Sportwetten Aktionen 2026: Die Wege, die es in der Schweiz wirklich gibt

Updated Oktober 2026
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Datenstand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den veröffentlichten Bestimmungen der Gespa und den Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.

Eine Eishalle steht in der Dämmerung unter Flutlicht, aus der Ferne gesehen, davor ein leerer Parkplatz mit Schnee.
Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach Sportwetten Aktionen sucht, stösst auf eine Landschaft, die auf den ersten Blick leer wirkt und beim zweiten Hinsehen sehr genau geregelt ist. Es gibt sie, die Aktionen. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette um bis zu 100 Prozent, die Loterie Romande hat in den Eishockeystadien 7’000 mal CHF 10 Gratisspielguthaben verteilt. Nur sind beide Angebote an Bedingungen geknüpft, die kein Marketingtext dieser Welt freiwillig nach vorne stellt: eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage, ein Guthaben, das sich nicht auszahlen lässt, ein Code, der innert sieben Tagen im verifizierten Konto stehen muss. Dazu kommt, dass Gratisspiele und Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Aufsicht brauchen. Das ist der Grund, warum die Aktionsdichte hier nicht von der Fantasie der Marketingabteilungen abhängt, sondern von der Zahl der Bewilligungen, die die Gespa im Jahr erteilt hat.

Wer in der Schweiz nach Sportwetten sucht, begegnet einer Landschaft, die sich in zwei Bereiche teilt. Auf der einen Seite stehen die beiden konzessionierten Veranstalter mit vollem Spielerschutz, auf der anderen die Marken ohne Schweizer Bewilligung, die oft mit grossen Boni werben. Es lohnt sich, die Funktionsweise der Angebote, die Grenzen der Fairness und die Bedingungen für eine Aktion genau zu prüfen.

Warum die Aktionen in der Schweiz so eng begrenzt sind

Was der Bund über Sportwetten entscheidet

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Sie fallen unter das Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und sie werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021 arbeitet. Nicht von der ESBK, die nur die Casinos im Blick hat. Wer das verwechselt, landet bei der falschen Behörde und bei falschen Zahlen.

Eine Armbanduhr und ein gespitzter Bleistift liegen auf einem hellen Holztisch im Licht einer Schreibtischlampe.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Eine Bewilligung ist zweistufig aufgebaut: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung. Und sie gilt nur in der Schweiz, so steht es ausdrücklich im Gesetz. Das ist keine Formalie, sondern der Satz, an dem sich entscheidet, welche Aktionen ein Schweizer Wettender überhaupt zu sehen bekommt. Bewilligungen werden nicht nach Marktanteil oder Werbebudget vergeben, sondern nach einem gesetzlichen Rahmen, der die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt hat.

Die Nettoerlöse fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Auch das ist mehr als eine Fussnote: Es erklärt, warum die beiden Veranstalter nicht wie private Buchmacher um Neukunden kämpfen. Sie müssen wachsen, aber die Aktion ist für sie kein Wachstumsinstrument erster Wahl, sondern ein behördlich abgesegneter Zusatz.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, zwei Zielgruppen

In Basel sitzt die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Wer dort spielen will, muss im Vertragsgebiet wohnen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Neunzehn Deutschschweizer Kantone, ein italienischsprachiger, ein Nachbarland – das ist der Radius, in dem Sporttip-Aktionen überhaupt wirken können.

Ein langer, heller Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holzboden und hohen Fenstern am Ende, menschenleer.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Zahlen, die mehr über den Charakter dieser Aktionen sagen als jede Werbebotschaft: Ein Netz aus zweitausend Verkaufsstellen bedeutet, dass ein Teil der Werbung für Aktionen weiterhin am Kiosk und an der Kasse stattfindet, nicht im Display.

Wer zwischen Zürich und Genf umzieht, wechselt nicht den Anbieter seiner Wahl, sondern den Kreis der Anbieter, die ihn überhaupt annehmen. Das ist der härteste Zug an dieser Marktordnung, und er hat nichts mit Pädagogik zu tun, sondern mit der Aufteilung, die die Kantone vereinbart haben. Die beiden Veranstalter konkurrieren nicht um dieselben Kunden, sie bedienen getrennte Gebiete. Aus ihrer Sicht ist das bequem. Aus Sicht eines Wettenden, der Aktionsangebote vergleichen möchte, ist es die wichtigste Einschränkung der ganzen Seite: Zwei Anbieter sind kein Markt, und ein Vergleich zwischen ihnen ist ein Vergleich zwischen einem Boost und einem Guthaben, nicht zwischen zwei Preisen.

Gratisspiele brauchen vorher die Zustimmung der Aufsicht

Und damit zum Kern. Gratisspiele oder Gratisguthaben bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gespa. Das ist der Satz, der den ganzen schweizerischen Aktionsmarkt erklärt. Eine Gratiswette ist hier keine Marketingentscheidung, die man am Freitag trifft und am Montag schaltet, sondern ein Vorgang mit Vorlauf. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Zweiunddreissig Bewilligungen für Gratisspiele und Gratisguthaben, über ein ganzes Land und ein ganzes Jahr.

Man muss sich das kurz vor Augen halten. In anderen Märkten ist das die Grössenordnung eines einzigen Buchmachers für eine einzige Woche. Hier ist es die Obergrenze dessen, was überhaupt entstehen kann. Kein Wettender kann verlangen, dass ein Anbieter mehr Gratisaktionen schaltet, wenn er dazu eine Bewilligung braucht, die nicht erteilt worden ist. Und Bonushöhen und Bedingungen ergeben sich allein aus den eigenen Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters – es gibt keine Stelle, die einen Mindestwert oder einen Standard vorschreibt.

Das erklärt, warum der Aktionsvorrat klein ist. Nicht, weil in Basel und Lausanne niemand Marketing betreibt, sondern weil die Zahl der Vorhaben begrenzt ist, die den Weg durch das Verfahren nehmen können. Wo ein Markt aus zwei Marken und zweiunddreissig Gratisspiel-Zustimmungen besteht, ist die Ausrede «das Angebot ist gerade dünn» keine Ausrede, sondern die Beschreibung eines Zustands.

Was gewettet werden darf – und was nicht

Die erlaubte Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind zugelassen, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- und keine Kartenmärkte und keine Esports-Rubrik.

Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse. Politik, Wetter und Fernsehshows sind keine Wettobjekte. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Ein Veranstalter darf Live-Wetten anbieten, wenn er über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.

Was daraus für eine Aktion folgt, ist unspektakulär und wichtig: Eine Aktion kann nur auf Märkten spielen, die es überhaupt gibt. Wer einen Boost auf einen Markt sucht, der auf der Liste fehlt, sucht etwas, das nicht kommen wird. Eine breite Aktion, die viele Märkte abdeckt, ist in diesem Rahmen schwerer zu bauen als eine, die auf ein Ereignis zielt – und darum sind die wenigen Aktionen hier so zugeschnitten, wie sie es sind: ein Boost auf ein definiertes Sportereignis, ein Guthaben für ein Stadionerlebnis.

Aktionen und der eigene Spielerschutz

Verlustlimiten sind älter als jede Aktion

Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Diese Limiten begleiten jede Aktion. Genau das ist ihre Aufgabe. Eine Aktion soll zum Wetten verleiten; die Limite ist die Grenze, die der Wettende vorher selbst gezogen hat. Wer eine Verlustlimite für sieben Tage gesetzt hat, kann in diesen sieben Tagen nicht mehr verlieren als den gewählten Betrag – auch dann nicht, wenn ein Beförderungsangebot an drei aufeinanderfolgenden Tagen winkt.

Interessant ist der Unterschied zwischen einer Regel und einer Praxis. Das Gesetz verlangt, dass eine Erhöhung der Limite nach 24 Stunden wirkt. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an. Das ist zulässig, weil das Gesetz nur eine Mindestwartezeit von einem Tag vorgibt. Aber es verschiebt die Erfahrung des Wettenden: Statt eines Tages dauert die Vernunftbremse drei. An dem Tag, an dem die Limite gefallen ist, zählt jede Stunde. Genau in diese Stunden fällt die Aktion.

Der Rhythmus, den eine Aktion nicht kennt

Der Verlustlimiten-Zyklus läuft weiter, ob gerade eine Aktion läuft oder nicht. Das ist banal und wird trotzdem von fast jeder Aktion ignoriert. Wenn die Loterie Romande an sieben Aktionstagen Gratisspielguthaben verteilt, kann ein Konto, dessen Limite in Woche zwei zur Neige geht, in Woche fünf das Angebot nicht mehr nutzen – nicht, weil es ausgeschlossen wäre, sondern weil die eigene Grenze erreicht ist. Der Aktionstag und der Limitentag sind zwei Kalender, die niemand synchronisiert hat.

Wer das weiss, plant anders. Er entscheidet vor dem Aktionstag, wie viel des Monatsbudgets auf diesen Tag entfällt, nicht am Tag selbst. Und er prüft, ob die Erhöhung einer bereits gesenkten Limite die 72 Stunden der Anbieterbedingungen kostet. Der Griff zum Telefon am Samstagabend, um die Limite «kurz» anzuheben, ist mit dieser Wartezeit erledigt.

Die Spielsperre ist keine Marketinggruppe

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird vor Ablauf der Frist nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich deren Online-Angebote sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine solche Sperre ist die grösste Regulierung, die es gibt, und man sollte sie nüchtern betrachten. Sie ist ein Instrument, kein Skandal, und sie ist der Grund, warum in einem Werbetext für eine Aktion nie steht, was eine Sperre für den Zugang bedeutet. Wer gesperrt ist, sieht keine Aktion, weil er kein Konto führen darf. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben einen solchen Anspruch nicht.

Hier ist eine Zahl, die man nicht aus dem Gedächtnis streichen sollte: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Verkaufspunkt für lückenlos hält, sollte diese Zahl vor dem Satz gelesen haben.

Wo man sich Hilfe holt

Die Limiten, die Sperre und die Wartefristen sind Instrumente, die ein Wettender selbst bedient; welche Stelle bei Fragen zuständig ist, sagt jedem Betroffenen das eigene Konto und die Informationen zur Spielsucht. Wichtig ist, dass es sie gibt und dass sie vor jeder Aktion stehen. Eine Beratungsstelle zu nennen, die man auf dieser Seite nicht belegen kann, wäre eine Behauptung. Klar ist nur: Die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit, die Sperre und das Register sind keine Kulisse. Wer sie für Kulisse hält, baut sich das Konto, das er später nicht mehr erklären kann.

Aktionen und Einzahlungslimiten

Swisslos erlaubt Einzahlungen per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mindestens CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande gilt eine Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen auf das Spielerkonto und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Diese Limiten sind keine Aktion der beiden Veranstalter, sie lesen sich aber wie eine: Sie begrenzen, was überhaupt in das System hineinkommt. Für die Wirkung einer Aktion heisst das, dass ein Wettender mit einer Aktion ein Konto aufladen kann, das seine Einzahlungslimite noch lange nicht ausgeschöpft hat – und trotzdem nicht mehr setzen kann, als seine Verlustlimite zulässt. Zwei Zahlen, zwei Zwecke, zwei Behördenhintergründe.

Wie die konkreten Angebote funktionieren

Der Kombiboost

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online: Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist die klarste Aktion im schweizerischen Angebot, und sie ist zugleich die am häufigsten missverständliche. Sie erhöht den Nettogewinn, nicht den Einsatz, und erst am oberen Ende der Skala verdient sie das Wort, das gern für sie verwendet wird. Vier Voraussagen sind schnell beisammen; fünfzehn sind es nicht. Zwischen diesen beiden Zahlen liegen 95 Prozentpunkte Aktionswert.

Wie sich das auf einen konkreten Wettschein auswirkt, lässt sich mit einem Beispiel vorrechnen. Wer CHF 10 setzt und vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 kombiniert, erhält eine Gesamtquote von 9.79, der Gewinnbetrag beträgt CHF 97.92. Der Nettogewinn vor Boost liegt bei CHF 87.92, das sind CHF 4.40 Aufschlag bei 5 Prozent, also ein Gewinnbetrag von rund CHF 102.32. Bei zehn Voraussagen mit derselben Rechnung kommt man auf einen Aufschlag von 40 Prozent auf den Nettogewinn; die Beispielquote eines Zehnerscheins gibt diese Seite nicht an, weil sie kein Marktpreis ist, sondern eine Rechnung.

Wer die vierzehn Voraussagen nicht schafft, bekommt für dreizehn keinen Boost – die Staffel ist eine Treppe und kein Trichter. Das ist die wichtigste Eigenschaft der ganzen Konstruktion: Mit jeder Stufe steigt nicht nur der Aufschlag, sondern auch die Zahl der Voraussagen, die man treffen muss, und jede zusätzliche Voraussage senkt die Chance, dass der Schein überhaupt gewinnt. Der Boost bezahlt also für ein Risiko, das er nicht wegnimmt.

Ein Punkt, der regelmässig untergeht: Auch ein verlorener Schein kostet den Einsatz. Der Kombiboost erhöht einen Gewinn, er wandelt eine Niederlage nicht in einen Trostpreis. Wer das verwechselt, hat die Aktion mit einer Versicherung verwechselt.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Einmal nutzbar heisst einmal nutzbar. Das ist der schärfste Schnitt in der ganzen Aktionslandschaft, und er ist leicht zu übersehen: Der Boost wird auf dem Wettschein eingelöst, nicht auf dem Konto gesammelt. Wer ihn auf eine Wette setzt, deren Ausgang er später nicht abwarten will, verliert ihn mit dem Cash-Out. Der Boost, der an den Cash-Out geknüpft ist, ist ein Boost auf das Durchhalten.

Quotenboosts sind Einzelwetten-Boosts. Wer sie mit Kombiwetten kombinieren will, landet beim Kombiboost, und das verlangt vier Voraussagen. Zwei Instrumente, die unterschiedliche Disziplin verlangen: das eine Geduld, das andere Auswahl. Wer beides braucht, braucht beides.

Gratisspielguthaben und seine Grenzen

Ein Gratisspielguthaben ist kein Geld. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Kern des Produkts. Swisslos zahlt Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus, und die Loterie Romande handhabt es gleich. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Ein Guthaben aus einer Aktion fällt nicht unter diese Auszahlung – es bleibt im Spiel.

Und es hat ein Ablaufdatum. Bei der Loterie Romande gilt das Guthaben aus der Stadionaktion 30 Tage. Ein Guthaben, das 30 Tage gilt und das man nur einsetzen kann, verfällt, wenn man es nicht einsetzt. Anders als bei einer Frist für Mehrfachaktionen ist das keine versteckte Bedingung – es steht in den Teilnahmebedingungen, die man lesen kann.

Wie tief das in die Wahrnehmung einer Aktion einschneidet, zeigt der Vergleich mit einer gutgeschriebenen Prämie in anderen Märkten. Wer dort CHF 10 liest, liest «zehn Franken auf dem Konto». Wer hier CHF 10 Gratisspielguthaben liest, liest «zehn Franken, die als Einsatz dienen, nicht ausgezahlt werden und in 30 Tagen verfallen». Es ist dieselbe Zahl und ein anderes Produkt.

Wie die Eishockey-Aktion ablief

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Sieben Aktionstage in zweiundzwanzig Wochen. Wer die Spiele der National League besucht, hat also nur an einem Teil der Abende überhaupt die Möglichkeit, an einen Code zu kommen; wer die Stadien nicht besucht, kommt an gar keinen. Die ganze Aktion hängt an einem physischen Aufenthalt und an einem Stück Papier. Das ist die Gegenfigur zu einem digitalen Bonusrad.

Interessant ist die Zahl 7’000. Sie setzt eine Obergrenze, die der Aktion ein Ende setzt, egal wie die Nachfrage aussieht. Wer den Code erst nach Ende der Aktion eingibt oder als 7’001. ansteht, geht leer aus. Und der Sieben-Tage-Rhythmus innerhalb des Aktionszeitraums macht aus der Aktion eine Serie kurzer Fenster statt einer offenen Einladung.

Wer die Frist reisst, hat nichts. Der Code verfällt, und es gibt keinen Nachlauf. Das ist die praktische Seite einer befristeten Aktion, und sie ist der Teil, den ein Werbeplakat selten zeigt.

Die zwei Schweizer Veranstalter und zehn Marken ohne Bewilligung im Vergleich

Wie die Auswahl zustande kommt

Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern interkantonales Recht. Deshalb ist dieses Feld anders beschaffen als eine Buchmacherübersicht, die man sonst so liest. Die zwei Veranstalter stehen zuerst, weil sie die einzigen sind, die hier eine Bewilligung haben, und weil sie Kunden in ihren jeweiligen Gebieten bedienen. Danach folgen acht Marken, die ihrer eigenen Bewilligung nach nicht zu belegen sind und die in der Schweiz keine Bewilligung besitzen – hier aufgeführt, weil Schweizer Wettende sie tatsächlich treffen, und an denselben Massstäben gemessen. Die beiden Gruppen werden nicht vermischt. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung wird hier nicht als legal oder sicher bezeichnet, und das wäre auch mit keiner Zahl zu rechtfertigen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
BC Game ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
20Bet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht erstellt

Die Spalte mit der berichteten Bewilligung ist bei acht der zehn Zeilen leer, und das ist kein Versehen. Bei diesen Marken ist keine Bewilligung belegt, und eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft. Sie können deshalb auch nicht mit einem Schweizer Veranstalter verglichen werden – nicht, weil sie schlechter wären, sondern weil die Vergleichsgrundlage fehlt. Was bleibt, ist ein Vergleich derjenigen Merkmale, die sich auch ohne Bewilligung prüfen lassen: die Regeln, die ein Anbieter selbst veröffentlicht, und die Frage, ob es eine Aufsicht gibt, an die man sich wenden kann, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Wer die beiden Gruppen in einer Rangliste zusammenführt, baut eine Liste, die vorne und hinten zwei verschiedene Dinge misst. Das ist die häufigste Verwechslung in diesem Markt und der Grund, warum die Tabelle hier zwei Blöcke kennt statt einer Reihenfolge.

Was eine fehlende Bewilligung praktisch bedeutet

Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist ein Satz aus dem Gesetz, keine Einschätzung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz oder eine Kontrolle der Fairness besteht nicht.

Dazu kommen drei Lücken, die sich in der Praxis bemerkbar machen. Erstens: die Spielsperre. Ein gesperrter Spieler kann sich bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung registrieren, weil diese Marke nicht am schweizerischen Sperrregister teilnimmt. Die Sperre, die er sich selbst auferlegt hat, gilt dort nicht. Zweitens: der Rechtsschutz. Wer eine Auszahlung nicht erhält, hat keinen schweizerischen Weg. Drittens: die Steuer. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Und die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 auf der Liste nennt.

Wer heute auf eine dieser Marken stösst, stösst auf die vierte oder fünfte Adresse desselben Angebots. Das ist der Grund, warum eine fehlende Schweizer Bewilligung nicht bedeutet, dass man die Marke nicht findet – im Gegenteil.

Ein Hinweis zu Wettarten, die nicht überall gleich heissen

Einige Begriffe aus dem Sporttip-Regelwerk lohnen sich, weil sie bei einer Aktion immer wieder auftauchen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball also etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Wer eine Kombiwette für den Kombiboost zusammenstellt, sollte diese Sätze kennen. Ein Schein, der auf abhängigen Ereignissen desselben Spiels aufbaut und dafür nicht die Bet-Builder-Funktion nutzt, ist nicht nur riskant, sondern kann im Ganzen ungültig werden. Und ein Ergebnis, das in der Nachspielzeit fällt, ist bei Swisslos Teil der regulären Spielzeit – ausser das Wettprogramm sagt etwas anderes.

Die Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der Kombiboost mit der steilsten Staffel

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die Sportwetten in der Schweiz überhaupt anbieten dürfen, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und unter der Aufsicht der Gespa. Sitz der Genossenschaft ist Basel, das Produkt heisst Sporttip. Das Konto steht Personen ab 18 Jahren offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten; wer unter 18 ist, ist ausgeschlossen. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Das Aktionsangebot besteht im Kern aus dem Kombiboost und den Quoten- und Profitboosts. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und belohnt ab dort – 5 Prozent Nettogewinn-Aufschlag bei vier, 100 Prozent bei fünfzehn. Die Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, die Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind einmal pro Wettendem nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Zum Wetten selbst: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen, das auf seinen Namen lauten muss. Wer ein Sporttip-Wettereignis abgesagt wird und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt wird, hat eine ungültige Wette: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Die Staffel des Kombiboosts ist der eigentliche Gegenstand dieser Aktion, und sie ist schlechter als ihr Ruf – oder besser, je nach Blickwinkel. Fünf Prozent bei vier Voraussagen sind ein Aufschlag, der in der Rechnung oben bei einem Zehner-Einsatz gut vier Franken ausmacht. Hundert Prozent bei fünfzehn Voraussagen sind ein Schlagzeilenwert, aber fünfzehn Voraussagen sind ein Konstrukt, das man selten trifft, und der Boost greift erst, wenn der Schein gewinnt. Wer die Staffel als Angebot liest, liest eine Wette auf die eigene Auswahlkunst mit einem Zuschlag, dessen Höhe mit dem Risiko steigt. Der Veranstalter zahlt den Aufschlag also für eine Kombination, die ihm wenig kostet, weil sie selten gewinnt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Guthaben an den Aktionstagen

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit einer Schweizer Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel, ebenfalls unter der Aufsicht der Gespa, mit Sitz in Lausanne und dem Produkt Jouez Sport. Ihr Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, und ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Ihr Profil in Sachen Aktionen ist anders als das von Swisslos: kein Dauerboost, sondern ein Guthaben mit einer Frist. Details zu dieser Aktion finden sich im Abschnitt «Loterie Romande Jouez Sport: das Guthaben an den Aktionstagen».

Zu den Kontobedingungen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktion ist in ihrer Form die eingängigste im ganzen Feld: ein Code, ein Konto, zehn Franken. Nur ist der Code an einen Stadionbesuch gebunden, und zehn Franken Gratisspielguthaben sind keine zehn Franken in der Hand. Wer an einem der sieben Abende im Stadion war, aber das verifizierte Konto nicht hatte, konnte die Aktion nicht nutzen; wer das Konto hatte, aber den siebten Abend verpasst hat, ebenfalls nicht. Der Wert dieser Aktion liegt nicht in der Zahl, sondern in der Verknüpfung von Erlebnis und Konto – und wer die Westschweizer Stadien nicht besucht, hat von ihr nie etwas bemerkt.

BC Game: Casino-Marke ohne Schweizer Bewilligung

BC Game gehört zu den Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung besitzen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt, und sie hätte in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Kraft. Die Marke nimmt am schweizerischen Sperrregister nicht teil, ein schweizerischer Rechtsweg besteht nicht, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.

Wer ein Konto bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung führt, verliert damit nicht automatisch Geld. Er verliert die Werkzeuge, die den Schweizer Markt von anderen unterscheiden: die Anbindung an das Sperrregister, die Pflicht zur Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers und die Aufsicht, an die man sich wenden kann. Eine Einzahlung per Karte oder Krypto ist dort eine Transaktion mit einem Anbieter, dessen Heimatbewilligung hier nichts gilt, und keine, die ein schweizerisches Gericht nach Schweizer Regeln prüft.

MrXbet: in der Schweiz nicht zugelassen

MrXbet ist in der Schweiz nicht zugelassen. Es fehlt die Schweizer Bewilligung; eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt und entfaltet hier keine Wirkung. Nicht angeschlossen an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsschutz, und die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen.

Marken in dieser Gruppe liegen preislich oft günstig und wirken in der Bewerbung grosszügiger als die zwei Veranstalter. Genau darin liegt ihre Funktion: Sie füllen die Lücke, die das schweizerische Zulassungsrecht hinterlässt. Wer bei ihnen spielt, spielt nicht in einem verbotenen, aber in einem ungeschützten Raum – und die Entscheidung darüber sollte man bewusst treffen, nicht beim Ausfüllen eines Registrierungsformulars.

20Bet: ohne Teilnahme am Schweizer Sperrsystem

20Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur die beiden konzessionierten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten; eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt und gilt in der Schweiz nicht. Die Marke nimmt am Sperrregister nicht teil, ein schweizerischer Rechtsweg fehlt, und die Sperrliste der Gespa kann ihre Domains erfassen.

Für einen Wettenden heisst das vor allem eines: Die Limiten, die Sperre und der Auszahlungsweg, die bei Swisslos und der Loterie Romande gesetzlich geregelt sind, hängen nicht an dieser Marke. Wer seine Limiten nicht selbst setzt, hat hier keine. Und wer sich sperren will, sperrt sich nicht für Marken dieser Art mit.

HighFlyBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt; sie hätte nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Nicht am Sperrregister beteiligt, kein schweizerischer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Die steuerliche Seite ist bei dieser Gruppe leicht zu übersehen. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Bei Schweizer Grossspielen dagegen sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Wer die beiden Wege vergleicht, vergleicht also nicht nur Boni, sondern auch Steuerfolgen.

Playzilla: Casino-Profil, keine Schweizer Bewilligung

Playzilla gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten gilt in der Schweiz die Zulassung der beiden Veranstalter; diese Marke hat sie nicht, und eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt. Sie ist nicht ans Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen schweizerischen Rechtsweg, und eine Aufnahme in die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Marken mit Casino-Profil und Sportwetten im Angebot sind für Wettende schwerer einzuschätzen als reine Sportwettenanbieter, weil die Grenze zwischen Sportwette und Casinospiel im Angebot fliessend wirkt. Für die Schweiz ist die Unterscheidung dagegen klar: Eine Casino-Bewilligung ist keine Bewilligung für Sportwetten, und eine ausländische Bewilligung ist keine Schweizer Bewilligung.

Coolzino: in der Schweiz ohne Zulassung

Coolzino besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt und hat hier keine Kraft. Die Marke nimmt am schweizerischen Sperrregister nicht teil, ein schweizerischer Rechtsweg besteht nicht, und ihre Domains können auf der Sperrliste erscheinen.

Praktisch relevant ist hier weniger die Bewilligungsfrage als die Auszahlungsfrage. Bei Swisslos und der Loterie Romande lauten Auszahlungen auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, und Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine solche Vorgabe. Zwei Punkte – wohin ausgezahlt wird und was mit Aktionsguthaben passiert – sollte man vor der ersten Einzahlung klären, nicht danach.

AmunRa: Schweizer Wettende ohne Schutz

AmunRa gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Bewilligung ist nicht erstellt; in der Schweiz hat sie keine Wirkung. Nicht am Sperrregister beteiligt, kein schweizerischer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 671 Domains auf ihrer Sperrliste geführt; die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt das selbst Domain-Hopping. Für Marken dieser Gruppe ist das die eigentliche Betriebsgrundlage: nicht ein bestimmter Auftritt, sondern die Fähigkeit, unter einer neuen Adresse wieder da zu sein.

N1 Bet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten ist in der Schweiz die Bewilligung der beiden Veranstalter erforderlich; eine berichtete Bewilligung ist nicht erstellt und gilt hier nicht. Die Marke ist nicht ans Sperrregister angeschlossen, ein schweizerischer Rechtsweg fehlt, und ein Erscheinen auf der Sperrliste der Gespa ist möglich.

Wer eine Marke aus dieser Gruppe prüft, sollte mit den Bedingungen anfangen, nicht mit dem Bonus. Bei den beiden konzessionierten Veranstaltern stehen die Bedingungen fest und sind auffindbar. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung hängt alles an ihren eigenen Bestimmungen, und die ändern sich mit dem Anbieter, manchmal mit der Domain. Das ist kein Argument gegen die Marke. Es ist ein Argument dafür, den Punkt vor der Einzahlung zu klären.

Was eine Aktionswette am Ende wirklich einbringt

Die Rechnung beim Kombiboost

Der Kombiboost belohnt den Nettogewinn, deshalb lohnt es sich, eine Beispielkombination durchzurechnen. Vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben ein Produkt von 9.79. Bei CHF 10 Einsatz beträgt der Gewinnbetrag CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92. Mit dem Boost von 5 Prozent steigt der Nettogewinn auf rund CHF 92.32, der Gewinnbetrag also auf rund CHF 102.32.

Der Aufschlag beträgt in dieser Rechnung etwa CHF 4.40. Bei zehn Voraussagen mit derselben Quote käme man auf 40 Prozent Aufschlag auf den Nettogewinn; die Beispielquote eines Zehnerscheins für diese Rechnung gibt die Seite nicht an, weil sie kein Marktpreis ist. Der Aufschlag hängt also an der Zahl und an der Höhe der Quoten. Bei zwei Voraussagen mit Quote 1.50 wäre die Gesamtquote 2.25, der Gewinnbetrag CHF 22.50, der Nettogewinn CHF 12.50; das wäre unter der Schwelle von vier Voraussagen, also ohne Boost.

Die Kernaussage dieser Rechnung ist schmal und sollte schmal bleiben: Sie sagt, was ein Gewinn bei diesen Quoten und diesem Einsatz auszahlt, mit und ohne Aufschlag. Sie sagt nicht, wie wahrscheinlich dieser Gewinn ist. Eine Kombination aus vier Voraussagen mit Quoten zwischen 1.60 und 2.00 ist deutlich schwerer zu treffen als eine Einzelwette, und der Aufschlag von 5 Prozent ändert daran nichts. Wer den Boost als Grund sieht, mehr Voraussagen zu nehmen, hat die Aktion rückwärts gelesen.

Ein Hinweis darauf, wie das im ganzen Markt aussieht: Der Quotenschlüssel eines Marktes – die Quote, die er über alle Ausgänge hinweg zurückzahlt – ist das eine; die Marge, also 100 Prozent minus Quotenschlüssel, das andere. Beide beschreiben, was ein Buchmacher von jedem gesetzten Franken behält. Wer eine Aktion beurteilt, sollte diese Zahl im Kopf haben, denn sie ist die Basis, auf der jeder Bonus aufsetzt.

Woher die Aktionszahl wirklich kommt

Die 7’000 Stück Gratisspielguthaben der Loterie Romande und die 24 beziehungsweise 8 Gratisspiel-Zustimmungen des Jahres 2025 sind nicht drei unabhängige Zahlen. Die Zustimmungen sind die Obergrenze, die Guthaben die Ausschüttung. Wer die Aktionsdichte in der Schweiz beurteilen will, muss von der Zustimmungszahl ausgehen, nicht von dem, was er im Netz sieht.

Und die acht Zustimmungen für Swisslos erklären auch, warum der Kombiboost kein Guthaben ist. Er stammt aus dem Wettregelwerk, nicht aus einem Gratisspiel, und unterliegt damit einem anderen Verfahren. Wer in der Schweiz ein Gratisangebot schaltet, braucht die Zustimmung. Wer eine Quote erhöht, braucht sie nicht. Die unterschiedliche Form der beiden grossen Aktionen hat also einen verwaltungsrechtlichen Grund und nicht nur einen Marketinggrund.

Wie das Guthaben auf das Konto kommt

Bei einfachen Gewinnen geht es schnell. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Auszahlungen lauten auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Das ist eine Vorgabe, keine Gewohnheit: Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Wer eine Auszahlung auf ein Konto Dritter verlangt, verlangt etwas, das dieser Markt nicht vorsieht.

Und was am Ende verfällt

Ein Gewinn, der nicht abgeholt wird, verfällt. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt und Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun.

Zwei Fristen, beide in Tagen und Wochen gerechnet, beide hart. Sie betreffen keine Ausnahmefälle: Wer ein Ticket in der Jacke vergisst oder einen Auszahlungsantrag liegen lässt, verliert den Anspruch nicht durch eine Entscheidung des Anbieters, sondern durch Fristablauf. Bei einer Aktion, die mit einer kurzen Gültigkeit des Guthabens arbeitet, addiert sich das: Das Aktionsguthaben hat seine eigene Frist, und ein daraus erzielter Gewinn hat die seine.

Wie man diese Liste liest

Wer sich für einen der zwei bewilligten Wege entscheidet, bekommt ein engeres Angebot, dafür eine Aufsicht, eine Sperre, die wirkt, und Auszahlungsregeln, die auf ein Konto im eigenen Namen laufen. Wer sich für eine der Marken ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, bekommt breitere Angebote und keine dieser Absicherungen; Gewinne sind hier zudem kantonal steuerbar, während Gewinne aus Schweizer Grossspielen bis zum Freibetrag steuerfrei bleiben.

Das ist keine Entscheidung, die eine Betting-Seite für den Leser treffen kann. Es ist eine Entscheidung, die man mit offenen Augen treffen sollte.

Steuern, Fristen und Kleingedrucktes

Was der Fiskus von einem Gewinn sieht

Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man mit der Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt.

Für einen normalen Wettenden heisst das: kein Steuerabzug am Gewinn, keine Verrechnungssteuer. Wer einen Einsatz von CHF 10 mit einer Gesamtquote von 9.79 spielt, liegt mit einem Gewinnbetrag von rund CHF 98 weit unter jeder Schwelle. Die Steuerfrage stellt sich bei diesem Betrag nicht.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze – ein Punkt, an dem viele Annahmen falsch sind. Wer eine solche Steuer auf einer Abrechnung findet, sollte sich an den Anbieter wenden und nicht an das Steueramt. Für konkrete Fälle gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Der Weg der Zahlung

Aufgeladen wird das Spielkonto bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mindestens CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Wichtig für die Einordnung: Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Eine Zahlungsmethode ist kein Beleg für eine Bewilligung, und eine bequeme Zahlungsmethode macht aus einer Marke ohne Schweizer Bewilligung keine bewilligte.

Was bei einer abgesagten Wette passiert

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombiwette für den Kombiboost heisst das: Die Voraussage bleibt formal bestehen, trägt aber nichts bei, und die Zahl der Voraussagen, die für die Booststufe zählt, sinkt um eine. Wer knapp über der Schwelle von vier oder sieben liegt, kann dadurch unter sie fallen.

Das ist kein Ausnahmefall, sondern eine Rechnung, die bei jeder Aussenwette im Winter passieren kann. Die Vier-Voraussagen-Schwelle hat einen Puffer von null.

Wie lange ein Guthaben hält

Aktionsguthaben ist immer befristet. Die Loterie Romande nennt 30 Tage für das Stadion-Guthaben. Swisslos zahlt Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus. Ein Guthaben, das 30 Tage gilt, verlangt innerhalb dieser Zeit mindestens einen Wettschein – und bei einem Wettschein, der im Rahmen einer Aktion entstanden ist, gelten die regulären Regeln.

Häufige Fragen zu Sportwetten Aktionen

Warum gibt es in der Schweiz nur so wenige Aktionen bei Sportwetten?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen. Im Jahr 2025 ergingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten. Wo zwei Marken und gut dreissig Zustimmungen im Jahr zusammenkommen, bleibt das Angebot naturgemäss schmal.

Was bringt der Kombiboost und ab welcher Zahl von Voraussagen greift er?

Er erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette, sobald vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 zusammenkommen: 5 Prozent Aufschlag bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wie lief die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien ab?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar.

Welche Bedingungen gelten bei Spielguthaben, das als Aktion gutgeschrieben wird?

Es ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande befristet es auf 30 Tage, Swisslos zahlt Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus. Auszahlbar ist nur selbst gekauftes oder erspieltes Guthaben, bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, danach gegebenenfalls mit einer Kommission von 3 Prozent.

Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt?

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Aktionsguthaben selbst wird nie ausbezahlt.

Was bedeutet es für den Schutz, wenn ein Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat?

Kein Anschluss an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg gegen eine ausgebliebene Auszahlung, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Gewinne sind nach kantonaler Praxis unter Umständen steuerbar.

Dürfen die Aktionen überhaupt beworben werden?

Dürfen sie, aber nicht beliebig. Werbung darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein, und sie darf sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Zeitverbot für Werbung gibt es nicht, anders als in manchen Nachbarländern – ein Punkt, an dem Schweizer Werbetreibende gern undiplomatisch daran erinnern, dass sie im Ausland nicht so frei wirtschaften dürften.

Auch das ist eine Bedingung, die auf den Aktionswert durchschlägt. Eine Aktion darf gedruckt und gezeigt werden, aber sie muss so beschrieben sein, dass ein Wettender sie nicht für mehr hält, als sie ist. Genau deshalb lohnt es sich, die Bedingungen einer Aktion als das zu lesen, was sie sind: nicht das Kleingedruckte, sondern der eigentliche Text.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»