Wettseiten mit Bonus in der Schweiz — warum fast nichts verschenkt wird
Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen und Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande.
Wer bei «Wettseiten mit Bonus» an ein Willkommenspaket mit dreistelligem Startguthaben denkt, sucht in der Schweiz das falsche Produkt. Online-Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und wer Gratisspielguthaben oder Freiwetten verteilen will, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Damit bleiben genau zwei Veranstalter übrig, die überhaupt eine Bewilligung für Sportwetten haben, und beide gehören öffentlich-rechtlich verankerten Genossenschaften beziehungsweise Lotteriegesellschaften. Was dort als Bonus läuft, ist ein Prozentaufschlag auf einen Gewinn, ein limitierter Quotenboost oder ein Guthaben, das man nie ausbezahlt bekommt. Die grossen Neukundenpakete kommen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung — also von Anbietern, gegen die in der Schweiz niemand Rechtsschutz gewährt.

Die Wahl der Wettseite ist eine Entscheidung zwischen zwei Welten: dem bewilligten Angebot mit engen Regeln und wenigen Extras oder dem ausländischen Markt mit vielen Aktionen, aber ohne den Schutz des Schweizer Rechts. Beide Wege haben ihre Vorteile und Risiken, je nachdem, was ein Spieler sucht.
Die Rechtslage: Warum Gratisguthaben in der Schweiz eine Bewilligung brauchen
Was das Geldspielgesetz vorgibt
Online-Sportwetten zählen in der Schweiz zum Grossspiel und fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK — die überwacht ausschliesslich Casinos. Eine Bewilligung braucht es zweifach: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ausländische Konzessionen, egal ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfalten hier keine Wirkung.

Kurz gesagt: Wer in der Schweiz Wetten anbieten will, braucht Schweizer Papier. Und dieses Papier haben bislang nur zwei Adressen erhalten.
Die zwei Veranstalter und ihre Gebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt also keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt sie schlicht nicht. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Der erste ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 durchführt und ihr Sportwettenprodukt Sporttip nennt. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der zweite ist die Loterie Romande, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura anbietet. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Wer im Kanton Zürich wohnt, kann sich bei Jouez Sport kein Konto anlegen, und wer in Genf sitzt, kommt bei Sporttip nicht hinein. Das ist keine Kulanzfrage. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis eben auch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die bewilligte Palette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Nur Sportanlässe sind zugelassen; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es in der Schweiz nicht. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden, Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, und eine Esport-Sektion existiert dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat — das Gesetz schränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte ein.
Wer sich also über fehlende Exotenmärkte bei Sporttip oder Jouez Sport ärgert, ärgert sich über den Rahmen, nicht über den Buchmacher. Die beiden Anbieter sind hier nicht einfallslos, sondern gebunden.
Warum Gratisspielguthaben Zustimmung braucht
Und hier liegt der eigentliche Grund für die dünne Aktionslandschaft. Gratisspiele und Gratisguthaben benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind Zahlen, die eine ganze Branche beschreiben: zwei Dutzend Aktionen für die Westschweiz, acht für die Deutschschweiz — über zwölf Monate verteilt.
Wer aus einem Nachbarmarkt kommt, in dem jede Woche ein neuer Bonus beworben wird, findet das zu wenig. Es ist auch wenig. Der Unterschied liegt aber nicht im guten Willen der Veranstalter. Er liegt darin, dass hier jede Gratisaktion vorher durch die Aufsicht muss. Werbewirtschaftlich ist das eine Bremse; spielerschutzpolitisch ist es die Absicht.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dürfen hier nicht tätig sein. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Bestraft wird der Spieler nicht — das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich. Einsatz und Gewinn können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Dazu kommt: keine Schutzvorschriften, keine Fair-Play-Kontrolle, keine Verbindung zum Schweizer Spielsperrregister.
Das griffigste Bild für die ganze Konstruktion ist die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge. Geblockte Domains werden binnen Stunden ersetzt — das Domain-Hopping. Die Gespa nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiel; bet365 steht auf der Liste.
Das ist die Lage, in der ein Suchtreffer für «Wettseite mit Bonus» heute ankommt. Wer sucht, landet überwiegend bei Anbietern, die in der Schweiz entweder nicht tätig sein dürfen oder auf einer Blockliste stehen können. Das ist kein Zufall des Rankings. Es ist die Folge davon, dass die beiden Bewilligten kaum werben können, während die Ausländischen werben dürfen, solange sie nicht gerade geblockt sind.
Rechtsschutz: der eine Unterschied, den kein Bonus aufwiegt
Es gibt in dieser Debatte einen Punkt, der bei jeder Bonusdiskussion untergeht. Ein Schweizer Veranstalter steht unter Schweizer Aufsicht, seine Auszahlung ist an eine Kontoverbindung im Namen des Kontoinhabers gebunden, und bei Streitigkeiten gibt es einen geregelten Weg nach Schweizer Recht. Ein ausländischer Anbieter steht unter keiner Schweizer Aufsicht. Wo ein Schweizer Konto nur auf den eigenen Namen lauten darf — was anonyme oder Krypto-Auszahlungen im bewilligten Angebot strukturell ausschliesst —, gibt es auf der anderen Seite keine vergleichbare Bindung.
Das heisst nicht, dass das bewilligte Angebot für jeden das bessere ist. Es heisst, dass ein «bis zu»-Betrag in einem Werbebanner und ein Rechtsweg zwei verschiedene Währungen sind, und dass sich die zweite nicht in Franken ausdrücken lässt.
Spielerschutz: Was für den Spielenden unabhängig von jeder Aktion gilt
Wer mitspielen darf und wie das Konto entsteht
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Eine einzige Identität pro Spielendem, ein verifizierter Ausweis. In einem Vergleich der beiden bewilligten Angebote taucht das selten auf, ist aber der Grund, warum es in der Schweiz keine Zweitkonten für Aktionen gibt — die Mechanik, mit der mancher ausländische Spieler mehrere Boni hintereinander abholt, fällt hier von Anfang an weg.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist keine Randnotiz, sondern eine Integritätsregel, die in einem Markt ohne bewilligte Anbieter überhaupt nicht durchsetzbar wäre.
Limiten: selbst gesetzt, aber verbindlich
Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Die Limiten setzt der Spielende. Der Veranstalter muss aber eine oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze beziehungsweise -verluste verlangen. Senken wirkt sofort, erhöhen erst nach einer Wartefrist — gesetzlich sind es 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 21-Jahres-Grenze ist die interessanteste Zahl in diesem ganzen Abschnitt. Sie sagt: Wer zwischen 18 und 20 ist, kann bei Sporttip nicht einmal bis zur allgemeinen Obergrenze verlieren. Das ist eine bewusste Einschränkung einer Gruppe, die statistisch höhere Risiken trägt, und nicht die Handschrift einer Marketingabteilung.
Der entscheidende Satz steht aber vor allen Zahlen: Diese Limiten gelten unabhängig davon, ob gerade eine Aktion läuft. Ein Guthaben als Anreiz verändert die Verlustlimite nicht. Wer CHF 400 im Monat als Verlustlimite gesetzt hat, hat sie auch dann auf CHF 400, wenn eine Promo ihn zu mehr verleiten möchte. Die Grenze, die der Spielende selbst zieht, ist stärker als jede Aktion.
Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Das ist der schärfste Kontrast zum ausländischen Angebot. Eine Sperre, die in der Schweiz wirkt, wirkt gegen den Spielenden schweizweit und produktübergreifend. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung greift sie nicht — weil die Sperre dort schlicht nicht ankommt.
Eine Zahl sei an dieser Stelle ohne Ausschmückung genannt, weil sie die Debatte um Schutzregeln erdet. Bei Testkäufen der Gespa wurden 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. An der Verkaufsstelle ist der Schutz also keineswegs lückenlos. Online, mit Ausweisprüfung und Abgleich gegen Adressdatenbanken, ist die Kontrolle eine andere — aber wer Verkaufsstellenschutz als streng darstellt, hat diese Zahl nicht gelesen.
Auszahlung nur auf das eigene Konto
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditierung an Spieler ist ausgeschlossen. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.
Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Auszahlungen von Spielguthaben erfolgen bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung innerhalb eines Jahres ist ein Detail, das in keiner Bonusdiskussion auftaucht — und doch ist es die eine Gebühr, die den bewilligten Weg tatsächlich teurer macht, als das Schweigen über Gebühren vermuten lässt. Zweimal im Jahr kostenlos abräumen ist grosszügig. Wer seine Gewinne aber alle drei Monate abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit.
Die Testkäufe der Gespa
Die Gespa führt Testkäufe durch, und die Zahl von 2025 steht oben. Sie gehört in jeden ehrlichen Vergleich: Das bewilligte System ist nicht deshalb gut, weil es bewilligt ist, sondern weil die Aufsicht es prüft und die Prüfung Mängel findet. Eine Aufsicht, die eine Verstossquote von 47,5 % öffentlich macht, ist ihrem Job nachgekommen.
Bonus und Freiwette: Was ein Neukundenangebot in der Schweiz wirklich ist
Warum es hier keine klassischen Willkommenspakete gibt
Im bewilligten Schweizer Angebot finden sich kaum klassische Neukundenboni. Was dort läuft, sind kleine Boosts oder Spielguthaben, das nicht ausbezahlt werden kann. Umsatzbedingungen und Fristen entscheiden über den Wert.
Das ist die nüchterne Ausgangslage. Ein ausländisches Willkommenspaket mit «100 % bis CHF 200» klingt grosszügiger als ein 5-%-Kombiboost. Die Frage ist nur, unter welchen Bedingungen die eine oder andere Zahl steht — und diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn man den Mechanismus kennt.
Was «Guthaben» heisst: ein Päckchen, das man nicht aufmachen darf
Die griffigste Analogie für Gratisspielguthaben ist ein verschnürtes Päckchen. Man kann damit spielen, aber man kommt nicht an den Inhalt heran. Konkret: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen — aber Gratisspielguthaben ist auch dort nicht auszahlbar.
Das führt zu einem Effekt, den die Werbung selten erwähnt: Ein ausbezahlbares Guthaben und ein Spielguthaben sind zwei verschiedene Dinge mit demselben Namen. Wer CHF 10 Spielguthaben bekommt, hat CHF 10 Spielvolumen, nicht CHF 10 Geld. Bei einem Wallet-Guthaben von CHF 10’000 als Obergrenze stellt sich entsprechend schnell die Frage, wie viel davon tatsächlich Geld ist und wie viel nur Spielvolumen.
Der Sporttip-Kombiboost im Detail
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung verrät die Absicht hinter dem Angebot. 5 % bei vier Voraussagen ist ein Feigenblatt. 100 % bei fünfzehn ist eine Ansage — und die siebenundvierzig Prozentpunkte zwischen 5 % und 40 % bei zehn Voraussagen markieren den Sprung, den der Anbieter sehen will: nicht die kleine Kombi, sondern die grosse. Wer regelmässig Zehner-Kombis mit Mindestquote 1.50 spielt, bekommt einen Aufschlag, der ins Gewicht fällt. Wer nur gelegentlich vier Spiele kombiniert, bekommt einen Betrag, den er auf dem Wettschein kaum bemerkt.
Der Kombiboost nachgerechnet: eine Beispielkombination
Rechnen wir den unteren und den oberen Fall durch, mit einem Einsatz von CHF 10 und vier Beispielquoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Das sind Beispielwerte, keine notierten Quoten.
Bei vier Voraussagen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote: 1,60 × 1,70 × 1,80 × 2,00 ergibt 9,792. Aus CHF 10 Einsatz werden bei einem Treffer also CHF 97,92 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 87,92 — bevor der Boost greift. Der Kombiboost von 5 % auf diesen Nettogewinn summiert sich dann auf CHF 4,40, und die Wette zahlt CHF 102,32 aus. Dasselbe Spiel mit einer fünften Voraussage zu Quote 1.60 führt zu einer Gesamtquote von 15,6672: CHF 156,67 Rückzahlung, CHF 146,67 Nettogewinn, darauf 5 % oder CHF 7,33, damit CHF 164,00.
Bei sieben solchen Voraussagen — die vier bestehenden um drei weitere zu Quote 1.60 ergänzt — liegt die Gesamtquote bei rund 20,84: aus CHF 10 werden CHF 208,39 zurück, CHF 198,39 netto, der Boost von 20 % summiert sich auf CHF 39,68 und die Wette zahlt CHF 248,07 aus. Mit zehn Voraussagen liegt die Gesamtquote bei rund 1’086,5: CHF 10’865,04 zurück, CHF 10’855,04 netto, 40 % Boost gleich CHF 4’342,02, zusammen CHF 15’197,06. Und bei fünfzehn Voraussagen wächst die Gesamtquote mit fünf weiteren Spielen zu Quote 1.60 auf rund 7,13 Millionen — hier versagen die Beispielquoten endgültig, denn bei einer Gesamtquote dieser Grösse sind Einsatz und Gewinnerhöhung ohnehin limitiert, und diese Obergrenzen greifen lange vor der Rechnung.
Das ist der Punkt, an dem die Beispielrechnung sich selbst ehrlich macht. Dass der Kombiboost bei fünfzehn Voraussagen 100 % auf den Nettogewinn bedeutet, ist eine feste Zahl. Was sie in Franken wert ist, hängt von der Gesamtquote ab, und die ist bei fünfzehn Beinen grösser als jeder seriöse Wettschein. Ein «bis zu 100 %»-Versprechen ist in der Praxis ein Versprechen auf eine Wette, die kaum jemand spielt. Der Bandwert liegt vielmehr bei 5 % für die vierspielige Kombi und 20 % für die siebenspielige — und ab zehn Voraussagen zeigen die Limiten, dass der Anbieter sein eigenes Angebot begrenzt hat.
Quotenboosts und Profiboosts
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der verfallende Boost beim Cash-Out ist die hässlichste Regel im ganzen Aktionspaket. Wer überzeugt ist, vor Spielbeginn auszusteigen, und dabei den Boost verfallen lässt, hat sich den Aufschlag unterwegs selbst weggenommen. Die Reihenfolge — Cash-Out vor oder nach dem Boost-Einsatz — ändert den Wert der Wette, und genau das steht selten in einer Bewerbung.
Ein Blick auf die Westschweiz: die JouezSport-Aktion
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
So sieht ein Neukundenangebot in der Schweiz aus. Der Einstieg läuft über ein Stadion, nicht über eine Website. Wer ein Spiel besucht, bekommt einen Code; wer den Code binnen einer Woche im verifizierten Konto eingibt, bekommt CHF 10 Spielguthaben. 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Man kann das belächeln. Man kann aber auch die Zahlen nebeneinanderlegen: sieben Aktionstage in einem Zeitraum von knapp drei Monaten, 7’000 Stück insgesamt. Ein ausländisches Willkommenspaket wird dagegen an jedem Tag des Jahres und an jedem Ort ausgespielt, an dem jemand mit einem Smartphone steht. Wer den Schweizer Weg als zu eng empfindet, findet hier die klarste Illustration: Die Reichweite einer Schweizer Gratisaktion wird an einem Stadioneingang verteilt, nicht an einer Klickstrecke.
Was die Steuer über die beiden Wege sagt
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert wird. Für einen gewöhnlichen Wettenden liegt ein Gewinn deutlich unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber hier wird es unangenehm. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig der Höhe. Eine Schweizer Wette ist steuerfrei, eine ausländische kann steuerpflichtig sein. Wer also den grosszügigeren ausländischen Bonus nimmt, darf sich nicht wundern, wenn auf seinen Gewinn eine Rechnung folgt, die den Bonus übersteigt.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung: Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Ein Bonus ist kein Gratisgeld — was das für die eigene Rechnung heisst
Ein Wettbonus ändert an der zugrunde liegenden Rechnung nichts. Jede Wette trägt ein Verlustrisiko, und jede Quote enthält eine Marge. Ein Neukundenangebot verschiebt den Preis eines einzelnen Wettscheins, nicht die Gewinnwahrscheinlichkeit. Wer das verwechselt, verwechselt eine Werbezeile mit einer Erwartung.
Wettseiten in der Schweiz im Vergleich
Die Zahlungswege — was sie über einen Anbieter verraten
Bei Swisslos läuft die Aufladung über die Online-Zahlungsmöglichkeit oder den Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, und über PostFinance Pay mit Bestätigung direkt in der App. Bei der Loterie Romande sind die Grenzen gesetzt: maximal CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Wer den Zahlungsweg als Kriterium gewichtet, zahlt dafür einen Preis: Er muss ihn bei jedem Anbieter selbst prüfen, statt ihn in einem Vergleich zu finden. Der bewilligte Weg liefert diesen Punkt dagegen direkt mit — PostFinance Pay bei Swisslos, das Wallet-Guthaben bei der Loterie Romande. Wer eine Zahlungsweise bevorzugt und sie im bewilligten Angebot findet, hat einen Grund mehr, dort zu bleiben.
Die Anbieter im Überblick
| Anbieter | Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Gebiet: Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Gebiet: FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt |
Zwei Bewilligungen und acht Einträge ohne Bewilligung. Das ist die ganze Liste — nicht ein Ausschnitt, sondern alles, was ein deutschsprachiger Spielender in der Schweiz an Wettseiten antrifft. Dass ein Anbieter auf der einen Seite dieser Übersicht steht und nicht auf der anderen, ist die einzige Information, die für die Wahl wirklich zählt; alles andere folgt daraus.
Was die Tabelle nicht zeigt — und warum
Die Spalte mit der Zahlungsart und der Mindesteinzahlung steht hier nicht. Der Grund ist unspektakulär: Eine Spalte, in der acht von zehn Zeilen leer blieben, transportiert keine Information und verdrängt nur die, die es gibt. Wer wissen will, wie ein bestimmter Anbieter Einzahlungen abwickelt, liest dessen Zahlungsseite und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der ersten Einzahlung. Bei einem Anbieter ausserhalb der Schweizer Aufsicht ist die Zahlungsart die eine Stelle, an der Konto und Guthaben sich berühren, und die Regeln für Krypto, E-Wallets oder Überweisungen sind das, was im Streitfall zählt.
Die zehn Wettseiten mit Bonus im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der bewilligte Deutschschweizer Weg mit den engen Boosts
Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt, und betreibt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein. Die Bewilligung liegt vor, die Aufsicht führt die Gespa.
Was das Produkt auszeichnet, ist der Kombiboost — mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, dann 5 % bis 100 % Aufschlag auf den Nettogewinn je nach Anzahl der Beine. Dazu kommen Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts auf definierte Sportanlässe, beide pro Wettendem nur einmal nutzbar, beide in Einsatz und Erhöhung limitiert, beide verfallen bei einem Cash-Out.
Praktisch relevant sind die Limiten: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, wobei Swisslos diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite nicht annimmt. Eine abgelehnte Wette ist keine verlorene Wette, sondern eine nie platzierte.
Ob das Angebot den Namen «Bonus» verdient, hängt am Spielverhalten: Wer ohnehin Kombis ab vier Beinen spielt, nimmt einen echten Aufschlag mit. Der Feigenblatt-Charakter der untersten Stufe bleibt trotzdem. Wer die Verlässlichkeit einer bewilligten Plattform über den Aktionswert stellt, findet hier die einzige Möglichkeit in der Deutschschweiz.
Loterie Romande Jouez Sport: der bewilligte Westschweizer Weg mit den niedrigen Schwellen
Die Loterie Romande ist der zweite zulässige Veranstalter und bedient mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Auch hier liegt die Bewilligung vor, auch hier führt die Gespa die Aufsicht.
Das sichtbarste Aktionsformat ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, bei der CHF 10 Spielguthaben über einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code vergeben wurden — 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Modell, das über Vereinsnähe funktioniert und nicht über Klickzahlen.
Beim Geld gibt es die klarsten Grenzen: maximal CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, höhere Beträge gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der Westschweizer Weg rechnet nicht mit dem Spielenden, der im Browser nach dem höchsten Prozentsatz sucht, sondern mit dem, der im Stadion steht. Wer dort wohnt und diesen Kanal mag, hat damit die passende Adresse; wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kommt gar nicht erst hinein.
20Bet: ohne Bewilligung, mit ungeklärter Lizenz
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Verbindung zum Schweizer Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS gesperrt werden. Eine ausländische Konzession, welcher Herkunft auch immer, hat in der Schweiz keine Kraft — das folgt aus Artikel 4 BGS und kennt keine Ausnahme. Für 20Bet ist keine gemeldete Lizenz festgestellt.
Was das Angebot auszeichnet, ist die Registrierungshürde: Wer dort spielen will, sollte mit einem Verifizierungsverfahren rechnen, und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, nicht in einer Schweizer Prüfung.
Was bleibt, ist eine breite, international ausgerichtete Seite mit einer Reichweite, die keine Schweizer Wohnsitzbindung kennt. Genau diese Reichweite ist für einen Spielenden in Genf oder St. Gallen der eigentliche Grund, dort überhaupt hinzuschauen.
BassBet: ohne Bewilligung, mit einer Lizenz, die in der Schweiz nichts vermag
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung und steht damit im selben Register wie jeder andere ausländische Eintrag dieser Liste. Kein Zugang zum Schweizer Sperrsystem, kein Schweizer Instanzenzug bei Streit, Sperrliste als jederzeit mögliche Konsequenz. Eine gemeldete Lizenz ist für BassBet nicht festgestellt — und selbst wenn sie existierte, hätte sie hier keine Kraft.
Wie die Verifizierung abläuft und welche Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, lässt sich aus dem Anbieterprofil nicht ableiten; beides steht in den Bedingungen des Anbieters. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte die Zahlungsregeln vor der Einzahlung lesen, weil bei fehlender Schweizer Aufsicht die Bedingungen des Anbieters die einzige Grundlage sind, auf die sich ein Streitfall stützen könnte.
Ein Name, der keine Schweizer Wurzel verrät, ist kein Warnzeichen für sich. Warnzeichen ist die fehlende Bewilligung, und die teilt BassBet mit sieben weiteren Namen in dieser Liste.
Jackbit: ohne Bewilligung, mit Krypto-Profil
Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen der Zugang zum Schweizer Spielsperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und die Immunität gegen eine Sperrlisten-Eintragung; eine ausländische Lizenz bleibt in der Schweiz wirkungslos, und eine gemeldete Lizenz ist für den Anbieter nicht festgestellt.
Zu Zahlungsarten und Aktionsformaten gibt es hier keine belastbare Angabe. Wer bei einem Anbieter mit Krypto-Schwerpunkt spielt, sollte die Regeln zu Konto, Verifizierung und Auszahlung besonders genau lesen — im bewilligten Schweizer Angebot wären Krypto-Auszahlungen schon deshalb ausgeschlossen, weil Zahlungen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen gehen dürfen und zwar auf ein Schweizer oder Liechtensteiner.
Der Reiz eines Krypto-Angebots liegt in der bequemen Ein- und Auszahlung. Genau diese Bequemlichkeit verhindert das Schweizer System, nicht aus Zufall, sondern aus Absicht.
Interwetten: ohne Bewilligung, und von der Aufsicht als Beispiel genannt
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung, und für den Anbieter ist keine gemeldete Lizenz festgestellt. Bemerkenswerter ist der zweite Punkt: Die Gespa nennt Interwetten als Beispiel für Domain-Hopping — die Praxis, bei der geblockte Adressen binnen Stunden durch neue ersetzt werden.
Damit verbindet sich bei diesem Namen eine doppelte Erfahrung: keine Schweizer Bewilligung, und die Vertreterin des Schweizer Systems kennt den Anbieter namentlich. Wer nach einem Beweis sucht, dass die Sperrliste ein Katz-und-Maus-Spiel ist und keine Mauer, findet ihn hier — 671 Domains am Ende des Jahres 2025 sagen dasselbe in Zahlen.
Ein deutschsprachiges Angebot mit langer Marktpräsenz ist kein Ersatz für eine Bewilligung. Wer beides will, findet in der kurzen Liste oben die einzigen Adressen.
1Bet: ohne Bewilligung, mit der dünnsten Faktenlage
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist die ganze Information, die für eine Schweizer Bewertung nötig ist, und sie ist unangenehm genug: kein Schweizer Schutz, kein Zugang zum Sperrregister, jederzeit ein Blockierungsrisiko.
Die Lizenzangabe des Anbieters ist für 1Bet nicht festgestellt; selbst wenn sie existierte, hätte sie in der Schweiz keine Kraft, weil eine Bewilligung nach Artikel 4 BGS nur hier gilt. Wer die Seite dennoch prüfen will, findet Zahlungs- und Aktionsbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
Wer den Aufwand für eine Lizenzprüfung scheut, hat einen kürzeren Leitfaden statt einer Antwort: Das Fehlen der Schweizer Bewilligung ist bekannt und für die Entscheidung ausreichend. Alles Weitere ist ein Detail.
Coolzino: ohne Bewilligung, mit Casino-Profil
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Kein Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister, Blockierungsrisiko inklusive — die Liste ist kurz, und sie gilt vollständig. Eine gemeldete Lizenz ist für den Anbieter nicht festgestellt.
Der Name deutet auf ein Casino-Profil hin, und das ist ein Punkt, den Schweizer Spielende beachten sollten: Schweizer Sportwetten und Schweizer Casinos sind separate Bewilligungen mit separaten Regeln, und eine Casino-Limite ist keine Wett-Limite. Wer auf einer Seite mit Casino-Profil wettet, sollte die Regeln des Wettangebots getrennt lesen und sich nicht von der Casino-Oberfläche beruhigen lassen.
Zu Zahlungs- und Aktionsbedingungen des Anbieters gibt es hier keine belastbare Angabe. Wer sie prüfen will, liest die Bedingungen auf der Seite selbst — vor der ersten Einzahlung, nicht danach.
MyStake: ohne Bewilligung, mit breitem Portfolio
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung und steht damit auf der ausländischen Seite der Übersicht. Keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Instanzenzug, ein Sperrlisten-Risiko, das jederzeit eintreten kann. Eine gemeldete Lizenz ist für den Anbieter nicht festgestellt.
Genaue Angaben zu Zahlungsmitteln, Aktionsformaten und Umsatzbedingungen gibt es hier nicht. Wer sich für die Seite interessiert, prüft Bonushöhe, Umsatzbedingung, Mindestquote und Frist direkt in den Bedingungen des Anbieters, bevor Geld fliesst.
Ein breites Portfolio bedeutet in der Regel auch ein breites Angebot an Aktionen. Es bedeutet nicht, dass der Anbieter die Schweizer Spielerschutzregeln übernimmt. Diese Regeln gelten nur für Veranstalter unter Schweizer Bewilligung — Verlustlimiten, Sperrregister, Auszahlung auf das eigene Konto.
WirWetten: ohne Bewilligung, mit einem Namen, der mehr nach Heimat klingt, als er ist
WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Damit steht der Anbieter in der Schweiz weder unter Aufsicht noch im Sperrregister, und seine Domains können blockiert werden. Eine gemeldete Lizenz ist für ihn nicht festgestellt. Dass ein Name deutsch klingt, ist dabei weder Vor- noch Nachteil — er ist ein Namensteil.
Konkrete Angaben zu Zahlungswegen und Aktionsbedingungen sind für diesen Anbieter nicht belegt. Wer die Seite prüfen will, liest die Bedingungen selbst; die zentrale Frage bleibt, ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt oder nicht, und sie lautet hier: nein.
Was für diesen Namen spricht, sind dieselben Punkte wie bei den sieben anderen: Aktionen, die in der Schweiz nicht bewilligt würden, und keine Wohnsitzbindung an einen Kanton.
Was die acht Namen in einem Satz eint
Alle acht ausländischen Anbieter dieser Liste haben eines gemeinsam, und es ist keine Marginalie: Sie dürfen in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten. Was ein Spielender dort gewinnt, gewinnt er ausserhalb des Schweizer Schutzes, und was er dort einzahlt, zahlt er an einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Dass Ware und Schutz in diesem Fall aus unterschiedlichen Häusern kommen, ist keine Nebenbemerkung, sondern die eigentliche Erkenntnis des Vergleichs.
Die Übersicht: was eine Wettseite in der Schweiz heute bietet
Einzel-, Kombi- und Systemwetten
Bei Sporttip und Jouez Sport lassen sich Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Langzeitwetten und Livewetten platzieren. Der Rahmen bleibt dabei derselbe wie überall im bewilligten Angebot: nur Sportanlässe, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Wer Randmärkte sucht, findet sie bei keinem der beiden. Ob es sich lohnt, dafür ins Ausland zu gehen, ist eine Rechnung, die jeder für sich machen muss.
Die Sportartenbreite ist das stärkste Argument für den bewilligten Weg — und wer sich auf der Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten bewegt, wird bei beiden fündig.
Livewetten und Cash-Out
Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz versteht, versteht es falsch. Es ist ein Angebot, das der Anbieter machen kann, nicht muss, und es kostet systematisch Geld: Der Betrag liegt unter dem möglichen Endgewinn, weil der Anbieter den vorzeitigen Ausstieg bezahlt bekommen will. Die Beschränkung auf die vollständige Auszahlung ohne Teil-Cash-Out bemerkt man erst, wenn man sie braucht.
Kombinationen und die Bet-Builder-Funktion
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Für den Spielenden ist wichtig, was passiert, wenn es schiefgeht: Die Wette wird nicht auf ein Bein reduziert, sondern insgesamt ungültig, und der Einsatz kommt zurück. Ein Fehler in der Annahme trifft also nicht den Anbieter allein, sondern immer die ganze Wette. Wer eine Kombination mit korrelierten Beinen baut — etwa Sieger und Torschütze desselben Spiels — muss die Funktion korrekt nutzen.
Die Regeln, die im Kleingedruckten entscheiden
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Das ist ein Detail mit Relevanz. Bei kleinen Einsätzen und krummen Gesamtquoten ist die Gesamtquote das Produkt mehrerer Multiplikationen, und diese doppelte Rundung ist der Punkt, an dem ein Wettschein nicht exakt die Zahl ausschüttet, die aus den Einzelquoten folgt.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die 26-Wochen-Frist ist grosszügig — und sie ist trotzdem eine Frist. Der 10-Tage-Einspracheweg ist kurz; wer dort nicht eingeschrieben reagiert, hat den Anspruch verloren. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gäbe es diesen Weg gar nicht.
Zahlungsmöglichkeiten und Grenzen
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Im Wallet bleiben sie nicht liegen, sondern gehen den Weg auf ein Konto auf den eigenen Namen.
Wer den Weg des Geldes einmal nachzeichnet, erkennt das Muster hinter dem ganzen System: kein anonymes Konto, keine Krypto-Auszahlung, kein Umweg über einen Dritten. Das ist der Grund, warum ein bewilligter Anbieter unbequemer wirkt als ein ausländischer — und es ist auch der Grund, warum ein Streitfall in der Schweiz einen Ort hat, an dem er ausgetragen werden kann.
Wann eine Schweizer Wettseite kein Bonusangebot hat — und was dann bleibt
Nicht jede Wettseite in der Schweiz ist eine Bonusseite. Wer eine Seite sucht, die sich über ein Bonusangebot definiert, landet in der Deutschschweiz bei Sporttip und in der Westschweiz bei Jouez Sport — und findet in beiden Fällen, was die Gespa genehmigt hat, nicht was eine Marketingabteilung wollte. Das ist die ehrlichste Antwort auf die Ausgangsfrage.
Wer das Angebot vergleichen will, vergleicht zwei Bewilligungen mit unterschiedlichen Gebieten, unterschiedlichen Limiten, unterschiedlichen Aktionsformaten und unterschiedlichen Zahlungswegen. Wer das ausländische Angebot vergleichen will, vergleicht Anbieter, bei denen keiner dieser drei Punkte durch eine Schweizer Aufsicht geprüft wird.
Steuer, Fristen und was am Ende hängen bleibt
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, wobei der Bund ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 liegt und der Kanton abweicht. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Die ausländische Seite ist nicht so harmlos, wie sie wirkt. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als voll steuerbares Einkommen, unabhängig der Höhe. Eine Schweizer Wette ist bis zum Freibetrag steuerfrei; eine ausländische kann steuerpflichtig sein. Wer also den grosszügigeren ausländischen Bonus nimmt, kann am Ende mehr Steuer zahlen, als der Bonus wert war.
Dazu kommen die Fristen, die im bewilligten Angebot gelten und im ausländischen keiner Schweizer Kontrolle unterliegen: 48 Stunden für die Nachholung eines abgesagten Ereignisses, 26 Wochen für die Geltendmachung eines Gewinns, 10 Tage für eine Einsprache. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Anders als in anderen Märkten wird der Einsatz nicht besteuert, und wer eine Wettsteuer in seine Rechnung einbaut, rechnet mit einem Posten, den es nicht gibt.
Häufige Fragen
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?
Nur in Form kleiner Aktionen, die die Gespa vorab genehmigt. Im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Das sind Boosts oder Spielguthaben, keine Neukundenpakete. Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und auch der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Weil Gratisspiele und Gratisguthaben in der Schweiz bewilligungspflichtig sind. Das folgt aus Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes, und jedes Geschenk an den Spielenden muss vorher durch die Aufsicht. Die niedrige Zahl der Zustimmungen erklärt, warum der bewilligte Aktionsteppich so viel dünner ist als in anderen Ländern.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Freiwette wird der Einsatz in der Regel nicht mit dem Gewinn ausbezahlt, und das verschiebt den Wert erheblich. Dazu kommt die Schweizer Besonderheit, dass Gratisspielguthaben ebenso wenig auszahlbar ist. Was im Konto als Spielguthaben steht und was tatsächlich abgehoben werden kann, ist deshalb nicht dasselbe.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Es bedeutet, dass das Guthaben nur zum Wetten dient. Man gewinnt damit Spielvolumen, nicht Geld — wie ein verschnürtes Päckchen, an dessen Inhalt man während des Spiels nicht herankommt. Erst ein daraus erzielter Gewinn kann unter Umständen als auszahlbares Guthaben im Konto landen, das Aktionsguthaben selbst bleibt unerreichbar.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten, und eine Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Kraft. Der Spielende wird nicht bestraft, doch Einsatz und Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und das Organisieren ohne Bewilligung ist mit bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren strafbar.
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Mindestquote, Mindestanzahl der Voraussagen, Umsatzbedingung, Frist und Ausschlussgründe. Beim Sporttip-Kombiboost entscheiden die Quote von mindestens 1.50 und die Zahl der Beine über den Prozentsatz, bei den Quotenboosts ist die einmalige Nutzung pro Wettendem der Knackpunkt, und ein Cash-Out lässt jeden Boost verfallen. Wer diese vier Punkte vorher liest, kennt den Wert des Angebots.
Zwei Wege, und keiner ist kostenlos
Wer in der Schweiz eine Wettseite mit Bonus sucht, wählt nicht zwischen zehn gleichwertigen Angeboten, sondern zwischen zwei Bewilligungen und einer Reihe ausländischer Seiten ohne Schweizer Zulassung. Diese Wahl ist unbequem, weil sie existiert.
Der bewilligte Weg bedeutet, im eigenen Kantonsgebiet bleiben zu müssen und wenig zu bekommen. Der Kombiboost von Swisslos zahlt bei vier Voraussagen 5 % auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 % — wobei die oberen Werte in der Praxis an den Limiten und an der Undurchführbarkeit langer Kombinationen scheitern. Die Werte mit Realitätsnähe liegen bei 5 % und 20 %. Die Aktion der Loterie Romande in der Westschweiz verteilte CHF 10 Spielguthaben auf sieben Aktionstage hinweg, auszahlbar war es nicht.
Der ausländische Weg bedeutet mehr Bonus, weniger Kantonsgrenzen und keinen Schweizer Schutz. Keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Gerichtsstand, keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle — und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, die Ende 2025 insgesamt 671 Einträge umfasste.
Für wen also welcher Weg? Wer Verlässlichkeit über alles stellt und in der Deutschschweiz lebt, nimmt Sporttip mit seinen transparenten Limiten und der Mindesteinsatzschwelle von CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, die das Ausprobieren günstig macht. Wer in der Westschweiz wohnt und lokal verankerte Aktionen schätzt, nimmt Jouez Sport. Wer primär über den Preis eines Wettscheins entscheidet, findet beim ausländischen Angebot mehr — und muss den fehlenden Rechtsschutz in Kauf nehmen.
Es gibt eine Regel, die sich nicht mehr ändert, egal für welchen Weg man sich entscheidet: Eine Limite, die man selbst gesetzt hat, ist stärker als jede Aktion, und eine Senkung wirkt sofort. Bei Sporttip sind Verlustlimiten bereits bei der ersten Teilnahme Pflicht — wer unter 21 Jahren ist, kann sich höchstens CHF 1’000 als Limite setzen, alle anderen höchstens CHF 9’999 — und bei einer unbefristeten Spielsperre ist man in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos gilt.
Die Summe aus alldem ist eine einzige Einsicht: In der Schweiz ist ein Bonus kein Geschenk, sondern eine vorher genehmigte Ausnahme mit einer Frist, einer Obergrenze und einem Wort, das die Werbung nie verwendet — nicht auszahlbar.
Bonus – erstligawetten.com
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