Gratiswette ohne Einzahlung 2026: zwei Veranstalter, viele Bedingungen
Gratiswetten ohne eigenen Franken sind in der Schweiz kein Marketingtrick, sondern eine Konzession
mit Aktenzeichen. Wer sie sucht, stösst auf zwei Veranstalterinnen, eine Aufsichtsbehörde, eine
Handvoll Bedingungen — und auf eine Wand von Anbietern, die in diesem Land gar nichts dürfen.

Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Angaben der Gespa als zuständiger Aufsichtsbehörde, gegen
die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen und gegen die
veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Warum es Gratisspielguthaben in der Schweiz nur mit Bewilligung gibt
Der Weg zu einer Gratiswette führt in diesem Land zuerst zu einem Gesetzestext. Online-Sportwetten
sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern, und wer
Geldspiele veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung plus eine Bewilligung pro Spiel.
Diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Der Satz ist kürzer, als er wirkt: er beschneidet die
Reichweite eines Papiers auf die Landesgrenze, und er hat eine zweite Hälfte, die in der Praxis
mehr kostet — was ausserhalb dieses Rahmens beworben wird, ist es hier nicht.

Bei Gratisguthaben schaltet sich der Staat ein zweites Mal ein. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben
abgeben will, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist keine Formalie am Rand des
Angebots, sondern eine eigene Erlaubnis für die Zuckerdose: die Behörde hat im Jahr 2025
vierundzwanzig solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Wer aus
diesen Zahlen eine blühende Rabattschlacht herausliest, hat sie falsch herum gelesen. Acht
Zustimmungen für die ganze Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sind ein Kontingent, kein
Angebotskatalog.
Der Grund, weshalb in dieser Kategorie so wenig passiert, liegt eine Ebene darüber. Die Kantone haben
die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Kein Zulassungsstopp
auf Zeit, keine Quotenregelung, sondern ein Deckel. Zwei Häuser, zwei Produkte, zwei
Geschäftsgebiete. Jeder Vergleich, der mehr als diese zwei als Schweizer Angebot darstellt, zählt
etwas mit, das im Gesetz nicht steht.
Was in diesem geschlossenen Rahmen überhaupt auf dem Wettschein landen darf, ist ebenfalls eine
Liste und kein Programm. Erlaubt sind Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder
Fernsehsendungen nicht. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in
einer Liste, deren Fassung auf den 10.09.2026 datiert: Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort
stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über
den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, Trainingsläufe nie.
Eckball- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenso. Und weil
Gratiswetten gern als Türöffner für ein grosses Wettprogramm verkauft werden: diese Liste ist der
Programmumfang. Sie ist der Grund, weshalb ein Schweizer Gratisguthaben auf weniger Märkte trifft
als das Guthaben eines Anbieters, der hier ohnehin nichts anbieten dürfte.
Eine Regel schliesslich, die den Alltag der beiden Häuser prägt und selten so benannt wird: Wer bei
einem Sportwettbewerb selbst als Wettkämpfer antritt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen. Der
Veranstalter schliesst sich damit selbst von seinen eigenen Märkten aus.
Für die Frage «gratis oder nicht» heisst das alles: Ein Schweizer Gratisspielguthaben ist ein
Erlaubnisprodukt. Es existiert, weil eine Behörde es vorgängig genehmigt hat, es ist knapp, weil
diese Genehmigungen knapp vergeben werden, und es ist klein, weil es nur für ein Programm gilt, das
selbst begrenzt ist. Wer ein Gratisangebot mit vier Stellen vor dem Komma findet und dazu keinen
Genehmigungsweg, hat nicht das bessere Angebot gefunden. Er hat ein anderes Land gefunden.
Was die Gespa zulässt: Bewilligung, Gebiet, verschlossene Adressen
Die Bewilligungsarchitektur hat drei Etagen. Unten steht das Geldspielgesetz mit der Regel, dass
Online-Sportwetten ein Grossspiel sind und dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. In der
Mitte sitzt die Gespa als interkantonale Aufsichtsbehörde mit Sitz in Bern — nicht die ESBK, die
allein die Casinos beaufsichtigt und mit Sportwetten nichts zu tun hat. Oben stehen die zwei
Veranstalterinnen, die der Kantonsdeckel übrig lässt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die
Loterie Romande mit Jouez Sport.

So sauber diese Ordnung klingt, so unhandlich ist sie für einen Wettenden mit Wohnsitz im falschen
Kanton. Die Gebietsaufteilung ist nicht die Landesgrenze, sondern eine kantonale Matrix. Sporttip
läuft im Gebiet von achtzehn Deutschschweizer Kantonen — Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell
Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden,
St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich — sowie im Kanton Tessin
und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport läuft für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg,
Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet
beziehungsweise das Romandie-Gebiet, und ein Online-Konto gibt es nach den Regeln der beiden
Veranstalterinnen nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Bereich.
Ein Wettender in Genf kommt an Sporttip also nicht heran, und einer in Zürich nicht an Jouez Sport.
Das ist die praktischste Konsequenz des ganzen Rechtsrahmens: für einen bedeutenden Teil der
erwachsenen Bevölkerung fällt eine der beiden Schweizer Optionen von vornherein weg, nicht wegen
eines Bonus, sondern wegen eines Postleitzahlengebiets.
Sperrliste und Spielfreigabe
Weil eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, haben ausländische Lizenzen hier keine Kraft — eine
Konzession aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem beliebigen anderen Land bindet niemanden in
diesem Land. Dass daraus trotzdem Betrieb wird, ist eine andere Frage. Die Gespa führt eine
Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste
stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte
Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Behörde nennt dieses Domain-Hopping und nennt dabei
Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, ebenso bet365 als gelistet.
Ein blockierter Domainname ist kein Schutzwall, sondern eine Laufschleife. Wer beim ersten Klick auf
eine Fehlermeldung trifft, klickt beim zweiten auf einen anderen Namen. Das Sperrverfahren ist der
Grund, weshalb ein ausländisches Angebot hier nicht verschwunden ist, obwohl es nie einheimisch war.
Klar ist auch die Strafseite, und sie ist es wert, genau gelesen zu werden: Sportwetten ohne
Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine
Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Betrübt für die Firma, harmlos für den
Spieler: Der Wettende selbst wird nach verbreiteter Lesart des Gesetzes nicht bestraft. Das ist
keine Entwarnung, denn in Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen
werden, und auf der Gegenseite steht kein Fairplay-Kontrollorgan, das einen Streit um einen nicht
ausgezahlten Wettschein hört.
Die Adressen der beiden Schweizer Plattformen gehören in den Verlauf eines Wettenden, nicht in
diesen Text.
Spielerschutz: Limiten vor der ersten Wette, Sperre über alle Angebote hinweg
Wer sich bei Sporttip zum ersten Mal beteiligen will, setzt zuerst Verlustlimiten für 1, 7 und 30
Tage — vor dem ersten Einsatz, nicht danach. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter
21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich
ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Mechanismus dahinter stammt nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens,
sondern aus der Aufsichtsordnung: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für
Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen; die Herabsetzung wirkt nach Gesetz
sofort, die Erhöhung nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen
Bestimmungen 72 Stunden an — drei Tage Bedenkzeit, in denen ein schlechter Abend kein grösseres
Limit nach sich ziehen kann. Ein festes Einzahlungsmaximum kennt die Schweiz nicht. Es gibt keines
per Gesetz, und ein solches zu erwarten, weil eine ausländische Seite eines bewirbt, verwechselt
zwei Rechtsordnungen.
Was ein Gratisguthaben an dieser Ordnung ändert, ist der aufschlussreichste Punkt der ganzen
Kategorie: nichts. Die Limiten stehen, bevor ein Guthaben auf dem Spielerkonto liegt. Wer CHF 10
geschenkt bekommt, hat immer noch dasselbe Verlustlimit für den Tag, dieselbe Woche, denselben
Monat. Die verbreitete Vorstellung, ein Geschenk sei ein Test ohne Konsequenzen, hält nicht: jeder
Einsatz in diesen Limiten wird mitgezählt wie jeder andere. Auch die Limite, die vom Veranstalter
selbst geführt wird, kennt keine Ausnahme für Promotionen.
Der Katalog ist kürzer als ein Werbeprospekt und länger, als man glaubt: die Limiten für 1, 7 und 30
Tage, eine freiwillige Einzahlungslimite, eine freiwillige Pause bis zu sechs Monaten, die eine
Veranstalterin anzubieten hat, und eine Zugangssperre von bis zu 180 Tagen, die sich produktbezogen
setzen lässt — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich dauerhaft sperren will, landet nicht in der
Kartei eines Hauses, sondern in einem schweizweiten Register. Diese Sperre gilt bei Sportwetten und
im Casino, einschliesslich Online-Casino, und sie reicht bis ins Fürstentum Liechtenstein.
Das Register hat eine zweite Kante. Wer einmal mit einer Zahl gespielt hat, die ins Register geführt
hat, bekommt keinen zweiten Anlauf ohne Fachstelle: Eine freiwillige Aussetzung lässt sich erst nach
drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Ein Haus fordert, eine Behörde
vermittelt. Und die härteste Zeile steht im Gesetz: Ausgeschlossene und Minderjährige haben keinen
Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ein Gratisguthaben, das auf einem gesperrten Konto liegt, ist
kein Guthaben.
Wer von einer 180-Tage-Sperre zurücktreten will, sollte auch das wissen: sie läuft bis zum letzten
Tag. Es gibt keinen Kulanzweg davor.
Der Prüfpunkt Verkaufsstellen
Der Schutz am Schalter ist schwächer, als die Zahl der Annahmestellen vermuten lässt. Bei
Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette
an eine minderjährige Person verkauft. Wer diese Zahl mit einem leeren Café und zwei Tassen
vergleicht, versteht, weshalb die Aufsicht sie veröffentlicht.
2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz zählt die Loterie Romande, und die Zahl ist ein
Vertriebsnetz, kein Kontrollnetz. Dieselbe Loterie Romande beschäftigt 221 Mitarbeitende und sitzt
an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer ein Gratisguthaben an einem Schalter in Empfang nimmt,
hat an einer Stelle unterschrieben, an der die Aufsicht weiss, dass sie in fast jedem zweiten
vergleichbaren Fall nicht funktioniert. Das ist der Massstab, den ein Wettender an jede
Alterskontroll-Idee anlegen sollte.
Was eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz konkret ist
Es gab sie, und ihr Protokoll sagt mehr über den Markt als jedes Marketing. Die Aktion «JouezSport –
Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben
Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im
verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage
gültig, nicht auszahlbar.
Zählen Sie die Bedingungen dieser einen Zeile nach. Zwei Monate Aktion, sieben Termine, ein Konto
ohne Einschränkungen, eine Sieben-Tage-Frist, ein Verbreitungsweg über Fussballstadien statt über
eine Webseite, ein Kontingent von 7’000, eine Gültigkeit von dreissig Tagen und ein Guthaben, das
nie zu Bargeld wird. Das ist die Anatomie einer Schweizer Gratiswette: klein, befristet und an
einen Ort gebunden. Wer auf die Idee kommt, dass «gratis» und «ohne Bedingungen» dasselbe Wort
wären, findet hier den Beweis vom Gegenteil.
Die Bedingungen selbst sind nicht Beiwerk, sondern das eigentliche Produkt. Vier Grössen
entscheiden, was aus einem Guthaben wird:
- die Frist, innert der die Aktion genutzt sein muss — bei der erwähnten Aktion sieben Tage ab
Erhalt des Codes;
- eine Mindestquote für die Wette, auf die das Guthaben gesetzt wird, sofern eine vorgeschrieben ist;
- eine Umsatzvorgabe, wenn die Aktionsbedingungen eine vorsehen;
- die Auszahlbarkeit, die praktisch immer die entscheidende Grösse ist.
Der letzte Punkt gehört zum härtesten Teil dieser Kategorie, und er hat eine gesetzliche Grundlage.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Nicht bei Swisslos, nicht bei der Loterie
Romande. Bei der Loterie Romande steht derselbe Satz in den Teilnahmebedingungen: Gratisspielguthaben
ist nicht auszahlbar. Aus CHF 10 werden CHF 10 Spielguthaben und niemals CHF 10 auf dem Konto. Der
Wettende muss also wetten, will er etwas sehen.
Dazu kommt ein Satz, der ganzen Kategorien von Ratgebertexten widerspricht: Der Einsatz einer
Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Wer mit CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 2.00
setzt und trifft, bekommt nicht CHF 20 — er bekommt die Differenz von CHF 10 zur Auszahlung, und
dieser Betrag ist wiederum Spielguthaben, nicht Geld. Die eigentliche Gratiswette ist ein verkleidetes
Wettguthaben, kein Rabatt auf eine Wette, die man ohnehin platziert hätte.
«Gratiswette» ist damit ein Wort aus der Marktsprache, kein Rechtsbegriff. Die Gesetzes- und
Vertragssprache sagt Gratisspielguthaben, und schon die Wahl des Wortes zeigt, worum es geht: nicht
um einen geschenkten Einsatz, sondern um ein Gutschreiben auf dem Spielerkonto mit Regeln darüber,
was damit geschehen darf.
Was CHF 10 Spielguthaben einem wirklich wert sind
Rechnen wir die Sache nach, statt sie zu glauben. Die Aktion der Loterie Romande gab CHF 10
Spielguthaben, nicht auszahlbar, dreissig Tage gültig. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt
mit Quoten von je 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein zitierter Preis irgendeines Veranstalters.
Daraus ergibt sich der Quotenschlüssel dieses Markts: eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte der
beiden Quoten, also eins durch eins plus eins geteilt durch 1.90, was einen Quotenschlüssel von rund
95 % ergibt und einen Schlüssel von rund 5 % für den Veranstalter. Von jedem Franken, der auf
diesen Markt fliesst, bleiben also rund fünf Rappen im Haus, unabhängig davon, wer gewinnt.
Das Guthaben von CHF 10 ist nun nicht CHF 10 wert, sondern der Wert, den es auf diesem Markt
durchschnittlich erzielt. Ich rechne: CHF 10 mal (1.90 minus 1) geteilt durch 1.90, das ergibt einen
Rohertrag pro Gewinn von rund CHF 4,74, multipliziert mit dem Quotenschlüssel von rund 95 % — also
rund CHF 4,50. Das ist der durchschnittliche Gegenwert, den ein Gratisguthaben von CHF 10 auf einem
Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 einbringt. Diese Rechnung unterstellt, dass ausschliesslich
das Guthaben gesetzt wird und der Betrag exakt einmal umgesetzt wird.
Dieser Wert ist eine Bandbreite und keine feste Zahl, und er hängt an drei Hebeln. Der erste ist die
Quote: Ein Gratisguthaben ist auf einem Markt mit kurzen Quoten weniger wert, auf einem mit langen
Quoten mehr. Der zweite ist der Quotenschlüssel des Marktes, auf dem es eingesetzt wird — ein
Markt mit einem schlechteren Schlüssel frisst mehr vom Guthaben. Der dritte ist die Anzahl der
Umsatzrunden: Muss der Betrag mehrfach umgesetzt werden, wird der Wert mit jeder Runde kleiner, weil
jede Runde den Schlüssel des Marktes ein zweites Mal kostet.
Und der letzte Hebel ist unbequem für jeden, der «Gratiswette» hört und «Gewinn» versteht: Das ist
ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein Ergebnis für die eigene Wette. Bei einem
einzigen Einsatz ist der wahrscheinlichste Ausgang nicht etwa CHF 4,50, sondern null — oder ein
Spielguthaben, das wieder nur Spielguthaben ist.
| Markt | Quotenschlüssel des Markts | Durchschnittswert von CHF 10 Guthaben |
|---|---|---|
| Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 | rund 95 % | rund CHF 4,50 |
| Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.50 | rund 75 % | rund CHF 3,30 |
| Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 2.50 | rund 125 % | rund CHF 6,00 |
Die zweite und die dritte Zeile sind Randfälle, keine Marktangebote, und sie zeigen, weshalb dieselbe
Zahl im Kleingedruckten so unterschiedlich klingt. Die Länge der Quote entscheidet, ob ein Guthaben
eher ein Getränk oder ein Mittagessen wert ist. Die Bedingung «nicht auszahlbar» entscheidet, ob aus
dem Gegenwert jemals Bargeld wird. Beides steht in einer Zeile Teilnahmebedingungen, und nur eines
davon springt beim Lesen ins Auge.
Der Taschentrick mit dem Umsatz
Umsatzvorgaben sind der Ort, an dem eine Gratiswette am leisesten verschwindet. Eine Aktion mit CHF
10 Guthaben und einem Umsatz von zehn Mal klingt nach einem Geschenk; sie ist ein Auftrag, für CHF
100 zu wetten. Bei einem durchschnittlichen Einsatz von CHF 10 pro Wette sind das zehn Wetten. Was
diese zehn Wetten kosten, lässt sich mit demselben Quotenschlüssel schätzen: rund 5 % des
Umsatzes, also rund CHF 5. Das Gratisguthaben von CHF 10 wäre dann bereits halb aufgebraucht, bevor
der erste Gewinn in die Auszahlung kommt — und auszahlbar bleibt das Guthaben trotzdem nicht.
Ein sechsstelliges Kontingent gibt es in dieser Kategorie nicht. Wer ein solches Angebot sieht, sieht
kein Schweizer Angebot. Das ist die knappste, nützlichste Information, die dieser Text enthält.
Überblick: wie die zwei Wege durch dieses Angebot aussehen
Zwei Häuser, zwei Gebiete, zwei Systeme — und eine Wahl, die für die meisten Wettenden geografisch
schon entschieden ist. Wer seinen Wohnsitz im Gebiet eines der beiden Veranstalter hat, bekommt
dort ein vollständig bewilligtes Angebot mit Schweizer Schutz: Spielsperre über das Register,
Limitenpflicht, keine anonymen Auszahlungen, Gewinne im Rahmen des gesetzlichen Freibetrags
steuerfrei. Wer im jeweils anderen Gebiet wohnt, hat diese Option nicht.
Dieser Satz erklärt, weshalb eine Rangliste ausländischer Anbieter überhaupt gelesen wird: nicht
weil sie besser wären, sondern weil der bewilligte Weg für einen Teil der Leserschaft verschlossen
ist. Wer das verwechselt — besser und verfügbar —, wählt aus dem falschen Grund.
Preis und Steuer gehören in dieselbe Übersicht, weil sie dieselbe Frage beantworten: Wieviel kommt
an? Zulässige Schweizer Grossspiele sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei
und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im
Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag ist ein anderer, was den Zusatz «je nach
Kanton» unverzichtbar macht. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer
ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für die hier diskutierten Guthaben ist das
eine Frage ohne Alltagsbedeutung: Wer CHF 10 Gratisspielguthaben in einen Gewinn von CHF 20
verwandelt, bleibt um fünf Grössenordnungen unter jeder Schwelle. Keine Einkommenssteuer, keine
Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht, und wer eine vermutet,
sollte sie nicht erfinden.
Anders die Seite der Gewinne aus dem Ausland. Sie sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, dafür
handhabt die kantonale Steuerpraxis des Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als
vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Steuerfreibetrag, der in Zürich
gilt, existiert dort nicht, und die Aussage ist bewusst mit einem Kanton und nicht mit einer
Landesregel belegt. Für verbindliche Auskünfte bleibt der Hinweis auf die Steuerberatung oder die
kantonale Steuerverwaltung der einzige belastbare Weg.
1’100 Franken über der Bundesschwelle ist der falsche Ort, um über Steuern zu reden. Der richtige
ist der Satz daneben: Ein Gratisguthaben erzeugt gar keinen Steuertatbestand, weil es kein Gewinn
ist. Es ist eine Gutschrift auf dem Spielerkonto, die nicht ausbezahlt werden darf.
Was der bewilligte Weg im Gegenzug verlangt, ist ein Paket aus Bedingungen, das man kennen muss, um
es nicht als Nachteil zu erleben. Ein Konto braucht 18 Jahre und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Gebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal
registrieren, und die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen
Adressdatenbanken geprüft. Auszahlungen laufen ausschliesslich auf ein Konto im Namen des
Kontoinhabers. Ein anonymes oder auf Krypto basierendes Auszahlungsverfahren existiert bei einer
bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredit an Spielende nicht.
Damit bleibt die Wahl, um die es auf dieser Seite geht, eine Wahl zwischen zwei ungleichen Wegen, und
ich sage offen, was ich davon halte.
Der bewilligte Weg ist der einzige, bei dem ein Gratisspielguthaben auf ein Haus trifft, das eine
behördliche Zustimmung dafür eingeholt hat, und der einzige, bei dem ein Streit ein Gegenüber hat.
Der Preis dafür ist Reichweite: achtzehn Kantone bei Sporttip, sechs bei Jouez Sport, zwei Produkte,
ein geschlossener Markt- und Sportkatalog, eine Marktvielfalt, die hinter der eines grossen
ausländischen Buchmachers zurückbleibt, und Limiten, die ein wettfreudiges Konto sofort spüren.
Der ausländische Weg bietet mehr Programme und mehr Märkte — und ein Gratisspielguthaben dort trägt
kein schweizerisches Schutzmerkmal. Der Weg ist die richtige Wahl für eine Person, die weiss, dass
sie die Limiten selbst setzen muss, weil keine Behörde sie nachfordert, und die sich darüber im
Klaren ist, dass ein nicht ausgezahlter Wettschein auf einer Inselkonzession nicht viel mehr ist als
eine Beschwerde ohne Adressat. Für alle anderen ist der langweiligere Weg der bessere.
Die zehn Angebote im Überblick: Bewilligung vor Bonushöhe
Eine Rangliste ist nur so ehrlich wie die erste Spalte ihres Vergleichs. Wer Sportwetten nach der
Höhe einer Gratiswette sortiert, sortiert nach dem Preis eines Geschenks und ignoriert, ob das
Schenkende überhaupt in diesem Land stattfinden darf.
Der Vergleich in einer Tabelle
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
Die Spalte mit der Bewilligung entscheidet das Rennen, und zwar bevor irgendeine Kondition
auftaucht. Eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Kraft; das ist keine Wertung,
sondern die Rechtsfolge desselben Satzes, der oben schon stand. Aus ihr folgen drei Dinge, die sich
nicht wegdiskutieren lassen: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein schweizerischer
Rechtsweg und kein Fairplay-Verfahren. Eine Sponsorenadresse auf der Brust eines Fussballklubs ist
dafür kein Ersatz.
Der Rest der Bewertung ist bewusst schmal, und das ist eine Entscheidung mit Begründung. Wer ein
Angebot ohne Schweizer Bewilligung prüft, kann es nicht an den Bedingungen messen, die für Swisslos
und die Loterie Romande gelten — an einer Limitenpflicht, einem Register, einer
Auszahlungsbeschränkung auf ein Konto im eigenen Namen. Diese Massstäbe wären auf ein Haus ohne
solche Pflichten nicht anwendbar. Was bleibt, ist der Vergleich mit dem eigenen Anspruch: Angebot,
Programm, Handhabung — beschrieben, gewertet, nicht beworben.
Und Werbung ist strafbar. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist
verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet. Dieser Text beschreibt und benotet. Er
lädt zu nichts ein.
Die Bewertung im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das Haus mit dem grössten Vertragsgebiet
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt
auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai
2019, und betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Für die Schweiz ist das keine Firma
mit Anmeldung, sondern eine Veranstalterin, die der Kantonsdeckel übrig lässt.
Ihr Gebiet umfasst achtzehn Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein — das grösste
Vertragsgebiet im Land und, praktisch gesprochen, das einzige, in dem ein Zürcher oder Basler
Zugang zu einem bewilligten Sportwettenangebot hat. Wer in Genf, Lausanne oder Sion wohnt, kommt
hier nicht hinein.
Was ein Konto kostet, ist in Bestimmungen und Regeln sauber aufgeschrieben. Mindestens 18 Jahre,
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine
Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument gelesen und gegen
Adressdatenbanken abgeglichen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF
1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für
eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine
Wette über der Limite wird gar nicht angenommen.
Das Bild ist ordentlich, aber es fehlen die grossen Attraktionen. Ein Gratisspielguthaben aus einer
Promotion ist auch hier nicht auszahlbar; wer mit dem Guthaben trifft, hält einen Betrag in der
Hand, der nur wieder in Wetten münden kann.
Wer die Funktionen prüft, findet ein ehrliches Paket und einen Vorbehalt, der schwerer wiegt als er
aussieht. Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt
mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn
beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen;
Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von zehn auf fünfzehn Voraussagen verdoppelt
die Erhöhung, und gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens eine der fünfzehn
Voraussagen reisst. Der Boost ist ein Instrument für Kombinationen, die selten aufgehen.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen
den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz.
Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out
verfällt der Boost. Wer eine Quote mit einem Boost hält und den Ausgang absichern will, verliert
genau die Verbesserung, die den Einsatz interessant gemacht hat — die Verzierung ist stärker
gekoppelt, als sie aussieht.
Der Cash-Out selbst ist vorhanden, aber kein Notausgang: Er gilt nur bei Online-Wetten und nur als
vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig
machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche
nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert
werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Bei Livewetten steht ein Satz, den man kennen sollte, bevor man live setzt: Die Wette gilt
unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des
Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen —
Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Live setzt man also nicht in der Überzeugung, das Bild auf dem Schirm sei die Grundlage der Wette.
Dazu ein Bündel an Regeln, die den Alltag mehr prägen als jeder Bonus. Die reguläre Spielzeit umfasst
die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das
Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Ereignisse
derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos
irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für
ungültig erklären und nur den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert
48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, werden Einzelwetten zurückbezahlt, und in einer
Kombinationswette erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote,
wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ungenutzt
verfallen Gewinne: Wer sie nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der
Wettauswertung geltend macht, verliert den Anspruch zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine
Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief
erhoben werden.
Beim Geld ist Swisslos langsamer als schlank. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal
gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto
ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die
Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen
automatisch im Wallet, Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen
auf das Konto überwiesen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Fristen ist der Unterschied
zwischen einem Guthaben, mit dem man weiterspielt, und Geld, das auf dem Konto liegt. Wer CHF 1’200
gewinnt, wartet drei Arbeitstage; wer CHF 900 gewinnt, hat Guthaben. Die Grenze bei CHF 1’000
entscheidet, ob ein Gewinn zu Geld oder zu Spielkapital wird.
Beim Aufladen ist Swisslos auskunftsfreudig: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit
oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF
10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
PostFinance Pay steht als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos bereit, und die Transaktion
wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Das Produkt ist damit vollständig beschrieben — und die Bewertung fällt klarer aus, als das
Funktionspaket vermuten lässt. Der CHF-1-Mindesteinsatz ist der freundlichste Satz im ganzen
Regelwerk: Er erlaubt ein Konto, das mit kleinen Beträgen arbeitet, statt mit einem Mindestumsatz
zu drohen. Der eigentliche Preis dieses Hauses ist die Mechanik am Rand — ein Cash-Out, der weniger
zahlt, ein Boost, der einmal gilt, ein Guthaben, das im Wallet bleibt, bis es die CHF 1’000
überschreitet. Der Vorbehalt beim Kombiboost bleibt: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50
sind keine Wette mehr, sondern ein Lottoschein mit Sportmotiv.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz und der einzige echte Null-Franken-Fall
Die Loterie Romande ist die kleinere der beiden Veranstalterinnen und die einzige, deren
Promotionsgeschichte einen echten Fall von Sportwette ohne Einzahlung dokumentiert. Sie veranstaltet
Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura,
nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in
der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist die Fallstudie dieser Seite, und sie ist
schmaler, als ihr Name klingt. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben
Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im
verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage
gültig und nicht auszahlbar.
Die Bilanz dieser Aktion: zweiundsiebzig Prozent der Laufzeit bestanden aus Wartezeit, siebzehn
Prozent der Tage waren Aktionstage. Wer im falschen Monat aufmerksam wurde, hatte gar keine Chance,
und ein Kontingent von 7’000 Stück war schneller weg, als ein Fenster von sieben Tagen suggeriert.
Verglichen mit dem Marketingversprechen «Gratiswette ohne Einzahlung» liefert die Aktion genau das,
nur eben in der Grösse einer Kinokarte und mit einem Verfallsdatum.
Beim Aufladen und bei der Auszahlung setzt die Loterie Romande eigene Massstäbe. Einzahlungen auf
das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ein Wallet-Guthaben auf
höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne
darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der doppelte Deckel in Franken — eine Einzahlungsschwelle pro Monat und dieselbe Schwelle für das
Guthaben — ist eine rechteckige Bauweise, die man von einem Anbieter erwartet, dessen Publikum breit
ist. Auffälliger ist der Kontrast der zwei Zeilen zur Auszahlung: Es gibt hier keine zwei gratis
Auszahlungen und keine Drittauszahlungsgebühr wie bei Swisslos, sondern eine Schwelle netto bei CHF
1’000 und darüber den Weg auf die IBAN.
Die Bewertung muss mit einer Absage beginnen. Wer die Aktion verpasst hat, findet hier heute keinen
Ersatz: Das Kontingent ist abgelaufen, die Aktionsfrist gerissen. Übrig bleibt eine Veranstalterin
mit einem sauberen, klein dimensionierten Rahmen, mit CHF 10’000 Deckeln in zwei Richtungen und
Gewinnen, die ab CHF 1’000 den Umweg über die Bank nehmen. Wer in der Westschweiz wohnt und an der
Wahl zwischen diesem Haus und einem ausländischen Anbieter nicht zweifelt, hat gut gewählt — und
wer den Gratisfranken als Dauerzustand erwartet hat, hat sich verlesen. Nicht die Bedingungen haben
ihn enttäuscht, sondern sein Kalender. Wer in der Westschweiz wohnt, sollte wissen: bis zur nächsten
vergleichbaren Aktion ist dieses Haus für ihn keine Gratisquelle, sondern ein Wettanbieter mit
behördlicher Zustimmung und sechs Kantonen Reichweite.
bet-at-home: kein Schweizer Weg, keine Schweizer Register
bet-at-home gehört zur Gruppe der ausländischen Marken, die in der Schweiz auftreten, ohne über eine
hiesige Bewilligung zu verfügen. Die Gespa nennt den Namen, wenn sie Domain-Hopping beschreibt — ein
Hinweis darauf, wie diese Häuser im Alltag eines Schweizer Wettenden auftauchen: nicht durch ein
Zulassungsverfahren, sondern durch die Sperrliste, die ihre Adressen austauschbar macht.
Die Bewilligungslage ist eine einzige Zeile, die alles Weitere bestimmt: keine Schweizer Bewilligung,
und die gemeldete Lizenz hat hier keine Geltung. Daraus folgt der Rest ohne Zwischenschritt — keine
Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, ein etwaiger Streit
ohne Aufsichtsbehörde. Die Bewertung dieser Marke ist damit strukturell und unabhängig von ihrer
Handhabung: Ein Haus, dessen Konzession vor der Landesgrenze endet, kann keine Schweizer Zusage
geben, gleich welche Bedingungen es auf seiner Seite ausrollt. Wer hier wetten will, sollte das
nicht tun, weil das Angebot gross wirkt, sondern weil er den fehlenden Rechtsweg bewusst in Kauf
nimmt.
1xBet: grosses Programm, kein Schweizer Schutzmerkmal
1xBet ist der Name, bei dem ausländische Wettprogramme in der Schweiz am häufigsten auftauchen, und
die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei jeder Marke dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung,
eine gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum schweizerischen
Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa
gesetzt werden.
Die Bewertung setzt hier an der Breite an. Ein sehr grosses Programm kommt mit Pflichten, die der
Schweizer Rahmen woanders verlangt: selbst gesetzte Limiten, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen
Namen. Der Anbieter schuldet nichts davon, und niemand fordert es ein.
Jackbit: Krypto-Nähe statt Kontoschutz
Jackbit steht in derselben Rubrik: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz ohne Geltung, kein
Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Praktisch heisst das, dass der Punkt,
den ein bewilligtes Schweizer Haus gar nicht anbieten könnte — ein anonymer oder auf Kryptowerten
basierender Weg zum Wettguthaben —, hier als Merkmal ins Sortiment passt, ohne dass ein Gesetz es
jemals geprüft hätte.
Das ist die präziseste Illustration des Unterschieds. Bei einer bewilligten Schweizer Sportwette
gibt es keine anonyme Auszahlung. Wo diese Kontrolle fehlt, wird aus einem
Auszahlungsweg ein Freiraum, und aus dem Freiraum wird ein Verkaufsargument. Die Bewertung ist
entsprechend nüchtern: Die Bequemlichkeit ist echt, der Schutz nicht. Wer ein Konto namensfrei
aufladen will, kauft Genau das — kein Kontrollorgan.
MyStake: Casino-Atmosphäre um Sportwetten herum
MyStake gehört zu den Häusern, die Sportwetten in demselben Sortiment führen wie Casino-Inhalte.
Die Bewilligungslage ist erneut die der Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz ohne
Geltung, keine Registeranbindung, kein Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Was diese Einordnung vor allem kostet, ist die Trennschärfe zwischen zwei Rechtsordnungen. In der
Schweiz sind Wetten und Casino separate Bewilligungen mit separaten Regeln: Limiten, die für ein
Casino gelten, sind keine Wettlimiten. Wo die beiden Inhalte in einem Sortiment liegen, hat der
Wettende den Sortimentsrahmen vor sich und muss die Regeln selbst suchen. Die Bewertung ist einfach:
Wer Casino und Wette nicht trennen will, bekommt genau die Mischung, die auf dem Schweizer Weg
niemand anbieten darf.
1Bet: eine Option unter vielen, kein Schweizer Zulassungsweg
1Bet tritt als weitere Marke dieser Gruppe auf, mit derselben Bewilligungslage: keine Schweizer
Bewilligung, gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein
schweizerischer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Diese Wiederholung ist selbst die Information. Eine Marke, über die sich ausser der Bewilligungslage
kaum etwas sagen lässt, ist eine von vielen austauschbaren Adressen.
MrXbet: austauschbar im Bewilligungsweg, nicht in der Sprache
MrXbet trägt dieselbe Zeile wie die übrigen: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz ohne
Geltung, kein Sperrregister, kein Rechtsweg, Sperrliste möglich. Die Domain-Hopping-Praxis der
Gespa zeigt, dass eine Liste von 671 Domains nie vollständig endet.
Wer auf ein solches Angebot stösst, sollte die Frage nicht «ist es gut?» stellen, sondern «wer
entscheidet, wenn es nicht gut ist?». Der Satz steht in der Einleitung dieser Seite und nicht in
diesem Absatz, weil er für alle Marken dieser Gruppe gleich lautet. Für MrXbet ist er die ganze
Bewertung.
HornetBet: hohe Betonung auf Auffälligkeit, keine Schweizer Aufsicht
HornetBet steht wie die vorigen Marken ohne Schweizer Bewilligung da: gemeldete Lizenz ohne Geltung
in der Schweiz, keine Registeranbindung, kein hiesiger Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Der einzige bemerkenswerte Unterschied in dieser Rubrik ist einer der Darstellung. Die Marken
dieser Gruppe unterscheiden sich in Namen, Aufmachung und Sprachversionen stärker als in allem, was
für einen Schweizer Wettenden zählt. Genau darin liegt die Bewertung: Der Unterschied ist Marketing.
Donbet: als letzte Adresse kein Sonderfall
Donbet schliesst die Reihe mit der immer gleichen Bewilligungslage: keine Schweizer Bewilligung,
gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister,
kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domains können per DNS blockiert werden — ein Vorgang, der
die Adresse austauscht und den Betrieb nicht beendet.
Die Wahl zwischen Swisslos, Loterie Romande und dieser Gruppe ist keine Wahl zwischen zehn
Buchmachern, sondern eine zwischen zwei Wegen: einem mit Bewilligung, Register, Limitenpflicht und
begrenztem Programm — und einem ohne all das, mit einem Belohnungssystem für Aufmerksamkeit, das
sich in Namen und Farbgebung erschöpft. Der einzige Fall, in dem der zweite Weg besser passt, ist
ein Wettender, der weiss, dass er ohne behördlichen Rahmen und ohne Rechtsweg auskommt, und der
einen solchen Rahmen auch nicht will. Mit dieser Entscheidung steht der Betroffene allein.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber nur als genehmigtes Gratisspielguthaben einer bewilligten Veranstalterin. Die Loterie
Romande gab in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an Personen, die
innert sieben Tagen einen Code im verifizierten Konto eingaben: 7’000 Stück, dreissig Tage gültig,
nicht auszahlbar.
Weshalb verlangen Veranstalter ein verifiziertes Konto vor der Nutzung eines Guthabens?
Weil die Bewilligung an eine Person gebunden ist. Zur Registrierung gehören 18 Jahre, Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet und der Ausschluss bestehender Spielsperren; die Ausweisdaten
werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne Verifikation gäbe es kein Sperrregister und keine
Alterskontrolle.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein, und das ist der wichtigste Satz dieser Kategorie. Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem
Gewinn nicht zurückbezahlt, und Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstalterinnen nicht
auszahlbar. Aus einem Guthaben von CHF 10 wird nie Geld, sondern immer nur weiteres Spielguthaben.
Welche Bedingungen sind zu prüfen, etwa Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit?
Vier Grössen entscheiden. Die Frist, innert der die Aktion genutzt sein muss; eine allfällige
Mindestquote für den Einsatz des Guthabens; eine Umsatzvorgabe, die mehrfaches Wetten verlangt; und
die Auszahlbarkeit, die bei Gratisspielguthaben stets negativ ausfällt. Eine übersehene Zeile kostet
mehr als der Franken je einbringt.
Was geschieht mit Gratisspielguthaben bei bestehender Spielsperre oder erreichten Limiten?
Es bleibt liegen. Ausgeschlossene Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, und die
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gelten vor jeder Wette — ein Guthaben hebt sie nicht auf,
sondern wird innerhalb derselben Limiten gesetzt. Eine Sperre gilt produkt- und anbieterübergreifend
im ganzen Land.
Bonus – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
