Freiwette bei Registrierung in der Schweiz: Wer sie vergibt und wer nur damit wirbt
Zehn Franken Gratisspielguthaben, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar – das war die ganze Aktion der Loterie Romande, und sie lief an sieben Tagen. Genau hier liegt die ehrliche Antwort auf die Frage, was eine Freiwette bei der Registrierung in der Schweiz ist: eine kleine, befristete, an Bedingungen gebundene Geste eines Veranstalters, der dafür zuerst die Gespa fragen muss. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein Vielfaches davon versprochen bekommt, bekommt es nicht geschenkt, sondern gegen ein Risiko, das auf der Rechnung des Spielenden steht.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa geprüft.
Wer nach einer Freiwette sucht, sucht in Wahrheit nach einer Wahl. Es gibt in der Schweiz keine lange Liste von Willkommensangeboten, aus der man das grösste herauspicken könnte. Es gibt zwei Wege, und beide haben einen Preis. Der eine führt über einen konzessionierten Veranstalter, kostet Wohnsitz im richtigen Gebiet, Ausweiskontrolle und ein Konto, das man selbst limitiert, und zahlt dafür mit etwas Rechtssicherheit. Der andere führt über eine ausländische Plattform, kostet nichts beim Anmelden und dafür alles andere: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Handhabe, wenn die Auszahlung hakt.
Die Rechtslage in der Schweiz: Zwei Veranstalter, eine Bewilligung, keine dritte Option
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz regelt sie seit dem 1. Januar 2019, die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern – nicht bei der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer Wetten veranstalten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Sie schützt den Spielenden hier und nirgends sonst.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind die zwei, die jeder kennt: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport. Swisslos stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ein dritter konzessionierter Wettanbieter existiert nicht, und er lässt sich auch nicht herbeiwünschen.
Das ist die Ausgangslage, die jede Frage nach einer Freiwette bei der Registrierung vorstrukturiert. Ein Markt mit zwei Anbietern ist kein Markt, in dem Willkommensprämien um Aufmerksamkeit kämpfen. Hier kämpft niemand. Beide Veranstalter erreichen ihre Kundschaft ohnehin über die Verkaufsstellen, über Lotto-Annahmestellen, über Vereine, die von den Erträgen profitieren. Die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer glaubt, Swisslos müsse um ihn werben, hat das Geschäftsmodell nicht verstanden.
Wer wo überhaupt ein Konto eröffnen darf
Die beiden Veranstalter teilen sich das Land. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Für den einzelnen Wettenden heisst das: Der Wohnort entscheidet, welches der beiden Angebote überhaupt in Frage kommt. Ein Zürcher kann sich bei Jouez Sport nicht anmelden. Ein Genfer kommt bei Sporttip nicht an den Wettschein. Diese Aufteilung ist keine Feinheit im Kleingedruckten, sie ist die erste Weiche, lange bevor man über ein Gratisguthaben nachdenkt. Wer umzieht, verliert den Zugang zum bisherigen Veranstalter und muss beim neuen von vorn beginnen.
Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Daran ändert keine Aktion etwas.
Was überhaupt bewettet werden darf
Die erlaubte Palette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt autorisierte Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten; die Fassung vom 10. September 2026 ist die geltende. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion ebenso. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Es geht um Sport, und nur um Sport. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht.
Cash-Out dagegen ist überhaupt nicht reguliert. Man muss es als das lesen, was es ist: eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, keine Zusage. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht vorgesehen. Wer einmal ausgestiegen ist, kann nicht zurück. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Ausgang, hängt vom Stand des Sportgeschehens ab und kann jederzeit geändert werden. Sporttip muss Cash-Out nicht für jede Wette anbieten.
Ein kurzer Blick auf den Mechanismus lohnt hier, weil er beim Thema Boni oft als Ausweg verkauft wird: Wer ein Gratisspielguthaben erhalten hat und es per Cash-Out sichern will, findet unter Umständen gar keinen Cash-Out für diese Wette – und wo es ihn gibt, liegt der Betrag unter dem, was ein regulärer Ausgang gebracht hätte. Der Ausweg ist also teurer als der Weg, und wer wegen einer Quote von 1.50 eine Wette platziert, für die er sonst kein Interesse hätte, hat schon verloren, bevor der Ausgang feststeht.
Der Steuerrahmen in Kürze
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge weichen ab, «je nach Kanton» ist hier die einzige korrekte Formulierung. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze. Für ihn fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer grössere Summen erspielt oder steuerlich nicht sicher ist, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der scheinbare Vorteil des Auslands kann sich in der Steuererklärung in einen Nachteil verwandeln, und niemand warnt einen beim Anmelden davor.
Was eine Freiwette in der Schweiz voraussetzt
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ohne sie gibt es kein Gratisguthaben, auch nicht bei den beiden Veranstaltern. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr, verteilt auf ein Land – das ist die Zahl, die jede Vorstellung von einem dauerhaften Willkommensgeschenk erledigt.
Wer ein Guthaben verspricht, ohne dass diese Zustimmung existiert, verspricht nichts. Bei ausländischen Plattformen stellt sich die Frage ohnehin anders: Sie veranstalten ohne Schweizer Bewilligung, also ausserhalb des Rahmens, der hier Zustimmungen vorsieht. Was dort als Freiwette bei der Registrierung auftaucht, ist eine Bedingung der Plattform selbst, die niemand hier prüft und die niemand hier durchsetzt.
Bei den konzessionierten Veranstaltern kommen Beträge und Bedingungen ausschliesslich aus deren eigenen Bedingungen. Nicht aus einer Anzeige, nicht aus einem Vergleichsportal, nicht aus dem, was man irgendwo aufgeschnappt hat.
Was ausländische Bewilligungen hier wert sind
Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft. Das steht so im Gesetz, und daran ändert die Grösse des Betreibers nichts. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende.
Der Spielende bleibt straffrei und trotzdem nicht sicher. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Ein Fairness-Verfahren, das diesen Namen verdient, existiert nicht, ebenso wenig eine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte. Wer hier gewinnt, gewinnt auf Zusage.
Swisslos und die Loterie Romande kommen dagegen nur für Zulassungsgebiete in Frage: Ein Genfer kommt bei Sporttip nicht an den Wettschein, ein Zürcher bei Jouez Sport nicht. Wer umzieht, verliert den Zugang zum bisherigen Veranstalter und muss beim neuen von vorn beginnen.
Gegen ausländische Domains führt die Gespa eine Sperrliste, und Schweizer Telecom-Anbieter sperren die dort eingetragenen Adressen per DNS. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365. Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – das Domain-Hopping ist der Grund, warum eine Sperrliste nie fertig wird. Wer heute eine Plattform erreicht, erreicht sie morgen vielleicht nicht mehr, und mit ihr nicht die Auszahlung eines offenen Guthabens.
Spielerschutz in der Schweiz: Was der Gesetzgeber dem Wettenden in die Hand gibt
Bevor die erste Wette platziert wird, muss der Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen – für einen Tag, für eine Woche und für einen Monat. Das ist keine Option, die man wegklicken kann, und sie kommt nicht vom Staat in Form einer Obergrenze, sondern vom Spielenden selbst.
Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Der Mechanismus der 72 Stunden ist der eigentliche Spielerschutz. Nicht die Zahl, sondern die Verzögerung. Wer nachts nach einer Serie beschliesst, die Limite zu verdoppeln, findet am nächsten Morgen den nüchternen Menschen wieder, der die Limite einmal gesetzt hat. Gesetzlich wären 24 Stunden das Minimum; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein Tag mehr Bedenkzeit ist kein Bürokratieaufwand, er ist der Punkt, an dem die Regel greift.
Wer den Zugang ganz dichtmachen will, kann sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Die Sperre läuft ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Auch hier gilt: Wer eine Pause braucht, kann sie haben, aber nicht sofort zurück.
Anders sieht es bei einer freiwilligen Sperre im Register aus. Sie lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Das ist keine Schikane, sondern die Antwort auf ein bekanntes Muster: Der Impuls, sich wieder freizuschalten, kommt meist in denselben Stunden wie der Impuls, sich zu sperren. Die drei Monate sind die Zeit, in der der Impuls verraucht.
Ein Punkt, den man festhalten sollte: Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer minderjährig ist, ebenfalls nicht. Das klingt selbstverständlich und ist es nicht – wer trotz laufender Sperre einzahlt, verliert erst sein Geld und dann die Aussicht darauf.
Die Aufsicht ist nur so gut wie ihre Kontrollen. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Verkaufsstellen als strengen Schutzschild beschreibt, beschreibt etwas, das die Zahlen nicht hergeben. Der Online-Zugang mit verifizierter Identität, einer Registrierung pro Person und den selbst gesetzten Limiten steht in dieser Hinsicht deutlich besser da als der Tresen im Laden.
Die Identitätsprüfung ist ohnehin gesetzlich verlangt: ein Konto pro Person, verifizierte Identität. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Warum es keine anonyme Freiwette gibt
Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im konzessionierten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind verboten.
Das ist die Stelle, an der die Bequemlichkeit des Auslands aufhört. Wer bei einer Plattform mit einer Spielwährung arbeitet, für die man keine Bankverbindung angeben muss, hat genau den Schutz nicht, der hier vorgeschrieben ist. Und wer den Verlust bemerkt, hat keine Stelle, die ihn durchsetzt.
Es gibt in der Schweiz auch kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenschemata Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Was hilft, ist die Sperrliste, und was auch dann bleibt, ist die Eigenverantwortung beim ersten Klick.
Was eine Freiwette wirklich ist – und was sie nicht ist
Viel Marketing, wenig Substanz. So lassen sich die ersten Seiten jeder Suche nach einer Freiwette zusammenfassen. «Frei» heisst hier nicht, dass man umsonst gewinnt, und «Guthaben» heisst nicht «Geld». Zwei Unterschiede, an denen sich die ganze Frage entscheidet.
Der Unterschied zwischen Gratisspielguthaben und auszahlbarem Guthaben
Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande steht das ausdrücklich in den Bedingungen zum regulären Spielbetrieb, bei Swisslos ebenso in den Bedingungen für die Online-Teilnahme. Der Betrag lässt sich also nicht einfach abheben, wenn er auf dem Konto liegt. Er lässt sich einsetzen, und was daraus wird, entscheidet die Wette.
Warum der Einsatz einer Freiwette nicht zurückkommt
Bei einer Freiwette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Gewinnt man mit einem Gratisspielguthaben von CHF 10 auf eine Quote von 1.90, landen nicht CHF 19 auf dem Konto, sondern CHF 9. Der Einsatz ist nur die Rechengrösse, mit der die Auszahlung ermittelt wird, und er gehört dem Veranstalter.
Das ist der Satz, den man vor jeder Anmeldung lesen sollte, und es ist der Satz, der in den meisten Anzeigen fehlt. Bei einer regulären Wette bekommt man Einsatz plus Gewinn zurück. Bei einer Freiwette bekommt man nur den Gewinn. Der Unterschied ist exakt der Einsatz, und bei jedem Gratisguthaben dieser Welt ist das der eigentliche Preis des Angebots.
Was die Bedingungen regeln
Wer die Bedingungen liest, stösst auf vier Dinge, in denen die Bedingungen auseinandergehen. Die Bedingungen geben die Regeln vor, nicht der Werbetext – vier Stellschrauben, an denen sich der Wert eines Angebots entscheidet.
Die erste ist die Frist. Bei der Loterie-Romande-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» hatte man sieben Tage, um den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto einzugeben. Die Aktion selbst lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026, und sie fand an sieben Aktionstagen statt. Wer den Code nicht innerhalb der Woche eingab, hatte nichts. Das Guthaben war danach dreissig Tage gültig. Zwei Fristen, zwei verschiedene Uhren, und beide muss man treffen.
Die zweite ist die Mindestquote. Eine Wette unter einer bestimmten Quote zählt für eine Aktion oft nicht. Wie hoch diese Hürde im Einzelfall liegt, steht in den jeweiligen Bedingungen, und wer sie nicht erreicht, spielt mit echtem Geld auf eine Wette, die für die Aktion nicht mitzählt.
Die dritte ist die Stückzahl. Von den CHF 10 der Loterie-Romande-Aktion gab es insgesamt 7’000 Stück. Das ist die Grösse, die aus einem Angebot eine Verknappung macht, und die Tatsache, dass die Aktion an sieben Tagen lief, verrät, wie die Mengen über die Zeit verteilt waren.
Die vierte ist die Auszahlbarkeit. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, und das steht in denselben Bedingungen, in denen auch die Auszahlungswege geregelt sind. Was aus dem Einsatz dieser CHF 10 entsteht, ist davon allerdings zu unterscheiden – ein Gewinn aus einer Wette ist kein Gratisspielguthaben mehr.
Was ein Gratisguthaben im Durchschnitt wert ist
Nehmen wir die Bedingungen der Aktion der Loterie Romande: CHF 10 Spielguthaben, drei 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, und der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Dazu einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %, woraus eine Marge von etwa 5 % folgt. Ein Wettender kann subjektiv an einen der beiden Ausgänge glauben; der Markt sagt ihm, dass die Preisgestaltung bei den Anbietern liegt – das Beispiel ist nicht als Empfehlung zu lesen, sondern als Rechengrösse.
Nach der Freiwett-Formel ergibt sich der durchschnittliche Wert als Gratisguthaben × (Quote − 1) ÷ Quote × Quotenschlüssel des Marktes. Mit CHF 10, Quote 1.90 und einem Quotenschlüssel von rund 95 % landet man bei etwa CHF 4.50 bis CHF 5.00 – und das ist eine Bandbreite, keine Zusage. Sie unterstellt, dass ausschliesslich das Gratisguthaben gewettet wird und nichts darüber hinaus. Der Wert schwankt mit der gewählten Quote, und er sinkt, wenn man auf einen Ausgang mit kürzerer Quote setzt. Es ist eine statistische Schätzung über viele Wetten, kein Ergebnis, das eine einzelne Wette einbringt.
Die Botschaft hinter diesen fünf Franken ist unbequem. Das Guthaben ist nicht zehn Franken wert, sondern etwa die Hälfte. Die andere Hälfe ist der Einsatz, der mit einem Gewinn nicht zurückkommt. Das ist keine Kritik an der Loterie Romande, sie spielt nach denselben Regeln wie jeder andere Anbieter. Es ist der Grund, warum man die Güte einer Aktion nicht am Nominalbetrag ablesen kann.
Wenn die Wette ungültig wird
Ein Sonderfall, der jede Rechnung über den Haufen wirft. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt –, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00.
Bei einer Freiwette heisst das: Der Einsatz kommt zurück, aber der Einsatz war nie auszahlbar. Die Wette bleibt also wertlos, und das kann denselben Betroffenen genau bei derjenigen Aktion treffen, für die er sich angemeldet hat.
Bei Kombinationswetten gibt es weitere Wege in die Quote 1.00. Werden Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählen sie mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos eine Wette ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Und wer voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert, muss dafür die Bet-Builder-Funktion nutzen; nimmt Swisslos die Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer regulären Wette ist der zurückerstattete Einsatz sein Geld. Bei einer Freiwette ist es ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist.
Die Anbieter im Vergleich: Was vor der Aktionshöhe zählt
Im Vergleich der Anbieter zählen Einsatzlimiten, Zahlungswege, Auszahlungsregeln und die Schweizer Zulassung mehr als die Höhe eines einzelnen Willkommensguthabens. Diese Reihenfolge ist unbequem, weil die Willkommensprämie die einzige Zahl ist, die in der Werbung steht. Aber eine Prämie, die man nicht abheben kann, schlägt keine Limite, die einen davon abhält, mehr zu setzen, als man wollte.
Zuerst die Zulassung, weil sie über allem anderen steht. Bonushöhe, Zahlungsarten und Auszahlungstempo entscheiden über den Alltag, aber die Bewilligung entscheidet darüber, ob es einen Ansprechpartner gibt, wenn etwas schiefgeht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS) |
Acht Zeilen tragen dieselbe Aussage, und das ist keine Nachlässigkeit, sondern das Ergebnis. Ein Register mit zwei Einträgen und eine Domain-Liste mit 671 Einträgen ergeben zwangsläufig eine Tabelle, in der die zweite Hälfte gleich aussieht. Für den Leser heisst das: Die interessante Spalte ist die erste, und sie beantwortet die Frage, ob man im Streitfall jemanden anrufen kann.
Bei den beiden Schweizer Veranstaltern lohnt der zweite Blick auf die Limiten, denn dort steht das, was einem im Alltag begegnet. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Swisslos steht dafür unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Auszahlungsseite trennt die beiden ebenfalls. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Und dann die Regel, die alles andere einordnet: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr. Wer viel und oft gewinnt, zahlt ab der dritten. Das ist kein Skandal, aber es ist der Grund, warum ein Wettender mit kleinen Beträgen und häufigen Auszahlungen bei Swisslos systematisch schlechter fährt als jemand, der selten auszahlen lässt.
Für den Vergleich heisst das: Die Bewilligung ist das eine Kriterium, aber sie ist nicht das einzige. Ein Veranstalter mit einwandfreier Zulassung und einem Auszahlungsrhythmus, der nicht zu den eigenen Gewohnheiten passt, ist für den einen die richtige Wahl und für den anderen die falsche.
Kurz zum Begriff: Freiwette, Gratisspielguthaben, Bonus
In der Werbung heisst es Freiwette oder Gratiswette. Im Gesetz heisst es Gratisspielguthaben. Im Alltag wird daraus ein Bonus, und dann ist irgendwann unklar, ob man überhaupt noch von derselben Sache spricht.
Es ist dieselbe Sache, und man sollte die Begriffe nicht als Werbung lesen. Eine Freiwette ist ein Guthaben, das man zum Wetten benutzt und nicht auszahlen lassen kann, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückkommt und dessen Betrag zusätzlich an Fristen, Stückzahlen und eine Mindestquote gebunden ist. Wer nach einer Freiwette ohne Einzahlung sucht, sucht genau das. Es gibt nichts anderes, wenn man unter «ohne Einzahlung» eine Wette versteht, die einmal ausgezahlt tatsächlich Geld wird.
Der Blick auf die zwei konzessionierten Veranstalter
Es gibt hier keine Rangliste im üblichen Sinn. Keine «Top 10» aus dem Ausland, keine Bonushöhen, die sich in Tausenden messen lassen. Es gibt zwei konzessionierte Angebote, die sich anders unterscheiden als durch Prämien – durch Gebiet, durch Zahlungswege, durch Auszahlungsrhythmus, durch die Fülle an Funktionen –, und es gibt acht ausländische Plattformen, die der Vollständigkeit halber daneben stehen, weil jedem Wettenden in der Schweiz früher oder später eine davon begegnet.
Diese acht werden nach denselben Kriterien bewertet und jede ist als «ohne Schweizer Bewilligung» ausgewiesen. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS), mit Busse bis CHF 500’000. Beschreiben ist erlaubt, beworben wird hier nichts. Und die beiden Gruppen werden nicht vermischt: Ein ausländischer Anbieter ist weder legal noch sicher.
1. Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Das ist der Veranstalter für die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, und wer ausserhalb wohnt, kommt nicht hinein.
Die Zulassung ist das eine, die Funktionen sind das andere, und hier wird die Sache interessant für alle, die ein Gratisguthaben als Einstieg suchen. Wer CHF 10 Spielguthaben einsetzt, muss dafür treffen und das war es dann – bei Sporttip gibt es den Kombiboost, und der ist ein zusätzlicher Hebel, den man aber nicht mit einem Willkommensangebot verwechseln darf. Der Kombiboost gilt nur online, in der Vorlauf- und Livewette sowie bei Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts wiederum gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Bei der Gewinnermittlung ist der Veranstalter transparent: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer Twenty-four Rappen Gewinn erwartet, bekommt Twenty und verliert den Rest – keine grosse Sache, aber man sollte es wissen.
Die Spielweise folgt einem klaren Rhythmus: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die häufigste Fehlerquelle bei Kombiwetten auf Pokalspiele und der Grund, warum die Beschriftung im Wettprogramm mehr Aufmerksamkeit verdient als die Quote.
Was man nicht übersehen sollte: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang, bis man sie braucht. Wer ein Konto führt und selten hineinschaut, gehört zur Risikogruppe für den eigenen Gewinn, und in diesen 26 Wochen einschliesslich einer 10-Tage-Einsprachefrist liegt der einzige Posten auf diesem Konto, der ohne Warnung verschwindet. Genau deshalb ist die Frist die wichtigste Zeile der Bedingungen, die niemand liest.
Fazit: Swisslos ist der Anbieter mit der schmalsten Palette und der niedrigsten Hürde – CHF 1 Mindesteinsatz, ein Gratisguthaben als Einstieg, Limiten, die man selbst senkt und nach 72 Stunden erst wieder erhöht. Wer kleine Beträge setzt und sich selbst im Zaum halten will, wird bei den 72 Stunden und der kostenlosen Auszahlungsgrenze das eigentliche Produkt dieses Anbieters finden. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr und eine Kommission ab der dritten sind für den, der nur einmal im Jahr abhebt, kein Thema – für den, der jede Woche auszahlt, ein Kostenfaktor.
2. Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie ist keine kleine Nebenfigur: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende sind eine Grösse, die man ernst nehmen muss. Ihr Verhältnis zu Aktionen ist trotzdem nüchtern.
Belegt ist eine: «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026, an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer den Ablauf kennt, sieht darin weniger eine Prämie für die Registrierung als eine Belohnung für den Weg ins Stadion: Der Code kam aus den Stadien, das Verifizieren war die Voraussetzung, die Menge war knapp und die Frist eine Woche.
Wer sonst in der Westschweiz nach einem Gratisguthaben sucht, findet kein zweites dieser Art. Das ist die eigentliche Auskunft über einen Markt, der aus zwei Veranstaltern besteht: Aktionen sind seltene Gelegenheiten, keine Dauerläufe.
Was die Loterie Romande dafür im Alltag bietet, liegt im Zahlungsverkehr. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben bleibt nicht auszahlbar.
Fazit: Die Westschweizer Variante unterscheidet sich von der Deutschschweizer nicht durch die Güte, sondern durch den Takt. Wer ein Gratisguthaben bekommen hat, hat es einer Aktion zu verdanken, die an eine begrenzte Anzahl, einen Ort und eine Woche gebunden war, und solche Fenster sind selten – ein Anbieter für Leute, die sich nicht für den Bonuswechsel interessieren, sondern für die Auszahlung.
3. MyStake – ohne Schweizer Bewilligung
«Ohne Schweizer Bewilligung» heisst hier dasselbe wie bei jedem anderen ausländischen Anbieter: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt, und was auch immer sie wäre, sie hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, im Streitfall gibt es keine Schweizer Handhabe, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden – bei einem Sperrregister von 671 Domains Ende 2025 und dem generellen Domain-Hopping gehört ein solches Konto zu den beweglichen Zielen.
Fazit: Wer hier ein Gratisguthaben versprochen bekommt, bekommt eine Zusage eines Unternehmens, das keinem Schweizer Verfahren unterliegt – das Guthaben ist so belastbar wie die Stelle, die es garantieren müsste, und die gibt es nicht.
4. BetOnRed – ohne Schweizer Bewilligung
Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste blockierbar.
Fazit: Für einen Anbieter ohne Schweizer Zulassung ist die fehlende Zulassung das einzige Merkmal, das sich in Zahlen niederschlagen lässt – nämlich in einer Sperrliste, auf die man ohne Ankündigung gesetzt wird.
5. BC.Game – ohne Schweizer Bewilligung
Dieser Anbieter agiert ohne Schweizer Bewilligung und hat keinerlei Verbindung zur schweizerischen Regulierung. Es gibt keine Stelle im Inland, die bei Streitigkeiten helfen könnte, und die Domain kann jederzeit durch die Gespa blockiert werden.
Fazit: Ein Konto ohne lokale Zulassung ist im Konfliktfall nicht durch Schweizer Recht geschützt – das Guthaben ist nur so sicher wie die Plattform selbst.
6. BetLabel – ohne Schweizer Bewilligung
Für BetLabel gilt: Es existiert keine Schweizer Bewilligung. Da keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht, unterliegt das Angebot nicht der hiesigen Aufsicht. Wer dort spielt, tut dies auf eigenes Risiko.
Fazit: Wer die Zulassung nicht prüft, riskiert bei der Auszahlung das Nachsehen zu haben – eine fehlende Lizenz ist oft ein Vorbote fehlender Verbindlichkeit.
7. 1xBet – ohne Schweizer Bewilligung
Dieser Anbieter operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keinerlei Wirkung. Da der Betreiber nicht dem Schweizer Geldspielgesetz untersteht, gibt es keine Schweizer Beschwerdestelle für Spielende.
Fazit: Bei Anbietern ausserhalb des Schweizer Rahmens gibt es keinen rechtlichen Rückhalt – Gewinne beruhen hier rein auf dem Wohlwollen des Betreibers.
8. 22Bet – ohne Schweizer Bewilligung
Dieser Anbieter operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht, unterliegt das Angebot nicht der hiesigen Aufsicht. Wer dort spielt, tut dies auf eigenes Risiko.
Fazit: Der Unterschied zwischen einem konzessionierten und einem nicht konzessionierten Anbieter zeigt sich selten bei der Einzahlung, sondern meist erst in dem Moment, in dem eine Auszahlung verlangt wird.
9. Pribet – ohne Schweizer Bewilligung
Pribet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da es sich um ein ausländisches Angebot ohne Verbindung zu Schweizer Behörden handelt, fehlt jeder Schutz durch das Geldspielgesetz (BGS). Fazit: Ein Willkommensbonus bei einem nicht lizenzierten Anbieter ist eine Wette darauf, dass die Auszahlung ohne Probleme verläuft – eine Wette, die ohne rechtliche Absicherung erfolgt.
10. Wettigo – ohne Schweizer Bewilligung
Auch für diesen Anbieter gilt: Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Eine Kontrolle oder ein regulatorischer Schutz durch die Gespa entfällt daher vollständig. Fazit: Wer sich in der Schweiz für eine ausländische Plattform entscheidet, trifft eine bewusste Wahl für ein Angebot ohne Schweizer Regulierung – und übernimmt damit das volle Risiko selbst.
Was die Wahl am Ende entscheidet
Zwei Wege, und keiner davon ist die sichere Wahl von selbst. Das ist der Abschluss, den dieser Markt verdient.
Der konzessionierte Weg ist der einzige mit Schweizer Schutz: zwei Veranstalter, verifizierte Identität, selbst gesetzte Verlustlimiten, eine Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, ein Sperrregister, das auch für Casinos greift. Dafür ist das Sportangebot eine geschlossene Liste ohne Corner- und Kartenmärkte, ohne Esport-Sektion, ohne Wetten auf Trainingsläufe. Dafür gibt es Aktionen nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa, und die ist knapp gesät: 8 Zustimmungen für Swisslos und 24 für die Loterie Romande im Jahr 2025. Dafür liegt ein Gratisguthaben bei CHF 10 und nicht bei CHF 500.
Wo das Bewusstsein für das Angebot sitzt
Bei einer Aktion dieser Grösse liegt der Wert nicht im Betrag, sondern in der Erfahrung. Wer zum ersten Mal ein Produkt benutzt, lernt die Plattform kennen, und diese Erfahrung war der eigentliche Zweck.
Wer für den Bonus zu einer Plattform wechselt, wechselt nicht wegen fünf Franken, sondern wegen Zwanzig – und landet dann bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Willkommensguthaben genauso wenig auszahlbar ist und dessen Auszahlung im Zweifel niemand durchsetzt. Wer bei Swisslos bleibt, zahlt seine drei Franken für die dritte Auszahlung im Jahr und hat im Gegenzug einen Ansprechpartner.
Für wen welcher Weg gedacht ist
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein Gratisguthaben mitnehmen will, hat keine Wahl zwischen konzessioniert und nicht konzessioniert, wenn ihm an Rechtsschutz gelegen ist – aber es gibt auch keine dritte Option, es gibt genau zwei. Es gibt genau zwei: Swisslos für die Deutschschweiz und die Loterie Romande für die Westschweiz. Wer im falschen Gebiet wohnt, findet dort keinen Zugang, und dann hilft auch kein Vergleich.
Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz nur gelegentlich spielt, hat die Konstellation umgekehrt. Eine ausländische Plattform kommt für ihn in Frage, weil sie an ein Konto in der Schweiz überhaupt nicht anknüpft – aber dann lohnt der Blick auf die eigenen Steuerangaben und auf das Sperrregister, weil die Schweizer Behörden die Domain blockieren können, wenn sie auffällt.
Wer schliesslich nur wissen will, wann wieder eine Freiwette kommt: bei der Loterie Romande an Aktionstagen im Umfeld der National League, bei Swisslos dort, wo die Aktionen genehmigt sind. Beide Wege haben dieselbe Bedingung: Registrieren, verifizieren, und den Code innerhalb weniger Tage eingeben. Ohne Konto kein Guthaben – und das ist der Punkt, an dem das Marketing endet und die Bedingungen anfangen.
Wer wenigstens einmal im Jahr auf einen Gewinn wartet und dabei nicht in die Falle der 26 Wochen laufen will, sollte sich angewöhnen, die Wettauswertung im Blick zu behalten. Und wer eine Pause braucht, sollte wissen, dass die Sperre im Register erst nach drei Monaten wieder fällt – diese drei Monate sind die einzige Frist auf dieser Seite, die zu verlängern nichts kostet.
In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein heisst das Swisslos. In Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis heisst es Loterie Romande. Ausserhalb dieser Gebiete gibt es keine konzessionierte Alternative und damit auch keinen zweiten Ansprechpartner.
Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung
Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande überhaupt eine Freiwette?
Nicht automatisch. Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die war zuletzt knapp: 2025 erhielt die Loterie Romande 24 Zustimmungen und Swisslos 8. Eine Freiwette hängt also an einer befristeten Aktion im eigenen Konto – nicht an der Registrierung selbst.
Warum sind Gratiswetten in der Schweiz so selten und so klein, und was hat die Gespa damit zu tun?
Sportwetten sind ein Grossspiel und dürfen nur zwei Veranstalter anbieten. Gratisspielguthaben bedürfen zusätzlich der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Ein Markt mit zwei Anbietern und einer Genehmigungspflicht für jede Gratisaktion produziert wenige, kleine und kurzfristige Angebote – und keine dauerhafte Willkommensprämie.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz wird ausbezahlt. Nein: Bei einer Freiwette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt. Setzt man CHF 10 Gratisspielguthaben bei einer Quote von 1.90 ein, werden CHF 9 gutgeschrieben, nicht CHF 19. Der Einsatz bleibt beim Veranstalter, das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre – und nur eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen.
Kann Gratisspielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Was daraus durch eine Wette entsteht, fällt unter die normalen Auszahlungsregeln: bis CHF 1’000 direkt ins Wallet und darüber auf ein Bank- oder Postkonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.
Was ist von Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei der Registrierung bewerben?
Sie veranstalten ausserhalb des Schweizer Rahmens. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss ans Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste der Gespa per DNS blockiert werden. Beschreiben kann man das, sich darauf verlassen sollte man nicht.
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