Freiwetten für Neukunden: zwei Schweizer Wege und zehn ausländische Seiten
Aktueller Stand: 29. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregel-Angaben der Swisslos, der Loterie Romande sowie die Aufsichtsinformationen der Gespa.

Wer in der Schweiz ein Wettkonto eröffnen will, stösst auf eine unangenehme Erkenntnis: Das Angebot an Neukundenprämien ist nicht klein, es ist winzig. Nicht aus Geiz. Weil Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen, und weil der Kanton nur zwei Veranstalter zulässt. Was daraus folgt, ist keine Auswahl zwischen zwanzig Willkommenspaketen, sondern eine Entscheidung zwischen wenigen, klar umrissenen Wegen — und zwischen dem, was diese Wege kosten.
Dieser Text nimmt die Wege auseinander. Er erklärt, was die Bewilligungsordnung zulässt, was sie verbietet, was ein Neukunde an Limiten selbst setzen muss, bevor er überhaupt eine Wette platzieren darf, und was die eine dokumentierte Gratisguthaben-Aktion der letzten Monate tatsächlich hergab. Zehn Anbieter stehen am Ende zur Bewertung, in der Reihenfolge, in der die Schweiz sie kennt: zuerst die beiden Veranstalter mit Bewilligung, dann acht ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die mit Schweizer Spielenden in Berührung kommen.
Der häufigste Fehler beim Lesen von Bonuswerbung besteht darin, die Zahl vorne zu lesen und den Rest zu ignorieren. Genau umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Sportwetten in der Schweiz: warum es nur zwei Veranstalter gibt und was das für Neukunden bedeutet
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird dieses Feld von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht von der ESBK — die Aufsicht über Casinos hat mit Sportwetten nichts zu tun, auch wenn beide Behörden in Gesprächen über Geldspiele regelmässig in einen Topf geworfen werden.

Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich der ganze Markt entscheidet. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welche — entfaltet hier keine Wirkung. Sie schützt niemanden, sie verpflichtet niemanden, und sie verleiht keinem Anbieter das Recht, in der Schweiz Sportwetten zu veranstalten.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, ein Produkt des Unternehmens mit dem Namen Sporttip, und die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport. Zwei. Mehr nicht. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt — wer eine zu finden glaubt, hat eine Sperrliste mit einem Bewilligungsverzeichnis verwechselt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Die beiden Veranstalter teilen sich das Land geografisch auf, und das ist für einen Neukunden wichtiger als jede Quote:
- Swisslos/Sporttip bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, ausserdem den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; dieses Gebiet bildet das Swisslos-Vertragsgebiet.
- Loterie Romande/Jouez Sport veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für ein Onlinekonto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) — und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Genf wohnt, öffnet kein Sporttip-Konto. Wer in Zürich wohnt, öffnet kein Jouez-Sport-Konto. Ein Neukunde in der Schweiz hat also nicht zehn Optionen, aus denen er wählen darf, sondern in aller Regel genau einen bewilligten Weg — plus beliebig viele ausländische Seiten, wie im Abschnitt «Zehn Anbieter für Neukunden im Vergleich» erläutert.
Ob ein Anbieter als Veranstalter in Frage kommt, hängt danach an einem einzigen Punkt: der Bewilligung. Das ist die Einordnung, an der sich alles Weitere misst.
| Anbieter (Produkt) | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldet: Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz |
Diese Spalte ist kein Formfehler, sondern der eigentliche Vergleich. Wer die Zeilen der beiden Schweizer Häuser gegen die acht darunter liest, sieht nicht einen Unterschied im Service, sondern einen Unterschied in der Frage, wer überhaupt zuständig ist, wenn etwas schiefgeht. Bei den ersten zwei gibt es eine Aufsicht, ein Beschwerderegiment, ein Spielsperrregister, das alle Sportwetten und auch Casinos erfasst. Bei den übrigen gibt es das alles nicht.
Der Katalog der erlaubten Wetten hört irgendwo auf
Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf, steht nicht im Belieben der Veranstalter. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Es ist eine geschlossene Liste, und sie ist knapp.

Erlaubt sind Sportveranstaltungen — und nur solche. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden stehen nur dann im Katalog, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ecken- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Und Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt — es ist ausschliesslich ein Merkmal des jeweiligen Anbieters und wird auch nur so beschrieben.
Für Neukunden heisst diese Liste etwas sehr Konkretes: Wer aus einem ausländischen Wettprogramm heraus sucht, was ihm gefällt — Ecken, Karten, Esport, ein Nebenmarkt aus einem Kleinfussball-Land —, findet in der Schweiz nicht einfach ein kleineres Angebot, sondern gar keines. Der Katalog ist die Grenze, und die Grenze verläuft hier deutlich sichtbar. Wer sich vor der Registrierung nicht mit einer Liste auseinandersetzen will, für den ist der bewilligte Weg der schwierigere.
Was die Bewilligungsordnung für die Werbung der Anbieter heisst
Werbung darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige und nicht an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).
Das ist keine Randnotiz für Juristen. Es ist der Grund, weshalb eine Vergleichsübersicht in diesem Feld beschreibt und bewertet, aber nicht zu einer Anmeldung drängt — und der Grund, weshalb ausländische Seiten mit Schweizer Spielenden in Kontakt kommen, ohne dafür werben zu dürfen. Ein Zeitverbot für Werbung existiert übrigens nicht, anders als gelegentlich zu hören ist.
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Wie zurückhaltend diese Zustimmung erteilt wird, zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2025: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Acht. Für ein ganzes Land, für ein ganzes Jahr. Wer also eine lange Liste von Neukundenprämien erwartet, hat die Schweizer Version des Themas noch nicht gesehen. Die Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Verlustlimiten vor der ersten Wette: was Neukunden sich selbst auferlegen müssen
Bevor ein neuer Spielender bei Sporttip überhaupt teilnehmen darf, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist die Stelle, an der viele die Vorstellung von einem Willkommensgeschenk endgültig verlieren — und es ist die ehrlichste Stelle des ganzen Verfahrens. Limiten sind hier kein Kontrollinstrument des Anbieters über den Kunden, sondern des Spielenden über sich selbst. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Die Bandbreite bleibt dem Spielenden überlassen.
Die 72 Stunden für eine Erhöhung verdienen einen zweiten Blick, weil sie zweimal vorkommen und zweimal dasselbe bedeuten: Der Gesetzgeber schreibt 24 Stunden vor, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer in einer guten Woche seine Limite hochsetzen will, wartet also drei Tage darauf. Wer sie senkt, ist sofort gebunden. Diese Asymmetrie ist Absicht. Sie soll den einen Fall verlangsamen, in dem die Limite weh tut, und den anderen beschleunigen, in dem sie nützt.
Nach unten ist die Grenze das Konto selbst. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen.
Ein Neukunde, der mit CHF 50 anfängt, hat mit diesen Zahlen nichts zu tun. Sie werden erst dann relevant, wenn jemand glaubt, die Limiten seien die Grenze seines Verlustrisikos — sie sind es nicht. Die Verlustlimite ist es.
Sperren, die länger gelten als geplant
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und zwar ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für 180 Tage sperrt, ist 180 Tage draussen, Punkt. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Dieser letzte Punkt ist der wichtige. Eine freiwillige Spielsperre in der Schweiz ist keine Massnahme gegen ein einzelnes Produkt, sondern eine Massnahme gegen die Person. Das Register ist geteilt. Eine Sperre, die bei einem Sportwettenanbieter gesetzt wurde, verfolgt den Spielenden in ein Casino und über eine Landesgrenze hinweg ins Fürstentum Liechtenstein. Was auf den ersten Blick nach Überregulierung aussieht, ist in Wahrheit die einzige Bauart, die funktioniert: Eine Sperre, die sich mit einem neuen Konto umgehen lässt, ist keine.
Nach dem Gesetz kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Und dann ist da noch die unangenehme Zahl, die in keine Marketingbroschüre passt. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Nicht an einer Stelle, nicht in einem Ausreisser-Kanton — in fast der Hälfte der Versuche. Wer die Verkaufsstellen als strengen Schutzwall darstellt, erzählt eine Geschichte, die die Aufsicht selbst widerlegt. Die Kontrolle am Schalter ist eine Absichtserklärung, das verifizierte Onlinekonto ist eine Tatsache.
Der Weg vom ersten Klick zum ersten Wettschein
Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das ist keine Formalie, die man beim Anbieten eines Gratisguthabens beiläufig erledigt. Der Ablauf hat eine Reihenfolge, und jede Station kann ihn beenden: Ausweis hochladen, Datenabgleich gegen die Adressdatenbanken, Prüfung auf eine bestehende Spielsperre, dann das Setzen der Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Erst danach existiert ein Konto, mit dem sich überhaupt eine Wette platzieren lässt. Wer in einem Haushalt mit zwei Erwachsenen lebt und ein zweites Konto anlegt, kommt nicht durch — ein Konto pro Person, ausdrücklich.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die zweite Regel ist die interessantere: Sie verhindert, dass jemand mit Wissen über das eigene Spiel Geld auf das eigene Spiel setzt. Sie ist einer der wenigen Punkte im Regelwerk, an dem die Schweiz strenger ist als viele ausländische Programme — dort ist das oft nur eine Zeile in den AGB, hier ist es eine Bedingung.
Die Kehrseite dieser Sorgfalt ist Tempo. Registrierung mit Ausweisprüfung, Limiten setzen, erst dann spielen: Das ist kein Ablauf, der sich in fünf Minuten erledigt. Wer am Samstagmittag spontan auf ein Spiel setzen will, ist bei einem ausländischen Anbieter schneller im System. Er kauft sich dieses Tempo mit dem Verzicht auf alles, was im Abschnitt zur Bewilligungsordnung steht.
Warum die Gratisguthaben-Aktionen so klein ausfallen — und was sie wirklich hergeben
Freie Credits brauchen die Zustimmung der Gespa. Das ist nicht der einzige Bremsklotz, aber der wirksamste: Ein Veranstalter kann nicht am Montag eine Aktion ausrufen und am Dienstag auszahlen. Zustimmung zuerst, Aktion danach. Bei 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025 erklärt sich der Rest von selbst.
Dazu kommt, dass die beiden Veranstalter nicht konkurrieren müssen. Sie haben ein gesetzlich geschütztes Gebiet, und sie teilen sich nicht einmal Kantone. Ein Wettbewerb um Neukunden mit grossen Willkommenspaketen findet hier nicht statt, und es gibt auch niemanden, der ihn erzwingen könnte. In einem Markt mit zwei Anbietern und festen Gebieten ist eine Prämie kein Werkzeug der Kundengewinnung, sondern ein Zugeständnis an die Aufsicht.
Der Blick nach draussen macht den Kontrast deutlich — und führt direkt in die Frage, was ein ausländisches Willkommensangebot eigentlich wert ist, wenn es mit Schweizer Recht kollidiert. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.
Die eine Aktion, die sich nachprüfen lässt
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
CHF 10. Für ein Land mit rund neun Millionen Einwohnern, sieben Aktionstage, 7’000 Stück. Das ist die Grössenordnung, in der sich Neukundenaktionen in der Schweiz bewegen: ein Zehner, ein Monat Gültigkeit, keine Auszahlung. Wer aus einem ausländischen Programm kommt, in dem Willkommensboni vierstellig sind, wird diese Zahl für einen Druckfehler halten. Sie ist keiner.
Die zwei Bedingungen in diesem Satz tragen mehr Gewicht als der Betrag. Die Gültigkeit von 30 Tagen bedeutet, dass das Guthaben verfällt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verspielt wird — und wer in dieser Frist nicht dazu kommt, hat nichts verloren, weil er nichts eingezahlt hat, aber die Aktion auch nicht genutzt. Die fehlende Auszahlbarkeit bedeutet, dass dieses Guthaben nur auf dem Weg über eine Wette zu echtem Geld werden kann. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, hier nicht und nirgends im bewilligten Schweizer Angebot. Wer die CHF 10 also als Gutschein über CHF 10 liest, hat sich um eine Bedingung verlesen.
Ein Wort noch zur Herkunft: Die Aktion war an den Stadien präsent, nicht an einem Bildschirm. Das ist Schweizer Promotion. Sie erreicht die Menschen dort, wo sie ohnehin sind, statt sie mit einem Pop-up abzufangen. Effizient ist das nicht, gemessen an ausländischen Standards. Es erklärt aber, weshalb die Gespa überhaupt zustimmt.
Was ein Gratisguthaben netto wert ist
Der Nominalbetrag ist die unwichtigste Zahl an einem Gratisguthaben. Was zählt, ist der Betrag, der nach dem ersten Einsatz übrig bleibt — und der liegt immer unter dem Nennwert, weil in jeder Quote eine Marge des Buchmachers steckt.
Rechnen wir das an einem erfundenen, aber realistisch gebauten Zweiwettenmarkt durch, wie es ihn in jedem Sportprogramm gibt: zwei Ausgänge zu je Quote 1.90. Das ist ein Beispiel, kein zitierter Preis. Aus einem Guthaben von CHF 10, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, ergibt sich der Nettoertrag aus Einsatz mal (Quote minus 1), also CHF 9. Der Weg geht aber nicht immer über den Gewinn. Die Auszahlungsquote dieses konstruierten Marktes beträgt 1 geteilt durch die Summe von 1 durch 1.90 und 1 durch 1.90, das sind 0,95, und die Marge des Buchmachers ist der Rest, also 0,05. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist unter diesen Annahmen je nach Ausgang der Wette also zwischen rund CHF 4.50 und rund CHF 4.75 wert — im einen Fall verfällt es, im anderen bringt es den Nettogewinn, und der Erwartungswert über beide Ausgänge liegt in diesem Band.
Der Bandbereich ist keine Unsauberkeit, sondern die Antwort. Ob das Guthaben rund die eine oder die andere Hälfte seines Nennwerts erreicht, hängt davon ab, welcher Ausgang eintritt, und welcher Ausgang eintritt, weiss niemand — am wenigsten der Anbieter, der die Quote gestellt hat. Wer CHF 10 Spielguthaben als CHF 10 liest, plant mit dem Doppelten dessen, was ankommt. Und das gilt für jede Freiwette, in jedem Land, bei jeder Quote: Der Einsatz eines Gratisguthabens wird bei einem Gewinn nicht zurückgegeben, das ist der ganze Mechanismus. Was zurückkommt, ist Einsatz mal (Quote minus 1) — eine Zahl, die immer kleiner ist als der Nennwert auf dem Banner.
Was dieses Rechenbeispiel nicht sagt, ist irgendetwas über die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Wette. Es sagt, was ein Gratisguthaben als Sache wert ist, wenn man es benutzt. Wie das Spiel ausgeht, entscheidet es nicht.
Zehn Anbieter für Neukunden im Vergleich: Limiten, Zahlungswege, Auszahlungsregeln
Die Rangfolge, nach der die folgenden Anbieter besprochen werden, folgt nicht der Grösse eines Startguthabens. Für einen Neukunden in der Schweiz zählen andere Dinge mehr: die Limiten, die er setzen muss und die gelten, die Zahlungswege zu seinem Spielerkonto, und die Regeln, unter denen Gewinne überhaupt herauskommen. Ein Startguthaben ist eine Einmalzahlung. Eine Auszahlungsregel begleitet jeden Franken, der das Konto je verlässt.
Was in den folgenden Bewertungen nur bei einem Haus steht, gehört auch nur diesem Haus. Ein Mindesteinsatz, eine Auszahlungsfrist oder ein Werkzeug zum Spielerschutz eines Anbieters ist keine Eigenschaft des Marktes, sondern eine Eigenschaft des Anbieters.
Swisslos Sporttip: die Auszahlungslogik als eigentlicher Vorzug
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Auszahlungen verlaufen nach einer klaren Staffel: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese 3 % sind die Zahl, die man kennen sollte. Zweimal im Jahr kostenlos abbuchen ist grosszügig für ein Schweizer Produkt — häufig abzuheben ist es nicht. Wer seine Gewinne monatlich aufs Bankkonto zieht, zahlt ab der dritten Überweisung, und das summiert sich über ein Jahr still auf eine vierstellige Zahl zusammen, wenn die Beträge stimmen. Es gibt keine Anonymität als Ausweg, und das ist Absicht: Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebot nicht.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Grenze von CHF 1’000 ist damit die Trennlinie zwischen einem Gewinn, mit dem man sofort weiterspielt, und einem, der auf dem Konto landet.
Zum Wettprogramm gehört mehr als der nackte Einzelschein. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten ausschliesslich online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese Verfallsregel ist die eigentliche Nachricht am Boost. Ein Cash-Out beendet die Wette — und mit ihr den Boost, der an ihren Ausgang geknüpft war. Wer während eines Spiels nervös wird und aussteigt, tauscht den Zusatzgewinn gegen Sicherheit. Das ist ein legitimer Handel, aber er geschieht selten bewusst. Die 100 % bei fünfzehn Voraussagen klingen nach dem grossen Los; sie verlangen fünfzehn Begegnungen mit Quoten ab 1.50 in einem einzigen Schein. Das ist ein Produkt für jemanden, der ohnehin so spielt.
Vier Regeln zum Nachlesen noch, weil sie den Alltag bestimmen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Die Quote-1.00-Regel taucht in drei verschiedenen Zusammenhängen auf — zu spät platziert, in einer spielentscheidenden Situation, in einer Kombination nach einer Absage. Sie ist das technische Rückgrat des Produkts, und sie ist für den Spielenden meist die freundlichere Lösung als eine Aberkennung. Und wem Geld zusteht, das nicht ankommt, hat eine Frist: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Das eigentliche Argument für Sporttip liegt nicht im Wettprogramm. Es liegt in der Nachvollziehbarkeit: Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet — eine vorhersehbare Rechnung. Wer die Abrechnung eines Wettscheins nachrechnen will, kann das hier. Ein Veranstalter, dessen Regeln sich nachrechnen lassen, ist kein Zufallsprodukt. Für jemanden, der eine Wette ab und zu mit kleinen Beträgen platziert und dafür ein Konto braucht, das er überblickt, ist das Haus die naheliegende Wahl — die Gratisguthaben-Geschichte ist hier so dünn, dass sie bei der Entscheidung kaum ins Gewicht fällt.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion in den Hockeystadien
Jouez Sport wird von der Loterie Romande veranstaltet, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Das Haus zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, hat hier sein bewilligtes Angebot.
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die beiden Obergrenzen — Einzahlungen und Guthaben — sind der Teil des Regelwerks, der am meisten über die Haltung des Veranstalters sagt. Wer CHF 10’000 im Monat einzahlen darf, aber nie mehr als CHF 10’000 im Konto halten kann, hat eine Art Vorgarten gebaut: Geld, das hineingeht, muss auch wieder hinaus, und der bequemste Weg hinaus ist der zurück ins Spiel. Zwei Grenzen, derselbe Betrag — daran sieht man, dass die Limite hier nicht der Steuerung des Spielers dient, sondern der Verhinderung eines grossen Guthabens, das einfach liegen bleibt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bleibt die beste Anschauung davon, was Gratisspielguthaben in der Schweiz sind: CHF 10 für die, die schnell genug einen Code aus dem Stadion im verifizierten Konto eingaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sechs Kantone, ein Zehner. Wer in Genf oder Freiburg mit dem Gedanken spielt, sich anzumelden, sollte wissen, dass die Verkaufsstellen das Alltagsgeschäft sind, nicht die Onlineprämie — 2’350 Stellen, 221 Mitarbeitende, und das ist die Infrastruktur hinter einem Produkt, das in der Westschweiz fest verankert ist.
Für wen dieses Haus passt, ist damit klar: für jemanden, der in seinem Kanton bleiben will und keinen Bedarf nach den Nebenmärkten hat, die der Katalog ohnehin nicht führt. Die Verankerung in der Region — die Loterie Romande gehört den sechs Kantonen — ist das stabilste Element des Produkts. Ein Neukunde in der Westschweiz bekommt hier keine grosszügige Prämie, wohl aber einen Veranstalter, dessen Verkaufsstellen im eigenen Quartier stehen.
FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg
FortuneJack ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz ist nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hätte hier ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Swiss-Provider per DNS sperren.
Die Sperrliste ist kein statischer Zettel. Sie wird erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht, umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains und wird laufend nachgeführt — blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend. Wer denkt, ein Spiegel sei die Lösung, hat die Mechanik nicht verstanden: Der Spiegel ist die Antwort auf den Block, und der Block ist die Antwort auf den Spiegel.
Was einen Neukunden betrifft, ist die Rechnung damit vorgegeben. Kein Sperrregister bedeutet, dass die Selbstsperre eines Spielenden hier nicht ankommt. Kein Rechtsweg bedeutet, dass bei einem Streit über eine Auszahlung keine Schweizer Instanz zuständig ist. Und der Umstand, dass eine Sperrung der Website möglich ist, bedeutet praktisch vor allem eines: Der Zugang kann jederzeit mit einem DNS-Eintrag verschwinden.
Wer trotzdem hier landet, soll die Kontrolle kennen: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer für ein solches Angebot wirbt, handelt strafbar, nicht nur falsch. Für Neukunden empfiehlt sich das Haus damit nicht — es ist die andere Seite der Wahl, und ihre Kosten sind benannt.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung, mit ungeklärtem Bewilligungsstand
Bei Pribet fehlt eine Schweizer Bewilligung. Was in der Schweiz gilt, ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und ein Anbieter ohne Bewilligung nach dem BGS kann sich auf sie nicht stützen. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine solche ist im Übrigen für dieses Haus nicht festgestellt.
Damit teilt Pribet das Schicksal jeder ausländischen Seite, die Schweizer Spielende anspricht: kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg, eine Domain, die auf der Sperrliste landen kann und dann per DNS-Sperre für Swiss-Provider unerreichbar wird.
Steuerlich lohnt ein Seitenblick, der selten gemacht wird. Während Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei sind, unterliegen Gewinne aus ausländischen Anbietern keiner Verrechnungssteuer — sie werden aber von der kantonalen Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau unabhängig von der Höhe als vollständiges Einkommen betrachtet. Ein grosser Gewinn kann also steuerfrei sein und trotzdem voll steuerbar. Für die eigene Situation führt am Gang zur kantonalen Steuerverwaltung oder zum Steuerberater nichts vorbei.
Wer sein Konto bei Pribet eröffnet und glaubt, das sei derselbe Vorgang wie bei Swisslos, hat einen Unterschied übersehen, der sich erst im Ernstfall zeigt. Das Haus bleibt eine Option für Spielende, die bewusst ausserhalb des bewilligten Angebots spielen wollen — und die dabei hinnehmen, dass keiner der Schutzmechanismen greift, die in der Schweiz Pflicht sind.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung, mit Schweizer Berührungspunkten
Auch Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für das Haus dasselbe Grundmuster: nicht an das Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als jederzeitige Möglichkeit. Ein gemeldeter Bewilligungsstand mit Wirkung in der Schweiz ist nicht vorhanden.
Bemerkenswert ist bei diesen Anbietern nicht, was sie unterscheidet, sondern wie wenig. Acht ausländische Seiten, ein identischer Rechtsstatus, ein identisches Risikoprofil. Ein Vergleich, der hier zehn Unterschiede erfindet, betrügt den Leser. Den Unterschied machen die Schweizer Häuser — durch ihre Bewilligung, ihre Limiten, ihr Sperrregister, ihren Beschwerdeweg.
Wer Rabona nutzt, nutzt es wegen der Wettprogrammbreite oder der Zahlungswege, nicht wegen rechtlicher Sicherheit. Und die Breite hat ihren Preis: Seiten dieser Art bleiben für Swiss-Provider auf der Sperrliste erreichbar, also nur über Wege, die ein Provider nicht blockiert. Dasselbe gilt für Domain-Wechsel. Die Gespa nennt als blockierte Domains unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 und beschreibt, wie schnell Ersatzadressen nachrücken.
Für einen Neukunden, der in der Schweiz wohnt und nicht aus dem bewilligten System aussteigen will, taugt das Haus nicht zum Einstieg. Es ist die Wahl für den, der ohnehin schon weiss, was er dabei aufgibt.
WirWetten: laut Name Schweizer Anmutung, ohne Schweizer Bewilligung
Der Name legt etwas nahe, was die Rechtslage nicht stützt. WirWetten ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz ist nicht festgestellt. Kein Schweizer Rechtsweg, kein Anschluss an das Sperrregister, Sperrliste möglich.
Ein Name ist ein Marketinginstrument. Er beschreibt nicht den Bewilligungsstatus, er erzeugt eine Erwartung. Wer aus dem Namen schliesst, hier spiele Schweizer Recht, schliesst falsch — das ist genau die Art von Verwechslung, gegen die sich eine Vergleichsübersicht richtet.
Für die Einordnung hilft der Blick auf das, was tatsächlich Schweizer Recht ist. Das BGS regelt Sportwetten als Grossspiel, in Kraft seit dem 1. Januar 2019 (Art. 3 lit. c und e). Es sieht Bewilligungen nach Art. 21–25 BGS vor, deren Wirkung auf die Schweiz beschränkt ist (Art. 4 BGS). Ein Anbieter, der keines dieser Dokumente besitzt, ist kein Schweizer Anbieter — unabhängig davon, wie sein Name klingt.
Wer die Schweizer Regeln sucht, findet sie in diesem Text, nicht in einer Marke. Wer ein Haus ohne Bewilligung wählt, wählt bewusst die andere Seite — und sollte den Namen nicht für einen Hinweis halten.
BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung, mit steuerlicher Nebenfolge
BetOnRed steht ohne Schweizer Bewilligung da. Eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz ist nicht festgestellt, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als jederzeitige Möglichkeit.
Die steuerliche Nebenfolge ist bei diesen Häusern oft die grösste Überraschung. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen; die kantonale Steuerpraxis, etwa im Kanton Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 beim Bund bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400.
Hier liegt eine der wenigen echten Verschiebungen des Vergleichs. Ein Betrag, der bei Sporttip unter der Schwelle bleibt, ist es beim selben Betrag aus einem ausländischen Programm möglicherweise nicht. Was die eine Seite als Rechtsschutz verliert, verliert sie hier noch einmal als Steuerfreiheit. Der Rat, für die eigene Situation die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater zu fragen, ist bei diesem Anbieter mehr als eine Höflichkeit.
Zu beachten bleibt: Werbung für in der Schweiz nicht erlaubte Geldspiele ist strafbar (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS mit Busse bis CHF 500’000). Ein Neukunde, der hier einsteigt, tritt in ein Verhältnis ein, um das in der Schweiz geworben werden darf, aber nicht beworben werden soll.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schutzinstrumente
Fezbet gehört zur Gruppe der ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Nicht angeschlossen an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Klar ist bei diesem Haus wie bei allen seiner Art: Die Instrumente, die den bewilligten Weg in der Schweiz kennzeichnen, fehlen vollständig. Keine Verlustlimiten nach Art. 87 VGS, kein Eintrag in ein schweizweites Sperrregister, keine Beteiligung einer Fachstelle an einer Aufhebung, keine Fortwirkung einer Sperre in Casinos und ins Fürstentum Liechtenstein.
Wer sich in der Schweiz für diesen Weg entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen den Schutzapparat, und das ist eine Entscheidung, die man treffen darf. Sie ist nur keine Entscheidung, die man unbemerkt treffen sollte. Für einen Neukunden, der seine Verlustlimiten kennt und sie auch bei einem Anbieter ohne Pflicht dazu setzen würde, ist das Risiko kalkulierbarer als für jemanden, der die Limite bis jetzt immer als Hürde verstanden hat.
Die Sperrliste bleibt in beiden Fällen die Konstante: 671 Domains Ende 2025, nachgeführt, mit Ersatzadressen innerhalb von Stunden.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ein bekannter Name
Der Name 22Bet ist weit verbreitet, was nichts über den Bewilligungsstatus sagt. Das Haus steht ohne Schweizer Bewilligung da: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Bekanntheit ist der unzuverlässigste Indikator in diesem Feld. Der Markt, in dem sich ein Spielender umsieht, ist grösser als der Markt, in dem er spielen darf — und die Grösse der ausländischen Programme hat nichts mit der Zahl der Schweizer Bewilligungen zu tun, die zwei beträgt. Wer seine Wahl nach der Bekanntheit einer Marke trifft, entscheidet nicht über die Anwendung Schweizer Rechts.
Für die Schweizer Seite bleibt es also bei der Doppelung: bewilligt oder nicht. Und bei den sechs Kriterien, die im Abschnitt zur Bewilligungsordnung stehen — Bewilligung, Aufsicht, Sperrregister, Beschwerdeweg, Limitenpflicht, Werbeverbot für Nichtbewilligte —, fällt ein Haus ohne Bewilligung bei allen sechs durch. Das ist die ganze Bewertung, und sie ist bei dieser Gruppe für jedes Mitglied dieselbe. Wer sie mit acht Anbietern wiederholt, erfährt nichts Neues.
Was bleibt, ist die Wahl. Ein Neukunde in der Schweiz, der ausländische Seiten nur deshalb anschaut, weil sie mehr Märkte und grössere Boni zeigen, sollte eines dazunehmen: Dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können und dass keine Fair-Play-Kontrolle existiert. Die letzte Formulierung ist die unbequemste am ganzen Vergleich, und sie ändert sich bei diesem Haus nicht.
X3Bet: ohne Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung mit Sitz in Kanada
X3Bet ist ein Sonderfall in der Gruppe, aber kein anderer Fall in der rechtlichen Bewertung. Nach Angaben Dritter ist eine Bewilligung aus Tobique in Kanada gemeldet. Diese hat in der Schweiz keinerlei Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Schweizer Bewilligung fehlt, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Interessant ist der Sonderfall als Anschauung: Es gibt hier tatsächlich eine gemeldete Bewilligung, und sie ändert nichts. Genau das ist der Sinn von Art. 4 BGS. Eine Bewilligung wirkt, wo sie erteilt wurde, und Schweiz recht heisst Schweiz. Wer glaubt, eine irgendwo erteilte ausländische Bewilligung sei ein Argument, hat das Modell des Schweizer Geldspielrechts nicht verstanden.
Für Spielende, die vor der Wahl stehen, ist der Sonderfall damit eine Lehre ohne Praxisnutzen. Das Haus bleibt, wie die übrigen, eine Option für den, der bewusst ausserhalb des bewilligten Angebots spielt. Für alle anderen gilt: Der bewilligte Weg hat zwei Anbieter, und welcher davon in Frage kommt, entscheidet die Wohngemeinde, nicht die Vorliebe. Wer in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt zu Sporttip; wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, zu Jouez Sport. Wer in einem anderen Land wohnt, hat hier ohnehin keinen Zugang.
Wo die Zahlen aufhören und die Wahl beginnt
Die Verlustlimiten, die ein Neukunde setzt, gelten nur dort, wo deren Pflicht gilt: bei den beiden Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung. Bei den acht anderen existiert keine solche Pflicht, und ihre Höchstgrenzen und Einzahlungsregeln sind Sache des jeweiligen Hauses. Wer also die Limiten von der Sporttip-Liste auf ein ausländisches Konto überträgt, nimmt etwas an, was er prüfen müsste.
Dasselbe gilt für die Auszahlungsstaffel: Die zweimal kostenlose Auszahlung und die mögliche Kommission von 3 % ab der dritten Überweisung sind Bedingungen des Swisslos-Spielkontos, keine Marktgepflogenheit. Wer sie als Vergleichsmassstab für ein ausländisches Angebot verwendet, vergleicht eine Regel mit einer Nicht-Regel.
Damit schliesst sich der Vergleich an der Stelle, an der er begonnen hat. Neukundenangebote in der Schweiz sind klein, weil sie nur mit Zustimmung der Gespa möglich sind — 24 und 8 Zustimmungen im Jahr 2025 sprechen eine deutliche Sprache. Der bewilligte Weg ist eng, verifiziert und langsam. Der ausländische Weg ist weit und schnell und ohne Schutz. Wer beides auf eine Waage legt, muss nicht zum selben Ergebnis kommen wie sein Nachbar. Er sollte nur wissen, was auf beiden Seiten liegt.
Was ein Neukunde im Jahr 2026 für welches Budget und welche Haltung wählen sollte
Die Wahl hängt an der Wohngemeinde, bevor sie an irgendetwas anderem hängt. Das ist unbequem, aber es ist die Tatsache, an der sich jede Empfehlung bricht: Ein Neukunde mit Schweizer Wohnsitz hat in aller Regel genau einen bewilligten Anbieter. Alles Weitere ist eine Entscheidung darüber, ob er diesen einen Weg nutzt oder zusätzlich oder stattdessen auf ein Haus ohne Bewilligung setzt.
Für den typischen Neukunden — jemand, der ab und zu eine Wette auf ein Fussballspiel platzieren und dafür ein Konto mit Verlustlimiten und einem klaren Weg zum eigenen Bankkonto will — ist der bewilligte Weg die richtige Antwort, und es ist zugleich die einzige, die ohne Zusatzrisiko auskommt. Die strenge Identitätsprüfung, die Limiten vor der ersten Wette und die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen sind nicht die Hürden dieses Wegs. Sie sind der Gegenstand, für den man sich entscheidet.
Vier Konstellationen, die unterschiedlich aussehen:
- Kleinbudget, gelegentliches Spiel. Der bewilligte Weg. Die Limiten, die gesetzt werden müssen, liegen mit CHF 1 Mindesteinsatz weit unter jedem realistischen Bedarf, und eine Verlustlimite unterhalb von CHF 100 für 30 Tage ist ein eingebauter Filter, den ein ausländisches Konto erst gar nicht verlangt.
- Der Wunsch nach einem grossen Startguthaben. Es gibt ihn in der Schweiz nicht, jedenfalls nicht in einer Form, die diesen Namen verdient. CHF 10 für 7’000 Stück an sieben Aktionstagen — das ist die dokumentierte Grössenordnung. Wer das Startguthaben zum Auswahlkriterium macht, wählt zwischen Dingen, die es hier nicht gibt.
- Der Wunsch nach Marktbreite. Ecken, Karten, Esport, Nischenligen: Der Katalog der autorisierten Wettarten führt sie nicht. Wer sie braucht, findet sie nur ausserhalb des bewilligten Angebots — und kauft sie mit einem Verlust an Rechtsschutz. Das ist eine bewusste Wahl, und es ist die einzige Situation, in der ein ausländisches Haus für einen Schweizer Neukunden überhaupt in Betracht kommt.
- Wohnsitz ausserhalb aller Vertragsgebiete. Wer in einem Kanton ohne Anschluss wohnt, hat keinen Zugang zu einem der beiden Angebote. Die Gesetzgebung teilt das Land auf, und ein Neukunde, der in keine der beiden Zonen fällt, steht vor der Wahl, nicht zu spielen oder auf ein Haus ohne Bewilligung auszuweichen.
Für die Steuer gilt bei allen Varianten derselbe Rahmen. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; der Bundeswert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich je nach Kanton, und wer sie kennen will, erfährt sie bei seiner kantonalen Steuerverwaltung — nicht aus einer Vergleichstabelle. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Kanton Thurgau, solche Gewinne unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen.
Eine eidgenössische Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer sie in einem Vergleich findet, hat eine ausländische Regel vor sich.
Und wer tatsächlich mit Spielen in Schwierigkeiten kommt, findet die Wege nicht in einem Bonusvergleich, sondern beim Veranstalter selbst: Senkung der Limiten mit sofortiger Wirkung, produktbezogene Sperre von 1 bis 180 Tagen ohne Aufhebung vor Fristablauf, unbefristete Spielsperre mit Eintrag in ein schweizweites Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine Erhöhung der eigenen Verlustlimite dauert dagegen 72 Stunden. Diese Verzögerung ist das nützlichste Werkzeug auf der ganzen Seite, und es ist das einzige, das einem Spielenden in einem Moment zugutekommt, in dem er es selbst nicht will.
Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden in der Schweiz
Gibt es für Neukunden in der Schweiz überhaupt Freiwetten?
Ja, aber in einer Form, die den Namen kaum verdient. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — acht für ein ganzes Land in einem Jahr.
Unter welchen Bedingungen wurde zuletzt Spielguthaben gutgeschrieben?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben: insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Mit welchem Alter und welchem Wohnsitz lässt sich ein Neukundenkonto eröffnen?
Mindestens 18 Jahre, und für die Online-Registrierung bei Swisslos zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?
Bei der dokumentierten Aktion der Loterie Romande nicht — das Guthaben kam über einen Code im verifizierten Konto. Grundsätzlich entscheiden die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters. Weil Sportwetten nur die beiden bewilligten Veranstalter anbieten dürfen, sind Angebote, die eine Einzahlung voraussetzen, hier ohnehin selten.
Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Neukundenboni?
Der Veranstalter darf Gratisspiele oder Gratisguthaben nicht nach eigenem Ermessen ausrufen, sondern erst nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das ist der Hauptgrund, weshalb Neukundenprämien in der Schweiz klein, selten und zeitlich begrenzt bleiben — und weshalb eine lange Bonusliste keine Schweizer Liste ist.
Wie unterscheiden sich ausländische Neukundenaktionen bei Schutz und Rechtsweg?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Solche Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und Einsätze oder Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Domains können über die Gespa-Sperrliste per DNS blockiert werden.
Bonus – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
