Lucky 31 Wetten im Schweizer Rahmen: 31 Wetten, fünf Auswahlen, zwei Veranstalter

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Ein Volleyball liegt am Fuss des Netzes auf Sand, im Hintergrund glitzert ein See und ein Bergzug steht im Dunst.
Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette.

Wer zum ersten Mal von einer Lucky 31 hört, hält sie meist für eine Wette. Sie ist ein Paket. Fünf Voraussagen werden nicht einmal gesetzt, sondern einunddreissig Mal, in jeder Kombination, die sich aus ihnen bilden lässt — bis hin zu der einen Wette, die alle fünf auf einmal verlangt. Der Einsatz steht dann nicht neben der Wette, er liegt in ihr: Er verteilt sich auf die Teilwetten, und keine davon zahlt allein den ganzen Betrag zurück. Wer das verwechselt, rechnet sein Risiko um den Faktor 31 zu klein.

Dass eine solche Wette in der Schweiz überhaupt nur bei zwei Veranstaltern abgeschlossen werden kann, ist keine Randnotiz, sondern die Entscheidung, die alles andere nach sich zieht. Der kantonale Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Jede der beiden bedient ihr eigenes Gebiet, und ein Onlinekonto bekommt nur, wer dort wohnt. Für alle anderen Wege — die ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende im Netz antreffen — gibt es hier keine Bewilligung, keinen Anschluss an das hiesige Sperrregister und keinen hiesigen Rechtsweg.

Das ist die Wahl, um die es auf dieser Seite geht. Nicht die zwischen zwei Produkten, sondern die zwischen einem sehr eng gezogenen, streng kontrollierten Markt und einem offenen, in dem nichts geschützt ist.

Nur zwei Veranstalter, dafür kontrolliert: die Rechtslage in der Schweiz

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, regelt sie in den Artikeln 3 litera c und e, und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht die ESBK. Wer die Eidgenössische Spielbankenkommission anruft, landet bei einer Behörde, die Casinos beaufsichtigt und mit Sportwetten nichts zu tun hat.

Ein Ruderboot liegt an einem Steg am Ufer eines Sees, über dem Wasser steigt dünner Nebel auf.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7'500 Einsatz enthalten.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist die eigentliche Sperre hinter allem Weiteren: Nicht die Bedingung entscheidet über den Zugang, sondern der Wohnort. Praxis und Gesetz verlangen für ein Onlinekonto einen Wohnsitz in der Schweiz und, was schärfer wirkt, einen Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Sporttip im deutschen Sprachraum, Jouez Sport in der Romandie

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Sie beruht auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip wird in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Gebiete zusammen bilden das Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine rote Laufbahn im Morgenlicht, die Startblöcke stehen leer am Rand und auf den Linien glitzert der Tau.
Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten).

Die Loterie Romande bedient die andere Landeshälfte: die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, ihre Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Ein Sportwettkonto lässt sich also nicht einfach dort eröffnen, wo die Quote gerade besser aussieht — es lässt sich dort eröffnen, wo man wohnt.

Was die beiden dürfen, ist ebenfalls kürzer als das, was ausländische Plattformen anbieten. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwettkämpfe; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Aufstellung der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und eine Esport-Abteilung fehlt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist

Nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.

Denn was fehlt, fehlt vollständig: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, also an jenes Verzeichnis, in dem eine unbefristete Spielsperre schweizweit eingetragen wird, keine Kontrolle über die Fairness des Angebots, kein hiesiger Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele.

Nüchtern betrachtet steht damit keine der beiden Seiten als der sichere Weg fest. Der bewilligte Markt bietet vollen Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, einen Wohnsitzzwang und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bietet das Gegenteil davon, und er gibt dafür nichts zurück, was ein Schweizer Gericht durchsetzen könnte.

Wovon Steuern und Auszahlungen abhängen

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn und werden erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt diese Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 — im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für den typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Grenze. Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer seine eigene Situation beurteilen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Bei den Auszahlungen ist die Regel kurz und streng: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht. Ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen. Ausländische Krypto-Plattformen bieten genau das an, was hier verboten ist — was auf den ersten Blick nach einem Vorteil aussieht und in Wahrheit der Punkt ist, an dem der hiesige Schutz endet.

Kilometermässig getrennte Gebiete — und ihre Folgen

Die Gebietsteilung wirkt banal und ist es nicht. Ein Umzug von Zürich nach Genf ändert nicht die Quote, sondern den Veranstalter. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet angemeldet ist, kann sein Konto nicht in die Westschweiz mitnehmen; in der Romandie beginnt die Registrierung von vorn. Die Trennung erklärt auch, warum der Vergleich auf dieser Seite so dünn ausfällt: Es gibt keine zehn Anbieter, unter denen sich wählen liesse, sondern ein Nebeneinander von zwei Monopolen, die sich nicht Konkurrenz machen.

Wer in einem Kanton wohnt, der zu keinem der beiden Vertragsgebiete gehört, findet keine Lücke. Innerhalb der Schweiz gibt es keine weitere bewilligte Sportwette und damit auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn aus dem bewilligten Angebot fliesst gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Auch das ist Teil der Entscheidung: Der Markt ist nicht deshalb eng, weil sich niemand um ihn beworben hätte.

Limits setzen statt spielen bis es weh tut

Ein Bündel aus 31 Wetten hat eine unangenehme Eigenschaft, die kein anderer Wetttyp so deutlich zeigt: Es bindet schnell einen grösseren Betrag, ohne dass ein einzelner Verlust gross aussieht. Bei CHF 1 pro Teilwette sind es CHF 31, die vom Konto verschwinden, und die Entscheidung darüber fällt in dem Moment, in dem der Wettschein bestätigt wird — nicht danach, nicht in Raten.

Die Aufsicht hat die Verantwortung dafür nicht dem Staat, sondern dem Spielenden übertragen. Der bewilligte Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, und zwar für Tage, Wochen oder Monate. Wie diese Werte aussehen, entscheidet jede Person selbst. Bei Swisslos müssen Spielende vor ihrer ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach Gesetz gilt beim Erhöhen eine Frist von 24 Stunden; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese 72 Stunden sind kein Ärgernis, sondern die einzige Sperre, die zwischen einer schlechten Nacht und einem leeren Konto steht.

Eine Spielsperre reicht weiter als ein einzelnes Angebot

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und ein Punkt, den die Werbung verschweigt: Die Aufsicht prüfte 2025 mit Testkäufen die Verkaufsstellen und verkaufte in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng. Wer seine Umgebung für sicherer hält, als sie ist, verlässt sich auf nichts.

Drei Dinge sind gesetzlich fest, und sie lassen sich nicht verhandeln: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online ausgeschlossen, und es gilt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze für Sportwetten gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine sucht, wird sie nicht finden, und wer eine behauptet, hat die Rechtslage nicht gelesen.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die einzige Stelle, an der das Gesetz den Kreis der Wettenden enger zieht als den der Volljährigen.

Lucky 31 aufbauen: 31 Wetten, eine Logik

Jetzt zur Wette selbst. Die Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Das ist der ganze Unterschied zu einer reinen Kombiwette: Dort müssen alle fünf Voraussagen stimmen. Hier zahlt jede Teilwette für sich.

Die Zerlegung ist exakt und nicht verhandelbar: fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Zusammengezählt ergibt das 31 einzelne Wetten. Die Zahlen folgen der Kombinatorik — aus fünf Auswahlen lassen sich zehn Paare, zehn Tripel und fünf Vierergruppen bilden —, und wer sich einmal klargemacht hat, dass die Vierfachwetten und die Fünffachwette zusammen nur sechs der 31 Wetten ausmachen, versteht auch, woher der eigentliche Ertrag kommt: aus der breiten Basis der Einzel- und Doppelwetten und nicht aus dem grossen Treffer.

Lucky 15, Lucky 31, Lucky 63: eine Auswahl macht den Unterschied

Die Reihe ist geradlinig. Die Lucky 15 hat vier Auswahlen und 15 Wetten. Die Lucky 31 hat fünf Auswahlen und 31 Wetten. Die Lucky 63 hat sechs Auswahlen und 63 Wetten. Jede Stufe fügt eine Auswahl hinzu, und die Zahl der Teilwetten verdoppelt sich dabei fast — von 15 auf 31, von 31 auf 63.

Was das für die Entscheidung bedeutet, ist einfach und wird selten so klar gesagt: Jede zusätzliche Auswahl, die man in ein solches Paket aufnimmt, verdoppelt beinahe den Einsatz, ohne dass die Trefferwahrscheinlichkeit im selben Tempo steigt. Eine Auswahl, die man nur halb überzeugt hinzunimmt, kostet das ganze Paket mehr, als sie einzeln kosten würde. Wer vier Tipps hat, mit denen er zufrieden ist, und einen fünften, den er eigentlich nicht braucht, sollte sich für die Lucky 15 entscheiden. Das ist keine Zurückhaltung, das ist Rechnen.

Wann sich die 31 Teilwetten bezahlen

Der Reiz der Full-Cover-Struktur liegt in einem bestimmten Fehlerprofil. Wer fünf Auswahlen kombiniert und einen Tipp danebensetzt, verliert bei einer reinen Kombiwette alles. Bei einer Lucky 31 verliert er nur die Teilwetten, in denen die falsche Auswahl steckt, und behält die vier Einzelwetten der übrigen plus die Kombinationen, die ohne die falsche Auswahl gebildet werden. Ein Paket, das auf vier von fünf richtigen Tipps noch etwas zurückzahlt, ist etwas anderes als ein Wettschein, der bei einem Fehler wertlos wird.

Der Preis dafür ist, dass der Ertrag bei voller Trefferzahl niedriger ausfällt als bei einer Kombiwette mit gleichem Gesamteinsatz. Die Streuung erkauft man mit einem gedeckelten Maximum. Wer die höchste Auszahlung sucht, findet sie in der Kombiwette. Wer die geringste Chance auf einen Totalverlust sucht, findet sie hier. Beides gleichzeitig gibt es nicht, und jede Darstellung, die es verspricht, verschweigt eine der beiden Hälften.

Wettschein und Einsatz: was ein Paket wirklich kostet

Ein Wettschein mit 31 Teilwetten multipliziert den Einsatz, nicht die Voraussagen. Wer CHF 1 pro Teilwette setzt, hat CHF 31 auf dem Schein; wer CHF 5 setzt, hat CHF 155. Der Gesamteinsatz ist also die Summe der Teileinsätze und nicht der Teileinsatz, und diese Verwechslung ist der teuerste Fehler am ganzen Produkt.

Genau deshalb ist ein Limit vorher so wichtig. Wer erst während des Ausfüllens merkt, wie hoch der Schein geworden ist, setzt schon unter Zugzwang. Ein Verlustlimit für den Tag oder den Monat, das vor dem ersten Blick in das Wettprogramm steht, verhindert genau diesen Moment.

Was eine Quote im Paket trägt, wenn sie sich 31-mal vervielfacht

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen wird mit der Gesamtquote gerechnet, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Rechenregel, und sie ist nicht trivial, weil sie in einem Paket 31-mal angewendet wird.

Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Wer fünf starke Favoriten zu einem Paket verbindet, wird diese Grenzen in der Regel nicht berühren. Wer fünf Aussenreiter nimmt, kann sie erreichen, und dann greift der Deckel, bevor die Quote ihn trägt.

Fünf Auswahlen zu 1.50, 2.00 und 2.50: was am Ende zurückkommt

Rechnen wir es an einem durchgerechneten Beispiel. Angenommen, die fünf Auswahlen tragen Quoten von 1.50, 2.00, 2.50, 1.50 und 2.00 — ein Beispiel, kein irgendwo angebotener Preis. Der Einsatz beträgt CHF 1 pro Teilwette, also CHF 31 für den ganzen Schein.

Zuerst das obere Ende. Angenommen, alle fünf Voraussagen stimmen. Dann zahlen alle 31 Teilwetten aus, und sie zahlen alle gleichzeitig aus: CHF 1 zu 1.50 und 1.50 ergibt CHF 2.25, zu 1.50 und 2.50 ergibt CHF 3.75, zu 2.00 und 2.50 ergibt CHF 5.00, zu 1.50, 2.00 und 2.50 ergibt CHF 7.50. Die vier höchsten Einzelquoten multipliziert, 1.50 × 1.50 × 2.00 × 2.50, ergeben eine Quote von 11.25; noch einmal mit 2.00 multipliziert ergibt die Fünffachquote 22.50. Über alle 31 Zeilen summiert sich die Rückzahlung auf rund CHF 130 aus einem Einsatz von CHF 31. Der Nettoertrag liegt damit bei ungefähr CHF 99, und das ist die Zahl, die in keinem Werbetext steht: Von den CHF 31 Einsatz sind am Ende rund CHF 130 zurückgekommen.

Jetzt das untere Ende, und es ist das wichtigere. Setzen wir genau eine Auswahl daneben — angenommen, es trifft ausgerechnet die mit der Quote 2.50 nicht. Die Einzelwette auf diese Auswahl ist verloren. Vier Einzelwetten bleiben und zahlen im Beispiel CHF 1.50, CHF 2.00, CHF 1.50 und CHF 2.00 zurück, zusammen CHF 7.00. Es bleiben die Doppelwetten, die ohne die verlorene Auswahl gebildet werden können: vier an der Zahl, sie tragen 1.50 × 2.00 = 3.00, 1.50 × 1.50 = 2.25, 1.50 × 2.00 = 3.00 und 2.00 × 1.50 = 3.00, zusammen CHF 11.25. Es bleiben die Dreierwetten ohne die verlorene Auswahl: vier an der Zahl, sie tragen 1.50 × 2.00 × 1.50 = 4.50, 1.50 × 2.00 × 2.00 = 6.00, 1.50 × 1.50 × 2.00 = 4.50 und 2.00 × 1.50 × 2.00 = 6.00, zusammen CHF 21.00. Es bleibt die eine Vierfachwette aus den vier übrigen Auswahlen, und sie trägt 1.50 × 2.00 × 1.50 × 2.00 = 9.00, also CHF 9.00.

Das sind CHF 7.00, CHF 11.25, CHF 21.00 und CHF 9.00, zusammen CHF 48.25 aus CHF 31 Einsatz. Bei vier von fünf richtigen Tipps liegt der Nettoertrag im Beispiel also bei rund CHF 17.

Zwei Zahlen, und jetzt die Spanne dazwischen. Der Rückfluss bei voller Trefferzahl liegt je nach Quote mehr als das Vierfache des Einsatzes, der Rückfluss bei einer einzigen falschen Voraussage kaum über der Hälfte. Die Struktur ist also kein Schutz vor einem Verlust, sondern eine Verlängerung der Leine. Die Bedingung, unter der die beiden Zahlen gelten, ist immer dieselbe: dass die übrigen Tipps aufgehen, und genau das ist die Annahme, die keine Wettart garantieren kann.

Der Wett-Rechner lügt nicht, er sagt nur nicht alles

Ein Lucky-31-Wett-Rechner leistet genau eine Sache: Er multipliziert. Er nimmt fünf Quoten, bildet die 31 Kombinationen, summiert die Rückzahlungen und zeigt eine Zahl. Was er nicht zeigt, sind die Fälle, in denen diese Zahl nicht eintritt.

Wer den Rechner benutzt, sollte deshalb zwei Szenarien durchrechnen und nicht eines. Das erste mit allen fünf richtigen Tipps. Das zweite mit einer falschen. Zwischen diesen beiden Werten liegt das tatsächliche Erlebnis dieser Wettart, und kein Rechner wird die Lücke für den Nutzer schliessen.

Die Marge sitzt in jeder der 31 Zeilen

Hier kommt der Punkt, der bei einer einzelnen Wette leicht zu übersehen und bei 31 Wetten unausweichlich ist. Die Auszahlungsquote eines Marktes beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze dieser Markt zurückzahlt; sie ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes, und die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Diese Marge steckt in jeder einzelnen der 31 Teilwetten.

Das ist keine Schweizer Besonderheit, sondern die Art, wie ein Buchmacherpreis gebaut ist. Ein Buchmacher, der auf alle Ausgänge eines Marktes zusammen mehr an Quoten zurückzahlt als eingenommen wurde, wäre binnen Wochen verschwunden. Wer 31 Wetten setzt, zahlt diese Marge 31-mal. Bei einer einzigen Wette zahlt er sie einmal.

Für fünf Auswahlen bedeutet das konkret: Der Anteil, den der Veranstalter von jedem Einsatz einbehält, wird auf alle 31 Teilwetten erhoben. Wer bei 5 % liegt, verliert über den ganzen Schein gerechnet dieselben 5 % wie bei einer Einzelwette mit gleichem Gesamteinsatz — aber er bemerkt es nicht, weil die Zahl der Zeilen davon ablenkt. Der Rechner zeigt eine Summe, nicht den Abzug.

Wo die Grenzen der Quote liegen

Bei Jouez Sport verlangt der Veranstalter für Einzel- und Kombiwetten eine Mindestquote von 1.10 und begrenzt die Gesamtquote bei 100’000. Das sind die Schienen, auf denen sich jede Rechnung bewegt. Eine Gesamtquote, die darüber läge, ist nicht erreichbar, egal wie viele Aussenreiter man verbindet.

Bei Sporttip gilt für Livewetten eine Regel, die in einem Paket selten auffällt und einzeln umso mehr: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für eine Einzelwette heisst das: Der Einsatz kommt zurück, der Ertrag ist null. Für eine Lucky 31 heisst dasselbe: Die betroffene Auswahl fällt faktisch aus allen 31 Zeilen, in denen sie vorkommt. Das kann eine Vierfachwette in eine Dreierwette verwandeln, ohne dass sich an der Zahl der Teilwetten etwas ändert.

Zwei Veranstalter im Vergleich, zehn Namen daneben

Die folgende Übersicht stellt die bewilligten Veranstalter den ausländischen Marken gegenüber, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Die beiden Gruppen sind nicht miteinander zu verwechseln: Die eine verfügt über eine Schweizer Bewilligung, die andere über keine, und die zweite Gruppe steht hier zur Einordnung, nicht zur Nachahmung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
IviBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
bet365 keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Jackbit keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Sportaza keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
HornetBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Bahigo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Coolzino keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz

Was auffällt, ist weniger die zweite Spalte als die erste: Bei acht der zehn Namen steht dasselbe. Die Frage, welche ausländische Marke über welche ausländische Bewilligung verfügt, ist für einen in der Schweiz Wohnhaften von sehr begrenztem Interesse, weil eine solche Bewilligung hier nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes ohnehin keine Wirkung entfaltet. Der Unterschied, der zählt, ist der zwischen den beiden Gruppen und nicht innerhalb der zweiten.

Und die Reihenfolge der ersten beiden Zeilen folgt keiner Rangfolge. Sie folgt dem Wohnort. Wer in Zug wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip keines eröffnen. Eine Bewertung, die nicht mit dem Kanton beginnt, beginnt am falschen Ort.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit der grösseren Zahl an Stellschrauben

Swisslos sitzt in Basel und betreibt unter dem Namen Sporttip eine der beiden bewilligten Sportwetten der Schweiz. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für eine Lucky 31 ist das eine gute Nachricht: CHF 10’000 für eine Systemwette sind reichlich Raum, und ein Paket aus fünf Auswahlen mit CHF 1 pro Teilwette liegt bei CHF 31, weit unter allem, was die Limite berührt. Wer 100 Teilwetten zu je CHF 10 plant, wird dagegen feststellen, dass die Grenze näher liegt, als sie aussieht.

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Für ein 31-Wetten-Paket heisst das praktisch: Man nimmt entweder alles oder nichts. Das ist die einzige Stellschraube, und sie ist grob.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Bei fünf Auswahlen ist damit die unterste Stufe erreichbar, wenn alle fünf Quoten bei 1.50 und darüber liegen. Das ist ein echter Zusatz auf den Nettogewinn, und er fällt bei einem Schein an, der ohnehin als Systemwette gespielt wird.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Paket aus 31 Wetten hat von diesen beiden Formen wenig: Sie hängen an der Einzelwette, und die ist hier nur eine von 31 Zeilen.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für eine Lucky 31 bedeutet das, dass eine abgesagte Partie das ganze Paket auf eine kleinere Struktur zurückschneidet. Die Teilwetten mit Quote 1.00 zahlen den Einsatz zurück, was den Rückfluss erhöht, den Ertrag aber nicht. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Swisslos-Zwecks; wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Das ist kurz, und es steht in den wenigsten Anleitungen.

Sportguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer vorhat, einen Wettschein in dieser Grösse über das Wallet zu finanzieren, sollte die Frist beachten, bevor er die Auswahlen trifft.

Das Urteil: Sporttip ist der Veranstalter mit den grössten Einsatztoleranzen und dem dichtesten Regelwerk — und mit einem Bündel an Bedingungen, das man einmal lesen muss, bevor es greift. Die Cash-Out-Struktur ohne Teilauszahlung passt schlecht zu einem Paket aus 31 Zeilen, weil sie nur den ganzen Schein kennt. Wer trotzdem hier spielt, sollte es wegen der CHF 10’000 für Systemwetten tun und nicht wegen der Zusatzfunktionen.

Loterie Romande Jouez Sport: die strengere Limite und der Deckel auf den Gewinn

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande und gilt für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Der Vergleich mit dem anderen Veranstalter fällt hier am deutlichsten aus. Wo Sporttip für eine Systemwette CHF 10’000 zulässt, endet die Reise bei Jouez Sport bei CHF 7’500 — und wer das nicht als Einschränkung liest, sondern als Schutz, liegt auch nicht falsch. Die eigentliche Hürde ist der Mindesteinsatz von CHF 2 pro Multiple. Bei 31 Teilwetten ergibt das einen Gesamteinsatz von mindestens CHF 62, gegenüber CHF 31 bei CHF 1 pro Teilwette.

Für den Griff in die kleinere Tasche ist Jouez Sport damit das teurere Produkt, obwohl die Höchsteinsätze tiefer liegen. Ein Bündel aus 31 Wetten lässt sich nicht unter CHF 62 spielen.

Dazu kommen Obergrenzen, die in der Westschweiz schneller greifen, als die Quoten vermuten lassen: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen bewegt sich in der Mitte dieser Spanne — sie verlangt fünf Voraussagen und liegt damit weit unter der Grenze von zehn, und eine Gesamtquote von 100’000 erreicht sie nur mit extremen Einzelquoten.

Das Urteil: Jouez Sport zieht den Rahmen enger — beim Mindesteinsatz, beim Höchstgewinn und beim Höchsteinsatz — und macht die Lucky 31 dadurch zu einer bewussteren Entscheidung, nicht zu einer günstigeren. Wer den Schein ohnehin in dieser Grösse spielt, merkt den Unterschied beim Mindesteinsatz am schmerzhaftesten.

IviBet: keine Schweizer Bewilligung

IviBet gehört zur ersten Gruppe der ausländischen Namen in der Übersicht. Es verfügt über keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Das bedeutet konkret: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, keine Aufsicht durch die Gespa. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.

Das Urteil lautet hier nicht, dass die Plattform schlecht sei. Es lautet, dass die Frage, ob sie gut ist, in der Schweiz von keiner Stelle beantwortet wird und im Streitfall von keinem Gericht.

bet365: keine Schweizer Bewilligung

bet365 steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit derselben Folge: keine Wirkung einer ausländischen Lizenz nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste und DNS-Blockade durch Schweizer Telekommunikationsanbieter. Die Aufsicht nennt bet365 ausdrücklich als eine Marke, die auf der Liste steht.

Das Urteil: Die Grösse einer Marke ist in diesem Zusammenhang kein Argument, weil sie nichts an der Aufsicht ändert, unter der ein Konto in der Schweiz steht — nämlich keiner.

Jackbit: keine Schweizer Bewilligung

Auch Jackbit führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die ganze Gruppe gilt: Die ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.

Das Urteil: Wer hier spielt, spielt nicht in einem anderen Markt, sondern ausserhalb des Systems, das für Schweizer Sportwetten gebaut wurde — und das lässt sich nicht über eine Einstellung im Konto korrigieren.

Sportaza: keine Schweizer Bewilligung

Sportaza ist Teil derselben Gruppe ausländischer Namen ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz bleibt hier wirkungslos, das Sperrregister erreicht die Plattform nicht, und eine Schweizer Beschwerdestelle gibt es nicht. Die Domain kann per DNS blockiert werden.

Das Urteil: Die spürbarste Folge ist nicht der fehlende Schutz im Hintergrund, sondern die fehlende Durchsetzbarkeit im Vordergrund — eine strittige Auszahlung bleibt eine Verhandlung mit einem Unternehmen, das keiner hiesigen Aufsicht untersteht.

HornetBet: keine Schweizer Bewilligung

HornetBet trägt in der Übersicht keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete Lizenz wirkt in der Schweiz nicht. Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Instanzenweg, und eine Aufnahme auf die Sperrliste ist möglich.

Das Urteil: Der Unterschied zu den zwei bewilligten Veranstaltern betrifft nicht das Produkt, sondern den Rahmen — und der Rahmen ist bei einer Wette auf fünf Auswahlen die Hälfte der Entscheidung.

Bahigo: keine Schweizer Bewilligung

Bahigo gehört zur zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste.

Das Urteil: Wer eine Plattform danach auswählt, was sie an Funktionen bietet, findet hier möglicherweise mehr als bei den beiden Bewilligten. Was er nicht findet, ist eine Stelle in der Schweiz, die für ihn einsteht.

FortuneJack: keine Schweizer Bewilligung

FortuneJack steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung in der Übersicht. Es gilt: kein Anschluss an das hiesige Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste und Blockade durch Schweizer Telekommunikationsanbieter.

Das Urteil: Die Frage nach Fairness und Auszahlung lässt sich in der Schweiz für dieses Angebot an niemanden richten, und das ist teurer als jede Quote, die es anbietet.

Coolzino: keine Schweizer Bewilligung

Coolzino schliesst die Liste ab und teilt das Merkmal der ganzen Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein hiesiger Instanzenweg, mögliche DNS-Blockade.

Das Urteil: Wer den bewilligten Markt verlässt, tauscht ein enges Angebot gegen eine offene Tür — und bezahlt dafür mit dem einzigen Schutz, den die Schweiz ihm angeboten hätte.

Häufig gestellte Fragen zur Lucky 31

Was ist eine Lucky 31 Wette, und wie viele Auswahlen braucht sie?

Eine Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Aus diesen fünf Voraussagen werden 31 einzelne Wetten gebildet. Es braucht also genau fünf Auswahlen, und der Einsatz wird auf alle 31 Teilwetten verteilt, nicht einmal gesetzt.

Wie verteilen sich die 31 Wetten auf die einzelnen Stufen?

Sie verteilen sich auf fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Zusammengezählt ergibt das 31 einzelne Wetten. Die Vierfachwetten und die Fünffachwette machen zusammen nur sechs dieser 31 Wetten aus.

Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?

Die Lucky 15 hat vier Auswahlen und 15 Wetten, die Lucky 31 hat fünf Auswahlen und 31 Wetten, die Lucky 63 hat sechs Auswahlen und 63 Wetten. Jede Stufe fügt eine Auswahl hinzu und verdoppelt die Zahl der Teilwetten beinahe. Das verdoppelt auch den Gesamteinsatz, nicht aber die Trefferwahrscheinlichkeit im selben Tempo.

Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?

Der Gesamteinsatz ist der Teileinsatz multipliziert mit 31. In der Westschweiz liegt bei Jouez Sport der Mindesteinsatz für Multiples bei CHF 2, was einen Gesamteinsatz von mindestens CHF 62 ergibt. Bei Swisslos beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, womit der kleinste Schein CHF 31 kostet.

Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport?

Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000.

Was bedeutet die Marge im Preis jeder Quote für ein Paket aus vielen Wetten?

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt; die Marge ist 100 % minus davon. Diese Marge steckt in jeder der 31 Teilwetten und wird damit 31-mal bezahlt. Bei 5 % Marge verliert der Wettende über den ganzen Schein gerechnet dieselben fünf Prozent wie bei einer Einzelwette mit gleichem Gesamteinsatz.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»