Schachwetten in der Schweiz: Wer darf, wer darf nicht, und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Rechtslage: warum die Bewilligung das erste Kriterium ist

Wer in der Schweiz Geld auf ein Schachresultat setzen will, stösst zuerst auf eine Zahl, die klein ist: zwei. Nicht zwei empfehlenswerte Anbieter unter vielen, sondern zwei Veranstalter, die dafür überhaupt eine Bewilligung haben. Alles, was danach kommt — Quoten, Limiten, Auszahlungswege — spielt sich innerhalb dieser Grenze ab oder ausserhalb des Schweizer Rechts.

Stand der Informationen: 29. Oktober 2026 (Quelle: Gespa-Liste, Stand 10.09.2026).

Ein Parkbank-Tisch mit eingelassenem Spielfeld unter alten Kastanien, auf den Wegen liegt Laub und die Sonne steht tief.
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die zuständige Behörde — sie beaufsichtigt Casinos. Wer als Wettende die Aufsicht über Sportwetten sucht, landet also nicht bei der ESBK.

Für ein Angebot braucht es zwei Papiere, nicht eines: eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide gelten, und das ist der wunde Punkt jeder ausländischen Lizenz, nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land entfaltet hierzulande keine Wirkung.

Bewilligungen für Lotterien und Sportwetten teilen sich zwei Veranstalter. Swisslos, eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip; sie stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Westschweiz. Der Reingewinn fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — ein Detail, das die öffentliche Debatte über diese zwei Anbieter erklärt und ihre Werbung gelegentlich in einen moralischen Ton kleidet, den sie sich nicht selbst gegeben haben.

Die beiden teilen das Land unter sich auf. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) — und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kann bei Swisslos ein Konto eröffnen und bei der Loterie Romande nicht. Das ist keine Kulanzfrage, sondern die Konstruktion des Systems.

Und dann ist da die Liste, an der sich am schnellsten entscheidet, ob ein bewilligter Weg für den persönlichen Geschmack überhaupt in Frage kommt.

Warum die Gespa-Liste über das Angebot entscheidet

Erlaubt ist nicht, was ein Anbieter ins Wettprogramm nimmt, sondern was in einem geschlossenen Verzeichnis steht: der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportwettbewerbe sind zulässig. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sucht man in diesem Rahmen vergeblich.

Ein Springer aus Holz steht allein auf einem Brett neben einer Schachuhr aus Metall, im Hintergrund unscharfe Bücherregale.
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte; bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %.

Diese Liste ist eng geschnitten, und die Einschränkungen haben System. Qualifikationsrunden stehen nur drin, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso — nur wenn genannt. Rangierungswetten nur dann, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte fehlen, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Was das für Schach bedeutet, ist klar: Schach ist nicht deshalb wettbar, weil es ein Sport mit langer Tradition ist, sondern nur, wenn das Ereignis und die Wettart in dieser Liste auftauchen.

Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Das ist eine Regel, die über die konkrete Sportart wenig sagt und trotzdem bei jedem Turnierkalender mitgedacht werden muss — etwa bei Nachwuchsanlässen, die sportlich interessant und rechtlich unzugänglich sind.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Der zweite Abschnitt der Rechtslage ist damit die Frage, die sich jeder Wettende selbst beantworten muss, sobald er Schach und Livequoten in einem Satz denkt.

Auslandssitz: was die Schweizer Regeln dort nicht tun

Die Sperrliste ist kein Randphänomen, sondern das Werkzeug, mit dem die Schweiz gegen nicht bewilligte Angebote vorgeht. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Ein hölzernes Schachbrett mit wenigen Figuren steht auf einem Tisch in einem hellen Raum, durch das Fenster fällt weiches Seitenlicht.
Die Schachweltmeisterschaft 2024 wurde vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur ausgetragen.

Ohne Schweizer Bewilligung zu handeln ist keine Ordnungswidrigkeit mit Busse, sondern ein Vergehen: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Sein Einsatz und sein Gewinn können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Damit ist der Preis der beiden Wege benannt, und er ist nicht symmetrisch. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt das Sperrregister nicht, unterliegt keiner Schweizer Aufsicht und bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Der bewilligte Weg bringt vollen Schweizer Schutz — aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung.

Wer die Wahl zwischen diesen zwei Wegen als Entscheidung zwischen «sicher» und «riskant» beschreibt, macht es sich zu einfach. Beide Wege haben Bedingungen, die den einen oder anderen Wettenden ausschliessen.

Werbung, Gratisspielguthaben und die Grenze zur Anpreisung

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Werbeverbot mit dieser Busse im Rücken erklärt, warum ausländische Marken in der Deutschschweizer Öffentlichkeit erstaunlich zurückhaltend auftreten und ihre Ansprache über Kanäle suchen, die keine Schweizer Reichweite beanspruchen.

Ein Gratisspielguthaben oder Gratiskredit braucht vorgängig die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine Angabe über Bonusbeträge — Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Es ist eine Angabe darüber, wie selten ein «Gratis»-Element in der Schweiz überhaupt vorkommt, und sie steht in scharfem Kontrast zu dem, was ausländische Seiten in ihre Startseiten schreiben.

Ein zeitliches Werbeverbot gibt es nicht. Wer also annimmt, die Schweiz verbiete Sportwettenwerbung zu bestimmten Tageszeiten, irrt.

Für die Bewertung der zwei bewilligten Angebote heisst das: was dort als Gratiswette auftaucht, ist genehmigt und in den eigenen Bedingungen geregelt, und es ist im Vergleich zum internationalen Markt ein schmales Feld.

Spielerschutz: Limiten setzen, bevor die erste Wette läuft

Die Reihenfolge ist hier keine Stilfrage. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Wettende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Diese 72 Stunden sind die interessanteste Zahl im ganzen Schutzapparat. Sie sind nicht dazu da, den Wettenden zu ärgern, sondern dazu, in einem Moment schlechter Laune eine Grenze zu schützen, die man in einem Moment guter Laune gezogen hat. Wer das Gefühl kennt, nach einer Serie von Remis die Limite «nur kurz» anheben zu wollen, kennt auch den Zweck der Frist.

Gesetzlich ist die Erhöhung nach 24 Stunden möglich; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Staat schreibt die Limiten nicht vor, er schreibt vor, dass es sie gibt: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Zahl selbst setzt der Wettende. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Die zweite Sicherung ist die Spielsperre. Sie erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt (Art. 80–82 BGS). Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Bei einer Sperre endet der Spass an der Kasse: Gesperrte und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wer ein Konto eröffnen will, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Identität, die sich nicht zeigen will, kommt hier nicht durch — und das ist der Punkt, an dem die Wahl zwischen den Wegen für viele praktisch entschieden wird.

Warum das gerade beim Schach zählt, hat mit dem Tempo zu tun. Verlustlimiten und die Spielsperre gelten für jede Wette, auch für Partien, die über Stunden laufen und deren Livequoten sich ständig verschieben. Ein Schachduell auf Weltmeisterschaftsniveau hat keine Halbzeitpause und keinen Schlusspfiff. Es hat Figuren, die stehen bleiben, und dann einen Bauernzug, nach dem eine Quote fällt, während man noch überlegt.

18 Jahre ist die Grenze für Sportwetten (Gespa). Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und ein Konto pro Person mit geprüfter Identität ist Vorschrift (Art. 47–52 VGS).

Bei einer Prüfung der Gespa aus dem Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Kontrollapparat am Verkaufsschalter trägt also Löcher, wenn man ihn mit dem Apparat am Bildschirm vergleicht, wo die Ausweisdaten maschinell ausgelesen werden. Das ist die Zahl, die jeder kennt, der die Schutzwirkung einer Schweiz-Lizenz mit der Aussage «hier wird kontrolliert» zusammenfassen will.

Zur Identität gesellt sich eine Eigenschaft, die in Wettenbedingungen selten ausdrücklich steht: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Schachspieler, der während seiner eigenen Partie auf den Ausgang dieses Turniers setzt, wäre nicht nur unfair, sondern ausgeschlossen.

Einzahlung, Auszahlung und der eigene Name auf dem Konto

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS) — niemand kann hier auf Vorschuss setzen.

Welche Zahlungsmarken ein einzelner Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Ein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartenschemata Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren, kennt die Schweiz nicht. Wer das Gegenteil behauptet, verwechselt eine DNS-Sperre mit einer Sperre auf der Abrechnung.

Steuern

Gewinne aus in der Schweiz erlaubten Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundessatz liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; je nach Kanton gilt eine andere Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht — wer eine Verrechnungssteuer auf Einsätze erwartet, sucht etwas, das nicht existiert.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Wer eine solche Marke nutzt, sollte für seine Steuererklärung einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Spielplan und Turniere: wann sich ein Schachwettmarkt überhaupt öffnet

Schach hat eine Eigenschaft, die kaum eine andere Sportart teilt: der wichtigste Preis wird nicht in einem Turnier vergeben, sondern in einem Zweikampf. Die Schachweltmeisterschaft wird zwischen dem Titelträger und einem Herausforderer ausgetragen, der sich in der Regel über das Kandidatenturnier qualifiziert. 1948 und 2007 wurde sie ausnahmsweise als Turnier ausgespielt.

Für Wettende bedeutet diese Konstruktion etwas sehr Praktisches: der Kalender kennt wenige Hochpunkte, aber die wenigen sind lang. Wer auf ein Turnier setzt, setzt nicht auf zwei Stunden an einem Nachmittag, sondern auf einen Anlass, der sich über Wochen mit einzelnen Partien hinzieht und in dem jede einzelne Partie den Zwischenstand verändert.

Das jüngste abgeschlossene Beispiel macht die Länge greifbar. Die Schachweltmeisterschaft 2024 wurde vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur ausgetragen und im Modus Best of 14 klassische Partien gespielt; für den Sieg waren mindestens 7½ Punkte nötig. Knapp drei Wochen, vierzehn Partien, ein Titel. Ein Live-Markt auf diesen Kampf ist kein Live-Markt auf einen Fussballabend, sondern ein Markt, der täglich neu aufgeht und sich über die Tage verschiebt.

Den Ausgang bestimmten am Ende Nuancen — obwohl ein Tiebreak für einen Zweikampf dieser Grösse der Normalfall ist. Dommaraju Gukesh gewann mit 7½:6½ gegen Ding Liren, bei drei Siegen, zwei Niederlagen und neun Remis; ein Tiebreak war nicht nötig. Bei Gleichstand nach 14 Partien hätten Schnellschachpartien, dann ein Schnellschach-Minimatch, dann Blitzpartien und zuletzt Blitz mit plötzlichem Tod entschieden. Wer einen Markt auf den WM-Sieg sieht, sollte wissen, dass ein solcher Tiebreak zum Ereignis gehört und nicht als Anhängsel nachgereicht wird.

Die Geschichte dahinter liefert eine brauchbare Kategorie für jede Marktprüfung. Den Titel des Schachweltmeisters vergibt der Weltschachbund FIDE seit 1948; gegründet wurde der FIDE 1924 in Paris. Der erste Schachweltmeister war Wilhelm Steinitz, der 1886 den Zweikampf gegen Johannes Hermann Zukertort mit 12,5:7,5 gewann. Der Unterschied zwischen 1886 und einem modernen Kampf ist für Wettzwecke grösser, als er klingt: Ein Matchformat mit festgelegter Partieanzahl und klar definierten Tiebreaks lässt sich in Märkte zerlegen, ein altes Format mit Abbruchregeln nicht.

Turnier typischer Modus was den Markt am stärksten bewegt
Zweikampf um die Weltmeisterschaft Zweikampf über eine festgelegte Zahl klassischer Partien, bei Gleichstand Tiebreak Zwischenstand nach jeder Partie und die Remisquote
Kandidatenturnier Rundenturnier, Teilnehmer qualifizieren sich über das Abschneiden Tabellenlage, künftige Gegner, Restprogramm
Qualifikationsrunden nur wettbar, wenn in der Gespa-Liste geführt Ergebnis einzelner Partien, Rangierung des Wettbewerbs

Der Zweikampf und das Kandidatenturnier stehen hier, weil das der Kalender hergibt; Qualifikationsrunden stehen nur dort, wo die Liste sie führt. Damit ist auch der Unterschied zwischen den beiden Wegen in der Schweiz benannt: Zwei bewilligte Veranstalter arbeiten aus einer geschlossenen Liste, ein ausländisches Wettprogramm arbeitet aus seinem eigenen Angebot. Ob die Liste ein bestimmtes Qualifikationsturnier gerade enthält, ist die erste Frage, die ein bewilligtes Angebot beantwortet und ein anderes gar nicht stellen muss.

Die zehn Anbieter im Vergleich: was die Bewilligung entscheidet und was nicht

Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter nach einem Merkmal, das man nicht verhandeln kann: der Bewilligung. Die Spalte «Organisator oder berichtete Bewilligung» nennt bei den zwei Schweizer Veranstaltern den Organisator, bei den übrigen Marken, was über eine Bewilligung berichtet wird. Bei allen zehn zeigt sie dieselbe Struktur — eines der zwei grossen Häuser, oder eine ausländische Marke ohne Schweizer Zulassung.

einordnu Bewilligungsstatus Schweiz Organisator oder berichtete Bewilligung Produkt
Swisslos Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Sporttip
Loterie Romande Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) Jouez Sport
Donbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) –
Sportuna keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) –
AmunRa keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) –
myBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) –
Betscore keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) –
Gamdom keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) –
MyStake keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) –
Jackbit keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) –

Die Spalte «Produkt» füllt sich bei zwei Zeilen und bleibt bei acht leer. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die Verteilung selbst: Nur zwei Anbieter stehen überhaupt in der Aufsichtsstruktur, die ein Produkt in diesem Sinn kennt. Art. 131 BGS ahndet Werbung für ein nicht bewilligtes Geldspiel mit bis zu CHF 500’000 — eine Zahl, die den Ton dieses Vergleichs setzt. Beschreiben und bewerten darf man; anpreisen nicht.

Auffällig ist die dritte Spalte. Achtmal steht «nicht festgestellt». Ein Veranstalter, der in keinem Register steht, das in der Schweiz Wirkung hätte, gewinnt dadurch nichts: Die Feststellung ist kein Vorwurf, sondern die Beschreibung dessen, was von einer solchen Bewilligung hierzulande zu halten ist — nämlich nichts (Art. 4 BGS).

Damit ist auch die Reihenfolge der folgenden zehn Einordnungen gesetzt. Sie folgt der Struktur, nicht einer Rangliste nach versprochenen Gewinnen.

Schweiz: die zwei bewilligten Veranstalter

Swisslos Sporttip — das Haus mit den längsten eigenen Regeln

Swisslos ist die grösste der beiden Veranstalterinnen und betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Der Zugang zum Online-Konto verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, kommt hier nicht hinein — nicht wegen mangelnder Bonität, sondern wegen einer Kantonsgrenze.

Bei den Einsätzen ist die Spanne eng und nach oben gedeckelt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die letzte Hälfte dieses Satzes ist die wichtigere: Ein grosser Betrag, den man abschicken will, verschwindet nicht einfach, er kommt zurück — nur eben zu einem Zeitpunkt, an dem die Quote womöglich schon eine andere ist.

Die Auszahlungsregeln enthalten einen Punkt, den man leicht überliest. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Übertragen auf Schach heisst das: was als reguläre Spieldauer gilt, muss der Markt selbst sagen, und wer das nicht prüft, wettet möglicherweise auf eine andere Partie als die, die er vor Augen hat.

Dasselbe gilt beim Live-Markt, und hier wird es für Schach praktisch. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Reflex «schnell noch setzen, ich habe den entscheidenden Moment schon gesehen» ist also der falsche. Diese Regeln schützen den Markt und kosten den Langsamen seinen Einsatz, zurück zum Nennwert.

Der Cash-Out ist ein Feature des Veranstalters, nicht eine gesetzlich geregelte Sache. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Zwei Mechaniken ergänzen das Bild. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost, den man in einer Live-Situation auflöst, ist also weg — und das «verbessert» im Namen bezieht sich auf einen sehr schmalen Ausschnitt des Angebots.

Zur Grössenordnung des Hauses: Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, zu deren Empfängern Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe gehören. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang ist der interessanteste Teil dieser Zahlen: Sporttip wächst nicht, es schrumpft, während ausländische Seiten auf dieselben Bildschirme drängen.

Fazit: Wer im Vertragsgebiet wohnt, hier eine prüfbare Identität mitbringt und bereit ist, innerhalb einer Einsatzspanne von CHF 1 bis CHF 1’000 zu bleiben, bekommt den vollständigsten Schweizer Schutzrahmen — mit einer Kantonsgrenze als Eintrittspreis und Livewetten, bei denen die eigene Reaktionszeit nicht gegen den Markt arbeitet.

Loterie Romande Jouez Sport — das Westschweizer Gegenstück mit anderem Gesicht

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellenzahl ist hier der aussagekräftigste Wert: In der Westschweiz ist der Weg zur Wette über weite Strecken noch ein Weg zur Verkaufsstelle, und das prägt, wie dieses Angebot benutzt wird.

Die Bewilligungslage ist identisch mit der von Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Der Unterschied liegt im Gebiet, und damit in der Zuständigkeit: Wer in Neuenburg wohnt, findet hier einen Zugang, den Swisslos nicht öffnet.

Für die Westschweiz gilt dieselbe Konstruktion wie östlich der Saane. Das Geldspiel ist ein Grossspiel, der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke, und die Aufsicht führt die Gespa. Wer den Anbieter nach einem anderen Massstab bewerten will als nach diesem, sucht einen Massstab, den das System nicht hergibt.

Fazit: Ein eigenständiges Wettprogramm unter denselben Statuten, verankert in einem dichten Netz von Verkaufsstellen — die Wahl stellt sich hier für Wettende in den sechs Kantonen nicht gegen Swisslos, sondern nur innerhalb eines Gebiets, das ausserhalb seines Gebiets keine Alternative ist.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen — in Werbung, in Suchergebnissen, in Foren. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Keine von ihnen unterliegt der Gespa-Aufsicht, keine ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keine bietet einen Schweizer Rechtsweg. Die Domains solcher Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS gesperrt werden.

Die Reihenfolge folgt der Nummerierung, nicht einer Wertung nach versprochenen Gewinnen.

Donbet — eine Marke, über die sich in der Schweiz nichts beweisen lässt

Donbet ist eine dieser Seiten, bei denen die Startseite mehr über Boni spricht als über Zuständigkeiten. Für eine Bewertung in der Schweiz ist das eine unglückliche Reihenfolge, denn die Zuständigkeit entscheidet hier über alles. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt, und was nicht festgestellt ist, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Donbet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.

Wer bei einer solchen Marke ein Konto eröffnet, verhandelt ausschliesslich mit dem Anbieter. Es gibt keine Aufsichtsbehörde, bei der man sich beschweren könnte, und keine Prüfung des Wettprogramms durch eine Schweizer Stelle. Das ist kein Urteil über die Zahlungsmoral, sondern eine Aussage über die Verfügbarkeit von Rechtsschutz.

Fazit: Bleibt die Frage «an wen wende ich mich, wenn etwas schiefgeht» unbeantwortbar, ist das der ganze Punkt. Wer auf Schweizer Rechtsschutz nicht verzichten will, ist bei Donbet falsch aufgehoben — ganz unabhängig davon, wie die Seite selbst sich beschreibt.

Sportuna — dieselbe Struktur, andere Fassade

Sportuna teilt mit Donbet das vollständige Profil in allen Punkten, die in der Schweiz zählen: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung, welche nicht festgestellt ist und keine Wirkung in der Schweiz entfaltet (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Sperrung.

Diese Wiederholung ist selbst das Ergebnis. Die Bewertung eines ausländischen Anbieters aus Schweizer Sicht hängt nicht an seiner Farbgebung, sondern an Merkmalen, die auf einer Startseite nirgends stehen: Aufsicht, Registeranbindung, Rechtsweg. Wer Sportuna mit Donbet vergleicht und Unterschiede in der Optik findet, hat den Massstab noch nicht gewechselt.

Über ein konkretes Wettangebot auf Schach lässt sich auf dieser Grundlage nichts sagen, und daraus folgt nichts für oder gegen die Marke. Es folgt nur, dass ein Schachmarkt hier nicht geprüft ist.

Fazit: Der Beitrag zur Vergleichstabelle ist die Zeile — und die Zeile liest sich wie die der Nachbarin. Mehr lässt sich aus dieser Sicht nicht dazu sagen, und weniger wäre eine Vermutung.

AmunRa — geprüfte Aufsicht ja, Schweizer Aufsicht nein

AmunRa ist in der Schweiz bekannt und in Schweizer Registern nicht vorhanden. Das ist die ganze Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung, welche nicht festgestellt ist und hierzulande keine Wirkung hat (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Sperrung möglich.

Eine Aufsicht in einem anderen Land ist kein Ersatz. Sie sichert nichts, was ein Schweizer Wettender vor einem Schweizer Gericht durchsetzen könnte, und der Erlaubnisvorbehalt des Art. 4 BGS kennt keine Gleichwertigkeitsprüfung. Eine ausländische Bewilligung wird hier nicht verglichen, sondern verworfen.

Praktisch heisst das: Wer AmunRa nutzt, nutzt es ohne die Kontrollen, die die Schweizer Veranstalter anwenden — Identitätsprüfung, Ein-Konto-Regel, Limitenpflicht. Die Frage, ob das eigene Wettkonto in einem schweizweiten Register landet, ist hier bereits beantwortet: Die Sperre gilt schweizweit, die Marke kennt sie nicht.

Fazit: Eine Sperre, die bei den einen Veranstaltern schweizweit wirkt, verpufft bei dieser Marke vollständig — der wirksamste Grund, eine Selbstsperre nur dort zu setzen, wo sie ankommt.

myBet — der Name ist alte Bekanntschaft, der Status ist neu geregelt

myBet gehört zu den Marken, deren Name man kennt, und Namen erzeugen ein Gefühl von Dauer, das nichts über Zulassungen sagt. Die Fakten bleiben: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung, die nicht festgestellt ist und keine Wirkung in der Schweiz hat (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Sperrung.

Mit der Bekanntheit kommt eine Verwechslungsgefahr, die in der Schweiz besonders ausgeprägt ist. Ein Namensträger aus der Prä-Gespa-Zeit und ein bewilligtes Angebot sind zwei verschiedene Dinge, und eine vertraute Schrifttype ist kein Bewilligungsnachweis.

Für Schachwetten heisst das nichts Gutes und nichts Schlechtes. Es heisst, dass kein Markt dieses Anbieters durch eine Schweizer Stelle geprüft ist.

Fazit: Die Vertrautheit des Namens ist die einzige Eigenschaft dieser Marke, die für Schweizer Verhältnisse garantiert ist — alles andere müsste der Wettende selbst überprüfen, ohne dass ihm eine Stelle dabei hilft.

Betscore — achtmal dieselbe Zeile, einmal ausgeschrieben

Betscore führt dieselbe Zeile wie die übrigen Marken ohne Schweizer Bewilligung: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung, die nicht festgestellt ist und in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Sperrung möglich.

Dass sich diese Zeile achtmal wiederholt, ist die eigentliche Information des Vergleichs. Wer in einer Liste ausländischer Marken nach dem entscheidenden Unterschied sucht, findet ihn nicht in acht Zeilen, sondern in einer Struktur: zwei bewilligte Veranstalter mit Vertragsgebieten, alles andere ohne Schweizer Bezug.

Was Betscore selbst als Bonus verspricht, ist für die Schweizer Bewertung ohne Belang. Beträge und Bedingungen kommen aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und ein Versprechen, das keine Schweizer Stelle prüft, ist eine Angabe über Marketing, nicht über den Markt.

Fazit: Bei acht identischen Zeilen entscheidet sich der Vergleich nicht zwischen den Marken, sondern zwischen den zwei Wegen — und nur einer davon führt zu einer Schweizer Aufsicht.

Gamdom — Krypto-Nähe und Schweizer Realität

Gamdom fällt unter den Marken ohne Schweizer Bewilligung durch seine Ausrichtung auf, und diese Ausrichtung kollidiert direkt mit der Schweizer Aufsichtslogik. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.

Der entscheidende Punkt ist nicht die Technik, sondern die Auszahlungsregel. Im bewilligten Schweizer Angebot werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht. Eine Marke, die gerade darin ihren Reiz sieht, steht damit auf der anderen Seite einer sehr klaren Linie.

Das richtet sich nicht gegen die Technik. Es richtet sich gegen die Annahme, ein Auszahlungsweg sei eine Geschmacksfrage. In der Schweiz ist er eine Folge der Identitätsprüfung, und ob er es bei einem ausländischen Anbieter ist, entscheidet allein der Anbieter.

Fazit: Wer eine Auszahlung ohne Namen auf dem Konto sucht, kann sie hier finden und verliert dafür genau die Spur, die einen Rechtsanspruch in der Schweiz begründen würde — ein Tausch, der beim ersten Streitfall an Wert verliert.

MyStake — breite Palette, dieselbe dünne Zulassungslage

MyStake bewirbt eine breite Produktpalette, und eine breite Palette ist in der Schweiz ein Signal für etwas anderes: Bewilligungen sind hier produktbezogen. Wer Casino und Sportwetten in einem Haus betreibt, hat es in der Schweiz mit zwei getrennten Materien zu tun; im bewilligten Angebot ist eine Casino-Limite niemals eine Wettlimite. Bei MyStake ist keine Schweizer Bewilligung vorhanden, eine berichtete Bewilligung nicht festgestellt und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.

Diese Trennung hat für Wettende eine handfeste Konsequenz. Wer über ein Casino-Konto stolpert und ein Sportwettenkonto erwartet, vergleicht Limiten über zwei Materien hinweg — und zieht aus einer Casino-Obergrenze einen Schluss über Sportwetten, der nicht zulässig ist.

Fazit: Eine grosse Produktfläche sagt über die Aufsicht nichts, und für die Frage, welche Limite für Sportwetten gilt, liefert sie keine Antwort — im Schweizer System sind diese Grenzen getrennt gezogen.

Jackbit — die letzte Zeile desselben Profils

Jackbit schliesst die Reihe mit demselben Befund: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung, die nicht festgestellt ist und hier keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Sperrung möglich.

Nach zehn Zeilen ist die Bilanz eindeutig. Zwei bewilligte Veranstalter mit klar abgegrenzten Vertragsgebieten stehen acht Marken gegenüber, deren Aufsichtslage in der Schweiz nicht feststellbar ist. Diese Bilanz ist auch der Grund, warum der Vergleich nicht nach versprochenen Gewinnen geordnet ist: Das Kriterium, das alle anderen überlagert, ist die Bewilligung, und es lässt sich nicht hochrechnen.

Fazit: Zwei bewilligte Veranstalter mit klar abgegrenzten Gebieten, acht Marken ohne jede Schweizer Zuständigkeit — die Zeile, die Jackbit in dieser Übersicht besetzt, bleibt bis auf weiteres leer, und genau darin liegt die Aussage.

Was eine Quote zurückzahlt: die Marge

Jede Quote trägt zwei Zahlen in sich, und die zweite hat nichts mit dem Ausgang zu tun. Die eine ist die Ausschüttung, die man bei einem Treffer sieht. Die andere ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält.

Das folgende Beispiel ist konstruiert und keine zitierte Quote — es dient nur dem Mechanismus. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 (in der Schweiz werden Quoten mit Punkt geschrieben, 1.90). Die Ausschüttungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten: bei zwei Ausgängen zu 1.90 sind das 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 Prozent. Die Marge ist 100 Prozent minus dieser Wert, hier also etwa 5 Prozent.

Wichtig ist das Verhältnis, nicht die Zahl. Ein Sporttip-Markt kann davon abweichen, und ein Fussballmarkt weicht in der Regel von einem Schachmarkt ab. Der Grund ist einfach und für Schach entscheidend: Ein Markt mit drei Ausgängen — Sieg, Remis, Niederlage — hat mehr Wahrscheinlichkeiten zu bepreisen als ein Markt mit zwei. Bei einem Zweikampf ist der Sieg eines Spielers zudem ein häufiges Ergebnis; die logische Gegenwahrscheinlichkeit liegt also selten auf einem einzigen Ausgang, sondern verteilt sich auf zwei. Darum gehört eine Marge immer zu einem konkreten Markt, nie zu einem Anbieter im Ganzen.

Dass eine drei Ergebnisse umfassende Wette auf einen Zweikampf dieselbe Marge trägt wie eine Zwei-Weg-Wette, ist eine falsche Erwartung. Die Zahl der Ausgänge ändert die Rechnung, und der Preis des einen Marktes ist nicht der Preis des anderen.

Für den einzelnen Wettenden bedeutet eine Marge von rund 5 Prozent im beschriebenen Beispiel: Von jedem eingesetzten Franken gehen statistisch etwa 5 Rappen an den Veranstalter, über viele Wetten hinweg betrachtet — als Durchschnitt, nicht als Ergebnis einer einzelnen Wette. Das ist der Preis, der in jeder Quote steckt, bevor irgendein sportlicher Verlauf dazukommt, und bei einem Einsatz von CHF 100 über viele Wetten auf einem solchen Markt summiert er sich zu durchschnittlich etwa CHF 5.

Wie Marge und Remisquote zusammenwirken

Schach hat eine Eigenheit, die die Rechnung stärker prägt als die Marge. Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte; bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %. Fast jede zweite Partie unter Meistern endet also ohne Sieger.

Das erklärt, warum ein Zweikampf über 14 Partien wie der um die Weltmeisterschaft 2024 mit 9 Remis enden kann und trotzdem eine Entscheidung liefert — Gukesh gewann 7½:6½, mit drei Siegen und zwei Niederlagen. Ein Wettender, der auf die genaue Punktzahl setzt, sollte die 43 % kennen; wer den Remis-Markt selbst meidet, weil er «langweilig» wirkt, sollte wissen, dass er das häufigste Einzelergebnis meidet.

Die Remisquote verändert auch, was der Ausgang eines einzelnen Marktes bedeutet. Wenn Remis in fast der Hälfte der Partien eintritt, verteilt sich die Wahrscheinlichkeitsmasse eines Zwei-Wege-Marktes auf beiden Seiten dünner als bei einer Sportart ohne Remis — und die logische Gegenwahrscheinlichkeit eines Sieges liegt dann teilweise im dritten Ausgang, den ein Zwei-Wege-Markt nicht kennt.

Die Schweiz kennt kein Schachspiel ohne Messgrundlage. Das Brett hat 8 × 8 = 64 Felder; zu Beginn stehen 32 Figuren darauf, je 16 pro Seite — König, Dame, zwei Türme, zwei Springer, zwei Läufer und acht Bauern. Aus diesen Regeln entstehen die Remis-Mechanismen, die den Markt formen.

Eine Partie endet unter anderem durch Patt remis — der Spieler am Zug hat keinen legalen Zug und steht nicht im Schach —, durch Einigung, durch dreifache Stellungswiederholung nur auf Antrag und durch die 50-Züge-Regel, ebenfalls auf Antrag. Automatisch remis ist eine Partie bei fünffacher Stellungswiederholung und nach 75 Zügen ohne Bauernzug und ohne Schlagfall, zudem bei toter Stellung, in der kein Spieler mehr mattsetzen kann.

Der Unterschied zwischen Antrag und Automatik ist für Wettende kein Detail, sondern ein Risiko. Eine Partie, die auf dem Brett längst entschieden scheint und auf ein Remis zutreibt, kann an einer Formalität hängen — und wer auf ein Ergebnis gewettet hat, hängt mit.

An diesen Regeln zeigt sich auch, warum Schach kein Durchlauf-Markt wie ein Fussballabend ist. Eine Partie kann eine Stunde dauern oder sechs. Die Züge, die zum Remis führen, sind selten spektakulär; die Quote aber bewegt sich bei jedem davon.

Neben dem Sieg eines Spielers und dem Remis gibt es den Sonderfall, dass der Weltschachbund FIDE seit 1948 einen Weltmeistertitel vergibt, gegründet 1924 in Paris. Für einen Markt auf die Nachfolge des Titelträgers ist das der Rahmen: Der Titel wird in einem Zweikampf entschieden, nicht in einer Saison ausgetragen.

Wer Schachwetten von ihrer Konstruktion her versteht, kann eine Quote einordnen, statt sie nur zu lesen. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt die Sperrliste, aber nicht das Sperrregister — der Nachteil liegt nicht in der Quote, sondern daneben, und die Marge des einen Marktes sagt nichts über die Marge des anderen.

Häufige Fragen zu Schachwetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz überhaupt auf Schach wetten, und bei wem?

Ja, aber nur über einen der beiden bewilligten Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Voraussetzung ist, dass Veranstalter und Ereignis in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung.

Woran erkenne ich, ob ein Schachturnier in der Gespa-Liste steht?

Die Gespa veröffentlicht die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, aktuell in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten sind nur aufgeführt, wenn sie ausdrücklich darin stehen. Ein Blick in diese Liste klärt mehr als jede Beschreibung auf einer Anbieterseite.

Warum ist die Remisquote für Schachwetten so wichtig?

Bei Schachmeistern endet etwa 43 % der Partien remis, bei einem Weiss-Ergebnis von durchschnittlich rund 54 % der möglichen Punkte. Fast jede zweite Meisterpartie hat also keinen Sieger. Das verschiebt die Wahrscheinlichkeiten jedes Marktes — wer Remis meidet, meidet das häufigste Einzelergebnis.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinn ist der Einsatz mal Quote. Beispiel: CHF 100 zu Quote 2.10 ergeben CHF 210 zurück, davon CHF 110 Nettogewinn. Die Marge ist das, was der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält — bei zwei Ausgängen zu je 1.90 entspricht sie rechnerisch etwa 5 %.

Welche Limiten muss ich vor der ersten Wette setzen?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Werte setzt der Wettende, nicht der Staat.

Was fehlt mir bei einer Auslandsseite ohne Schweizer Bewilligung?

Das Sperrregister kennt eine solche Marke nicht, eine Schweizer Aufsicht besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Zudem behandelt etwa die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau solche Gewinne als vollumfänglich steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»