Sportwetten für Schweizer im Vergleich: Zwei bewilligte Veranstalter und der Preis ihrer Grenzen
Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten annehmen, und jeder bedient sein eigenes Gebiet. Wer in der Deutschschweiz wohnt, landet bei Swisslos, wer in der Westschweiz wohnt, bei der Loterie Romande — dazwischen liegt keine Wahl, sondern eine Kantonsgrenze.

Die Angaben auf dieser Seite wurden am 29. Oktober 2026 zusammengestellt und gegen die veröffentlichten Unterlagen der Gespa, die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen sowie die Teilnahmebedingungen und Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Die geprüften Veranstalter und ihre Bewilligungen
| Veranstalter | Bewilligung | Organisator / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Unibet | Ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Cloudbet | Ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| IviBet | Ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| DirectionBet | Ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| BillyBets | Ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | Ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
Wer wissen will, wer überhaupt eine Wette annehmen darf, findet die Antwort in dieser Spalte und nicht in der Werbung. Zwei Veranstalter, ein Bewilligungspaar aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, und eine Aufsicht, die dieselbe bleibt, egal ob das Konto in Zürich oder in Genf geführt wird. Die acht ausländischen Marken stehen hier, weil Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie dasselbe wären.
Bevor eine Quotenzeile überhaupt eine Bedeutung bekommt, lohnt ein Blick auf die Mechanik dahinter. Jeder Preis enthält eine Gebühr, die nirgends auf dem Wettschein steht.
Was der Quotenschlüssel über den Preis verrät
Nehmen wir einen Markt mit genau zwei Ausgängen, beide zu 1.90. Wer solche Quoten stellt, rechnet nicht mit einem Verlustgeschäft. Setzt man die beiden Werte in die übliche Formel ein — eins geteilt durch jede Quote, die Summen addiert, eins geteilt durch diese Summe — landet der Auszahlungsschlüssel bei rund 95 %. Daraus folgt eine Marge von ungefähr 5 %.
Diese Bandbreite gilt für einen Markt dieser Form, und die Bedingung gehört zur Aussage: Je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto mehr Stellen gibt es, an denen sich die Marge verstecken lässt, und desto tiefer fällt meist die Auszahlungsquote. Wer eine einzige Zahl für das ganze Wettprogramm nennt, hat nichts beschrieben.
Was heisst das für den einzelnen Spielenden? Wer CHF 10’000 durch Märkte dieser Form spielt, überlässt über die Quoten hinweg schätzungsweise CHF 500. Niemand stellt das in Rechnung. Es kommt einfach nie an. Die 1.90 sehen nach einem Münzwurf aus und zahlen sich aus wie einer, bei dem eine Seite einen kleinen Vorsprung hat; genau diese Lücke ist die Einnahme des Veranstalters und fliesst bei den bewilligten Schweizer Sportwetten zu einem erheblichen Teil in die kantonalen Fonds und in den Sport zurück.
Ausdrücklich als Schätzung: Das ist ein Durchschnittswert über viele Wetten unter der Annahme, dass nur Einsätze gespielt werden — keine Zusage über eine einzelne Wette. Ein einzelner Wettschein gewinnt oder verliert. Über hundert Wetten hinweg nähert sich das Ergebnis der Rechnung an.
Die Grundlagen des Schweizer Sportwettenmarkts
Wer in der Schweiz wettet, bewegt sich in einem engen, klar umrissenen Raum. Ein Produkt für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, verkauft unter dem Namen Sporttip, und eines für die Westschweiz unter dem Namen Jouez Sport. Mehr gibt es nicht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bewusst auf zwei begrenzt.
Rechtlich handelt es sich um ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist und von der Gespa in Bern beaufsichtigt wird — nicht von der ESBK, die ausschliesslich für Casinos zuständig ist.
Zum Aufbau: Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwettenprodukt trägt den Namen Sporttip. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport von Lausanne aus und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden.
Wichtiger als die Namen ist, wohin das Geld fliesst. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Dieser Rückgang ist die interessanteste Zahl des Berichts. Der bewilligte Sportwettenmarkt wächst nicht. Ob das an anderen Spielen liegt, an ausländischen Seiten oder schlicht an einem ungleichmässigen Sportkalender, lässt sich daraus nicht ableiten. Fest steht: Es ist ein bescheidener Markt, und das Geld daraus ist öffentliches Geld. Der Veranstalter, der die Wette annimmt, ist gewissermassen die Kantone selbst. Ein seltsames Verhältnis zu einem Buchmacher, aber ein ehrliches: Das Interesse am Verlust der Spielenden ist kein Aktionärsinteresse, ein Interesse bleibt es trotzdem.
Wer ein Konto eröffnen darf
Der Wohnort entscheidet alles. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Und wer im Ausland lebt, steht ganz ausserhalb dieses Systems. Das klingt einfach und hat einen konkreten Preis für alle, die umziehen, pendeln oder längere Zeit im Ausland verbringen.
Wer sein Konto bei Swisslos eröffnet, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wie eine Wette ausgezahlt wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die zweite Rundung ist klein und immer gleich gerichtet. Über eine Saison hinweg arbeitet sie stets für den Veranstalter. Niemand verliert daran ein Haushaltsbudget, und genau deshalb lohnt der Hinweis: Es ist die Art Detail, die zeigt, wie sorgfältig solche Bedingungen geschrieben sind — und damit auch, warum sie zu lesen sind.
Die Rechtslage: eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt
Der Satz, der diesen Markt entscheidet, steht im Gesetz selbst: Eine Bewilligung nach dem BGS gilt nur in der Schweiz. Zwei Veranstalter, ein Bewilligungspaar, keine dritte Tür.

Wer ohne eine solche Bewilligung in der Schweiz Sportwetten veranstaltet, handelt strafbar. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach Art. 21 bis 25 des BGS, und eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat hier keine Geltung. Die Liste weiterer bewilligter Buchmacher ist dauerhaft leer; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains. Die Nettoerträge fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu, weshalb der Markt von Anfang an so eng gebaut wurde.
Der Veranstalter darf nur Sportwettkämpfe anbieten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa publizierten bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS.
Die Form dieser Liste sagt mehr als ihr Umfang. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über einen Podestplatz entscheidet. Trainingsläufe nie. Corner- oder Kartenmärkte erscheinen nicht. Eine Esport-Sektion gibt es nicht. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, bei Veranstaltern mit entsprechender Entscheidung. Das Gesetz kennt keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte; die Arbeit macht die Liste.
Cash-Out ist etwas anderes. Es ist nicht reguliert, sondern eine Funktion jedes Veranstalters. Swisslos bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ohne Garantie für jeden Markt.
Die Werbung unterliegt derselben Logik: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb wird hier beschrieben und eingeordnet, nicht geworben.
Was das Schweizer Regelwerk Live-Wettenden antut
Zwei Klauseln der Sporttip-Bedingungen verdienen Aufmerksamkeit, bevor jemand eine Livewette erwägt.
Die erste betrifft das Timing. Eine Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt sie mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in den Sekunden vor einem Tor oder während der Verwirrung um einen Penalty setzt, kann also den Einsatz zurückbekommen und sonst nichts. Kein Verlust, aber eine tote Wette — und das kann mehr als einmal passieren.
Die zweite betrifft den Markt selbst. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Das Marketingwort hiesse hier «Flexibilität»; die Rechnung sagt, dass die Flexibilität bepreist ist und der Preis sich bewegt.
Beides ist kein Skandal. Beides erfährt man sonst nachträglich, und deshalb steht es hier und nicht in einer Fussnote.
Spielerschutz: die Limiten setzt der Spielende
Die Schweizer Spielerschutzphilosophie ist eigentümlich gebaut. Der Staat setzt keine feste Einzahlungslimite. Stattdessen muss der Veranstalter verlangen, dass Spielende Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste setzen, nach Art. 87 VGS. Die Oberlimite ist die eigene Entscheidung, durchgesetzt vom Veranstalter im Nachhinein.

Bei Sporttip ist das konkret. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Asymmetrie ist der ganze Mechanismus. Senken wirkt sofort, weil es schützt. Erhöhen wartet, weil es nicht schützt. Das Statut nennt 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Strenger als nötig ist eine gute Richtung.
Die Spielsperre und das gemeinsame Register
Schwerer wiegt die Spielsperre. Nach Art. 80 bis 82 BGS können überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen ausgeschlossen werden, und jede Person kann sich selbst sperren. Der Ausschluss wird in einem gemeinsamen Register eingetragen. Eine unbefristete Spielsperre gilt darüber hinaus für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die unbefristete Variante landet im schweizweiten Register.
Zwei Details machen klar, wie endgültig das ist. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Und ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Auch eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Sie ist die leichtere Schwester der Spielsperre — ein Anhalten statt eines Registereintrags — und für alle, die nur eine Zeit lang aufhören wollen, ohne dreimonatigen Nachlauf.
Eine Zahl sollte jedes Vertrauen in die Kontrollen am Verkaufspunkt dämpfen. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Online-Prüfung ist eng, der Schalter nicht. Wer die beiden Kanäle vergleicht, sollte sie an dieser Zahl vergleichen und nicht am Marketing.
Wer Unterstützung beim eigenen Spielverhalten braucht, wendet sich direkt an die kantonalen Fachstellen oder eine anerkannte Beratungsstelle. Das ist ein echter Schritt, und er gehört nicht in die Rechnung dieser Seite.
Gutschriften und Gratiswetten: was die Bedingungen zurücknehmen
Hier beisst der Kostenblick am härtesten, weil die Schweizer Aktionswelt neben dem, was eine ausländische Seite bewirbt, geradezu asketisch aussieht — und zwar aus rechtlichen Gründen.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen belegen keine Knausrigkeit, sondern ein Genehmigungsverfahren. Ein Veranstalter in der Schweiz kann nicht einfach beschliessen, Gratisguthaben zu verteilen. Er beantragt es.
Das Wort «gratis» in diesem Markt verdient dieselbe Behandlung wie «risikofrei» auf ausländischen Seiten. Ein bedingt gewährtes Guthaben ist ein bedingtes Produkt. Das Guthaben kommt als Spielguthaben, nicht als Bargeld: Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Es lässt sich verspielen, nicht abheben. Wer es als abhebungsfähige Summe einordnet, wird enttäuscht — und behandelt es besser von Anfang an als null und lässt sich positiv überraschen.
Anders als die Werbewelt suggeriert, sind die beiden Mechanismen bei Sporttip nicht additiv.
Kombiboost und Quotenboosts bei Sporttip
Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Liest man die Leiter statt die Überschrift, verschiebt sich das Bild. Fünfzehn richtige Voraussagen zu mindestens 1.50 sind eine happige Bedingung, und genau deshalb steht die oberste Sprosse dort, wo sie steht. Die Vierersprosse ist erreichbar, die Fünfzehnersprosse ist eine Marketingzahl, auf der die meisten nicht stehen werden.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die letzte Klausel ist die wichtigste. Wer einen Boost annimmt und danach auscasht, verliert die Erhöhung ganz. Die beiden Funktionen schliessen sich aus. Kein Werbetext nennt das im selben Satz wie den Boost.
Eine Regel, die nichts mit Gutschriften zu tun hat und Neue überrascht: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Was das Räumen einer Aktion im Schnitt kostet
Die für diese Seite vorgesehene Rechnung ist die Marge, und sie gehört hierher, wo es um die Kosten des Umsetzens geht.
Angenommen ein Markt mit zwei Ausgängen zu 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein gestellter Preis eines Veranstalters. Der Auszahlungsschlüssel liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und damit bei rund 95 %. Die Marge beträgt also ungefähr 5 %. Bei einem Umsatzerfordernis von CHF 1’000 — eine im Markt übliche Grössenordnung — ergibt sich für das Räumen ein erwarteter Aufwand von rund CHF 50. Bei CHF 5’000 Umsatz steigt er auf etwa CHF 250. Beides sind Schätzungen unter der Annahme, dass jeweils zu Preisen dieser Form gespielt wird, und beide sagen nichts darüber, ob eine einzelne Wette gewinnt. Ein Markt mit einem Auszahlungsschlüssel von 88 % würde den erwarteten Aufwand auf CHF 1’000 Umsatz auf rund CHF 120 heben.
Genau diese Rechnung soll das Wort «Bonus» aus dem Gespräch heraushalten. Ein erwarteter Aufwand von CHF 50 gegen ein Guthaben ist keine Katastrophe, sondern der Preis — und er wird selten genannt, bevor ein Angebot beurteilt wird.
App und Verkaufspunkt: was das Telefon ändert
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist der interessante Teil der Sache, weil es zeigt, wie der Veranstalter seine Kundschaft sieht.
Die App ist kein eigenes Produkt. Sie ist eine Oberfläche auf dasselbe Konto, dieselben Limiten und dieselbe Prüfung. Wer am Desktop eine Verlustlimite für 7 Tage setzt, findet sie auf dem Telefon nicht plötzlich abwesend. Genau das ist der Vorteil derselben Anmeldung an allen Fronten — und der Grund, warum die Prüfung so streng ist.
Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Name, Adresse und Ausweis müssen übereinstimmen, bevor eine Wette möglich ist. Das dauert länger als bei einer ausländischen Seite, und es ist Teil des Systems: Die Verifizierung macht die Limiten durchsetzbar, die Sperren auffindbar und die Auszahlungsregeln bedeutsam.
Der Schalter und der QR-Code
Der Verkaufspunkt ist in der Schweiz nicht tot. Allein die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, und Swisslos unterstützt die Übergabe von der App an den Schalter per QR-Code. Es gibt offenbar eine Kundschaft, die lieber persönlich erscheint, einen Ausweis vorlegt und mit einem gedruckten Wettschein hinausgeht.
Die beiden Kanäle unterscheiden sich in einem Punkt, der zählt. Das Alter wird am Schalter schwächer geprüft: 47,5 % der Testkäufe der Gespa mit minderjährigen Personen wurden dort verkauft. Online passiert die Identitätsprüfung vor jeder Wette. Wer zwischen den Kanälen wählt, entscheidet also über Bequemlichkeit gegen Kontrolle.
Zahlungen und der Weg des Geldes
Hinter App und Website sitzt das Spielerkonto, und das hat eigene Regeln. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Gewinne laufen anders. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto überwiesen.
Und dann ist da die Auszahlungsregel, die jeden überrascht, der einen ausländischen Cashier kennt. Innert 365 Tagen zahlt Swisslos Spielguthaben zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteinisches Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Das ergibt eine Plattform, die Geld lieber im Spiel sieht und bei jeder Rückbewegung eine kleine Maut nimmt. Wer oft auszahlt, zahlt dafür. Wer das Guthaben stehen lässt, nicht. Immerhin: Winnings und Salden gehen nur an ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers, nach Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredit wird Spielenden nicht gewährt.
Sportarten und Turniere: wo die geschlossene Liste beisst
Fussball, Tennis, Eishockey und die Turniere, die ein Schweizer Publikum interessieren. Das ist die sichtbare Oberfläche. Der unsichtbare Teil ist die Liste dahinter.
Die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Version vom 10. September 2026 definieren das Angebot nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was nicht aufgeführt ist, gibt es nicht, egal wie sehr es jemand will. Qualifikationsrunden nur, wenn gelistet. Frauenwettkämpfe nur, wenn gelistet. Ranglistenwetten nur bei Entscheidung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder einen Podestplatz. Trainingsläufe nie.
Für einen Fussball-Wettenden ist der Effekt überwiegend positiv: Die grossen Ligen, die internationalen Turniere und die üblichen Märkte sind da. Für jemanden, der in einer obskuren Liga oder in einem Nischenmarkt einen Vorteil sucht, ist er negativ. Und wer die breite Palette eines ausländischen Anbieters neben dieses Angebot legt, sollte zuerst den Abschnitt zur Rechtslage lesen — die zusätzlichen Märkte kommen mit dem Verlust jedes dort beschriebenen Schutzes.
Reguläre Spielzeit und Erstattungen
Eine Klausel gehört vor jede Wette auf eine Sportart, die Verlängerung und Penaltyschiessen kennt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball rund 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Cupspiel setzt, muss wissen, ob nach 90 Minuten oder nach dem Schiessen abgerechnet wird. Das ist eine häufige Quelle von Streit — und in dem Fall ist der Vertrag der Schiedsrichter.
Dazu kommt die Absage. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine verschobene Partie in einem Turnier kann eine Kombiwette mit einem toten Bein stehen lassen, was schwierig zu erklären ist, wenn man bei «verschoben» von «Rückzahlung» ausgegangen ist.
Und wer gewinnt, sollte die Frist kennen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die geprüften Veranstalter im Einzelnen
Die beiden bewilligten Organisatoren werden hier beschrieben und beurteilt und, was ihre Bewilligungen, Bedingungen und Zahlen hergeben. Kein Anbieter ausserhalb dieser beiden erhält eine schweizerische Bewilligungsbeurteilung, und das Fehlen festzustellen ist nicht dasselbe wie das Produkt zu beurteilen.
Swisslos Sporttip — die strengste Einsatzgrenze im Vergleich
Swisslos, formell die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, trägt die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und Liechtenstein — also den grössten Teil der Bevölkerung.
Für Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000. Für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die CHF 1’000 bei einer Einzelwette sind die Zahl, die einen ernsthaften Wettenden trifft. Ein vierstelliger Einzeleinsatz ist auf Sporttip unmöglich. Wer mehr setzen will, muss kombinieren — und eine Kombination vervielfacht Einsatz und Risiko mit jeder Voraussage zugleich. Die Limite verhindert keine hohen Einsätze, sie lenkt sie in eine Form um, in der mehr schiefgehen kann. Das ist meine Lesart, nicht die des Veranstalters.
Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahren. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine kleine Klausel, die den offensichtlichsten Insiderweg schliesst. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen.
Beurteilung: Die Limite von CHF 1’000 pro Einzelwette ist die engste Zahl dieser ganzen Aufstellung. Für Gelegenheitswettende bedeutet sie wenig, für vierstellig denkende viel.
Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Recht, andere Geografie
Die Société de la Loterie de la Suisse Romande hält dasselbe Bewilligungspaar wie Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa — und betreibt ihre Sportwetten als Jouez Sport. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Ihr Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Netz umfasst 2’350 Verkaufsstellen mit 221 Mitarbeitenden.
Diese Netzdichte beschreibt die Marke genauer als jede Produktbeschreibung. 2’350 Verkaufsstellen rechnen sich nur mit einer Kundschaft, die klein und unregelmässig spielt und lieber zum Kiosk geht als eine App zu installieren. Der Schalter ist hier kein Altkanal, sondern der Hauptkanal — und wer dort spielt, prüft sein Alter am schwächsten geprüften Punkt des Systems.
Beurteilung: Die Bewilligungsbedingungen sind mit denen von Swisslos identisch; der Unterschied liegt allein in der Geografie, und damit ist der Wohnsitz das einzige Kriterium, das zählt.
Unibet — der Name ohne Schweizer Schutz
Unibet verfügt über keine Schweizer Bewilligung und ist keiner der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt; nur diese beiden dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Geltung. Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.
Die Sperrliste ist kein statisches Dokument. Die erste Version erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als gelistet.
Für Spielende ist das kein Straftatbestand; das Verfahren richtet sich gegen den Veranstalter. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter jedoch eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- oder Fairplay-Kontrolle, an die man sich wenden könnte. Beim Spielerschutz gilt das erst recht: Eine Schweizer Spielsperre erreicht einen ausländischen Veranstalter auf keinem Weg, und es gibt kein gemeinsames Register, in dem er nachschauen könnte.
Steuerlich sind Gewinne ausländischer Anbieter nicht der Verrechnungssteuer unterworfen. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Eine konkrete Frage gehört zu einer Steuerberaterin oder in die kantonale Steuerverwaltung.
Beurteilung: Die Meriten des Anbieterprodukts sind hier nebensächlich — eine Schweizer Absicherung lässt sich daran nicht befestigen, und für einen nicht bewilligten Veranstalter gibt es nur die Beobachterposition.
Cloudbet — wo die Lizenz nicht greift
Cloudbet besitzt keine Schweizer Bewilligung und ist in der Schweiz nicht zugelassen. Die gemeldete Lizenz ist hier ohne Geltung. Es besteht kein Schweizer Rechtsschutz.
Der Unterschied, den ein Vergleich hier sichtbar machen sollte, ist der zwischen der Lizenz, die eine Seite hält, und der Lizenz, die am Wohnort zählt. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland ist eine Betriebserlaubnis anderswo. In der Schweiz trägt sie nichts — kein Recht auf ein Angebot, keinen Aufsichtsstandard, an den man sich wenden könnte, und keinen Platz im Sperrsystem. Hinter der Lizenzangabe einer Seite steht keine Aufsicht, die eine Beschwerde von einer Schweizer IP-Adresse anhören könnte. Und ein Streit über eine Auszahlung landet nirgends: keine inländische Aufsicht, kein Sperrregister, kein Rahmen.
Beurteilung: Ohne nutzbaren Aufsichtsweg kann das Produkt die strukturelle Position nicht aufwiegen — es gibt keine Schweizer Spur, der man folgen könnte.
IviBet — was die Zahlungsregeln verlieren
IviBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da keine Konzession nach dem Geldspielgesetz vorliegt, gelten hier weder das Schweizer Sperrregister noch der Rechtsschutz.
Für das Geld ist der wichtigste Punkt ein anderer. Bewilligte Schweizer Sportwetten zahlen Gewinne und Salden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers aus, nach Art. 50 Abs. 2 VGS, und Kredite werden Spielenden nach Art. 75 Abs. 1 BGS nicht gewährt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer System nicht. Eine ausländische Seite macht hier ihre eigenen Regeln, und wer das verifizierte Auszahlungsmodell schätzt, muss abwägen, was der Weggang davon kostet.
Beurteilung: Was nach einer Einzahlung geschieht, bestimmen allein die Bedingungen der Seite, und ein Schweizer Anspruch reicht nicht über das hinaus, was diese Bedingungen zufällig einräumen.
DirectionBet — die Liste, die hier fehlt
DirectionBet hält keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Angeboten greifen auch hier keine Schweizer Schutzmechanismen.
Bewilligte Schweizer Sportwetten sind durch mehr begrenzt als ihre Bewilligungen. Die Liste der Gespa bestimmt, welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten angeboten werden dürfen, und sie enthält weder Corner- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ein nicht bewilligter Veranstalter ist daran nicht gebunden und kann anbieten, was er will. Diese Freiheit wird gern als Vorteil verkauft. Für jemanden, der auf die Liste vertraut hat, um das Angebot auf gut regulierte, schwer manipulierbare Ereignisse begrenzt zu sehen, ist sie die Aufhebung genau dieser Begrenzung.
Beurteilung: Die zusätzliche Marktbreite ist schlicht das Fehlen der Liste und kostet genau das, wofür die Liste da war.
BillyBets — was die Werberegeln verraten
BillyBets verfügt über keine Zulassung für den Schweizer Markt.
Die Werbung ist die einschränkendste Regel auf dieser Seite der Grenze. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS bedroht. Ausgehende Affiliate-Werbung, die auf Schweizer Lesende zielt, verweist auf Marken in genau dieser Position. Das ist ein guter Grund, skeptisch zu bleiben, wenn eine nicht bewilligte Marke zufällig den Weg auf den eigenen Bildschirm gefunden hat.
Beurteilung: Die Regeln darüber, wie diese Marke überhaupt beworben werden darf, sagen mehr über sie aus als ihre eigene Werbung.
Boomerang Bet — die Steuerfrage beim Ausland
Boomerang Bet ist in der Schweiz nicht bewilligt und bietet keine Schweizer Absicherung.
Die Steuer macht diesen Eintrag interessant. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei — der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dem Bundesfreibetrag und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern fehlt die Verrechnungssteuer — aber auch der Mechanismus, der den Gewinn neutralisiert. Die kantonale Praxis kann ihn voll erfassen, wie das Beispiel Thurgau zeigt, das Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen behandelt. Wer im Ausland gewinnt, holt sich die Steuerfrage in die eigene Steuererklärung, und zwar frühestens beim Ausfüllen.
Beurteilung: Ausländische Gewinne können steuerlich härter erfasst werden als dieselben Gewinne bei einem Schweizer Veranstalter — die Steuerposition gehört zum Angebot, nicht daneben.
Jackbit — die Sperre, die hier nicht ankommt
Jackbit verfügt über keine Schweizer Bewilligung und ist keiner der beiden zugelassenen Veranstalter. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Geltung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Hier ist die eigentliche Beobachtung die Reichweite des Schweizer Schutzes nach innen. Eine Schweizer Spielsperre wird in einem gemeinsamen Register geführt und gilt für Casinos einschliesslich Online-Casinos und Liechtenstein; eine freiwillige Variante kann erst nach drei Monaten unter Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden. Gegenüber einem ausländischen Veranstalter ist davon nichts wirksam: Wer sich bei einem bewilligten Veranstalter gesperrt hat, kann anderswo problemlos ein Konto eröffnen. Es gibt keine technische und keine rechtliche Brücke, die das verhindert. Das ist die wirkliche Grenze des Schweizer Schutzmodells — und wertvoller zu kennen als jede einzelne Zeile in den Bedingungen einer ausländischen Seite.
Beurteilung: Eine selbst gesetzte Spielsperre hat innerhalb des Schweizer Systems echte Zähne und ausserhalb keinerlei Reichweite.
N1 Bet — keine Lücke, nur ein fehlendes Recht
N1 Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung und ist keiner der beiden zugelassenen Veranstalter. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Geltung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Ein verbreiteter Denkfehler verdient einen Satz. Wetten im Ausland sind in der Schweiz keine Lücke im Gesetz, sondern schlicht das Fehlen einer Bewilligung — und das seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes im Jahr 2019. Die Spielenden werden nicht bestraft, aber nichts an dieser Konstellation wird vom Schweizer Recht gestützt. Ein bewilligter Veranstalter gibt vollen Schweizer Schutz in einem engen Produkt, ein nicht bewilligter ein breites Produkt ohne Schweizer Schutz. Keiner von beiden ist per se die sichere Wahl.
Beurteilung: Der Vergleich endet dort, wo die Bewilligung endet, und bei dieser Marke ist das an der Schweizer Grenze.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Erlaubt sind nur Wetten der beiden bewilligten Veranstalter Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, und nur auf Sportwettkämpfe aus der von der Gespa publizierten Liste. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen.
Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?
Sporttip steht Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein offen. Jouez Sport ist auf Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura beschränkt. Ein Online-Konto ist jeweils nur im eigenen Vertragsgebiet möglich.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; Auszahlungen gehen nur an ein Konto auf den eigenen Namen.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Auszahlungsschlüssel des Marktes entscheidet mit darüber, was der Einsatz langfristig zurückbringt.
Was bedeutet es, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Die Spielenden werden nicht bestraft, aber es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Aufsicht, an die man sich wenden könnte, und Einsätze oder Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Gewinne können zudem kantonal voll steuerbar sein.
Was am Ende zählt
Zwei Veranstalter, einer für jede Sprachregion, und das ist der gesamte bewilligte Markt. Alles andere auf dieser Seite ist ein ausländisches Produkt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Platz im Sperrregister und ohne Rechtsschutz in diesem Land.
Die Kosten des Schweizer Modells stehen nicht in einer Gebührenordnung. Sie verteilen sich auf das, was die beiden Veranstalter nicht dürfen: Märkte ausserhalb der Gespa-Liste anbieten, bei Sporttip einen vierstelligen Einzeleinsatz annehmen, Gratisguthaben ohne Zustimmung der Aufsicht verteilen, Kundschaft ausserhalb des eigenen Kantons bedienen. Dafür bekommt der Wettende ein verifiziertes Konto, eine erzwungene Verlustlimite mit 72-stündiger Bremse nach oben, eine Sperre, die bis in Casinos und über die Landesgrenze reicht, und eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen.
Manche werden das für einen schlechten Handel halten. Wer die Corner-Märkte und das grosszügig aussehende Willkommensangebot sucht, findet das bewilligte Produkt langweilig und die ausländische Alternative verlockend. Das ist ein echter Tausch, und er gehört benannt: Die Märkte sind der Grund zu gehen, die Schutzmechanismen das, was man dabei aufgibt. Niemand auf einer nicht bewilligten Seite schuldet der Gespa etwas, und das Register, das einen Spielenden aus einem Casino heraushält, reicht dort nicht hin.
Nach allem, was die Zahlen hergeben, entscheiden zwei Parameter über alles: wo man wohnt und wie viel man setzen will. Wer in einem abgedeckten Kanton wohnt und bescheidene Beträge auf gängigen Fussball spielt, hat keinen Grund, an Sporttip oder Jouez Sport vorbeizuschauen. Wer vierstellig auf eine Einzelwette setzen oder auf Märkte wettet, die die Liste der Gespa nicht kennt, wird am bewilligten Produkt strukturell scheitern und sollte genau verstehen, was der Weggang bedeutet. Die Steuer schliesst das Bild: Ein Gewinn weit unter dem Bundesfreibetrag bleibt auf der bewilligten Seite steuerfrei, während ausländische Gewinne ausserhalb des Verrechnungssteuerverfahrens liegen und kantonal voll erfasst werden können — ein Detail, das erst beim Ausfüllen der Steuererklärung sichtbar wird. Eine konkrete Frage gehört zu einer Steuerberaterin oder in die kantonale Steuerverwaltung.
Wetten ist ein Zeitvertreib mit Preis, und die Schweizer Variante ist sichtbarer bepreist als die meisten. Die beiden bewilligten Veranstalter sind teurer und weniger aufregend als das, was der Rest des Internets anbietet. Das ist der Handel — und für die meisten Lesenden dieser Seite der richtige.
Rechtslage – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
