Sportwetten Schweiz online 2026: zwei Bewilligungen, zehn Namen und die Frage, welche Wahl zu wem passt
Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die veröffentlichten Bedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Wer in der Schweiz online auf ein Fussballspiel setzen will, stösst auf eine Lage, die es in kaum einem anderen europäischen Land gibt: Es gibt nicht zwanzig Anbieter zur Auswahl, sondern zwei. Alles, was darüber hinaus als Sportwetten online beworben wird, steht ausserhalb des schweizerischen Bewilligungssystems. Das ist keine Randnotiz, sondern der Ausgangspunkt jeder vernünftigen Einordnung — und der Grund, warum die Wahl, vor der ein Wettender hier tatsächlich steht, eine andere ist als die in Deutschland, Österreich oder Italien.
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1.1.2021 in Kraft. Nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht in der Schweiz zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein ausländisches Papier — aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat hier keine Kraft, gleichgültig, wie überzeugend es auf einer Website abgebildet ist.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande führt sie als Jouez Sport. Ein dritter Anbieter mit Schweizer Bewilligung existiert nicht. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie veröffentlicht lediglich die Sperrliste ausländischer Domains, die von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS, erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025).
Was dabei herauskommt, ist ein zweigeteilter Markt. Auf der einen Seite ein geschlossenes, staatlich kontrolliertes Angebot mit umfangreichem Schutzapparat. Auf der anderen Seite internationale Plattformen, die ein Schweizer Spieler problemlos erreicht, die aber weder an das hiesige Sperrregister angeschlossen sind noch einer schweizerischen Aufsicht unterstehen. Wer sich hier entscheidet, entscheidet sich nicht zwischen zwei Produkten mit leicht unterschiedlichen Quoten, sondern zwischen zwei völlig verschiedenen Rechtsstellungen.
Grundlagen: das Spiel, die Begriffe, die Zuständigkeiten
Der Begriff «Veranstalterin» oder «Veranstalter» ist in rechtlichen Aussagen der korrekte; «Wettanbieter» fällt in der lockeren Rede. Das ist keine Haarspalterei. Er markiert, dass es hier nicht um gewerbliche Dienstleister geht, die um Kunden konkurrieren, sondern um zwei Einrichtungen, deren Aufgabe der Kantone ist. Die Nettoerlöse der Lotterien und Sportwetten gehen einem gemeinnützigen Zweck in den Kantonen zu (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten allein stammten davon CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.).
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Fussballwettschein heisst Sporttip. Die Loterie Romande wiederum nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für den praktischen Ablauf ergibt das eine kurze Kette: Anmeldung mit Ausweis, Registrierung mit geprüfter Identität, Setzen der Verlustlimiten, Wetten, Auszahlung auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Mehr Stationen hat das Verfahren nicht, und die Reihenfolge ist verbindlich — wer die Limiten nicht setzt, kommt nicht zum Wettschein.
Vier Wettarten decken das Angebot ab: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette und Livewette. Die Einzelwette setzt auf ein Ereignis, die Kombiwette verbindet mehrere, die Systemwette verteilt mehrere Voraussagen auf mehrere gleichzeitige Kombinationen, die Livewette wird während des laufenden Spiels platziert. Der Quotenschlüssel hat keinen gesetzlichen Wert, sondern ist ein Marktbegriff: der Anteil aller Einsätze, der über eine Quote zurückbezahlt wird, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 100 Prozent minus diesen Schlüssel.
Was erlaubt ist, ist ein geschlossener Katalog. Zulässig sind nur Sportwetten auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Gespa führt dafür eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ebenso wie Ecken- oder Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion sucht man im Katalog vergeblich. Veranstaltungen, an denen mehrheitlich Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Was die Lage für den Wahlentscheid bedeutet
Die geschlossene Liste hat eine unangenehme Wirkung: Sie verengt nicht nur das Angebot, sie nimmt dem Spieler auch die Möglichkeit, einen Markt zu wählen, den er aus dem Ausland kennt. Wer Ecken oder Karten spielen möchte, findet diese Märkte bei den bewilligten Veranstaltern nicht. Die Marge vergütet das nicht mit besseren Quoten — sie folgt den gesetzlichen Bedingungen.
Auf der anderen Seite steht der Wahlentscheid nicht einfach zwischen «erlaubt» und «verboten». Die Rechtslage verbietet dem Spieler nicht, sich bei einem ausländischen Anbieter zu registrieren; bestraft wird nach dem BJ nicht er, sondern der Veranstalter, der ohne schweizerische Bewilligung handelt (Art. 130 BGS). Wer ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.
Diese Unterscheidung erklärt, warum die Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel in der Schweiz verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet wird (Art. 131 BGS). Sie erklärt auch, warum ausländische Marken hier genannt, aber nicht empfohlen werden.
Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt anbieten darf
Die Kernfrage lautet nicht, ob Sportwetten in der Schweiz legal sind, sondern wer sie anbieten darf. Ein Schweizer Grossspiel ist nur mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung zulässig. Das BGS regelt in den Art. 21–25, wie diese Bewilligungen erteilt werden.

Die beiden Berechtigten teilen sich das Land nach Sprachregionen auf. Swisslos, Veranstalterin in Basel, betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, eröffnet kein Sporttip-Konto; wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto.
Bewilligung statt Lizenz: was die Aufsicht prüft
Die Gespa hat zwei Aufgaben, die einander ergänzen. Sie erteilt die Bewilligungen und sie beaufsichtigt das bewilligte Spiel. Sie ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Geldspielkonkordat, nicht die ESBK, die ausschliesslich die Casinos überwacht. Wer von einer «eidgenössischen Spielbankenkommission» für Sportwetten liest, verwechselt die Zuständigkeiten: Sportwetten sind keine Casino-Aktivität, sondern ein Grossspiel unter dem BGS.
Dass die Aufsicht nicht nur formal ist, zeigt eine Zahl aus dem Jahr 2025: Die Gespa führte 200 Testkäufe an Verkaufsstellen durch. In 47,5 Prozent der Fälle wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter funktioniert also nicht überall. Wer online spielt, profitiert demgegenüber von der Altersprüfung, die vor der Kontoeröffnung greift. Die strengere Kontrolle liegt in der Schweiz nicht am Schalter, sondern am Bildschirm.
Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Gesetzgeber verlangt ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Diese Identifikation ist der Kern des schweizerischen Modells: Ohne geprüfte Person kein Konto, ohne Konto kein Zugang.
Der Wohnsitz ist ebenfalls keine Formalität. Art. 47 Abs. 3 VGS verlangt für ein Online-Konto einen Wohnsitz in der Schweiz; in der Praxis kommt die Beschränkung auf das Gebiet des jeweiligen Veranstalters hinzu. Die Schweiz hat kein Dutzend zugelassener Buchmacher, sie hat zwei — und beide arbeiten mit derselben Mechanik: geschlossener Katalog, verifizierte Identität, Wohnsitzbindung.
Was die Wahl zwischen bewilligt und nicht bewilligt kostet
Das bewilligte Schweizer Angebot ist das sicherere, und es ist gleichzeitig das schmalere. Die Sicherheit hat einen Preis. Wer hier spielt, kauft sich Rechtsschutz, ein kontrolliertes Verfahren und den Anschluss an das Sperrregister, aber er bezahlt ihn mit einem geschlossenen Sortiment, begrenzten Einsätzen und einer Geschäftsbeziehung auf Schweizer Konten. Wer stattdessen auf eine ausländische Plattform geht, gewinnt Vielfalt und findet häufig grössere Boni — und verliert dafür jede schweizerische Kontrolle.
Für einen Leser, der sich nicht zwischen zwei Quotenhöhen entscheidet, sondern zwischen zwei Ordnungen, ist die Rechnung deshalb klar: Die rechtliche Stellung ist der wichtigere Teil des Angebots. Ein höherer Bonus auf einer unbewilligten Plattform wiegt kein fehlendes Sperrregister und keinen fehlenden Schweizer Rechtsweg auf.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und der nüchterne Satz dahinter
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Anpassungen nach unten sind sofort wirksam, während bei Erhöhungen eine Frist von 72 Stunden einzuhalten ist. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Vergleich mit dem Gesetz ist bemerkenswert: Art. 87 VGS verlangt, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste fordert, und die Erhöhung gilt nach dem Gesetzgeber erst nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Limite ist zudem nicht vom Staat gesetzt, sondern vom Spieler selbst. Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze.
Dass der Spieler die Limite zu Beginn selbst setzt, verschiebt die Verantwortung — aber nicht vollständig. Die Erhöhungssperre von 72 Stunden ist die eigentliche Sicherung: Sie verhindert nicht, dass jemand nach Verlusten mehr einsetzt, aber sie zwingt ihn, drei Tage zu warten. Das ist eine Bremse, die wirkt, wenn man sie braucht. Wer in dieser Zeit sein Konto nicht anrührt, hat den Mechanismus richtig genutzt.
Die zweite Schutzmassnahme ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Relevant ist daran, dass die Sperre unabhängig davon wirkt, bei welchem Anbieter man sie ausspricht.
Das Gesetz kennt die Sperre detaillierter: Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register ausgeschlossener Personen geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer eine Pause von bis zu sechs Monaten wählen will, muss sie angeboten bekommen (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
An dieser Stelle gehört die klare Sprache dazu: Wetten sind kein Einkommen. Der Quotenschlüssel eines Marktes liegt immer unter 100 Prozent, die Differenz behält der Veranstalter — deshalb ist die Summe aller Einsätze am Ende der Verlust des Spielers. Wer eine Limite nicht als guten Vorsatz versteht, sondern weil die Mathematik gegen ihn rechnet, setzt sie richtig. Wer sie nachträglich ändern will, findet die Verlustlimiten in den Konto-Einstellungen des jeweiligen Spielerkontos.
Boni und Gratisaktionen: warum sie hier so klein ausfallen
Boni und Gratisaktionen brauchen bei den zugelassenen Veranstaltern die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zwei Veranstalter, 32 Zustimmungen, kein Preiskampf. Der Grund ist strukturell: Wo nur zwei Anbieter um dieselben Kunden konkurrieren und beide denselben Regeln unterliegen, entsteht kein Bonus-Wettrüsten. Wer von anderen Märkten her kommt, wo Willkommenspakete in vierstelliger Höhe zum Standard gehören, findet hier ein anderes Land vor.
Was es dennoch gibt, sind Aktionen rund um das Spiel selbst. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist bei Swisslos nicht auszahlbar — es dient dem Spiel, nicht dem Kontostand. Genau hier trennt sich die Erwartung, die das Wort «Bonus» auslöst, von dem, was am Ende bleibt.
Was ein «Bonus» in diesem Markt wert ist
Der Kombiboost ist ein gutes Beispiel für einen Zuschlag, der mehr nach Geschenk klingt, als er ist. Ein Aufschlag von 5 Prozent auf den Nettogewinn erhöht den Ertrag einer bereits erfolgreichen Wette um einen Bruchteil. Die Bedingung dahinter — vier Voraussagen mit mindestens 1.50 Quote — vervierfacht dagegen die Zahl der Dinge, die eintreffen müssen. Jede zusätzliche Bedingung senkt die Erfolgswahrscheinlichkeit, während der Bonus gleich bleibt. Bezahlt wird der Zuschlag also nicht für den Einsatz, sondern nur dann, wenn alle vier Voraussagen aufgehen.
Ähnlich steht es um Quoten- und Profitboost: einmal pro Wettendem, in Einsatz und Erhöhung begrenzt. Wer ohnehin genau eine Prematch-Einzelwette spielen wollte, bekommt etwas dazu. Wer einen Bonus sucht, um damit systematisch gegenzusteuern, bekommt nichts.
Der Vergleich mit den ausländischen Plattformen fällt an diesem Punkt am schärfsten aus. Keiner der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterliegt der vorherigen Zustimmung der Gespa für seine Aktionen. Das ist für den Spieler nicht einfach ein Vorteil: Es heisst, dass die Bedingungen dieser Boni keiner schweizerischen Prüfung unterzogen wurden. Der grössere Bonus und die fehlende Aufsicht sind zwei Seiten derselben Medaille.
Einzahlungen und Auszahlungen
Einzahlungen und Auszahlungen laufen in der Schweiz über Konten auf den eigenen Namen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben: Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben erfolgen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Kontoinhaber lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei lizenzierten Schweizer Wetten nicht. Der Gesetzgeber verbietet zudem die Kreditgewährung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer liest, man könne bei einem Schweizer Wetten mit anonymem Wallet auszahlen, liest über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Bei Swisslos lässt sich PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos verwenden; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Bei Auszahlungen gibt es eine Staffelung, die man kennen sollte. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Für Gewinne gilt eine andere Regel als für Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Das sind zwei Geschwindigkeiten: Der kleine Gewinn landet im Spielguthaben, der grosse auf dem Bankkonto.
Wartezeiten richtig einordnen
Die Frist «innert 5 bis 10 Arbeitstagen» bei einer Guthabenauszahlung und «innert 3 Arbeitstagen» bei einem Gewinn über CHF 1’000 sehen ähnlich aus, hängen aber an verschiedenen Bedingungen: Die eine an der Zahl kostenloser Auszahlungen im Jahr, die andere an der Höhe des Gewinns. Die Geschwindigkeit ist kein Versprechen, sondern an Voraussetzungen gebunden.
Eine Frist gehört noch in dieses Kapitel, weil sie Geld kostet: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Uhr läuft, auch wenn der Wettschein in der Schublade liegt.
Und ein ehrlicher Hinweis gehört dazu: Die Schweiz kennt kein Zahlungsblocksystem gegen unbewilligte Wettseiten. Blockiert wird über die Sperrliste der Gespa und die DNS-Sperren der Telekom-Anbieter, nicht über das Zahlungssystem.
Der Vergleich: zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Plattformen
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter dieses Vergleichs nach ihrem Bewilligungsstatus. Die beiden bewilligten Veranstalter stehen zuerst, weil nur sie in der Schweiz rechtmässig Sportwetten veranstalten. Die übrigen acht werden als Referenz geführt und sind ausdrücklich als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Auffällig ist weniger die Zahl der Namen als die Verteilung: zwei mit, acht ohne Bewilligung. Die acht teilen denselben rechtlichen Status, was die Spalten nicht ausdrücken können — der entscheidende Unterschied liegt nicht zwischen ihnen, sondern zwischen den ersten zwei Zeilen und dem Rest.
Die beiden bewilligten Veranstalter unterscheiden sich vor allem durch ihr Gebiet. Swisslos deckt die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die Westschweiz. Für einen Leser in Zürich ist die Wahl damit faktisch entschieden, sobald er beim Schweizer Anbieter bleiben will. Wer in Freiburg wohnt, landet bei Jouez Sport. Das ist die praktische Konsequenz aus der interkantonalen Aufteilung.
Hinter denselben Zeilen stehen unterschiedliche Bedingungen: zwei bewilligte Veranstalter mit derselben Bewilligungsart, aber eigenen Limiten, eigenen Quoten und eigenen Auszahlungsregeln. Eine Vergleichstabelle kann nur den rechtlichen Status abbilden; die Bedingungen stehen in den Abschnitten zu den einzelnen Anbietern.
Die zwei bewilligten Veranstalter
Swisslos Sporttip: die Bewilligung für die Deutschschweiz
Swisslos ist die Veranstalterin mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann ein Konto eröffnen — im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und in Liechtenstein.
Die Limiten sind eng gesetzt. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Spieler mit kleinen Einsätzen ist das nebensächlich, für einen, der einen grösseren Betrag auf ein Spiel setzen möchte, ist es die entscheidende Zahl.
Zum Schutz gehören mehrere Elemente. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Anpassungen nach unten sind sofort wirksam, während bei Erhöhungen eine Frist von 72 Stunden einzuhalten ist. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.
Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; angeboten werden muss er nicht für jede Wette.
Im Live-Bereich gibt es Regeln, die man vorher kennen sollte: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Das Urteil: Sporttip ist der einzige Weg zu einer Schweizer Sportwette für einen grossen Teil des Landes, und das ist weniger ein Qualitätsmerkmal als eine Tatsache der Aufteilung. Die Einsätze bis CHF 1’000 für eine Einzelwette und der geschlossene Marktkatalog setzen dem Angebot die engsten Grenzen im ganzen Vergleich. Wer die volle Abdeckung sucht, wird sie hier nicht finden. Wer dagegen weiss, was er will — eine Fussballwette mit klaren Regeln und einem Konto, das er nach Schweizer Massstab schützen kann —, wird hier fündig.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Variante
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz liegt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto erhält nur, wer in einem dieser sechs Kantone wohnt. Das ist die schärfste Ausprägung der Gebietsbindung im Vergleich: Bei Swisslos ist das Gebiet gross, bei der Loterie Romande deckt es eine Sprachregion. Wer nach Genf zieht, verliert den Zugang zu Sporttip und gewinnt den zu Jouez Sport. Diese Bindung ist kein technisches Detail, sondern eine gesetzliche Vorgabe.
Die Bedingungen für Limiten, Altersgrenze und Sperre folgen demselben gesetzlichen Rahmen wie bei Swisslos: die selbst gesetzten Verlustlimiten vor der ersten Wette, die Sperre mit Eintrag im schweizweiten Register, ein Konto pro Person mit geprüfter Identität. Die konkreten Zahlen stehen in den eigenen Bedingungen des Veranstalters; sie sind Vertragsbestandteil, keine Allgemeingültigkeit.
Die Verkaufsstellen sind die Besonderheit dieses Veranstalters. 2’350 davon in sechs Kantonen bedeuten eine physische Präsenz, die keine der ausländischen Plattformen und nur wenige europäische Buchmacher haben. Wer eine Wette am Schalter abgeben will oder jemandem beim Ausfüllen eines Wettscheins zusehen möchte, hat hier die Möglichkeit.
Die Kehrseite derselben Struktur: Dieselben Verkaufsstellen waren der Ort, an dem die Gespa 2025 in 47,5 Prozent von 200 Testkäufen eine Sportwette an Minderjährige verkauft bekam. Der persönliche Kontakt ist keine Schutzeinrichtung — die Altersprüfung bei der Kontoeröffnung ist es.
Das Urteil: Jouez Sport ist geografisch die schmalste Option dieses Vergleichs und organisatorisch die verankerungstiefste. Wer in der Westschweiz wohnt und die Verkaufsstelle als Teil des Wetterlebnisses schätzt, findet hier etwas, das keine ausländische Plattform anbietet. Wer seinen Wohnsitz in einen Kanton ausserhalb der Westschweiz verlegt, verliert dagegen den Zugang.
Die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Anbieter tauchen in der Schweizer Praxis auf und werden hier aus demselben Grund erwähnt, aus dem ein Reiseführer ein Land nennt, das nicht auf der Route liegt: weil der Leser ihnen begegnen wird. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, keiner ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keiner bietet einen schweizerischen Rechtsweg, und ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Über Zahlungsmethoden, Bonusbedingungen, Limiten oder App-Angebote dieser Anbieter wird hier nichts ausgesagt; wer das wissen will, prüft es in ihren eigenen Bedingungen.
Zur Einordnung des Gruppenstatus: Eine im Ausland erworbene Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Für die acht bedeutet das, dass sie ohne schweizerische Erlaubnis veranstalten. Das ist der eine Punkt, in dem sie alle übereinstimmen.
BetOnRed: Vergleichspunkt ohne Schweizer Bezug
Bei BetOnRed gibt es keine schweizerische Bewilligung, und für den Schweizer Spieler heisst das: kein Konto nach hiesigem Regime, keine Limiten aus dem Schweizer Spielerschutzsystem und kein Schweizer Rechtsweg. Die in den Bedingungen genannte Lizenz kann im Verhältnis zur Schweiz nichts bewirken.
Im Vergleich zu den beiden bewilligten Veranstaltern sticht hervor, was fehlt: der Anschluss an das schweizerische Sperrregister, die Bindung an die IKV 2020, die Kontoeröffnung mit Ausweislesung gegen Adressdatenbanken. Ob dieser Anbieter Zahlungsarten akzeptiert, Limiten anbietet oder Bonusbedingungen veröffentlicht, steht in seinen eigenen Bedingungen.
Das Urteil: BetOnRed lernt der Leser vor allem durch seine Umgebung kennen: dass er auf dieser Liste steht, ist alles, was hier über ihn gesagt werden kann. Wer ihn dennoch prüft, sollte zuerst nach der Frage suchen, wer sein Geld im Streitfall zurückholt.
Roobet: Zugang ohne Schweizer Anschluss
Roobet hat keine schweizerische Bewilligung. Damit unterliegt der Anbieter weder der Aufsicht durch die Gespa noch den Vorgaben des BGS. Seine Domain kann auf die Sperrliste genommen und per DNS blockiert werden. Für den Leser heisst das: Der Anbieter kann morgen unerreichbar sein, ohne dass ein Schweizer Gericht sich mit der Frage beschäftigen müsste, was mit seinem Guthaben geschieht.
Die praktische Konsequenz liegt beim Zahlungsweg. Ein bewilligter Schweizer Veranstalter zahlt nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS) und gewährt keinen Kredit (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei einem Anbieter ausserhalb dieses Rahmens sind Zahlungsarten und Auszahlungswege allein seine Bedingungen. Wie schnell Geld nach einem Gewinn zurückkommt, ist dort eine Frage an seine Zahlungsabteilung.
Das Urteil: Roobet steht hier als Fall, in dem die fehlende Bewilligung mehr ist als eine Formalie. Wer bei ihm einzahlt, sollte nicht erwarten, dass die Schweizer Regeln über Einzahlung, Auszahlung und Sperre greifen. Was er stattdessen bekommt, steht in den Bedingungen des Anbieters.
Rainbet: ohne Schweizer Anschluss an das Register
Rainbet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Aufsichtsfrage ist damit beantwortet, bevor sie gestellt wurde: Die Gespa ist für ihn nicht zuständig, das BGS gilt für ihn nicht, das schweizerische Sperrregister betrifft ihn nicht. Für eine Schweizer Person, die dort ein Konto eröffnet, bleibt die Beziehung eine private zu einem ausländischen Unternehmen.
Was in Foren als Vorteil solcher Plattformen auftaucht — keine Verlustlimiten, keine Identitätsprüfung mit Ausweislesung —, ist die Umkehrung des Schweizer Schutzmodells. Die Limiten, die hier verpflichtend sind, gelten dort nicht. Ob der Anbieter freiwillig welche anbietet, steht in seinen Bedingungen.
Das Urteil: Rainbet bezieht seine Vergleichbarkeit aus dem Kontrast zu den zwei bewilligten Veranstaltern. Wer ihn ausprobiert, probiert zugleich aus, wie weit sein Schutz reicht.
1xBet: die Grösse als eigenes Argument
1xBet hat keine schweizerische Bewilligung. Für die Schweiz hat die Bewilligung, welcher Art auch immer, keine Kraft (Art. 4 BGS). Das heisst konkret: keine Aufsicht, kein Register, keine Schweizer Schiedsinstanz. Eine DNS-Sperre über die Sperrliste bleibt der einzige Mechanismus, über den die Behörden auf solche Anbieter zugreifen.
Die Grösse einer Plattform ist kein Schweizer Kriterium. Der Vergleich beurteilt alle zehn Anbieter nach denselben Kriterien, und eines davon ist das Vorhandensein einer Schweizer Bewilligung. Bei 1xBet lautet die Antwort darauf: nein. Wer liest, ein Anbieter sei zu gross, um Schweizer Recht zu umgehen, liest eine Behauptung, die das Schweizer Recht nicht kennt.
Das Urteil: 1xBet ist der Fall, in dem sich der Schein der Grösse und der Mangel an Schweizer Anbindung am deutlichsten gegenüberstehen. Für einen Wettenden in Zürich entscheidet die zweite Seite.
Donbet: kein Rechtsweg nach Schweizer Massstab
Donbet fällt unter dieselbe Einordnung wie die übrigen ausländischen Plattformen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain möglicherweise auf der Sperrliste. Alles Weitere findet ein Leser nur in den Bedingungen des Anbieters.
Die Schweizer Rechtslage lässt hier keinen Spielraum, und sie ist die wichtigste Information dieses Abschnitts: Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein Spieler kann sich deshalb an keine Schweizer Aufsichtsbehörde wenden, wenn er sich falsch behandelt fühlt. Bei den bewilligten Veranstaltern gibt es einen solchen Weg.
Das Urteil: Donbet steht bei den Anbietern, deren Bewertung mit der Feststellung endet, dass es keine Schweizer Bewilligung gibt. Ob er für den einzelnen Leser trotzdem in Frage kommt, hängt davon ab, wie viel Gewicht er dem Schweizer Rechtsweg beimisst.
bet365: der bekannte Name auf der Sperrliste
bet365 hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als einen Anbieter, dessen Domains auf der Sperrliste der ausländischen Domains stehen können, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ein bekannter Anbietername und die Schweizer Sperrliste kommen hier an einem Punkt zusammen.
Für den Wettenden bedeutet das eine konkrete Unannehmlichkeit: Der Zugang zu einer solchen Seite hängt davon ab, ob die DNS-Sperre aktiv ist. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, was die Gespa selbst als Domain-Hopping beschreibt. Das ist kein Grund, den Anbieter für sicher zu halten, und keiner, ihn für gefährlich zu halten: Die Schweizer Aufsicht hat hier keinen Zugriff auf die Veranstaltung, nur auf die Erreichbarkeit.
Das Urteil: bet365 ist der Fall, in dem ein bekannter Name in diesem Vergleich nichts hilft. Die Schweizer Bewilligung fehlt, und der Anbieter ist der Gespa namentlich bekannt — was die Lage nicht einfacher, sondern nur sichtbarer macht.
Betclic: keine Schweizer Kontrolle der Bedingungen
Betclic hat keine Schweizer Bewilligung. Er untersteht damit weder der Gespa noch den Vorgaben des BGS. Die Bewilligung, über die er verfügt, hat in der Schweiz keine Kraft. Die Regeln, die den Schweizer Markt prägen — die selbst gesetzten Verlustlimiten, der Registereintrag bei unbefristeter Sperre, die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen —, gelten für ihn nicht.
Betclic fällt damit in dasselbe Muster wie die meisten anderen: Die Kriterien, nach denen die Schweizer Veranstalter beurteilt werden, sind bei ihm nicht anwendbar. Zahlungswege, Boni und Limiten sind seine eigenen Bedingungen. Wer sie prüfen will, tut das dort und nicht in einer Übersicht.
Das Urteil: Betclic belegt den Platz, an dem sich zeigt, wie wenig ein ausländischer Name über die Schweizer Rechte eines Spielers aussagt. Was auf Schweizer Seite geregelt ist, ist bei ihm Verhandlungssache.
22Bet: der Abschluss der Gruppe
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Status ist der gleiche wie bei den vorangehenden Anbietern: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsmittel, eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann. Art. 4 BGS gilt auch hier.
Ein Punkt verdient am Ende dieser Gruppe eine klare Formulierung: Die Schweiz hat keinen Mechanismus, der Zahlungen an unbewilligte Wettseiten über Banken oder Kartensysteme blockiert. Blockiert wird über die Sperrliste und ihre DNS-Sperren. Wer meint, seine Bank schütze ihn vor diesen Anbietern, verlässt sich auf etwas, das nicht existiert.
Das Urteil: 22Bet schliesst die Reihe der Anbieter, über die sich mit Sicherheit eines sagen lässt — dass sie in der Schweiz keine Bewilligung haben. Alles Weitere liegt in ihren Bedingungen.
Was eine Quote kostet: die Marge eines Marktes
Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, der über die Quoten zurückbezahlt wird; er wird berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 Prozent minus den Quotenschlüssel. Das ist die eine Zahl, die in jedem Preis steckt, den ein Wettender akzeptiert.
Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Beispiel, keine zitierte Quote. Der Kehrwert beträgt hier jeweils 1 geteilt durch 1.90. Aus den beiden Summanden ergibt sich ein Quotenschlüssel von 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also gerundet 95 Prozent, und damit eine Marge von rund 5 Prozent. Rückt die Quote näher an den fairen Wert von 2.00, sinkt die Marge; entfernt sie sich davon, steigt sie. Bei einem solchen Zwei-Weg-Markt liegt der Bereich deshalb irgendwo im hohen einstelligen bis unteren zweistelligen Prozentbereich — die Spannweite ist der Punkt, nicht die einzelne Zahl.
Was das für den Leser bedeutet: Eine Marge von etwa 5 Prozent heisst, dass von jedem CHF 100, der in diesen Markt fliesst, rund CHF 95 als Gewinne an die Wettenden zurückgehen — als statistischer Durchschnitt über viele Wetten, nicht als Zusage an den Einzelnen. Wer dieselbe Wette bei einem Anbieter mit einer Marge von 8 Prozent spielt, bekommt für denselben Einsatz eine schlechtere Quote. Der Vergleich zweier Quoten lässt sich deshalb nicht an der Höhe der einen Zahl ablesen, sondern am Schlüssel des Marktes, in dem sie stehen.
Bei Kombinationswetten verstärkt sich der Effekt. Der Quotenschlüssel jeder einzelnen Voraussage multipliziert sich mit den anderen, und aus fünf 95-Prozent-Märkten wird ein erheblich niedrigerer Gesamtwert. Das ist der rechnerische Grund, warum eine lange Kombiwette trotz grosser Gewinnzahl keine bessere Erwartung hat als eine Einzelwette. Der Sporttip-Kombiboost von 5 Prozent auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ist der Versuch, diesen Nachteil zu mildern; um wie viel, steht nicht fest, weil der Boost an Bedingungen geknüpft ist.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Wie läuft eine Online-Wette in der Schweiz von der Anmeldung bis zur Auszahlung ab?
Zuerst die Registrierung mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahren und ohne bestehende Spielsperre; die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft. Danach setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Dann folgt das Wetten über Website oder App. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto.
Welche Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und wer ist für welche Kantone zuständig?
Veranstalten dürfen nur zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos deckt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und Liechtenstein ab. Die Loterie Romande ist für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig.
Was ist die Gespa, und wofür dient die Sperrliste ausländischer Domains?
Die Gespa ist die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; sie erteilt die Bewilligungen und beaufsichtigt das bewilligte Spiel, nicht die Casinos. Die Sperrliste führt ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gilt eine Erhöhung?
Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Die Anpassungsregeln — Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden — entsprechen denen im Spielerschutz-Kapitel. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor, beide Veranstalter wenden 72 Stunden an.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und wo steckt die Marge des Anbieters?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Die Marge steckt in den Quoten selbst: Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist 100 Prozent minus diesen Schlüssel.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb «je nach Kanton». Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können kantonal aber anders behandelt werden; im Kanton Thurgau gilt die Praxis, Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe voll als Einkommen zu besteuern. Diese Angaben sind allgemeine Informationen; für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zu fragen.
Rechtslage – erstligawetten.com
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