Sportwetten Schweiz legal 2026 — die zwei Veranstalter, der Steuerfreibetrag und was die Wette kostet
Wer heute in der Schweiz eine Wette auf ein Fussballspiel platzieren will, landet auf zwei Wegen an derselben Frage: Ist der Anbieter, der da auf dem Bildschirm erscheint, überhaupt Veranstalter eines Grossspiels nach dem Geldspielgesetz? Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Wetten um Geld anbieten. Nicht «vor allem» diese beiden, nicht «in erster Linie» — ausschliesslich. Das ist der Kern jeder Antwort auf die Frage, ob Sportwetten in der Schweiz legal sind, und alles Weitere in diesem Text hängt daran.

29. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungen und die Aufsichtsdaten der Gespa sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.
Deckt ein Suchergebnis zwölf bunte Portale ab und nennt jede zweite Rezension grosszügige Quoten, ist die Verwirrung schon angerichtet. Es gibt hier nichts abzugleichen. Es gibt keinen Markt mit einem knappen Dutzend bewilligter Buchmacher, aus dem man den günstigsten auswählen könnte. Eine Bewilligung, die in Curaçao, Malta oder Deutschland ausgestellt wurde, hat in der Schweiz keine Wirkung, und ausserhalb des Monopols existiert kein Schweizer Sportwettenrecht, das man anwenden könnte. Wer das einmal begriffen hat, liest die Preisvergleiche anders: Der Vergleich findet zwischen zwei Produkten statt, nicht zwischen neunzehn.
Die beiden Produkte heissen Sporttip und Jouez Sport. Das ist keine Spitzfindigkeit für Juristen. Es entscheidet, ob ein Problemfall beim Veranstalter gemeldet werden kann und ob jemand zuständig ist, ob eine Spielsperre bei dem Anbieter greift, bei dem sie eingetragen wurde, ob das Finanzamt die Wette später als steuerfreien Ertrag oder als voll steuerpflichtiges Einkommen sieht. Wer sich vorher mit dem Gedanken anfreundet, dass «legal» hier kein Qualitätssiegel unter einer Auswahlliste ist, sondern die Beschreibung von zwei Veranstaltern und sonst nichts, spart sich später Recherchearbeit.
Für alle, die das Ergebnis vorweg lesen wollen: In der Schweiz sind Sportwetten legal, aber nur bei zwei Veranstaltern — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und der Loterie Romande mit Jouez Sport —, und ein einzelner Gewinn bleibt bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei, je nach Kanton.
| Die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter | Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung | |
|---|---|---|
| Bewilligung | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft |
| Wer ein Konto erhält | Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im eigenen Vertragsgebiet, Swisslos zusätzlich Tessin und Liechtenstein | Angesprochen sind auch Personen in den Kantonen beider Veranstalter |
| Regeln des Betriebs | Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz; geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten | Die Schweizer Aufsicht erreicht den Betrieb nicht, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg |
| Was gegen den Betrieb wirkt | Verbindliche Spielerschutzvorgaben, Sperrliste gegen ausländische Domains | Blockierte Domains werden ersetzt, das Verzeichnis ist beweglich |
Die Rangliste: zwei Veranstalter und zehn Marken, die keine Bewilligung haben
Die erste Feststellung ist unbequem und sie lässt sich nicht glätten. Eine Rangliste der Schweizer Sportwettenanbieter hat zwei Plätze, die man wählen kann, und acht bis zehn Einträge, die nur zum Nachschlagen da sind. Wer eine Liste mit Superlativen erwartet, bekommt stattdessen eine Aufstellung dessen, was jede der Marken ist — und bei den meisten ist die wichtigste Angabe die, die fehlt.

Swisslos und die Loterie Romande sind nicht die besten von vielen. Sie sind die einzigen. Alles, was danach kommt, ist eine Aufzählung von Marken, mit denen Schweizer Spielende in Berührung kommen, und keiner davon kann eine Schweizer Bewilligung vorweisen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Zulassung oder gemeldete Bewilligung | Wer ein Konto erhält |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, Sitz der Genossenschaft in Basel | Deutschsprachige Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, Sitz in Lausanne | Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland, für die Schweiz nicht feststellbar; keine Kraft nach Art. 4 des Gesetzes | Nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre wirkt hier nicht |
| Betify | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland, für die Schweiz nicht feststellbar; keine Kraft nach Art. 4 des Gesetzes | Nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre wirkt hier nicht |
| Bruce Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland, für die Schweiz nicht feststellbar; keine Kraft nach Art. 4 des Gesetzes | Nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre wirkt hier nicht |
| 1Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland, für die Schweiz nicht feststellbar; keine Kraft nach Art. 4 des Gesetzes | Nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre wirkt hier nicht |
| myBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland, für die Schweiz nicht feststellbar; keine Kraft nach Art. 4 des Gesetzes | Nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre wirkt hier nicht |
| DirectionBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland, für die Schweiz nicht feststellbar; keine Kraft nach Art. 4 des Gesetzes | Nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre wirkt hier nicht |
| Betclic | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland, für die Schweiz nicht feststellbar; keine Kraft nach Art. 4 des Gesetzes | Nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre wirkt hier nicht |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland, für die Schweiz nicht feststellbar; keine Kraft nach Art. 4 des Gesetzes | Nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre wirkt hier nicht |
Die Tabelle zeigt die Struktur des Schweizer Marktes ungeschminkt. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen keine, und die drei Spalten rechts wiederholen sich, weil sich die Lage der acht Marken wiederholt. Eine Website, die für jede der acht eine eigene Zulassung aus einem anderen Land auflistet, erzählt eine Geschichte, die es in der Schweiz nicht gibt. Wer auf eine Seite stösst, die einem ausländischen Anbieter eine Schweizer Bewilligung zuschreibt, hat die erste Warnung schon in der Hand.
Eine Liste mit Superlativen ist bei zwei zulässigen Anbietern ohnehin kaum zu haben. Wer den günstigsten Preis sucht, landet bei einem Kriterium, das man messen kann: der Aushaltsquote eines Marktes.
Was die Wette kostet: die Marge, die in jeder Quote steckt
Womit verdient ein Buchmacher? Nicht mit einer Gebühr, sondern mit dem Anteil, der im Preis steckt. Ein Markt mit zwei Ausgängen und Quote 1.90 auf beiden Seiten zahlt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 90,25 Prozent aller Einsätze zurück. Der Rest, 9,75 Prozent, ist der Anteil des Veranstalters — bei einem Schweizer Veranstalter wie bei jedem anderen. Die 0.5 Prozent Spielsuchtabgabe des Bruttospielertrags, die Swisslos an die öffentliche Hand abführt, liegen auf einer anderen Stufe und sagen nichts über die Quote. Beide Beträge zahlt am Ende der Spielende, den einen sichtbar im Preis des Marktes, den anderen stillschweigend in der Bilanz des Veranstalters.
Nun die durchgerechnete Zahl, die den eigentlichen Ertrag dieses Textes ausmacht. Ein monatliches Budget von 1’000 Franken, einmal gesetzt auf einen ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten — und die Schweiz hat keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel, Limiten setzt jeder Spielende selbst. Über viele solche Wetten hinweg liegt der erwartete Verlust bei rund zehn Prozent des Umsatzes: 1’000 × 0,0975 = 97,50 Franken. Die Bandbreite ist der interessante Teil, denn sie hängt an der Quote und nicht am Betrag. Bei einem ausgeglichenen 1.90/1.90-Markt liegt der erwartete Verlust zwischen etwa 95 und 100 Franken pro 1’000 Franken Umsatz. Wandert die Quote weiter auseinander, auf 1.85 auf beiden Seiten gerechnet, steigt der Anteil des Veranstalters auf etwa 5,4 Prozent je Markt, und der erwartete Verlust rutscht auf rund 115 bis 130 Franken, also 11,5 bis 13 Prozent des Umsatzes.
Der Satz gilt für jede Wette, die nicht gewinnt, und niemand weiss vorher, welche das ist. Ein Verlust von rund 97,50 Franken pro 1’000 Franken Umsatz ist eine statistische Grösse: der Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass die Einsätze gleichmässig auf beide Seiten des Marktes verteilt sind — mit anderen Worten, wenn nur der Einsatz auf dem Spiel steht und der Gewinn daraus, nicht ein Vorwissen über den Ausgang. Sie sagt keinem Einzelnen, was er an diesem Abend verliert. Sie sagt ihm nur, was er über hundert Abende durchschnittlich verliert.
In der Praxis heisst das: Wer monatlich 1’000 Franken umsetzt, kann mit einem erwarteten Verlust in der Grössenordnung eines Zweihundertfrankenscheins bis zu einem knappen Siebtel des Umsatzes rechnen, je nach Markt. Das ist der eigentliche Preis der Teilnahme, und er taucht auf keiner Bonusseite auf, weil er kein Angebot ist, sondern eine Eigenschaft des Marktes. Wer die Quote als «Preis» liest und nicht als «Gewinnchance», versteht plötzlich, was er bezahlt.
Die zweite Konsequenz betrifft den Vergleich der beiden bewilligten Produkte. Sporttip und Jouez Sport rechnen mit demselben Mechanismus, und die Marge beider liegt in der gleichen Grössenordnung. Das Ergebnis des Vergleichs ist deshalb unspektakulär: Beide kosten etwa dasselbe, weil beide dem gleichen Kalkül folgen. Ein Wettkunde, der zwischen beiden wählen könnte, würde keinen Preisunterschied finden, der ins Gewicht fällt. Er kann zwischen beiden ohnehin nicht wählen, weil sein Wohnort entscheidet.
Die Rechtslage: Bewilligung, Aufsicht und die berühmte Einschränkung
Eine Sportwette ist in der Schweiz ein Grossspiel und fällt damit unter das Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht bei der Aufsichtsbehörde, die die Casinos beaufsichtigt: Wer dort anruft, ist an der falschen Stelle. Die Gespa ist auch die Behörde, die die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten herausgibt.
Wer Wetten anbieten will, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Die eine sagt, wer das Spiel veranstalten darf, die andere, welches Spiel. Beide erteilen die zuständigen Stellen nach den Artikeln, die den Anbietern vorschreiben, wer welche Sicherheiten zu stellen hat. Der Satz, der in jeder Diskussion über ausländische Anbieter auftaucht, ist die Regel, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Sie ist kurz, sie ist eindeutig, und sie erklärt, warum ein Veranstalter mit Sitz in Deutschland in der Schweiz nicht als Veranstalter auftreten kann.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktregulierung im gewohnten Sinn, sondern eine interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Swisslos bedient aus Basel heraus die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient aus Lausanne heraus Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ausserhalb dieser Gebiete gibt es in der Schweiz nichts.
Der Reinertrag geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen — also ohne die Lose — wird nach der Vereinbarung von 2020 zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen unter den Vereinbarungskantonen verteilt. Dazu kommt die Spielsuchtabgabe von 0.5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, die 2025 CHF 3’863’790 betrug. Das ist die Zahl, die den Beitrag des Sportwettengeschäfts an die Prävention beschreibt. Sie klingt klein neben den 169 Millionen Franken, die Swisslos 2025 mit Sportwetten verdient hat. Sie ist auch klein. Prävention ist in diesem System ein Nebenposten, nicht das Hauptmotiv.
Für den Kunden heisst das: Die Wette ist nicht nur ein Geschäft des Veranstalters, sondern auch ein Beitrag an die Kantone. Das ändert nichts an der Quote. Es erklärt aber, warum der Gesetzgeber wenig Anlass sieht, das Monopol aufzugeben: Es ist eine Einnahmequelle mit einem sozialen Anlass.
Die Erlaubnis reicht nicht für alle Sportarten. Was gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste, die die Gespa veröffentlicht — die Fassung vom 10. September 2026 führt Fussball, Eishockey und Tennis sowie weitere Sportarten. Nur Sportwetten sind erlaubt; Wetten auf das Wetter, auf politische Ereignisse oder auf Fernsehsendungen nicht. Qualifikationsrunden sind nur zugelassen, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Rankingwetten sind nur erlaubt, wenn das Ranking den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esports. Ein Sportwettangebot ohne Corner-Markt wirkt auf einen Spieler, der von ausländischen Portalen kommt, unvollständig; es ist in der Schweiz die Vollständigkeit.
Ein zweiter Punkt, der den Alltag betrifft: Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine Entscheidung hat, die sie zulässt. Das Gesetz schränkt die Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein. Anders sieht es beim Cash-Out aus: Der ist nicht gesetzlich geregelt, er ist ein Produkt des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung.
Was eine Wette auf Schweizer Boden rechtlich umfasst
Zwei weitere Regeln gehören in denselben Absatz, weil sie beide die Reichweite der Bewilligung beschreiben. Erstens: Für ein Ereignis, bei dem überwiegend Minderjährige antreten, sind Wetten gesperrt. Zweitens: Wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das sind keine Kleinigkeiten. Sie zeigen, wo die Aufsicht die Grenze zwischen einem Angebot und einem Missbrauch zieht.
Die Regel zur Teilnahme von Minderjährigen ist der Grund, warum das Alter eine so grosse Rolle spielt. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, für Personen unter 18 Jahren sind sie nicht zugänglich. Das klingt selbstverständlich. Es ist es nicht, wenn man bedenkt, dass an Verkaufsstellen im Jahr 2025 in 47,5 Prozent von 200 Testkäufen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Zahl stammt aus den Testkäufen der Aufsicht und sie sagt etwas Unangenehmes über die Kontrolle an der Kasse. Wer sich darauf verlässt, dass die Alterskontrolle an der Verkaufsstelle lückenlos ist, irrt. Der digitale Weg ist an dieser Stelle strenger: Die Registrierung verlangt ein Mindestalter und eine Adresse im Vertragsgebiet, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Aus dieser Prüfung folgt eine praktische Hürde, die kein Marketingtext erwähnt: Für das Online-Konto braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, eine bestehende Sperre darf nicht vorliegen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer in Genf wohnt, bekommt bei Swisslos kein Konto, und wer in Zürich wohnt, keines bei der Loterie Romande. Das ist die zweite grosse Einschränkung des Systems nach der geschlossenen Marktliste.
Die Steuern: bis wann der Gewinn steuerfrei bleibt
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zu einem Freibetrag steuerfrei. Der Bund hat den Betrag für das Jahr 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert. Der Freibetrag des Kantons kann vom Bundesbetrag abweichen, und deshalb schreibt niemand eine einzelne Kantonszahl hin: Es gilt «je nach Kanton». Wer wissen will, wo seine kantonale Grenze liegt, fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Für den gewöhnlichen Spieler ist die Grössenordnung ohne Bedeutung. Wer tausend Franken gewinnt, gewinnt weit unter jeder Schwelle, zahlt keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer. Wer den Freibetrag erreicht, hat ein Problem, das die wenigsten Leser dieses Textes haben werden — und dann übernimmt der Veranstalter die Verrechnungssteuer, die mit der Erklärung zurückkommt. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer das Gegenteil liest, liest etwas Falsches.
Der Unterschied zwischen einem Gewinn aus einem Schweizer Grossspiel und einem Gewinn aus einem ausländischen Anbieter liegt genau hier. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht Gegenstand der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis kann sie aber als voll steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Der Kanton Thurgau verfährt so mit Gewinnen aus ausländischen Grossspielen. Ein Gewinn von 500 Franken aus einem ausländischen Portal kann damit steuerpflichtig sein, während derselbe Betrag aus Sporttip steuerfrei bleibt. Das ist ein Kostenunterschied zwischen den beiden Gruppen, und es ist einer der wenigen, die sich in Franken ausdrücken lassen. Wer unsicher ist, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wie die beiden Veranstalter ihre Gebiete abstecken
Für Swisslos ist der Vertrieb aus Basel heraus die Grundlage des Geschäfts. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Sportwettenprodukt heisst Sporttip, und die Rechtsgrundlage ist die bereits genannte interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich — dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Aufzählung ist lang und sie ist erschöpfend: Wer einen Wohnsitz ausserhalb dieser Liste hat, erhält keinen Online-Zugang.
Für die Loterie Romande ist das Gebiet schmaler und die Zahl der Verkaufsstellen die sichtbarste Kennzahl: sechs Kantone — Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis —, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Kontaktadresse nennt der Veranstalter mit Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Wer in der Westschweiz wohnt, hat ein Netz von Verkaufsstellen in Reichweite und ein Onlineprodukt dazu. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat weder das eine noch das andere bei diesem Veranstalter.
Der Vergleich der beiden Netze ist der Vergleich zweier Vertriebsmodelle. Swisslos deckt eine grössere Bevölkerung in mehr Kantonen ab. Die Loterie Romande deckt einen kleineren Raum dichter ab. Für die Frage, wie schnell jemand eine Wette loswird, ist das der einzige Unterschied, der zählt. Beide Häuser sitzen in derselben Rechtsgrundlage und beide rechnen dieselbe Marge. Wer also nach dem «besten Anbieter der Schweiz» sucht, sucht eine Wahl, die er nicht hat. Die Wahl, die er hat, ist die des Wohnorts.
Die zwei bewilligten Veranstalter, nach Kosten gemessen
Die beiden unterscheiden sich nicht in der Art der Bewilligung, sondern in den Zahlen, die sie veröffentlichen, und in den Zahlen, die im Geschäftsbericht stehen. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024. Das war laut Geschäftsbericht die erste rückläufige Entwicklung seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, ein Minus von 7,0 Prozent. Der Bericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.
Diese Zahl hat eine ungewöhnliche Eigenschaft: Sie sank, während der Markt wuchs. Anders ausgedrückt, es kam weniger Geld aus dem Sportwettengeschäft zurück, und der Grund lag nicht in den Quoten, sondern in den Zugangshürden an der Verkaufsstelle. Ein Veranstalter, der seinen eigenen Ertrag durch strengere Kontrollen drückt, ist ein seltenes Bild in dieser Branche. Man kann das als Erfolg des Spielerschutzes lesen oder als Ausdruck davon, dass die Verkaufsstelle der schwächere Kanal ist. Beide Lesarten haben etwas für sich.
Für die allgemeinen Spielerschutzvorgaben ist der Vergleich mit dem Gesamtsystem aufschlussreich. Der Bund schreibt vor, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen muss. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Die Schweiz hat keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel. Bei Swisslos bedeutet das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Fristenfolge ist der eigentliche Mechanismus. Wer seine Limite senken will, kann das sofort tun. Wer sie erhöhen will, muss 72 Stunden warten — eine Regel, die in ihrer Wirkung stärker ist als sie aussieht, denn in diesen drei Tagen liegt der eine Einkauf am Abend, den ein Spieler bereut. Vom Ursprungsgedanken der Regel her ist die Verzögerung als Bremse gedacht. Dass die beiden Veranstalter 72 Stunden anwenden, während die Regelung selbst 24 Stunden nennt, ist eine der Stellen, an denen die Bedingungen der Veranstalter strenger sind als das Gesetz.
Wer die Limiten als lästige Formalität abtut, verkennt den Aufbau. Es ist der einzige Teil des Systems, der unmittelbar auf das Verhalten wirkt, und er funktioniert nur, wenn der Spielende ihn ernst nimmt.
Die Limiten und der Selbstschutz: was die 72 Stunden kosten
Die selbst gesetzte Limite hat eine Eigenschaft, die in keinem Bonusprospekt steht: Sie begrenzt den Verlust pro Zeitraum, nicht den Verlust insgesamt. Wer sich eine Wochenlimite von 200 Franken setzt, verliert pro Woche bis zu 200 Franken — vier Wochen im Monat ergeben bis zu 800 Franken. Die Limite ist eine Bremse pro Zeitfenster und kein Budget.
Dazu kommen die Regeln für den Zugang zum Konto. Spielguthaben auf dem Swisslos-Spielkonto lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die erste Grenze betrifft den Zufluss, die zweite den Bestand. Beide zusammen bedeuten: Ein Konto kann nicht beliebig aufgefüllt werden, aber ein Verlust von mehreren Tausend Franken innerhalb eines Monats ist innerhalb dieser Regeln möglich, wenn der Spielende ihn zulässt.
Der Auszahlungsweg ist ähnlich konkret geregelt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Gewinnen gilt eine Staffelung: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Spielkonto gut, darüber hinaus wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen. Gewinne und Guthaben gehen nur an ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredite an Spielende sind nicht erlaubt.
Die Kosten dieser Regeln lassen sich benennen. Wer 10’000 Franken gewinnt, erhält sie im Regelfall binnen drei Arbeitstagen. Wer viermal im Jahr auszahlt, zahlt ab der dritten Auszahlung drei Prozent — das ist bei 2’000 Franken genau 60 Franken. Man kann darüber schimpfen. Man kann auch einsehen, dass die Alternative, ein Auszahlungskonto, das nicht auf den eigenen Namen lautet, in einem System mit verifizierten Konten keinen Sinn ergibt.
Die Spielsperre: das schärfste Werkzeug im Schweizer System
Die Sperre ist die stärkste Massnahme, und ihre Wirkung folgt ihrer Eintragung. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Unterschied zwischen einer Pause und einer Sperre: Die Pause läuft ab, die Sperre gilt, bis sie aufgehoben wird.
Die Aufhebung ist der Punkt, an dem es unangenehm wird. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und an der Aufhebung ist eine Fachstelle beteiligt. Wer glaubt, eine Sperre sei mit einem Klick rückgängig zu machen, irrt — und diese Härte ist gewollt. Die Sperre ist für die Situation gebaut, in der der Spielende sich selbst nicht mehr traut, und ein Mechanismus, den man in zwei Minuten abschaltet, wäre für diese Situation nutzlos.
Die Kehrseite ist die bekannte: Eine Sperre im schweizerischen Register wirkt nur bei den Anbietern, die an das Register angeschlossen sind. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert diese Verbindung nicht. Wer sich in der Schweiz sperren lässt und anschliessend bei einer der ausländischen Marken einzahlt, hat die eigene Sperre umgangen. Das ist kein Argument gegen die Sperre, aber ein Argument dafür, die Sperre nicht als die Lösung zu verstehen.
Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben übrigens keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das steht im Gesetz, und es macht die Sperre endgültiger, als sie klingt.
Was der Spielerschutz an der Verkaufsstelle wert ist
Die Aufsicht führt Testkäufe durch, und die Zahl aus dem Jahr 2025 ist unbequem: In 47,5 Prozent von 200 Testkäufen wurde an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. In nahezu jedem zweiten Versuch funktionierte die Alterskontrolle nicht. Wer die Zahl liest, versteht, warum die Verkaufsstellen in den Geschäftsberichten als Problemzone auftauchen und warum die Limitierungsmassnahmen im Vertrieb sich in einem rückläufigen Ertrag niederschlagen.

Das ist keine Randnotiz über eine Branche, sondern eine Aussage über die Kontrolle. Die Online-Registrierung prüft das Alter, den Wohnort und die Identität — sie tut es mit einem Ausweis und einem Adressabgleich, und sie lässt sich schwerer umgehen. Die Kasse tut es mit einem Blick. Der Kanal, der weniger Schutz braucht, hat am meisten davon.
Für den Leser heisst das: Wer seine Kinder schützen will, schaut zuerst auf den Kanal und nicht auf das Angebot. Und wer selbst am Schalter wetten will, sollte wissen, dass die dortige Kontrolle die schwächere ist — was in der Praxis bedeutet, dass ein Kontrollversäumnis nicht als Freigabe verstanden werden darf.
Der Sperrlistenmechanismus und seine Grenzen
Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht. Am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Liste ist ein Verzeichnis, kein Zaun: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt diesen Vorgang das Domain-Hopping und nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home, während sie bet365 als auf der Liste geführt beschreibt.
Die zweite Grenze ist grundsätzlicher. Die Sperrliste blockiert den Zugang über die Domain. Sie blockiert nicht die Zahlung, denn die Schweiz hat kein Zahlungsblockierungswerkzeug gegen unbewilligte Wettanbieter. Wer mit einer Karte bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, wird von seiner Bank nicht daran gehindert. Eine Behauptung, Banken oder Kartenherausgeber würden solche Zahlungen sperren, trifft für die Schweiz nicht zu. Man kann die Sperrliste also als das beschreiben, was sie ist: ein Werkzeug gegen den ersten Kontakt, und kein Werkzeug gegen den bestehenden.
Bemerkenswert ist noch etwas anderes. Ein Verfahren gegen den Veranstalter kann dazu führen, dass Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spielende selbst wird nach der Darstellung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber ein Spieler, dessen Einsätze in einem Verfahren gegen einen Anbieter verschwinden, hat eine Wette ohne Schweizer Rechtsweg platziert: Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Dass der Kunde straffrei bleibt, macht aus der verlorenen Einlage kein erstattungsfähiges Guthaben.
Warum Schweizer Aktionen klein sind und klein bleiben
Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zweiunddreissig Zustimmungen in einem Jahr, für alle Aktionen beider Veranstalter zusammen: Diese Zahl erklärt die Boni besser als jede Beschreibung eines Neukundenangebots. Wo eine Aktion vorab genehmigt werden muss, kann sie nicht gross ausfallen. Jede Aktion muss den Spielerschutz überstehen, und das setzt der Höhe des Bonus naturgemäss Grenzen.
Wer aus einem ausländischen Markt kommt, liest die bescheidenen Schweizer Aktionen als schwaches Angebot. Das ist eine Frage des Massstabs. Ein Schweizer Bonus ist nicht klein, weil die Veranstalter knausern, sondern weil die Aufsicht prüft, ob er das Spiel übermässig anheizt. Wer den Hamburger Bonus vergleicht, vergleicht zwei ganz unterschiedliche Rechtsordnungen, und der Vergleich sagt nichts darüber aus, welcher der beiden dem Spielenden mehr zurückgibt. Die Antwort auf diese Frage steht weiter vorne: In beiden Systemen steckt die Marge im Preis.
Wie die Sporttip-Aktionen funktionieren
Die Bedingungen kommen aus den Teilnahmebedingungen des Veranstalters, und sie sind eng gefasst. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung sagt mehr als der beworbene Spitzenwert. Der Satz von 100 Prozent steht in der Öffentlichkeit; er gilt für fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, also für ein Konstrukt, das kaum ein Gelegenheitsspieler zustande bringt. Für vier Voraussagen sind es fünf Prozent auf den Nettogewinn. Wer die Zahlen liest, versteht, warum die beworbene Spitze und die tatsächlich erreichte Stufe eines durchschnittlichen Spielers weit auseinanderliegen.
Bei den Quotenboosts gilt: Sie gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die letzte Bedingung ist die wichtigste: Wer den Cash-Out nutzt, verliert die Erhöhung. Wer den Boost bis zum Ende hält, riskiert, dass der Cash-Out später teurer kommt.
Was ein Bonus beim Schweizer Veranstalter wirklich wert ist
Der wichtigste Satz zu diesem Thema ist ein Nebensatz aus den Teilnahmebedingungen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Bonus ist damit kein Geld, sondern ein Guthaben, das nur zum Spielen dient. Wer 100 Franken als Gutschrift erhält und daraus 200 Franken macht, kann das Geld nicht abheben. Was er kann, ist damit weiterspielen.
Diese Regel ändert die Rechnung. Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht ausbezahlt wird, ist weniger wert als der beworbene Betrag, und ihr Wert lässt sich abschätzen: Auf einem Markt mit einer Aushaltsquote von 90,25 Prozent ist eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückkommt, im Durchschnitt deutlich weniger wert als das, was auf dem Wettschein steht. Ein Betrag von 100 Franken ist bei Quote 1.90 auf diesem Markt also nicht 100 Franken wert, sondern nur ein Bruchteil davon — das ist der eigentliche Preis der Aktion. Wer das vor der Teilnahme durchrechnet, entscheidet anders, als wer nur den beworbenen Betrag liest.
Dazu kommt die Begrenzung der Geldverkehrsseite: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und die zweimal jährlich kostenlose Auszahlung gilt nur für echtes Spielguthaben. Wer die Auszahlungstermine plant, sollte sich also nicht wundern, wenn die Promotionsgutschrift nicht auf dem Bankkonto erscheint.
Die Aktionen beider Veranstalter haben eine gemeinsame Eigenschaft: Sie sind online stärker als am Schalter. Der Kombiboost gilt nur online, die Quotenboosts gelten nur für Online-Wetten, und der Cash-Out gibt es nur bei Online-Wetten. Der Kanal entscheidet darüber, welche Instrumente überhaupt verfügbar sind. Wer am Schalter spielt, spielt mit einem schmaleren Angebot, und das ist ein Argument für den Onlinezugang, das nichts mit Bequemlichkeit zu tun hat.
Wie die App und der Browser sich unterscheiden und wo sie gleich sind
Sportwetten per Smartphone mit Touchscreen, im Browser oder am Terminal der Verkaufsstelle unterscheiden sich im Ablauf — die Registrierung verlangt in jedem Fall ein verifiziertes Konto. Wer das Konto einmal hat, findet im Browser und in der App dasselbe Angebot, dieselben Quoten und dieselben Regeln. Ein eigener Marktplatz für die App existiert nicht, und die App ist deshalb eine Frage der Bedienung, nicht des Angebots.
Der entscheidende Unterschied zwischen den Kanälen ist der Zugang zum Cash-Out. Er ist bei Sporttip nur bei Online-Wetten verfügbar, also per Browser oder App, und er umfasst Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Er ist nur als vollständiges Cash-Out möglich, ohne Teilauszahlung. Ausgeführt, lässt er sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, er hängt vom Stand des Sportereignisses ab, und der Veranstalter kann ihn jederzeit ändern und muss ihn nicht für alle Wetten anbieten.
Wer den Cash-Out als Notausgang versteht, versteht ihn falsch. Er ist ein Verkauf der eigenen Position zu einem Preis, den der Veranstalter setzt, und dieser Preis liegt unter dem, was die Wette bei regulärem Ausgang einbringen würde. Das ist die Funktion: Der Spielende tauscht den unsicheren vollen Gewinn gegen den sicheren kleineren Betrag. Ob der Tausch günstig war, weiss er erst hinterher, und dann ist die Wette ohnehin ausgeführt.
Ein weiterer Punkt zu den Live-Wetten: Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit der Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live einsteigt, während das Stadion schon jubelt, bekommt den Einsatz zurück statt eines Gewinns. Das ist der Preis der Live-Wette und der Grund, warum ein flotter Anschluss an das Geschehen mehr wert ist als jede App.
Die Sportarten und Turniere, auf die gewettet werden darf
Die Liste der erlaubten Sportarten ist keine Auswahlempfehlung, sondern eine Voraussetzung. Fussball, Eishockey und Tennis stehen darauf, und weitere Sportarten stehen darauf — doch der Katalog entscheidet, was ein Schweizer Veranstalter überhaupt anbieten darf. Wer ein breiteres Angebot sucht, findet es bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Er findet dort aber auch keinen Schweizer Schutz. Es gibt keinen Ort, an dem beides gleichzeitig zu haben wäre.
Auf einen Turnierkalender wirkt die Liste unmittelbar. Ein Turnier wie die WM 2026 ist ein Ereignis, dessen Spiele auf dem Wettprogramm stehen können, sofern das Ereignis und die Wettarten auf der Liste stehen. Das ist der entscheidende Punkt: Ein grosses Turnier erhöht die Zahl der Spiele, aber es erweitert nicht die Palette der erlaubten Wettarten. Wer während einer WM nach einem Corner-Markt sucht, sucht vergebens, weil die Liste ihn nicht vorsieht. Das schmale Angebot Schweizer Sportwetten wird an einem Turnier nicht breiter, es wird nur voller.
Der Spielplan bringt eine zweite Eigenheit mit. Die Liste lässt Qualifikationsrunden nur zu, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Wer sein Turnier-Angebot plant, sollte deshalb in den eigenen Wettkatalog schauen und nicht in die Presse.
Was die Wettarten unterscheiden: Einzel, Kombi, System
Eine Einzelwette ist der einfachste Fall. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, und bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei kleinen Einsätzen und krummen Quoten macht die Rundung einen Unterschied von Rappen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und der Veranstalter kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Die Kombiwette multipliziert die Quoten der Voraussagen zu einer Gesamtquote. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Spielenden heisst das: Die Funktion ist nicht optional, sie ist die Bedingung dafür, dass bestimmte Kombinationen überhaupt gültig sind.
Die Systemwette bildet aus mehreren Voraussagen eine Reihe von Kombinationen. Sie ist die flexibelste Form und die mit dem höchsten Höchsteinsatz. Wer sie nutzt, kauft sich mehrere Chancen in einem Schein. Der Preis dafür ist, dass Fehler weniger teuer sind, aber auch weniger Folgen haben.
Eine Frage, die in der Praxis häufig auftaucht und über die viele Spielende falsch informiert sind: Was zählt zur regulären Spielzeit? Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger eines K.-o.-Spiels nach 90 Minuten wettet und nach 120 Minuten gratuliert, hat auf eine andere Wette gratuliert.
Wenn eine Wette verfällt: Fristen, Absagen und Einsatzrückzahlung
Die Frist, die am häufigsten übersehen wird, betrifft den Gewinn selbst. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Wette gewinnt und den Gewinn nicht abruft, verliert ihn nach einem halben Jahr. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — eine kürzere Frist, über die man besser vorher Bescheid weiss.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Für eine Kombination heisst das, dass die anderen Voraussagen weiter laufen und der Ausfall die Gesamtquote auf 1.00 für diesen Baustein drückt. Das ist ein fairer Mechanismus. Er ist auch der Grund, warum ein Wettschein in einer Turnierphase mit dichtem Spielplan nicht in Vergessenheit geraten sollte.
Zwei Regeln zum Abschluss: Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen — wer den Knopf drückt, hat verkauft. Und die Limite für einen Wettschein kann der Veranstalter jederzeit ändern, weshalb ein Konto nicht als Vorratstopf für beliebig grosse Kombinationen taugt.
Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet, ein sinkender Ertrag und ein sehr schmaler Bonus
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf der interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 aufsetzt. Die Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa, und der Zugang zum Onlinekonto ist an einen Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden: die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht durch, wobei die Prüfung nicht nur die Adresse, sondern auch den Ausweis prüft, aus dem die Daten ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken abgeglichen werden.
Der Ertrag des Produkts ist 2025 zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes gesunken: von CHF 182 Mio. im Jahr 2024 auf CHF 169 Mio., ein Minus von 7,0 Prozent. Der Geschäftsbericht nennt als einen Grund neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen. Der ehrenamtliche Betrieb an der Kasse hat also nicht nur den Schutz verbessert, sondern auch das Geschäft gebremst — und wer wissen will, wie ernst es dem Veranstalter mit dem Schutz ist, findet in dieser Zahl eine Antwort, die kein Marketingtext liefert.
Die Kosten für den Kunden stecken in den Konditionen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, sodass kleine Budgets hier hineinpassen. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette begrenzt dagegen grosse Engagements, und bei aller Kritik an Limits ist das eine Bremse, die einen Spieler mit dünner Nervenlage vor dem einen grossen Satz bewahrt. Auf der Auszahlungsseite sind zwei Auszahlungen je 365 Tage kostenlos, danach sind bis zu 3 Prozent Kommission möglich, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage; Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Spielkonto, grössere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Konto.
Das Urteil: Sporttip ist der Ort, an dem ein Deutschschweizer Spieler die grösste Zahl von Verkaufsstellen, die dichteste Regeldichte und den einzigen legalen Marktzugang findet, und der Bonus, den er dafür bekommt, ist so klein, dass man ihn eher als Symbol denn als Zuschlag bezeichnen sollte — für einen Spieler, der ohnehin im Vertragsgebiet wohnt und die Regeln ernst nimmt, ist das der richtige Einstieg; wer die Aktion als Grund nimmt, kommt für die falsche Sache.
Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone, 2’350 Verkaufsstellen und der bequemere Weg im Netz
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, einer Organisation mit Sitz in Lausanne, die für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis veranstaltet. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende und stellt sich mit der Adresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, vor. Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa.
Das Netz ist der Unterschied. In einem Raum von sechs Kantonen stehen 2’350 Verkaufsstellen — eine Dichte, die in der Deutschschweiz nicht zu erreichen wäre, weil dort mehr Fläche und mehr Kantone zu bedienen sind. Für einen Spielenden in Lausanne oder Genf heisst das, dass der Weg zur Wette ein kurzer ist, und dass ein Anliegen an einem Schalter statt an einem Ticketsystem landet. Für einen Spielenden in Bern heisst es nichts, weil er dort nicht Kunde sein kann.
Zur Online-Registrierung verlangt der Veranstalter mindestens 18 Jahre und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer die Prüfung nicht besteht, bleibt am Schalter.
Der Vergleich mit Swisslos bringt zwei Aspekte, die nicht in Franken messbar sind. Erstens: Die Loterie Romande veröffentlicht keine Ertragszahl für Sportwetten, die sich neben die 169 Millionen Franken von Swisslos stellen liesse. Wer die beiden Produkte in einer Grössenordnung vergleichen will, kann das nicht. Zweitens: Die Westschweiz ist der einzige Teil des Landes, in dem ein Spieler nur einen Veranstalter zur Wahl hat. Wer aus Genf kommt und die Regeln des Deutschschweizer Veranstalters bevorzugt, hat Pech gehabt.
Das Urteil: Jouez Sport ist die richtige Adresse für einen Spieler aus einem der sechs Kantone, der die Wette gern mit einem persönlichen Weg zum Schalter verbindet — wer dagegen auf ein enges Netz an Verkaufsstellen pfeift und lieber im Netz unterwegs sind, merkt schnell, dass das Produkt an dieses Netz gebunden bleibt.
Sportaza: ein breites Sportangebot ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland ausgestellte Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und die zuständige Aufsicht erreicht den Betrieb nicht. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und eine Schweizer Spielsperre wirkt bei ihm nicht.
Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, die die hiesigen Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren; blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Ein Kunde, der sich für diesen Anbieter entscheidet, sollte wissen, dass er sein Konto nicht vor einem Schweizer Gericht einklagen kann und dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden können.
Das Urteil: Sportaza ist ein Anbieter für Spielende, die sich über alle Konsequenzen im Klaren sind und dort bleiben. Die Auswahl an Sportarten und Wettmärkten ist der Grund, dort hinzugehen — der Grund, dort nicht zu bleiben, ist die lange Kette von Aufsichtswegen, die bei ihm fehlt.
Betify: eine Marke, deren Name für Boni bekannt ist
Betify ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen: keine Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die im Ausland genannte Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung, und die Domain kann blockiert werden.
Zu Boni macht der Anbieter Versprechen, deren Bedingungen nicht unter der Schweizer Aufsicht geprüft werden. In der Schweiz brauchen Gratisspielangebote die vorherige Zustimmung der Gespa; ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung braucht diese Zustimmung nicht und unterwirft seine Aktion keiner Kontrolle. Der Kunde kann sich also nicht darauf berufen, die Aktion sei nach Schweizer Massstab geprüft. Das ist kein Verbot, sondern ein Hinweis: Wer die Bedingungen nicht liest, liest nichts.
Das Urteil: Betify ist eine Marke, bei der die Werbung das eigentliche Produkt ist — wer den Bonus als Grund zur Anmeldung nimmt, sollte als Erstes die Bedingungen lesen und als Zweites die eigene Limite setzen, denn keine Aufsicht wird ihm später dabei helfen.
Bruce Bet: eine Marke, die sich über Quoten positioniert
Bruce Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft, und es gibt keinen Schweizer Aufsichtsweg gegen den Betrieb. Ein Kontoinhaber hat keine Möglichkeit, sich an die Gespa zu wenden, und die Sperrliste erfasst nur die Domain.
Vergleiche mit Schweizer Preisen sind bei dieser Marke nicht möglich, weil keine Schweizer Zahlen vorliegen. Was bleibt, ist der Rat, die Marge selbst nachzurechnen: Bei einem Zwei-Weg-Markt liegt die Aushaltsquote bei 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂); ein Markt, der 95 Prozent zurückzahlt, ist billiger als einer mit 90 Prozent, und nur so lassen sich zwei Portale überhaupt vergleichen.
Das Urteil: Bruce Bet richtet sich an Spielende, die den Vergleich selbst rechnen wollen und es akzeptieren, dass niemand ihre Rechnung nachprüft. Für einen Einsteiger ist der Aufpreis in Form von fehlendem Schutz zu hoch.
1Bet: ein Name, der auf ein Angebot ohne Schweizer Bezug deutet
1Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die in einem anderen Land ausgestellt wurde, hat in der Schweiz keine Geltung, und die Schweizer Aufsicht hat keine Möglichkeit, den Betrieb zu erreichen. Eine freiwillige Spielsperre, die bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter eingetragen ist, wird hier nicht berücksichtigt.
Das ist bei dieser Marke die wichtigste Konsequenz: Wer sich in der Schweiz sperren lässt und danach zu 1Bet zurückkehrt, hat die Sperre umgangen. Dieses Risiko ist unabhängig davon, wie solide die Seite wirkt, und es ist der Grund, warum die Frage nach dem Register wichtiger ist als die nach der Gestaltung.
Das Urteil: 1Bet ist ein Anbieter, der für einen Spielenden mit einer bestehenden Schweizer Sperre die schlechteste mögliche Wahl ist — wer einen Anbieterwechsel als Weg aus der eigenen Sperre versteht, hat das Schweizer System falsch verstanden.
myBet: ein Name mit Schweizer Anklang und ohne Schweizer Bewilligung
myBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Der Name erinnert an einen Schweizer Anbieter, die Bewilligungslage ist es nicht: Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft, und die Aufsicht hat keinen Zugang zum Betrieb.
Das ist bei dieser Marke die wichtigste Beobachtung: Die Nähe im Namen ist ein Marketingeffekt und kein rechtlicher Zustand. Wer die Marke mit einem Schweizer Anbieter verwechselt, verwechselt zwei unterschiedliche Aufsichtssysteme. Für einen Spielenden ohne besondere Vorkenntnisse ist das die gefährlichste Form von Verwechslung, die der Markt anbietet.
Das Urteil: myBet ist eine Marke, deren Namen man mit der Bewilligungslage verwechseln kann — wer das einmal weiss, kann den Anbieter noch immer wählen, aber er weiss dann wenigstens, bei wem er kein Konto hat.
DirectionBet: ein Anbieter für schnelle Auszahlungen
DirectionBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Zu Auszahlungszeiten liegt hier keine Angabe vor, die gegen die Schweizer Konditionen gestellt werden könnte. In der Schweiz werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Spielkonto gutgeschrieben, darüber hinaus innert drei Arbeitstagen auf das eigene Konto überwiesen. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann schnellere Wege anbieten; die Zusage dafür wird aber nicht von einer Schweizer Stelle durchgesetzt. Wer die Auszahlung als erstes Kriterium nimmt, sollte deshalb zwei Dinge prüfen: die genannte Bearbeitungszeit und die Stelle, an die er sich wenden kann, wenn die Zeit nicht eingehalten wird. Bei diesem Anbieter fehlt die zweite.
Das Urteil: DirectionBet verspricht den schnellen Weg, und wer darauf angewiesen ist, bekommt schnelle Zahlungen nur mit einem stillen Nachteil — keiner Aufsicht, die sie erzwingt.
Betclic: eine bekannte Marke mit ausländischem Sitz
Betclic ist in Deutschschweizer Haushalten aus der Werbung bekannt und in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Eine ausländische Bewilligung trägt hier nicht, und die Aufsicht erreicht den Betrieb nicht. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und ein Rechtsstreit müsste am Sitz des Betreibers ausgetragen werden.
Wer ein Konto eröffnen will, tut das nicht in einem Schweizer Aufsichtssystem, sondern in einem ausländischen. Das ist an sich kein Fehler, aber es verändert die Kette der Zuständigkeiten: Es gibt schlicht niemanden, den ein Kunde um eine verbindliche Entscheidung bitten kann.
Das Urteil: Betclic ist eine Marke für Spielende, die mit einem ausländischen Sitz kein Problem haben und ihre Wette nicht als Anspruch gegenüber einer Schweizer Stelle verstehen — wer den Anspruch braucht, geht zu Swisslos oder zur Loterie Romande.
BetAlright: eine Marke mit breitem Angebot ohne Schweizer Zulassung
BetAlright ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft, und der Betrieb unterliegt keiner hiesigen Aufsicht. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und wird dann von den hiesigen Telekommunikationsanbietern blockiert; die Ersatzdomain folgt innerhalb von Stunden.
Ein breites Angebot an Sportarten und Märkten ist der werbliche Grund, dort zu sein. Er wiegt die fehlende Möglichkeit nicht auf, im Schweizer Register zu wirken: Eine Spielsperre, die bei Swisslos läuft, hat bei diesem Anbieter keine Bedeutung. Wer die Sperre ernst meint, muss den Zugang zu allen weiteren Konten mitdenken.
Das Urteil: BetAlright ist die richtige Adresse für einen Spielenden, der die Vielfalt will und den Schweizer Schutz bereits aufgegeben hat — wer diesen Punkt offen lässt, schliesst ihn nicht mit einem besseren Sportangebot.
Was die Auswahl der Sportarten und Märkte für den Kunden bedeutet
Die erlaubte Palette ist geschlossen und bleibt es. Ein Schweizer Veranstalter kann nur Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten anbieten, die auf der Liste der Aufsicht stehen. Ein Kunde, der einen Markt nicht findet, findet ihn bei Swisslos nicht, weil der Markt nicht auf der Liste steht und nicht, weil er am Schalter fehlt. Das ist der wichtigste Satz zur Angebotsbreite, und er erklärt, warum die Sporttip-Palette manchen Spielenden schmal vorkommt.
Für die Fussballwette heisst das, dass die Standardmärkte vorhanden sind und die Randmärkte fehlen — die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte. Wer auf Eckbälle oder Verwarnungen wetten will, findet bei einem Schweizer Veranstalter kein Angebot. Esports tauchen auf der Liste nicht auf. Wer aus einer anderen Rechtsordnung kommt, dem fehlt das. Es fehlt, weil es nicht erlaubt ist, und nicht, weil die Veranstalter es vergessen hätten.
Für Fans der Randsportarten hat die Enge eine zweite Seite: Die Liste erlaubt Sportarten, die anderswo kaum angeboten werden, und ein Schweizer Veranstalter ist nicht an die Sportarten gebunden, die international die grösste Nachfrage haben. Ein Handballspiel oder ein Tennisturnier mit Schweizer Beteiligung kann voll im Programm stehen, während ein international populärer Markt fehlt. Man sollte also prüfen, was auf der Liste steht, statt von einer internationalen Programmbreite auszugehen.
Der Turnierkalender und die Frage nach dem passenden Zeitpunkt
Ein grosses Turnier verändert die Zahl der Wetten, nicht die Palette. Die Liste erlaubt Fussball, Eishockey und Tennis sowie weitere Sportarten; sie erlaubt bei einem Turnier dieselben Wettarten wie im Ligabetrieb, und sie erlaubt Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Wer sich auf ein Turnier vorbereitet, sollte deshalb prüfen, ob das Ereignis und die Wettart auf dem Programm stehen, und nicht annehmen, dass ein bekanntes Turnier automatisch eine breite Auswahl mitbringt.
Der Rhythmus eines Turniers bringt ausserdem die 48-Stunden-Regel ins Spiel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, wird es ungültig. Bei einem vollen Spielplan ist die Nachholfrist keine Formalität. Das ist der Punkt, an dem ein Turnierspiel die Wette am ehesten verfallen lässt.
Was ein Turnier für die Kosten der Wette ändert
Kosten ändern sich an einem Turnier nicht. Dieselbe Marge steckt im Preis desselben Marktes, und die Grosszügigkeit einer Quote folgt dem Kalkül des Veranstalters und nicht dem Anlass. Ein Turnier ist damit keine Gelegenheit, sondern eine Gelegenheit, sich zu täuschen: Die Zahl der Spiele steigt, die Zahl der Märkte nicht, und wer in der Turnierwoche mehr einsetzt, multipliziert den erwarteten Verlust mit jedem zusätzlichen Franken Umsatz.
Dazu kommt der Kombiboost, der in einer Turnierphase leichter zu erreichen ist, weil viele Spiele an wenigen Tagen stattfinden. Die Staffelung bleibt jedoch dieselbe: vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote für fünf Prozent, fünfzehn für die beworbene Spitze. Ein volles Programm macht die Schwellen leichter erreichbar, es verändert aber nicht das Verhältnis von Aufwand und Ertrag.
Die Turnierfrage und die verfügbaren Wettarten
Bei einem Turnier gilt eine Besonderheit, die vor dem Abschluss einer Wette geklärt sein sollte: Die reguläre Spielzeit umfasst in der regulären Fassung die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, und Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. In einem K.-o.-Turnier ist die Unterscheidung entscheidend. Eine Wette auf den Sieger eines Achtelfinales kann nach 90 Minuten entschieden sein, während das Spiel in die Verlängerung geht — für die Wette ist der Ausgang nach 90 Minuten massgeblich, sofern das Programm nichts anderes sagt.
Wer sich für ein Turnier einrichtet, sollte deshalb die Angebotsseite des Veranstalters durchsehen und auf die Formulierung der Wettart achten. Es gibt auf dieser Ebene wenig Spielraum für Interpretationen, und der Veranstalter ist an die eigenen Bedingungen gebunden.
Was bei einem Turnier zu tun ist, wenn eine Wette verfällt
Verfällt eine Wette, ist die Behandlung klar: Einzelwetten werden zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Für einen Kombischein bedeutet das, dass die restlichen Voraussagen weiterlaufen und der Schein insgesamt weniger wert ist. Wer einen Schein mit fünf Voraussagen für ein Turnier gebaut hat und nach dem Ausfall einer Begegnung feststellt, dass die Gesamtquote sinkt, sollte das nicht als Fehler des Systems lesen. Es ist die Regel, und sie begünstigt den Spielenden gegenüber einer Lösung, die den ganzen Schein verfallen liesse.
Dazu kommt die Gewinnfrist: Sporttip-Gewinne müssen innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Wer am Ende eines Turniers einen Schein gewinnt und ihn liegen lässt, verliert ihn nach einem halben Jahr. Das ist die Frist, die man am ehesten vergisst, weil sie so lang ist.
Wo der Spielende sich selbst schützen kann
Die erste Massnahme ist die Limite, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden muss: 1, 7 und 30 Tage, mit Oberlimiten von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, wobei eine Senkung sofort und eine Erhöhung erst nach 72 Stunden gilt. Die zweite ist die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Die dritte ist die Spielsperre, produktbezogen für 1 bis 180 Tage oder unbefristet im schweizweiten Register. Wer alle drei nutzt, hat das Schweizer System ausgeschöpft.
Wer mehr will, findet in der Sperrliste und in der Aufsicht keine Hilfe. Die Schweiz hat keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel, und sie blockiert keine Zahlungen an ausländische Anbieter. Wer dort spielt, braucht eine eigene Grenze, und die setzt niemand für ihn. Das ist die unangenehmste Feststellung zu diesem System, und sie ist eine Tatsache: Der stärkste Schutzmechanismus der Schweiz ist der, den der Spielende selbst schaltet.
Kosten und Nutzen der beiden Wege
Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, bekommt eine Bewilligung, eine Aufsicht nach dem Geldspielgesetz, eine Alters- und Identitätsprüfung, die anonyme Auszahlungen ausschliesst, einen Rechtsweg nach Schweizer Recht und eine steuerliche Behandlung, die einen einzelnen Gewinn bis zum Freibetrag von CHF 1’071’000 steuerfrei lässt. Der Preis dafür ist eine geschlossene Liste, ein Wohnsitz im Vertragsgebiet, ein Konto statt Anonymität und ein schmaler Bonus.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, bekommt die grössere Palette und die frei gestaltbaren Boni. Der Preis ist die Bewilligung, die hier nicht gilt, der fehlende Anschluss an das Sperrregister, der fehlende Rechtsweg, die Domain, die ersetzt wird, und — je nach Kanton — die steuerbare Behandlung des Gewinns. Beides ist eine Rechnung, und wer sie aufstellt, kommt an unterschiedlichen Punkten heraus, je nachdem, was er in welcher Spalte für wichtig hält. Was er nicht bekommt, ist beides gleichzeitig.
Häufig gestellte Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Erlaubt sind Sportwetten auf die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Liste der Aufsicht vom 10. September 2026, und zwar bei Swisslos und bei der Loterie Romande. Wetten auf das Wetter, auf politische Ereignisse oder auf Fernsehsendungen sind nicht zugelassen.
Wer überwacht die Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Die Aufsicht liegt bei der Gespa mit Sitz in Bern, nicht bei der Aufsichtsbehörde für Casinos. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein Veranstalter mit Sitz im Ausland kann damit in der Schweiz keine Wetten anbieten, und sein Kunde hat keinen Schweizer Aufsichtsweg.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Der Bund hat den Freibetrag für 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025, und der kantonale Freibetrag kann davon abweichen; deshalb gilt «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Sie sind nicht Gegenstand der Verrechnungssteuer, können aber kantonal als voll steuerbares Einkommen behandelt werden, unabhängig von der Höhe — der Kanton Thurgau verfährt so mit Gewinnen aus ausländischen Grossspielen. Wer unsicher ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann lässt sich eine freiwillige Sperre aufheben?
Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei Swisslos lässt sich der Zugang zudem für 1 bis 180 Tage sperren, und eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden.
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
Der Bruttospielertrag aus Sportwetten sank 2025 auf CHF 169 Mio. nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024, ein Minus von 7,0 Prozent — erstmals rückläufig seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Geschäftsbericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.
Der Schluss: was der legale Weg wirklich kostet
Wer eine Schweizer Sportwette platzieren will, wählt nicht zwischen zwölf Anbietern, sondern lässt sich von seinem Wohnort einteilen. In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein ist es Sporttip, in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis ist es Jouez Sport. Alles andere ist eine Wette ausserhalb der Bewilligung, mit dem Verlust des Sperrregisters, des Rechtswegs und — je nach Kanton — der Steuerfreiheit eines Gewinns.
Der Preis des legalen Weges lässt sich in Franken ausdrücken. Ein Budget von 1’000 Franken, einmal auf einen ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt gesetzt, kostet im Durchschnitt knapp hundert Franken, und die Bandbreite reicht je nach Markt bis an die 130 Franken. Dazu kommen die Kosten des Kontos: bis zu 3 Prozent Kommission ab der dritten Auszahlung im Jahr, eine Bearbeitungszeit von 5 bis 10 Arbeitstagen, und der Umstand, dass Gratisspielguthaben aus Aktionen nicht auszahlbar ist. Es sind kleine Beträge einzeln und eine ehrliche Summe zusammen.
Der Gewinn dieses Weges steht nicht in der Quote. Er steht in der Bewilligung, in der Aufsicht, im Register, das auch für Casinos gilt, und in der Tatsache, dass ein einzelner Gewinn bis CHF 1’071’000 steuerfrei bleibt — je nach Kanton. Das ist der Boden, auf dem die Schweizer Sportwette steht. Wer ihn verlässt, tauscht ihn gegen eine breitere Palette und ein grösseres Versprechen. Ob ihm das den Preis wert ist, entscheidet er selbst, und er sollte die Rechnung kennen, bevor er sie aufstellt.
Rechtslage – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
