Wett-Apps für Schweizer:innen: zwei Veranstalter, klare Regeln

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungen der Gespa und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einer Parkbank, daneben ein Kaffeebecher, im Hintergrund ein Spielplatz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Wer in der Schweiz nach der besten Wett-App sucht, stösst auf eine Situation, die es in kaum einem anderen Markt gibt: Es gibt genau zwei. Nicht zwei empfehlenswerte, nicht zwei mit gutem Ruf – zwei bewilligte. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport, und ein dritter Anbieter mit Schweizer Bewilligung existiert nicht. Wer darüber hinaus eine Sportwetten-App auf dem Handy findet, findet eine App ohne Bewilligung.

Das ist der Kern der Sache, und es entscheidet, wie diese Seite zu lesen ist. Hier stehen nicht zwanzig Anbieter in einer Rangliste, aus der man sich den mit dem höchsten Bonus heraussucht. Hier stehen zwei Wege, die ein Schweizer Publikum tatsächlich nehmen kann, und daneben das, was es stattdessen nimmt, wenn es die Grenze überschreitet. Die Wahl ist kleiner als die Auswahl, die die Werbung suggeriert.

Ich habe mir beide bewilligten Wege angesehen, ihre Bedingungen Satz für Satz, und dazu die ausländischen Apps, die Schweizer:innen in Suchanfragen und in Foren begegnen. Was dabei herauskommt, ist keine Kaufempfehlung, sondern eine Landkarte: Welcher Weg passt zu welchem Menschen, und wo verliert jeder der beiden.

Warum in der Schweiz nur zwei Anbieter Sportwetten-Apps betreiben dürfen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission – die ist für Casinos zuständig – sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat in der Fassung vom 1.1.2021 arbeitet.

Eine breite Steintreppe führt zu einem Gebäude mit Säulen, die Morgensonne scheint, niemand ist zu sehen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Eine Bewilligung in diesem System besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich alles Weitere aufhängt. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet hier keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Dass diese zwei keine privaten Wettbüros sind, zeigt die Rechtsform. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020. Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Beide arbeiten nicht für Aktionäre, sondern für die öffentliche Hand: Die Reingewinne gehen gemäss Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer bei Sporttip eine Kombiwette verliert, verliert sie also nicht an ein Unternehmen in Übersee, sondern an einen Verteilschlüssel, der am Ende im Regionalverband landet.

Das ist kein Werbeargument, sondern eine Eigenschaft des Modells, und sie hat eine Kehrseite, die man klar benennen muss: Ein öffentlich-rechtlich geprägter Veranstalter hat wenig Anlass, aggressiv um Kundschaft zu werben, und genau so sieht das Produkt aus. Wer von einem internationalen Buchmacher tägliche Quotenaktionen, eine Fülle an Sonderwetten und tiefe Margen gewohnt ist, findet hier ein ruhigeres, engeres Angebot. Die Enge ist der Preis der Bewilligung.

Grundlagen: Was Schweizer Wett-Apps leisten und was sie unterscheidet

Wer den Schritt in eine App macht, trifft zuerst auf Formalia, nicht auf Sport. Die Registrierung verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden daraus ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Ein Rucksack und Turnschuhe stehen an einer Haustür, daneben ein Regenschirm, durch das Glas fällt Morgenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Das klingt nach Bürokratie, ist aber die Bedingung dafür, dass etwas anderes funktioniert: Nur mit einer verifizierten Identität lässt sich ein Spielerkonto eindeutig einer Person zuordnen, und nur dann greift die Spielsperre, wenn sie greifen soll. Ein Konto ohne geprüfte Identität wäre ein Konto, das jeder nach Belieben neu eröffnen kann.

Von der Webseite zur App: der Unterschied, den man tatsächlich merkt

Sporttip-Wetten lassen sich online über das Angebot von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden – ein Detail, das mehr über das Produkt sagt, als es zunächst scheint. Die App ist hier nicht der exklusive Kanal, sondern eine von mehreren Oberflächen auf dasselbe Konto.

Genau darin liegt der eigentliche Unterschied zwischen App und Webseite, und er ist kleiner, als der Name vermuten lässt: dieselbe Bewilligung, dieselben Limiten, dasselbe Wallet, dieselbe Spielsperre. Was sich ändert, ist die Bedienung. Auf dem Touchscreen rückt die Quotenauswahl näher an den Daumen, die Wettscheinverwaltung wird zur kurzen Geste, und Benachrichtigungen holen einen aus dem Alltag zurück an den Bildschirm – was bei Live-Wetten hilft und bei Limiten eher schadet.

Wer sein Spielverhalten im Griff behalten will, sollte die Push-Meldungen deshalb nicht als Ausstattungsmerkmal lesen, sondern als Entscheidung. Eine App, die sich meldet, während man im Zug sitzt, macht aus einem ruhigen Nachmittag drei Wetten. Das ist kein App-Fehler, sondern die beabsichtigte Wirkung eines Kanals, der immer dabei ist.

Was sich unterwegs einschränken lässt

Die Grenzen, die in der App gelten, sind die des Veranstalters und nicht der Beschaffenheit des Geräts. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese Sätze stehen in den Spielregeln (Version 4.2) und nicht in einem Werbeprospekt. Wer die App auf einem Handy bedient, merkt sie erst, wenn er sie überschreitet. Ein Fünfer-Einsatz auf eine Systemwette mit vielen Kombinationen kann dort schneller an die Grenze stossen, als die Zahl der Kreuze im Wettschein vermuten lässt.

Wie eine Wette abgerechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die zweite Rundung ist die interessante. Sie läuft immer in dieselbe Richtung, nämlich nach unten, und sie erklärt, warum auf dem Auszahlungsbeleg gelegentlich ein Betrag steht, der ein paar Rappen unter dem liegt, was der Taschenrechner anzeigt. Bei einem einzelnen Franken Einsatz ist das ohne Belang. Bei einem Systemwettschein mit dreissig Positionen, die alle knapp aufgehen, ist es der Betrag, den Swisslos bei jedem durchgereichten Schein behält.

Legal ist eine Wett-App in der Schweiz nur mit einer Bewilligung eines der beiden Veranstalter, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Diese zwei Sätze schliessen bereits jede Auslegung aus, die sich um sie herum bauen liesse. Es gibt keine Grauzone, in der ein ausländischer Anbieter «praktisch geduldet» wäre, und es gibt keine dritte Bewilligung, die man beantragen könnte.

Was Schweizer Bewilligungen von ausländischen unterscheidet, ist weniger das Papier als das, was daran hängt. Eine bewilligte App hängt am Schweizer Spielerschutz, an der Spielsperre im gemeinsamen Register, an der Auszahlung auf ein Konto in eigenem Namen und an einer Aufsicht, die die Bedingungen kontrolliert. Eine App ohne Bewilligung hängt an den Hausregeln ihres Betreibers, und die sind nicht schlechter, weil sie schlecht wären, sondern weil sie niemand prüft.

Welche Sportarten und Märkte das bewilligte Programm enthält

Die bewilligte Sportwette ist keine offene Wiese. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Gewettet wird nur auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe darf nie gesetzt werden. Eckball- und Kartenmärkte sucht man dort ebenso vergeblich wie einen Esport-Bereich – Esport kommt in der Liste schlicht nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für jemanden, der vor allem Bundesliga auf Eckbälle und Karten spielt, ist das die wichtigste Information der ganzen Seite. Der Markt existiert in der bewilligten Schweiz nicht. Wer ihn will, muss dorthin gehen, wo es keine Bewilligung gibt – mit allen Folgen, die unten stehen.

Live-Wetten sind dagegen erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Willkür, sondern die Absicherung eines Systems, in dem ein paar Sekunden Verzögerung über einen Ausgang entscheiden, der schon passiert ist.

Beim Cash-Out ist die Schweizer Lage eigen: Es ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Wer eine App nach diesem Merkmal vergleicht, vergleicht also Anbieterentscheidungen und keine Rechtsnormen.

Die Spielsperre und das Register, das sie mit Casinos teilt

Sperren, Ausschlüsse und Limiten gehören zu den Dingen, die ein ausländischer Anbieter nicht hat – nicht, weil er sie verweigern würde, sondern weil er keinem Schweizer Register angeschlossen ist. Bei Swisslos: Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine Sperre, die man einmal gesetzt hat, umgeht man nicht durch einen Anruf oder eine neue E-Mail-Adresse. Man umgeht sie auch nicht durch den Wechsel in ein Casino, denn dort greift dieselbe Eintragung. Das ist die konsequenteste Ausgestaltung des Spielerschutzes im ganzen Feld, und sie ist der Hauptgrund, warum die Enge des Schweizer Systems für manche Menschen besser ist als die Weite des internationalen.

Diametral gegenüber liegen die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer also glaubt, das Papier regle die Wirklichkeit, sollte diese Zahl kennen. Sie steht nicht hier, um die Aufsicht herabzusetzen – sie steht hier, weil ein Schutzversprechen, das an einer Theke im Alltag beinahe zur Hälfte nicht eingelöst wird, den Vergleich mit einer App verändert, in der die Altersgrenze technisch erzwungen wird.

Datenschutz und Datenhaushalt

Registrierung, Limiten und Sperren laufen bei einem bewilligten Veranstalter und nicht bei einer Reihe von Vermittlern. Der Preis dafür ist, dass eine Schweizer Wett-App von dir mehr weiss als eine anonyme: Ausweiskopie, Adresse, Konto. Wer diesen Handel nicht eingehen will, geht ihn nicht ein – und verzichtet gleichzeitig auf Register, Limiten und Kontoauszahlung. Das sind nicht zwei Vorteile auf der einen und ein Nachteil auf der anderen Seite, sondern dasselbe Paket.

Spielerschutz in der App: Limiten, Pausen und die Spielsperre richtig nutzen

Kein Schweizer Gesetz schreibt einer Spielerin einen festen Höchstbetrag vor. Was das Gesetz vorschreibt, ist etwas anderes und – für den Alltag – Wirksameres: Der Veranstalter muss verlangen, dass sich Spielende vor der ersten Teilnahme einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat setzen (Art. 87 VGS).

Die Verantwortung liegt damit ausdrücklich beim Spielenden, nicht beim Staat. Man kann das zynisch finden. Man kann es auch als die ehrlichere Konstruktion sehen, denn eine staatliche Obergrenze, die für alle gleich hoch ist, passt zu niemandem: Sie ist zu hoch für die eine und zu tief für den anderen. Eine selbst gesetzte Limite ist genau dann richtig, wenn man sie richtig setzt, und genau dann wirkungslos, wenn man sie als Formalität abhakt.

Die konkreten Limiten bei Sporttip

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Mechanismus dahinter ist der eigentliche Punkt. Eine Erhöhung wirkt nicht in dem Moment, in dem man sie einträgt, sondern drei Tage später. Wer gerade eine Serie verloren hat und die Limite anheben will, tut das mit Sicherheit nicht mehr am selben Abend. Das ist eine bewusste Reibung, und sie kostet nichts ausser der Bereitschaft, sich selbst nicht zu überlisten.

Die ebenfalls zulässige Einzahlungslimite ist nicht dasselbe wie eine Verlustlimite. Wer seine Einzahlungen deckelt, deckelt die Zuflüsse und nicht das Ergebnis. Gewinne, die stehen bleiben, kann man weiter einsetzen, ohne je wieder Geld nachzuschiessen. Wer sich selbst bremsen will, sollte die Limite deshalb dort setzen, wo das Spiel entschieden wird, also beim Verlust – und nicht dort, wo das Geld hereinkommt.

Pausen, die halten

Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS): eine Pause, die man nimmt, ohne das Konto zu schliessen. Sie ist das schärfste Werkzeug für alle, die noch nicht wissen, ob sie dauerhaft aufhören wollen.

Die kurzfristige Zugangssperre von 1 bis 180 Tagen und die unbefristete Spielsperre stehen ausführlich in den Bedingungen für die Online-Teilnahme ab 13. Januar 2025 (Swisslos) sowie in den lizenzrechtlichen Grundlagen unter «Die Spielsperre und das Register, das sie mit Casinos teilt». Wichtig für den Vergleich: Eine Bewilligung verpflichtet den Veranstalter zu diesem Werkzeugkasten. Keine Bewilligung verpflichtet niemanden zu irgendetwas.

Ausländische Wett-Apps: was sie sind, was sie nicht sind und wen sie trotzdem locken

Sportaza, Bruce Bet, Coolzino, WirWetten, 20Bet, BetFury, HornetBet und N1 Bet haben keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Einschätzung, sondern der rechtliche Status: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer – entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Bewilligung, die in der Schweiz nicht gilt und darüber hinaus nicht einmal feststellbar ist, ist im Kern keine.

Praktisch heisst das, dass keine dieser Apps am Schweizer Sperrregister hängt. Wer sich dort sperren lässt, bleibt für sie erreichbar. Wer Streit über eine Auszahlung hat, hat keinen Schweizer Rechtsweg. Es gibt auch kein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Seiten unterbinden würden – dieses Instrument existiert in der Schweiz nicht. Wer auf die Absicherung über seinen Zahlungsdienstleister setzt, setzt auf nichts.

Die Aufsicht reagiert anders: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dafür ausdrücklich Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer glaubt, man habe eine Seite dauerhaft vom Netz, verwechselt den Domainnamen mit dem Betrieb dahinter. Das Domain-Hopping ist derselbe Mechanismus wie das Spiel selbst: ein Wettlauf, in dem die Aufsicht einen Schritt zurück liegt.

Bei Gewinnen kommt eine steuerliche Besonderheit dazu. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das kann einen grossen Teil des scheinbaren Vorteils auffressen. Für die eigene Situation ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Organsiert jemand in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten, ist das strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin ist nicht strafbar, aber gegen den Anbieter beschlagnahmtes Geld ist beschlagnahmtes Geld. Auch hier gilt: Weder die bewilligte noch die unbewilligte Seite ist von sich aus die sichere Wahl.

Was eine gute Sportwetten-App ausmacht – und warum die Rangliste hier kurz ist

Eine Wett-App in der Schweiz lässt sich an fünf Dingen messen. Ob hinter ihr eine Bewilligung steht. Ob Identität, Altersprüfung und Register daran hängen. Ob das Wettprogramm die Sportarten und Märkte enthält, die man tatsächlich bespielt. Wie sich die App bedient und wie stabil sie in der Halbzeit läuft. Und ob eine für den Handel mit dem Buchmacher anfallende Kostenzeile – die Marge in der Quote, ein Limit, eine Kommission – ehrlich erkennbar ist.

Nach diesen Massstäben ergibt sich in der Schweiz eine Rangliste mit zwei Einträgen. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport erfüllen alle fünf. Die acht ausländischen Namen darunter erfüllen die ersten beiden nicht und können sie nicht erfüllen: Ein Anbieter ohne Bewilligung kann keine Bewilligung haben, und ein Anbieter ohne Registeranschluss kann nicht am Register hängen.

Die Kürze der Liste ist ihr Inhalt. Hier ist sie die vollständige Marktübersicht; jede längere Liste behauptet Zugang, den es in der Schweiz nicht gibt.

Vom Markt bis zur Spielerin: welcher Weg zu wem passt

Swisslos Sporttip passt zu Menschen mit Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein, die in einem kontrollierten Rahmen wetten wollen und damit leben können, dass dieser Rahmen ein paar Märkte ausschliesst. Für sie ist Sporttip das breitere der beiden bewilligten Produkte: Kombiboosts für Online-Wetten, Quoten- und Profitboosts, Cash-Out, Live-Wetten, dazu der Weg in die Verkaufsstelle und Talenthilfe über das Sportertragsmodell.

Loterie Romande Jouez Sport passt zu Welschschweizer:innen aus den sechs Kantonen, in denen Loro Sportwetten veranstaltet, und das Publikum dort ist trotz der kleineren Kantonszahl gross: Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende, und ihr Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne macht sie zu einem der sichtbarsten Spielanbieter der Region.

Die ausländischen Apps passen zu niemandem, dem Schweizer Schutz wichtig ist, und sie passen zu jemandem, der genau die Märkte oder Limits sucht, die das bewilligte System ausschliesst. Das ist eine ehrliche Antwort und keine Empfehlung: Wer dort hingeht, geht mit offenen Augen dorthin, ohne Register, ohne Schweizer Rechtsweg und mit einer anderen steuerlichen Lage. Wer die Sperrliste respektiert, weil er gar nicht erst in Versuchung geraten will, sollte das Zusatzwerkzeug kennen, mit dem sich der Zugang auf einen längeren Zeitraum schliessen lässt.

Bewilligte Wett-Apps im Vergleich: Sporttip und Jouez Sport in der Gesamtschau

In der Gesamtschau zeigt sich, dass die beiden bewilligten Apps einander näher stehen als jedem ausländischen Namen. Dieselbe Rechtsgrundlage, dieselbe Aufsicht, dasselbe Register, dieselben Limitenlogiken. Was sie trennt, ist das Gebiet, das sie bedienen, und der Wohnsitz, den ein Konto verlangt.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Swisslos, SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Sportaza nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht feststellbar
Bruce Bet nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht feststellbar
Coolzino nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht feststellbar
WirWetten nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht feststellbar
20Bet nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht feststellbar
BetFury nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht feststellbar
HornetBet nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht feststellbar
N1 Bet nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht feststellbar

Die Tabelle ist damit kurz vor der Hälfte zu Ende erzählt. Zehn Zeilen, und acht davon tragen in der ersten Spalte dasselbe Wort. Der Grund dafür liegt nicht in der Erhebung, sondern im Recht: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter begrenzt, und wo nur zwei veranstalten dürfen, kann eine Vergleichstabelle nicht mehr Spalten füllen, als die Wirklichkeit hergibt.

Interessant ist die zweite Spalte deshalb nur bei den ersten zwei Zeilen, und auch dort bleibt sie dünn. Beide Bewilligungen bestehen aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, und dieses zweiteilige Verfahren erklärt, warum die Aufsicht nicht einfach ein Unternehmen zulässt, sondern jede Spielart einzeln prüft. Bei den acht übrigen Zeilen ist der Eintrag der zweite Teil des Satzes wert: Eine gemeldete Bewilligung, die sich nicht feststellen lässt und die in der Schweiz ohnehin keine Kraft hätte, ändert an der Rechtslage nichts (Art. 4 BGS).

Diese beiden Erklärungen – der Zugang zählt, nicht die Domain, und der Wohnsitz entscheidet über das Konto – sind das eigentliche Produkt des Vergleichs. Alles andere in der Tabelle ist Verwaltungsvorgang.

Was der Schweizer Rahmen im Alltag wirklich einschränkt

Die Sicht beim Vergleich ist oft die falsche: Man schaut, was die bewilligten Apps weniger können als die beworbenen, und kommt zum Schluss, man verzichte auf etwas. Der Punkt liegt anders. Wer auf die ausländischen Apps ausweicht, verliert die Verlustlimitierung, den Registeranschluss, den Rechtsweg, die Auszahlung auf ein eigenes Konto und den Schutz vor dem Zugriff auf Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter. Das sind sechs Dinge. Auf der anderen Seite der Bilanz steht ein breiteres Wettprogramm, das man erst nach der Umstellung wirklich vermisst – und im Fall der Schweizer Steuerpraxis ein steuerbares Einkommen, das bei einem Schweizer Gewinn unter dem Freibetrag gar nicht erst entsteht.

Für die grosse Mehrheit der Gelegenheitswetterei ist die Rechnung damit klar, und das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Kostenfrage. Wer mehr als zweihundert Franken im Monat einsetzt, wer jeden Abend spielt, wer schon einmal nachgeschossen hat, um Verluste zu holen – für diese Personen ist der Verlust der Verlustlimitierung kein Ausstattungsunterschied, sondern das ausschlaggebende Kriterium.

Wettende mit einem grossen Interesse an Sondermärkten, Live-Wetten unter der Woche und kleinen Einsätzen auf ungewöhnliche Ligen werden die Enge anders erleben. Ein Live-Wetter, der vor allem auf Eckbälle und Karten setzt, findet im bewilligten Programm nicht, was er sucht. Das ist keine gut versteckte Kleinigkeit, sondern der Punkt, an dem das Schweizer System bewusst enger ist als die Nachbarmärkte, und ein Leser sollte ihn kennen, bevor er ein Konto eröffnet – nicht danach.

Wie sich Auszahlungen in der App verhalten

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die beiden kostenlosen Auszahlungen sind grosszügig, solange man selten Geld bewegt, und sie sind eng, sobald jemand nach jedem guten Abend den Gewinn abzieht. Die 3 % ab der dritten Auszahlung treffen damit genau die disziplinierte Spielerin und nicht die bequeme. Wer regelmässig auszahlt, sollte die Grenze kennen, bevor sie ihn überrascht.

Bei Gewinnen ist der Weg automatisiert: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Eine Auszahlung auf ein fremdes oder anonymes Konto gibt es nicht: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Zuflüsse und Obergrenzen des Spielguthabens

Der Zufluss geht über das Wallet: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Die beiden Zahlen lesen sich wie ein Widerspruch, sind aber ein Mechanismus: Man kann im Monat viel Geld nachschieben, aber niemals einen Saldo von fünf Stellen halten. Wer grosse Beträge parken will, kann das nicht; wer schnell nachladen will, kann das so lange, bis der Saldo anschlägt. Bei Swisslos lässt sich zudem mit PostFinance Pay bezahlen, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Steuern auf Gewinne im Überblick

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also schreibt man «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Für den Alltag heisst das: Eine gewöhnliche Kombiwette bleibt steuerfrei, und der Freibetrag ist so hoch, dass die meisten ihn nie streifen. Wer ihn streift, hat ein Steuerproblem, aber ein vergleichsweise gutes. Diese Absätze sind allgemeine Informationen; für die eigene Situation fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Zehn Namen, und die Reihenfolge ist nicht die Reihenfolge einer Empfehlung, sondern die der Rechtslage: erst die beiden Veranstalter mit Bewilligung, dann die acht ohne. Wer die ersten beiden gelesen hat, kennt bereits den Massstab, an dem die anderen scheitern.

Swisslos Sporttip: die volle Schweizer Bewilligung, der breiteste bewilligte Funktionsumfang

Swisslos ist zusammen mit der Loterie Romande einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten in der Schweiz zulässt. Die Bewilligung ist eine Bewilligung für ein Grossspiel, bestehend aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa; Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Sportwettenprodukt heisst Sporttip.

Ein Online-Konto ist ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet zugänglich: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das ist kein Zufall der Kundengewinnung, sondern der Kern des Interessenausgleichs zwischen den Kantonen – wer ausserhalb des Gebiets wohnt, richtet sein Konto bei der Loterie Romande ein.

Zum Funktionsumfang gehören Wetten auf Einzel-, Kombinations- und Systemwetten mit Mindesteinsatz CHF 1 und Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten sowie CHF 10’000 für Systemwetten. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Erhöhungen greifen erst nach 72 Stunden. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen – wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten ebenfalls nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht: Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Zwei Fristen gehören zum Kleingedruckten, das man erst nach einem Verlust liest. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten.

Urteil: Sporttip ist der Anbieter, bei dem die grösste Zahl an Schweizer Wohnsitzhabenden überhaupt ein Konto eröffnen kann, und mit Kombiboost, Cash-Out und Live-Wetten ist er auch der funktionsreichste unter den bewilligten. Wo er verliert, verliert er an einer Stelle, die nicht in der App liegt: Ein Wettereignis, das 20 Minuten nach Anpfiff abgesagt wird, muss 48 Stunden warten, bevor das Geld zurückkommt, und eine Kombination, die auf abhängige Märkte setzt, kippt ganz, wenn die Bet-Builder-Funktion nicht benutzt wurde.

Loterie Romande Jouez Sport: die Bewilligung für die sechs Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Ihr Produkt heisst Jouez Sport und richtet sich an die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Jouez Sport steht also nicht weniger Bewilligung zur Verfügung als Sporttip, sondern weniger Publikum. Sechs Kantone statt einundzwanzig. Wer dort ein Konto eröffnet, tut es, weil er dort wohnt, und nicht, weil die eine App besser wäre als die andere.

Das rechne ich lieber aus, als es zu behaupten. Ein typischer Westschweizer Kanton wie Jura hat rund 74’000 Einwohner, der grösste Kanton der Region, Waadt, rund 820’000, Freiburg rund 330’000, Wallis rund 360’000, Neuenburg rund 180’000 und Genf etwa eine halbe Million – zusammen etwa 2,3 bis 2,4 Millionen Menschen. Diesen stehen in der Deutschschweiz Zürich mit rund 1,58 Millionen, Bern mit rund 1,06 Millionen, Aargau mit rund 720’000, St. Gallen mit rund 530’000 und Luzern mit rund 430’000 gegenüber, und mit diesen fünf Kantonen allein ist das Swisslos-Gebiet schon deutlich grösser. Die genauen Zahlen kann man bei den Kantonen nachsehen; die Grössenordnung entscheidet bereits. Der Westschweizer Markt ist kleiner, dieser Punkt ist mathematisch und nicht wertend. Wer dort wohnt, kann trotzdem nicht ausweichen; wer hier wohnt und dort wohnt, kann trotzdem seine Region wählen. Die zweite Zahl der Loro ist noch aussagekräftiger für den Alltag: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Urteil: Jouez Sport ist für Angehörige der sechs Westschweizer Kantone der einzige bewilligte Weg, und da die App auf denselben Schweizer Schutzpflichten fusst, ist der Vergleich mit Sporttip kein Qualitätsurteil, sondern ein Geometrieergebnis. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und dort bleiben will, hat hier eine bewilligte App mit Register, Limiten und Kontoauszahlung – nur eben nicht die Kantonsvielfalt, die ein Deutschschweizer Konto mitbringt.

Sportaza

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Einschätzung, sondern der Rechtsstatus: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung, die in der Schweiz nicht gilt und die sich nicht feststellen lässt, hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS).

Sportaza ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und unterliegt keinem inländischen Rechtsweg. Die Website kann gemäss Art. 86 bis 93 BGS blockiert werden.

Urteil: Sportaza ist das Beispiel für den Markt, auf dem dieser Vergleich nicht stattfindet: ein Name ohne Bewilligung und ohne Registeranschluss, dessen Attraktivität sich aus dem ergibt, was das Schweizer System ausschliesst. Wer dort einsteigt, sollte wissen, dass die Auszahlung nur über die Hausregeln läuft. Wer das akzeptiert, kann das tun; pauschal empfehlen lässt es sich nicht.

Bruce Bet

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Anschluss an das Sperrregister oder ein Rechtsweg fehlen. Eine Blockierung nach Art. 86 bis 93 BGS ist jederzeit vorgesehen.

Urteil: Bei Bruce Bet ist der entscheidende Nachteil der Umstand, dass ausländische Gewinne nicht der Verrechnungssteuer unterliegen, nach der kantonalen Praxis etwa von Thurgau aber als vollständig steuerbares Einkommen gelten, unabhängig vom Betrag. Was auf der Quotenseite verlockend wirkt, kann bei der Steuererklärung zurückkommen. Wer hier spielt, plant diese Zeile besser von Anfang an ein.

Coolzino

Coolzino verfügt über keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Es bestehen weder ein Anschluss an das Sperrregister noch ein inländischer Rechtsweg. Die Blockierung erfolgt nach Art. 86 bis 93 BGS.

Urteil: Der Name Coolzino zeigt bereits, wo dieser Eintrag am schwersten an der Sache vorbeigeht: ein Casino-Profil in einem Vergleich über Sportwetten. Wer in der Schweiz Sportwetten betreiben will, braucht eine Bewilligung für ein Grossspiel, und ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann sie nicht vorweisen, egal wie er sich nennt. Hier ist der Vergleich zu Ende, bevor er begonnen hat.

WirWetten

WirWetten besitzt keine Schweizer Lizenz. Ausländische Bewilligungen sind in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Es existiert weder ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister noch ein Rechtsweg. Die Seite kann nach Art. 86 bis 93 BGS blockiert werden.

Urteil: Der deutschsprachige Name macht den Preis des Wechsels sichtbarer als bei jedem anderen Eintrag: Genau die Kundschaft, die den Schweizer Spielerschutz am ehesten nutzt, ist hier ohne Register unterwegs. Wer auf Verlustlimitierung und Sperre angewiesen ist, verliert beides an derselben Stelle. Das ist kein Nebenaspekt dieses Angebots, sondern sein Ergebnis.

20Bet

20Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Das Sperrregister der Schweiz greift hier nicht, und es gibt keinen inländischen Rechtsweg. Eine DNS-Sperre gemäss Art. 86 bis 93 BGS kann jederzeit erfolgen.

Urteil: Beim Vergleich mit den bewilligten Apps fällt bei 20Bet vor allem auf, was fehlt, wenn eine Auszahlung hakt: kein Schweizer Rechtsweg und kein Institut, an das man sich wenden könnte. Genau in dem Moment, in dem sich eine App bewähren muss, ist dieser Weg der einzige ohne Rückhalt.

BetFury

BetFury besitzt keine Schweizer Lizenz, was eine ausländische Bewilligung gemäss Art. 4 BGS wirkungslos macht. Anschluss an das Schweizer Sperrregister oder inländischer Rechtsweg fehlen. Eine Blockierung nach Art. 86 bis 93 BGS ist möglich.

Urteil: BetFury steht für die andere Art, sich im Schweizer Markt zu zeigen: ein Name, der aus dem Krypto-Umfeld kommt, während die bewilligte Schweizer Sportwette eine Sache von Einzahlungsschein, Wallet und Konto in eigenem Namen ist. Wer von hier kommt, muss sich auf der Schweizer Seite vollständig neu einrichten.

HornetBet

HornetBet ist in der Schweiz nicht bewilligt (Art. 4 BGS). Es bestehen weder ein Anschluss an das Sperrregister noch ein Schweizer Rechtsweg. Die Seite ist nach Art. 86 bis 93 BGS blockierbar.

Urteil: Bei HornetBet ist der Anfang der Auszahlungskette der wunde Punkt: Wer kein Schweizer Konto in eigenem Namen nachweisen muss, muss es auch nicht tun. Was bei der Anmeldung nach Bequemlichkeit aussieht, ist beim Auszahlungsversuch die Frage, ob die Kontoverbindung überhaupt zu einem gehört. Das ist die eine Stelle, an der die Schweizer Pflicht zur eigenen Kontoverbindung (Art. 50 Abs. 2 VGS) ihren Zweck erfüllt.

N1 Bet

N1 Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Sperrregister-Anschluss oder ein inländischer Rechtsweg fehlen. Eine Blockierung nach Art. 86 bis 93 BGS ist möglich.

Urteil: Bei N1 Bet sollte man vor allem die Obergrenze der Auszahlung im Auge behalten, denn hier gilt sie ohne die zwei Gratisauszahlungen und die automatisierte Gutschrift, die eine bewilligte Schweizer App bietet. Wer eine schmale Marge auf ein grosses Ergebnis aussetzen will, sollte vorher wissen, wann das Geld auf seinem Konto ist.

Was diese Auswahl für die Praxis bedeutet

Zwei Namen mit Bewilligung, acht ohne. Die Wahl, die einem Schweizer Publikum bleibt, ist damit keine Wahl unter zwanzig Produkten, sondern eine Entscheidung über den Weg – und für die weitaus meisten führt sie zu Swisslos Sporttip oder zu Loterie Romande Jouez Sport.

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, richtet sein Konto bei Sporttip ein. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, bei Jouez Sport. Alle anderen Wege verlangen ein Konto ohne Register, ohne Schweizer Rechtsweg und mit steuerlichen Folgen, die man sich vor der ersten Einzahlung ansehen sollte.

Der Schweizer Weg ist enger, und er ist an einer Stelle ausdrücklich langsam. Diese Langsamkeit ist nicht die Schwäche des Systems. Sie ist das System. Und wer wissen will, ob eine App in der Schweiz veranstalten darf, braucht auf dem Handy nichts zu prüfen: Er kann es bei der Veranstalterin selbst nachsehen – oder die Frage so stellen, wie die Aufsicht sie beantwortet. Die Sperrliste der Gespa nennt die Domains, die in der Schweiz blockiert werden, und für einen Namen, der darauf steht, ist die Frage nach der Bewilligung bereits entschieden. Wer eine Domain als Favorit gespeichert hat, sieht dort in wenigen Sekunden, ob er sie überhaupt wird aufrufen können.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Apps in der Schweiz

Woran lässt sich erkennen, welche Sportwetten-App die beste ist?

An vier Dingen: einer Bewilligung nach dem BGS, dem Anschluss an die Spielsperre im gemeinsamen Register, einem Wettprogramm mit den Sportarten und Märkten, die man tatsächlich bespielt, und einer stabilen Bedienung auf dem Touchscreen. Fehlt der erste Punkt, wiegen die übrigen drei wenig. In der Schweiz erfüllt genau zwei Apps die vollständige Liste.

Welche Apps dürfen in der Schweiz für Sportwetten genutzt werden?

Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, gestützt auf die IKV 2020 und unter Aufsicht der Gespa. Alle weiteren Apps stammen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Für ein Konto zählt der Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto in der App, etwa bei Alter und Wohnsitz?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, keine bestehende Spielsperre und eine einzige Registrierung pro Person. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Swisslos-Gebiet: Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande: FR, GE, JU, NE, VD, VS.

Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre in der App?

Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, bei Sporttip mit Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Gibt es in der App Live-Wetten und Cash-out?

Live-Wetten sind erlaubt, wo der Veranstalter dafür eine Entscheidung hat, und das BGS beschränkt sie nicht auf bestimmte Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Anbieterfunktion: Bei Sporttip gilt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur online und nur vollständig, ohne Garantie für jeden Markt.

Wie wird die Auszahlung aus der App abgewickelt, und auf welches Konto?

Nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»