Sportwetten Freebet Code 2026: die zwei erlaubten Wege und ihre Bedingungen
Die Suche nach einem Freebet-Code für Sportwetten endet in der Schweiz an einer ungewöhnlichen Stelle: bei einer Aufsichtsbehörde. Wer eine Gratiswette sucht, sucht in Wahrheit eine Ausnahme, die vorher bewilligt werden muss. Nur zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Gespa sowie die vom Veranstalter veröffentlichten Bedingungen und Reglemente geprüft.
Versprochen wird in der Branche ohnehin mehr, als ein Guthaben hergibt. «100 % Bonus» klingt nach einem Geschenk und ist in Wahrheit eine Umsatzauflage mit Ablaufdatum. Der Nachweis dafür steht auf jeder Aktionsseite, meist unter dem Rabatt-Button, in kleiner Schrift, irgendwo am unteren Rand.
Wer in der Schweiz überhaupt wetten veranstalten darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Zuständig ist nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, sondern die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die ESBK prüft Casinos, und nur Casinos. Diese Trennung ist keine Formalität, sondern der Grund, weshalb jedes Argument mit «aber das Casino darf doch» ins Nichts führt.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel. Wer beides hält, darf wetten — und nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer zugelassener Buchmacher, die man suchen könnte. Die Liste ist vollständig.
Die beiden, die übrig geblieben sind, vergeben ihr Angebot unter eigenen Markennamen. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt ihr Sportwettenangebot als Sporttip. Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, betreibt ihres als Jouez Sport. Beide berufen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020.
Wer das als Beschränkung liest, liest richtig. Wer es als Grundlage liest, auch. Aus der Begrenzung folgt der ganze Rest der Seite: kleine Aktionsbudgets, feste Gebietsgrenzen, ein geschlossener Wettkatalog.
Was damit ebenfalls feststeht: Ein ausländischer Anbieter mit einer Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist kein Werturteil, sondern Art. 4 BGS. Auf das Verhältnis zu diesen Anbietern komme ich in der Gegenüberstellung zurück.
Gespa, Sperrliste und die Folgen einer Bewilligung, die hier nichts gilt
Das Werben für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet es, Art. 131 BGS belegt es mit einer Busse bis CHF 500’000. Die gesetzliche Regelung hat eine klare Adresse: Sie trifft die Anbieter, nicht die Wettenden. Wer trotzdem bei einem ausländischen Anbieter spielt, wird nach schweizerischem Recht nicht bestraft. Das Bundesamt für Justiz hat es so festgehalten.

Was den Spielenden dort erwartet, ist trotzdem unangenehm. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Aufsicht, keine Beschwerdestelle nach Schweizer Massstab. In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Von den beiden bewilligten Veranstaltern ist keiner auf der Sperrliste: Diese Liste führt ausländische Domains.
Die Gespa veröffentlicht eine solche Sperrliste, und Schweizer Telekomunternehmen sperren die dort geführten Domains per DNS. Rund 671 Domains standen Ende 2025 darauf; die erste Liste erschien am 3. September 2019. Blockierte Namen verschwinden allerdings nicht, sie wechseln die Adresse innerhalb von Stunden. Die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und zählt Interwetten und Bet-at-Home zu den Beispielen; auch bet365 führt sie auf der Liste. Für den Wettenden heisst das: Wer bewusst zu einem gesperrten Anbieter will, findet ihn weiterhin. Was ihn schützt, ist nicht die Sperre, sondern das Wissen darum.
Der Unterschied zwischen den zwei Wegen lässt sich in einem Satz zusammenfassen. Inland: volle Schweizer Aufsicht, zwei Veranstalter, ein geschlossener Wettkatalog, Wohnsitzvorbehalt und Identitätsprüfung. Ausland: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Keiner dieser beiden Wege ist von sich aus «die sichere Wahl».
Was man in der Schweiz wetten darf — und was nicht
Das Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten, und es erlaubt nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Die Gespa führt dazu eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Der Katalog ist abschliessend, nicht exemplarisch.
Wer sich diese Liste einmal ansieht, versteht plötzlich, warum das Wettprogramm trotz vieler Ligen flacher wirkt als bei ausländischen Anbietern. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann. Rankingwetten sind erlaubt, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ebenso eine Esport-Sektion. Esports sind damit nicht bewilligt, und mehr ist dazu nicht zu sagen.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Das steht in Art. 25 Abs. 2 BGS und ist keine Marketingregel, sondern eine Inhaltsgrenze.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Wer in einem Forum liest, Livewetten seien in der Schweiz nur eingeschränkt möglich, ist falsch informiert.
Strittiger ist die Frage nach dem vorzeitigen Ausverkauf einer Wette. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, mit dessen eigenen Bedingungen. Wer sie nutzt, nutzt ein Hausangebot und nicht einen geschützten Anspruch.
Identität, Alter und der eine Account, den es nur einmal gibt
Ein Online-Konto bei einem Schweizer Veranstalter setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus. Artikel 47 Abs. 3 VGS verlangt das, und in der Praxis kommt die Zugehörigkeit zum Gebiet der Veranstalterin dazu. Sporttip ist für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet zugänglich. Für ein Konto bei der Loterie Romande braucht es Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone.
Das heisst konkret: Ein Umzug von Zürich in die Waadt ist kein Umzug zwischen zwei Wettanbietern, sondern ein Wechsel in ein anderes Vertragsgebiet. Wer in Basel wohnt, hat bei Jouez Sport keinen Zugang. Wer in Genf wohnt, keinen bei Sporttip.
Die Registrierung selbst ist aufwendig, und das ist Absicht. Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren, wer jünger ist, wird online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Eine Spielsperre darf nicht bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren — ein zweites Konto für dieselbe Person ist nicht vorgesehen. Die Ausweisdaten werden beim Hochladen ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist der Grund, weshalb die Kontoeröffnung nicht in fünf Minuten erledigt ist.
Dahinter steht ein Grundsatz, den man kennen sollte, bevor man ihn als Hürde empfindet: Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Und Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Veranstalter, der dir Geld leiht, damit du wetten kannst, wäre kein Service, sondern ein Verstoss.
Ob und welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos etwa bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Für andere Wege gilt: nachsehen, nicht annehmen.
Verlustlimiten: die Zahl, die vor der ersten Wette steht
Über der ganzen Aktionsfrage liegt eine Regel, die manche übersehen. Nicht der Staat setzt die Limiten, der Spielende setzt sie — aber der Veranstalter muss ihn dazu auffordern. Artikel 87 VGS verlangt, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangt. Eine reine Beratung wäre zu wenig.
Wer zum ersten Mal bei Sporttip teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist der interessanteste Teil dieser Regel. Das Gesetz verlangt eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande wählen in ihren eigenen Bedingungen 72. Wer nach einem schlechten Abend impulsiv nach oben will, hat drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Das ist kein Zufall und keine Schikane, sondern die einzige Stelle im System, an der eine Wartezeit direkt vor einem Fehler steht.
Ein gesetzlich festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer in einem Vergleich liest, es gelte «die Schweizer Einzahlungsgrenze von X Franken», liest über einen anderen Markt. Was es gibt, sind die selbst gesetzten Limiten und die Produktlimiten der beiden Veranstalter.
Spielsperre und Sperrregister: die endgültige Version der Limite
Wo die Limite aufhört, beginnt die Spielsperre. Artikel 80 bis 82 BGS regeln die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre; sie werden in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Zwei Konsequenzen sind unbequem und sollten es sein. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer die Sperre umgeht, verliert also nicht nur die Selbstkontrolle, sondern auch das Geld, juristisch sauber.
Und die Aufsicht hat nachgeprüft, ob der Schutz an der Verkaufsstelle hält. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person abgegeben. Man soll das nicht schönreden. Eine Altersprüfung an der Theke, im Laden, unter Zeitdruck, funktioniert knapp zur Hälfte — das ist keine strenge Kontrolle, und wer sein Kind schicken wollte, sollte das wissen.
Gratisspielguthaben und warum es vorher bewilligt werden muss
Kommen wir zum Kern. Wer in der Schweiz ein Gratisspielguthaben oder Freispiele vergeben will, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Gespa. Artikel 75 Abs. 2 BGS verlangt sie ausdrücklich. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Zweiunddreissig Zustimmungen in einem ganzen Jahr, für einen nationalen Markt, verteilt auf zwei Veranstalter. Das erklärt mehr über Schweizer Willkommensangebote als jede Aktionsseite. Es gibt keine Aktionsflut, weil es keine geben darf. Wer ein ausländisches Vergleichsportal liest und sich fragt, warum Schweizer Anbieter so zurückhaltend wirken, hat hier die Antwort: Sie müssen für jede Aktion einzeln anklopfen.
Die Zustimmungspflicht betrifft das Gratisspielguthaben und die Freispiele — sie betrifft nicht jede Vergünstigung. Quoten- und Profitboosts bei Sporttip etwa sind keine Gratisguthaben. Ihre Bedingungen sind trotzdem nicht harmlos: Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer nach dem Boosten auscasht, verliert beides: die Erhöhung und den vorzeitigen Ausverkauf der Wette ist ohnehin tiefer als der mögliche Gewinn.
Ein weiteres Hausangebot zeigt, woran Boni in der Schweiz meistens hängen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer das liest, sieht den Schwellenwert, und zwar den richtigen: Vier Voraussagen mit mindestens 1.50 sind schnell zusammengeklickt. Fünfzehn sind eine andere Sportart.
Der Code, den es zu suchen gilt
Jetzt die Frage, wegen der die meisten auf dieser Seite landen. Gibt es einen Freebet-Code für Schweizer Sportwetten?
Es gibt Aktionscodes, und der jüngste gut dokumentierte Fall zeigt genau, wie sie in der Schweiz aussehen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Lesen wir das langsam, weil die Details das ganze Geschäftsmodell erklären. Sieben Aktionstage, nicht ein Dauerangebot. Der Code lag in den Stadien, nicht auf einer Website — wer ihn wollte, musste hingehen. Vierzehn Franken Eintritt für zehn Franken Guthaben ist ein schlechtes Geschäft, wenn man nur wegen des Codes kommt, und ein netter Zuschlag, wenn man ohnehin im Stadion war. 7’000 Stück, dann war Schluss. Dreissig Tage Gültigkeit. Nicht auszahlbar.
Nichts davon ist ein Code in dem Sinn, wie das Wort im Netz gebraucht wird: eine Zeichenfolge, die man bei einer Anmeldung eintippt und die einen Bonus von CHF 100 freischaltet. Solche Codes gibt es in der Schweiz nicht, weil es die zugehörigen Boni nicht geben darf. Wer im Netz auf eine Seite stösst, die einen Schweizer Freebet-Code mit vierstelligem Wert anbietet, hat einen ausländischen Anbieter vor sich oder eine Seite, die für eine Weiterleitung bezahlt wird.
Was auf dieser Seite niemals stehen wird: ein Code. Wer einen Aktionscode bei einem Schweizer Veranstalter nutzen will, findet ihn dort, wo die Aktion angekündigt ist — auf der Seite des Veranstalters oder im Stadion. Nicht in einem Artikel, und nicht über einen Umweg über einen Link.
Der Einsatz einer Gratiswette kommt nicht zurück
Hier ist die Regel, die in den FAQ fast jeden Gratiswetten-Anbieters ausgelassen wird. Eine Gratiswette ist in der Regel eine Wette, deren Einsatz nicht ausgezahlt wird. Wer mit CHF 10 Guthaben bei Quote 2.00 gewinnt, erhält CHF 10 — nicht CHF 20. Die CHF 10 Einsatz waren nie sein Geld und werden nicht sein Geld.
Das klingt nach Haarspalterei und entscheidet über die Hälfte des Werts. Bei Quote 2.00 halbiert die Regel den Ertrag gegenüber einer Wette aus eigenem Guthaben. Bei Quote 1.50 kostet sie ein Drittel. Und bei einer sehr niedrigen Quote — sagen wir 1.20 — bleibt nach der Regel fast nichts übrig: CHF 2 bei CHF 10 Guthaben, statt CHF 12, wenn der Einsatz mitkäme.
Genau deshalb ist die Quote, auf die man eine Gratiswette setzt, die eigentliche Entscheidung. Nicht die Höhe des Guthabens.
Um das greifbar zu machen, rechne ich es an einem Beispiel durch, ausdrücklich als Beispiel und nicht als Preis eines Anbieters. Angenommen, ein Gratisspielguthaben von CHF 10 ist 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, und man setzt es auf einen Zwei-Weg-Markt zu je Quote 1.90.
Was ein Gratisguthaben von CHF 10 unter diesen Bedingungen wert ist
Der Markt hat zwei Ausgänge zu je 1.90. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 95,0 %, die Marge des Veranstalters also 5,0 %. Das ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt über die Zeit zurückzahlt beziehungsweise einbehält — über viele Wetten hinweg, nicht bei einem einzelnen Wettschein.
Unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag gesetzt wird und der Einsatz nicht zurückfliesst, ergibt sich der durchschnittliche Wert der Gratiswette aus dem Betrag mal dem um den Einsatz bereinigten Faktor mal der Auszahlungsquote dieses Marktes. Konkret: 10 × 0,90/1,90 × 0,95. Der Wert liegt damit bei rund CHF 4,50.
Die Zahl liegt in einem Band, und das Band hängt an der Quote, nicht am Guthaben. Zwischen Quote 1.50 und Quote 3.00 reicht der durchschnittliche Wert derselben CHF 10 von etwa CHF 3,20 bis etwa CHF 6,30. Eine Gratiswette auf einen Aussenseiter trägt mehr Wert — und trifft seltener. Das ist der ganze Handel.
Der durchschnittliche Wert liegt also unter der Hälfte des aufgedruckten Betrags. Wenn die Aktion mit «CHF 10 Gratisguthaben!» wirbt, ist die Ausrufezeichen-Zahl 10 und die relevante Zahl 4,50. Die Differenz ist die Marge des Marktes plus die Regel, dass der Einsatz nicht mitkommt.
Noch ein Vorbehalt, und er ist wichtig: Das ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten unter den genannten Annahmen. Es ist kein garantierter Ertrag einer einzelnen Wette, und es sagt nichts darüber, ob diese Wette gewinnt. Wer CHF 10 Gratisguthaben auf eine Quote von 1.90 setzt, gewinnt die Wette oder gewinnt sie nicht.
Der Markt der ausländischen Anbieter
Weil Schweizer Spielende diesen Anbietern begegnen, gehören sie in den Vergleich — bewertet nach denselben Kriterien und jeweils ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; jede darüber hinausgehende Behauptung wäre falsch. Keiner der folgenden Anbieter ist mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, keiner bietet Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.
Was das für einen Suchenden bedeutet: Diese Anbieter sind nicht der Weg zu einem Schweizer Freebet-Code. Sie sind ein anderer Markt mit eigenen Regeln, eigenen Steuern und eigenen Risiken.
panorami
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter beziehungsweise gemeldete Konzession | Produkt und Gebiet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Sporttip; Deutschschweizer Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande | Jouez Sport; Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession: nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | – |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession: nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | – |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession: nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | – |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession: nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | – |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession: nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | – |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession: nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | – |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession: nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | – |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession: nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | – |
Die Spalte mit Produkt und Gebiet füllt sich nur bei den zwei bewilligten Anbietern, und das ist keine Lücke in der Tabelle, sondern ihr Befund. Swisslos und Loterie Romande haben ein definiertes Vertragsgebiet, weil ihre Bewilligung territorial gilt. Die acht ausländischen Anbieter haben keines, weil sie keine Schweizer Bewilligung haben und ihnen hier nichts zugeteilt wurde. Eine Zeile «Gebiet: Schweiz» wäre für sie eine Erfindung. Und in der Spalte der gemeldeten Konzession steht bei allen acht dasselbe, weil bei allen acht dasselbe gilt: Was immer sie vorweisen, es hat hier keine Geltung.
Der Vergleich wird deshalb nicht auf derselben Ebene geführt, und jeder Versuch, ihn so zu führen, geht schief. Bei Swisslos und Loterie Romande lassen sich Wettkatalog, Limiten, Zahlungswege und Aktionen gegeneinander stellen, weil beide demselben Gesetz unterliegen. Bei den anderen lässt sich nur feststellen, dass sie dem Gesetz nicht unterliegen — und was daraus folgt.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich
Die entscheidende Frage vor jedem Angebotsvergleich ist nicht, wer die bessere Aktion hat, sondern welcher der beiden überhaupt zugänglich ist. Das Vertragsgebiet entscheidet, nicht der Geschmack.
Swisslos Sporttip ist der grössere der beiden und der einzige, der ein deutschsprachiges Publikum bedient. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Das Wettangebot ist dichter als bei Jouez Sport — allein schon, weil der Verbund mehr Kantone und eine grössere Sprachregion abdeckt. Die Produktlimiten sind klar beziffert: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Sätze sind die interessantesten der ganzen Sporttip-Bedingungen, und zwar nicht wegen der Beträge. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette setzt jedem Versuch, einen Bonus mit einem grossen Einsatz zu drehen, eine Wand. Wer CHF 1’000 auf eine Quote von 1.90 legen will, kann das — aber nicht mehr. Und der Vorbehalt, die Limiten jederzeit ohne Begründung ändern zu dürfen, ist die offene Flanke der ganzen Zahlenreihe. Man sollte ihn als solchen lesen und nicht überlesen.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Regel klingt selbstverständlich und fällt im Amateursport manchmal auf — der Spieler einer dritten Liga, der auf sein eigenes Team setzt, ist genau der Fall, den sie adressiert.
Zum Aufladen des Spielkontos steht PostFinance Pay bereit; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich zudem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Loterie Romande Jouez Sport ist der Veranstalter für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — Zahlen, die zeigen, dass der Betrieb nicht nur online läuft, sondern auf einem dichten Netz physischer Verkaufsstellen ruht.
Wer sich für das Spielerkonto interessiert, stösst dort auf Obergrenzen, die in ihrer Logik klar sind: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das Zusammenspiel dieser Regeln entscheidet über die Praxistauglichkeit. Zwischen dem Guthaben auf dem Wallet und dem Bankkonto liegt bei der Loterie Romande eine klare Schwelle bei CHF 1’000: Darunter bleibt der Gewinn liegen, darüber geht er auf das Konto. Wer oft kleine Beträge gewinnt, sammelt sie also im Spielerkonto, und wer die Schwelle einmal überschreitet, sieht sein Geld auf dem Bankkonto. Nicht jeder findet das praktisch, und es ist nicht dazu gedacht, praktisch zu sein.
Cash-Out, Live und Boosts bei Sporttip
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Die zwei Sätze, die man wirklich kennen muss, stehen in den Sporttip-Spielregeln. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der vorzeitige Ausverkauf einer Wette ist also eine Vergünstigung auf Widerruf und mit Abschlag. Wer ihn als Absicherung einkauft, kauft eine Absicherung zu einem Preis, den der Verkäufer festlegt.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Zwei Regeln dazu haben Zähne. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Wer live auf ein Ereignis setzt, dessen Zeitpunkt er nicht steuern kann, sollte beide Regeln im Kopf haben.
Zwei weitere Mechaniken des Wettprogramms lohnen einen Blick. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Diese Abrundung ist ein Detail, das man nicht dramatisieren sollte, aber auch nicht vergessen. Sie wirkt immer zuungunsten des Wettenden, und in der Summe über hunderte Wetten ist sie kein Nullsummenspiel.
Wenn ein Spiel abgesagt wird
Zwei Regeln betreffen Fälle, in denen nicht das Ergebnis, sondern der Anlass das Problem ist.
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Und eine Frist, die auf den ersten Blick harmlos wirkt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Sechs Monate klingen lang. Eine Wettschein-Quittung, die in einer Schublade liegt, wartet trotzdem nicht.
Wo das Geld ankommt
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Für Auszahlungen vom Spielkonto gilt eine ausdrückliche Grosszügigkeit: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Man beachte die Reihenfolge: Gewinne aus einer echten Wette gehören dem Wettenden und kosten zweimal nichts. Guthaben aus einer Aktion gehört ihm nie.
Wo die Bilanz hängt: die Steuer
Zwei Fragen mit unterschiedlicher Antwort. Die erste ist einfach. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Ab 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000, für 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Und der Steuerfreibetrag ist kantonal unterschiedlich. Man soll dafür keine Zahl nennen, sondern den Satz, der gilt: je nach Kanton.
Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Diese Steuer lässt sich durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen — der Betrag ist also nicht verloren, sondern vorübergehend beim Bund geparkt. Wer den Gewinn nicht deklariert, holt ihn nicht zurück.
Die zweite Frage ist die unangenehme. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Man könnte daraus schliessen, dort sei alles steuerfrei. Die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn, den ein Schweizer Anbieter steuerfrei auszahlt, ist beim ausländischen Anbieter also möglicherweise voll steuerbar — und ob dein Kanton das gleich sieht, ist eine Frage an das kantonale Steueramt, nicht an ein Vergleichsportal.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Wer eine solche Zahl in einem Vergleich findet, hat einen anderen Markt vor sich — in Deutschland etwa gibt es sie, in der Schweiz nicht.
Diese Passage bleibt eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung. Für die eigene Situation ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zuständig.
Zehn Anbieter im Überblick
Jetzt die Einzelbewertungen, in der Reihenfolge, in der sie sich für einen Schweizer Wettenden stellen: die zwei bewilligten Veranstalter zuerst, danach die acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip: die grösste Abdeckung und die engsten Regeln
Ein Name schafft hier Vertrauen, das die Zahlen nicht durchgehend bestätigen. Sporttip ist die erste Adresse für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner Wettende — und es ist die einzige Adresse, die diese Spielenden überhaupt haben. Diese Monopolstellung sollte man nicht mit einer Qualitätsaussage verwechseln.
Das Angebot ist erwachsen: Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Prematch und Live, Cash-Out, Bet-Builder, Quoten- und Profitboosts, Kombiboost. Die Limiten sind klar beziffert und nach oben gedeckelt, CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette.
Und dann stehen die 26-Wochen-Frist, die 0,05-Franken-Abrundung und der Cash-Out-Abschlag daneben. Sporttip ist ein Veranstalter, der seine Bedingungen sehr genau geschrieben hat — nicht, um dich hereinzulegen, sondern weil eine Bewilligung dazu verpflichtet und die Aufsicht mitliest. Wer die Regeln kennt, kommt gut zurecht. Wer sie nicht kennt, wundert sich über Kleinigkeiten.
Der entscheidende Punkt ist der Katalog. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist abschliessend, und sie zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Das ist die Grenze, an der Sporttip für einen Markt-orientierten Wettenden zu eng wird — und für die meisten anderen zu weit genug, weil die grossen Ligen und die gängigen Wettarten dabei sind.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück
Die Loterie Romande ist das Gegenstück für die sechs Westschweizer Kantone, mit einer Verankerung, die tiefer in den Alltag reicht als bei Swisslos: 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende in der Westschweiz. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, findet Jouez Sport näher am Alltag als jedes Online-Portal.
Die Regeln sind die der IKV 2020, die Aufsicht ist dieselbe, und die Aktionen müssen dieselbe vorgängige Zustimmung durchlaufen. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 zeigt den Charakter der Westschweizer Aktionen: lokal, an 7 Aktionstagen, CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, der Code lag in den National-League-Stadien.
Diese Aktion sagt mehr über Jouez Sport als jede Produktbeschreibung. Sie ist regional gedacht, sie ist an das Stadion gebunden, sie ist knapp dosiert. Wer sich ein Schweizer Kundenbindungsangebot als online einlösbaren Code von einem Vergleichsportal vorstellt, hat das Prinzip nicht verstanden: Die Schweiz verlangt die Zustimmung vorab, und die Veranstalter bauen deshalb Aktionen, die Nähe schaffen statt Reichweite.
Auf der Habenseite steht ein anständiges Set an Zahlungs- und Auszahlungsregeln mit klarer CHF 1’000-Schwelle. Auf der Sollseite steht die Gebietsgrenze — und die ist unüberwindbar, nicht verhandelbar.
Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt fällt in die Gruppe der acht Anbieter, die keine Schweizer Bewilligung haben. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine darüber hinausgehende Erlaubnis gibt es nach Art. 4 BGS nicht, und eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Geltung. Bettilt ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.
Für einen Schweizer Wettenden heisst das: Hier endet der bewilligte Bereich. Wer ein Konto eröffnet, entscheidet sich für einen Anbieter, der nicht unter Schweizer Aufsicht steht, keine Schweizer Beschwerdestelle kennt und dessen Gewinne nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein können. Ob die Wettmärkte reizvoller sind, ist eine andere Frage — und nicht die, die zuerst zu stellen ist.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung
Für Rabona gilt dasselbe Rechtsbild. Keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Konzession, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als Möglichkeit.
Was ein Vergleich hier nicht liefern kann und auch nicht soll: eine Aussage darüber, welche Zahlungsmethoden, Boni oder Limiten gelten. Solche Angaben stammen aus den Bedingungen des Anbieters und aus keiner anderen Quelle; wer sie braucht, liest sie dort. Die für die Schweiz entscheidende Angabe steht ohnehin in der Bewilligungsspalte, und die ist bei Rabona leer.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet ist der dritte der acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtsfolge ist mit derjenigen bei Bettilt und Rabona identisch — kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsweg, Sperrliste möglich. Diese Sätze wiederholen sich ab hier, und das ist kein Mangel des Textes, sondern des Rechtsbilds.
Wer von einem Schweizer Veranstalter kommt, wird die Registrierung als aufwendig empfinden. Wer von DirectionBet kommt, wird sie als beruhigend empfinden, sobald er merkt, was sie ersetzt: die Ausweisprüfung und der Abgleich mit Adressdatenbanken sind der Grund, weshalb unter den zwei Bewilligten kein Konto existiert, das jemand für einen Dritten geöffnet hat.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Konzession, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als Möglichkeit.
Und hier lohnt der Hinweis, der diesen Seitenstrang erklärt. Auszahlungen gehen bei bewilligten Schweizer Veranstaltern ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im Schweizer Wettgeschäft nicht. Wer also gerade deshalb zu einem ausländischen Anbieter greift, greift zu einem Weg, den die Schweizer Regulierung ausdrücklich ausgeschlossen hat — und tauscht die Namensbindung gegen ein Risiko, das bei einem Streit niemand für ihn auffängt.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner, ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Das Rechtsbild wiederholt sich: keine Aufsicht unter dem BGS, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen. Die Aufsicht nennt Domain-Hopping ausdrücklich — blockierte Namen wechseln innerhalb von Stunden die Adresse. Eine Sperre ist deshalb kein Hindernis für Entschlossene, sondern eine Warnung an Unentschlossene.
Für die Frage nach einem Freebet-Code ist Betwinner damit strukturell ungeeignet, und zwar nicht wegen der Qualität des Angebots, sondern wegen der Zuständigkeit. Ein Schweizer Aktionscode setzt die Zustimmung der Gespa voraus. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann keine Schweizer Zustimmung vorweisen.
Betovo: ohne Schweizer Bewilligung
Betovo steht in derselben Reihe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Konzession in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als Möglichkeit.
Der Vergleichswert dieser Karte liegt in dem, was sie nicht hat. Wer die Zeilen von Bettilt bis Rollbit nebeneinander liest, sieht acht Mal dieselbe Bewilligungslücke. Genau das ist der Befund: Es gibt keine zweite Liga der Schweizer Sportwetten. Es gibt eine bewilligte Liga mit zwei Mitgliedern und einen ausländischen Markt ohne Bezug zum Schweizer Recht.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung
Auch Rollbit gehört zu den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen: kein Sperrregister, keine Aufsicht unter dem BGS, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als Möglichkeit.
Wer in diesen Anbietervergleichen nach einem Argument für den ausländischen Markt sucht, findet eines in der Angebotsbreite und nichts in der Sicherheit. Die Schweiz hat kein Instrument, das die Zahlung an solche Anbieter blockiert; Banken und Kartenschemata führen keine entsprechende Sperre. Die Hürde ist also nicht die Überweisung, sondern die Einsicht.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten ist der letzte der acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht führt Interwetten ausdrücklich als Beispiel für Domain-Hopping — also für Anbieter, deren blockierte Adresse innert Stunden durch eine neue ersetzt wird. Dieselbe Passage nennt Bet-at-Home, und bet365 steht auf der Sperrliste.
Diese Namen sind keine Empfehlung und kein Vergleichsergebnis. Sie sind der Beleg dafür, dass die Sperrliste eine laufende Arbeit ist und keine Zustandsbeschreibung. Für einen Schweizer Wettenden folgt daraus eine unangenehme Erkenntnis: Was heute gesperrt ist, kann morgen unter neuer Adresse erreichbar sein, und umgekehrt. Der eigene Anspruch auf Schweizer Schutz hängt nicht an der Adresse, sondern an der Bewilligung.
Warum die Auswahl klein ist und für fast jeden reicht
Wer diese Seite bis hierher gelesen hat, hat bemerkt, dass sie keine Aktionsliste ist und keine sein kann. Der Grund ist die Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben. Zweiunddreissig Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 für einen ganzen nationalen Markt — das ist die Grössenordnung, in der sich Schweizer Willkommensangebote bewegen.
Und trotzdem passt für die meisten Wettenden einer der zwei Wege. Wer in Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat mit Sporttip Zugang zu einem erwachsenen Wettangebot mit klaren Limiten, Cash-Out, einem Kombiboost und einem Bet-Builder. Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Freiburg oder Delsberg wohnt, hat mit Jouez Sport dasselbe unter einem anderen Namen, mit derselben Aufsicht und einer Aktion aus dem National-League-Stadion.
Für Marktbreite, exotische Wettarten oder Corner- und Kartenmärkte reicht keiner von beiden. Wer überwiegend auf diese Märkte setzt, wird in der Schweiz nicht glücklich — und muss dann entscheiden, ob er auf die Breite verzichtet oder auf die Aufsicht. Beides zu haben, ist nach geltendem Recht nicht möglich. Die Entscheidung ist unbequem, aber sie ist wenigstens ehrlich.
Ein Schlusswort zur Aufmachung. Wenn auf einer Seite «CHF 100 Gratisguthaben für Schweizer Spieler» steht und kein Veranstalter benannt ist, der dafür eine Bewilligung hält, dann ist der Betrag entweder nicht existent oder er gehört einem Anbieter, der hier nichts darf. Nachrechnen hilft. Bei einer Gratiswette auf Quote 1.90 liegt der durchschnittliche Wert des aufgedruckten Betrags bei etwa 45 % — und das unter der günstigen Annahme, dass sonst keine Bedingung daran hängt. Das «100 %» im Werbetext bezog sich nie auf den Wert des Angebots.
Häufige Fragen zu Freebet-Codes und Sportwetten in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?
Aktionscodes existieren, aber nur in der Form, die die Bewilligung erlaubt: Die Loterie Romande gab bei «JouezSport – Patinoires et Stades» für CHF 10 Spielguthaben einen Code aus, der in den National-League-Stadien verteilt wurde, an 7 Aktionstagen, mit 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Ein Code mit vierstelligem Bonuswert gehört zu einem ausländischen Anbieter.
Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?
Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Aktionen mit Gratisspielguthaben brauchen zusätzlich die vorherige Zustimmung dieser Aufsicht. Ausländische Anbieter haben ohne Schweizer Bewilligung keine Geltung nach Art. 4 BGS.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?
In der Regel nicht. Wer mit CHF 10 Gratisguthaben bei Quote 2.00 gewinnt, erhält CHF 10 ausgezahlt, nicht CHF 20 — der Einsatz war nie Geld des Wettenden. Genau deshalb hängt der Wert einer Gratiswette fast vollständig an der Quote, auf die man sie setzt, und nicht an der Höhe des Guthabens.
Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?
Nach Art. 75 Abs. 2 BGS dürfen Freispiele und Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht vergeben werden. Die Regel soll verhindern, dass Anbieter sich mit Gaben einen Wettbewerb um neue Spielende liefern. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?
Ja. Art. 87 VGS verlangt von der Veranstalterin, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen. Bei Sporttip sind Limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000, für 2025 bei CHF 1’070’400. Der Freibetrag ist kantonal unterschiedlich, deshalb gilt: je nach Kanton. Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, rückholbar über die Steuererklärung.
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Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
