Afrika-Cup wetten in der Schweiz – zwei erlaubte Wege und zehn Namen, die keiner davon sind
Stand: 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Bewilligungs- und Verbotslisten der Gespa.

Ein Endturnier, das keiner der beiden Schweizer Veranstalter selbst austrägt, und ein Markt, der trotzdem jedes Mal neu auf dem Wettschein steht: Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup setzen will, kann das auf genau zwei Wegen tun, und beide Wege haben einen Wohnsitz als Eintrittspreis. Wer in einem der Westschweizer Kantone gemeldet ist, kommt bei der Loterie Romande nicht weiter — und umgekehrt genauso. Das ist keine Formalie, sondern die erste Entscheidung, die vor jeder Quote steht.
Die zweite Entscheidung ist unangenehmer. Rund um einen Afrika-Cup tauchen jedes Mal dieselben Namen auf, und keiner davon hat hier eine Bewilligung. Die Gespa führt eine Sperrliste, über die Schweizer Telekom-Anbieter ausländische Domains per DNS blocken — Ende 2025 standen 671 Domainen darauf, und geblockte Adressen werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Wer einen dieser Anbieter nutzt, spielt auf einem Feld, das die Schweiz weder kontrolliert noch schützt. Das ist kein Moralvortrag, sondern eine Tatsache über die Durchsetzbarkeit einer Auszahlung.
Was also folgt daraus für einen, der einfach nur auf Ägypten, Senegal oder Nigeria setzen will? Dass er zuerst klärt, wo seine Adresse ihn überhaupt zulässt, und dass er dann hinnimmt, was der erlaubte Weg an Enge mitbringt: eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, einen Schweizer Verrechnungskreis und Limiten, die er selbst setzen muss, bevor er den ersten Wettschein ausfüllt.
Ein Turnier, das die Schweiz nicht ausrichtet: was beim Afrika-Cup auf dem Spiel steht
Wer über einen Afrika-Cup redet, muss zuerst zwei Ausgaben auseinanderhalten, sonst verschiebt sich jedes Datum um ein Jahr. Die letzte Endrunde, der Afrika-Cup 2025, lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen — verschoben vom Sommer 2025 auf den Jahreswechsel, weil sich der Termin mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 schnitt. Die nächste Ausgabe, der Afrika-Cup 2027, ist vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda angesetzt; zur Qualifikation haben sich 54 Mannschaften gemeldet.

Ausrichter ist die CAF, die den Wettbewerb seit 1957 trägt. Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 treten 24 Mannschaften an; nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden. Diese Zahlen sind für einen Wetten-Leser nicht Dekoration. Sie erklären, warum der Markt jedes Mal neu entsteht: ein Turnier mit 24 Teilnehmern und einem Modus, der in sechs Vierergruppen startet und danach in ein K.-o.-System mit Verlängerung und Penaltyschiessen mündet, erzeugt zwangsläufig mehr Märkte als ein Turnier mit acht Mannschaften.
Der Modus ist der eigentliche Grund, warum Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz ein Nischenthema bleiben, obwohl das Turnier gross ist. Es gibt keine Schweizer Beteiligung, also keinen Anlass für die grosse Vorberichterstattung, die eine EM oder WM begleitet. Der Rahmen, in dem man sich bewegt, ist die Gruppenphase mit sechs Vierergruppen — die Gruppenersten und -zweiten kommen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten —, danach Viertelfinals, Halbfinals und Finale. Wer den Turnierbaum kennt, kennt auch die Zeitpunkte, an denen Quoten überhaupt erst entstehen.
Dazu kommt ein Detail, das diesen Wettbewerb von jedem europäischen Turnier unterscheidet: Der Afrika-Cup 2025 endete nicht mit dem Schlusspfiff. Im Finale vom 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate später wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Brahim Díaz aus Marokko wurde mit fünf Toren Torschützenkönig, im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten 4:2 im Elfmeterschiessen.
Was heisst das für jemanden, der auf ein Finale setzt? Dass der sportlich sichtbare Ausgang und der Ausgang, der am Ende auf dem Wettschein steht, auseinanderfallen können — nicht wegen eines Fehlers des Veranstalters, sondern weil der Verband nachträglich entscheidet. Wer auf ein Endspiel setzt, setzt auf ein Ergebnis, das noch Gegenstand eines Verfahrens sein kann.
Grundeinstieg: Einsatz, Quote und was am Ende auf dem Konto landet

Was beim Setzen wirklich passiert
Zwei Zahlen entscheiden über jede Wette, und nur eine davon sieht man auf dem Wettschein. Die Quote sagt, was aus dem Einsatz wird: Bei einer Quote von 2.10 bringt ein Einsatz von CHF 100 im Erfolgsfall CHF 210 zurück, davon CHF 110 Nettogewinn. Diese Rechnung ist linear und emotionslos — sie sagt nichts darüber, ob die Wette gut ist. Sie sagt nur, was sie zahlt.
Die zweite Zahl versteckt sich im Verhältnis der Quoten eines Marktes zueinander. Ein Buchmacher setzt Quoten nicht so, dass sie sich zu 100 Prozent addieren, sondern so, dass sie sich zu mehr addieren. Das ist die Marge, und sie ist der Grund, warum ein Markt für die Gegenseite immer leicht unvorteilhaft aussieht.
Nehmen wir einen illustrativen 1X2-Markt mit den Quoten 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Remis und 3.60 für Auswärtssieg. Kein zitiertes Angebot, sondern ein Beispiel, um die Mechanik zu zeigen. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 geteilt durch die Summe von 1/2.10, 1/3.40 und 1/3.60 — das sind 0,4762 plus 0,2941 plus 0,2778, zusammen 1,0481. Der Auszahlungsanteil beträgt also rund 95,4 Prozent, die Marge rund 4,6 Prozent. Diese Zahlen gelten für dieses eine illustrierte Beispiel, nicht für irgendeinen Veranstalter und nicht für irgendein Afrika-Cup-Spiel.
Was bedeutet das konkret? Bei diesem Beispielmarkt bleiben von jedem CHF 100, die auf die drei Ausgänge zusammen gesetzt werden, statistisch etwa CHF 4.60 beim Buchmacher. Nicht weil er schummelt, sondern weil er den Markt so gebaut hat. Der Leser sieht es nur nicht, weil auf dem Wettschein nur seine eigene Quote steht.
Wenn mehrere Spiele auf einen Schein kommen
Kombiniert man zwei Spiele, multiplizieren sich die Quoten zu einem einzigen Preis. Aus 2.10 und 3.40 werden 7.14, aus CHF 100 Einsatz werden CHF 714 zurück. Der Gewinn wirkt grosszügiger, aber die Marge wird nicht kleiner — sie liegt jetzt zweimal im Schein. Genau das ist der Kern und der Grund, warum Kombiwetten bei Gelegenheitswettern beliebter sind als bei Leuten, die nachrechnen.
Unterhalb der Quote liegt noch eine dritte Grösse, die bei jedem Turnier zum Problem wird: die reguläre Spielzeit. Sporttip definiert sie als reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Beim Afrika-Cup ist das keine Feinheit. Ein K.-o-Spiel endet eben häufig nicht nach 90 Minuten, und wer «Senegal gewinnt» tippt, hat in der Regel auf 90 Minuten getippt.
Was in der Schweiz überhaupt angeboten werden darf
Die Schweiz kennt keine offene Wettszene. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und liegen bei der Gespa, nicht bei der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Erlaubt sind zwei Veranstalter, und was ein Veranstalter zeigen darf, steht auf einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten — Qualifikationsrunden nur, wenn sie darauf steht, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dort, wo die Rangliste die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Kurz- und Kartenmärkte stehen dort nicht, ein Esport-Abschnitt ebenso wenig. Livewetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat.
Für einen Afrika-Cup-Wetter heisst das: Der Turnierbaum selbst interessiert ihn weniger als die Frage, welche Spielarten sein Veranstalter überhaupt anbietet. Was nicht auf der Liste steht, kann er nicht setzen — nicht weil sein Buchmacher unfreundlich ist, sondern weil der Rahmen geschlossen ist.
Zwei Veranstalter, die einen Wohnsitz voraussetzen
Swisslos und Sporttip: das Vertragsgebiet als Eintritt
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Onlinekonto bekommt nur, wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält.
Die Hürde liegt also nicht bei der Quote, sondern bei der Meldeadresse. Wer in Genf sitzt, kommt bei Sporttip nicht hinein. Wer in Zürich sitzt, nicht bei Jouez Sport. Das ist die wichtigste praktische Einschränkung des Schweizer Wettmarkts, und sie hat mit dem Afrika-Cup nichts zu tun — sie gilt für jede Wette.
Swisslos wirtschaftet öffentlich: Für 2025 verteilte sie einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Loterie Romande und Jouez Sport: 2’350 Verkaufsstellen, sechs Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Wer dort gemeldet ist, hat einen zweiten legitimen Weg — mit derselben Bewilligungsgrundlage, aber einer anderen Organisation.
Wie die beiden Wege auseinandergehen
Der Unterschied zwischen den beiden liegt nicht in der Sicherheit, sondern in der Reichweite. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die Westschweiz. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach dem Geldspielgesetz, beide stehen unter Gespa-Aufsicht, und beide dürfen nur anbieten, was auf der Liste steht. Ein Leser wählt nicht zwischen besser und schlechter, sondern zwischen dem einen und dem anderen, je nachdem, wo er gemeldet ist.
Und genau hier wird es für Afrika-Cup-Wetten interessant, denn keiner der beiden Veranstalter richtet das Turnier aus, und keine Schweizer Mannschaft spielt mit. Der Umfang des Angebots hängt davon ab, ob Ereignis und Wettart durch die Behörde freigegeben sind — wer Sicherheit will, hat sie, wer Auswahl will, muss damit leben.
Kein Graubereich, sondern ein Verbot: was ein Auslandsanbieter hier wert ist
Die Regelung, in einem Satz, den man kennen sollte
Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz. Ausländische Bewilligungen — Curaçao, Malta, Deutschland oder jedes andere Land — entfalten hier keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler selbst wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft.
Das heisst nicht, dass die Teilnahme risikofrei wäre. Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert keine Schweizer Aufsicht, die einen fairen Ablauf kontrolliert. Man kann sich beschweren — bei wem eigentlich?
Was die Sperrliste bedeutet und was sie nicht bedeutet
Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domainen. Die Wirkung hält nicht lange: Geblockte Adressen werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt unter den ersetzten Adressen Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht auf der Liste.
Wer verstehen will, was das praktisch heisst, muss einen Schritt weiterdenken. Ein DNS-Block ist eine Umleitung, kein Versperren des Kontos. Ein bestehendes Guthaben bei einem blockierten Anbieter ist damit nicht verschwunden und auch nicht weggezaubert — es ist nur über die blockierte Adresse nicht mehr erreichbar. Auszahlung, Support, Streitfall: all das läuft über Kanäle, die die Schweiz nicht mehr kontrolliert. Das ist keine Drohung, das ist eine Ablaufbeschreibung.
Ein zweiter Punkt wird regelmässig übersehen: Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, geniesst keinen schweizerischen Verrechnungssteuerschutz, und die kantonale Praxis kann solche Gewinne vollständig als Einkommen erfassen. Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt, zahlt auf einen kleinen Gewinn, der bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter steuerfrei wäre.
Kein Kontakt zum Sperrregister
Wer sich in der Schweiz sperren lässt, landet in einem schweizweiten Register. Bei Swisslos ist der produktbezogene Selbstausschluss für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in dieses Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Ein ausländischer Anbieter hängt an diesem Register nicht — eine Sperre, die man für sich selbst als Schutz eingerichtet hat, verliert dort ihre Wirkung vollständig.
Das ist der Punkt, an dem die Bequemlichkeit eines Auslandsanbieters ihren Preis nennt. Ein Werkzeug, das man einmal wirklich braucht, ist nicht angeschlossen.
Was ein Spieler selbst in die Hand nehmen muss: Limiten, Sperre und der Kontobegriff
Verlustlimiten setzen, bevor gesetzt wird
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Reihenfolge — zuerst Limite, dann Wette — ist der entscheidende Punkt. Nachträglich lässt sich nichts mehr geradeziehen: Eine Erhöhung blockiert drei Tage, und in diesen drei Tagen gilt die kleinere Zahl.
Die Limite ist ein Instrument des Spielenden, nicht des Staates. Das Geldspielgesetz verlangt, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt; von Gesetzes wegen tritt eine Erhöhung nach 24 Stunden in Kraft, die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer also glaubt, der Markt reguliere sich schon von allein, irrt — er reguliert sich über die Zahl, die der Spieler selbst eingetragen hat.
Die Spielsperre und der Weg dorthin
Neben der Limite steht die Sperre. Das Geldspielgesetz regelt die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und den Selbstausschluss in einem gemeinsamen Register. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wer sich nicht sicher ist, was für ihn der richtige Schritt ist, wendet sich an eine Beratungsstelle oder an die kantonale Steuerverwaltung, wenn es um Steuerfragen geht — beides kostet nichts und ersetzt keine Vermutung durch eine Zahl.
Ein Konto, ein Name, keine Kreditlinie
Sportwetten sind in der Schweiz Personen ab 18 Jahren zugänglich, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Onlinekonto erfordert einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis einen in der Region des Veranstalters; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredit an Spielende ebenso wenig. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache.
Wer sein Limitenverhalten prüfen will, sollte diese eine Zahl ins Auge fassen: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Verkaufspunkt ist also nicht streng — was bedeutet, dass er bei den Limiten im eigenen Konto beginnt und nicht an der Verkaufstheke.
Was eine Wette auf ein Turnier ohne Schweizer Beteiligung verlangt
Die Zeitpunkte, an denen Quoten entstehen
Ein Turnier, das im Juni 2027 beginnt, hat im 2026-Herbst noch keine Gruppenauslosung. Wer jetzt auf ein Finale setzen will, findet im Kern nur Langzeitmärkte — und das ist kein Mangel des Angebots, sondern die Natur eines vierjährigen Turnierrhythmus. Je näher die Ausgabe rückt, desto mehr Märkte entstehen: erst die Gruppenphase, dann Viertelfinals, Halbfinals, Finale.
Wer Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz plant, sollte zwei Orte unterscheiden. Der eine ist das Gruppenspiel mit 24 Mannschaften und sechs Vierergruppen, aus denen die Ersten und Zweiten weiterkommen, dazu die vier besten Gruppendritten. Der andere ist das K.-o-System mit Verlängerung und Penaltyschiessen bei Gleichstand — und damit die Frage, ob eine Wette auf den Spielausgang die Verlängerung einschliesst.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Das ist keine Randnotiz für ein Turnier, dessen Finale in der Verlängerung entschieden wurde. Wer auf einen Sieger tippt, meint in der Regel das Ergebnis nach 90 Minuten.
Die Ausgangslage im Blick behalten
Der Afrika-Cup 2025 hat gezeigt, wie sehr sich das Bild eines Turniers nachträglich verschieben kann: Der sportliche Ausgang des Finales wurde von der CAF zwei Monate später zuungunsten Senegals gewertet, der Verband legte Berufung beim CAS ein. Für einen Wetter ist das eine Erinnerung daran, dass ein Ereignis erst dann abgeschlossen ist, wenn es das auch formell ist — und dass Quoten sich auf Zwischenstände und Sportabläufe beziehen, nicht auf endgültige Verbandsentscheide.
Wie Quoten bewertet werden, wenn derselbe Markt mehrfach existiert
Wer auf ein Afrika-Cup-Spiel setzt, sieht drei oder mehr Quoten für dieselben drei Ausgänge. Der Vergleich beginnt mit dem Quotenschlüssel des Marktes: der Anteil des Gesamteinsatzes, den ein Markt zurückzahlt, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der einzelnen Quoten. Die Marge ist 100 Prozent minus diesen Wert.
Im Beispielmarkt mit 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt sich ein Quotenschlüssel von rund 95,4 Prozent und eine Marge von rund 4,6 Prozent. Das ist ein Wert für dieses illustrierte Beispiel — kein gemessener Wert irgendeines Veranstalters und kein Afrika-Cup-Markt. Beim nächsten Markt, dem nächsten Tag und der nächsten Wettart sieht die Zahl anders aus.
Der Leser kann diese Zahl selbst prüfen, und er sollte es tun, wenn er wirklich vergleichen will. Drei Quoten aus dem Wettprogramm zusammenzählen, den Kehrwert jeder Quote bilden, dann 1 geteilt durch die Summe — und schon liegt der Auszahlungsanteil des Marktes vor ihm. Rechnerisch sind das drei Divisionen und eine Addition. Was man nicht machen kann, ist einen dieser Werte auf einen anderen Markt zu übertragen: Der Schlüssel eines 1X2-Marktes sagt nichts über den eines Handicap-Marktes, und der Schlüssel eines Fussballspiels nichts über den eines anderen Sports.
Wer diesen Griff beherrscht, ist bei jedem Anbieter in der Lage, die Frage zu beantworten, die auf der Seite keiner Marketingabteilung steht: Wie viel lässt der Buchmacher für sich. Der Rest ist Geschmack.
Was den Wettschein sonst noch teuer macht
Quotenboosts, Profitboosts und ihre Grenzen
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die klassische Formulierung für «Ja, aber»: Der Boost ist echt, und er stirbt, sobald man die Wette vorzeitig schliesst.
Der Kombiboost und seine Bedingung
Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 Prozent für vier, 20 Prozent für sieben, 40 Prozent für zehn und 100 Prozent für fünfzehn solcher Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Mechanik verdient einen zweiten Blick. Der Sprung von 5 auf 20 Prozent beim siebten Pick ist eine andere Welt als der von 20 auf 40 beim zehnten. Wer sich vom letzten Sprung auf 100 Prozent anziehen lässt, baut einen Schein, der sechzehn Spiele braucht, um einzuschlagen — und mit jedem zusätzlichen Leg steigt die Marge, die im Schein steckt. Der Kombiboost belohnt nicht den, der viel weiss, sondern den, der viele Spiele zusammenpackt.
Cash-Out ist kein Ausstiegsrecht
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der gebotene Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn der nicht vorzeitig geschlossenen Wette, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist eine Funktion des Veranstalters, keine Regulierungssache — das Geldspielgesetz regelt Cash-Out nicht. Der Nebensatz «kann jederzeit geändert werden» ist dabei der einzige, den man wirklich lesen muss. Ein Werkzeug, das verschwinden darf, ist kein Sicherheitsnetz.
Livewetten und der Wettbewerb, der nicht stattfindet
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf einen Afrika-Cup-Match setzt, sollte diese Regel kennen, bevor er in einer aufgeregten Minute auf einen Elfmeter tippt: Die Wette kann zu 1.00 zurückkommen, und das bedeutet den Einsatz zurück, nicht den Gewinn.
Was die Schweiz nicht hat, ist ein Wettbewerb um Liveprodukte. Zwei Veranstalter, eine Liste, dieselbe Aufsicht. Wer bei einem Afrika-Cup-Spiel in der 88. Minute einen Markt sucht, den einer der beiden nicht führt, findet ihn nicht beim anderen, sondern im Ausland — und dort ohne Rückgriff.
Die Abhängigkeit zwischen zwei Wetten auf demselben Schein
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Afrika-Cup heisst das konkret: Wer «Marokko erreicht das Finale» und «Marokko wird Turniersieger» auf einen Schein legt, hat zwei Bedingungen, aber nur ein Ereignis — und wenn die Funktion nicht greift, ist der ganze Schein offen für Ungültigerklärung.
Der Vergleich: zehn Namen, zwei Bewilligungen
Wer Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz sucht, stösst auf zwei Arten von Namen. Die ersten beiden sind bewilligte Veranstalter mit einer Adresse, einer Aufsicht und einem Vertragsgebiet. Die übrigen acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Sie sind hier erreichbar, sie unterliegen aber keinem Schweizer Recht, keinem Schweizer Sperrregister und keinem Schweizer Rückgriff. Die folgende Einordnung nennt für jeden die Bewilligungslage und, wo es eine gibt, den berichteten Veranstalter.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle ist kürzer, als sie aussieht, und sie sagt mehr durch das, was in der zweiten Spalte fehlt, als durch das, was dasteht. Acht der zehn Namen haben in der Schweiz keinen Status — nicht einen schlechteren, sondern keinen. Das ist der Unterschied, den kein Bonus überdeckt: Bei einem bewilligten Veranstalter ist eine Auszahlung eine Forderung innerhalb eines geregelten Rahmens, bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist sie eine Erwartung an ein Unternehmen in einer Jurisdiktion, die man selbst nicht anrufen kann.
1. Swisslos Sporttip: der Standardweg für die Deutschschweiz
Sporttip ist das Produkt, das die meisten Deutschschweizer beim Wort Sportwetten überhaupt meinen, und es ist der Referenzrahmen für alles andere auf dieser Seite. Die Bewilligungsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen; der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — ausserhalb dieses Gebiets gibt es kein Konto.
Der betriebswirtschaftliche Rahmen ist ungewöhnlich transparent: Für 2025 standen CHF 562 Mio. Reingewinn zu Buche, davon CHF 506 Mio. für die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. für die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten kamen CHF 109 Mio. zusammen, nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer hier setzt, finanziert am Ende Sportförderung und Kantonskassen mit — ein Umstand, der die Marge in einem anderen Licht zeigt als bei einem Anbieter, dessen Gewinn in eine Privatkasse fliesst.
Die Einsatzgrenzen sind eng und stehen in den Bedingungen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Afrika-Cup-Wetter bedeutet das: Ein Langzeitschein auf den Turniersieger ist möglich, aber wer mit vierstelligen Beträgen arbeiten will, landet schnell an der Wand — nicht weil der Veranstalter es sich kurzfristig anders überlegt, sondern weil die Regel von Anfang an so aussieht.
Dazu kommen die Verlustlimiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Und die Sperre: produktbezogen 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung, unbefristet über das schweizweite Register mit Wirkung bis in die Casinos und nach Liechtenstein.
Was heisst das für den Afrika-Cup konkret? Sporttip bietet Livewetten an, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Bet Builder für abhängige Ereignisse, Quoten- und Profitboosts für Online-Prematch-Einzelwetten und einen Kombiboost ab vier Voraussagen. Auf der Gegenseite stehen ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette, ein Cash-Out, den Swisslos jederzeit ändern kann, und eine Quote 1.00 in spielentscheidenden Live-Situationen. Die Enge ist echt, und sie ist der Preis für die Aufsicht.
Fazit: Für einen Wetter in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein ist Sporttip nicht die naheliegende, sondern die einzige Wahl innerhalb des bewilligten Rahmens — und das entscheidende Merkmal dieses Wegs ist nicht das Angebot, sondern der Umstand, dass der Veranstalter eine Bewilligung hält, die auf dem Schein eines Auslandsanbieters fehlt.
2. Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, andere Seite
Jouez Sport ist das Gegenstück für die Westschweiz und funktioniert nach derselben Logik: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa, offen für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende stehen für ein Netz, das stark auf den stationären Vertrieb setzt.
Für Afrika-Cup-Wetten ist der entscheidende Punkt, dass Jouez Sport nicht die Alternative zu Sporttip ist, sondern dessen Spiegelbild. Ein Leser mit Wohnsitz in Genf kann nicht wählen, ob er lieber bei Sporttip setzt; ein Leser in Zürich kann nicht zu Jouez Sport. Die Wahl, die dieser Weg anbietet, ist keine Produktwahl, sondern eine Wohnsitzfrage — und wer sie geklärt hat, hat auch entschieden, wie viele Verkaufsstellen ihm für Einzahlungen zur Verfügung stehen.
Fazit: Der zweite bewilligte Weg unterscheidet sich vom ersten nicht in der Sicherheit, sondern in der Erreichbarkeit — welchen der beiden ein Leser überhaupt betreten darf, entscheidet seine Meldeadresse, und alles Weitere folgt daraus.
3. Bruce Bet: kein Schweizer Status
Bruce Bet tritt unter einer ausländischen Adresse auf und hält keine Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz ist nicht erstellt, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung — der Anbieter steht ausserhalb des Bewilligungsrahmens, den das Geldspielgesetz für Sportwetten vorsieht. Er hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rückgriff, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken.
Was ein Wetter bei einem solchen Anbieter gewinnt, ist ein grösseres Sortiment und eine freiere Preisgestaltung. Was er verliert, ist die Durchsetzbarkeit: Eine Auszahlung ist eine Frage des Vertrauens in ein Unternehmen, das keiner Schweizer Aufsicht unterliegt, und eine Sperre, die er sich selbst auferlegt hat, wird dort nicht gelesen. Wer sein Budget über die Verlustlimite steuert, verliert dieses Steuerungsinstrument vollständig.
Fazit: Ohne Bewilligung ist die interessantere Frage nicht die Quote, sondern der Weg zur Auszahlung — und dieser Weg führt durch keine Stelle, die eine Schweizer Adresse geltend machen kann.
4. 1xBet: kein Schweizer Status
1xBet hält keine Schweizer Bewilligung, und eine berichtete Lizenz bleibt hier ohne Wirkung. Es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und dann per DNS blockiert werden.
Ein Anbieter dieser Grösse lockt mit einer Angebotsbreite, die die beiden bewilligten Veranstalter strukturell nicht erreichen können — nicht aus Unfähigkeit, sondern weil ihre Liste geschlossen ist. Der Preis für diese Breite ist derselbe wie bei allen Anbietern ohne Bewilligung: Steuerbehandlung nach kantonaler Praxis, kein Schutzinstrument, und ein Konto, dessen Erreichbarkeit von einer Domain abhängt, die jederzeit auf einer Liste stehen kann.
Fazit: Die Angebotsbreite ist der eigentliche Köder, und die Verlustlimite, die man sich in der Schweiz setzt, ist das erste, was auf dieser Seite fehlt.
5. Funbet: kein Schweizer Status
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz besteht nicht und würde in der Schweiz ohnehin keine Wirkung entfalten. Der Anbieter ist nicht ans hiesige Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rückgriff, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und anschliessend per DNS blockiert werden.
Für Afrika-Cup-Märkte ist das eine Frage der Rechnung, die am Ende aufgeht oder nicht. Wer dort setzt, tauscht Schweizer Aufsicht gegen ein grösseres Programm — und bezahlt diesen Tausch mit dem Verlust des Rückgriffs für den Fall, dass eine Auszahlung stockt.
Fazit: Der Anbieter ist erreichbar, aber nicht verantwortlich — und für den Fall, dass eine Auszahlung zum Streitfall wird, existiert von der Schweiz aus keine ansprechbare Stelle.
6. Boomerang Bet: kein Schweizer Status
Boomerang Bet erscheint ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz ist nicht erstellt, und sie hätte in der Schweiz keine Kraft; der Anbieter steht ausserhalb des Bewilligungsrahmens, hängt nicht am Sperrregister, bietet keinen Schweizer Rückgriff und kann per DNS blockiert werden.
Was hier auffällt, ist weniger der Anbieter selbst als die Selbstverständlichkeit, mit der solche Namen in Suchergebnissen rund um ein Turnier auftauchen. Wer Afrika-Cup-Wetten sucht, findet sie reihenweise — und muss selbst wissen, dass keiner dieser Namen in der Schweiz etwas darf.
Fazit: Auf einem Konto ohne Schweizer Bewilligung ist der Gewinn nur so viel wert wie die Bereitschaft des Anbieters, ihn tatsächlich zu überweisen.
7. BetLabel: kein Schweizer Status
BetLabel hält keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz gilt als nicht erstellt und entfaltet hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa mit DNS-Blockade durch die hiesigen Telekom-Anbieter.
Der praktische Unterschied zu den bewilligten Wegen liegt im Umgang mit dem eigenen Budget. Bei Swisslos setzt der Spielende die Verlustlimite vor der ersten Teilnahme und kommt nur über eine 72-Stunden-Wartefrist wieder nach oben. Bei einem Anbieter ausserhalb des Systems existiert dieser Mechanismus nicht in verlässlicher Form, und die Selbstkontrolle bleibt dem Spielenden allein überlassen.
Fazit: Der Unterschied liegt weniger in der Quote als in der Frage, wer die Bremse bedient — und ohne Anschluss ans Sperrregister ist das immer der Spielende selbst.
8. Gamdom: kein Schweizer Status
Gamdom hat keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete Lizenz ist nicht erstellt und in der Schweiz ohne Wirkung. Es besteht kein Kontakt zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Für einen Wetter mit Afrika-Cup-Interesse ist der massgebliche Punkt die Steuer. Gewinne bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, geniesst diesen Schutz nicht, und einzelne Kantone erfassen solche Gewinne unabhängig von der Höhe. Das ist der stille Kostenposten, der auf keinem Wettschein steht.
Fazit: Die Steuerfrage ist der eigentliche Preisunterschied zwischen den beiden Gruppen — und sie fällt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zuungunsten des Spielenden aus.
9. Pribet: kein Schweizer Status
Pribet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; eine berichtete Lizenz ist nicht erstellt, und sie hätte hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, mögliche Sperrlisten-Aufnahme mit DNS-Blockade.
Wer die beiden bewilligten Wege kennt, sieht bei solchen Anbietern zuerst das, was fehlt, und erst danach das, was da ist. Genau umgekehrt liest es sich auf einer Werbeseite. Der Unterschied zwischen beidem ist der eigentliche Inhalt einer Entscheidung über den Afrika-Cup-Wettanbieter.
Fazit: Die Reihenfolge, in der man ein Wettangebot prüft, entscheidet über das Ergebnis — wer zuerst nach Schutz fragt und dann nach Quoten, kommt bei diesem Anbieter gar nicht erst an.
10. WirWetten: kein Schweizer Status
WirWetten erscheint ohne Schweizer Bewilligung, und eine berichtete Lizenz ist nicht erstellt; in der Schweiz hat sie keine Kraft. Der Anbieter ist nicht ans Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rückgriff, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Die Schweizer Aufsicht veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Genau das ist die härteste Aussage dieser Seite: Es gibt keine Grauzone mit vielen halblegalen Anbietern, sondern ein Bewilligungsregime mit zwei Namen und einem Instrument, das die übrigen aus dem Zugang herausnimmt.
Fazit: Ein Name auf einer Domain ist kein Ersatz für eine Bewilligung — und die Sperrliste macht aus dem Unterschied eine technische Tatsache.
Steuern: der Freibetrag und der Kanton, den man selbst fragen muss
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb ist die einzig belastbare Antwort «je nach Kanton». Wer die Zahl für seinen Wohnkanton braucht, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater — alles andere wäre geraten. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht; wer eine solche Zahl irgendwo liest, liest über einen anderen Markt.
Für den Afrika-Cup-Wetter heisst das in der Praxis: Ein typischer Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag, bleibt also ohne Einkommenssteuer und ohne Verrechnungssteuer. Der Unterschied zwischen bewilligt und nicht bewilligt liegt nicht in der Schwelle, sondern darin, ob die ausländische Praxis des Wohnkantons den Gewinn unabhängig von der Höhe erfasst — und das tut sie in einzelnen Kantonen.
Was ein Gratisspielguthaben in der Schweiz bedeutet
Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist ein Wort aus der Rechtsordnung, nicht aus der Werbung, und es ändert die Erwartungshaltung: In der Schweiz gibt es kein Rennen um immer grössere Willkommenspakete, weil der Rahmen es nicht hergibt. Wer ein solches Guthaben prüfen will, liest die Bedingungen des Veranstalters — Beträge und Konditionen kommen aus dessen eigenen Bedingungen und aus nichts sonst.
Die Werbung ist ebenfalls gebunden. Sie darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Für Werbung, die Wetten bewirbt, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, gilt ein Verbot, das mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt ist. Eine Sperrstunde für Werbung existiert nicht. Für einen Leser folgt daraus nur eines: Ein Anbieter, den er hier nicht sehen sollte, bietet auch nichts an, was hier erlaubt wäre.
Für wen welcher Weg passt
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat genau einen Weg mit Schweizer Bewilligung, und er sollte wissen, dass dieser Weg enge Einsatzgrenzen hat: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten und ein Cash-Out, das Swisslos jederzeit ändern kann. Wer dort wohnt und sein Budget eigenständig steuern will, findet in den Verlustlimiten und der Spielsperre Werkzeuge, die es bei einem Anbieter ohne Bewilligung nicht gibt.
Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat dieselben Werkzeuge bei Jouez Sport, dafür weniger Verkaufsstellen in anderen Landesteilen und denselben geschlossenen Rahmen.
Wer sich den zweiten Weg ansieht — den Auslandsschein mit grösserem Programm und lockereren Grenzen — sollte drei Dinge zusammen denken: kein Schweizer Rechtsweg, kein Anschluss an das Sperrregister, und eine Steuerbehandlung, die im Wohnkanton des Spielenden entschieden wird, nicht im Sitzland des Anbieters. Das Programm ist dann eine Wette auf die eigene Urteilsfähigkeit in einem Bereich, in dem man sie am wenigsten prüfen kann.
Häufige Fragen zum Afrika-Cup in der Schweiz
Wer veranstaltet den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?
Ausrichter ist die CAF, die den Wettbewerb seit 1957 trägt. Die nächste Ausgabe ist der Afrika-Cup 2027 vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda; zur Qualifikation haben sich 54 Mannschaften angemeldet. Die letzte Endrunde lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko.
Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei wem?
Sportwetten darf in der Schweiz nur anbieten, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz hält, und das sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Angeboten werden darf nur, was die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten freigibt. Ein Onlinekonto setzt einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus.
Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; im Fussball sind das etwa 90 Minuten. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Beim K.-o.-System des Afrika-Cups ist diese Grenze besonders relevant.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Rückfluss ergibt sich aus Einsatz mal Quote, der Nettogewinn aus Einsatz mal Quote minus eins. Die Marge ist das, was der Buchmacher vom Umsatz eines Marktes behält. In einem illustrativen 1X2-Markt mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95,4 Prozent und die Marge bei rund 4,6 Prozent.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen oder unbefristet in ein schweizweites Register eintragen.
Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was heisst «je nach Kanton»?
Ab dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn wird die Verrechnungssteuer von 35 Prozent erhoben; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Darunter ist der Gewinn einkommenssteuerfrei und ohne Verrechnungssteuer.
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