Die besten Quoten für Sportwetten in der Schweiz – und was hinter der Zahl auf dem Wettschein steckt
29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Angaben der beiden bewilligten Veranstalterinnen Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten-Angaben der Gespa.

Wer in der Schweiz nach den besten Quoten für Sportwetten sucht, landet schnell bei einem Anbieter, der mit 1,95 auf ein Fussballspiel wirbt. Diese Zahl ist echt, und sie ist trotzdem nicht die Antwort auf die Frage. Denn eine Quote allein sagt nichts, solange man nicht weiss, wie viele Ausgänge derselbe Markt hat und was die Veranstalterin von jedem eingesetzten Franken einbehält. Zwei Quoten von 1,90 auf die zwei Seiten eines Marktes ergeben zusammen einen Auszahlungsschlüssel von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 Prozent und damit eine Marge von rund 5 Prozent. Diese Marge sitzt in jeder Quote, auch in der, die nach einem Geschenk aussieht.
Die zweite Zahl, die auf keiner Werbeseite steht, ist die Eins. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalterinnen anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Marktkonvention, sondern die Folge der interkantonalen Aufteilung der Lotterien und Sportwetten auf zwei Anbieter. Alles andere, was ein Schweizer Spieler im Browser findet, hat hier keine Bewilligung, und die Quoten dort sind auch dann nicht besser, wenn sie grösser aussehen.
Zwischen diesen beiden Polen liegt die eigentliche Entscheidung. Wer nur gelegentlich tippt, für den zählt vor allem, ob seine Kantons-Veranstalterin überhaupt für ihn offen ist. Wer regelmässig spielt, für den zählt die Kombiwette und damit eine Quote, die nicht mehr eine einzige Zahl ist, sondern ein Produkt. Wer auf der Suche nach Spannung ist, für den entscheidet Cash-Out mehr als die dritte Nachkommastelle. Der Weg, den man nimmt, hängt vom eigenen Profil ab, nicht von einem Ranking.
Bewilligung, Aufsicht und die Frage, wem die Quote rechtlich gehört
In der Schweiz ist eine Sportwette ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und zwar nach Art. 3 lit. c und e. Beaufsichtigt wird das nicht von der ESBK, die sich um Casinos kümmert, sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit dem 1. Januar 2021.

Eine Bewilligung braucht nach Art. 21 bis 25 BGS zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Beide gelten nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung, sei sie aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat hier keine Kraft – dieser Satz ist der wichtigste im ganzen Abschnitt, weil er die beiden Gruppen von Anbietern endgültig trennt.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer also nach einem Vergleich mit zehn bewilligten Anbietern sucht, sucht eine Liste, die nicht existiert. Der Nettogewinn aus diesen Spielen geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Das Vertragsgebiet entscheidet, bevor irgendeine Quote entscheidet
Bevor man über Quoten spricht, steht eine Frage, die viele überspringen: Steht mir dieser Anbieter überhaupt offen? Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport wiederum steht den sechs Westschweizer Kantonen zur Verfügung.

Für ein Online-Konto braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz nach Art. 47 Abs. 3 VGS, in der Praxis aber den Wohnsitz im Gebiet der eigenen Veranstalterin. Ein Spieler aus Zürich kann also nicht auf das Westschweizer Angebot ausweichen, und ein Spieler aus Genf nicht auf Sporttip. Die beiden Quoten-Reihen, über die in Foren diskutiert wird, liegen für die meisten Spieler nicht einmal auf demselben Bildschirm. Das ist die unspektakulärste und wirksamste Begrenzung des ganzen Marktes: Sie betrifft nicht die Höhe einer Quote, sondern die Frage, ob man sie überhaupt setzen darf.
Wer in der Westschweiz wohnt und ein Konto bei der Loterie Romande führt, hat Zugriff auf ein Netz mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Für Sporttip sind Verkaufsstellen und Online-Konto zwei verschiedene Wege zum selben Wettprogramm.
Was in der Schweiz überhaupt gesetzt werden darf
Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Massgeblich ist die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Sie erlaubt nur Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden stehen nur dann zur Verfügung, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste ebenso wie ein Esport-Abschnitt – Esport kommt in der Liste schlicht nicht vor.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Die praktische Folge für einen Spieler, der aus einem Auslandangebot heraus vergleicht: Ein grosser Teil der Märkte, die dort selbstverständlich sind, fehlt hier nicht wegen schlechter Quoten, sondern weil sie in der Schweiz nicht bewilligt sind. Das ist der Grund, warum ein Quotenvergleich zwischen einem Schweizer und einem ausländischen Anbieter meistens zwei verschiedene Wettprogramme vergleicht und nicht zwei Preise für dasselbe Produkt.
Eine Wette, die nachweislich nicht überall das Alter prüft
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl verdient es, ohne Ausschmückung dazustehen: Die Kontrolle am Schalter funktioniert in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht. Online ist der Zugang nach Art. 72 BGS Minderjährigen verschlossen, es gibt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität nach Art. 47 bis 52 VGS, und für die Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Verkaufsstellen-Befund ist kein Argument gegen die Bewilligung – er ist ein Argument dafür, online zu spielen, wenn man Wert auf eine Altersprüfung legt.
Der ausländische Weg: kein Rechtsschutz, kein Register, aber auch kein Freibrief
Ausländische Seiten, die Schweizer Spieler ansprechen, haben keine Schweizer Bewilligung. Sie haben in der Schweiz keine Kraft nach Art. 4 BGS, sie sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie als gelistet.
Für die Entscheidung heisst das nicht, dass der bewilligte Weg automatisch der richtige ist. Es heisst, dass beide Wege einen Preis haben. Der bewilligte Weg bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bringt eine grössere Angebotsbreite ohne Schweizer Schutz, ohne Register und mit Gewinnen, die nach kantonaler Praxis steuerbar sind. Wer den zweiten Weg nimmt, sollte das mit offenen Augen tun und nicht, weil die Quote um zwei Hundertstel höher steht.
Bei welcher Adresse eine Beschwerde landet
Ein Punkt, der in keinem Quotenvergleich auftaucht und in jedem Streitfall zählt: Bei einer bewilligten Veranstalterin gibt es eine Adresse, an die man sich wenden kann. Bei Swisslos ist eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist ein enger Weg, aber es ist ein Weg. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser Weg nicht, und keine Aufsichtsbehörde in der Schweiz ist für ihn zuständig. Wer eine Wette mit vierstelligen Beträgen plant, sollte diesen Unterschied vorher kennen und nicht nachher.
Verlustlimiten, Spielsperre und die Rechnung, die hohe Quoten nicht besser macht
Eine hohe Quote erhöht den Gewinn, wenn die Wette aufgeht. Sie erhöht nicht die Wahrscheinlichkeit, dass sie aufgeht. Diese Verwechslung ist das ganze Geschäftsmodell der Werbung für Quoten-Boosts, und sie kostet mehr Geld als jede Marge.
Die Limiten in der Schweiz setzt der Spieler selbst, nicht der Staat. Die Veranstalterin muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der interessante Teil daran ist nicht die Zahl, sondern die Mechanik: Die 72 Stunden sind keine Schikane, sondern die einzige Frist im ganzen System, die einen Spieler vor sich selbst schützt. Eine Verlustlimite, die man in derselben Minute wieder hochsetzen kann, wäre ein Formular und keine Limite.
Die Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80 bis 82 BGS werden überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst; eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, wobei nach Art. 81 BGS eine Fachstelle beteiligt ist. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss nach Art. 89 VGS angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Spieler haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wer über ein Auslandangebot spielt, ist in diesem Register nicht erfasst. Das ist die praktische Kehrseite einer grösseren Auswahl: Die Sperre, die einen im Swisslos-Konto für 180 Tage aus dem Spiel nimmt, existiert dort nicht. Man kann sich selbstverständlich auch bei einem ausländischen Anbieter sperren lassen – nur hat diese Sperre keine Wirkung über diese eine Seite hinaus und keinen Eintrag in einem Register, das Schweizer Casinos und Liechtenstein mitlesen.
Wo man Hilfe bekommt
Wichtig bleibt, dass die Limiten ein Instrument sind und keine Diagnose. Wer merkt, dass er die Erhöhung nach 72 Stunden herbeisehnt, hat die Antwort schon. Für eine ernsthafte Einschätzung ist die kantonale Suchtberatung oder die Hausärztin die richtige Adresse – nicht ein Formular in einem Spielerkonto. Die Spielsperre ist ein Notausgang, sie ist keine Therapie.
Quoten lesen: Märkte, Einzelwette, Kombiwette und das, was die Marge versteckt
Eine Quote ist eine Zahl in Dezimalform, die angibt, wie viel eine Veranstalterin für einen Einsatz von einer Einheit auszahlt, falls der Tipp eintrifft. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundungsregel ist keine Fussnote; sie entscheidet bei kleinen Einsätzen über den Ertrag, und sie rundet immer nach unten.
Was eine Quote nicht sagt, ist die Marge. Die lässt sich nur über einen ganzen Markt ausrechnen, und die Rechnung ist unspektakulär: Man nimmt die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, zählt sie zusammen und bildet den Kehrwert der Summe. Bei einem illustrativen Zwei-Wege-Markt mit 1,90 auf beide Seiten ergibt das einen Auszahlungsschlüssel von etwa 95 Prozent und eine Marge von ungefähr 5 Prozent. Werden die Quoten auf 1,85 gesetzt, sinkt der Schlüssel auf rund 92 Prozent und die Marge steigt auf knapp 8 Prozent. Die Spanne für Sportwetten liegt je nach Markt und Sportart grob zwischen 4 und 10 Prozent, und sie ist der Grund, warum eine Quote nie ein Messinstrument für Wahrscheinlichkeit ist, sondern ein Messinstrument für den Preis einer Wette. Die beiden Zahlen 1,90 und 1,90 müssen sich zu 100 Prozent ergänzen, weil Auszahlungsschlüssel und Marge zwei Seiten desselben Marktes sind.
Daraus folgt der wichtigste praktische Satz für jeden Quotenvergleich: Quoten sind nur zwischen gleichen Märkten vergleichbar. Eine Quote von 1,90 auf einen Sieg nach regulärer Spielzeit ist nicht vergleichbar mit einer Quote auf den Aufstieg, und eine Handicap-Quote nicht mit der 1X2-Quote desselben Spiels. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Zwei Zahlen können also gleich aussehen und verschiedene Ereignisse meinen.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: unterschiedliche Rechenwege
Bei einer Einzelwette steht ein Einsatz gegen eine Quote. Bei einer Kombiwette werden die Quoten der Voraussagen multipliziert, und bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen. Aus zwei Quoten von 2,00 wird so eine Gesamtquote von 4,00 und aus vier von 2,00 eine von 16,00. Das ist die Stelle, an der sich Spieler regelmässig täuschen: Die Gesamtquote wächst multiplikativ, die Trefferwahrscheinlichkeit schrumpft aber genauso multiplikativ. Aus einer Wette mit einer bescheidenen Chance wird keine Wette mit einer guten Chance, nur weil die Zahl auf dem Wettschein gross ist. Je länger die Kombination, desto grösser das Risiko und desto kleiner der Anteil des Einsatzes, der überhaupt in den Gewinn fliessen kann, wenn ein einziges Bein kippt.
Die Systemwette nimmt mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen und braucht deshalb einen höheren Einsatzrahmen. Sporttip setzt hier die Grenze bei CHF 10’000 statt CHF 1’000. Das ist kein Geschenk an den risikofreudigen Spieler, sondern eine Folge der Zahl der Kombinationen, die aus denselben Tipps entstehen.
Was mit einer Wette passiert, wenn ein Ereignis ausfällt: Wird bei Sporttip ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist kein Detail für Eventualitäten, sondern der Normalfall einer Wintersaison.
Kombiboost, Quotenboost und Profitboost: wann sie ziehen und wann sie verfallen
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.
Das ist der Mechanismus, der hinter dem Werbewort «Boost» steckt: Bei vier Voraussagen sind es 5 Prozent auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und erst bei fünfzehn Voraussagen winkt die Verdoppelung. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind eine Kette, deren Eintrittswahrscheinlichkeit in einer Grössenordnung liegt, die den Bonus optisch schrumpfen lässt. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Dieser letzte Satz ist der teuerste im Abschnitt. Wer einen Boost nutzt und dann live aussteigt, hat weder den einen noch den anderen Vorteil.
Live, Cash-Out und die Grenze der Funktion
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die zentrale Live-Regel, und sie kann bei einem Tipp, der Minuten später eintrifft als angenommen, den ganzen Ertrag kosten.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out ist deshalb ein Werkzeug zur Risikosteuerung und kein Werkzeug zur Gewinnmaximierung. Wer es als Letzteres benutzt, zahlt für die Sicherheit.
Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es bei Sporttip nur einen Weg: die «Bet-Builder-Funktion». Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wo die Quoten wirklich stehen und wo sie verfallen
Jouez Sport setzt für die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi eine Untergrenze von 1.10 und eine Obergrenze von 100’000. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt bei Jouez Sport CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000.
Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Ein Wettschein mit einer Gesamtquote von 100’000 ist mathematisch ein Fünfzehnfach-Fall und praktisch ein Fall für die Gewinnobergrenze. Wer die Grenzen kennt, bevor er die Kombination baut, muss sie danach nicht kennen.
Der Quotenvergleich in der Schweiz: zwei Preise für dieselben Spiele, und was sie über das Angebot sagen
Der Vergleich in der Schweiz ist ein Vergleich von zwei Veranstalterinnen, nicht von zehn Anbietern. Und er ist ein Vergleich, der für den einzelnen Spieler meistens nur eine gültige Spalte hat, weil das Vertragsgebiet den Zugang festlegt.
Was man vergleichen kann, sind die Einsätze, die Höchstgewinne, die Kombinationsgrenzen und die Zusatzfunktionen. Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 und bei einer Systemwette bei CHF 10’000.
In der unteren Region sind die beiden Veranstalterinnen also nahe beieinander, in der oberen unterscheiden sie sich deutlich: CHF 1’000 gegen CHF 500 Höchsteinsatz bei einer Einzel- oder Kombiwette, dafür CHF 300’000 Höchstgewinn bei Jouez Sport. Der Spieler, der regelmässig grosse Einzelwetten setzt, findet bei Sporttip den weiteren Einsatzrahmen; wer seine Kombinationen über einen langen Zeitraum ausreizt, stösst bei der einen früher an eine Einsatzgrenze und bei der anderen an eine Gewinngrenze.
Die regionale Aufteilung hat noch eine zweite Wirkung, die man nicht überschätzen sollte: Rivalität entsteht dort, wo zwei Anbieter um dieselben Spieler konkurrieren. Zwischen einer Veranstalterin für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein und einer für die sechs Westschweizer Kantone gibt es diesen direkten Wettbewerb um denselben Wettenden nicht. Wer eine Quotenbewegung sucht, die aus Konkurrenz entsteht, sucht sie an der falschen Stelle. Vergleichbar sind hier die Regeln, nicht die Preise.
Was ein Quotenunterschied über das Gesamtangebot verrät
Ein Unterschied von zwei Hundertstel auf ein einzelnes Spiel sagt fast nichts. Er kann an einem Markt entstehen, der besonders liquide ist, und am nächsten Wochenende in die andere Richtung zeigen. Ein Unterschied von zwei Hundertstel, der über zwanzig Spiele derselben Liga gleichmässig auftritt, sagt etwas – nämlich, dass eine Veranstalterin in diesem Wettbewerb systematisch mehr einbehält.
Die praktische Konsequenz lautet: Wer einzelne Quoten vergleicht, sollte dasselbe Ereignis und denselben Markt nehmen und mehrere Spiele nebeneinanderlegen. Wer den Auszahlungsschlüssel eines Marktes berechnet, hat nach einer Minute ein klareres Bild als nach einer Stunde Zahlenvergleich. Zwei Quoten von 1,85 auf beide Seiten und zwei Quoten von 1,90 auf beide Seiten unterscheiden sich um etwa drei Prozentpunkte Marge – bei 100 Franken Einsatz über zwanzig Wetten ist das eine Wirtshausrunde und kein Vermögensunterschied.
Die Limiten der bewilligten Veranstalterinnen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine Vertragsbestimmung, keine Preisangabe, und sie hat eine unangenehme Eigenschaft: Sie kann sich ändern, ohne dass sich das Wettprogramm ändert.
Die geprüfte Quotenrechnung: was 1,90 auf beiden Seiten kostet
Die Rechnung, die man kennen sollte, ist die Marge, weil sie in jeder Quote steckt und in keiner Werbung steht. Sie geht so: Man nimmt einen Markt mit allen seinen Ausgängen, bildet von jeder Quote den Kehrwert, zählt diese Kehrwerte zusammen und nimmt vom Ergebnis wieder den Kehrwert. Das ist der Auszahlungsschlüssel. Zieht man ihn von 100 Prozent ab, hat man die Marge.
Für einen illustrativen Zwei-Wege-Markt mit 1,90 auf beide Seiten heisst das: Der Auszahlungsschlüssel liegt bei rund 95 Prozent, die Marge also bei rund 5 Prozent. Bei 1,85 auf beiden Seiten sinkt der Schlüssel auf etwa 92 Prozent, die Marge steigt auf knapp 8 Prozent. Die Messgrösse der Schweiz ist der Quotenschlüssel beziehungsweise die Auszahlungsquote, ein Marktbegriff ohne gesetzliche Grundlage: die Summe, die ein Markt an alle Einsätze zurückzahlt, im Verhältnis 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 Prozent minus diesen Wert.
Was das für den einzelnen Wettschein bedeutet, lässt sich an einem Einsatz von 100 Franken auf eine Einzelwette mit Quote 1,90 zeigen: Geht die Wette auf, kommen 190 Franken zurück, der Nettogewinn beträgt 90 Franken. Der Abzug, den die Marge verursacht, liegt bei dieser Wette im Bereich weniger Franken und ist damit für den einzelnen Tipp uninteressant. Über eine Serie von Wetten wird er zur Grösse: Wer fünfzig Wetten dieser Art setzt, spielt fünfzig Mal gegen ungefähr 5 Prozent, und das ist es, was die Quote zur Einnahmequelle der Veranstalterin macht und nicht zur Auszahlungsmaschine für den Spieler.
Dasselbe gilt für die Kombination, nur stärker. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Beine zur Gesamtquote, aber auch die Margen der einzelnen Märkte summieren sich zu einem Gesamtabzug, der über dem eines Einzelmarktes liegt. Je länger die Kombination, desto mehr zahlt man für die grosse Zahl auf dem Wettschein. Wer einen Kombiboost nutzt, muss den Bonus gegen diesen kumulierten Abzug rechnen: 5 Prozent auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ist ein Rabatt auf die eine Seite des Geschäfts, während die Marge auf der anderen Seite bereits mehr als das abgezogen hat.
Die Steuer ist in dieser Rechnung kein Faktor. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind nach ESTV-Angabe bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, wobei der Bundesfreibetrag ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 liegt und 2025 bei CHF 1’070’400 lag. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf seinem Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für alles darüber fragt man die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die folgenden zehn Anbieter stehen in der gleichen Reihenfolge zur Bewertung, in der sie hier erscheinen: zuerst die beiden Schweizer Veranstalterinnen, danach acht ausländische Marken, die Schweizer Spieler antreffen und die alle ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Die Tabelle ordnet ein, was die Bewilligungsfrage für jede Marke bedeutet; die Ausführungen darunter sagen, was die Marke darüber hinaus ausmacht.
panorami:
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht ermittelt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht ermittelt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht ermittelt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht ermittelt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht ermittelt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht ermittelt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht ermittelt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht ermittelt; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trennt die beiden Gruppen hart, weil das Gesetz sie hart trennt. Wer die Spalte «Schweizer Bewilligung» überfliegt, hat den ganzen Vergleich gelesen: Bei zwei Marken steht dort etwas mit Aufsicht, bei acht steht «keine», und bei diesen acht ist die zweite Spalte ein Satz darüber, was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist – nämlich nichts. Wer eine dieser acht Marken ausprobiert, tut das ohne Schweizer Rechtsschutz, ohne Anschluss an das Sperrregister und mit dem Risiko, dass die Domain in der Sperrliste landet und der Zugang von einem Tag auf den anderen verschwindet. Das ist keine Warnung, sondern die Beschreibung der Rechtslage.
Swisslos Sporttip: der Anbieter mit dem weitesten Einsatzrahmen
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Ordnung überhaupt zulässt, mit Sitz in Basel und tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Produkt heisst Sporttip. Das Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Einsatzrahmen ist der Punkt, an dem Sporttip am klarsten vorn liegt: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Spieler, der mit 500 oder 1’000 Franken auf ein einzelnes Spiel geht, ist das der praktische Unterschied zum Westschweizer Angebot, wo bei CHF 500 Schluss ist.
Im Funktionsumfang ist Sporttip der reichhaltigere Anbieter: Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Rückabwicklung und ohne Garantie für jeden Markt. Dazu Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts, alle online, alle limitiert, alle einmal pro Wettenden nutzbar, alle verfallend bei einem Cash-Out. Wer diese Funktionen nutzt, sollte den jeweiligen Schwellenwert kennen: Der Kombiboost greift ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, und der Bonus beginnt bei 5 Prozent auf den Nettogewinn.
Auf der Kostenseite: Wer sein Guthaben auszahlen will, hat innerhalb von 365 Tagen zweimal im Jahr eine kostenlose Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sein Geld in Bewegung hält, zahlt also ab der dritten Auszahlung im Jahr. Das ist eine Provision auf Ungeduld, und sie lässt sich durch seltenere, grössere Auszahlungen vollständig vermeiden.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Für das Aufladen steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird; Gratisguthaben gibt es nicht, und der Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Das Urteil: Der weiteste Einsatzrahmen, die grösste Funktionsbreite und der einzige Anbieter mit Systemwetten bis CHF 10’000 – dafür eine Auszahlung, die im Normalfall drei Arbeitstage dauert, eine Kommissionsschwelle ab der dritten Auszahlung und ein Vertragsgebiet, das ihn einem Genfer Spieler vollständig verschliesst.
Loterie Romande Jouez Sport: der Anbieter für lange Kombinationen
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, der zweiten von der interkantonalen Ordnung zugelassenen Veranstalterin, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende und bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist entsprechend auf Personen mit Wohnsitz in diesen Kantonen beschränkt.
Die Einsatzstruktur ist engmaschiger als im Osten: Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2, Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchsteinsatz von CHF 500 ist der Punkt, an dem Jouez Sport gegenüber Sporttip verliert.
Gewonnen wird dafür an einer anderen Stelle. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Wer mit kleinen Einsätzen auf lange Kombinationen geht, für den ist die Gewinnobergrenze von CHF 300’000 die relevantere Zahl als der Höchsteinsatz, denn eine Kombination aus zehn Beinen kann die Einsatzgrenze von CHF 500 einhalten und trotzdem an einer Gewinngrenze anstossen.
Das Urteil: Der Anbieter für den Spieler, der sein Kapital über zehn Beine verteilt und einen dreistelligen Einsatz nicht überschreitet – wer mehr als CHF 500 auf ein einzelnes Spiel setzen will, findet hier keine Antwort, und wer sein Guthaben schnell bewegen will, sollte vorher die Auszahlungsbedingungen im eigenen Spielerkonto lesen.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen dieser Bewilligungslücke
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist kein Mangel an Sorgfalt in der Darstellung, sondern der rechtliche Status: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, eine Bewilligung wurde für BC.Game nicht ermittelt, und eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft nach Art. 4 BGS. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann in der Gespa-Sperrliste landen und damit über Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockiert werden.
Für einen Spieler bedeutet die fehlende Bewilligung konkret: Es gibt keine Schweizer Stelle, bei der man sich beschweren könnte, und keine Aufsicht, die die Bedingungen dieser Seite prüft. Wer hier spielt, spielt nach den Regeln der Seite, nicht nach dem BGS. Wer trotzdem ein Konto hält, sollte die Auszahlungsbedingungen im eigenen Konto vor der ersten Auszahlung lesen und nicht danach.
Das Urteil: die Bewilligungslücke ist bei BC.Game das dominierende Merkmal jedes Vergleichs, und sie lässt sich nicht durch ein attraktives Wettprogramm ausgleichen – sie verschiebt nur, wer die Regeln schreibt.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, mit derselben Rechtsfolge
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung wurde für BetFury nicht ermittelt, und eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Kraft nach Art. 4 BGS. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Gespa-Sperrliste blockiert wird.
Praktisch heisst das: Der Zugang kann verschwinden, ohne dass der Spieler es beeinflussen kann. Wer ein Guthaben auf einer solchen Seite hält, plant besser mit der Möglichkeit, dass der Weg dorthin irgendwann über eine Sperrliste versperrt ist.
Das Urteil: dieselbe Bewilligungslücke wie bei jeder ausländischen Marke, und damit dieselbe Verschiebung der Regelsetzung weg von der Schweizer Aufsicht – ein Unterschied zu BC.Game entsteht für den Schweizer Spieler daraus nicht.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit demselben Status
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine Bewilligung wurde nicht ermittelt, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft nach Art. 4 BGS. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockierung über die Gespa-Sperrliste möglich.
Wer diese Marke nutzt, sollte die Steuerfrage mitdenken: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Thurgaus behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen.
Das Urteil: Die fehlende Bewilligung ist auch hier der massgebliche Punkt, und sie bringt eine Steuerfolge mit, die bei den bewilligten Veranstalterinnen nicht entsteht.
Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage
Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Nur die zwei konzessionierten Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten, eine Bewilligung wurde für Playzilla nicht ermittelt, ausländische Bewilligungen haben nach Art. 4 BGS keine Kraft. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und die Möglichkeit der DNS-Blockierung über die Gespa-Sperrliste.
Für den Spieler zählt vor allem eines: Es gibt keine Instanz, die die Quoten oder die Auszahlung dieser Seite kontrolliert. Alles, was hier steht, steht auf dem Wettschein und nirgends sonst.
Das Urteil: Ohne Schweizer Bewilligung bleibt der ganze Vergleich mit den Veranstalterinnen ein Vergleich zwischen einem geprüften und einem ungeprüften Angebot – das ist kein Detail, das ist die Kategorie.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, mit demselben Ergebnis
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung wurde nicht ermittelt, und eine ausländische Bewilligung gilt hier nach Art. 4 BGS nicht. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockierung der Domain über die Gespa-Sperrliste möglich.
Wer weiss, wie schnell Domains ersetzt werden – die Gespa nennt für dieses Vorgehen Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als gelistet –, weiss auch, dass eine Sperrliste kein stabiler Zustand ist, sondern ein wechselnder.
Das Urteil: Die Frage, ob Roobet die besseren Quoten hat, lässt sich seriös nicht beantworten, solange niemand die Bedingungen dieser Seite prüft – und genau das ist der Kern.
Betovo: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Registeranschluss
Betovo hat keine Schweizer Bewilligung. Die beiden bewilligten Veranstalterinnen sind Swisslos und die Loterie Romande; eine Bewilligung wurde für Betovo nicht ermittelt, ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Kraft nach Art. 4 BGS. Kein Schweizer Rechtsschutz, kein Anschluss an das Sperrregister, DNS-Blockierung über die Gespa-Sperrliste möglich.
Wer bei einer solchen Marke spielt und sich sperren lassen will, muss das dort selbst tun: Die Spielsperre, die im Swisslos-Register auch für Schweizer Casinos und Liechtenstein gilt, kennt diese Seite nicht.
Das Urteil: Die grösste Auswahl geht mit dem kleinsten Schutz einher, und bei Betovo ist der Schutz die Grösse, die man nicht nachkaufen kann.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung, mit derselben Rechtsfolge
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz darf nur gesetzt werden, wo eine Bewilligung steht, und die steht nur bei Swisslos und der Loterie Romande; eine Bewilligung wurde für AmunRa nicht ermittelt, und eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockierung über die Gespa-Sperrliste möglich.
Wer nachvollziehen will, ob eine Domain blockiert ist, schaut in die Sperrliste der Gespa, die Schweizer Telekommunikationsanbieter zum DNS-Block verpflichtet – das ist die einzige öffentliche Liste, die es in dieser Sache gibt.
Das Urteil: Der Unterschied zwischen AmunRa und den Veranstalterinnen liegt nicht in der Höhe einer Quote, sondern darin, wer bei einem Streit das letzte Wort hat.
Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Bewertungslage
Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung wurde für Bettilt nicht ermittelt, ausländische Bewilligungen haben keine Kraft nach Art. 4 BGS. Kein Schweizer Rechtsschutz, kein Anschluss an das Sperrregister, Blockierung über die Gespa-Sperrliste möglich.
Für einen Spieler, der eine dieser Marken ausprobiert und später auf ein bewilligtes Angebot wechselt, ist der Übergang unkompliziert: Bei den Veranstalterinnen braucht es eine Registrierung mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, einen Ausweis und eine Identitätsprüfung, aber nichts davon hängt an einem Konto bei einem ausländischen Anbieter.
Das Urteil: Die fehlende Bewilligung schliesst Bettilt für jeden aus, der bei einem Streit eine Schweizer Adresse braucht – und für die Steuerfrage ist die kantonale Behandlung ausländischer Gewinne der Punkt, der vorher zu klären ist.
Was die bewilligten Veranstalterinnen mit Gratisspielguthaben dürfen
Ein Punkt, der in keinen Quotenvergleich gehört, aber in die Entscheidung: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist eine kleine Zahl für ein ganzes Jahr, und sie erklärt, warum die beiden bewilligten Anbieter nicht mit der Bonusflut arbeiten, die man von ausländischen Seiten kennt. Höhe und Bedingungen von Boni ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin.
Die Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Das ist der Grund, warum die acht ausländischen Marken in diesem Text bewertet und nicht empfohlen werden. Eine Einzahlung wird nicht durch Banken oder Kartenschemes blockiert – ein solches Werkzeug gibt es in der Schweiz nicht.
Häufige Fragen zu Quoten und Sportwetten in der Schweiz
Welcher Anbieter hat in der Schweiz die besten Quoten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten. Ein Vergleich der beiden ist deshalb der ganze Vergleich. Welche der beiden auf ein konkretes Spiel die höhere Quote stellt, wechselt von Markt zu Markt und von Wochenende zu Wochenende. Wer sein Konto ohnehin nur bei einer der beiden führen kann, vergleicht damit Preise, die er nicht erreichen kann.
Wie funktionieren Quoten bei Sportwetten und was sagen sie aus?
Eine Quote in Dezimalform ist der Faktor, mit dem der Einsatz im Gewinnfall multipliziert wird. Sie enthält die Marge des Anbieters und ist deshalb kein Mass für die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses. Zwei Quoten von 1,90 auf beide Seiten eines Zwei-Wege-Marktes ergeben einen Auszahlungsschlüssel von rund 95 Prozent und eine Marge von rund 5 Prozent.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von 100 Franken und Quote 1,90 kommen 190 Franken zurück, der Nettogewinn beträgt 90 Franken.
Wie entstehen Quoten und wo steckt die Marge?
Die Marge lässt sich aus jedem vollständigen Markt herausrechnen: Kehrwerte aller Quoten addieren, vom Ergebnis den Kehrwert nehmen – das ist der Auszahlungsschlüssel. Zieht man ihn von 100 Prozent ab, bleibt die Marge. Für einen illustrativen Zwei-Wege-Markt mit 1,90 auf beiden Seiten liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent.
Wie wirkt sich die Gesamtquote auf den Gewinn einer Kombiwette aus?
Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Beine. Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen, und die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Je länger die Kette, desto grösser wird die Zahl – und desto kleiner die Chance, dass alle Beine zusammen aufgehen.
Welche Höchstgewinne gelten bei Jouez Sport?
Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Die Grenze für den Einsatz liegt tiefer: Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 enthalten. Eine lange Kombination kann damit die Einsatzgrenze einhalten und trotzdem an die Gewinngrenze stossen.
Wofür dieser Vergleich steht und wofür nicht
Am Ende bleibt eine Frage, die jeder für sich beantworten muss, und die Antwort hängt nicht von einer Quote ab. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, spielt bei Swisslos oder gar nicht im bewilligten System; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, bei der Loterie Romande. Wer die grössere Angebotsbreite sucht, findet sie bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung – und zahlt dafür mit dem Schweizer Rechtsschutz, dem Anschluss an das Sperrregister und der Planungssicherheit, die eine Sperrliste nicht bietet.
Die Zahl, die den Unterschied zwischen diesen beiden Wegen am ehrlichsten beschreibt, ist nicht 1,90. Es ist die Marge: rund 5 Prozent bei einem illustrativen Zwei-Wege-Markt mit 1,90 auf beide Seiten, knapp 8 Prozent bei 1,85 auf beiden Seiten, je nach Markt und Sportart grob zwischen 4 und 10 Prozent. Diese paar Prozentpunkte zahlen alle – auf dem bewilligten Weg und auf dem ausländischen. Der bewilligte Weg gibt dafür eine Adresse, ein Register und eine Aufsicht dazu. Ob einem das die zwei Hundertstel wert ist, die eine ausländische Seite mehr verspricht, ist die einzige Entscheidung, die dieser Text nicht abnehmen kann.
Quoten – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
