Wettanbieter mit Visa im Vergleich – die zwei bewilligten Wege und ihre Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Visa ist das grösste Kartenzahlungssystem der Welt, und in der Schweiz führt es zu genau zwei Spielerkonten. Swisslos und die Loterie Romande dürfen als einzige Veranstalter Sportwetten anbieten. Wer über Visa einzahlt, landet entweder bei einem dieser beiden Häuser oder bei einer Marke, die hier keine Bewilligung hat und deren Karte dem Spielenden nichts zurückbringt ausser einer Belastung.

Eine silberne Tischklingel steht auf einem Holztresen, dahinter ein ruhiger Empfangsraum mit grossen Fenstern und Morgenlicht.
Das Visa-Netzwerk VisaNet wickelte 2025 insgesamt 257,5 Milliarden Transaktionen im Wert von 14,2 Billionen US-Dollar ab.

Datenstand: 29. Oktober 2026; die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Publikationen der Gespa und die Veranstalterunterlagen von Swisslos und der Loterie Romande abgeglichen.

Was Visa in der Schweiz tatsächlich abwickelt

Eine Kreditkarte wirkt unspektakulär, weil sie überall funktioniert. Genau diese Selbstverständlichkeit macht sie im Glücksspiel zum Problem: Der Kartenstapel im Portemonnaie unterscheidet nicht zwischen einem Coiffeur in Aarau und einem Anbieter auf Curaçao.

Eine frisch präparierte Skipiste liegt im Morgenlicht leer da, am Rand stehen verschneite Tannen und im Hintergrund Gipfel.
Visa schloss die Übernahme von Visa Europe am 21. Juni 2016 ab.

Hinter Visa steht ein Netzwerk, kein Kreditgeber. Visa Inc. hat seinen Hauptsitz in San Francisco, ging am 18. September 1958 in Fresno als BankAmericard der Bank of America an den Start und wurde 1976 in Visa umbenannt; 1977 führte man den Namen für alle Aktivitäten ein. Wer glaubt, Visa habe ihm einen Kredit gewährt, verwechselt die Marke mit der Bank, die sie herausgibt. Das Unternehmen vergibt selbst keine Kredite und legt keine Verbraucherzinsen oder Gebühren fest. Es stellt Finanzinstituten Visa-Produkte wie Kredit-, Debit- und Prepaidkarten bereit. Limite, Zins und Rückbelastungsregeln kommen von der Bank, mit der der Kunde den Vertrag hat.

Die Dimension erklärt, warum Kartenzahlung beim Wetten so leichtfällt. Visa schloss die Übernahme von Visa Europe am 21. Juni 2016 ab und hat damit einen einheitlichen europäischen Markt. Das Netzwerk VisaNet wickelte 2025 insgesamt 257,5 Milliarden Transaktionen im Wert von 14,2 Billionen US-Dollar ab. Eine Karte, die 14,2 Billionen US-Dollar im Jahr bewegt, hat keinen Grund, bei einer Zahlung von CHF 50 innezuhalten. Sie fragt nicht, wohin das Geld geht, sondern ob die Deckung reicht.

An der Börse ist das Unternehmen seit dem 18. März 2008 notiert: 406 Millionen Aktien zu je 44 US-Dollar, ein Erlös von 17,9 Milliarden US-Dollar, gehandelt an der NYSE unter dem Kürzel V. Der Zahlenkranz gehört nicht in eine Wettanalyse, aber er ordnet die Erwartung ein. Wer von Visa eine Kontrolle der Wettanbieter erwartet, erwartet sie von der falschen Stelle. Kontrolle entsteht dort, wo eine Bewilligung nötig ist.

Der Schweizer Markt ist genau deshalb übersichtlich. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Beide betreiben ihre Sportwetten unter einem eigenen Produktnamen: Swisslos als Sporttip, die Loterie Romande als Jouez Sport. Zwischen einer Karte und einem dieser Konten liegt mehr als ein Zahlungsfenster.

Warum eine Schweizer Sportwette eine Bewilligung braucht

Die Bewilligung ist das, was bei einer Kartenzahlung tatsächlich auf dem Spiel steht. Wer bei Sporttip einzahlt, zahlt an einen Veranstalter, der ohne diese Bewilligung gar nicht tätig sein dürfte.

Ein Bergbach fliesst über glatte Steine durch ein enges Tal, an den Hängen leuchten Lärchen in gelbem Herbstlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Online-Sportwetten fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos überwacht. Das ist keine Formalie: Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz etwas darf, fragt bei der Gespa nach und nicht bei einer Aufsichtsbehörde, die für Spielbanken zuständig ist.

Das Bewilligungssystem ist zweistufig: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Swisslos ist eine Veranstalterin mit einem Grossspiel, ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) — die vielleicht wichtigste Zeile des ganzen Rechtsrahmens, weil sie in beide Richtungen wirkt. Sie schützt innerhalb der Grenze, und sie endet an der Grenze.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Swisslos ihrerseits veranstaltet Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, keine Überlappung.

Wer die Angaben zu Swisslos nachschlagen will, findet sie im Geschäftsbericht 2025, unterzeichnet in Basel am 13.02.2026; die Veranstalterin handelt gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Was überhaupt gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe ebenso. Rangierungswetten sind zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Die Liste führt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Auf der anderen Seite der Grenze sieht die Lage anders aus. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar; bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, trägt aber das Risiko: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- oder Fairplay-Kontrolle.

Die Gespa führt dazu eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Eine Sperrliste ist ein Hindernis, keine Mauer. Wer eine Domain sucht, findet eine Domain; was er nicht findet, ist ein Schweizer Gerichtsweg.

Die Nettoerlöse aus dem bewilligten Angebot gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Auch das ist ein Unterschied im Charakter der beiden Wege: Bei Sporttip und Jouez Sport fliesst ein Teil des Verlusts, über den sich der Wettende ärgert, in kantonale Aufgaben. Bei einer Marke ohne Bewilligung fliesst er in eine Bilanz.

Was eine Schweizer Bewilligung beim Konto voraussetzt

Ein Spielerkonto bei Swisslos oder der Loterie Romande ist kein Konto, das man nebenbei öffnet. Die Bewilligung bringt Pflichten mit, und die ersten davon treffen den Spielenden.

Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer mit einem ausländischen Ausweis und einer Adresse in Frankfurt am Versuch scheitert, scheitert an einer Regel und nicht an einer Laune.

Die Loterie Romande verlangt für ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Die Identitätsprüfung ist gesetzlich verankert: ein Konto pro Spielendem mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS).

Wer nun nach einem Anbieter ohne Verifizierung mit Visa sucht, sucht etwas, das im bewilligten Schweizer Markt nicht existiert. Nicht weil die beiden Häuser strenger wären als nötig, sondern weil die Verifizierung eine Bewilligungsbedingung ist. Ein Anbieter, der auf eine Ausweiskopie verzichtet, ist damit kein liberalerer Anbieter. Er ist ein Anbieter, der keiner Schweizer Aufsicht untersteht, und die fehlende Prüfung ist der sichtbarste Teil davon.

Was der Bewilligungsrahmen ausserdem ausschliesst: eine Gutschrift an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer glaubt, er könne mit dem Kartenrahmen weiterspielen, nachdem das Guthaben aufgebraucht ist, irrt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.

Wer zahlt und wer nicht, soll klar sein: Wetten sind ab 18 Jahren erlaubt, Minderjährige haben online keinen Zugang. Und wer an einem Verkaufspunkt einkauft, sollte sich nicht auf eine strenge Kontrolle verlassen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: In 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht gegen jede Darstellung, die den Verkaufspunkt als sicheren Ort beschreibt.

Der Griff zur Karte verdeckt, was er kostet

Hier wird die Sache unangenehm, und es lohnt sich, sie genau anzusehen. Verlustlimiten sind bei Swisslos Pflicht, bevor die erste Wette möglich ist.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die Fristsetzung für Schikane hält, hat den Mechanismus nicht verstanden: Die 72 Stunden sind der Abstand zwischen einem Impuls und seiner Ausführung.

Das Gesetz kennt keine staatliche Obergrenze für Einzahlungen. Die Limiten setzt der Spielende selbst, der Veranstalter muss lediglich einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande sehen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden vor.

Neben der Limite steht die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist der Punkt, an dem die Schweizer Regelung weiter reicht als das eigene Konto: Die Gespa führt ein gemeinsames Sperrregister, und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Warum das auf dieser Seite steht und nicht am Rand: Eine Karte, die überall funktioniert, macht Ausgaben unsichtbar. Während ein Barbetrag im Portemonnaie weniger wird, bleibt die Karte im Portemonnaie. Es gibt kein natürliches Nachlassen des Vorrats. Wer seine 1-Tages-Limite einmal testen will, sollte es nicht in einem Bundesligaspiel am Samstagabend tun. Für das deutsche Publikum, das die Erstliga-Runde im Kopf hat, lohnt der Hinweis: Die Limite gilt für das Schweizer Konto und wird nicht davon besser, dass der Wettmarkt deutsch beschriftet ist.

Die zweite Pflicht trifft jeden, der eine Blessur offenlegt. Wer sich im schweizweiten Register befindet, findet bei beiden Veranstalterinnen verschlossene Türen. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gibt es dieses Register nicht, und der Spielende muss selbst erklären, was er nicht kontrollieren kann. Die Nichterreichbarkeit einer Fachstelle ist kein Merkmal der Marke; sie wird am Rand der Bewilligung scharf.

Was die Limiten nicht sind

Ein Missverständnis lässt sich hier gut räumen. Eine Limite ist keine Auszahlungsgrenze und keine Sicherheit gegen Verlust. Sie legt einen Höchstbetrag fest, aber sie sagt nichts darüber, ob innerhalb dieses Betrags gewonnen oder verloren wird. Wer CHF 100 pro Woche verlieren darf, spielt bis zu CHF 100 pro Woche und gewinnt damit nichts. Genau diese Entkopplung steht in den Bedingungen von Swisslos und der Loterie Romande und lässt sich nirgends wegbuchstabieren.

Eine weitere Verwechslung betrifft den Anlass. Wer seine Limite wegen eines einzelnen Anbieters senkt, sie aber anderswo wieder öffnet, hat den Grenzverlauf nicht verändert. Das Register, das eine unbefristete Spielsperre einträgt, gilt für alle Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein — aber nicht bei einer Marke ohne Bewilligung. Beide Veranstalterinnen deckt es ab, ihre Gebiete ohnehin.

Wettbonus: Was ein Gratisspielguthaben wirklich ist

Die beiden Häuser sind bei Aktionen eng begrenzt, und das hat mit der Bewilligung zu tun, nicht mit Zurückhaltung.

Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer nun die Marktzahlen aus anderen Ländern im Kopf hat, sieht hier Banken von wenigen Dutzend Aktionen im Jahr. Die Werbeversprechen, mit denen international um Kunden geworben wird, haben in der Schweiz keinen Adressaten.

Dazu kommt die Werberegeln: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Ein Zeitverbot für Werbung kennt das Gesetz nicht. Warum das auf dieser Seite steht: Weil eine Seite über Wettanbieter mit Visa in der Schweiz eine Bewilligung nicht nur bewerten, sondern auch darf. Lob ist erlaubt; Bewerbung nicht, und für ein nicht bewilligtes Angebot auch nicht in der blossen Formulierung.

Ein Beispiel, wie eine Aktion in der Praxis aussieht, zeigt den Massstab. Die Loterie Romande führte die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen durch. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zwei Grössenordnungen, die den Ton der Kampagne bestimmen: sieben Tage Eingabefrist, CHF 10 pro Person.

Der Begriff, der hier am meisten Wind macht, ist «Gratiswette». Eine Freiwette mit nicht rückzahlbarem Einsatz ist keine Gutschrift von Geld, sondern ein Werkzeug zum Wetten. Wer darauf eine Wette mit der Quote 3.00 abschliesst und gewinnt, erhält bei vielen Anbietern nicht 3.00 Einheiten, sondern 3.00 abzüglich des Freiwetteinsatzes — also den Gewinn aus der Quote. Der Gratisguthabenbetrag, über den Swisslos und die Loterie Romande sprechen, ist zudem häufig nicht auszahlbar. Auszahlbar wird der Gewinn daraus, wenn die Bedingungen es zulassen. Die Loterie Romande schreibt ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist.

Damit ist der eigentliche Punkt erreicht. Ein Wettbonus mit Visa ist nicht ein Geschenk mit einer Formalie daran. Er ist eine Gutschrift mit Bedingungen, und die Bedingungen entscheiden über den Wert. Bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen sind die Beträge, Fristen und Gültigkeiten in den eigenen Bedingungen jeder einzelnen Aktion veröffentlicht. Was nicht im Bedingungenstext steht, gilt nicht. Wer eine Aktion findet, die das nicht verrät, hat keinen Bonus gefunden, sondern ein Werbebild.

Der Vergleich mit den Grössen, die international genannt werden, macht die Sache noch deutlicher. Bedingungen, die von einer hundertprozentigen Bonusgutschrift und mehreren Umsatzrunden sprechen, sind auf solchen Konten keine Details am Rand, sondern der Grund, warum erfahrene Spieler sie ignorieren. Die Schweizer Lösung fällt schmaler aus. Schmal und nachvollziehbar ist in diesem Punkt meist besser.

Visa als Einzahlung: Was die Schweizer Konten anbieten

Von Visa bis zum Spielerkonto ist es bei keinem Anbieter ein gerader Weg, und die Bedingungen sind je Haus verschieden.

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die zwei Zahlen, CHF 10’000 in 30 Tagen und CHF 9’999 als Höchstguthaben, sind eine Kontoarchitektur, keine Zumutung. Wer an einem Abend CHF 10’000 nachladen will, wird an der zweiten Zahl scheitern, obwohl die erste schon ausgeschöpft ist.

Swisslos bietet zudem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist ein Hinweis darauf, dass der Weg zum Sporttip-Konto nicht zwingend über eine Karte führt. Was ein Anbieter an Zahlungsarten akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.

Bei der Loterie Romande liegt die Grenze für Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Dass beide Häuser bei der gleichen monatlichen Zahl landen, ist kein Zufall, sondern Ausdruck derselben Bewilligungslogik: Der Grossspiel-Rahmen setzt die Spielräume, innerhalb derer die Veranstalter ihre Höchstwerte wählen.

Für kleinere Beträge gibt es bei der Loterie Romande Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Das ist die bargeldnahe Variante: Wer kein Kartenkonto hinterlegen will, kauft ein Ticket und trägt den Wert ein. Wer CHF 200 auf fünf Mal einzahlen will, kann es nicht — das Ticket wird in einem Betrag eingelöst.

Was die Karte in diesem Bild tut, ist begrenzt. Sie ist ein Werkzeug zum Aufladen, nicht der Marktzugang. Bei Swisslos entsteht das Guthaben im Wallet, und das Konto bleibt an das Vertragsgebiet gebunden. Wer in Hamburg sitzt und über eine deutsche Karte einzahlen will, scheitert nicht an Visa, sondern an der Wohnsitzbedingung für das Spielerkonto. Beide Bedingungen sind unabhängig voneinander; beide müssen erfüllt sein.

Wie das Geld zurückkommt

Auszahlungen sind der Teil, an dem sich die Häuser unterscheiden und an dem die Grenzen der Karte sichtbar werden.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind für einen gelegentlichen Spieler ausreichend und für einen aktiven nicht. Wer häufiger auszahlt, zahlt die Gewohnheit mit.

Bei den Gewinnen gibt es eine Grösse, die die Wartezeit bestimmt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer also CHF 800 gewinnt, sieht das Guthaben sofort und kann es erneut einsetzen. Wer CHF 1’500 gewinnt, wartet bis zu drei Arbeitstage, ohne dass er darauf zugreifen kann.

Die Loterie Romande handhabt die Schwelle gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Die CHF 1’000 als Grenze ist in beiden Häusern dieselbe Zahl; wer wissen will, wie sich eine Auszahlung anfühlt, sollte wissen, auf welcher Seite dieser Grenze sein Gewinn liegt.

Bei kleineren Beträgen geht es bei der Loterie Romande auch über den Schalter. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Das ist der einzige Weg in diesem Angebot, auf dem ein Gewinn in Scheinen ankommt.

Eine Frist gibt es ausserdem, und sie ist lang genug, um sie zu vergessen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Wettschein in der Schublade liegen lässt, verliert den Anspruch an einen gemeinnützigen Zweck statt an sich selbst.

Auf Karten werden Gewinne bei keinem der beiden Häuser ausgezahlt. Weder Swisslos noch die Loterie Romande nennt eine Kartenauszahlung; beide Wege führen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Bank- oder Postkonto oder in das Wallet. Das ist keine Einschränkung, die die Karte schlecht macht. Es ist die Konsequenz daraus, dass eine Auszahlung im bewilligten Schweizer Markt immer an eine verifizierte Identität gebunden ist (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Wem welcher Weg passt

Zwei Wege, zwei Kostenprofile, und keiner davon ist für alle die richtige Wahl. Die Frage ist nicht, welcher Anbieter besser ist, sondern welcher Weg zu welchem Spieler passt.

Der bewilligte Weg kostet Wohnsitz. Swisslos und die Loterie Romande teilen die Schweiz in zwei Gebiete, und ein Online-Konto ist nur für Personen im jeweiligen Gebiet offen. Wer in Zürich wohnt, kann sein Konto bei Swisslos führen und nicht bei Jouez Sport, wer in Genf wohnt umgekehrt. Das ist keine Formalie, die sich mit einem Trick umgehen lässt: Die Registrierungsdaten werden gegen Adress-Datenbanken geprüft, und der Wohnsitznachweis ist Teil des Verfahrens.

Der bewilligte Weg kostet Auswahl. Die Gespa-Liste kennt ein begrenztes Angebot an Sportarten, Wettbewerben und Wettarten; keine Eckball- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, keine Wetten auf Trainingsläufe. Wer gerne auf Nischenmärkte setzt, wird die Liste als eng empfinden. Wer sich nicht für Nischenmärkte interessiert, merkt kaum, dass es eine Liste gibt.

Der bewilligte Weg bringt dafür Dinge, die sich nicht kaufen lassen. Ein schweizweites Sperrregister, das auch die Casinos umfasst. Eine Auszahlung auf ein Konto mit dem eigenen Namen. Eine Bewilligung, die bei einer Aufsichtsbehörde in Bern bekannt ist. Die Marge steckt in jeder Quote, und sie bewegt sich innerhalb eines Rahmens, der von einer Behörde mitgelesen wird.

Der unbewilligte Weg kostet weniger Formalitäten und dafür mehr Risiko, und es lohnt sich, das ohne Drama zu sagen. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Gerichtsweg, keine Inländische Aufsicht. Wird gegen den Veranstalter ermittelt, sind Einsätze und Gewinne möglicherweise weg. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis unterscheidet sich: Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von ihrer Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die eigene Steuerverwaltung fragen, nicht die Nachbarschaft.

Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz wetten will, ist der Wohnsitzbedingung unterworfen und nicht dem Angebot. Wer in der Schweiz wohnt und Anonymität sucht, sucht etwas, das kein bewilligter Anbieter liefert. Wer in der Schweiz wohnt und viele Nischenmärkte sucht, wird bei den beiden Häusern an eine Liste stossen. Jede dieser drei Gruppen bekommt eine andere Antwort auf dieselbe Frage, und das ist der Kern der Sache.

Vergleich: die Schweizer Bewilligung in der Übersicht

Anbieter Bewilligung für Sportwetten (Bewilligung oder keine) Veranstalterin oder genannte Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV vom 20. Mai 2019
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne

Zwei Zeilen, und beide tragen in der zweiten Spalte dasselbe Wort. Das ist keine Wiederholung, sondern das Ergebnis. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und damit gibt es keine dritte Zeile, die man ergänzen könnte. Eine Vergleichstabelle mit zwei Einträgen ist in dieser Branche ein seltener Anblick; in der Schweiz ist sie der ganze Markt.

Wer die Spalten liest, sieht die Logik der Bewilligung: Veranstalterin und Produkt sind zwei verschiedene Dinge. Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft veranstaltet, Sporttip ist das Produkt. Die Société de la Loterie de la Suisse Romande veranstaltet, Jouez Sport ist das Produkt. Wer nach dem Veranstalter sucht, findet eine Genossenschaft mit Sitz in Basel. Wer nach dem Produkt sucht, findet einen Markennamen. Beide Angaben nennen dieselbe Bewilligung, weil beide dasselbe Haus sind.

Die Sperrliste der Gespa nennt demgegenüber ausländische Domains, die per DNS blockiert werden; Ende 2025 waren es 671. Diese Namen gehören nicht in eine Vergleichstabelle neben zwei Bewilligungen, und der Grund ist mehr als formeller Natur. Eine Bewilligung und eine Sperrlisteneintragung sind keine zwei Ausprägungen derselben Sache, sondern zwei Kategorien. Die Gespa erteilt Bewilligungen an zwei Häuser und veröffentlicht eine Liste der Domains, die in der Schweiz nicht erreichbar sein sollen. Ein ausländischer Anbieter lässt sich also nicht mit «Liste» einordnen, als wäre er ein schwächerer Bewilligungsinhaber.

Swisslos Sporttip: die zwei Wege in die West- und Deutschschweiz

Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa — eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das ist mehr als die halbe Schweiz, gemessen an den Kantonen: ein Konto ist für alle offen, die dort wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.

Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine saubere Sperrregister-Abfrage; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer sich mit einem Ausweis anmeldet, dessen Adresse nicht im Gebiet liegt, kommt nicht durch.

Für den Einsatz gibt es eine klare Spanne: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Systemwette mit dem zehnfachen Höchsteinsatz ist ein eigenes Produkt; wer CHF 10’000 auf eine einzelne Partie setzen will, kann es nicht.

Auf der Einzahlungsseite steht das Wallet im Zentrum. Das Guthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay bietet Swisslos als Zahlungsart zum Aufladen an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auszahlungen laufen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Vergessen lässt sich die Frist: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.

Das Produkt hat Eigenheiten, die nicht in jeder Bewilligung liegen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out für eine Versicherung hält, sollte die letzte Zeile zweimal lesen.

Fazit. Die Limitenarchitektur ist das, was den Sporttip von einem Kontobild unterscheidet, das nur die Höchstbeträge nennt. Die Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen, die Oberlimite von CHF 9’999 und die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung legen den Spielraum vor der ersten Wette fest. Der Satz von CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzelwette passt zu einem Haus, das die Spielidee an einer Limite und nicht an einem Marketingversprechen misst. Wer sein Spielbudget tatsächlich kontrollieren will, findet hier die strengere Umgebung — wer dagegen einen Höchsteinsatz für eine einzelne Wette jenseits von CHF 1’000 sucht, findet ihn nicht.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Variante

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin im interkantonalen System, mit der gleichen Bewilligungsstruktur: eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Unter dem Namen Jouez Sport veranstaltet sie ihre Sportwetten für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Spielerkonto ist 18-Jährigen und Älteren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone zugänglich; pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ein Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Für kleinere Beträge gibt es die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Auszahlungen folgen der gleichen Schwelle wie im Swisslos-Angebot: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Zusätzlich gibt es den Schalterweg: Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Das ist die einzige Auszahlung in diesem Vergleich, die nicht über eine Kontonummer läuft.

Bei Aktionen zeigt die Loterie Romande, wie eng der Rahmen ist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Für 2025 erteilte die Gespa der Loterie Romande 24 Zustimmungen zu Freispielen oder Gratisguthaben.

Fazit. Zwei Wege zur Auszahlung sind der eigentliche Vorteil des Jouez-Sport-Kontos, und beide kommen aus derselben Konstruktion: Die 2’350 Verkaufsstellen sind nicht Kulisse, sondern ein Auszahlungsnetz, über das ein Wettschein bis CHF 200 sofort zu Bargeld wird. Wer in Lausanne wohnt und gelegentlich einen Fünfer gewinnt, kommt damit ohne IBAN und ohne drei Arbeitstage Wartezeit aus. Das Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 und die Ticketstückelung begrenzen diese Bequemlichkeit zugleich; wer grössere Beträge in einem Zug aufladen will, stösst auf dieselbe Grenze wie bei Swisslos.

Woran sich ein Vergleich messen lassen muss

Ein Vergleich von Wettanbietern mit Visa steht und fällt mit der Frage, worauf er schaut. Die naheliegenden Kriterien — Willkommensangebot, Seite, Farbe — sind die schwächsten.

Das erste Kriterium ist die Bewilligung. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, hat eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS und wird von der Gespa beaufsichtigt. Beides zusammen ist die Basis, auf der alle anderen Punkte stehen. Fehlt sie, ist kein anderes Kriterium mehr wichtig.

Das zweite Kriterium ist der Grenzverlauf des Angebots. Die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 zeigt, was tatsächlich gespielt werden kann und was nicht. Diese Liste ist die ehrliche Antwort auf die Frage, ob ein Anbieter die Partie überhaupt führt, auf die man setzen will.

Das dritte Kriterium ist die Marge, und hier lohnt die Genauigkeit. Der Quotenschlüssel, im Markt auch Auszahlungsquote genannt, ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Quotenschlüssel. Für eine Vizemeisterschaft mit den Quoten 1.50, 4.20 und 6.00 ergibt die Rechnung 1 ÷ (1/1.50 + 1/4.20 + 1/6.00) = 1 ÷ 1,0714 = 0,9333, also 93,3 % Ausschüttung und 6,7 % Marge. Wer 100 CHF auf dieses Feld setzt, bekommt im Erwartungswert rund 93,3 % zurück. Die Marge ist in jeder dieser drei Quoten enthalten, und sie gehört zu jedem Vergleich dazu.

Was das für die Auszahlung eines einzelnen Siegs heisst, ist eine andere Frage. Aus Einsatz und Quote folgt der Rückfluss, nicht die Wahrscheinlichkeit. Wer CHF 100 auf Quote 2.10 setzt, erhält bei einem Treffer CHF 210 zurück, davon CHF 110 Nettogewinn. Was er für die beste Antenne hält, ist in dieser Zahl nicht enthalten. Wer den Erwartungswert abschätzen will, braucht die tatsächlichen Eintrittshäufigkeiten, die in der Quote nur als Schätzung des Buchmachers stecken.

Das macht die Quote zu einem widerspenstigen Gegenstand, weil sie beides enthält: den Preis des Buchmachers und seine Einschätzung des Ergebnisses. Die Marge sagt nur, was das Haus von jedem Einsatz behält. Der Rest hängt davon ab, ob der Spieler die Ereignisse besser beurteilt als das Angebot.

Zwei Häuser, dieselbe Bewilligung, zwei Gebiete — damit fällt der Vergleich in der Schweiz kürzer aus als in jedem anderen Markt. Die Bewilligung entscheidet nicht, bei welchem Haus ein Spieler landet: Der Wohnsitz entscheidet. Was bleibt, sind die Unterschiede innerhalb des bewilligten Rahmens, und die liegen bei der Einzahlungsstruktur, dem Auszahlungsweg und dem Produkt.

Die Karte am Grenzübergang

Was eine Visa-Karte beim Wetten leistet, lässt sich in einem Satz sagen: Sie überweist Geld zuverlässig dorthin, wo der Karteninhaber es hin schickt — und sie fragt nicht, ob das sinnvoll ist.

Swisslos und die Loterie Romande setzen dem Grenzen: ein begrenzter Einzahlungsrahmen, ein Höchstguthaben, Auszahlungen auf ein Konto mit dem eigenen Namen, eine Ausweiskopie und ein Sperrregister. Wer diese Grenzen als Hindernis erlebt, erlebt sie als Preis für die Bewilligung. Wer sie als Schutz erlebt, zahlt denselben Preis für einen Gegenwert.

Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung zahlt diesen Preis nicht, weil die Grundlage fehlt. Das ist nicht als Drama zu schreiben, sondern als Konsequenz: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Gerichtsweg. Im Einzelfall mag der Weg breiter sein — mehr Märkte, andere Kampagnen, keine Wohnsitzgrenze. Der Spielersitz bleibt bei der einen Seite. Die Aufsicht bleibt bei der anderen.

Die Auszahlung ist der Test. Wenn ein Gewinn zurückkommt, wenn er auf ein Konto mit dem eigenen Namen kommt, wenn die Frist nicht gleichsam vereits verfallen ist, dann war es ein echter Anbieter und nicht ein Konto. Bei beiden Schweizer Veranstalterinnen steht dieser Weg in den Bedingungen. Alles Weitere ist eine Frage der Geduld.

Die Wahl zwischen den beiden Wegen ist deshalb keine Wahl zwischen gut und schlecht, sondern zwischen zwei Kostenprofilen. Das eine verlangt einen Wohnsitz und eine Identitätsprüfung und gibt Aufsicht, Registerschutz und einen Rechtsweg. Das andere verlangt weniger Formalitäten und gibt ein Konto, dessen Grenzen der Karteninhaber selbst nicht überblickt. Wer in der Schweiz wohnt und eine Karte hat, hat beide Wege zur Verfügung. Einer davon ist hier eine Bewilligung, der andere ein Kartenentgelt.

Häufige Fragen zu Wetten mit Visa

Lässt sich ein Spielerkonto bei Swisslos oder der Loterie Romande per Visa-Karte aufladen?

Bei Swisslos wird das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufgeladen, zudem bietet Swisslos PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der PostFinance App. Die Loterie Romande setzt für Einzahlungen höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage fest. Ob Kartenzahlungen im Aufladen enthalten sind, steht in den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Warum sind Auszahlungen auf Karten bei manchen Anbietern ausgeschlossen, und welche Alternative gibt es?

Gewinne und Guthaben werden im bewilligten Schweizer Markt nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren hier nicht. Swisslos und die Loterie Romande nennen deshalb Bank- oder Postkontoauszahlungen; bei der Loterie Romande kommen Wettscheine bis CHF 200 in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle hinzu.

Wie viel Schutz haben Spielende bei einer Kartenzahlung an einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Keinen schweizerischen: Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Es fehlen das Schweizer Sperrregister, die Aufsicht durch die Gespa und ein Schweizer Rechtsweg. Bei einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Die Sperrliste blockiert Domains per DNS, wird aber durch Domain-Hopping umgangen.

Wie lässt sich aus Einsatz und Quote die Auszahlung berechnen, und wo steckt die Marge?

Der Rückfluss ist Einsatz mal Quote; bei Quote 2.10 bringt ein Einsatz von CHF 100 also CHF 210, davon CHF 110 Nettogewinn. Die Marge ist 100 % minus Quotenschlüssel, wobei der Quotenschlüssel 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge ist; bei 1.50, 4.20 und 6.00 sind das 93,3 % Ausschüttung und 6,7 % Marge.

Müssen Limiten vor der ersten Wette gesetzt werden, und gibt es eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine staatliche Einzahlungsobergrenze kennt das Schweizer Recht nicht; die Höchstwerte setzt der Spielende.

Wie werden Gewinne bei Sporttip oder Jouez Sport besteuert, und was gilt je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb gilt: je nach Kanton, und im Zweifel die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»