Bestandskunden prämieren, nicht Neukunden ködern – der Schweizer Bonusmarkt unter der Lupe
Als der Bonusmarkt für Bestandskunden in der Schweiz zugelassen wurde, geschah etwas Ungewöhnliches: Er blieb klein. Kein Willkommenspaket, das nach zwei Wochen verfällt, keine Freiwette, die an einen Gutscheincode hängt, keine dreistellige Gutschrift für einen Kontoinhaber, der längst dabei ist. Wer in diesem Land seit Jahren wettet und sich nach einer Treueprämie umsieht, findet stattdessen zwei bewilligte Veranstalter, ein Aufsichtsgesetz, das Gratisspielguthaben vorab genehmigen lässt, und den Sporttip-Kombiboost – eine Regelung, die im schweizerischen Kontext bemerkenswert grosszügig ist und zugleich enger gefasst, als ihr Name vermuten lässt.
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen, Limiten und Aktionsbedingungen wurden gegen die amtlich publizierten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der Veranstalter sowie die Vorgaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa geprüft.

Was der Bonusmarkt im Schweizer Recht überhaupt ist: Gratisspielguthaben mit Bewilligungspflicht
Beginnen wir dort, wo jeder Artikel über Gratiswetten für Bestandskunden beginnen sollte und die meisten enden: beim Gesetzestext. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Sie fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und zwar nach Art. 3 lit. c und e, und sie werden von der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa in Bern beaufsichtigt – dem Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht von der ESBK. Die Eidgenössische Spielbankenkommission hat mit Wetten nichts zu tun; sie prüft Casinos. Wer zum ersten Mal nachschaut, wo Sporttip seine Bewilligung herbekommt, landet deshalb regelmässig auf der falschen Behördenwebseite.
Eine Bewilligung besteht in diesem System aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Und die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Dieser Satz wird später noch wichtig; er ist im Grunde die ganze Geschichte des Schweizer Wettmarkts in vier Wörtern.
Warum es nur zwei Veranstalter gibt und wie ihre Gebiete zugeschnitten sind
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Swisslos ist der eine. Das Unternehmen, formell die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande ist der andere Veranstalter. Sie betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwei Veranstalter. Zwei Gebiete. Wer in Basel wohnt und ein Konto bei Jouez Sport eröffnen möchte, wird abgewiesen; wer in Genf wohnt und Sporttip spielen will, ebenfalls. Das ist keine Marotte, sondern die Logik des Systems: Die Kantone haben ihre Veranstalter, und jeder bedient die Seinen. Für einen Artikel über Boni für Bestandskunden heisst das etwas Unbequemes: Die halbe Schweiz hat pro Produkt faktisch keinen Wettbewerb. Wer im Swisslos-Gebiet lebt, kann Sporttip vergleichen mit – Sporttip.
Der Unterschied zwischen einer Neukundenprämie und dem, was nach der Anmeldung kommt
Ein Wort zur Sprachregelung, weil hier draussen viel Unsinn kursiert. Die Schweizer Rechtssprache kennt das Wort Gratisspielguthaben. Es steht in den Ausführungsbestimmungen und in den Bedingungen der Veranstalter, und es bezeichnet Spielguthaben, das nicht aus einer Einzahlung stammt und – das ist der entscheidende Punkt – nicht ausbezahlt werden kann. Der Markt nennt dasselbe Ding Gratiswette oder Freiwette. Meint er die Neukundenprämie, sagt er Willkommensbonus. Meint er eine dauerhafte Regelung für bestehende Konten, sagt er Kombiboost oder Quotenboost. Alle vier Begriffe bezeichnen unterschiedliche Dinge, und Angebote, die sie austauschbar verwenden, erzählen dir selten aus Versehen eine falsche Geschichte.

Nach Art. 75 Abs. 2 BGS brauchen Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist keine Formalie, sondern der Grund für die Enge dieses Marktes. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Man kann diese Zahlen als Beleg für Zurückhaltung lesen oder als Beleg dafür, dass die Aufsicht tatsächlich prüft – der Effekt für den Wettenden ist derselbe. Ein Bonus für Bestandskunden in der Schweiz ist kein Marketinginstrument, das eine Plattform nach Gutdünken einsetzt. Er ist ein genehmigter Vorgang mit Aktenzeichen.
Der zweite Grund ist die Auszahlbarkeit. Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar, bei keinem der beiden Veranstalter. Was als Spielguthaben auf dem Konto landet, bleibt Spielguthaben, bis es im Spiel umgesetzt ist – und die daraus entstandenen Gewinne landen dann auf dem Konto, nicht das Guthaben selbst. Das ist die zentrale Eigenschaft des Schweizer Bonusmarkts, und jede Rechnung, die dieser Artikel anstellt, hängt daran.
Was auf Schweizer Bewilligung läuft und was daneben steht
Weil nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, gibt es in diesem Land keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter. Es gibt sie nicht, weil es sie nicht gibt. Die Gespa publiziert das Gegenstück: die Sperrliste, eine Aufstellung ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Auffällig daran ist weniger die Zahl als ihre Halbwertszeit: Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt dafür den Begriff Domain-Hopping und führt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home, dazu bet365 als Eintrag auf der Liste.
Der Sperrlisten-Mechanismus erklärt, warum dieses Thema in der Schweiz so eigentümlich aussieht. Eine Domain wird blockiert, der Betreiber wechselt die Adresse, der Spieler folgt. Was nicht mitwechselt, ist der Rechtsschutz. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst irgendwoher – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und eine Fairplay-Kontrolle nach Schweizer Massstab gibt es nicht.
Man muss das nicht dramatischer machen, als es ist, aber man sollte es auch nicht weichzeichnen: Ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter ist kein Konto mit Schweizer Aufsicht. Es hängt nicht am Sperrregister, es kennt kein Swisslos-Vertragsgebiet, es unterliegt keiner Schweizer Bewilligungsauflage. Dass der Anbieter eine Bewilligung «irgendwo» hat, ist keine Antwort auf die Frage, was passiert, wenn du sie brauchst.
Was Wetten in der Schweiz kosten dürfen und was nicht: ein geschlossener Katalog
Wer über Boni für Bestandskunden redet, muss über das Angebot reden, auf das sie angewendet werden. Und dieses Angebot ist in der Schweiz kleiner, als der Markt ausserhalb suggeriert.
Sportwetten sind hier auf Sportereignisse beschränkt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt; was in Deutschland oder Österreich in manchen Programmen steht, fehlt in der Schweiz nicht aus Zufall. Das zulässige Angebot folgt einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Die Liste ist der Massstab, an dem sich ein Wettprogramm messen lassen muss, und sie ist strenger, als die meisten Spielenden ahnen. Qualifikationsrunden stehen nur auf ihr, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranking-Wetten sind erlaubt, wo das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind es nie. Die Liste führt keine Ecken- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.
Esport also: Er erscheint auf dieser Liste nicht. Wer in der Schweiz auf virtuelle Spiele und elektronische Sportarten wettet, sollte wissen, dass er es nicht bei einem bewilligten Veranstalter tut.
Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Das ist ein Punkt, an dem dieses Land liberaler ist als sein Ruf. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nichts weiter – was in den Abschnitten zu Sporttip und zur Loterie Romande konkret wird.
Der Quotenschlüssel: die Zahl, die hinter jeder Quote steht
Ein Begriff, der in der Marktsprache oft fehlt und den diese Seite deshalb vorne trägt: der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote. Er bezeichnet den Anteil aller Einsätze, die ein Markt zurückzahlt, und ergibt sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Markts. Der Rest ist die Marge des Veranstalters, der Behälter – 100 % minus Auszahlungsquote.
Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern Arithmetik des Wettmarkts. Eine Quote von 1.90 auf beiden Seiten eines Zwei-Wege-Markts bedeutet einen Quotenschlüssel von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %. Die 5 % sind längst mit dir gerechnet, bevor du das erste Mal auf «Wette platzieren» tippst. Sie stecken nicht in einer Zeile der AGB, weil sie stecken in der Quote selbst. Wer Bonusbedingungen beurteilt, sollte diese Zahl stets neben der Bonusbedingung sehen – und beide gemeinsam neben dem Einsatz.
Limiten, die von selbst gelten: was Treueaktionen nicht aushebeln
Jetzt zur unangenehmen Hälfte des Themas. Keine Gratiswette, kein Boost und keine Gutschrift hebt in der Schweiz eine Verlustlimite auf. Die Limiten gelten unverändert weiter, und sie stehen im Gesetz, nicht im Marketing.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist das schweizerische Modell: Der Staat legt keine feste Einzahlungsdecke fest – die gibt es hier nicht –, sondern verpflichtet den Veranstalter, beim Spielenden Höchstwerte einzufordern (Art. 87 VGS). Aufsichtsrechtlich gebietet die Erhöhung einer solchen Limite eine Wartefrist von 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage Bedenkzeit sind in einem Markt, in dem ein Boost dich dazu bringen soll, heute Abend ein bisschen mehr zu setzen, keine Nebensache. Sie sind das Gegenteil.
Interessant ist, wer diese Limiten setzt. Nicht Swisslos. Nicht die Gespa. Der Spielende selbst, vor dem ersten Wetteinsatz, in Kenntnis der Oberlimite. Das macht die Limite zu einer Selbstverpflichtung, die man genau einmal unterschreibt – und die danach drei Tage braucht, um sich zu ändern.
Die Spielsperre und das Register, das über Anbieter hinweg gilt
Die schärfere Variante ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Rechtlich fusst das auf Art. 80 bis 82 BGS: Der Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre werden in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die Zeile, die den Unterschied zwischen einer echten Sperre und einem Werbegag ausmacht. Es ist auch die Zeile, die erklärt, warum eine Promotion in diesem Bereich nicht einfach an alle Kontoinhaber ausgerollt werden darf: Ein gesperrter Kunde ist kein Adressat, und zwar nicht aus Kulanz, sondern weil das Gesetz ihm den Anspruch nimmt.
Der Vollständigkeit halber eine Zahl, die man kennen sollte, weil sie die Schutzwirkung an der Verkaufsstelle relativiert: Gespa-Testkäufe im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen eine Sportwette in 47.5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft wurde. Fast jeder zweite Versuch gelang. Wer die Schweizer Kontrollen als lückenlos beschreibt, beschreibt nicht, was in diesen Testkäufen stand.
Eine Gratiswette ist kein Anreiz zu höherem Einsatz
Die Aufsicht sagt es nicht in diesen Worten, aber die Logik ist eindeutig. Ein Angebot für Bestandskunden sollte kein Anreiz sein, mehr zu setzen. Die Limiten sind der Rahmen, innerhalb dessen es stattfindet, nicht eine Hürde, die es umgeht. Wer eine Aktion so gestaltet, dass sie nur bei maximalem Einsatz wirklich zieht, hat das Prinzip verstanden und sich dagegen entschieden; in der Schweiz wäre das ohnehin nicht durchsetzbar.
Für den Wettenden heisst das konkret: Prüfe, ob eine Aktion unterhalb deiner eigenen Limite überhaupt etwas wert ist. Ein Kombiboost, der 40 % auf den Nettogewinn verspricht, aber fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 verlangt, wird für die meisten Konten irrelevant bleiben, weil sie diese Kombination gar nicht spielen. Und das ist in Ordnung. Die Limite steht über der Aktion, immer.
Boni, Boosts und Aktionstage: was nach der Anmeldung tatsächlich kommt
Kommen wir zum Kern. Was existiert in der Schweiz für bestehende Konten – nicht für Neukunden, nicht für Erstregistrierungen, sondern für jemanden, der seit zwei Jahren dabei ist?
Die ehrliche Antwort: weniger, als der Begriff «sportwetten bonus bestandskunden» verspricht. Kein Gutscheincode, der irgendwo abgetippt wird. Keine Freiwette ohne Einzahlung, die sich per Newsletter aktiviert. Und keine Praxis, den Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn auszuzahlen – ein Mechanismus, der ausserhalb der Schweiz verbreitet ist und hier in dieser Form nicht vorkommt. Weil Promotionsguthaben nicht auszahlbar ist, bleibt es immer im Spielkonto, bis es umgesetzt wurde.
Was es gibt, sind drei Dinge: Boosts auf Kombinationen und auf Einzelwetten, Aktionstage mit Spielguthaben und Gutschriften, die eine ganze Kampagne tragen.
Der Kombiboost: ein Prozentsatz, der mit jeder Voraussage wächst
Die bekannteste dauerhafte Regelung für bestehende Sporttip-Konten ist der Kombiboost. Er gilt nur online und umfasst Prematch-Wetten, Live-Wetten und Systemwetten. Verlangt sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Man kann das als Staffel lesen und die 100 % oben bewundern. Man kann es auch anders lesen: Die ersten drei Stufen sind fast nichts. Fünf Prozent auf einen Nettogewinn sind im Bereich der Rundungsdifferenz einer einzigen Quote – der Aufschlag ist kleiner als die Schwankung, die eine Quotenbewegung von 1.82 auf 1.85 mit sich bringt. Wer für fünf Prozent Aufschlag seine Kombination von drei auf vier Voraussagen erweitert, verschlechtert seine Trefferwahrscheinlichkeit deutlich, um eine Prämie zu erhalten, die im Bereich der Quotenmarge liegt. Die Staffel belohnt nicht das Wetten, sie belohnt das viele Wetten in einem Wettschein.
Der zweite Vorbehalt steht in der Bedingung selbst: Quote von je mindestens 1.50. Favoritenwetten unter dieser Schwelle sind ausgeschlossen. Wer eine Kombination aus drei soliden Favoriten bauen wollte, um den Boost zu kassieren, merkt schnell, dass die Bedingung ihn zwingt, riskantere Einzelwetten zu wählen, als sein System vorsieht. Der Boost ist damit nicht nur ein Bonus, sondern eine Produktanforderung: Er verändert, was gespielt wird.
Und die Oberlimite darf man nicht überlesen. Der Boost ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; wer hofft, mit einem hohen Einsatz den prozentualen Aufschlag in einen substanziellen Betrag zu verwandeln, stösst an eine Decke. Über deren Höhe sagen die Teilnahmebedingungen an dieser Stelle nichts, und das ist ein Punkt, den man im eigenen Wettprogramm prüft, bevor man baut – nicht danach.
Was ein Kombiboost konkret einbringt: ein durchgerechnetes Beispiel
Bleiben wir bei Zahlen, und lassen wir sie klein sein, damit sie ehrlich bleiben. Ein Wettender setzt CHF 10 auf eine Kombination aus vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Alle vier liegen über der geforderten Mindestquote von 1.50, die Kombination ist also boostfähig.
Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 ergibt 9’792. Aus CHF 10 Einsatz werden bei vollem Erfolg also CHF 97.92 zurück – davon sind CHF 87.92 Nettogewinn, der Einsatz ist darin enthalten. Soweit gilt das ohne Boost, denn die Auszahlungsregel lautet Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote; der Gewinnbetrag wird dabei auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Jetzt der Aufschlag. Bei vier Voraussagen beträgt der Bonus auf den Nettogewinn 5 %. Fünf Prozent von CHF 87.92 sind CHF 4.40. Der Bonus liegt in diesem Einzelbeispiel also unter einem halben Prozent des Einsatzes.
Dasselbe Spiel mit anderen Voraussagen derselben Quoten, nur mehr davon: Bei sieben Voraussagen – mit 1.60, 1.70, 1.80, 2.00, 1.65, 1.90 und 1.75, allesamt über 1.50 – ergibt das Produkt eine Gesamtquote von rund 62.0. Aus CHF 10 werden CHF 620 zurück, der Nettogewinn liegt bei etwa CHF 610, und die 20 % Bonusstufe hiesse rund CHF 122 zusätzlich. Bei zehn Voraussagen wächst der Nettogewinn weiter, die Stufe steigt auf 40 %. Und erst bei fünfzehn Voraussagen erreicht der Aufschlag 100 % auf den Nettogewinn – wobei hier einsetzt, was oben stand: Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist der Punkt, der die ganze Staffel relativiert. Die Stufen, die auf dem Papier spektakulär aussehen, sind jene, die eine Kombination aus fünfzehn Voraussagen verlangen, jede mit mindestens Quote 1.50. Solche Kombinationen treffen mit einer Wahrscheinlichkeit, die weit unter der einer Viererkombination liegt, und selbst wenn die Erhöhung prozentual voll greift, endet sie an einer Einsatz- und Erhöhungsgrenze. Die Bandbreite dessen, was ein Kombiboost einem durchschnittlichen Konto über eine Saison einbringt, liegt damit weit unter der Zahl, die in der Werbung gross gedruckt wird. Es lohnt sich für den, der ohnehin neun oder fünfzehn Voraussagen auf einen Schein setzt – ein Typ von Wettendem, den es gibt, aber nicht in der Mehrheit. Wer seine Kombinationen mit vier oder fünf Beinen baut, bekommt von der Staffel praktisch nichts.
Quotenboost und Profitboost: Einzelwetten, einmal nutzbar
Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Aufschläge, und es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten, weil sie unterschiedliche Dinge tun. Quotenboosts gelten nur online und ausschliesslich für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage – also nicht im Livebetrieb, nicht in Kombinationen. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz.
Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out. Das ist die Bedingung, die in der Praxis am häufigsten übersehen wird, weil sie erst im Moment der Entscheidung relevant wird: Wer eine geboostete Einzelwette vorzeitig auflöst, verliert den Boost, nicht nur die Differenz zur Endquote. Der Ausstieg aus der Wette kostet den Aufschlag gleich mit.
Für den Wettenden bedeutet «einmal nutzbar» auch «einmal einsetzbar». Es nützt nichts, den Boost auf eine Wette zu legen, deren Ausgang man in den ersten zwanzig Minuten abschreiben möchte. Der Boost gehört auf die eine Voraussage, bei der man eine Meinung hat und sie nicht mehr ändern will.
Was die Loterie Romande für bestehende Konten gemacht hat
In der Westschweiz sieht das Bild anders aus, aber nicht grosszügiger. Die Loterie Romande hat von 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Man muss diese Aktion ernst nehmen, weil sie viel über den Markt sagt. Zehn Franken. Siebentausend Stück. Verteilt über drei Monate an sieben Tagen, an Eishockeyspielen einer Liga, deren Stadien in der Westschweiz stehen. Das ist nicht die Grössenordnung, in der ein internationaler Anbieter von Bestandskundenpflege spricht. Es ist die Grössenordnung, für die eine Aufsicht eine Zustimmung erteilt.
Zugleich ist es eine sauber gebaute Kampagne. Der Code wurde nicht online gestreut, sondern an den Orten ausgegeben, an denen das Publikum ohnehin sass. Das Guthaben war 30 Tage gültig, also lang genug, um es tatsächlich zu verwenden, und kurz genug, um es nicht als Dauergeschenk zu behandeln. Die Begrenzung auf 7’000 Stück ist eine Mengenschranke, und sie ist der Grund, warum die Aktion im Aktionszeitraum endete und nicht in der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Wer im März 2026 vergeblich suchte, hatte nicht die falsche Seite gefunden. Er war schlicht zu spät.
Daraus lässt sich eine Regel ableiten, die für den gesamten Schweizer Markt gilt: Wenn die Loterie Romande oder Swisslos eine Aktion für Bestandskunden fährt, hat sie ein Ablaufdatum, eine Stückzahl und eine Altersgrenze für das Guthaben. Es gibt hier keine «dauerhaft verfügbare Gratiswette». Es gibt Aktionstage.
Wo ausländische Codes für Bestandskunden einzuordnen sind
Immer wieder tauchen Gutscheincodes ausländischer Wettseiten auf, die sich ausdrücklich an Bestandskunden richten – «Frei-Wetten-Code für Stammkunden», «Reload-Bonus», «Happy Hour». Der Mechanismus ist auf diesen Plattformen verbreitet und die Beträge sind häufig deutlich höher als die CHF 10, die in einem Westschweizer Eishockeystadion ausgegeben wurden.
Der springende Punkt ist nicht, ob der Code funktioniert. Der springende Punkt ist, unter welchem Recht er funktioniert. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Solche Anbieter stehen in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung da, sie hängen nicht am gemeinsamen Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Gutschrift nicht ausgezahlt, eine Quote abweichend gewertet oder eine Wette storniert wird. Dazu kommt ein Punkt, der selten in Werbetexten steht und in der Steuerpraxis sehr real ist: Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis – Thurgau macht es vor – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Und der Einsatz? Wenn die Domain auf der Sperrliste steht und das Domain-Hopping die Liste innerhalb von Stunden veraltet, kann der Zugang jederzeit enden. Ob die Bank oder das Kartenunternehmen Zahlungen an solche Anbieter sperrt, ist in diesem Land nicht gesagt – ein entsprechendes Sperrwerkzeug gibt es nicht. Es ist ein offenes Feld, und Offenheit ist keine Sicherheit.
Die Treueaktionen im Vergleich: Bedingungen, Laufzeit, Auszahlbarkeit
Nachfolgend die Gegenüberstellung der beiden bewilligten Veranstalter und der acht ausländischen Plattformen, die dieselbe Prüfung durchlaufen, aber ohne Schweizer Bewilligung dastehen. Die Tabelle ordnet nach den drei Fragen, die den Wert einer Aktion ausmachen: Was steht als Aufschlag da, wie lange gilt es, und kommt das Geld heraus, wenn etwas gewonnen wird.
| Anbieter | Was für bestehende Konten gilt | Laufzeit und Bedingung | Auszahlbarkeit des Guthabens |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Kombiboost auf den Nettogewinn, 5 / 20 / 40 / 100 % nach Zahl der Voraussagen; Quoten- und Profitboosts auf Einzelwetten | nur online, mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, einmal pro Wettendem, verfällt bei Cash-Out, in Einsatz und Erhöhung limitiert | Promotionsguthaben nicht auszahlbar; Gewinne gehen auf Konto oder Wallet |
| Loterie Romande Jouez Sport | CHF 10 Spielguthaben pro eingegebenem Code in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» | an 7 Aktionstagen zwischen 17. Dezember 2025 und 10. März 2026, Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto, 7’000 Stück | Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, Guthaben 30 Tage gültig |
| WirWetten | — | ohne Schweizer Bewilligung | — |
| Playzilla | — | ohne Schweizer Bewilligung | — |
| FortuneJack | — | ohne Schweizer Bewilligung | — |
| 1xBet | — | ohne Schweizer Bewilligung | — |
| 22Bet | — | ohne Schweizer Bewilligung | — |
| Bahigo | — | ohne Schweizer Bewilligung | — |
| Jackbit | — | ohne Schweizer Bewilligung | — |
| AmunRa | — | ohne Schweizer Bewilligung | — |
Die Tabelle sagt mehr über den Markt als über die einzelnen Häuser. Zwei Zeilen tragen konkrete Bedingungen, acht tragen eine Einschränkung, die stärker ist als jede Bedingung: Sie dürfen in der Schweiz gar nicht anbieten. Das ist keine Wertung der Qualität dieser Plattformen als Unternehmen – es ist eine Aussage darüber, wo für einen in der Schweiz wohnhaften Wettenden der Rechtsweg endet. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Sperrregister, ohne Rechtsmittel.
Und es gibt noch einen zweiten Grund, warum die Liste so kurz ist. Ausserhalb der beiden bewilligten Veranstalter nennt keine Quelle für dieses Thema eine Treueaktion, eine Gratiswette oder einen Reload-Bonus. Wenn eine Plattform in der Vergleichstabelle in der Spalte der Bedingungen nichts aufweist, heisst das nicht, dass hinter der Anmeldung nichts liegt. Es heisst, dass auf dieses Konto kein Aufschlag dokumentiert ist, der über ein Schweizer Konto hinausgeht – und dass das Prüfen der eigenen Bonusbedingungen im eigenen Konto die einzige verlässliche Quelle bleibt.
Die zehn Plattformen im Einzelnen: Bewilligung, Bedingungen, Einordnung
Die Reihenfolge ist die des Vergleichs, aber die Logik ist eine andere als in den meisten Ranglisten. Zuerst kommen die beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Danach die acht ausländischen Plattformen, die unter dem Label «ohne Schweizer Bewilligung» geführt werden – nicht weil sie unzulässig wären, sie anzusehen, sondern weil das der Status ist, den ein Schweizer Bewilligungsrecht ihnen zuweist. Beide Gruppen werden nach denselben Kriterien bewertet, aber sie stehen nicht auf derselben Stufe, und dieser Vergleich wird sie auch nicht auf dieselbe Stufe stellen.
Swisslos Sporttip: der einzige bewilligte Anbieter mit einer dauerhaften Treue-Regelung
Swisslos betreibt Sporttip auf Grundlage einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Damit ist Swisslos einer von genau zwei Veranstaltern, die die interkantonale Vereinbarung für Sportwetten zulässt. Ein Online-Konto steht ausschliesslich Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind: die Deutschschweizer Kantone, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Bevor überhaupt eine Wette möglich ist, verlangt das System die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Die Einzahlung läuft über das Spielerkonto; PostFinance Pay wird als Zahlungsart angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich.
Interessant für Bestandskunden ist vor allem der Kombiboost, und daneben ein Funktionsumfang, der in einer Bonusdiskussion oft untergeht. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Weitere Regeln, die man als Bestandskunde früher oder später trifft: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Auch die Auszahlungsseite ist geregelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Für Auszahlungen von Spielguthaben gilt: innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Und die Frist läuft: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die Bewilligungsauflage macht diesen Anbieter zum einzigen in der Liste, der eine dauerhaft geltende Treue-Regelung für bestehende Konten überhaupt führen darf – und der Kombiboost ist im Schweizer Kontext das ausführlichste Gegenstück zu dem, was ausländische Plattformen als Reload-Bonus vermarkten. Seine Staffel belohnt die vielbeinige Kombination und nicht das regelmässige Spiel. Das ist ein entscheidender Unterschied für einen Spieler, der dreimal pro Woche zwei Begegnungen kombiniert: Er sieht von der Staffel faktisch nichts.
Loterie Romande Jouez Sport: bewilligt, aber mit der knappsten Aktion im Feld
Die Loterie Romande hält die gleiche Bewilligungskategorie: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa, einer von zwei zugelassenen Veranstaltern. Ihr Produkt heisst Jouez Sport; das Online-Konto steht Personen offen, die in einem der sechs französischsprachigen Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis wohnhaft sind. Wer in Zürich sitzt, hat auf dieser Plattform keinen Zugang, und das ist kein Servicemangel, sondern das Modell.
Die einzige dokumentierte Aktion für bestehende Konten ist die oben ausgeführte «JouezSport – Patinoires et Stades», und man muss die Bilanzierungen der Loterie Romande daneben halten, um ihre Grössenordnung einzuschätzen. Die Gesellschaft nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Vor diesem Hintergrund sind 7’000 Stück Spielguthaben zu CHF 10 eine überschaubare Geste, sorgfältig auf das Stadionpublikum zugeschnitten, aber kein Instrument, das einen Bestandskunden über Monate bindet.
Auf der Auszahlungsseite ist die Struktur ähnlich streng wie bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bemerkenswert ist die Bedingung, an der die Aktion hing: Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet und musste innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden. Das ist ein Vertriebsweg, der nur für ein Publikum funktioniert, das ohnehin im Stadion sitzt. Und es ist genau das, was ein 7’000-Stück-Kontingent vorsieht: Es belohnt die Anwesenheit, nicht die Kontovergangenheit. Für einen Bestandskunden in Lausanne ist das ein angenehmer Zufallsfund an einem Mittwochabend. Für einen Bestandskunden, der seine Wetten online von zu Hause aus abschliesst, ist es ein Angebot, das er nie zu sehen bekommt. Genau darin liegt die Eigenheit dieser Aktion: Sie hat die Bestandskunden nicht nach Kontodauer ausgewählt, sondern nach Wohnortnähe zu einer Eisfläche.
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung: international aufgestellt, hier ohne Aufsicht
WirWetten gehört zu der Gruppe ausländischer Plattformen, die in der Schweiz ohne Bewilligung dastehen. Nach schweizerischem Recht dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine Bewilligung «nach Angaben des Anbieters» ist nicht festgestellt, und sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für Boni an bestehende Konten trägt dieses Konto nichts bei. Die Bewertung nach den Kriterien dieses Vergleichs – Bedingungen, Laufzeit, Auszahlbarkeit des Guthabens – endet hier bei der ersten Frage, weil die Voraussetzung fehlt, unter der ein Schweizer Veranstalter handeln darf. Wer dort spielt, spielt nach Hausordnung der Plattform, nicht nach BGS. Für ein Konto mit regelmässigem Spielbetrieb ist das der zentrale Kostenpunkt: nicht die Gebühr, sondern der fehlende Anspruch.
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung: Unterhaltung zuerst, Schweizer Schutz zuletzt
Playzilla steht in derselben Gruppe: kein Schweizer Permit. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), das Konto ist nicht an das Sperrregister angebunden, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden, und Blockierungen werden nach dem Muster des Domain-Hoppings innerhalb von Stunden umgangen.
Ein Bonus für Bestandskunden lässt sich auf diesem Konto nicht bewerten, weil keine Bedingung, keine Laufzeit und keine Auszahlbarkeit dokumentiert ist, an der eine Bewertung ansetzen könnte. Wer sich für eine solche Plattform entscheidet, entscheidet sich für ein Unterhaltungsprodukt ohne aufsichtsrechtlichen Rahmen. Das ist eine legitime Präferenz, aber sie ist eine andere Art von Entscheidung als die Wahl zwischen Sporttip und Jouez Sport – und sie sollte nicht als dieselbe behandelt werden.
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg
FortuneJack trägt im Schweizer Kontext das Label «ohne Schweizer Bewilligung». Die interkantonale Ordnung lässt nur zwei Veranstalter zu, eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und ein Konto bei diesem Anbieter hängt nicht am schweizerischen Register der gesperrten Personen. Ein Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten über Quoten, Auszahlungen oder stornierte Wetten existiert nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Damit fehlt einer Bewertung die Grundlage. Die drei Fragen dieses Vergleichs – was steht als Aufschlag da, wie lange gilt es, kommt das Guthaben heraus – lassen sich für dieses Haus nicht beantworten, weil die Konto- und Bonusbedingungen, die eine Antwort tragen würden, nicht auf dem Tisch liegen. Wer hier ein Konto führt, führt es ohne die Rückversicherung, die in der Schweiz den beiden Bewilligten vorbehalten ist.
1xBet ohne Schweizer Bewilligung: die breiteste Plattform im Feld, ausserhalb des Schweizer Rahmens
1xBet ist unter den acht ausländischen Plattformen diejenige mit der breitesten Bekanntheit unter Schweizer Spielenden, und das ändert nichts am Bewilligungsstatus. Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; die ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und eine Anbindung an das Sperrregister besteht nicht.
Aus Sicht der Schweizer Regelung ist auch dieses Konto nicht an das Sperrregister angebunden, und ein Rechtsweg gegen einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung besteht nicht. Ein Bonus für Bestandskunden wird für diesen Anbieter nicht offeriert. Der Bekanntheitsgrad ist ein Kriterium für Wiedererkennung – kein Kriterium für Rechtsschutz. Zwischen den beiden Grössen liegt in diesem Vergleich nichts dazwischen.
22Bet ohne Schweizer Bewilligung: bekanntes Branding, unbekannte Auflagen
22Bet gehört zur selben Gruppe. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; nach interkantonalem Recht dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten; die ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Das Konto hängt nicht am Sperrregister, ein Schweizer Rechtsmittelweg fehlt, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Für bestehende Konten ist keine Aktion dokumentiert, anhand derer Bedingungen, Laufzeit oder Auszahlbarkeit zu prüfen wären. Damit endet die Bewertung an derselben Stelle wie bei den anderen Häusern dieser Gruppe: an der fehlenden Schweizer Bewilligung. Was ein Anbieter an Boni anbietet, ist unter diesen Umständen zweitrangig; die erste Frage lautet, wer entscheidet, wenn die Auszahlung ausbleibt – und darauf gibt es hier keine Schweizer Antwort.
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung: ohne Bewilligung ist alles Weitere zweitrangig
Bahigo steht in der Gruppe der Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Swisslos und Loterie Romande sind die beiden Veranstalter, die die interkantonale Ordnung zulässt; eine Bewilligung «nach Angaben des Anbieters» ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Eine dokumentierte Aktion für bestehende Konten liegt nicht vor. Die drei Fragen dieses Vergleichs bleiben damit unbeantwortet, und eine Rangposition ergibt sich aus dem, was fehlt: der Schweizer Bewilligung. Alles, was danach käme – Bonusart, Laufzeit, Bedingungen –, setzt diesen Rahmen voraus, und hier fehlt er.
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung: Sperrliste statt Aufsicht
Bei Jackbit stellt sich die Lage identisch dar. Keine Schweizer Bewilligung; nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten; die ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS); keine Anbindung an das Register der gesperrten Personen, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit der DNS-Sperre über die Sperrliste.
Freiwillige Spielerschutz-Limiten, wie Swisslos sie vor der ersten Wette verlangt, sind für dieses Konto nicht dargestellt, und eine Aktion für Bestandskunden ist nicht belegt. Eine Bewertung muss deshalb bei der Bewilligungsfrage stehen bleiben. Wer den Markt vergleicht, sollte diesen Punkt nicht als Formalität abtun: Er entscheidet darüber, welche Institution überhaupt zuständig ist, wenn ein Streit entsteht.
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung: Konto ohne Schweizer Anspruch
AmunRa schliesst die Gruppe ab. Es besteht keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Das Konto ist nicht am gemeinsamen Register der gesperrten Personen beteiligt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Ein Bonus für bestehende Konten wird für diesen Anbieter nicht offeriert. Damit reiht sich dieses Haus in die Gruppe ein, für die gilt: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Anspruch, keine Schweizer Antwort auf die Frage, was passiert, wenn etwas schiefgeht.
Registrierung und Auszahlung: die Wege, die für Bestandskonten wirklich zählen
Wer in diesem Markt etwas bekommt, muss zuerst durch die Tür. Und die Tür ist bei den beiden bewilligten Veranstaltern identisch gebaut, was kein Zufall ist.
Was zur Eröffnung und zum Betrieb eines Schweizer Wettkontos gehört
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Rechtlich steht dahinter mehr als eine Altersabfrage. Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist in Art. 47 bis 52 VGS geregelt; ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Und die Auszahlung ist an dieselbe Identität gebunden: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt.
Für einen bestehenden Kunden heisst das: Das Konto, auf dem ein Bonus landet, ist dasselbe Konto, das du bei der Registrierung verifiziert hast. Es gibt keinen zweiten Weg, kein Umleiten auf eine andere IBAN, keinen Zwischenschritt über eine Zahlungsplattform. Das ist unbequem und gut so – es macht die Auszahlungsfrist zu einer Angabe, auf die man sich verlassen kann, statt zu einer Hoffnung.
Steuern: was von einem Gewinn übrig bleibt
Die Steuerfrage taucht in jeder Diskussion über Bestandskundenboni auf, und die Antwort ist kürzer, als die meisten erwarten. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb schreibt man hier «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Anders liegt der Fall bei ausländischen Anbietern. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – aber die kantonale Steuerpraxis, exemplarisch Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gratisguthaben bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist damit steuerlich etwas anderes als eine Gutschrift bei Swisslos, auch wenn beide auf dem Bildschirm gleich aussehen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht; wer sie in einem Werbetext findet, hat einen Text vor sich, der aus einem anderen Markt kopiert wurde. Das ist allgemeine Information: Für die eigene Situation fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wie Guthaben und Gewinne ausbezahlt werden – und was Promotionsguthaben nie wird
Die Auszahlungswege sind bei beiden Veranstaltern eng und nachvollziehbar.
Bei Swisslos: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch auf das Wallet. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Für Auszahlungen von Spielguthaben gilt: innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei der Loterie Romande: Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden dem Wallet direkt gutgeschrieben, darüber auf die IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der entscheidende Satz steht in beiden Aufstellungen und ist der Grund, warum dieser Artikel keine einzige Bonusart ohne diesen Hinweis nennt: Promotionsguthaben wird nie zu Geld, es wird zu Spiel. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, hat CHF 10 Wetteinsatz bekommen, nicht CHF 10 Einkommen. Erst der Gewinn aus diesem Einsatz ist auszahlbar – und bei einer Gratiswette, deren Einsatz aus Promotionsguthaben stammt, verhält es sich so, dass der Einsatz selbst nicht mit ausbezahlt wird. Das ist die Stelle, an der die Erwartung an eine «Gratiswette» und die Mechanik eines Gratisspielguthabens auseinandergehen.
Die Zwei-Auszahlungen-Regel bei Swisslos ist übrigens die Art von Bedingung, die in keinem Marketingtext auftaucht und in der Praxis regelmässig übersehen wird. Ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer im Jahr regelmässig kleinere Beträge abhebt, zahlt dafür – und kann die beiden kostenlosen Auszahlungen sinnvoll bündeln, weil sie ein Jahr lang zur Verfügung stehen.
Wem welche Wahl gehört: drei Wege durch denselben Markt
Die Materiallage erlaubt eine klare Aussage darüber, wer in diesem Markt was bekommt – also darüber, wer von welcher Wahl profitiert.
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und den verlässlichsten Rahmen sucht, kommt an Sporttip nicht vorbei, weil es neben Jouez Sport nichts gibt, was in der Schweiz eine Bewilligung hält. Innerhalb dieses Rahmens ist der Kombiboost die einzige dauerhafte Bonuskategorie – und sie ist für den interessant, der ohnehin Kombinationen mit sieben oder mehr Voraussagen baut. Für alle anderen ist die Staffel eher eine Fussnote als ein Anreiz. Der Quoten- und der Profitboost sind relevanter für Spieler mit einer klaren Meinung zu einer einzelnen Begegnung, aber einmal nutzbar und bei Cash-Out sofort weg.
Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, hat dieselbe Struktur über die Loterie Romande. Deren Promotionen laufen in Kampagnenform: begrenzte Stückzahlen, feste Aktionsdaten, örtlicher Vertrieb. Wer gern im Stadion ist, hat dort tatsächlich etwas zu holen, und das ist kein Nebeneffekt, sondern der Kern des Vertriebswegs.
Wer den Weg über eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung wählt, bekommt in der Regel ein breiteres Wettprogramm und häufig aggressiver beworbene Aktionen – und bezahlt dafür mit der Aufsicht. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Dauerrisiko, und eine kantonale Steuerpraxis, die Gewinne anders behandelt als bei den Bewilligten. Das ist der Preis der Wahl, und er steht nicht im Bonusbanner.
Der Markt für Boni an Bestandskunden in der Schweiz ist ein Markt des Bewilligungsrechts. Wer ihn verstehen will, liest nicht die Aktionsseiten zuerst, sondern Art. 75 Abs. 2 BGS. Danach liest sich alles Übrige von selbst.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Boni für Bestandskunden
Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?
Nur im Rahmen des Bewilligungsrechts. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen vorab die Zustimmung der Gespa, die im Jahr 2025 insgesamt 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt hat. Beide Veranstalter setzen solche Guthaben als zeitlich begrenzte Aktionen ein. Ein dauerhaft verfügbares, jederzeit abrufbares Gratisangebot für bestehende Konten gibt es nicht.
Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?
Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?
Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in der Schweiz nicht auszahlbar, bei Swisslos wie bei der Loterie Romande. Der Einsatz aus solchem Guthaben wird also nicht zu Geld; auszahlbar ist allein der daraus entstandene Gewinn. Diese Mechanik erklärt, warum Gratisspielguthaben hier stets als Spielguthaben und nie als Bargeld erscheint.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?
Auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf das Wallet, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht.
Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?
Sie stehen ausserhalb der Schweizer Bewilligungsordnung. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), solche Konten hängen nicht am gemeinsamen Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Zudem behandelt die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders.
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Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
