Kampfsport-Wetten zwischen Gespa-Liste und Sperrliste: zwei bewilligte Wege und acht ausländische Plattformen
Kampfsport ist kein verbotenes Wettobjekt, aber ein reglementiertes. Wer auf einen Kampfabend setzen will, fragt heute zuerst nach dem Veranstalter und nach der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettarten und Wettkämpfe, und erst danach nach der Quote. In der Schweiz steht dafür ein enges Angebot bereit: eine bewilligte Schweizer Wette bringt geprüfte Identität, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, einen Anschluss an das Sperrregister und einen Rechtsschutz vor Ort. Ein ausländisches Angebot, wie es bei Bitcoin-Wetten auf Kampfsport begegnet, bringt davon nur den Preis.

Stand aller Angaben: 29. Oktober 2026; Bewilligungen, Limiten und Sperrlisten abgeglichen mit den Veröffentlichungen der Gespa und den Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.
Rechtslage: ein Gesetz, zwei Veranstalter, eine Liste
Auf die Frage, ob Wetten auf MMA in der Schweiz verboten sind, gibt es eine kurze und eine brauchbare Antwort. Die kurze lautet: nein. Die brauchbare lautet: ohne Eintrag auf einer behördlichen Liste existiert gar kein Angebot, auf das sich setzen liesse.

Wer einen Kampfabend im Wettprogramm sucht, bewegt sich nicht in einer Grauzone, sondern in einem Rahmen, den das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) vorgibt. Sportwetten fallen dort unter die Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist für diese Wette nicht zuständig; sie prüft Casinos. Wer eine Sportwette anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) — ein Satz, der im Abschnitt «Ausland: keine Bewilligung, kein Register, kein Rechtsschutz hier» noch wichtig wird.
Zwei Veranstalter, mehr werden es nicht
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Für die Deutschschweiz und darüber hinaus ist es die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Wetten unter dem Namen Sporttip durchführt und sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Für die Westschweiz ist es die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.
Die Gebiete sind getrennt, und zwar nicht als Empfehlung, sondern als Bedingung. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH geführt, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport gehört den sechs Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen solchen im jeweiligen Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kann sich bei der Westschweizer Veranstalterin registrieren wollen, so oft er mag.
Eine dritte bewilligte Adresse gibt es nicht. Die Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; veröffentlicht wird die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn aus dem Geschäft fliesst an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Was auf der Liste steht, und was nicht darauf passt
Sportwetten dürfen sich nur auf Sportereignisse beziehen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Aufzählung: die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Eine Kampfsportart muss dort erscheinen, bevor ein Schweizer Veranstalter sie überhaupt anbieten darf.
Die Liste ist engmaschig. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung den Eintritt in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gesetzt werden. Corner- oder Kartenmärkte fehlen, und eine Esport-Abteilung sucht man vergeblich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Kampf und während des Kampfes, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie ihm gestattet; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Der Cash-Out dagegen ist nicht geregelt. Er ist kein gesetzliches Recht, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und er verhält sich bei jedem anders.
Für den Leser heisst das eine Umstellung im Denken. Die Frage lautet nicht, welcher Anbieter den Kampfabend im Programm hat. Die Frage lautet, ob dieser Kampf, diese Sportart und diese Wettart auf der Liste stehen — und ob der Veranstalter sie ins Programm genommen hat. Zwei Prüfungen, die man vor dem Einsatz erledigt und nicht danach.
Was eine Bewilligung dem Wettenden gibt
Die Bewilligung schützt nicht den Veranstalter, sondern die Gegenpartei. Ein Konto pro Person, verifizierte Identität (Art. 47–52 VGS), Auszahlung von Gewinnen und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Ein Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Anonyme Auszahlungen, Krypto-Gutschriften oder eine Auszahlung an Dritte gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht — nicht als erzieherische Massnahme, sondern weil die Verordnung es so will.
Und weil Sportwetten ein Grossspiel sind, ist der Gewinn steuerfrei, solange er den Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn nicht übersteigt. Dieser liegt ab 1. Januar 2026 bundesrechtlich bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Wer im normalen Rahmen setzt, bleibt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Das ist allgemeine Information und kein Steuerrat — für den eigenen Fall fragt man eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die Sperrliste blockiert, sie schützt nicht
Gegen Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Aufsicht die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Ein wirksames Werkzeug ist das nur begrenzt: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, für den sich der Begriff Domain-Hopping eingebürgert hat. Eine Garantie, dass ein Zugang morgen noch offen ist, steckt in keiner Sperrliste — und ebenso wenig eine Garantie, dass ein heute gesperrter Zugang gesperrt bleibt.
Ein Zahlungsblocking gibt es in der Schweiz nicht. Banken und Kartennetzwerke sperren Zahlungen an solche Angebote nicht; wer das Gegenteil behauptet, verkauft ein Gefühl von Sicherheit, das es hierzulande nicht gibt. Die Schranke ist die Domain, nicht die Überweisung.
Ausland: keine Bewilligung, kein Register, kein Rechtsschutz hier
Eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Wettende wird nicht bestraft. Das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich. Angenehm ist es trotzdem nicht, denn Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Ein Fairplay- oder Schiedsverfahren, in dem man in der Schweiz sein Geld zurückfordert, existiert nicht.
Dazu kommt die Werbeseite. Für Spielangebote, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist Werbung verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Werbung für bewilligte Angebote darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen von Boni stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht.
Was der Veranstalter selbst festlegt
Zwischen Gesetz und Wettschein liegt eine zweite Ebene: die Bedingungen des Veranstalters. Dort stehen die Beträge, die wirklich gelten. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Zwei Dinge folgen daraus. Erstens kann die Veranstalterin die Grenzen enger ziehen, als es die Bewilligung verlangt; der Rechtsrahmen ist ein Boden, keine Zusage. Zweitens gehört jede Angabe über Einsätze, Auszahlungen und Fristen dorthin gelesen, wo sie steht — in die Spielregeln und Teilnahmebedingungen des Anbieters, in der jeweils gültigen Fassung. Nicht in eine Übersicht, die ein halbes Jahr alt ist.
Spielerschutz: die Grenzen setzt niemand ausser Ihnen
Die Schweiz schreibt keinen festen Einzahlungsdeckel vor. Sie schreibt vor, dass der Veranstalter von jedem Spielenden Höchstwerte verlangt — für den Tag, die Woche oder den Monat, bezogen auf Einsätze oder auf Verluste (Art. 87 VGS). Was in diesen Rahmen hineinkommt, entscheidet der Spielende selbst. Das ist ein milder Ansatz, und er hat eine harte Kante: Ein Limit, das nur auf dem Papier steht, weil man es beim ersten Verlust wieder anhebt, kostet nichts und bringt nichts.
Die Mechanik ist so gebaut, dass sie die Erhöhung bremst. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei Swisslos setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Der gesetzliche Mindestabstand zwischen Wunsch und Erhöhung beträgt 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Ein Kampfabend ist der ungünstigste Moment, um diese Zahlen zum ersten Mal zu betrachten. Ein Kampf kann in einer Runde vorbei sein, die nächste Begegnung beginnt Minuten später, und die Entscheidung liegt bei einem Punktrichter. Wer sein Limit auf solche Abende aufteilt, statt es an ihnen zu entdecken, hat die einzige Vorkehrung getroffen, die in dieser Sportart wirklich greift.
Spielsperre: vom befristeten Zugangsschnitt bis zum schweizweiten Eintrag
Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich hier sperrt, sperrt sich nicht nur an einem Ort.
Das Gesetz kennt die Sperre für überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre (Art. 80–82 BGS). Aufgehoben wird eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — eine Regel, die selten jemanden tröstet, der sie braucht.
Nüchtern bleiben muss man bei der Frage, wie verlässlich das alles greift. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Aufsicht als lückenlos darstellt, erzählt eine Geschichte, die die eigene Behörde widerlegt.
Für Kampfsport gilt das Verbot für Beteiligte ausdrücklich: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist keine Sitte, sondern Bedingung. Und eine Selbstsperre erreicht nur, womit sie verbunden ist — der Abschnitt zur Rechtslage nennt, welche Angebote am Register hängen und welche nicht. Wer im Auslandskonto weiterspielt, während die Schweizer Sperre läuft, hat eine Sperre, die vor der Haustür endet.
Spielplan: von der Kampfnacht zu den Gewichtsklassen
Die Organisatorin, die den meisten Kampfsport im Programm der Welt liefert, sitzt in den Vereinigten Staaten. Die Ultimate Fighting Championship wurde 1993 gegründet, die erste Veranstaltung fand am 12. November 1993 in Denver statt; Sitz ist Las Vegas in Nevada, Eigentümerin die TKO Group Holdings. Ein Sport, der aus einem einzelnen Abend in Colorado zu einer weltweit übertragenen Serie wurde, verteilt seine Kampftermine über Kalender und Zeitzonen — und die Schweiz hat darauf keinen Einfluss, auf die Liste, nach der hier gewettet werden darf, dagegen schon.
Ein Kampfabend ordnet sich nach Gewichtsklassen, und die sind dem Sport seit langem fest eingeschrieben. Die UFC kennt derzeit neun, vom Strohgewicht über Fliegen-, Bantam-, Feder-, Leicht-, Welter-, Mittel- und Halbschwergewicht bis zum Schwergewicht; die Super-Schwergewichtsklasse über 120 kg ist unbelegt. Wer ein Programm liest, liest also zuerst, wer in welcher Klasse antritt — und ob der Kampf, auf den er setzen möchte, im Programm überhaupt vorkommt.
Gekämpft wird nicht in einem Ring mit Seilen. Die UFC tritt in einem Oktagon mit einem Durchmesser von 9,75 Metern an, das statt Ringseilen von einem Maschendrahtzaun begrenzt wird. Das ist keine Anekdote für Sportfreunde: Wer schon einmal gesehen hat, wie ein Kämpfer an einer solchen Wand aufsteht, weiss, warum ein Kampf dort in einer Sekunde kippt und warum der Rand des Käfigs für die Quotenstellung relevanter ist als jede Vorgeschichte.
Was ein Kampfabend für das Programm bedeutet
Von der Liste bis zur Quote liegen mehrere Stationen. Zuerst muss die Sportart und die Wettart auf der Gespa-Liste stehen, dann muss der Veranstalter die Begegnung tatsächlich in sein Wettprogramm aufnehmen. Zwischen zwei Kämpfen desselben Abends macht das einen Unterschied: Ein Titelkampf geht über fünf Runden, ein normaler Kampf über drei, und ob eine Sportart, eine Frauenbegegnung oder eine Rangierungsentscheidung überhaupt handelbar ist, hängt an den Bedingungen der Liste.
Für den Spielenden heisst das: Die Frage «Steht Kampfsport im Angebot?» ist nicht die nützliche Frage. Nützlich ist «Steht dieser Kampf, mit dieser Wettart, jetzt zur Verfügung?» Beides verändert sich — der eine Punkt selten, der andere laufend. Ein Abend mit drei Kämpfen ist im Programm drei Mal gegenwärtig, und ein ausgefallener Kampf nimmt ein Angebot mit, das man schon gerechnet hatte.
Wer sich vor dem Kampfabend orientieren will, hat zwei Wege. Der erste führt in das Wettprogramm des Veranstalters, in dem die tatsächlich angebotenen Begegnungen und Märkte stehen. Der zweite führt zur Veröffentlichung der Aufsicht, auf der die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten nachgeführt sind. Ein Kampf, der die erste Prüfung nicht besteht, kommt in der zweiten ohnehin nicht vor. Wer die umgekehrte Reihenfolge nimmt, hat es einfacher, aber nicht besser.
Zehn Plattformen, zwei Gruppen: wer unter welchen Bedingungen in Frage kommt
Verglichen werden hier zehn Namen. Zwei sind bewilligte Schweizer Veranstalter, acht sind ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die hier aufgeführt sind, weil Spielende aus der Schweiz ihnen begegnen — nicht, weil sie gleichwertig wären. Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung als legal oder sicher zu bezeichnen, wäre falsch, und es wird hier nicht getan.
Die Kriterien sind bewusst andere als die, nach denen Wettportale üblicherweise sortieren. Es geht nicht um die Frage, wo angeblich die besten Gewinnchancen liegen — die weiss niemand. Es geht um Limiten, um die angebotenen Wettarten und um die Regeln, nach denen Geld ausgezahlt wird. Das sind Grössen, die sich prüfen lassen, im Programm des Anbieters und in seinen Bedingungen, und sie sind es auch, die im Alltag über den Unterschied entscheiden.
Verglichen wird also nach dem, was ein Wettender in der Hand hält: Wie hoch darf ein Einsatz sein, wie tief muss er sein, welche Märkte stehen überhaupt zur Verfügung, und was passiert mit einem Gewinn. Das erste Kriterium prüft man am Wettschein, das zweite im Programm, das dritte in den Regeln. Alle drei stehen bei jeder dieser Plattformen in den eigenen Bedingungen, und keine dieser Angaben altert so schnell wie eine Quote.
| Plattform | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Bei den acht ausländischen Häusern steht überall dieselbe Feststellung, und der Grund ist rechtlicher Natur, nicht redaktioneller: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keine dritte bewilligte Adresse und damit auch keine dritte Zeile mit einer Schweizer Bewilligung.
Die Spannweite fällt trotzdem schief aus, und das ist die eigentliche Information. Auf der bewilligten Seite ist die Auswahl keine Wahl zwischen zwei Anbietern, denn ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt an Sporttip; wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, an Jouez Sport. Die Postadresse entscheidet über den Zugang, nicht der Geschmack. Auf der anderen Seite stehen acht Namen, bei denen man nach der Domain suchen müsste, um überhaupt einen der beiden Schweizer Wege zu umgehen — mit allen Folgen, die der Abschnitt zur Rechtslage beschreibt.
Was ein solcher Vergleich nicht leisten kann, ist ein Preisvergleich über die Gruppen hinweg. Wettarten und Limiten stehen bei jedem Anbieter in den eigenen Bedingungen, und die sind bei den bewilligten Veranstaltern veröffentlicht und nachprüfbar. Der Vergleich liefert damit am Ende weniger eine Rangfolge als eine Wegbeschreibung: zwei Wege innerhalb des Schweizer Rahmens, die sich nach Wohnort aufteilen, und acht Adressen, die ausserhalb dieses Rahmens liegen.
Grundlagen: Runden, Punktrichter und was eine Quote enthält
Wer auf einen Kampf setzt, setzt auf eine Sportart mit ungewöhnlich klaren Endpunkten. Eine Runde dauert bei der UFC fünf Minuten, die Pause dazwischen eine Minute. Ein normaler Kampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf. Ein Kampfabend ist damit eine Folge kurzer, abgeschlossener Abschnitte — ein Umstand, der Wetten auf einzelne Runden und auf die Art des Sieges überhaupt erst sinnvoll macht.

Der Kampf kann auf unterschiedliche Weise enden: durch Aufgabe des Gegners, Knockout, technischen Knockout, Kampfrichterentscheidung, Disqualifikation des Gegners oder Forfeit, also Nichtantreten. Auch ein Unentschieden ist möglich. Für den Spielenden sind das nicht sechs Varianten derselben Sache, sondern verschiedene Märkte. Wer auf den Sieger setzt, denkt an den Ausgang. Wer auf die Siegart setzt, denkt an den Weg dorthin. Wer auf die Rundenzahl setzt, denkt an den Zeitpunkt. Drei Fragen, drei Preise.
Wie Punktrichter einen Kampf entscheiden
Geht ein Kampf über die volle Distanz, entscheiden ihn drei Kampfrichter. Nach den Unified Rules vergeben sie pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer; sieht ein Kampfrichter in einer Runde keinen Gewinner, darf er beiden Kämpfern 10 Punkte geben. Diese Regeln wurden vom New Jersey Athletic Control Board aufgestellt und werden von vielen US-Bundesstaaten und Veranstaltern akzeptiert.
Das Rundenprinzip erklärt, warum Punktentscheidungen enger ausfallen, als sie ausgesehen haben. Zehn Punkte auf der einen Seite, neun auf der anderen heisst: Ein Kampf kann über drei Runden durch drei knappe Runden entschieden werden, ohne dass ein einziger klarer Treffer das Ergebnis bestimmt. Wer auf den Sieger setzt, setzt also nicht auf den besseren Abend, sondern auf das Urteil über drei oder fünf Einzelabschnitte.
Wer die Sportart überhaupt nicht kennt, sollte den umgekehrten Weg gehen: erst eine Weile zusehen, dann die drei Marktfamilien auseinanderhalten, dann einen Einsatz erwägen. Nichts davon ist eine Prognose. Wer eine haben will, wird sie überall finden, in jeder Sportart, zu jedem Kampf, mit hoher Überzeugung — und niemand kann sie einlösen. Was sich dagegen prüfen lässt, ist der Preis, zu dem man seine Überzeugung einkauft.
Sieger, Siegart, Rundenzahl: was eine Quote ausdrückt
Die Quote ist der Preis für ein Risiko, und in diesen Preis ist die Marge des Veranstalters eingerechnet. Man sieht sie nicht, man sieht nur die Quote. Wer den ganzen Preis sehen will, muss die Quoten aller Ausgänge eines Marktes zusammennehmen — der Abschnitt «Marge: was von jedem Franken auf diesen Markt bei der Veranstalterin bleibt» rechnet vor, wie das geht. Der Betrag selbst entsteht nach einer festen Regel: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich bei Sporttip aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet.
Die Aufrundung auf zwei Stellen und die Abrundung auf fünf Rappen sind kein Detail für Buchhalter. Sie zeigen, dass der Preis nicht frei schwebt, sondern in einer Währung steht, und dass die Veranstalterin das Ergebnis einer Wette berechnet, bevor sie es auszahlt.
Bei Kombinationen kommt eine Besonderheit dazu, die man kennen sollte, bevor man sie selbst erfindet. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Man gewinnt dann nicht, verliert aber auch nicht — nur die Idee war umsonst. Nicht jede Kombination, die technisch möglich aussieht, ist auch zulässig.
Cash-Out: was die vorzeitige Auszahlung kostet
Der Cash-Out ist kein gesetzliches Recht, sondern eine Funktion. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Auch der Betrag ist kein Schleudersitz in die Sicherheit. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab, und Swisslos kann ihn jederzeit ändern. Swisslos muss den Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Daraus lässt sich eine Regel ableiten, die für jede dieser Funktionen gilt: Wer den Cash-Out als Sicherung einplant, plant mit einer Summe, die kleiner ist als der Gewinn, auf den er ursprünglich gesetzt hat, und mit einer Bedingung, die der Veranstalter ändern darf. Als Sicherung gegen eine Fehleinschätzung taugt das begrenzt. Als Werkzeug, um einen eingetretenen Vorteil früh zu nehmen und danach ruhig zu schlafen, taugt es durchaus.
Livewetten und das Tempo dieser Sportart
Während des Kampfes wird gehandelt, und dabei gilt in der Schweiz ein Rahmen, der weniger schützt, als man vermuten könnte. Bei Sporttip steht eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.
Für Kampfsport heisst das: Die Sekunde vor dem entscheidenden Treffer ist nicht die Sekunde, in der man noch schnell setzt. Eine Wette, die technisch angenommen wird und danach zu 1.00 abgerechnet wird, war kein Glück und kein Pech, sondern ein Zeitproblem. Wer live setzt, sollte die Verzögerung zwischen Bild, Daumen und Buchung einplanen. Auf dem Sofa sieht die Zeit anders aus als in der Leitung.
Von der Bewilligung zum Konto: der Weg, den ein Wettender geht
Vier Schritte liegen zwischen dem Entschluss und dem ersten Wettschein, und sie folgen einer Reihenfolge, die sich nicht überspringen lässt. Zuerst klärt man den Wohnort, weil er über den Veranstalter entscheidet. Dann registriert man sich mit verifizierter Identität — eine Person, ein Konto. Danach setzt man die Verlustlimiten, bevor man die erste Wette platziert, denn für die erste Teilnahme sind sie Bedingung. Und schliesslich prüft man im Programm, ob die Begegnung und die Wettart überhaupt angeboten werden.
Wer in der Schweiz ohne gültiges Konto setzt, hat keinen dieser Schritte gemacht. Und wer ohne Limiten setzt, hat den einzigen Schritt ausgelassen, der ihn selbst betrifft. Alles andere in diesem Weg ist Papierkram mit gutem Grund; die Limiten sind die eigentliche Entscheidung.
Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung
Die acht folgenden Häuser sind hier aufgeführt, nicht empfohlen. Wer aus der Schweiz darauf stösst, sieht in der Regel ein vollständiges Programm, eine Währungswahl und ein Angebot, das auf den ersten Blick offener wirkt als das bewilligte. Was fehlt, sieht man nicht: die Sperrliste, das Register, den Ansprechpartner. Die Reihenfolge dieser acht folgt keiner Bewertung.
Swisslos Sporttip: die bewilligte Route für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Sporttip ist eines der beiden Angebote, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt, und das ist für den Leser die wichtigste Eigenschaft dieses Namens. Hinter dem Produkt steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 zurückgeht. Beaufsichtigt wird das Geschäft von der Gespa, nicht von der Spielbankenaufsicht.
Der Zugang ist nicht für alle offen, sondern für ein Gebiet. Ein Konto lässt sich nur eröffnen, wer mindestens 18 Jahre alt ist und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet hat — Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahren; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis beteiligt ist, ist vom Angebot auf dieses Ereignis ausgeschlossen.
Das Regelwerk ist eines der detailliertesten im Schweizer Markt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Quotenboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50: 5 Prozent Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind auch hier limitiert.
Das Geld aus diesem Geschäft ist öffentlich. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Was dieser Weg in der Breite nicht liefert, ist eine Auswahl. Ein bewilligter Veranstalter darf nur anbieten, was auf der Liste steht, und innerhalb dieser Liste bleibt das Programm schmaler als bei einem Haus, das sich an keine Liste hält. Der Vorteil liegt woanders: in einem Rahmen, der einem Aussenstehenden gehört.
Loterie Romande Jouez Sport: die bewilligte Route für die Westschweiz
Die zweite bewilligte Adresse heisst Jouez Sport und gehört der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Sitz in Lausanne. Ihr Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — ein Vertriebsnetz aus einer Zeit, in der Wetten am Schalter abgegeben wurden, und bis heute der Grund, warum die Verkaufsstellen in der Aufsicht eine eigene Rolle spielen.
Für das Konto gilt dasselbe Grundprinzip wie in der übrigen Schweiz: Wohnsitz im Gebiet, geprüfte Identität, ein Konto pro Person, keine Teilnahme trotz laufender Sperre. Die Bewilligung deckt Sportwetten und Lotterien als Grossspiele; Supervision durch die Gespa, nicht durch die Spielbankenaufsicht. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Die Grenzen liegen hier wie überall in der Liste, nicht im Geschmack: Sportart, Wettkampf und Wettart müssen zugelassen sein, und was nicht aufgeführt ist, existiert für das Angebot nicht. Wer im Kanton Waadt wohnt und einen Kampfabend im Programm sucht, tut das bei Jouez Sport; wer im Kanton Zürich wohnt, hat bei dieser Veranstalterin nichts zu suchen, und das ist keine Härte, sondern die Konstruktion.
Wessen Postadresse in den sechs Kantonen liegt, hat damit einen anderen Veranstalter als der Rest des Landes. Für einen Spielenden macht das einen Unterschied bei den Bedingungen, nicht beim Recht: Die Regeln, unter denen Kampfsport hier gewettet werden darf, sind in Lausanne dieselben wie in Basel.
Betscore: ohne Schweizer Bewilligung
Betscore ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz ist nicht belegt, und selbst wenn sie belegt wäre, hätte sie in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Bewilligt sind hierzulande nur zwei Veranstalter, und Betscore gehört nicht dazu. Wer dort spielt, spielt in einem Haus, das von der Schweizer Aufsicht nicht reglementiert wird.
Was in der Praxis fehlt, ist die Ansprechstelle. Wenn eine Auszahlung hängt, eine Wette anders abgerechnet wird als erwartet oder ein Konto gesperrt bleibt, führt der Weg nicht zu einer Schweizer Behörde: Es gibt keine. Die Regeln des Hauses sind die einzigen Regeln, nach denen ein Streit entschieden wird — und die entscheidet das Haus. Man unterschätzt diesen Punkt, bis man ihn braucht.
Wer trotzdem dort landet, sollte vorher wissen, worauf er sich einlässt: Die Domain kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden und damit für Schweizer Anschlüsse verschwinden (Art. 86–93 BGS). Auch die Beteiligung am schweizweiten Sperrregister besteht nicht. Wo kein Ansprechpartner, da kein Rückweg.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Bei Betwinner gelten die nämlichen Ausgangsbedingungen: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ist nicht belegt, und in der Schweiz hat eine ausländische Bewilligung keine Wirkung (Art. 4 BGS). Ein Fairplay-Verfahren oder einen Schweizer Rechtsschutz gibt es für dieses Konto nicht.
Der Punkt, der hier am schwersten wiegt, ist die Spielsperre. Eine Sperre, die bei einem Schweizer Veranstalter läuft oder in einem Casino eingetragen ist, erreicht ein Auslandskonto nicht. Wer sich selbst gesperrt hat, um Abstand zu gewinnen, und dann auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung weiterspielt, hat die Sperre nicht umgangen — die Sperre gilt hier, dort aber nicht. Das ist eine Lücke, die nicht in der Technik liegt, sondern im System.
Der Abschnitt zum Spielerschutz beschreibt, wie das Register funktioniert und wen es bindet. Wer sein eigenes Konto dort drin hat, sollte wissen, dass die Wirkung am Rand der Schweiz aufhört.
HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet operiert ohne Schweizer Bewilligung; bewilligt sind im Schweizer Sportwettmarkt nur Swisslos und die Loterie Romande. Eine ausländische Lizenz — belegt oder nicht — ändert daran nichts (Art. 4 BGS), und eine Verbindung zum schweizweiten Register der gesperrten Personen besteht ebenfalls nicht.
Die praktische Eigenheit dieses Kreises ist die Erreichbarkeit. Die Aufsicht führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, und die erste Liste datiert vom 3. September 2019. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Für den Spielenden heisst das: Ein Zugang, der heute funktioniert, kann morgen gesperrt und übermorgen unter einem anderen Namen wieder da sein. Wer sein Guthaben auf einem solchen Konto parkt, parkt es an einer Adresse, die sich bewegen kann.
Ob eine Domain gerade auf der Liste steht, lässt sich bei der Aufsicht nachsehen. Diese Prüfung kostet einen Augenblick und ersetzt keine Bewilligung — sie sagt nur, was heute blockiert ist.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet erscheint in dieser Übersicht mit demselben Status wie die anderen ausländischen Häuser: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz. Eine Bewilligung aus einem anderen Land, wie sie auf solchen Seiten gern genannt wird, ist in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS).
Genau hier liegt das Missverständnis, das am häufigsten Geld kostet. «Bewilligt» und «in der Schweiz bewilligt» sind zwei verschiedene Aussagen, und nur die zweite bedeutet etwas für den, der hier wohnt. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland regelt das Verhältnis zwischen dem Anbieter und seiner dortigen Aufsicht. Sie regelt nicht, an wen man sich wendet, wenn in der Schweiz etwas schiefgeht, und sie verpflichtet niemanden hierzulande, den Vorgang aufzunehmen.
Ein Blick in die Bedingungen zeigt, worauf man sich einlässt; die Schweizer Veranstalter veröffentlichen die ihren, und der Vergleich mit einem ausländischen Regelwerk ist aufschlussreich. Nur ist es kein Vergleich zweier Bewilligungen, sondern der Vergleich einer Bewilligung mit einer Ankündigung.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet gehört zu den ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Lizenz ist nicht belegt und hätte hier ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das Register der gesperrten Personen besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig.
Der eigentliche Aufwand beginnt nach dem Gewinn. Während Gewinne aus einer schweizerisch bewilligten Sportwette einkommenssteuerfrei sind, solange sie den Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn nicht übersteigen, sind Gewinne aus ausländischen Anbietern nicht Gegenstand der Verrechnungssteuer — die kantonale Steuerpraxis kann sie aber anders behandeln. Im Kanton Thurgau etwa gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und im Ausland gewinnt, hat nicht nur einen Gewinn, sondern eine Steuererklärung.
Das ist keine Warnung, sondern eine Rechnung, die man vorher aufstellt und nicht nachher. Für den eigenen Fall fragt man die kantonale Steuerverwaltung — und zwar bevor man das Konto eröffnet, nicht bevor man die Steuererklärung abgibt.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury steht in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Interessanter als die Aufzählung ist die Frage, welche Regeln überhaupt mitreisen. Die Schweizer Vorgaben, die einen Veranstalter binden, sind Bedingungen seiner Bewilligung: Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), kein Kredit an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS), Limiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden. Keine dieser Pflichten trifft ein Haus ohne Schweizer Bewilligung, weil sie an der Bewilligung hängen und nicht am Spieler. Es bleibt die Hausordnung.
Wer dort spielt, spielt also unter einem Regelwerk, das er sich selbst ansehen muss: Wie wird ausgezahlt, an wen, in welcher Frist, mit welcher Identitätsprüfung. Die Antworten stehen in den Bedingungen des Anbieters, und niemand ausserhalb dieser Seite prüft sie für den Spielenden.
Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits gehört zur Gruppe der ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Lizenz ist nicht belegt, in der Schweiz hat sie keine Kraft (Art. 4 BGS), und ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht.
Was das im Ernstfall bedeutet, beschreibt das Gesetz deutlicher, als es Werbeseiten tun. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Der Wettende selbst wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht. Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und wer sein Geld zurückholen will, hat in der Schweiz keine Stelle, die ihm dabei hilft.
Zwischen dem strafrechtlichen Risiko des Anbieters und dem Vermögensrisiko des Spielenden liegt ein Unterschied, der selten so offen ausgesprochen wird: Die Verantwortung liegt beim Haus, das Geld beim Spielenden.
Bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung
Bet-at-home führt in dieser Übersicht keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete Lizenz ist nicht belegt; in der Schweiz hätte sie keine Wirkung (Art. 4 BGS). Verbunden ist das Haus mit dem Register der gesperrten Personen nicht.
Eine Besonderheit hängt an diesem Namen. Bei der Bekämpfung ausländischer Wettangebote hat die Aufsicht Bet-at-home zusammen mit anderen Anbietern im Zusammenhang mit dem Austausch blockierter Domains genannt: Gesperrte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt. Für den Spielenden in der Schweiz heisst das, dass die Erreichbarkeit eines solchen Angebots von Woche zu Woche schwankt. Heute auf jedem Gerät, morgen nicht mehr über den Schweizer Anschluss.
Daraus folgt keine zweite Chance und kein Freibrief, sondern eine Frage, die man sich vorher stellt: Ist der Zugang, den ich nutze, ein stabiler Rahmen oder ein Umweg, der sich schliessen kann? Wer sich diese Frage erst stellt, während eine Auszahlung offen ist, stellt sie zu spät.
Marge: was von jedem Franken auf diesen Markt bei der Veranstalterin bleibt
Quoten sehen aus wie Preise, sind aber Preise mit einem eingebauten Anteil für das Haus. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen, beide zu 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein Zitat einer Plattform — ergibt sich aus 1 ÷ 1.90 zweimal der Wert 0.5263, zusammen 1.0526, und der Kehrwert davon liegt bei 0.95. Der Markt zahlt also rund 95 Prozent der Einsätze an die Wettenden zurück; rund 5 Prozent bleiben als Marge bei der Veranstalterin, und zwar unabhängig davon, wie der Kampf ausgeht.
Diese Zahl gilt für dieses Beispiel und für diese Quotenstellung, nicht für jeden Markt. Die Marge folgt allein aus der Lage der Quoten zueinander und aus der Zahl der Ausgänge, die der Markt überhaupt auflistet: Je weiter die beiden Preise auseinandergehen und je mehr Ausgänge in die Summe eingehen, desto mehr verschiebt sich das Verhältnis. Ein Markt mit einem dritten Ausgang — ein Kampf kann unentschieden enden — trägt eine dritte Quote in die Rechnung, und wer die Marge eines solchen Marktes ausrechnen will, muss sie alle drei kennen. Zwei Drittel der Arbeit sind eine Addition; der Rest ist ein Bruch.
In der Hand hält man davon nichts. Auf dem Wettschein steht die Quote, nicht ihr Schlüssel. Wer zwei Anbieter vergleichen will, kann das trotzdem: die Preise aller Ausgänge eines Marktes zusammennehmen und rechnen. Der Preis der einen Seite sagt nichts, der Preis beider Seiten sagt fast alles.
Dazu kommt die Rundung. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Auch das ist kein Unfall, sondern die letzte Stelle einer Rechnung, die mit der Marge beginnt und mit einem Betrag endet, der auf fünf Rappen passt.
Ein Vorbehalt gehört an das Ende, weil er das ganze Kapitel trägt. Die 5 Prozent sind eine statistische Grösse: der Anteil, den ein Markt dieser Form über viele Wetten hinweg nicht auszahlt. Über einen einzelnen Kampfabend sagt sie nichts, und über den nächsten schon gar nicht. Wer sie als Erwartung an einen bestimmten Kampf liest, hat die Rechnung richtig gemacht und die falsche Schlussfolgerung gezogen.
Häufige Fragen zu MMA-Wetten in der Schweiz
Wo lassen sich in der Schweiz überhaupt Wetten auf MMA platzieren?
Nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Welcher in Frage kommt, entscheidet der Wohnsitz — Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ob ein bestimmter Kampf im Programm steht, zeigt das Wettprogramm des jeweiligen Veranstalters.
Sind Wetten auf MMA in der Schweiz verboten — oder nur eingeschränkt?
Verboten ist nicht der Kampfsport, sondern das Angebot ohne Bewilligung. Sportwetten sind ein Grossspiel und stehen nur den zwei Veranstaltern offen; eine Kampfsportart und eine Wettart dürfen sie nur anbieten, wenn die Gespa-Liste sie aufführt. Fehlt der Kampf dort, gibt es kein Angebot darauf — unabhängig davon, wie gross die Veranstaltung ist.
Was ist von Bitcoin-Wetten ohne Schweizer Bewilligung zu halten?
Sie kommen von ausländischen Plattformen, deren Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat. Der Wettende wird nicht bestraft, verliert aber den Schweizer Rechtsschutz, den Anschluss an das Sperrregister und die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Solche Domains können zudem auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden und für Schweizer Anschlüsse verschwinden.
Wie wird aus Einsatz und Quote der Gewinn, und wo steckt die Marge?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten; bei Sporttip wird er auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge steckt in der Quote selbst: Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 zahlt er rund 95 Prozent der Einsätze zurück, rund 5 Prozent bleiben beim Haus.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann endet eine Spielsperre?
Bei Swisslos setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine befristete Zugangssperre läuft ohne Aufhebung bis zum Fristende, eine unbefristete gilt schweizweit und auch in Casinos. Aufgehoben wird eine freiwillige Spielsperre frühestens nach drei Monaten.
Sportarten – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
