettschein auftaucht, entscheidet die Liste und nicht die Vielfalt der Disziplin.
Eintagesrennen, Etappenrennen, Grand Tours
Das Kräftemessen des Radsports beginnt in der Frühjahrssaison. Zu den Frühjahrsklassikern gehören Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907). Diese Rennen sind das Gegenmodell zur Rundfahrt: ein Tag, ein Sieger, ein Ergebnis am Abend — für Wettende der saubere Fall, weil die Wette nach dem Zieleinlauf abgeschlossen ist und über Wochen nichts mehr nachverfolgt werden muss.
Bei den Rundfahrten zerfällt die Wette dagegen in Schichten. Zu den Grand Tours zählen die Tour de France (jährlich im Juli), der Giro d’Italia (in der Regel jährlich im Mai) und die Vuelta a España (seit Mitte der 1990er-Jahre im September). Sie sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen dauern dürfen. Wer auf den Gesamtsieger setzt, hält die Wette über alle Etappen — Aussteiger, Stürze und ein schlechter Tag im Hochgebirge inklusive. Wer auf eine Etappe setzt, hat binnen Stunden ein Ergebnis. Das ist der wichtigste Unterschied im gesamten Radsportwetten, und er hat nichts mit der Quote zu tun, sondern mit der Laufzeit des Risikos.
Die UCI WorldTour wird seit 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour; die Serie umfasst 36 Rennen. Für den Wettschein ist das die Schicht zwischen den Klassikern und den Grand Tours: Rennen mit WorldTour-Status, an denen dieselben Teams teilnehmen, aber ohne die drei Wochen Spannung eines Etappenrennens.
Was die Tour selbst zu einem Angebot macht
Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO). Rund 21 bis 22 Profimannschaften nehmen teil, darunter 18 UCI WorldTeams; die Teams bestehen seit 2018 aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun. Meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm.
Diese Struktur erklärt, warum es neben dem Gesamtsieg so viele Nebenmärkte gibt. Das Gelbe Trikot wurde 1919 von Desgrange eingeführt; das Gepunktete Trikot steht für die Bergwertung, das Weisse für die Nachwuchswertung, und Erik Zabel gewann das Grüne Trikot der Punktewertung sechsmal. Rekordsieger mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar; Pogačar siegte 2020, 2021 und von 2024 bis 2026.
Wer auf ein Trikot wettet, wettet auf eine eigene Rechnung, die quer zur Gesamtwertung laufen kann. Der Sprinter, der das Grüne Trikot holt, ist im Gesamtklassement oft weit hinten; die Bergwertung belohnt Ausreisser, die keine drei Wochen vorne fahren können.
Der sportliche Beweis dafür, wie wenig selbst ein grosser Name garantiert, liegt eine Saison zurück. Bei der Vuelta 2026 wurde der Österreicher Felix Gall Gesamtdritter, 2:44 hinter Sieger Enric Mas, und war damit der erste Österreicher auf dem Vuelta-Podium; zuvor war er beim Giro d’Italia 2026 Zweiter. Vor Gall stand mit Adolf Christian, Dritter bei der Tour de France 1957, nur ein weiterer Österreicher auf dem Podium einer Grand Tour — und Tadej Pogačar schied bei der Vuelta 2026 nach einem Sturz auf der achten Etappe aus. Der Rekordhalter der Tour war bei der Spanienrundfahrt nach acht Tagen weg vom Fenster. Genau das ist das Risiko einer Langzeitwette, und keine Quote der Welt kann es wegrechnen.
Vergleich der zugelassenen Anbieter
Verglichen werden hier zehn Anbieter, aber nicht als ein Feld. Zwei davon dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, acht nicht — und wer das vermischt, hat die Vergleichsgrundlage schon verloren.
Die erste Gruppe ist denkbar klein, weil das Gesetz sie klein hält. Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport sind die zwei Veranstalter nach interkantonalem Recht. Sie sind keine Konkurrenten um dieselben Kunden: Die Vertragsgebiete sind getrennt, ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Auswahl heisst hier nicht «welcher ist besser», sondern «welcher ist für meinen Wohnsitz überhaupt erreichbar». Für einen Grossteil der Bevölkerung ist das keine Entscheidung, sondern eine Zuordnung.
Verglichen werden in dieser Gruppe drei Dinge, und alle drei sind Kosten des Spielenden. Das Wettprogramm, soweit die Gespa-Liste es zulässt — wie breit Radsport darin vorkommt, zeigt sich erst im konkreten Programm. Die Limiten, die in der Schweiz vom Spielenden selbst gesetzt werden und deren Oberwerte je nach Anbieter weit auseinanderliegen. Und die Auszahlungsregeln, allen voran die Frage, wie verbindlich ein Cash-Out ist und was er kostet. Keine dieser Grössen ist eine versprochene Gewinnhöhe, und keine Rangfolge dieser Seite richtet sich nach einem Gewinnversprechen.
Die Swisslos-Seite endet nicht an einer Wette. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Nach Art. 125 BGS gehen die Reinerträge gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Das ist kein Bonus und keine Wohltat für den Spielenden — es heisst nur, dass ein Teil der Marge in der Region bleibt statt bei einer Gesellschaft, die hier keine Bewilligung hat.
Die zweite Gruppe ist grösser, und ihr Merkmal ist die Abwesenheit. Es sind Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Sie sind hier, weil Vergleichbarkeit eine Information ist: Wer die acht kennt, erkennt sie schneller wieder. Gemessen werden sie an denselben Kriterien wie die bewilligten, also an Programm, Limiten und Auszahlungsregeln, soweit deren eigene Bedingungen sie tragen. Was sie nicht haben, lässt sich nur negativ sagen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Bewilligung. Für sie gilt dieselbe Kennzeichnung, und die trägt keine Wertung: ohne Schweizer Bewilligung.
Werbevorschriften sind hier keine Nebensache. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, warum diese Seite die zehn zwar beschreibt und einordnet, aber niemandem ein Angebot ans Herz legt; die Beschreibung ist der Zweck. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonushöhen und Bonusbedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Sperrstunde für Werbung nach Tageszeit kennt die Schweiz nicht.
Wo die Vergleichslinie verläuft
Zwischen bewilligtem und nicht bewilligtem Angebot gibt es keinen Kompromiss, nur eine Abwägung. Auf der einen Seite steht voller Schweizer Schutz samt Sperrregister, Limiten, Auszahlung auf ein eigenes Konto und Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags — dafür ein enges Feld: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Auf der anderen Seite steht ein breiteres Programm ohne jede dieser Klammern, aber ohne Rückgriff, mit Domains, die nach Stunden von der Sperrliste verschwinden können, und mit steuerlich unbequemer Behandlung nach kantonaler Praxis.
Die Wahl ist keine Frage des Geschmacks. Ein Wettender, der Wert auf gesicherte Auszahlung und darauf legt, auf einen Schweizer Weg zurückgreifen zu können, hat im bewilligten Angebot faktisch keine Alternative, die er nicht selbst bezahlt. Wer Radsport in einer Tiefe sucht, die über die Liste hinausgeht, findet sie in der Schweiz nicht — und trägt dann das Risiko des ungeschützten Weges selbst. Ein Auszahlungsbeispiel aus der anderen Richtung: Die Gespa nennt bei den blockierten Domains unter anderem bet365, einen Anbieter, den viele Wettende für den Inbegriff der Verlässlichkeit halten. Eine Reputation ist keine Bewilligung. Sie ersetzt keinen Anschluss ans Sperrregister und keinen Rechtsweg.
Quoten, Marge und was von einer Wette übrig bleibt
Eine Quote ist keine Prognose. Sie ist ein Preis, und wie bei jedem Preis lohnt es sich, ihn zu zerlegen — gerade im Radsport, wo die Grand Tours kleineren Märkten mit weniger Umsatz gehören als die grossen Fussballklassiker.
Wie eine Quote entsteht
Der Veranstalter bildet die Quoten für ein Rennen selbst ein, kalkuliert eine Marge ein und passt sie laufend an, wenn Einsatzvolumen oder neue Informationen — ein Sturz, eine Wetteränderung, ein Ausfall — die Einschätzungen verschieben. Das Quotenverhältnis mehrerer Ausgänge eines Marktes beschreibt den Quotenschlüssel, also den Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt: Er ergibt sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), und die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Für den Radsport heisst das: Ein Markt mit wenigen Ausgängen, wie ein Etappensieger seinem Wesen nach einer ist, verhält sich rechnerisch anders als ein Markt mit zwei Seiten. Je mehr Ausgänge sich das Volumen teilen, desto eher steckt die Marge in den Aussenseiterquoten statt in der Waage zwischen zwei Favoriten.
Die Rechnung lässt sich an einem Illustrationsbeispiel durchführen, das keine gestellte Quote ist: ein zweiseitiger Markt zu 1.90 und 1.90. Der Quotenschlüssel liegt dann bei etwa 100 % ÷ (1/1.90 + 1/1.90) — als Bruch 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) — und damit bei rund 95 %; die Marge beträgt rund 5 %. Das ist ein Band und keine Zusage: Je nach Markt, Rennform und Anbieter liegt die Marge höher, bei Märkten mit vielen Ausgängen deutlich. Wer bei zwei gleich hohen Quoten 1.90 liest, liest also nicht zwei gleiche Chancen, sondern einen Preis, der um diese Marge gekürzt ist.
Auf derselben Rechnung steht die Frage, was eine Wette zurückbringt. Bei einem Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 1.90 beträgt die Rückzahlung CHF 38 — Einsatz mal Quote — und der Nettogewinn CHF 18, also Einsatz mal (Quote − 1). Beides gilt nur für eine gewonnene Einzelwette, und über die Wahrscheinlichkeit des Sieges sagt die Rechnung nichts. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einem Preis; die Rückzahlung wächst deshalb schneller als die Zahl der Beine, das Risiko aber noch schneller.
Wetten auf Radsport: was die Laufzeit mit dem Risiko macht
Im Radsport trennt die Laufzeit zwei völlig verschiedene Produkte. Die Etappenwette ist eine Wette auf einen Tag. Die Gesamtwertungswette ist eine Wette auf drei Wochen, in denen ein Radsturz, eine Erkrankung oder ein verlorener Anschluss auf einer windigen Etappe das Ergebnis umdrehen kann, ohne dass die Form des Favoriten je falsch eingeschätzt wurde. Die Quote drückt dieses Risiko nicht aus; sie drückt nur die Einschätzung des Veranstalters aus, und die ist bei kleinen Radsportmärkten weniger belastbar als bei einem Fussballspiel mit Millionenumsatz.
Quotenveränderungen sind darum mehr als Kosmetik: Wer eine Wette vor dem Start platziert, hält die Quote, die er bekommen hat. Wer live nachsetzt, handelt mit Preisen, die sich im Rennen bilden.
Es gehört zur Ehrlichkeit dieser Rechnung, dass sie für Sporttip nur zum Teil gilt. Quotenboosts gelten dort nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Eine Boostquote ist also kein Preis, den man sich dauerhaft sichern kann, sondern eine einmalige Zutat.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt keiner Rangliste nach Gewinnversprechen. Sie beginnt mit den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz bewilligt sind, und geht dann zu den acht Anbietern über, die es nicht sind.
Swisslos Sporttip: das Kontingent in Zahlen
Swisslos ist mit Sitz in Basel die eine Hälfte des Schweizer Sportwettenmarktes, und sein Angebot unter dem Namen Sporttip hat eine Form, die man kennen muss, um es richtig zu lesen. Die Limiten sind hier ungewöhnlich konkret: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Zahl ist die eigentliche Nachricht für Radsportwettende. Wer auf einen Aussenseiter in der Gesamtwertung setzen will und den Ertrag über den Einsatz steuert, stösst bei CHF 1’000 an eine Wand, die er nicht verhandeln kann. Das ist kein Nachteil gegenüber einem ausländischen Anbieter mit offenen Oberlimiten — es ist der Preis dafür, dass das Kontingent gesetzlich beaufsichtigt ist. Genau so sollte man es lesen.
Dazu kommen eine Registrierungshürde und eine Regel, die man erst beim Rätseln über ein Ergebnis bemerkt. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein); es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Und: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Fussball ist das eine Randnotiz. Immer dann, wenn eine Etappe wegen einer Zielankunft oder eines Neustarts nach einem Massensturz anders gewertet wird, als man am Bildschirm gesehen hat, wird aus dieser Regel ein handfester Streitpunkt. Wer sich darauf nicht einlässt, sollte bei umstrittenen Rennverläufen live gar nicht erst mitbieten.
Das Urteil: Sporttip ist das einzige vollständig geregelte Radsportangebot im Land, und die CHF 1’000 pro Einzelwette sind der Preis dafür. Wer klein und präzise setzt, merkt die Grenze nie; wer mit der Gesamtwertung arbeitet und höhere Einsätze fährt, stösst genau dort an, wo das Rennen lang wird.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Variante
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für Wettende ausserhalb dieser sechs Kantone ist der Anbieter schlicht nicht zugänglich, und das gilt in beide Richtungen: Wer in der Westschweiz wohnt, kann ein Online-Konto nur hier eröffnen. Die starke Verkaufsstellenpräsenz ist für das Online-Wetten kein Vorteil, sie ist aber ein Hinweis darauf, wie das Haus arbeitet — es ist ein Lotterieveranstalter mit einem lokalen Netz, nicht eine Plattform, die den Markt über Werbung erobert.
Wer in Genf oder Lausanne sitzt und vor allem prüfen will, wie Radsport in der Gespa-Liste abgebildet ist, findet die dortigen Regeln und Limiten in den eigenen Bedingungen des Veranstalters; die Limitenlogik folgt dem gesetzlichen Rahmen, den beide Veranstalter anwenden, und beide setzen 72 Stunden für die Erhöhung einer Limite. Das Urteil fällt knapp aus, aber es fällt: Jouez Sport ist für einen Westschweizer die naheliegende erste Adresse und für alle anderen keine Adresse. Wer ausserhalb des Gebiets wohnt und hier ein Konto sucht, sucht an der falschen Stelle — nicht weil das Haus schlecht wäre, sondern weil die Bewilligung nicht über die Kantonsgrenze hinausreicht.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten ist hier als einer von acht Anbietern gelistet, die Schweizer Sportwetten ohne Bewilligung veranstalten. Die Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht etabliert; was auch immer sie umfasst, sie hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss ans Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für einen Wettenden, der in der Schweiz steuerfrei unterhalb des Freibetrags bleibt, solange er bei einem bewilligten Grossspiel setzt, ist das keine Formalität: Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Wer hier spielt, sollte das mit dieser Steuerfolge zusammen denken und sich über die Rechtsfolge ein eigenes Bild machen — bevor und nicht nach der ersten Auszahlung.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
Bei BC.Game liegt dieselbe Ausgangslage vor: kein Schweizer Papier, keine Bewilligung nach eigener Angabe mit Wirkung auf Schweizer Boden, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff. Der Anbieter zählt zu denen, die die Gespa bei Bedarf auf die Sperrliste setzen kann.
Ein Anbieter ohne Bewilligung kann ausländische Radsportmärkte führen, die die Gespa-Liste in der Schweiz nicht zulässt. Das ist kein Argument für ihn, sondern eine Rechnung: Die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und wer das nicht selbst tragen will, hat hier nichts gewonnen. Das Urteil fällt entsprechend aus — die fehlende Bewilligung ist hier keine Randnotiz zur Bewertung, sie ist die Bewertung. Es bleibt die Entscheidung des Einzelnen, ob er diesen Weg geht und die Folge trägt.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets steht unter derselben Kennzeichnung wie die übrigen sieben: ohne Schweizer Bewilligung. Keine etablierte Bewilligung nach eigener Angabe mit Wirkung in der Schweiz, keine Teilnahme am Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, DNS-Block über die Sperrliste möglich.
Für Wettende heisst die Abwesenheit eines Schweizer Papiers, dass sie im Streitfall mit niemandem sprechen, der hier etwas durchsetzen kann. Wer bei einem ausländischen Anbieter eine Etappenwette platziert und das Ergebnis abweichend gewertet sieht, kann das nicht bei der Gespa vorlegen und nicht auf dem Schweizer Rechtsweg klären. Das Urteil ist damit strukturell und nicht sportlich: Für Radsport im Sinne der Gespa-Liste bietet dieser Anbieter keine überprüfbare Grundlage, und wer ihn trotzdem nutzen will, sollte das mit dieser Aussicht tun.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Auch bei Donbet ist der Status eindeutig: keine Bewilligung in der Schweiz, keine nach eigener Angabe etablierte Bewilligung mit hiesiger Wirkung, kein Anschluss ans Sperrregister. Die Verfügbarkeit in der Schweiz hängt an einer Domain, die blockiert werden kann.
Was daran im Radsportkontext zählt, ist die zeitliche Dimension. Eine Rundfahrtwette läuft über drei Wochen. Wer den Anbieter in dieser Zeit nicht mehr erreicht, hat weder eine Position noch einen Ansprechpartner. Das Urteil: Die Bewilligungslage ist hier nicht ein Punkt unter vielen, sondern der einzige, über den sich in der Schweiz etwas verbindlich sagen lässt, und sie ist negativ.
bet365: ohne Schweizer Bewilligung
bet365 ist der bekannteste Name in dieser Gruppe und ändert dadurch nichts an der Rechtslage. Keine Schweizer Bewilligung, keine nach eigener Angabe etablierte Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als Anbieter auf der Liste der blockierten Domains.
Das ist der aufschlussreichste Fall für die ganze Vergleichsfrage. Ein Haus mit jahrzehntelanger Präsenz im Sport und einem Ruf, der über die Branche hinausgeht, kann in der Schweiz keine Wettbewilligung haben — und eine Reputation, die aus einem anderen Rechtsraum stammt, verändert hier nichts. Wer bet365 spielt, spielt ohne die zwei Dinge, die diese Seite immer wieder nennt: Registeranschluss und Rechtsweg. Wer trotzdem hier weitermacht, sollte wenigstens wissen, dass er es mit einem Anbieter ohne Bewilligung nach Schweizer Recht zu tun hat.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet führt dieselbe Kennzeichnung. Keine Schweizer Bewilligung, keine Bewilligung nach eigener Angabe mit Wirkung hier, keine Verbindung zum Sperrregister, Domain über die Sperrliste blockierbar.
Für die Steuer ist das nicht gleichgültig. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, fällt dafür aber in die kantonale Behandlung ausländischer Grossspiele — im Thurgau unabhängig von der Höhe des Gewinns. Das Urteil lautet deshalb nicht «unspielbar», sondern schlicht: Der Vorteil fehlender Schweizer Bindung ist keiner, und der Preis wird an anderer Stelle fällig.
BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed steht unter der Kennzeichnung ohne Schweizer Bewilligung, mit den gleichen Folgen: kein hiesiges Papier und keines mit Wirkung, kein Sperrregister, kein klagbarer Weg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Hier lohnt der Blick auf die Logik des Auslandsgeschäfts. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Das ändert nichts an der Verfügbarkeit, aber es zeigt, woran der Schweizer Kunde sich bindet: an ein Adressewechselspiel, nicht an eine erteilte Bewilligung. Wer sich daran nicht stören will, spielt weiter. Wer einen Zustand sucht, der sich nicht von Woche zu Woche ändern kann, sucht ihn dort nicht. Das Urteil fällt damit über die Stabilität, nicht über das Programm.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
IviBet schliesst die Liste mit derselben Feststellung: keine Schweizer Bewilligung, keine nach eigener Angabe etablierte Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, DNS-Block möglich.
Für einen Wettenden mit einem Sporttip-Konto ergibt sich daraus eine klare Aufgabenteilung. Der bewilligte Weg trägt alles, was den Schutz betrifft: Limiten, Sperre, Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags. Der ungeschützte Weg trägt nichts davon und lässt sich nicht in dieselbe Rechnung mischen. IviBet ist wie die sieben Anbieter vor ihm nur eine Antwort auf die Frage, welche Wege existieren — nicht auf die Frage, welcher zu empfehlen ist.
Was ein Bonus und eine Freiwette im Radsport tatsächlich kosten
Radsport ist kein Bonussport. Die langen Rundfahrten liefern Häuser keine kurzfristige Umsatzmaschine, und die grossen Willkommenspakete hängen an Fussballspielen; im Radsport trifft ein Wettender auf ein Programm, in dem ein Angebot eher ein kleines ist. Das ist keine Wertung, sondern die Folge einer Marktstruktur — und es sollte jeden misstrauisch machen, der für Radsport ein Willkommenspaket in einer Grössenordnung verspricht, die es in diesem Segment nicht gibt.
Dennoch lohnt die Frage, was ein solches Angebot wirklich wert ist, denn die Antwort steckt nicht im Wert der Freiwette, sondern in ihrem Preis. Eine Gratisspielguthaben oder eine Freiwette ist nichts weiter als ein bedingter Anspruch: Wer sie nutzt, setzt unter Bedingungen, die der Veranstalter vorgibt. Drei Grössen entscheiden über den Wert: der Umfang, den man durchspielen muss, die Mindestquote, ab der eine Wette überhaupt zählt, und die Frist, in der das geschehen sein muss.
Der übliche Rechenweg für eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, lautet: Wert = Freiwettenbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Quotenschlüssel des Marktes. An einem Illustrationsbeispiel — ein Freiwettenbetrag von CHF 20 auf eine Quote von 1.90 in einem Markt mit rund 95 % Quotenschlüssel — ergibt das einen durchschnittlichen Wert von etwa CHF 9. Das ist ausdrücklich nicht der Gewinn, sondern der erwartete Wert des Angebots über viele Fälle hinweg; die einzelne Wette gewinnt oder verliert, und der Wert beschreibt nur den Mittelwert dieser Fälle.
Bei Angeboten, bei denen ein Bonus an Umsatzbedingungen hängt, kommt der zweite Teil dazu: Der erforderliche Umsatz ergibt sich aus der Bemessungsgrundlage mal dem Umsatzfaktor, und daraus folgt die Zahl der nötigen Wetten als Umsatz geteilt durch den Einsatz pro Wette — gezählt werden nur Wetten ab der geforderten Mindestquote. Der erwartete Aufwand ist dann dieser Umsatz mal der Marge des Marktes, den die Bedingungen nennen, und er hängt vollständig an dieser einen Zahl.
Diese Brille relativiert jede Angebotsformulierung. «Risikofrei» ist ein Marketingwort, und im Radsport ist es doppelt irreführend: Weil ein Cash-Out kein garantierter Bestandteil jedes Marktes ist — bei Sporttip gibt es ihn nur online, nur vollständig, nicht für jede Wette und zu einem Betrag, den Swisslos jederzeit ändern kann — und weil eine Freiwette bei einer Quote von 1.90 nach der hier dargestellten Rechnung im Mittel nur rund die Hälfte ihres Nennwerts erreicht. Federführend ist nicht das Wort, sondern die Bedingung daneben.
Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt eine zusätzliche Ebene hinzu: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonushöhen und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des Veranstalters. Wer ein Angebot prüfen will, liest dort — nicht in einer Zusammenfassung. Und in keinem Fall gehört zu dieser Prüfung ein Rabatt- oder Bonuscode; was zählt, ist der Wert, nicht der Weg zum Anspruch.
Wie sich das Angebot bei den zwei Veranstaltern unterscheidet
Zwischen Swisslos und der Loterie Romande gibt es keine Wahl zu treffen, die von Vorlieben abhinge. Die Vertragsgebiete sind getrennt, und wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat ein Sporttip-Konto, während jemand in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura bei Jouez Sport registriert ist. Alles andere — Radsporttiefe, Limitenausgestaltung, Auszahlungsmodalitäten — gehört in die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Dass es bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gibt, zusätzlich zu den Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, zeigt, wie eng der Rahmen hier gesteckt ist. Ein deutschschweizer Radsportwettender hat damit eine Zugangsbeschränkung, die der einer ausländischen Plattform nicht ähnelt: Identität beim Auslesen des Ausweises, ein Konto, keine Doppelregistrierung, ein Sperregister, das auch die Casinos in Liechtenstein abdeckt. Das ist unbequem, und es ist der Kern der Sache. Wer sich an dieser Enge stört, wechselt nicht innerhalb der Schweiz — Wechselmöglichkeiten gibt es nicht. Er wählt zwischen einem bewilligten Anbieter und einem ohne Bewilligung. Genau das ist die Entscheidung, und mehr ist es nicht.
Für den Radsport folgt daraus ein nüchterner Schluss: Wer eine Rundfahrt über drei Wochen mit Freude verfolgt und dabei auf einen geregelten, steuerlich einfachen Weg setzt, hat im bewilligten Angebot seinen Platz — mit CHF 1’000 pro Einzelwette als Decke. Wer die Decke nicht mag, wechselt in einen ungeschützten Bereich, in dem seine Einsätze im Streitfall schlechter stehen. Die Wahl ist echt, und sie geht nicht auf.
Häufige Fragen zu Radsport-Wetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz auf die Tour de France wetten?
Ja, wenn das Rennen auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht und die Wette bei Swisslos oder der Loterie Romande läuft. Nur diese zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Ob die Tour, einzelne Etappen oder Trikotwertungen spielbar sind, ergibt sich aus der Version der Liste, nicht aus dem Radsportkalender.
Wie prüfe ich, ob ein Radrennen in der Gespa-Liste steht?
Zugang bietet die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern, und die jeweils gültige Fassung der Liste trägt ein Datum wie den 10.09.2026. Wer vor dem Setzen wissen will, ob eine Etappe, eine Qualifikationsrunde oder eine Frauenkonkurrenz enthalten ist, liest dort nach statt in der Startliste. Ein fehlender Eintrag bedeutet, dass der Veranstalter den Markt nicht anbieten darf.
Worin unterscheidet sich eine Wette auf den Gesamtsieger von einer Etappenwette?
Die Laufzeit. Eine Etappenwette ist nach dem Zieldurchgang entschieden, meist am gleichen Tag. Eine Wette auf den Gesamtsieger läuft über drei Wochen und umfasst Stürze, Erkrankungen, Aufgabe und schlechte Tage. Bei der Vuelta 2026 schied Tadej Pogačar nach einem Sturz auf der achten Etappe aus — solche Ereignisse treffen jede offene Langzeitwette.
Wie berechnet sich der Gewinn und was ist die Marge im Quotenschlüssel?
Die Rückzahlung ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal (Quote − 1). Bei CHF 20 auf 1.90 sind das CHF 38 zurück und CHF 18 Gewinn. Der Quotenschlüssel eines Marktes ergibt sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), die Marge ist 100 % minus Quotenschlüssel. Ein Illustrationsmarkt zu 1.90 und 1.90 trägt damit einen Quotenschlüssel von rund 95 % und eine Marge im Bereich von 5 %.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den bewilligten Anbietern?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Senken gilt sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Spielsperre lässt sich für 1 bis 180 Tage setzen und wird unbefristet im schweizweiten Register eingetragen.
Was fehlt Wettenden bei Auslandsseiten ohne Schweizer Bewilligung an Schutz?
Alles, was die Bewilligung trägt. Keine Teilnahme am Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Auszahlungs- oder Wertungsstreitigkeiten, möglicher DNS-Block über die Gespa-Sperrliste. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Zudem sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach kantonaler Praxis steuerbar, im Thurgau unabhängig von der Höhe.
Sportarten – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
