Steuerfrei bis zum Freibetrag – und danach wird es ungemütlich

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen, die Sperrliste und die Steuerfreibeträge wurden gegen die Angaben von Gespa, ESTV sowie den Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.
Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Wer in der Schweiz auf Sport wettet und gewinnt, zahlt auf den Gewinn meist gar nichts. Nicht wegen einer besonders grosszügigen Regel, sondern weil der Betrag, ab dem überhaupt eine Steuer greift, so hoch liegt, dass ihn fast niemand erreicht. Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und bei der Verrechnungssteuer beträgt für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000. Für 2025 lag er bei CHF 1’070’400, 2024 bei CHF 1’056’600, 2023 bei CHF 1’038’300, und von 2019 bis 2022 standen dort glatte CHF 1’000’000. Diese Zahlen sind nicht politisch gesetzt, sondern gleiten mit den Konsumentenpreisen: Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich nach dem Stand des Landesindexes am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression.

Das ist die gute Nachricht, und sie hält nur unter einer Bedingung, die im Alltag selten ausgesprochen wird. Die Steuerfreiheit hängt daran, wer die Wette veranstaltet. Bewilligt sind in der Schweiz zwei Organisationen, und wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, verliert nicht nur den hiesigen Rechtsschutz, sondern kann den Gewinn vollständig versteuern müssen. Spieler in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein treffen auf Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Spieler in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis auf die Loterie Romande mit Jouez Sport. Für ein Onlinekonto zählt der Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.

Zwischen diesen beiden Tatsachen liegt der ganze Stoff dieser Seite: ein Freibetrag, der die meisten Gewinner nie berührt, und ein Kreis von Veranstaltern, der so klein ist, dass die Wahl darüber entscheidet, ob ein grosser Gewinn steuerfrei bleibt oder zum steuerbaren Einkommen wird. Wer nur wissen will, ob die eigene Wette besteuert wird, findet die Antwort in der Tabelle «Die geprüften Anbieter im Vergleich». Wer vor der Frage steht, wo er sein Konto eröffnet, sollte die Abschnitte zur Bewilligung ernst nehmen – sie sind der eigentliche Kern.

Was Spielerschutz mit einem grossen Gewinn zu tun hat

Die Reihenfolge dieser Seite ist bewusst gewählt. Bevor irgendwo ein Freibetrag fällt oder ein Anbieter benotet wird, steht das, was den Spielenden selbst gehört: die Limiten, die er sich setzt, und die Sperre, die er verhängen lassen kann. Denn die Steuerfrage ist für die allermeisten Wettenden eine reine Neugierfrage – die Schutzfragen betreffen jeden, und ein Gewinn über dem Freibetrag ändert an ihnen nichts.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Limiten, die der Spielende selbst setzt

Niemand in der Schweiz schreibt einem Wettenden vor, wie viel er im Monat verlieren darf. Es gibt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsgrenze, und die Limiten kommen nicht vom Staat, sondern vom Spielenden. Der Veranstalter muss allerdings verlangen, dass beim Konto überhaupt Höchstwerte für Einsätze oder Verluste hinterlegt sind – für den Tag, die Woche oder den Monat.

Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Der Mechanismus dahinter ist die interessante Stelle: Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer also im Lauf eines Abends merkt, dass er zu hoch spielt, kann sich bremsen, aber nicht wieder freigeben. Die Verzögerung ist der ganze Trick. Von Gesetzes wegen stehen 24 Stunden für eine Erhöhung, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an – der Unterschied ist klein genug, um ihn zu übersehen, und gross genug, um über einen Sonntag zu entscheiden.

Die Limiten sind produktbezogen und betreffen ein einzelnes Konto. Wer sie nachträglich nach oben schiebt, wartet drei Tage, obwohl er sie in drei Sekunden nach unten ziehen kann. Das ist ein asymmetrisches Werkzeug, und man darf es loben, ohne es für mehr zu halten, als es ist: Es schützt vor dem eigenen Impuls, nicht vor einem Plan.

Die Spielsperre und das Register

Die zweite Schutzebene ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, und die Sperre wird nicht vor Ablauf der Frist aufgehoben. Wer sie unbefristet will, landet in einem schweizweiten Register eingetragener Personen – dieses Register gilt nicht nur für Swisslos und die Loterie Romande, sondern auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Was das mit dem Betrug an sich selbst zu tun hat: Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne. Eine Sperre ist also nicht nur eine Selbstbeschränkung, sondern ein Verzicht. Wer sich sperren lässt, weil er die Kontrolle verloren hat, verliert im selben Zug die Ansprüche aus dem Konto. Das ist hart, aber es erklärt, warum eine Sperre nicht als Auszeit nach einem Streit mit dem Anbieter taugt.

Der praktische Teil, den ein Wettender selbst prüfen muss, sitzt an den Verkaufsstellen. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den ordentlichen Schutz am Schalter für selbstverständlich hält, sollte diese Zahl kennen – sie ist der Gegenbeweis, und sie wiegt schwerer als jede Werbebroschüre zur Jugendschutzfreundlichkeit.

Was ein hoher Gewinn hier nicht ändert

Ein grosser Gewinn verändert die Schutzwelt nicht. Limiten, Sperre, Register und Altersgrenze gelten unabhängig davon, ob auf dem Konto gerade CHF 40 oder CHF 1’100’000 liegen. Die Verbindung zur Steuerfrage ist eine einzige: Es gibt sie nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern. Der Zugang zum Register und die Meldung an einen Schweizer Veranstalter setzen voraus, dass das Konto bei einem Schweizer Veranstalter läuft. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert weder das eine noch das andere, und die Diskussion über Limiten wird zu einem Gespräch über Hausregeln eines Unternehmens, das in der Schweiz nichts zu melden hat.

Für die Wahl des Kontos heisst das: Wer die Spielsperre als Instrument ernst nimmt, sollte gar nicht erst über eine Plattform nachdenken, die nicht an das Register angeschlossen ist. Wer das anders sieht, sollte wenigstens wissen, dass er die Wahl trifft.

Die geprüften Anbieter im Vergleich

Gemeinsam ist allen zehn Namen auf dieser Liste nichts. Zwei von ihnen verfügen über eine Schweizer Bewilligung, die anderen verfügen über gar keine, und diese Unterscheidung entscheidet praktisch alles, was folgt: ob Limiten und Register greifen, ob ein Anspruch gegen den Anbieter überhaupt durchsetzbar ist, und ob der Gewinn in der Steuererklärung auftaucht. Wer die Tabelle liest, sollte deshalb nicht nach dem günstigsten Eindruck suchen, sondern nach der Spalte, die über den Bewilligungsstatus Auskunft gibt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip ja, als Grossspiel unter Aufsicht der Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja, als Grossspiel unter Aufsicht der Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Sportaza keine, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
DirectionBet keine, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
Roobet keine, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
BC.Game keine, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
BetFury keine, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
Cloudbet keine, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
IviBet keine, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
Fezbet keine, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz

Die Schieflage in dieser Tabelle ist der Punkt, nicht ein Nebeneffekt. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden; die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt – die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domänen. Die acht übrigen Namen sind aufgenommen, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Massstäben benotet. Ein ausländischer Bewilligungsschein – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Wer die Tabelle als Einkaufsliste versteht, liest sie falsch. Sie ist ein Raster, um eine Entscheidung zu sortieren: bewilligt und angeschlossen an den Schweizer Schutz, oder nicht bewilligt und auf sich allein gestellt. Zwischen diesen beiden Gruppen gibt es keine Abstufung, und keine der benoteten Plattformen darf hier als legal oder sicher bezeichnet werden – jede ausländische Lizenz ist in der Schweiz ungültig, und die Schweiz hat auch kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Seiten sperren würden.

Wie ich hier benote

Der Bewertungsraster, den ich anlege, hat drei Stufen. Zuerst die Bewilligung: Wer eine Schweizer Bewilligung als Grossspiel hat, steht unter Aufsicht der Gespa, führt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität und zahlt Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers. Wer keine hat, dessen Bewertung beginnt bei null, und daran ändern gute Quoten nichts.

Dann das Angebot selbst: Welche Sportarten und Wettarten erlaubt sind, ist bei bewilligten Veranstaltern keine Frage des Geschmacks, sondern eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste, in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen dort nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über den Podestplatz entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, ebenso Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, und einen Esport-Abschnitt gibt es dort nicht. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte besteht nicht. Virtuellen Sport sollte man an dieser Stelle nicht mitdiskutieren – dazu lässt sich zur Bewilligungslage nichts sagen, und ich schreibe deshalb nichts dazu.

Die dritte Stufe ist die, die den Leser am meisten angeht und am seltensten geprüft wird: Was passiert mit dem Gewinn, wenn er tatsächlich kommt. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern bleibt ein Gewinn bis zum Freibetrag steuerfrei, und bei einem sehr grossen Treffer zieht der Veranstalter die Verrechnungssteuer ab und stellt einen Ausweis aus. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es diesen Mechanismus nicht – dafür kann die kantonale Steuerpraxis den ganzen Gewinn als Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Diese Spalte steht in keiner Werbetabelle, und sie ist der Grund, warum die Steuerfrage in einer Anbieterbewertung überhaupt vorkommt.

Grundlagen: Einsatz, Gewinn und der Freibetrag

Ein Sportwettgeschäft in der Schweiz wird nicht mit einer Steuer auf den Einsatz belastet. Es gibt keine Wettsteuer auf den Einsatz, und wer das Gegenteil irgendwo liest, liest über ein anderes Land. Bei der direkten Bundessteuer gibt es einen Einsatzabzug, aber in engen Grenzen. Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abgezogen werden, höchstens aber CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 beziehungsweise CHF 5’300 für 2024 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Für 2025 nennt die ESTV einen Höchstbetrag von CHF 5’400 für Lotterien und Grossspiele. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Wer seine Wetten einzeln aufführt, um jeden Einsatz geltend zu machen, wird also zurückgewiesen: Der Abzug ist gedeckelt, und der Deckel liegt weit unter dem, was ein intensiver Spieler im Jahr einsetzt.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Was «steuerfrei» genau heisst

Gewinne aus Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag. Für die Steuerperiode 2024 formuliert die ESTV das als «ab 1’056’601 Franken», gestützt auf Art. 24 Bst. ibis DBG. Der Freibetrag ist eine Schwelle pro einzelnem Gewinn, nicht eine Summe über alle Gewinne eines Jahres. Hundert kleine Treffer zu je CHF 20’000 ergeben steuerlich etwas anderes als ein Treffer über CHF 1’100’000 – nur der zweite Fall berührt die Schwelle überhaupt, und selbst dann nicht vollständig.

Nur der Teil über dem Freibetrag ist steuerbar. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich: Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. aus, die für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Mio. Im Kanton Thurgau beträgt der Freibetrag für Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000, bei der direkten Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000. Eine einzelne Kantonszahl auf die ganze Schweiz zu übertragen, ist deshalb schlicht falsch – es gilt «je nach Kanton».

Wie viel ein Beispielgewinn abwirft

Die Rechnung, die den Freibetrag greifbar macht, ist klein und unspektakulär. Angenommen, ein Wettender setzt CHF 100 auf eine Einzelwette bei der Quote 2.00 und die Wette geht auf. Der Rückfluss beträgt dann CHF 200, der Nettoertrag CHF 100 – und diese CHF 100 Gewinn liegen so weit unter jedem Freibetrag, dass weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Das ist der Normalfall, und für einen Gewinner bleibt es bei der Rechnung, die auf dem Wettschein steht.

Interessant wird das Beispiel erst, wenn man bei derselben Quote den Einsatz vervielfacht. Gewinne bis unter CHF 1’071’000 bleiben bei einer Wette ab dem 1. Januar 2026 steuerfrei, gleichgültig ob der Einsatz CHF 100 oder CHF 100’000 beträgt – solange die Wette aufgeht. Die Steuerfreiheit ist am Gewinn festgemacht, nicht am Einsatz, und sie kennt keinen Verlustvortrag: Wer im Jahr CHF 800’000 verliert und einen Gewinn über dem Freibetrag erzielt, darf die Verluste nicht gegen den Gewinn aufrechnen. Genau daran kippt die Einschätzung von «steuerfrei» zu «steuerpflichtig», und zwar erst ab einem Betrag, den ein Freizeitspieler nicht erreicht. Wer als professioneller Spieler mit hohen Einsätzen arbeitet, erreicht ihn.

Wo die Grenze für die Betroffenen liegt

Die Schwelle ist hoch, aber sie wird relevant, sobald jemand den Gewinn beruflich erzielt. Unter dem Freibetrag gibt es nichts zu deklarieren, oberhalb davon gibt es keine Wahl mehr. Wer sein Wetten mit Einsätzen in einer Grössenordnung betreibt, bei der ein einzelner Treffer die Millionengrenze erreichen kann, sollte nicht am Ende des Jahres mit der Frage beginnen, sondern vorher: Was gilt in meinem Kanton, und wie weise ich einen Gewinn nach? Zuständig sind die kantonalen Steuerbehörden, sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Staats- und Gemeindesteuern. Für die Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer führt die ESTV eine eigene Adresse. Eine solche Auskunft ersetzt jede Zahl auf dieser Seite – und genau deshalb steht sie hier in voller Länge.

Grundwerte der Schweizer Veranstalter

Zwei Organisationen, zwei Sprachregionen, ein Rahmen. Die kantonalen Freibeträge mögen schwanken, das gemeinsame Fundament nicht.

Swisslos und Sporttip

Swisslos, formell SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Der Verfassungsrahmen dahinter ist kein Detail: Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, und die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht, den ersten 2020 für das Jahr 2019. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Von der Spielsuchtabgabe ist Swisslos nicht ausgenommen: Sie beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags und belief sich 2025 auf CHF 3’863’790.

Für ein Konto braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Beim Einsatz gelten CHF 1 als Mindestbetrag für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 als Höchstbetrag für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer sich auf einen festen Rahmen verlassen will, hat damit bereits eine Antwort: Die Obergrenze ist eine Hausregel, keine Zusage.

Loterie Romande und Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. In der Selbstdarstellung nennt sie 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Zürich oder Bern wohnt, kann dort kein Onlinekonto eröffnen; wer in Genf wohnt, findet bei Swisslos dasselbe Hindernis. Die Aufteilung ist geografisch, und sie hat nichts mit Vorlieben zu tun.

Warum die Schweizer Freibeträge je nach Kanton auseinanderlaufen

Der Steuerfreibetrag ist bei der direkten Bundessteuer einheitlich und bei den Kantonssteuern nicht. Die ESTV-Übersichten zeigen für die Steuerperiode 2024 Werte von CHF 1’030’000 und CHF 1’037’000, daneben 1 Mio. und CHF 1’056’600. Diese Spreizung entsteht, weil die Kantone eigene Freibeträge führen und sie an die eigene Entwicklung koppeln. Für einen Wettenden hat das eine unangenehme Konsequenz: Ein Gewinn, der in einem Kanton noch unter der Schwelle liegt, kann im Nachbarkanton darüber liegen. Wer die Frage ernsthaft stellt, klärt sie mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung, nicht mit einem Vergleichsportal – und in einem Fall, der einen Treffer über der Millionengrenze betrifft, ohnehin mit einer Steuerberatung.

Verrechnungssteuer, ausländische Anbieter und die Sperrliste

Spätestens beim ersten Millionengewinn wird aus der Steuerfrage eine Frage der Mechanik. Und die zweite Hälfte dieses Abschnitts betrifft jeden, der bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt – auch ohne grossen Gewinn.

35 % auf einen Teil, nicht auf alles

Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Die 35 % treffen also nicht den Gewinn, sondern den Teil über der Schwelle. Das ist eine andere Zahl, als sie im Schlagwort stände. Bei grossen Beträgen liegt sie zusätzlich weit unter dem Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer, womit die häufigste Sorge bei einem grossen Gewinn sich als kleiner erweist als erwartet.

Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie wird zurückgeholt, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Das klingt paradox – der Staat behält, was er zurückgibt – und es ist die übliche Mechanik eines Sicherungssystems: Der Abzug stellt sicher, dass der Gewinn überhaupt gemeldet wird, und die Deklaration ist der Weg zum Geld zurück.

Nur bei einem Schweizer Veranstalter funktioniert diese Kette. Bei einem Gewinn ohne Schweizer Veranstalter gibt es keinen Ausweis und keine Erstattung.

Die Steuerfolgen bei einem Anbieter ohne Bewilligung

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind. Das ist kein Vorteil, sondern eine Verschiebung: Was der Bund nicht erfasst, erfasst unter Umständen der Kanton. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Kein Freibetrag, keine Millionengrenze, keine Aufteilung – der ganze Gewinn.

Gewinne aus illegalen oder unbewilligten Spielen unterliegen dagegen der Verrechnungssteuer. Die drei Fälle auseinanderzuhalten, ist der Kern: bewilligtes Schweizer Grossspiel mit Freibetrag und Verrechnungssteuer nur über der Schwelle; ausländisches Grossspiel ohne Verrechnungssteuer, aber mit voller Einkommenssteuer nach kantonaler Praxis; illegales oder unbewilligtes Spiel mit Verrechnungssteuer. Ein Wettender, der glaubt, der Verzicht auf den Schweizer Veranstalter spare ihm die Steuer, hat sich die Lage genau verkehrt herum vorgestellt.

Für lokale Kleinspiele, zu denen lokale Sportwetten zählen, gilt eine eigene Regel: Sie sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind – nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar. Die Steuerfreiheit hängt also in jeder Konstellation an einer Bewilligung. Es gibt auf dieser Seite keine Variante, in der ein Bewilligungsmangel steuerlich belohnt wird.

Sperrliste, Domain-Hopping und was daraus folgt

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, und am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domänen darauf. Blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt. In diesem Zusammenhang nennt sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 führt sie als auf der Liste stehend.

Wer die DNS-Sperre als Schutzwall liest, überschätzt sie. Sie ist ein Zugangshindernis, das umgangen wird, sobald die Betreiber neue Domänen registrieren, und sie blockiert nichts für einen Spieler, der eine Adresse bereits kennt. Ihre eigentliche Aussage ist eine andere: Der Anbieter steht in der Schweiz unter keiner Aufsicht, nicht einmal der Anschein wird aufrechterhalten. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Der Schutz, den er verliert, ist trotzdem real: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, und wegen des fehlenden Kontrollapparats auch keine Instanz, an die er sich bei einem Streit um eine Auszahlung wenden könnte.

Fair ist, die Gegenseite genauso klar zu sagen. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter bekommt der Spielende vollen Schutz, aber auch die ganze Enge des Systems: zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Wer Live-Märkte sucht, die in der Gespa-Liste nicht vorkommen, wird dort nicht fündig. Cash-Out etwa ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters – bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur vollständig und nicht für jeden Markt zugesichert. Die bequemere Plattform ist in der Schweiz nicht die sicherere. Und umgekehrt ist die sicherere nicht die interessantere. Wer die Wahl trifft, sollte wissen, welche er trifft.

Zur Werbung gehört an dieser Stelle ein Wort, weil es die Grenze des Marktes erklärt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa – 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen von Gratisspielguthaben kommen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine allgemeine Schweizer Regellage zu Bonusbeträgen gibt es also nicht; eine Sperrstunde für Werbung nach Uhrzeit auch nicht.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Was folgt, ist die Bewertung nach dem Raster, das oben steht: Bewilligung, Angebot und Steuerfolge. Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Schweizer Veranstaltern und geht danach zu den ausländischen Plattformen, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Nur Anbieter, die hier aufgeführt sind, sind auf dieser Seite benotet; Namen, die andernorts als Vergleichsmassstab auftauchen, bleiben Hintergrund und tragen hier keine Note.

Swisslos Sporttip: die einzige Option für die Deutschschweiz

Der Ausgangspunkt ist so schlicht wie bindend: Swisslos hält als einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt, die Bewilligung für ein Grossspiel, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS und unter Aufsicht der Gespa. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Für einen Spielenden in Zürich, Bern oder St. Gallen gibt es deshalb keine zweite bewilligte Adresse; 2’350 Verkaufsstellen hat die Westschweizer Konkurrentin, die Deutschschweizer Kantone haben Sporttip.

Die Identitätsprüfung ist bei Sporttip nicht verhandelbar, und sie ist der Punkt, an dem viele Interessenten aussteigen: Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person, Auslesen der Ausweisdaten und Abgleich gegen Adressdatenbanken. Wer aus Deutschland oder Österreich die Seite aufruft und ein Konto erwartet, bekommt keines. Wer anonym spielen will, ebenfalls nicht.

Die Einsatzgrenzen sind der zweite harte Rand: CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 für eine Systemwette – und die Limiten darf Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Die Obergrenze ist damit nicht nur niedrig, sie ist auch nicht stabil. Für einen Spieler, der Kombinationen mit vierstelligen Einsätzen plant, ist das eine relevante Unannehmlichkeit; für jemanden, der Wetten mit CHF 20 oder CHF 100 bestreitet, spielt sie keine Rolle.

Und dann die Steuerseite, die den ganzen Abschnitt mit dem Thema verbindet: Jeder Gewinn unter dem Steuerfreibetrag bleibt steuerfrei, gleichgültig ob er aus einer Wette mit CHF 1 oder CHF 1’000 stammt. Für die allermeisten Sporttip-Kunden endet die Steuerfrage hier – sie endet nicht bei der Grenze, sondern beim Betrag, den sie nie erreichen. Ich halte das für die stärkste Eigenschaft dieses Angebots, und sie wird in der Werbung kaum erwähnt, weil sie sich schlecht als Produktversprechen verkaufen lässt.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Territorium

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande und steht rechtlich gleich da: eine Bewilligung für ein Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa, mit Anbindung an die Schweizer Schutzmechanismen. Das Territorium umfasst Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende – ein Netz, das in der Fläche der Bezugspunkt bleibt, auch wenn das Onlinekonto für viele der eigentliche Zugang ist.

Steuerlich unterscheidet sich hier gar nichts von der Deutschschweizer Lösung, und das ist der Punkt: Der Föderalismus sorgt dafür, dass eine Wette in Genf und eine Wette in Zürich derselben Steuerlogik folgen, auch wenn der Kantonsfreibetrag auseinanderliegen kann. Für einen Wettenden in Genf, Waadt oder Neuenburg gibt es keine Alternative mit Schweizer Bewilligung. Wer als Deutschschweizer in der Westschweiz wohnt, hat umgekehrt keinen Zugang zu Swisslos.

Sportaza: Schweizer Rechtsschutz beginnt gar nicht erst

Sportaza ist kein Schweizer Veranstalter, und damit fehlt alles, was daran hängt: keine Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung, unabhängig davon, welches Land sie ausgestellt hat. Domänen solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, was bedeutet, dass Telekom-Anbieter sie per DNS blockieren.

Für das Thema dieser Seite ist die Konsequenz konkret und unangenehm: Ein Gewinn bei Sportaza ist nicht Gegenstand der Schweizer Verrechnungssteuer, kann aber nach kantonaler Steuerpraxis vollständig als Einkommen steuerbar sein – ohne Freibetrag. Bei einem Treffer von CHF 150’000 kann das teurer werden als jede Steuer, die ein Schweizer Veranstalter je einbehalten hätte. Wer hier spielt, spielt ohne das Sicherheitsnetz, das die Steuerfreiheit in der Schweiz überhaupt erst praktisch werden lässt.

DirectionBet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Steuerlogik

Dasselbe Bild: DirectionBet steht ohne Schweizer Bewilligung da, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domäne auf die Sperrliste nehmen. Eine ausländische Lizenz – welcher Art auch immer – ändert daran nichts, weil sie in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.

Was das für den Gewinn bedeutet, ist die gleiche Verschiebung wie oben: keine Verrechnungssteuer, dafür unter Umständen volle Steuerbarkeit nach kantonaler Praxis. Wer die Plattform trotzdem nutzt, sollte wenigstens die Sperrliste kennen und wissen, dass die fehlende Schweizer Aufsicht nicht durch eine ausländische Genehmigung ersetzt wird.

Roobet: ohne Bewilligung, ohne Registeranschluss

Roobet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Lizenz ohne Geltung in der Schweiz. Damit fehlen die Schweizer Schutzmechanismen: kein Spielsperren-Register, keine hiesige Beschwerdemöglichkeit, allenfalls die DNS-Blockade durch Schweizer Telekom-Anbieter. Ein Vergleich mit Sporttip auf dem Feld der Spielerschutzinstrumente fällt daher nicht knapp aus, sondern er entfällt: Roobet hat diese Instrumente nicht.

Für einen Wettenden, dem die Selbstsperre wichtig ist, ist das die Entscheidung. Für jemanden, der Abwechslung sucht und ein separates Konto führt, bleibt es eine Frage der eigenen Risikoeinschätzung – aber ohne jeden Schweizer Rückhalt bei einer Auszahlung, und mit der beschriebenen Unsicherheit bei der Steuerbehandlung eines Gewinns.

BC.Game: Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Bei BC.Game gilt der nämliche Rahmen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Register der gesperrten Personen, kein Schweizer Rechtsschutz gegen den Anbieter, Sperrlisten-Eintrag möglich. Die Schweizer Bewilligungsordnung kennt nur zwei Veranstalter für Sportwetten, und BC.Game gehört nicht dazu.

Die sportliche Seite ist davon scheinbar unberührt – angeboten wird, was eine Plattform eben anbietet. Steuerlich und rechtlich ist die Lage dagegen eindeutig: Der ganze Gewinn kann steuerbares Einkommen sein, während bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter erst ab CHF 1’071’000 überhaupt etwas anfällt.

BetFury: Bewilligung fehlt, Schutz greift nicht

BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die ausländische Lizenz hat hier keine Kraft, und die Folgen sind die, die sich durch die ganze Gruppe ziehen: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, mögliche Sperrliste, volle Steuerbarkeit eines Gewinns nach kantonaler Praxis. Wer sich mit dem Gedanken trägt, die Plattform auszuprobieren, sollte sich zuerst fragen, ob er den Steuerfall kennt, der ihn bei einem grösseren Treffer erwartet – die Antwort liefert die kantonale Steuerverwaltung, nicht die Startseite des Anbieters.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit offener Steuerfolge

Cloudbet steht ohne Schweizer Bewilligung, mit gemeldeter Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, ohne Registeranschluss und ohne Schweizer Rechtsweg. Domänen solcher Anbieter können auf die Sperrliste aufgenommen werden.

Für das Steuerthema bleibt die Frage bei jedem solchen Anbieter dieselbe und bei jedem einzelnen von ihnen offen: Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Steuerpraxis vollständig steuerbar sein. Cloudbet bildet hier keine Ausnahme – die Konstellation, nicht das Unternehmen, entscheidet.

IviBet: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Ansprüche

IviBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Ein Konto dort hat keinen Zugang zu den Limiten- und Sperrmechanismen, die für Swisslos und Loterie Romande verbindlich sind, und die ausländische Lizenz wirkt in der Schweiz nicht. Bei einem Streit um eine Auszahlung steht keine Schweizer Stelle zur Verfügung.

Wer diese Plattform dennoch nutzt, sollte die Steuerfrage vorab klären – nicht nach einem Gewinn. Ausserhalb der bewilligten Schweizer Veranstalter gibt es keinen Freibetrag, auf den man sich verlassen könnte.

Fezbet: dieselbe Ausgangslage, dieselbe Steuerunsicherheit

Fezbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Sperrregister angeschlossen; eine Sperrlisten-Aufnahme ist möglich, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Die gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Damit schliesst sich der Kreis, der mit Sporttip begonnen hat. Auf der einen Seite ein Veranstalter mit Bewilligung, Registeranschluss, Identitätsprüfung, Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers und einem Freibetrag, der praktisch alle Gewinner schützt. Auf der anderen Seite acht Plattformen ohne all das – mit mehr Freiheit beim Einsatz, weniger Aufwand beim Konto und dem Risiko, dass ein Gewinn von der kantonalen Steuerverwaltung vollständig erfasst wird. Diese Wahl nimmt einem niemand ab, und sie lässt sich nicht mit einer Quote aufrechnen.

Wenn der Gewinn über der Schwelle liegt

Die Frage nach den Steuern auf einen grossen Sportgewinn ist in der Schweiz zu drei Vierteln eine Frage der Erwartung und zu einem Viertel eine Frage der Abrechnung. Die Erwartung entsteht aus den Schlagzeilen über den Freibetrag. Die Abrechnung ist kurz: Swisslos zieht bei der Auszahlung eines Gewinns über dem Freibetrag 35 % auf den Teil darüber ab und stellt einen Ausweis aus, der Gewinn geht in die Steuererklärung, und mit dem Rückerstattungsantrag kommt der einbehaltene Betrag zurück, soweit die Steuerschuld ihn aufwiegt.

Wie oft das jemanden trifft, kann jeder selbst abschätzen: Der routinemässige Wocheneinsatz von CHF 50 auf Kombiwetten erzeugt im Jahr Gewinne in einer Grössenordnung, in der der Steuerfreibetrag kein Thema ist und die Verrechnungssteuer noch weniger. Die Schwelle liegt bei CHF 1’071’000 pro einzelnem Gewinn – nicht pro Jahr, nicht pro Karriere. Sie wird von einem Spielenden ohne hohe Einsätze nicht erreicht.

Wer aber in dieser Höhe operiert, hat drei Dinge zu klären, und keines davon mit einem Portal: Was der eigene Kanton als Freibetrag führt, wie ein Gewinn gegenüber dem Veranstalter und gegenüber der Steuerverwaltung nachgewiesen wird, und ob ein Sachverhalt vorliegt, der das Wetten als Erwerbstätigkeit erscheinen lässt. Die zuständigen kantonalen Steuerbehörden geben Auskunft, für die Verrechnungssteuer existiert bei der ESTV eine eigene Stelle. Ein Vergleichsartikel kann einem Leser sagen, wo er nachfragen muss; er kann ihm die Auskunft nicht ersetzen.

Häufige Fragen zu Steuern auf Sportwetten

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Gewinne aus Sportwetten gelten als Gewinne aus Grossspielen und unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag. Bis zu dieser Schwelle bleibt der Gewinn steuerfrei, es fällt keine Verrechnungssteuer an und nichts muss deklariert werden. Entscheidend ist, dass ein bewilligter Schweizer Veranstalter die Wette durchführt.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Bei der direkten Bundessteuer beträgt er CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die Kantone führen eigene Freibeträge, die sie an die Preisentwicklung koppeln. Deshalb gilt «je nach Kanton»: Für die ESTV-Übersicht 2024 sind unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’037’000 und CHF 1’056’600 verzeichnet.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Steuerbar ist nur der Teil über dem Freibetrag – bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 50’000. Swisslos zieht bei der Auszahlung 35 % auf diesen Anteil ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Zurück kommt das Geld über die Deklaration in der Steuererklärung und einen Rückerstattungsantrag.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS erfasst werden. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken aber unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Ein Freibetrag greift dort nicht.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt das Schweizer Recht nicht. Bei der direkten Bundessteuer lässt sich der Einsatz nur begrenzt abziehen: bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 für die Steuerperiode 2024 und CHF 5’400 für 2025, und höchstens bis zur Höhe der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja, aber gedeckelt. Für Grossspiele sind Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abziehbar, höchstens CHF 5’300 für 2024 und CHF 5’400 für 2025, begrenzt auf die im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»