Futsal-Wetten in der Schweiz: Wer darf, wer nicht – und was es den Spielenden kostet

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Futsal sieht aus wie Fussball in einer Turnhalle, und genau da beginnt das Missverständnis. Wer in der Schweiz auf diese Variante setzen will, trifft nicht auf ein breites Buchmacherfeld, sondern auf eine Vorschrift mit zwei Namen. Sporttip und Jouez Sport dürfen Sportwetten veranstalten. Sonst niemand. Zwischen diesen beiden Wegen und den ausländischen Seiten, die man über eine Suche findet, liegen unterschiedliche Rechte, unterschiedliche Kontrollen und ein unterschiedliches Risiko.

Eine leere Halle mit blauem Hallenboden und kleinen Toren an den Stirnseiten, Licht fällt durch hohe Fenster.
Das Futsal-Spielfeld misst im internationalen Spielbetrieb 38–42 m × 20–25 m, die Tore sind 3 × 2 m gross; der Ball hat Grösse 4 und wiegt 410–440 g.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen das Geldspielgesetz, die Veröffentlichungen der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Veranstalter geprüft.

Wie die Schweiz das Wetten ordnet: zwei Bewilligungen, kein dritter Anbieter

Der erste Gedanke, den man beim Lesen von Buchmacher-Werbung verliert: In der Schweiz ist Sportwetten kein Gewerbe, in das man sich einkaufen kann. Es ist ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019), und ein Grossspiel braucht eine Bewilligung. Wer Sportwetten veranstalten will, benötigt beides – eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung für das einzelne Spiel. Das Gesetz regelt das in den Artikeln 21 bis 25. Und es sagt in Artikel 4 einen Satz, der die ganze Branche sortiert: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Ein kleiner, schwerer Ball liegt auf glattem Hallenparkett neben einer Trillerpfeife an einer Schnur.
Futsal wird von zwei Mannschaften mit je fünf Spielern gespielt, einschliesslich Torhüter; die Spielzeit beträgt 2 × 20 Minuten Nettospielzeit.

Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, tätig auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK – die ist für Casinos zuständig und für Wetten die falsche Adresse, auch wenn der Name in Diskussionen gern auftaucht.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktlage, die sich morgen ändert, weil ein Anbieter ein besseres Produkt hat. Es ist eine Setzung.

Also gibt es Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt. Rechtsgrundlage ihrer Tätigkeit ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Und es gibt die Loterie Romande, die für die Westschweiz das Produkt Jouez Sport betreibt, mit Kontaktadresse in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen – für 2025 waren das CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten kamen CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Wer bei Swisslos Wetten abschliessen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Das umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Daraus folgt etwas Unspektakuläres mit Folgen: Der Wohnort entscheidet, welches der beiden Angebote überhaupt zugänglich ist. Ein Spielender in Zürich kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, eine Spielende in Genf kein Sporttip-Konto. Wer umzieht, wechselt die Seite. Das ist kein Nachteil, den man wegdiskutieren kann – es ist der Zuschnitt des Schweizer Modells, und es erklärt, warum die beiden Veranstalter in einem Vergleich gar nicht gegeneinander antreten. Sie teilen das Land auf, statt sich darin zu bewerben.

Zulässig ist nur, was auf der Liste steht

Schweizer Sportwetten sind auf Sportereignisse begrenzt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt, und das ist kein Detail am Rand, sondern die Grenze zwischen Sportwette und Glücksspiel in einem anderen Kleid. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Aufstellung der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Artikel 25 Absatz 2 BGS).

Wer sich bei einem ausländischen Anbieter über ein Fussballspiel in Ecuador informiert und dort zwanzig Marktgruppen findet, hat also den Unterschied nicht in der Software gefunden, sondern im Recht. Die geschlossene Liste ist der teuerste Teil des Schweizer Modells für die Spielenden, und der am wenigsten sichtbare.

Futsal verstehen: Kleiner Ball, kurze Uhr, schnelle Quoten

Futsal wird von zwei Mannschaften mit je fünf Spielern gespielt, einschliesslich Torhüter. Gespielt werden 2 × 20 Minuten Nettospielzeit – die Uhr wird bei jeder Unterbrechung angehalten. Das ist der wichtigste Satz dieser Seite für alle, die Live-Wetten lesen, weil er zwei Dinge erklärt, die auf den ersten Blick zusammenhanglos wirken: warum die Partie länger dauert, als die Anzeige vermuten lässt, und warum der Markt trotzdem ruhig bleibt.

Die Nettospielzeit ist ein Geschenk an die Buchmacher und ein Ärgernis für jeden Fan mit Termin. Vierzig Minuten Anzeige bedeuten real sechzig bis siebzig Minuten Halle: Auszeiten, Fouls, Einwechslungen, Unterbrechungen. Der Ticker läuft weiter, die Uhr steht. Für die Quoten heisst das: Die Distanz zwischen zwei Ereignissen ist nicht die Distanz zwischen zwei Spielminuten, und wer aus Fussballgewohnheit auf die Spielminute starrt, schätzt den Verlauf falsch ein.

Dazu kommen Regeln, die es im Fussball nicht gibt. Mannschaftsfouls werden pro Halbzeit gezählt. Ab dem fünften Mannschaftsfoul erhält der Gegner bei jedem weiteren Foul einen Zehn-Meter-Freistoss ohne Mauer – eine Standardsituation, die frei liegt und deren Verwertungswahrscheinlichkeit deutlich über einem Freistoss mit Abwehrwand liegt. Jedes Team darf pro Halbzeit eine Auszeit von 60 Sekunden nehmen. Einwechslungen sind unbegrenzt und fliegend möglich.

Das Spielfeld misst im internationalen Spielbetrieb 38 bis 42 Meter in der Länge und 20 bis 25 Meter in der Breite, die Tore sind 3 × 2 Meter gross, der Ball hat Grösse 4 und wiegt 410 bis 440 Gramm. Fünf Spieler auf einer Fläche, die in die Hälfte eines Fussballfeldes passt, mit einem Ball, der schwerer ist als ein Strassenfussball und kaum federt. Deshalb bleibt der Ball unten. Deshalb liegen die Torzahlen höher. Deshalb sind Handicaps und Torlinien in diesem Sport eine andere Rechenübung als in der Bundesliga.

Die FIFA ist seit 1989 für die Regeln des Futsal als offizielle Hallenvariante des Fussballs zuständig; die UEFA richtet die europäischen Vereins- und Nationalmannschaftswettbewerbe aus. Die erste FIFA-Futsal-Weltmeisterschaft fand 1989 in den Niederlanden statt und endete mit einem 2:1 Sieg Brasiliens über die Niederlande. Die erste UEFA-Futsal-Europameisterschaft wurde 1996 in Spanien ausgetragen; Spanien gewann das Finale gegen Russland mit 5:3.

Der Turnierkalender ist der zweite Punkt, an dem die Sportart an die Grenzen des Schweizer Angebots stösst. Futsal ist kein olympischer Massensport mit garantierter Dauerquote im Wettprogramm. Die nationalen Ligen, der Weltverband und der europäische Verband liefern Ereignisse, aber welche davon einen Platz in einem Schweizer Angebot bekommen, entscheidet nicht die Popularität des Wettbewerbs, sondern die Liste der zugelassenen Wettkämpfe. Das Wettprogramm ist die einzige belastbare Auskunft darüber, ob eine Partie buchbar ist.

Warum kleine Teams und Nettospielzeit die Marge spürbar machen

Futsal erfüllt die Rolle eines stillen Zinseszins-Modells für die Buchmacher. Fünf gegen fünf auf engem Raum erzeugen viele Torereignisse in kurzer Zeit, und viele Torereignisse bedeuten viele Gelegenheiten, einen Markt zu bewerten und eine Marge einzuziehen. Die Sportart ist für die Wettseite attraktiver als für die Zuschauerbank.

Umgekehrt trifft dieselbe Eigenschaft die Live-Wetten. Wo Tore in Minuten fallen, altert eine Quote schneller als in einer Sportart mit zwei oder drei Treffern pro Spiel. Die Anbieter reagieren mit Sperren und Nachjustierungen, und genau hier liegen die Regeln vergraben, die den Spielenden im Streitfall betreffen. Bei Sporttip gilt eine Live-Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Tor setzt, während der Ball bereits im Netz liegt und der Ticker noch nachhängt, hat nicht auf einen unfairen Buchmacher getroffen. Er hat auf ein Rennen gesetzt, das vor seinem Klick entschieden war.

Turniere, K.-o.-Runden und die Frage der regulären Spielzeit

Steht ein Futsal-Spiel in der K.-o.-Phase nach 2 × 20 Minuten unentschieden, folgt eine Verlängerung von 2 × 5 Minuten. Diese fünf Minuten sind der klassische Ort, an dem Wetten ins Leere laufen, weil der Markt auf die reguläre Spielzeit gelautet hat und das Tor in der Verlängerung fiel.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette selbst sind. Der Satz klingt wie Formalismus. In der Halle ist er eine Gewinnfrage: In einem engen Halbfinal steht häufiger nach vierzig Minuten ein Remis als in einem Gruppenspiel, in dem eine Mannschaft führt. Wer den 1X2-Markt spielt, spielt auf das Ergebnis der regulären Spielzeit – und wer das nicht weiss, schreibt im Kopf bereits die Verlängerung mit.

Der Blick in das Wettprogramm vor dem Einsatz ist deshalb kein Anfängertipp. Er ist der einzige Weg, die Bezugsdauer einer Wette festzustellen, und keine Quote am Bildschirm verrät sie zuverlässig.

Bewilligung oder nicht: welcher Weg zu welchem Spielenden passt

Die Schweiz betreibt kein Lizenzsystem, in dem sich Anbieter um Zulassung bewerben. Sie betreibt eine Zwei-Platz-Ordnung mit Gebietsaufteilung. Für die Wahl des Spielenden heisst das: Es gibt gute Wege, aber nicht viele, und die Entscheidung ist weniger eine zwischen Marken als eine zwischen Rechten.

Der bewilligte Weg kommt mit dem vollen Schutzapparat. Der Zugang ist identitätsgeprüft: Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Ein Spielerkonto pro Person ist gesetzlich vorgesehen (Artikel 47 bis 52 VGS), der Wohnsitz wird verlangt (Artikel 47 Absatz 3 VGS). Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Artikel 50 Absatz 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Kredit an Spielende ist verboten (Artikel 75 Absatz 1 BGS).

Das ist mehr Papierkram als ein Ausweis-Scan in einem Büro auf einer Insel. Es ist auch der Grund, warum eine Wette auf dieser Seite im Streitfall jemanden hat, an den man sich wenden kann.

Der nicht bewilligte Weg sieht dagegen offen aus. Kein Wohnsitznachweis, kein Ausweischeck gegen Adressregister, oft ein Angebot, das Futsal in Dutzenden Varianten führt, weil keine geschlossene Liste im Weg steht. Was fehlt, ist das, was das Papier ersetzt: Ausländische Bewilligungen haben nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Ein Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Rechtsmittel, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Ein BGS-Wettverbot ist keine Empfehlung, sondern eine Rechtsgrenze

Artikel 4 BGS formuliert schlicht, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Daraus folgt nicht, dass Wetten bei einem ausländischen Anbieter legal wären. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheits- oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Artikel 130 BGS). Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Sein Einsatz und sein Gewinn können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer eine Seite wählt, wählt damit auch die Seite, die in einem solchen Verfahren das Geld hält.

Was ebenfalls fehlt: jede Fair-Play-Kontrolle. Keine Instanz prüft eine Quote, keine Aufsicht misst eine Auszahlungsquote, keine Stelle kontrolliert, ob ein Markt korrekt abgerechnet wurde. Beim bewilligten Veranstalter ist ein Streit über ein Wettresultat ein Streit mit einem Unternehmen, das unter Aufsicht steht. Beim übrigen Anbieter ist es ein Streit mit einem Unternehmen im Ausland, das keine Schweizer Bewilligung braucht, um zu tun, was es tut.

Die Sperrliste: wie Schweizer Zugangsnetze reagieren

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS sperren (Artikel 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammte vom 3. September 2019. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend.

Wer nun glaubt, eine solche Sperre schliesse das Angebot, hat die Mechanik nicht zu Ende gedacht. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Eine gesperrte Adresse ist eine verschobene Adresse. Sie sagt etwas über die Entschlossenheit des Anbieters, im Schweizer Markt erreichbar zu bleiben, und nichts darüber, ob die Seite aufhört zu existieren.

Was es in der Schweiz nicht gibt, ist ein Zahlungssperrwerkzeug gegen nicht bewilligte Wettseiten. Banken und Kartenorganisationen blockieren solche Zahlungen nicht. Wer das behauptet, beschreibt ein anderes Land.

Werbung: warum diese Seite nicht zum Abschluss auffordert

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Artikel 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Artikel 74 Absatz 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Artikel 131 BGS). Wer ausländische Wettanbieter beschreibt und bewertet, muss das an dieser Grenze tun: beschreiben, nicht empfehlen. Ein Anruf zur Anmeldung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wäre nicht eine Meinung, sondern ein Verstoss.

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Artikel 75 Absatz 2 BGS). 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonushöhen und Bedingungen stammen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Uhrzeit, ab der keine Werbung mehr laufen darf, gibt es nicht.

Steuer: was oberhalb des Freibetrags passiert

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und darüber steuerbar. Das gilt auch für Sportwetten, und die ESTV nennt sie ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonalen Schwellen weichen davon ab – je nach Kanton, und eine einzelne kantonale Zahl wäre hier eine falsche Auskunft. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt.

Für die Realität der meisten Spielenden ist die Zahl ohne Belang. Wer CHF 50 auf eine Futsal-Partie setzt und sie gewinnt, liegt weit unter jeder der beiden Schwellen: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht, und wer eine behauptet, hat ein anderes Land im Kopf.

Anders sieht es bei Gewinnen aus dem Ausland aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen behandelt werden, unabhängig vom Betrag – Thurgau steht dafür. Wer eine ausländische Seite wählt, bekommt also keinen Steuervorteil geschenkt, sondern eine Frage, deren Antwort vom Wohnkanton abhängt. Wer sie beantworten will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Verantwortung: was der Spielende selbst setzen muss

Die Schweiz hat keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsgrenze. Das ist der Punkt, an dem die Verantwortung sichtbar den Spielenden zugeschoben wird, und es lohnt sich, diese Verschiebung genau anzusehen.

Der Rahmen ist trotzdem dicht. Sportwetten sind ab 18 Jahren zugänglich; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Artikel 72 BGS). Ein Konto pro Person, Identität geprüft. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Artikel 87 VGS). Diese Limiten setzt also nicht der Staat – sie setzt der Spielende, bevor die erste Wette läuft.

Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind die unspektakulärste und wirksamste Regel des ganzen Systems. Sie ist keine Falle. Sie ist eine Bremse, die genau in dem Moment greift, in dem jemand sie loswerden will: nach einer Serie, in der Annahme, mehr Kapital löse das Problem. Wer drei Tage warten muss, hat drei Nächte zum Nachdenken. Wer diese Verzögerung lästig findet, hat gerade verstanden, wofür sie da ist.

Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Hier liegt der eigentliche Unterschied zwischen den Wegen. Die Spielsperre ist der wirksamste Mechanismus, den ein Spielender in der Schweiz zur Verfügung hat, und sie funktioniert nur dort, wo ein Register existiert. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diese Anbindung nicht. Wer sich dort sperren möchte, schliesst ein Fenster und besucht die nächste Adresse. Die Sperre, die in einem lizenzierten System ein Konto dauerhaft verschliesst, endet beim nächsten Domain-Wechsel.

Das Sperrregister erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre (Artikel 80 bis 82 BGS). Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Artikel 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Artikel 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Artikel 45 BGS).

Warum Kontrollen an Verkaufsstellen trügerisch beruhigend sind

Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer aus dieser Zahl liest, die Kontrollen funktionierten, liest sie gegen den Strich. Sie sagt, dass eine Kontrolle am Schalter von der Aufmerksamkeit einer Person abhängt, die gerade eine Rechnung ausdruckt.

Für Futsal ist das relevanter als für Sportarten mit langsamem Ereignisverlauf. Kurze Nettospielzeit, viele Tore, viele Live-Märkte: Das Format lädt gerade zu kurzen, häufigen Einsätzen ein, und genau dort liegt die Gefahr, nicht bei einem grossen Betrag auf einmal. Wer die eigenen Einsätze am Abend nicht mehr erinnert, ist die Zielgruppe der Selbstsperre, nicht die Ausnahme von ihr.

Sporttip und Jouez Sport: eine Gegenüberstellung entlang der Bewilligung

Die folgende Übersicht ordnet die geprüften Anbieter nach ihrem Bewilligungsstatus. Die ausländischen Marken stehen hier, weil Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien eingeordnet, aber sie gehören in eine andere Gruppe: keine dürfte Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Nennt ein ausländischer Anbieter eine Bewilligung, hat sie nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Kraft.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung Was aus dem Status folgt
Swisslos Sporttip Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Zugang nur für Wohnsitz im Vertragsgebiet; Schweizer Rechtsmittel; Anschluss ans Sperrregister
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) Zugang nur für Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen; Schweizer Rechtsmittel; Anschluss ans Sperrregister
Rabona Nein – keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung mit Kraft in der Schweiz kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain kann auf der Sperrliste landen
1Bet Nein – keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung mit Kraft in der Schweiz kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain kann auf der Sperrliste landen
AmunRa Nein – keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung mit Kraft in der Schweiz kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain kann auf der Sperrliste landen
DirectionBet Nein – keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung mit Kraft in der Schweiz kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain kann auf der Sperrliste landen
X3Bet Nein – keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada) nach Angaben Dritter kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain kann auf der Sperrliste landen
1xBet Nein – keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung mit Kraft in der Schweiz kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain kann auf der Sperrliste landen
GG BET Nein – keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung mit Kraft in der Schweiz kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain kann auf der Sperrliste landen
Donbet Nein – keine Schweizer Bewilligung keine gemeldete Bewilligung mit Kraft in der Schweiz kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain kann auf der Sperrliste landen

Die Spalte mit dem grössten Gewicht ist die erste, und sie ist zugleich die langweiligste: In acht von zehn Zeilen steht dasselbe. Genau das ist die Aussage. Wer die Tabelle liest und nach der interessanten Marke sucht, sucht in der falschen Spalte. Die Wahl findet nicht zwischen Rabona und 1xBet statt, sondern zwischen dem bewilligten und dem übrigen Weg.

Für X3Bet ist eine Bewilligung aus Tobique in Kanada gemeldet, und zwar durch Drittquellen, nicht durch eine Schweizer Stelle. Wer sie prüfen möchte, prüft sie bei der Stelle, die sie erteilt haben soll – in der Schweiz hat sie ohnehin keine Wirkung.

Sporttip: das Angebot mit dem Wohnsitz im Vertragsgebiet

Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Der Zugang verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einzige Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Einsatzgrenzen sind eng gesetzt und nach oben offen veränderbar: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette mit zehn Voraussagen plant, hat Spielraum; wer eine Einzelwette mit CHF 5’000 plant, hat keinen. Das ist eine Produktentscheidung, keine Willkür im Einzelfall – und sie trifft jeden gleich.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte Auszahlung lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Zur Einordnung dieser vier Sätze: Der Cash-Out ist bei Sporttip der Gegenstand mit dem schlechtesten Verhältnis von Bekanntheit zu Nutzen. Wer ihn nutzt, verkauft eine offene Position an den Veranstalter zum Preis, den der Veranstalter festlegt, und der liegt unter dem, was die Wette im Erfolgsfall eingebracht hätte. Für jemanden, der eine Kombination mit einem frühen Treffer abgesichert sehen will, ist das ein legitimes Werkzeug. Als Strategie ist es eine Marge, die man bei sich selbst einzieht.

Die Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Erhöhung mit Cash-Out kombiniert, verliert sie – ein Satz, den man einmal lesen muss, weil er später niemandem mehr erklärt wird.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Zwischen vier und sieben Voraussagen liegt der grösste Sprung, und er ist auch der Punkt, an dem eine Kombination am wahrscheinlichsten an einer einzigen schwachen Voraussage scheitert. Die 20 % kommen nicht auf den Einsatz, sondern auf einen Nettogewinn, der erst entstehen muss.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion». Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Wer in Zürich, Bern, St. Gallen oder Lugano wohnt und eine Futsal-Wette in einem rechtlich geordneten Rahmen sucht, kommt an diesem Angebot nicht vorbei, weil es keine Alternative dazu gibt. Die 72-Stunden-Sperre für Limitienerhöhungen und die vollständige Anbindung an das Sperrregister sind der eigentliche Gegenwert. Der Preis dafür steht in der ersten Hälfte dieser Übersicht: eine geschlossene Liste zulässiger Wettkämpfe, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette und ein Wettprogramm, das über die Existenz einer Futsal-Partie entscheidet.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Spielregeln

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschut und 221 Mitarbeitende. Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke; aus dem gesamten Schweizer Lotterie- und Wettbetrieb flossen für 2025 CHF 562 Mio. an die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Was strukturell identisch ist, braucht man nicht zweimal aufzuschreiben. Die Bewilligungslage gleicht der von Sporttip – dasselbe Grossspiel, dieselbe Aufsicht, dieselbe Begrenzung auf zwei Veranstalter. Der Anschluss ans Sperrregister, die identitätsgeprüfte Kontoeröffnung und die Begrenzung auf ein Konto pro Person gelten hier wie dort, weil sie nicht aus einer Unternehmensentscheidung stammen, sondern aus dem Gesetz. Auch die 72-Stunden-Regel für Limitienerhöhungen wenden beide in ihren eigenen Bedingungen an, während das Gesetz 24 Stunden vorsieht.

Der Unterschied ist geografisch und in der Folge praktisch. Wer in Genf oder Lausanne lebt, hat Zugang zu Jouez Sport und nicht zu Sporttip; wer in Basel oder Chur lebt, umgekehrt. Die Westschweizer Kantone Waadt und Genf haben eine eigene Futsal-Szene, und die nationale Ligenlandschaft ist ohnehin über beide Landesteile verteilt. Für einen Spielenden in Freiburg heisst die Gebietsgrenze, dass die Futsal-Partien der Westschweizer Ligen in seinem Wettprogramm näher liegen als in dem eines Spielenden in Winterthur – nicht, weil die Veranstalter unterschiedliche Sportarten anbieten dürfen, sondern weil die geschlossene Liste dieselbe ist und nur der Weg zu ihr ein anderer.

Der Vergleich endet damit nicht in einem Sieger. Er endet in der Feststellung, dass die Wahl hier nicht getroffen wird. Sie ist bereits getroffen, durch die Adresse im Ausweis. Wer zwischen beiden wählen zu können glaubt, hat die Bewilligungslandschaft nicht verstanden. Wer innerhalb seines Gebiets nach Alternativen sucht, sucht ausserhalb der Bewilligung.

Die übrigen Anbieter: gleiche Bewertung, andere Rechtslage

Die folgenden acht Marken sind ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Keine dieser Marken ist an das Sperrregister angeschlossen, keine bietet Schweizer Rechtsmittel, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Das ist für alle acht derselbe Satz, und deshalb steht er hier einmal.

Eine Kaffeetasse und eine Brille stehen auf einem Fensterbrett, draussen fällt Schnee auf ein Dach.
Jedes Futsal-Team darf pro Halbzeit eine Auszeit von 60 Sekunden nehmen.

Was über Rabona, 1Bet, AmunRa, DirectionBet, X3Bet, 1xBet, GG BET und Donbet nicht gesagt werden kann, ist ebenso wichtig wie das Gesagte. Zu Futsal-Märkten, zu Limiten, zu Auszahlungszeiten und zu Zahlungsmethoden dieser acht Marken liegt in dieser Übersicht nichts vor, und daraus folgt nichts – weder dass sie Futsal führen, noch dass sie es nicht tun. Wer dort spielen will, liest die Bedingungen des Anbieters, bevor er Geld einzahlt, und nicht die Startseite danach.

Rabona: glatte Oberfläche, keine Schweizer Kontrolle

Rabona tritt als modern gestaltete Wettseite auf. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht, und eine gemeldete Bewilligung mit Kraft in der Schweiz gibt es ebenfalls nicht. Damit fehlt alles, was im bewilligten Betrieb selbstverständlich ist: keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine von einer Schweizer Stelle geprüfte Abrechnung.

Wer die Seite trotzdem nutzt, sollte wissen, dass die Oberfläche nichts über die Rechtslage sagt. Eine saubere Gestaltung ist eine Designentscheidung, eine Bewilligung ist eine Verwaltungsentscheidung.

1Bet: unklare Bewilligungsbasis

Bei 1Bet ist keine Bewilligung gemeldet, die in der Schweiz Wirkung hätte. Der Name ähnelt anderen Marken auf dem Markt, und eine Ähnlichkeit ist keine Zugehörigkeit – wer die Rechtslage prüfen möchte, prüft sie bei der domainführenden Gesellschaft, nicht bei einem bekannten Klang.

Für den Spielenden bleibt der praktische Unterschied zum bewilligten Weg derselbe wie bei allen acht Marken: kein Register, kein Rechtsweg.

AmunRa: breites Auftreten, keine Schweizer Zulassung

AmunRa ist als Marke mit einem breit gefächerten Angebot bekannt. In der Schweiz darf sie Sportwetten nicht veranstalten, und eine Schweizer Aufsicht über ihre Quoten findet nicht statt. Wer dort auf Futsal setzt, setzt auf eine Abrechnung, deren Zustandekommen er nicht nachprüfen kann, und auf eine Quote, deren Marge niemand veröffentlicht.

DirectionBet: Referenzangebot ohne Zulassung

DirectionBet gehört zur Gruppe der Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Die Marke ist für Spielende in der Schweiz erreichbar, aber nicht zugelassen, und damit gilt für sie dieselbe Rechtsfolge wie für die übrigen: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrwirkung.

X3Bet: eine Bewilligung aus Tobique, die hier nichts bedeutet

X3Bet unterscheidet sich in einem Punkt von den anderen: Drittquellen melden eine Bewilligung aus Tobique in Kanada. Das ist die einzige Zeile in dieser Gruppe, in der überhaupt eine Aufsichtsbehörde genannt wird, und sie nützt in der Schweiz nichts. Nach Artikel 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz. Eine Aufsicht in Kanada kontrolliert keine Quote, die ein Spielender in Solothurn annimmt.

Wer in der genannten Bewilligung ein Qualitätsmerkmal sieht, verwechselt eine Registrierung mit einem Schutz. Die Registrierung sagt, dass irgendwo eine Behörde eine Erlaubnis erteilt hat. Sie sagt nicht, dass diese Behörde von einem Schweizer Wohnzimmer aus erreichbar ist.

1xBet: Bekanntheit ist keine Bewilligung

1xBet ist eine der bekanntesten Marken in diesem Feld, was in der Schweiz keine Rolle spielt. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht, eine gemeldete Bewilligung mit Kraft in der Schweiz ebenso wenig. Die Bekanntheit einer Marke ist kein Kriterium, das ein Gericht oder eine Aufsichtsbehörde interessiert.

GG BET: kein Schweizer Anschluss

GG BET tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Marke ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und bietet keine Schweizer Rechtsmittel. Damit gilt auch hier, dass eine Spielsperre, die man bei einem bewilligten Veranstalter setzen kann, in diesem Umfeld keine Wirkung entfaltet.

Donbet: erreichbar, nicht zugelassen

Donbet gehört zu den Anbietern, die in der Schweiz ohne Bewilligung präsent sind. Wer die Bedingungen der Marke prüfen möchte, prüft sie bei Donbet selbst – die Bedingungen sind die einzige verbindliche Auskunft über Limiten, Märkte und Auszahlungen, und sie stammen von der Partei, die das Interesse an ihrer Auslegung hat.

Was bei allen acht gleich bleibt: Die fehlende Schweizer Bewilligung ist keine Formalität, die man gegen ein besseres Wettangebot aufrechnet. Sie ist der Grund, warum es den Schweizer Schutz in dieser Gruppe nicht gibt.

Was eine Quote kostet: die Marge im 1X2-Markt

Eine Quote ist ein Preis, und wie jeder Preis enthält sie eine Spanne. Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes – die Quote, zu der ein Markt alle Einsätze zurückzahlt – berechnet sich aus den Quoten aller möglichen Ausgänge: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Einzelquoten. Die Marge des Veranstalters ist 100 % minus dieser Auszahlungsschlüssel.

Rechnen wir das an einem illustrativen 1X2-Markt durch, mit Quoten von 2.10 für den Heimsieg, 3.40 für das Unentschieden und 3.60 für den Auswärtssieg. Das ist ein Beispiel, kein Angebot, das irgendwo so steht – die Rechnung zeigt, was in solchen Preisen steckt.

Die Kehrwerte sind rund 0,476 für 2.10, rund 0,294 für 3.40 und rund 0,278 für 3.60. Ihre Summe liegt bei etwa 1,048. Der Auszahlungsschlüssel des Marktes liegt damit bei rund 95,4 %, die Marge bei etwa 4,6 %.

Diese rund vier bis fünf Prozent sind der Bandwert, den man im Kopf behalten sollte. Er gilt unter der Bedingung, dass die drei Quoten im genannten Verhältnis zueinander stehen und sich der Markt auf zwei Mannschaften und ein Unentschieden verteilt. Verschieben sich die Quoten, verschiebt sich die Marge innerhalb dieses Bandes; ein Markt mit einer klaren Favoritenstellung trägt oft mehr Spanne als ein ausgeglichener.

Was das konkret bedeutet: Bei jedem Einsatz von CHF 100 auf einen solchen Markt bleiben im Durchschnitt etwa CHF 4,60 bis CHF 5 bei der Wettseite. Nicht bei jeder einzelnen Wette – eine gewonnene Wette kostet nichts, eine verlorene den ganzen Einsatz. Über viele Wetten hinweg ist die Marge der Anteil, der nicht zurückfliesst, und sie ist der einzige Posten, den ein Spielender nicht durch Können wegbekommt.

Wer eine Kombinationswette spielt, multipliziert die Quoten der Einzelvoraussagen zu einem Preis. Die Marge liegt dabei in jedem einzelnen Baustein, und sie liegt damit mehrfach in der Kombination. Ein Spielender, der drei Märkte mit je rund 4,6 % Spanne verbindet, hat diese Spanne dreimal bezahlt, bevor das erste Ergebnis feststeht. Deshalb sinkt der reale Wert einer Kombination schneller, als die ausmultiplizierte Quote vermuten lässt. Die Sporttip-Boni auf Kombinationen – 5 % ab vier Voraussagen, 20 % ab zehn, 40 % ab zehn mit Quote ab 1.50 – sind unter diesem Gesichtspunkt zu lesen: Sie erhöhen einen Nettogewinn, der gegen mehrere Schichten Spanne erst entstehen muss.

Und noch ein Randpunkt, der in dieser Rechnung nicht auftaucht: Der Auszahlungsschlüssel gilt für einen Markt, nicht für ein Kontingent an Wetten. Ob jemand in einem Monat plus oder minus abschliesst, entscheidet nicht die Marge, sondern das Ergebnis der Wetten. Die Marge entscheidet, welcher Erwartungswert aus vielen Wetten entsteht. Das sind zwei verschiedene Fragen, und die zweite beantwortet kein Tipp dieser Seite – niemand kennt den Ausgang einer Futsal-Partie.

Die Wahl in der Zusammenfassung: was der Schweizer Weg im Alltag bedeutet

Wer in der Schweiz auf Futsal setzen möchte, wählt nicht zwischen zehn Buchmachern. Er wählt zwischen einem rechtlich geordneten Weg mit einem Anbieter pro Landeshälfte und einem ungeordneten Weg mit vielen Marken. Alles, was sonst über Quoten, Boni und Märkte gesagt wird, hängt an dieser Entscheidung.

Der bewilligte Weg bringt Identitätsprüfung, ein Konto pro Person, Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, selbst gesetzte Verlustlimiten mit einer 72-Stunden-Bremse für Erhöhungen, eine Spielsperre mit Anbindung an ein schweizweites Register und Schweizer Rechtsmittel. Er bringt auch die geschlossene Liste zugelassener Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, eine Einsatzgrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette bei Sporttip und ein Wettprogramm, das nicht über die Existenz jeder Futsal-Partie entscheiden muss, aber darüber entscheidet, ob sie buchbar ist.

Der übrige Weg bringt keine dieser Sicherungen und keine Kontrolle. Er bringt keinen Anschluss ans Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Aufsicht über Quoten und Abrechnung. Dafür kann er Domains verlieren, weil die Gespa sie auf die Sperrliste setzt – und sie innert Stunden ersetzen. Für jemanden, der eine Futsal-Wette als Unterhaltung mit kleinem Einsatz betrachtet, ist dieser Weg vor allem eines: ein Verzicht auf jeden Mechanismus, der ihn bremsen könnte. Es gibt kein Reichweitenargument und keinen Bonus, der das im Ergebnis ausgleicht. Nur andere Preise auf dem Papier.

Wer bereits ein Konto bei einem der beiden bewilligten Veranstalter hat, hat den Rahmen schon, und für ihn ist die relevante Frage nicht, welche Seite, sondern welcher Markt und welche Bezugsdauer. Wer noch keines hat und die erste Wette plant, beginnt mit den Verlustlimiten, bevor er einen Einsatz setzt – nicht, weil eine Vorschrift das verlangt, sondern weil das der einzige Teil dieses Systems ist, den niemand nachträglich für ihn übernehmen kann.

Häufige Fragen zu Futsal-Wetten in der Schweiz

Ist Futsal Teil des Wettangebots der beiden Schweizer Veranstalter, und wo lässt sich das überprüfen?

Verbindlich ist allein die von der Gespa geführte Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026 (Artikel 25 BGS, Artikel 29 VGS). Ob eine konkrete Futsal-Partie buchbar ist, steht im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport. Tiefer als dort führt keine Auskunft.

Wie wirkt sich die Nettospielzeit von 2 × 20 Minuten auf Live-Quoten aus?

Die Uhr wird bei jeder Unterbrechung angehalten, die reale Spieldauer liegt also deutlich über vierzig Minuten, während viele Tore fallen. Quoten altern dadurch schneller. Bei Sporttip zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge des Anbieters?

Der Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal Quote minus 1. Die Marge ist 100 % minus Auszahlungsschlüssel. Bei einem illustrativen 1X2-Markt mit Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 95,4 % und die Marge bei etwa 4,6 %.

Was geschieht bei einer Verlängerung in der K.-o.-Phase mit einer Wette auf die reguläre Spielzeit?

Futsal spielt in der K.-o.-Phase nach einem Remis 2 × 5 Minuten Verlängerung. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gilt eine Erhöhung?

Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor; beide Veranstalter wenden 72 Stunden an.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»