Freiwette Sportwetten – die zwei Wege in der Schweiz und was sie kosten

Updated Oktober 2026
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Die Schweizer Regel ist unspektakulär und wird trotzdem fast überall überlesen: Weil Freiwetten und Gratisspielguthaben als Gratisspiele gelten, brauchen sie die vorgängige Zustimmung der Gespa. Deshalb gibt es hierzulande keine Werbeseiten voller «5 Euro Freiwette ohne Einzahlung», sondern eine Handvoll kleiner Aktionen, deren Guthaben nie auszahlbar ist.

Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.
Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Stand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungen und der Aufsicht der Gespa sowie der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern.

Zwei Veranstalter, ein Gesetz und die Sache mit der Bewilligung

Wer in der Schweiz auf Fussball wetten will, stösst zuerst auf eine Zahl: zwei. Nicht zwei Anbieter unter vielen, sondern zwei überhaupt. Das Geldspielgesetz führt die Sportwette als Grossspiel, die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Aufsicht führt die Gespa in Bern, nicht die ESBK, die nur für Casinos zuständig ist.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Rechtlich spricht hier niemand von einer «Lizenz». Es gibt eine Veranstalterbewilligung und, darauf aufbauend, eine Bewilligung je Spiel; wer eines von beiden nicht hat, darf nicht veranstalten. Und die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» – ein Satz, der die halbe Schweizer Wettdiskussion erklärt. Er bedeutet nicht, dass Schweizer auf ausländischen Seiten nicht wetten könnten. Er bedeutet, dass eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung hat.

Bewilligung, Vertragsgebiet, Wohnsitzzwang

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; diese Kantone bilden das Swisslos-Vertragsgebiet. Getragen wird das Ganze von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Jouez Sport veranstaltet die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Karte teilt das Land also auf. Ein Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Gebiet – die Westschweiz findet bei der Loterie Romande ihr Programm, die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein bei Sporttip.

Die Bewilligung ist kein Gütesiegel mit Sternchen, sondern ein Rahmen. Sie deckt die Lotterie und die Sportwette ab und dazu einen Katalog erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, der von der Gespa geführt wird: Qualifikationsrunden nur, wo sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wo sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Eckbälle und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergebens, eine Esport-Abteilung ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Was ausländische Marken hier sind – und was nicht

Nun das, was ein Vergleich mit «Top-Anbietern»-Sprache gern verschweigt: Bei IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC.Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet handelt es sich um Marken ohne Schweizer Bewilligung. Keine von ihnen nennt eine Aufsicht, die hier etwas zu sagen hätte; die Bewilligungslage ist bei allen acht nicht etabliert, und eine ausländische Bewilligung hätte ohnehin keine Kraft im Inland.

Was fehlt, ist kein Detail am Rand. Sie sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von inländischen Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, ist nicht verboten unterwegs – bestraft wird der Spielende nicht, heisst es in Bern –, aber er ist allein unterwegs.

Wer ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft. Eingesetzte und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden, und fair-play-Kontrollen oder Einsichtsrechte, wie sie im bewilligten System existieren, gibt es nicht.

Feste Limits, die eine Aufsicht für alle unglücklichen Fälle setzt, gibt es übrigens nirgends. Die Limiten bestimmt, wer spielt.

Limiten, Spielsperre und die zwei Stunden, die alles verschieben

Die Verlustlimite ist das Instrument, das am häufigsten falsch verstanden wird. Sie ist nicht vom Staat gesetzt, sondern von der Person, die spielt: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsatz oder Verlust über Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine Limite hat damit eine merkwürdige Eigenschaft – sie wird sehenden Auges unterschrieben, in einer Minute, in der niemand vermutet, dass sie einmal binden wird.

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende ihre Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – gesetzlich sind es 24, beide Veranstalter halten sich in ihren eigenen Bedingungen an die längere Frist. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage setzen.

Die 72 Stunden sind keine Fussnote, sondern der eigentliche Mechanismus. Wer einen schlechten Abend hatte und die Limite hochsetzen möchte, sitzt sie aus. Genau dieser Aufschub ist der Punkt, an dem eine selbst gesetzte Grenze mehr ist als Papier.

Sperre: befristet, unbefristet, im Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist die schärfste Konsequenz des bewilligten Systems: Ein freiwillig gesperrter und darin eingetragener Zugang verschwindet nicht nach dem nächsten Anruf. Wer sich sperren lässt, soll sich vor sich selbst schützen – und das Register nimmt diese Entscheidung ernster als manche Person, die sie getroffen hat.

Auf der anderen Seite der Grenze gibt es nichts dergleichen. Wer auf einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, teilt dieser Marke seine persönlichen Grenzen mit – und sonst niemandem.

Ein weiterer Punkt, an dem die Schutzversprechen dünn sind: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe gemacht und bei 200 Fällen in 47,5 Prozent einer minderjährigen Person eine Sportwette verkauft. Die Alterskontrolle an der Verkaufsstelle ist also nicht der verlässliche Teil dieses Systems. Umso wichtiger ist die Online-Seite: Der Anteil an Sitzungen, in denen 18- bis 24-Jährige wetten, sinkt nicht durch Marketing.

Was Gratisspielguthaben an dieser Lage nicht ändert

Nichts, und das ist wörtlich gemeint. Die Limiten gelten unverändert, ob mit eigenem Geld gesetzt wird oder mit einem gutgeschriebenen Betrag: Wer seine Verlustlimite ausgeschöpft hat, kann auch mit Aktionsguthaben nicht weiter. Die Sperren greifen weiterhin. Und weil ein Gutschriftbetrag das eigene Geld nicht berührt, fühlt sich das Verlieren damit leichter an – die Rückkehr zum Einsatz aus der eigenen Tasche fällt danach nicht leichter, nur der Einstieg war günstiger.

Verantwortungsvolles Spielen heisst in der Schweiz deshalb konkret: 18 Jahre, eine verifizierte Identität, ein Konto pro Person, eine gesetzte Verlustlimite – und die Adresse, an die sich jemand wenden kann, wenn das Setzen aufhört, ein Spiel zu sein. Die kantonale Suchtprävention und die Beratungsstellen prüfen die Limiten nicht für einen, aber sie helfen beim Aufsetzen und beim Einhalten. Statt einer Anmeldung ist eine Vorbedingung: Wer noch nie online gewettet hat, sollte die Limiten setzen, bevor die erste Wette platziert ist, nicht nach der dritten.

Gratisspielguthaben braucht Zustimmung – deshalb ist das hiesige Angebot klein

Jetzt zu der Frage, wegen der die meisten Leserinnen und Leser hier sind. Warum gibt es in der Schweiz keine Schlacht der Willkommensboni, wie sie jeder kennt, der einmal auf eine ausländische Wettseite geschaut hat?

Weil der Gesetzgeber das Instrument kennt und reguliert. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Bei anderen Grossspielen als Lotterien ist zudem eine Spielbewilligung nötig – die Gespa erteilt sie je Spiel. Die Aufsicht war dabei alles andere als grosszügig. Für das Jahr 2025 gibt sie 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos an, also schweizweit 32 Freigaben.

Man kann diese Zahl als Beweis für einen restriktiven Regulator lesen. Genauso gut lässt sie sich als das Gegenteil lesen: Werbematerial, mit dem sich Aufmerksamkeit kaufen lässt, ist in dieser Kategorie hier fast nicht zu haben. Marketingabteilungen, die aus einem anderen Markt kommen, brauchen einige Zeit, bis sie das verstehen. In einem System mit zwei Veranstaltern und einer Handvoll Aktionen ist das Auffälligste am Bonus die Abwesenheit eines Bonus.

Die Bedingungen, die bei anderen gelten und hier fehlen

Vergleichen wir es mit der internationalen Standarderzählung: dort «5 Euro Freiwette ohne Einzahlung» oder «Freiwette bei Registrierung», mit 100-prozentigem Willkommensbonus und, je nach Land, einer Umsatzbedingung von der dreissigfachen Bonus- oder Bonussumme. Bei den Schweizer Veranstaltern ist nichts davon der Normalfall. Die Bedingungen zu Guthaben und Aktionsbeträgen stehen ausschliesslich in den eigenen Bedingungen der Veranstalter; ein zentraler Bonusbasar existiert nicht.

Wer aus dem Ausland kommt und einen fünfstelligen Willkommensbetrag sucht, findet ihn hier nicht. Dafür ist der hiesige Betrag ehrlicher beschriftet: er ist Guthaben, er ist zeitlich befristet, und er ist nicht auszahlbar.

Der Freibetrag schaut auf den Gewinn, nicht auf das Guthaben

Häufig kommt auch die Frage, ob eine Freiwette steuerlich etwas ändert. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und nie ein einzelner kantonaler Wert.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Der Wert des Guthabens, in Rappen gerechnet

Nun zum Kern der Sache, und hier hilft nur ein Rechenbeispiel. Wer verstehen will, was eine Freiwette einbringt, muss zuerst begreifen, was eine Wette mit eigenem Geld einbringt – und der Unterschied ist grösser, als das Wort «Gratiswette» nahelegt.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einer Einzelwette über CHF 100 zu Quote 2.00 sind das die vollen CHF 200 zurück, weil der Einsatz im Gewinn enthalten ist. Bei einer Freiwette ist er es nicht: Das Guthaben ist kein Einsatz aus eigener Tasche, deshalb wird es im Erfolgsfall nicht mitbezahlt.

Es gibt eine Verkürzung, die in der Diskussion regelmässig auftaucht: Wer mit einem Gratisbetrag setzt, für den ist die Wette «risikofrei». Rechnen wir nach, was die Chronik der Loterie Romande hergibt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung: zehn Franken, ein Monat, kein Barwert.

Der eigentliche Wert entsteht erst über die Quote. Nehmen wir einen illustrativen Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 und 1.90 – ein Beispiel, kein zitierter Preis. Aus den beiden Quoten ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 Prozent, und eine Marge von rund 5 Prozent.

Trifft das Guthaben bei Quote 1.90, zahlt die Wette CHF 19 aus – aber die CHF 10 Einsatz stecken darin und sind nicht auszahlbar. Auf dem Konto bleibt also kein Guthaben von CHF 10 plus CHF 9 Gewinn, sondern ein Kontostand, aus dem im besten Fall CHF 19 werden, auszahlbar davon nur CHF 9. Als Barwert gerechnet liegt der Vorteil des Gewinnfalls bei den CHF 9, die tatsächlich ausgezahlt werden können.

Über viele solcher Guthaben verteilt – die Wette geht mit rund 50 Prozent Wahrscheinlichkeit auf, weil beide Seiten dieselbe Quote tragen – liegt der erwartete Wert eines Einsatzes also bei etwa CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95, grob bei CHF 4.50. Als Band gesagt: je nachdem, welche Quoten und welchen Markt man wählt, entspricht eine Freiwette über CHF 10 einem Gegenwert von ungefähr vier bis fünf Franken. Bedingung dieses Ergebnisses: dass nur das Aktionsguthaben gesetzt wird, dass die Quote für die Verbindung von 1.90 stehen bleibt und dass der Markt die genannten rund 95 Prozent ausschüttet.

Wer es mit Quote 1.50 versucht, landet bei rund CHF 3.20 statt bei CHF 4.50. Wer Quote 5.00 findet, kommt rechnerisch auf ein deutlich höheres Band – und setzt dann auf ein Ereignis, das ungefähr viermal seltener eintritt. Die Zahl steigt also nicht, weil das Angebot besser wäre, sondern weil die Varianz zunimmt. Und wer die Chance sucht, einen besonders grossen Gewinn mitzunehmen: die Wette muss in beiden Fällen zuerst aufgehen.

Die Freiwette ist ein Rabatt auf den ersten Einsatz, kein Geschenk. Wer die zehn Franken nimmt und eine Wette setzt, die er ohnehin gesetzt hätte, hat etwas gewonnen – im Durchschnitt etwa die Hälfte des Nennbetrags. Wer die Freiwette nutzt, um endlich das lang ersehnte 20-fach-Kombi auszuprobieren, hat ein Gratis-Los gekauft und die Rechnung dafür selbst geschrieben.

Und das Guthaben ist nicht überall dasselbe. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, ebenso wenig bei der Loterie Romande. Es ist eine Frist von Nutzen, keine Geldsumme.

Was mit dem eigenen Einsatz passiert

Zur Vollständigkeit gehört der Vergleich mit einer normalen Wette, weil sich die meisten Bedingungen darauf beziehen. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz dürfte für Freiwetten der relevante Wert sein: Wer ein Gratisguthaben von CHF 10 erhält, setzt es bei einer Einzelwette in einem Zug ein – relevant wird die Untergrenze erst, wenn ein Restguthaben übrig bleibt.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind ausgeschlossen.

Auch bei einer Freiwette bleiben es Wetten

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Gesetzt wird auf die reguläre Spielzeit: reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Man mag das als kleinkariert abtun. Es ist die eine Regel, die einen Gratisgewinn in einen Gewinn für einen guten Zweck verwandelt, von dem man selbst nichts sieht.

Die Aktion, aus der sich ableiten lässt, was Aktionen hier tun

Es lohnt sich, die Bedingungen der Kampagne «JouezSport – Patinoires et Stades» als Beispiel zu lesen, weil sie fast alles enthalten, was bei den Schweizer Veranstaltern zu bedenken ist: eine Laufzeit vom 17. Dezember bis 10. März, sieben Aktionstage, eine Frist von sieben Tagen zur Einlösung, ein Code, ein verifiziertes Konto, eine Auflage von 7’000 Stück, eine Gültigkeit von 30 Tagen und das klare Nichteinzahlen des Guthabens.

Wer ein solches Angebot prüft, schaut also nicht nur auf den Betrag. Sie schaut auf die Frist – wie lange bleibt das Guthaben lebendig, wer überhaupt an der Aktion teilnehmen kann, wie viele Stücke verfügbar sind, und was passiert, wenn der Code verpasst wird. Sieben Tage zur Einlösung sind knapp für jemanden, der beruflich in den Stadien unterwegs ist, und grosszügig für jemanden, der einen Account in wenigen Minuten aufsetzt.

Für die Bewertung eines Angebots bedeutet das: Die gesuchte Grösse ist nicht der Nennbetrag, sondern der Wert des Betrags nach Quote und nach dem, was mit dem Guthaben gewinnt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Und die Auszahlung selbst hat bei Swisslos eine Preisstruktur, die man kennen sollte, bevor man eine Gebühr entdeckt: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für viele Konten ausreichend und für ein Konto, das regelmässig kleine Beträge hin und her schiebt, eine stille Bremse.

Vergleich: was zählt, wenn zwei Anbieter dasselbe dürfen

Nun kommen wir zum naheliegenden, aber falschen Vergleich: dem Aktionsbetrag. Beide Schweizer Veranstalter unterliegen derselben Aufsicht, demselben Katalog erlaubter Märkte und derselben Steuerregel. Ein Unterschied von zehn Franken Guthaben ist in einem solchen Setting kein Kriterium, sondern Rauschen. Wer zwischen den beiden wählt, wählt in der Regel nicht zwischen ihnen, sondern hat keine Wahl: Entscheidend ist der Wohnsitz. Liegt er in der Westschweiz, ist die Loterie Romande zuständig; liegt er in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein, ist Sporttip der Veranstalter.

Erst wenn das geklärt ist, werden die echten Unterschiede sichtbar: Quoten und Marge, Limiten und Verlustgrenzen, Auszahlungswege und -fristen, Umfang und Tiefe des Wettangebots. Und, weil eine Quote immer aus zwei Zahlen besteht, die Zahl im Nenner.

eine Übersicht dieser Faktoren über die beiden bewilligten Veranstalter und die acht ausländischen Marken zeigt folgende Gegenüberstellung.

Veranstalter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport
IviBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert
Pribet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert
BetFury keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert
1xBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert
BDMBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert

Die Spalte mit der Bewilligung ist bewusst die kürzeste. Bei den beiden einheimischen Veranstaltern steht etwas, das sich prüfen lässt; bei den acht anderen steht, dass nichts Belastbares gemeldet ist. Das ist keine Anklage gegen die acht, sondern eine Tatsache über die Aufsichtslandschaft: Über sie ist in der Schweiz nichts zu prüfen, weil die Schweiz sie nicht prüft. Kein Eintrag, keine Fallnummer, keine Adresse in Bern.

Wer die ausländischen Marken trotzdem nutzen will – und das ist eine Entscheidung, die jede Person selbst trifft –, für den bleiben die Höhe der einheimischen Steuerfreibeträge und das eigene Konto massgeblich.

Die Vergleichskriterien, auf die es tatsächlich ankommt

Bevor die einzelnen Anbieter kommen: die Grössen, die einen Vergleich tragen, wenn die Willkommensbeträge fehlen.

Quote und Marge

Die Quote ist der Preis, die Marge ist das, was am Preis schon weg ist. Wenn im gleichen Markt die Quoten 1.90 und 1.90 stehen, ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) rund 95 Prozent, die Marge also rund 5 Prozent. Diese fünf Prozent sind kein Vorwurf an den Veranstalter; sie sind der Eintrittspreis. Sie sind aber auch die Zahl, die man mit einem angeblichen Bonus von hundert Franken vergleichen muss: Bei einer grösseren Marge über viele Wetten hinweg wandert der Bonus allmählich dorthin zurück, wo er hergekommen ist. Kleine Unterschiede in der Marge sind in kürzester Zeit grösser als der Aktionsbetrag.

Sporttip bietet mit dem Kombiboost, der den Nettogewinn erhöht, und mit Quotenboosts zwei Instrumente, mit denen sich an dieser Rechnung etwas verschiebt. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Man sieht daran, wie ein Haus sein Produkt steuert: Der Zusatz ist fast immer so gebaut, dass die Bedingung ihn selbst limitiert.

Limiten

Bei Sporttip: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Die Spielguthaben selbst haben eine eigene Obergrenze: Der Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Die Loterie Romande nennt dieselbe Zahl für Einzahlungen pro 30 Tage und für das maximale Wallet-Guthaben. Beide Deckel liegen weit über dem, was der gewöhnliche Wettende bewegt. Wichtig sind sie für zwei Gruppen: Gewohnheitsspielende, die selten über diese Grenze kommen, aber irgendwann die Auszahlungsthematik erreichen, und für alle jene, die in einem Einzelereignis ein grosses Limit ausnutzen wollen.

Zahlungswege

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. Wer den Weg über die Verkaufsstelle einem Online-Vorgang vorzieht, hat bei Sporttip also beide Möglichkeiten – bei einem ausländischen Anbieter ist eine Rechnung per Einzahlungsschein nicht zu erwarten. Auszahlungen gehen bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto mit dem eigenen Namen, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, mit Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Vorgabe, dass Auszahlungen nur auf ein Konto mit dem eigenen Namen möglich sind, ist kein Service, sondern Gesetz: anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.

Wettangebot

Der Katalog ist der beschränkendste Teil des Systems. Die Gespa führt die Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS – keine Eckbälle, praktisch keine Kartenmärkte, kein Esport. Das ist für die meisten Schweizer Wettenden kein Drama, weil ohnehin ein paar Dutzend Sportarten und Wettbewerbe das Angebot dominieren. Ein echter Verlust wird es für Freunde von Nischenmärkten, exotischen Kombinationen oder anderen als klassischen Sportarten – und ein Grund, ein ausländisches Angebot überhaupt in Betracht zu ziehen. Der Bewilligungsrahmen erlaubt Livewetten, soweit eine entsprechende Bewilligung vorhanden ist; die BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Cash-Out schliesslich ist nicht reguliert, sondern Feature des jeweiligen Veranstalters und deshalb am besten in dessen eigener Beschreibung nachzuschauen.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Standard

Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die Bewilligung ist ausdrücklich ein Grossspiel nach BGS und wird von der Gespa beaufsichtigt; Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Für das Sporttip-Angebot zuständig ist das Vertragsgebiet aus neunzehn Kantonen plus Tessin und Liechtenstein.

Die Produktseite zeigt einen klar geregelten, dafür eng geführten Betrieb. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit Systemwetten arbeitet, hat hier einen Rahmen, der über den üblichen Einzelbetrag deutlich hinausgeht.

Die Auszahlungswege sind an die Bankverbindung gebunden: zweimal im Jahr kostenlos, danach 3 Prozent Kommission ab der dritten Auszahlung, Überweisung in 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Konto-Käufe sind bis zu einem Wallet-Stand von CHF 9’999 möglich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage.

Zur Verlustlimite kommt, was viele zuerst nicht wissen: Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht – der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Was folgt daraus? Wer Wert auf einen Anbieter legt, der an die schweizerische Aufsicht, an das Sperrregister und an einen Rechtsweg in der Schweiz angeschlossen ist, findet bei Swisslos den Standardfall ohne Überraschungen. Er findet aber auch einen Betreiber, der seine eigenen Limiten jederzeit anpassen kann, der zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr vorsieht und dessen Aktionsguthaben im Regelfall bescheiden ausfällt. Die Aktion ist hier nicht der Grund, das Konto zu eröffnen – sie wäre ein schlechter Grund –, und das ist die ehrlichste Aussage, die sich über dieses Angebot treffen lässt.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) – die Westschweiz mit dem einzigen grösseren Gratisbetrag

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Unternehmen nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht der von Sporttip: Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa.

Die Aktion, mit der sich die Loterie Romande in diesem Feld am deutlichsten zeigt, ist «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Auch bei der Loterie Romande gibt es Deckel: Einzahlungen auf das Spielerkonto höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Ist der Zehner in den Stadien ein gutes Angebot? Für jemanden, der ohnehin ins Stadion geht, ist es ein kleiner Rabatt in der Grösse von etwa vier bis fünf Franken Barwert – kein Grund, das Konto zu eröffnen, aber ein Grund, den Code nicht zu vergessen. Für jemanden, der nicht ins National-League-Stadion geht, existiert die Aktion praktisch nicht: Sieben Aktionstage, 7’000 Stück, eine Frist von sieben Tagen, ein Code, der nur in den Stadien zirkuliert. Dass die Westschweizer die einzige hiesige Aktion dieser Grössenordnung verantwortet, sagt mehr über die Marketingkultur der beiden Häuser als über die Vorzüge der einen oder anderen Kundenbetreuung.

IviBet – ohne Schweizer Bewilligung

IviBet tritt als internationale Marke auf und verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Was heisst das praktisch für die Wahl? Wer auf IviBet spielt, tauscht den Schweizer Rahmen gegen ein internationales Produkt mit breiterem Sportangebot ein. Er tauscht aber auch die Verlustlimiten und die Spielsperre gegen Hausregeln, die niemand in Bern prüft, und er tauscht die Schweizer Steuerlogik gegen die kantonale Praxis für ausländische Grossspiele. Wie viel Kurs auf irgendeinem Markt angeboten wird, ist von aussen nicht überprüfbar – was genau an Limiten, Zahlungswegen und Konditionen gilt, steht in den Bedingungen des Anbieters selbst, und dort ist es nachzulesen, bevor Geld fliesst. Wer den Auslandsweg nimmt, muss die Prüfung vollständig selbst machen: Das ist der Preis für die grössere Auswahl.

Pribet – ohne Schweizer Bewilligung

Pribet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei den übrigen ausländischen Marken fehlt auch hier die Anbindung an das Schweizer Aufsichtssystem.

Für die Wahl bedeutet das dasselbe Grundmuster wie bei den anderen Auslandsmarken: mehr Produkt, weniger Schutzmechanismus. Wer sich für Pribet entscheidet, sollte dies anhand dessen tun, was der Anbieter über sein Wettangebot und seine Zahlungswege öffentlich dokumentiert – Live-Märkte, Limiten, Auszahlungsfristen – und nicht anhand eines Willkommensbonus, der im Zweifel an Bedingungen hängt, die auf dieser Seite niemand geprüft hat. Ohne Schweizer Aufsicht entfällt der Mechanismus, der bei den beiden Veranstaltern immerhin die Existenz von Verlustlimiten erzwingt.

HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und hätte hier keine Wirkung. Kein Eintrag im schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Der nüchterne Punkt an dieser Marke ist die Zugänglichkeit: Sie ist in der Schweiz für viele mit ein paar Klicks nutzbar, und das macht sie attraktiv für alle, die sich vom Katalog der Gespa eingeschränkt fühlen. Es ist zugleich das, was an ihr am meisten Arbeit erfordert: Wer den Auslandsweg geht, muss selbst prüfen, was der Anbieter seinen Kunden zusichert. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern nimmt diese Prüfung eine Aufsichtsbehörde ab – hier ist sie die eigene Aufgabe. Die Adresse dafür ist das Regelwerk des Anbieters, gelesen vor der ersten Einzahlung.

BetFury (betfury.ac) – ohne Schweizer Bewilligung

BetFury wird ohne Schweizer Bewilligung betrieben; die gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert. Eine Schweizer Anerkennung gibt es nicht, ebenso wenig einen Anschluss an das Sperrregister oder einen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.

Was für einen Vergleich relevant bleibt, ist die Richtung des Produkts: Marken dieser Gruppe sind eher breit als tief und decken neben Sportwetten häufig weitere Spielarten ab, womit sich der Charakter des Kontos verschiebt. Wer in der Schweiz eine Verlustlimite für Sportwetten gesetzt hat und diese anschliessend auf einer Plattform mit anderem Zuschnitt nutzt, findet den aufsichtsrechtlichen Schutz nicht wieder, der die Limite in Bern erzwingt. Die Wahl ist also nicht nur eine Frage der Quoten, sondern der Frage, was man abgeben möchte, wenn man Schutz gegen Angebot tauscht.

BC.Game – ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert, und eine Schweizer Anerkennung existiert nicht. Kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.

Für einen Spielenden in der Schweiz ist das vor allem eine Frage des Kontos, auf dem Sportwetten liegen. Die gesetzliche Vorgabe, dass Auszahlungen nur auf ein Konto mit dem eigenen Namen möglich sind, gilt im bewilligten Schweizer Wettangebot und nicht als Hausregel für ausländische Marken. Wer dort spielt, sollte also wissen, wie das jeweilige Haus Auszahlungen handhabt und unter welchen Umständen es eine Auszahlung verweigert oder prüft – eine Information, die im Regelwerk des Anbieters steht. Ehrlich gesagt: Wer das nicht lesen möchte, ist bei einem der beiden Veranstalter besser aufgehoben, auch wenn deren Aktionsbeträge kleiner sind.

1xBet – ohne Schweizer Bewilligung

1xBet hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die allgemeinen Einschränkungen für nicht etablierte ausländische Anbieter ohne Schweizer Aufsicht.

Die Gespa nennt im Zusammenhang mit Domain-Hopping ausdrücklich Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 auf der Liste; das illustriert, wie das Blockierungssystem in der Praxis arbeitet: Domains werden blockiert, innert Stunden tauchen Ersatzadressen auf. Wer also eine Marke dieser Gruppe nutzt, bewegt sich in einem System, in dem ein Anbieter seine Adresse wechseln kann. Für den Spielenden bedeutet das ein Risiko, das er selbst trägt und selbst überwachen muss – etwaige Auszahlungsansprüche lassen sich hier nicht in der Schweiz durchsetzen.

BetOnRed – ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert. Keine Anerkennung, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Der Rat, den man hier geben kann, ist unspektakulär und für alle acht Auslandsmarken derselbe: Die Angaben, die im bewilligten System die Aufsicht prüft, muss hier der Spielende selbst prüfen – die Terms zur Auszahlung, die Bedingungen allfälliger Bonusangebote, den Umgang mit Beschwerden. Wer sich diese Mühe spart, sollte wissen, dass sie nicht verschwindet, sondern nur unsichtbar wird. Und wer es mit dem hiesigen Angebot vergleicht: Die Gespa-Liste erlaubter Märkte, die Verlustlimiten, die Spielsperre und der Steuerfreibetrag sind Werte, die ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht liefern kann.

BDMBet – ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet wird ohne Schweizer Bewilligung angeboten; die gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt ebenso wie ein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.

Bleibt die Frage, wie sich eine solche Marke in einen Vergleich einordnet. Der einzige Faktor, den ein Aussenstehender beurteilen kann, ist die eigene Erfahrung mit einem Konto: Auszahlung, Support, tatsächlich verfügbare Märkte. Das ist keine Bewilligung, aber die einzige belastbare Grundlage, die ohne Aufsicht bleibt. Wer wechseln will, sollte klein anfangen, eine Auszahlung testen und erst dann mehr Kapital dort liegen lassen.

Warum die ausländischen Marken zu einem Schweizer Wettvergleich gehören

Die acht Namen stehen hier, weil Schweizer Spielende auf sie stossen – über Suchanfragen, über Sponsoring, über Empfehlungen. Sie nicht zu nennen, wäre blauäugig; sie als gleichwertige Schweizer Anbieter zu präsentieren, wäre falsch.

Der Unterschied lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Ein bewilligter Veranstalter nimmt Ihnen die Prüfarbeit ab, ein nicht bewilligter nicht. Kein Anbieter ohne Bewilligung wird auf dieser Seite legal oder sicher genannt, und keiner der acht wird mit einem der beiden Schweizer Veranstalter in eine Gruppe gestellt. Wiederum: Wer auf einem dieser Portale spielt, verstösst nicht gegen das Gesetz – verantwortlich für sein Geld ist er dort aber selbst.

Ein Detail, das manchen überrascht: Wann immer die Rede von ausländischen Anbietern ist, fällt der Begriff der Blockierung. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Das ist kein Zufallstreffer: Es beschreibt, wie regelmässig Schweizer Behörden die Nutzung einzelner Anbieter zu unterbinden versuchen.

Die Grundlagen: Wie eine Freiwette rechnet und was sie unterscheidet

Wir kommen zum Kern zurück und sortieren die Begriffe, weil hier die meisten Missverständnisse entstehen.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Eine normale Wette kommt aus der eigenen Tasche. Der Einsatz wird mit dem Konto verrechnet, und im Gewinnfall liegt er im Auszahlungsbetrag wieder drin. Eine Freiwette kommt aus dem Guthaben des Veranstalters: Sie ist ein Betrag, der als Spielguthaben gebucht wird, mit dem gesetzt werden kann, der aber im Gewinnfall nicht mitbezahlt wird. Der Unterschied liegt also nicht in der Wette, sondern in der Herkunft des Einsatzes und darin, wo er im Gewinnfall steht.

Bei Sporttip heisst es dazu schlicht und ohne Marketing: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote. Dass der Einsatz der Freiwette nicht Teil der Auszahlung ist, folgt aus dem Charakter des Guthabens. Bei ausländischen Anbietern kann das Wort für dasselbe Produkt abweichen: Einige sprechen von einem Free Bet, andere von einem Bonus. Entscheidend ist immer, ob der Einsatz auszahlbar ist und ob das Guthaben nach einem Gewinn überhaupt ausgezahlt wird.

Umgekehrt ist das Wort «Bonus» im Schweizer Rechtsrahmen kein Rechtsbegriff. Im Gesetz geht es um Gratisspiele und Gratisguthaben, und beides braucht Zustimmung. Wer die Werbung liest, liest eine Marketingkategorie; wer die Bedingungen liest, liest, was tatsächlich gilt.

Und noch ein Begriff, der auf Schritt und Tritt auftaucht und die Steuerfrage berührt: der Steuerfreibetrag, oben auf Bundesebene bei CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 und CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Ein typischer Wettender gewinnt nichts davon – es hilft, dass kein Jäger nach einem Folgeschreiben kommen muss.

Für wen welche Wahl passt

Die Schweiz macht es einem leicht, weil die Wahl klein ist. Wer im Vertragsgebiet wohnt, findet zwei Veranstalter. Zwischen ihnen entscheidet der Wohnsitz, nicht der Geschmack. Wer in der Westschweiz wohnt und lieber bei der Loterie Romande spielt, kann dort nicht einfach ein Konto eröffnen, wenn sie im Swisslos-Gebiet wohnt – die Aufteilung des Landes ist keine Empfehlung, sondern eine Grenze.

Für die meisten Lesenden heisst das: Der Vergleich zwischen Schweizer Veranstaltern reduziert sich auf Produktunterschiede, die klein sind, aber nicht null: die Sporttip-Features wie der Kombiboost mit seinen Staffeln und die klar geregelte Auszahlung ohne Kommission bis zur zweiten Abhebung, gegenüber einem Westschweizer Angebot, das in dieser Saison mit dem einzigen kleinen Gratisguthaben aufgefallen ist, das eine Karte überhaupt noch ausgibt.

Wer sein Wettangebot breiter wünscht – mehr Sportarten, mehr Märkte, mehr Live-Optionen –, findet dieses Mehr nicht in der Schweiz. Er findet es auf den ausländischen Portalen und zahlt dafür mit der gesamten Schutzarchitektur: keine Verlustlimite, die eine Aufsicht erzwingt, keine Spielsperre, die in einem Register steht, kein Schweizer Rechtsweg, ein kantonal unterschiedliches Steuerregime und die Möglichkeit, dass die Adresse blockiert wird.

Wer sich das im Einzelfall überlegt: Das relevante Kriterium ist nicht, ob der Anbieter beworben wird, sondern wie sehr er die eigene Wettgewohnheit stützt. Wer täglich kleine Wetten abschliesst, hat mit einer Marge, die fünf Prozent statt zwei oder drei beträgt, und zwei kostenlosen Auszahlungen im Jahr mehr Kosten als mit jedem Willkommensguthaben. Wer sich eine einzige grosse Wette im Jahr leistet, für den ist die Bewilligungsfrage selbst der wichtigste Punkt – bei einer grossen Summe wiegt der Unterschied zwischen einem Schweizer Rechtsweg und keinem schwerer als jede Quote. Die Position lässt sich auf einen Satz bringen: Wer Betreuung, eine klare Regel und eine Instanz in der Schweiz schätzt, bleibt bei den beiden Veranstaltern. Wer den grösseren Katalog will, spielt ohne Versicherung – mit allen Konsequenzen und voller Verantwortung für die eigene Durchsicht der Bedingungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Eine Freiwette ist ein Spielguthaben des Veranstalters, mit dem eine Wette bezahlt wird. Bei einer Wette mit eigenem Geld ist der Einsatz Teil der Auszahlung – bei einer Freiwette dagegen nicht: Im Gewinnfall wird nur der aus Quote und Einsatz errechnete Betrag abzüglich der nicht auszahlbaren Einsatzsumme ausbezahlt.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, bei anderen Grossspielen als Lotterien zusätzlich eine Spielbewilligung. Diese Zustimmung ist 2025 sparsam erfolgt: Die Aufsicht nennt 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote; zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Vom Auszahlungsbetrag bleibt damit der Einsatz abziehbar, weil das eingesetzte Guthaben selbst nicht auszahlbar ist.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Bei einer Aktion der Loterie Romande war das Guthaben sieben Tage zur Eingabe und dreissig Tage gültig, die Stückzahl war begrenzt und das Guthaben nicht auszahlbar. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Die Limiten gelten unabhängig davon, ob mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben gesetzt wird.

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt er auf Bundesebene bei CHF 1’071’000. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine einzelne kantonale Zahl.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»