Australian Open Wetten in der Schweiz 2026 – wer darf, wer zahlt, was übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz auf ein Grand-Slam-Turnier setzen will, hat keinen Anbietervergleich im üblichen Sinn vor sich. Er hat zwei Veranstalter, ein Aufsichtsregime und eine geschlossene Ereignisliste. Genau darin liegt die eigentliche Entscheidung, und sie ist kleiner, als die Werbung in der Seitenleiste vermuten lässt.

Ein Tennisnetz in Nahaufnahme im Gegenlicht der tiefstehenden Sonne, feine Staubkörner schweben über dem Platz.
Die Australian Open 2026 fanden vom 18. Januar bis 1. Februar 2026 in Melbourne statt; für die Ausgabe 2027 sind der 17. bis 31. Januar angesetzt.

Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Aufsichtsrahmen geprüft gegen die Angaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und den Veranstalternamen der beiden konzessionierten Anbieter.

Zwei Wege, ein Gesetz: warum die Auswahl beim Schweizer Sportwetten so schmal ist

Die Zahl zwei ist keine Marktbeobachtung, sondern eine politische Festlegung. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Übrig bleiben die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport.

Ein Schläger und ein Handtuch liegen auf einer Bank im Schatten eines Sonnensegels, dahinter flimmert die Hitze über dem Platz.
Die Australian Open 2026 fanden vom 18. Januar bis 1. Februar 2026 in Melbourne statt.

Rechtlich ist das eine klare Kategorie. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa mit Sitz in Bern. Nicht unter der Aufsicht der ESBK. Das ist ein Punkt, an dem Ratgebertexte regelmässig danebengreifen: Die ESBK beaufsichtigt Casinos, für Sportwetten ist sie die falsche Adresse. Eine Bewilligung braucht hier zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Konzession — Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welche — hat in der Schweiz keine Wirkung.

Für den Leser heisst das: Der Weg über einen bewilligten Veranstalter und der Weg über eine ausländische Plattform sind keine zwei Varianten desselben Produkts. Sie sind zwei verschiedene Verhältnisse. Beim einen steht ein interkantonaler Auftrag mit Aufsicht, Limitenpflicht und Sperrregister dahinter. Beim anderen steht eine Firma im Ausland, ein Konto ohne Schweizer Rechtsschutz und ein Gewinn, den die eigene kantonale Steuerverwaltung möglicherweise anders behandelt als einen Schweizer Gewinn. Dass der zweite Weg billiger aussieht und höhere Quoten anbietet, ist Teil seiner Rechnung und nicht ihr Ergebnis.

Das Vertragsgebiet entscheidet mit, nicht nur die Bewilligung

Wer die Bewilligung hat, hat noch kein Konto. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport der Loterie Romande gilt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für die Registrierung sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet nötig. Dazu kommt: keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Wohnsitz in Genf und ein Konto bei Sporttip passen also nicht zusammen, ein Wohnsitz in Zürich und Jouez Sport ebenso wenig. Das Wohnkanton entscheidet, welcher der beiden Wege überhaupt offensteht — danach erst beginnt die Auswahl, die der Rest dieser Seite beschreibt.

Die Loterie Romande betreibt ihr Angebot über 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer wissen will, wo die eigenen Wetten herkommen, findet hier eine Antwort, die über eine Webseite hinausgeht.

Was abseits der beiden Wege steht

Zehn Plattformen mit Australian-Open-Märkten finden sich in jedem Suchresultat. Neun davon haben keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Randnotiz, sondern die zentrale Einordnung: Ein bewilligter Schweizer Veranstalter muss sich an die Ereignisliste halten, Verlustlimiten abfragen, eine Spielsperre in ein schweizweites Register eintragen lassen und Gewinne nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers auszahlen. Eine ausländische Plattform schuldet davon nichts. Sie ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Der zweite Eintrag in dieser Liste wird gern überlesen: Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht auf der Liste. Eine Sperre ist damit ein bewegliches Hindernis und keine Mauer. Für den Spielenden heisst das: Wer über eine ausländische Plattform wettet, verliert nicht automatisch, aber er verliert den Teil des Schutzes, der an die Bewilligung gebunden ist — und den merkt man erst, wenn etwas schiefgeht.

Die Schweizer Seite ist ebenso unaufgeregt zu benennen. Zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht, Identitätsprüfung. Wer ein breites Angebot an Exoten, Corner-Märkten oder Esports sucht, wird hier nicht fündig, und wer das als Einschränkung empfindet, hat recht: Es ist eine.

Wohin das Geld fliesst

Sportwetten bei den bewilligten Veranstaltern sind kein Privatgeschäft. Die Reingewinne gehen an öffentliche Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Wer diese Zahl liest, sieht auf einen Blick, wo die Marge der Sportwetten landet. Sie ist nicht verschwunden, sie ist umverteilt. Das ist der ehrlichste Satz, den man über einen Schweizer Wettschein schreiben kann: Ein Teil des Einsatzes wird zu Sportförderung, ein anderer Teil bleibt beim Veranstalter, und zurück zum Spielenden kommt, was die Quote hergibt.

Die Rechtslage: bewilligt heisst nicht gleich freigegeben

Eine Veranstalterbewilligung allein sagt noch nicht, was gespielt werden darf. Zwischen Bewilligung und Wettprogramm steht eine geschlossene Liste — die Liste der Gespa über die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht darauf steht, wird nicht angeboten, und das ist der eigentliche Filter des Schweizer Sportwettenmarkts.

Ein Feldweg zwischen Weinreben im Wallis bei Sonnenaufgang, im Hintergrund hohe Berge und klare Luft.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die Liste arbeitet mit Bedingungen, die im Alltag spürbar werden. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fallen ganz weg. Corner- oder Kartenmärkte erscheinen nicht auf der Liste, ein Esport-Abschnitt ebenso wenig. Und Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für ein Tennisturnier wie die Australian Open ist die Einordnung unproblematisch. Ein Grand-Slam-Turnier mit Erwachsenenfeld, einem klaren Tableau und Ranglistenpunkten, die über Qualifikationen entscheiden, passt in dieses Raster. Was von den üblichen Marktspielereien übrig bleibt, ist dennoch übersichtlich: Spielsieger, Satzergebnis, Gesamtzahl der Spiele — die klassischen Tenniswetten, nicht die Dutzende von Spezialmärkten, die man auf anderen Seiten findet.

Die Einschränkung, die am meisten irritiert, ist keine Marktfrage, sondern eine Haltungsfrage: Es gibt keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Wer als Spielender aus Gewohnheit über das hinausgreift, was der Sport hergibt, wird bei den Schweizer Veranstaltern nicht bedient.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Match und während des Matches, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert — es ist kein gesetzliches Recht, sondern eine Funktion, die jeder Veranstalter selbst ausgestaltet. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.

Was Werbung darf und was sie kostet

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, gibt es nicht — ein generelles Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten existiert in diesem Regime nicht.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Daraus folgt die Haltung, mit der diese Seite auf jede Willkommensprämie blickt: Eine beworbene Summe ist eine Zahl im Werbetext, eine Bedingung ist ein Text im Regelwerk, und nur der zweite entscheidet, was sie kostet. Bewilligt heisst für den Spielenden also nicht, dass alles möglich ist. Es heisst, dass jemand mitprüft, bevor das Angebot auf den Markt kommt.

Spielerschutz: dieselben Limiten für ein Match um drei Uhr morgens

Wer ein Australian-Open-Match um drei Uhr Schweizer Zeit verfolgt und live setzt, beteiligt sich an einem gewöhnlichen Sportwettenereignis. Kein Nachtarrangement, keine eigene Kategorie. Es gelten dieselben Verlustlimiten, dieselbe Spielsperre und dasselbe Sperrregister wie bei einem Super-League-Spiel am Samstagabend.

Diese Gleichbehandlung ist der Punkt, an dem die Schweizer Regulierung am stärksten vom Marketing der Anbieter abweicht. Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind kein Schreibfehler und keine Übererfüllung. Das Gesetz verlangt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage Wartezeit sind genau dann wertvoll, wenn jemand nach einer schlechten Nacht erhöhen will. Wer das als Gängelung liest, liest es vom falschen Ende: Die Frist schützt nicht den Veranstalter, sie schützt vor dem eigenen Entschluss.

Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer auf einer anderen Seite liest, es gebe eine Obergrenze für Einzahlungen, hat eine Regelung eines anderen Landes vor sich. Hier gibt es eine weiche Struktur: Limiten als Pflicht, Höhe als Entscheidung des Spielenden, Absenkung sofort, Heraufsetzung mit Wartezeit.

Halt für einen Tag, für ein halbes Jahr, für immer

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist der Teil des Schweizer Systems, den man nicht kleinreden sollte. Eine selbst gewählte Sperre mit sechs Monaten Laufzeit ist nicht aufhebbar, solange die Frist läuft — Art. 89 VGS verlangt, dass eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten angeboten wird. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register geführt. Der Wirkungsbereich ist die Stärke: Die Sperre endet nicht an der Grenze des einen Produkts. Sie deckt Swisslos-Sportwetten, Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein ab. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht aus einem Angebot aus, sondern aus einem Verbund.

Ein Test der Gespa aus dem Jahr 2025 gehört daneben, weil er die Grenze des Schutzes zeigt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Versuch ging durch. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, und wer sich darauf verlässt, dass jemand am Kiosk mitdenkt, verlässt sich auf nichts.

Wer Hilfe braucht oder eine Sperre beantragen will, wendet sich an die Fachstellen der Kantone und an die Veranstalter selbst; die Spielsperre ist dort eine Routineangelegenheit und nicht die Ausnahme, für die man sich erklären muss.

Quoten, Marge und was ein Gewinn tatsächlich einbringt

Ein Tennis-Match hat zwei Ausgänge. Genau diese Schlichtheit macht sichtbar, was in jeder Quote steckt — und zwar klarer als bei einem Fussballspiel mit drei Ausgängen.

Nehmen wir ein illustratives Zwei-Weg-Modell, wie es bei einem Satz- oder Matchsieger-Markt denkbar wäre: beide Seiten zu Quote 1.90. Das ist kein notierter Preis und keine Empfehlung, sondern ein Rechenbeispiel. Setzen wir es in die Formel für den Quotenschlüssel ein: Die Ausschüttungsquote eines Markts ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Markts. Aus 1/1,90 plus 1/1,90 wird ein Auszahlungsanteil von rund 95 %, und die Marge ist dessen Gegenstück, also rund 5 %.

Diese Zahl ist keine Behauptung über einen echten Anbieter, sondern eine Grenze des Modells. Wer zwei Ausgänge mit je 1.90 bepreist, verteilt das Risiko so breit wie möglich und behält trotzdem nur 5 % jedes Einsatzfranken. Bei einem ausgeglichenen Markt mit Quoten knapp über 2.00 je Seite liegt der Auszahlungsanteil über 90 % und die Marge unter 10 %. Innerhalb dieser Spanne entscheidet sich jeder Tennisvergleich.

Die Bandbreite hat einen einfachen Grund: Je näher die Quoten an einer fairen Verteilung liegen, desto weniger kann der Veranstalter einbehalten, ohne die Seite unattraktiv zu machen. Und genau deshalb ist der Quotenvergleich bei einem Zwei-Weg-Markt schärfer als bei jedem anderen. Man braucht keine Tabellenkalkulation. Man schaut auf zwei Zahlen und sieht, wie viel fehlt.

Die Australian Open selbst liefern dafür ein gutes Beispiel, weil das Turnier nach einem festen Muster läuft: Die Herren spielen auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei Gewinnsätze; bei 6:6 wird ein Tiebreak gespielt, im Entscheidungssatz ein Match-Tiebreak bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung. Wer einen Sieg im Entscheidungssatz einrechnet, rechnet mit einem Format, das einen einzigen Punkt zum Unterschied zwischen Sieg und Niederlage machen kann. Ein Markt auf den Matchsieger und ein Markt auf das Satzergebnis sind deshalb nicht zwei Schreibweisen derselben Frage — sie tragen verschieden viel Unsicherheit, und der Vergleich zeigt, wie der Anbieter dieses Risiko verteilt.

Was aus einem Gewinn wird, nach dem Aufrunden

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 100 auf Quote 1.90 ergibt eine Auszahlung von CHF 190 und einen Nettogewinn von CHF 90 — vor der Rundung auf Rappen. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten zu einem einzigen Preis, und aus zwei ausgeglichenen Spielen wird schnell eine Quote, die grosszügig wirkt und es nicht ist.

Wer das rechnet, kommt an einer Frage nicht vorbei, die viele Quotenvergleiche im Netz nicht stellen: Was kostet mich die Quote im Durchschnitt? Bei einem Markt mit rund 95 % Auszahlungsanteil — dem Rechenbeispiel oben — bleibt von jedem Einsatzfranken im Schnitt 5 Rappen bei der Abrechnung liegen. Bei einem Markt mit 95 % Auszahlungsanteil sind es 5 Rappen. Diese Zahl ist der eigentliche Preis des Produkts, nicht die beworbene Prämie daneben.

Steuern kommen beim typischen Spielenden nicht dazu. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt hier «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Schweizer Sportwettensteuer auf Einsätze gibt es nicht — wer eine liest, liest über ein anderes Land. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis kann sie dennoch als steuerbares Einkommen behandeln, im Kanton Thurgau etwa unabhängig von der Höhe. Das ist eine Einordnung und keine Steuerberatung: Bei Fragen zur eigenen Situation hilft die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberaterin weiter.

Wenn die Quote zum Papier wird — Boosts, Cash-Out und Kombis bei Sporttip

Sporttip arbeitet mit zwei Formen der Quotenerhöhung. Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Dieser letzte Halbsatz ist die eigentliche Information. Wer einen Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung. Der Boost ist also kein Preisnachlass auf die Wette, sondern eine Bindung an eine bestimmte Handlung — und diese Handlung ist, das Ergebnis abzuwarten.

Dazu kommt der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 — man muss die Reihe nicht ausrechnen, um zu sehen, was daran hängt. Jede einzelne dieser Voraussagen muss zutreffen, damit die Kombination steht, und je mehr davon gefordert sind, desto weniger hilft der hohe Prozentsatz. Der Prozentsatz ist der sichtbare Teil, die Mindestanzahl der unsichtbare.

Eine Regel, die man kennen sollte, bevor man Kombis baut: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümmlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Veranstalter darf also einen Fehler zu seinen eigenen Gunsten heilen, und der Spielende bekommt den Einsatz zurück — nicht die Wette. Das ist keine Bösartigkeit, es ist eine Regel, die man vorher liest oder nachher bereut.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. In einem Match, in dem ein Entscheid das ganze Spiel dreht, ist das der Moment, in dem die Livewette ihren Charakter wechselt.

Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze ist damit eine Hausregel mit Vorbehalt, und wer in einem grossen Rahmen plant, plant gegen eine Zahl, die sich bewegen kann.

Der Spielplan über zwei Wochen entscheidet, wann überhaupt gesetzt wird

Die Australian Open werden im Melbourne Park in Melbourne auf Hartplatz ausgetragen. Der Belag hat eine eigene Geschichte: Bis 2007 wurde auf Rebound Ace gespielt, ab 2008 auf Plexicushion, seit 2020 ist es GreenSet. Das erste Turnier wurde im November 1905 ausgetragen, die Australasian Lawn Tennis Association war 1904 gegründet worden.

Die Ausgabe 2026 fand vom 18. Januar bis 1. Februar 2026 in Melbourne statt. Für 2027 sind der 17. bis 31. Januar angesetzt. Zwei Wochen, ein Tableau, ein Rhythmus. Wer früh im Turnier setzt, handelt in einem Feld, in dem die Favoriten noch auf schwächere Gegner treffen und die Quoten entsprechend tief stehen. Wer spät setzt, handelt in einem Feld, in dem die Verletzungen, die Form und die fünf Satz-Tennis der zweiten Woche bereits eingepreist sind.

Das ist keine Prognose, sondern eine Beschreibung der Mechanik. Der Faktor, der die Quoten in Woche eins und Woche zwei auseinandertreibt, liegt nicht in der Qualität der Spieler, sondern in der Menge der Information.

Die Ausgabe 2026 ist gespielt und abgerechnet. Im Herreneinzel gewann Carlos Alcaraz aus Spanien, im Dameneinzel Jelena Rybakina aus Kasachstan. Wer heute einen Markt für 2027 sieht, sieht einen Vorausmarkt, und ein Vorausmarkt trägt die Unsicherheit eines Turniers, das noch nicht begonnen hat.

Zwischen damals und heute liegt ein Rekordbuch, das die Grössenverhältnisse des Turniers erklärlich macht. Rekordsieger der Open Era im Herreneinzel ist Novak Djokovic mit 10 Titeln, bei den Damen hält Serena Williams mit 7 Titeln den Rekord. Margaret Court gewann insgesamt 11 Einzeltitel, darunter Titel aus der Zeit vor der Open Era ab 1969. Diese Zahlen erklären, warum das Turnier überhaupt einen Vorausmarkt hat: Ein Grand Slam erzeugt eine Erwartung, die lange vor dem ersten Aufschlag bepreist wird.

Preise ohne Datum sind keine Preise

Australian-Open-Quoten ändern sich im Tagesverlauf, und in der Woche vor dem Turnier tun sie das noch einmal deutlich. Ein Vergleich, der zwei Zahlen ohne Zeitstempel nebeneinanderstellt, vergleicht zwei Zeitpunkte und nennt es einen Markt.

Wer heute eine Quote für das Turnier 2027 sieht, sollte zwei Dinge dazudenken. Erstens: Der Markt wird erst mit der Auslosung konkret, und die Auslosung kennt noch niemand. Zweitens: Bei den Schweizer Veranstaltern läuft der Vorausmarkt nicht über ein Dutzend Spezialmärkte, sondern über wenige Grundformen. Ein Preis, der abstürzt oder steigt, ist eine Nachricht über den Markt und keine über das Ergebnis.

Wer die Australian Open 2027 bespielen will, findet dort die üblichen Formen: Einzelwetten auf einen Spieler, Kombinationen aus mehreren Matches, Systemwetten über mehrere Voraussagen und Langzeitwetten auf den Turniersieger. Die Limits und Mindestquoten hängen an der jeweiligen Wettform und nicht am Turnier.

Der Vergleich: zehn Plattformen, zwei Bewilligungen

Was hier verglichen wird, ist nicht das Werbeversprechen, sondern die Substanz. Vier Fragen entscheiden über den Wert einer Plattform für Australian-Open-Wetten: Steht eine Schweizer Bewilligung dahinter? Gilt sie für den eigenen Wohnkanton? Welche Limiten und welche Prüfung trifft das eigene Spiel? Und wie viel von jedem Einsatz bleibt in der Abrechnung? Beworbene Bonusbeträge kommen in dieser Liste nicht vor, aus einem einfachen Grund: Ein Bonus, dessen Bedingungen man nicht kennt, ist keine Information über den Anbieter, sondern eine über die Werbeagentur.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Konzession
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Rainbet keine keine anerkannte Konzession
BassBet keine keine anerkannte Konzession
DirectionBet keine keine anerkannte Konzession
Betovo keine keine anerkannte Konzession
Rollbit keine keine anerkannte Konzession
Sportuna keine keine anerkannte Konzession
Cloudbet keine keine anerkannte Konzession
Bahigo keine keine anerkannte Konzession

Die Tabelle zerfällt in zwei Hälften, und der Schnitt verläuft nicht zwischen besseren und schlechteren Anbietern, sondern zwischen zwei Rechtsordnungen. Oben stehen zwei Veranstalter mit einer Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS). Unten stehen acht Plattformen, deren gemeldete Konzession in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Dass die unteren Zeilen alle gleich aussehen, ist keine Vereinfachung, sondern das Ergebnis: Für keine dieser Plattformen ist eine anerkannte Schweizer Bewilligung belegt, und das ist der einzige Punkt, der an dieser Stelle zählt.

Wer ein Konto bei einer Plattform der unteren Hälfte hält, hält es ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg und mit dem Risiko, dass die Domain auf die Sperrliste der Gespa kommt und per DNS gesperrt wird. Die Organisierung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Es gibt hier also keine sichere Seite, nur zwei verschiedene Risikoprofile.

Die zehn Plätze im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Schweizer Rechtslage: erst die beiden bewilligten Veranstalter, dann die Plattformen ohne Bewilligung. Wer nach einem australischen Grand Slam sucht, stösst früher oder später auf alle zehn.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet

Swisslos ist die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für Australian-Open-Wetten bedeutet das: Wer in einem dieser Gebiete wohnt, kommt überhaupt in Frage; alle anderen nicht.

Die Limitenstruktur ist bei Sporttip vollständig ausformuliert. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten, jederzeit ohne Angabe von Gründen änderbar. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Das ist der strengste Teil des Angebots und der, den man am wenigsten oft liest.

Für das Turnier selbst heisst das: Ein Satzsiegermarkt mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 ist zugänglich, ein System über mehrere Matches stösst schnell an die 1’000-Franken-Grenze der Einzelwette, und wer mehr als das setzen will, braucht die Systemwette — mit deren eigenem Limit. Wer einen Quotenboost nutzen möchte, muss online, prematch und mit einer Einzelwette arbeiten; wer den Kombiboost reizvoll findet, muss mindestens vier Voraussagen mit je 1.50 zusammenbringen und darf keine davon vorzeitig auscashen.

Das Urteil fällt hier nicht über die Marktbreite, denn die ist durch die behördliche Liste gedeckelt. Es fällt über die Bindung: Sporttip liefert den umfassendsten Schutzapparat des Schweizer Markts — Verlustlimiten mit Wartefrist, Selbstsperre mit Registerwirkung bis in die Casinos, Einzahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen nur über ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), kein Kredit an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer kein Konto mit anonymem Auszahlungsweg sucht und wem ein kontrollierter Rahmen mehr wert ist als ein paar Zehntel Quote, ist hier richtig. Wer dagegen das Turnier über zwanzig Sondermärkte bespielen will, wird von der Liste ausgebremst, und daran ändert der Veranstalter nichts.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Regime, anderes Territorium

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie untersteht demselben Bewilligungsrahmen wie Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa — und bietet online nur Personen an, die in ihrem Gebiet wohnhaft sind. Ein Konto in der Westschweiz und ein Konto bei Swisslos schliessen sich damit nicht aus Prinzip, sondern durch den Wohnsitz.

Wer hier ein Konto eröffnet, tut das bei einer Organisation mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Diese Grösse ist nicht romantisch, aber sie ist relevant: Ein Netz von Verkaufsstellen ist der Ort, an dem eine Spielsperre im Alltag tatsächlich greift, weil dort jemand mit einem Ausweis konfrontiert wird und nicht mit einer Kontonummer.

Die hier geltenden Limiten sind Verlustlimiten derselben Bauart wie bei Swisslos, mit derselben Erhöhungsfrist von 72 Stunden in den eigenen Bedingungen, gegenüber den 24 Stunden, die das Gesetz als Minimum nennt. Auch hier sind die Limiten selbst gesetzt und nicht vom Staat verordnet — abgesehen von der Pflicht, überhaupt welche zu verlangen (Art. 87 VGS).

Die Bewertung hängt an der Region, nicht am Produkt. Wer im Wallis oder in Genf wohnt, findet in Jouez Sport den einzigen bewilligten Zugang zum Turnier und muss nicht weiter suchen. Wer eine andere Westschweizer Kantonsgrenze hinter sich hat, findet hier gar keinen Zugang — und wird auf der Suche nach Alternativen bei den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung landen, was ein Preis ist, den diese Grenze kostet. Auffällig ist, dass die Regelwerke der beiden Veranstalter sich in der Struktur sehr nahekommen; wer von einem zum anderen wechselt, wechselt die Region und nicht die Spielbedingungen.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist nach Art. 4 BGS die entscheidende Feststellung, denn nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Konzession entfaltet hier keine Wirkung. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls nicht, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Für Australian-Open-Märkte mag die Plattform breiter aufgestellt sein als die beiden Schweizer Veranstalter — das ist keine Erkenntnis über ihre Zuverlässigkeit, sondern über das Regime, in dem sie steht. Wer dort ein Konto hält, hält ein Konto ohne Schweizer Aufsicht.

Der Punkt, der diesen Eintrag von einem Verriss unterscheidet, ist die Auszahlung. Beim bewilligten Veranstalter geht eine Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Wo diese Bindung fehlt, entscheidet die Plattform, welchen Weg sie akzeptiert und welchen nicht — und im Streitfall entscheidet niemand in der Schweiz mit. Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte das als Entscheidung über den Streitfall verstehen und nicht über die Quote.

BassBet: ohne Schweizer Bewilligung

BassBet erscheint in Schweizer Suchresultaten zu Tenniswetten regelmässig neben den Veranstaltern, die hier tatsächlich anbieten dürfen. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht belegt; damit gilt dieselbe Einordnung wie für jede Plattform dieser Gruppe — kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit.

Wer die Australian Open auf einer solchen Seite verfolgt, verfolgt sie in einem Produkt, das nicht unter der Liste der Gespa vom 10. September 2026 steht. Ob die angebotenen Wettarten alle nach Schweizer Massstab zulässig wären, ist an dieser Stelle keine relevante Frage mehr, weil die Liste für diesen Anbieter gar nicht gilt. Beim bewilligten Veranstalter wäre ein Corner-Markt schlicht nicht vorhanden; hier ist er vorhanden, weil niemand ihn verbietet.

Genau darin liegt die Unterscheidung, die eine Liste wie diese leisten kann und eine Werbeseite nicht: Der zusätzlich vorhandene Markt ist kein Zugewinn an Service, sondern der sichtbare Rand einer fehlenden Aufsicht. Wer diesen Rand nutzen will, sollte wissen, wo er verläuft.

DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet tritt mit einem auf Sportwetten zugeschnittenen Auftritt auf und taucht in Vergleichen zu Grand-Slam-Turnieren auf. Eine anerkannte Konzession mit Wirkung in der Schweiz ist nicht belegt, und damit fehlt die Grundlage, auf der eine Schweizer Wette überhaupt stehen könnte.

An dieser Stelle ist die ehrliche Formulierung wichtiger als eine scharfe: Die Schweizer Gesetzgebung erklärt eine ausländische Konzession nicht für ungültig im Sinne einer Fälschung, sie erkennt ihr einfach keine Wirkung zu (Art. 4 BGS). Für den Spielenden ist das Ergebnis praktisch dasselbe. Wo keine Wirkung besteht, besteht auch keine Aufsicht, und wo keine Aufsicht besteht, trägt der Spielende das, was sonst die Behörde trägt.

Wer die Plattform dennoch nutzt, tut es wegen der Quoten oder der Marktbreite. Beides ist eine legitime Präferenz. Sie sollte nur nicht mit dem Wort Sicherheit verwechselt werden.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung

Betovo gehört zur Gruppe der Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtsfolgen sind bei allen gleich und deshalb kurz: keine Wirkung der ausländischen Konzession in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit, Sperrliste und DNS-Sperre als realistische Möglichkeit.

Interessanter als die Wiederholung dieser Punkte ist das, was daraus für eine Tenniswette folgt. Die Australian Open haben zwei Ausgänge pro Match, und ein Zwei-Weg-Markt zeigt die Marge klarer als jeder andere. Wer die Preise einer ausländischen Plattform mit denen der Schweizer Veranstalter vergleicht, vergleicht also nicht nur zwei Zahlen. Er vergleicht einen Preis in einem System mit Aufsicht und einen Preis in einem System ohne.

Für einen regelmässigen Spielenden ist das eine der wenigen Stellen, an denen eine tägliche Entscheidung an einer Struktur hängt und nicht an einem Gefühl.

Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit steht für eine Plattformgattung, die Sportwetten mit anderen Produkten verbindet, wie sie im Schweizer Bewilligungsrahmen nicht vorgesehen ist. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, die ausländische Konzession hat hier keine Wirkung.

Wer über ein solches Angebot auf ein Tennisturnier setzt, setzt auf ein Ereignis in einem Produkt, das nach Schweizer Logik in eine völlig andere Kategorie fällt als eine Sportwette bei Swisslos. Das ist der strukturelle Grund, warum die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten hier keine Rolle spielt: Sie gilt nur für die bewilligten Veranstalter.

Der Vergleich mit den beiden Schweizer Veranstaltern fällt damit nicht zugunsten oder zulasten der Quote aus, sondern zugunsten oder zulasten des Rahmens. Wem der Rahmen nichts bedeutet, wird hier nicht widerlegt — er sollte nur die Rechnung kennen, die er mit dieser Haltung bezahlt.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung

Sportuna wird für Wetten auf grosse Sportveranstaltungen beworben und erscheint entsprechend auch zu Grand-Slam-Turnieren. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; damit ist die Konstellation dieselbe wie bei den übrigen Plattformen dieser Gruppe.

Der praxisnächste Unterschied zeigt sich nicht beim Setzen, sondern beim Auszahlen. Ein bewilligter Veranstalter zahlt nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers aus. Eine anonyme oder Krypto-Auszahlung ist im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht vorgesehen. Wer eine solche Auszahlungsform sucht, sucht sie zwangsläufig ausserhalb des Regimes — und das ist keine bequeme Abkürzung, sondern der Verzicht auf die Prüfung, die anonyme Wege ausschliesst.

Wer das für sich abwägt, sollte es mit offenen Augen tun. Die Alternative ist ein Weg, den der Gesetzgeber nicht vergessen hat, sondern bewusst geschlossen hat.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet gehört zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, deren Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden können. Die Sperrliste wird seit dem 3. September 2019 geführt und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains; Schweizer Telekom-Anbieter setzen sie per DNS-Sperre um.

Auffällig an dieser Zahl ist nicht ihre Höhe, sondern ihre Nachführung. Die Gespa nennt das Vorgehen Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt. Für den Spielenden heisst das: Ein Zugangsproblem ist in der Regel ein Aufwand und kein Hindernis.

Dass eine Sperre umgangen werden kann, macht die Plattform nicht vertrauenswürdiger. Es macht nur die Reichweite einer Sperre ehrlicher: Sie ist ein Preisschild für die Umstände, ein Beweis für Aufsicht ist sie nicht.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo ist die letzte Plattform der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt auch hier die vollständige Einordnung: keine Wirkung einer ausländischen Konzession in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste.

Der Punkt, an dem sich hier eine Bilanz ziehen lässt, ist die Einziehung. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, wenn er bei einem nicht bewilligten Anbieter setzt. Einsätze und Gewinne können aber im Rahmen eines Verfahrens gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spielende steht also nicht unter Strafe, sein Guthaben aber möglicherweise unter Beschlag.

Wer diese acht Plattformen durchsieht, findet kaum Unterschiede, weil es im Blick auf die Bewilligungsfrage keine gibt. Der ganze Unterschied liegt im eigenen Wohnkanton — und dort gibt es nur zwei Wege.

Tabelle und Auswahl: was in dieser Liste fehlt

In der Vergleichsübersicht fehlen Angaben zu Quoten, Auszahlungszeiten und Kontoführung der Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, und das ist kein Platzhalter. Für die beiden bewilligten Veranstalter gibt es belegte Regelwerke mit Limiten, Bearbeitungsregeln und Steuerbehandlung. Für die übrigen gibt es in dieser Darstellung keine belastbaren Angaben zu diesen Punkten, und eine Zahl, die man beim Anbieter nicht nachgeprüft hat, gehört nicht in eine Vergleichszeile.

Wer prüfen will, tut das am besten an drei Stellen: im Wettprogramm des Anbieters vor dem Setzen, in den Teilnahmebedingungen zur Frage der Limiten und Auszahlungen und bei der Gespa zur Frage, ob eine Domain auf der Sperrliste steht. Das ist der Ablauf, mit dem sich die Frage nach der Bewilligung in fünf Minuten klären lässt, statt sie zu glauben.

Häufige Fragen zu Australian-Open-Wetten in der Schweiz

Wann fand das Turnier zuletzt statt, und wann ist die nächste Ausgabe angesetzt?

Die Australian Open 2026 wurden vom 18. Januar bis 1. Februar 2026 im Melbourne Park ausgespielt; das Turnier ist entschieden und abgerechnet. Die kommende Ausgabe ist für den 17. bis 31. Januar 2027 angesetzt. Das Turnier findet jährlich statt und wird auf Hartplatz gespielt.

Darf in der Schweiz auf die Australian Open gewettet werden, und wo?

Ja, aber nur bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Ein Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus, also im Swisslos-Gebiet oder in einem der sechs Westschweizer Kantone.

Wie wirkt sich der Match-Tiebreak im Entscheidungssatz auf Wetten auf Satz und Spielausgang aus?

Die Herren spielen auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei; bei 6:6 im Entscheidungssatz entscheidet ein Match-Tiebreak bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung. Ein Markt auf den Satzgewinn und einer auf den Matchsieg hängen damit an unterschiedlich viel Unsicherheit, und die Quoten der beiden Märkte fallen entsprechend auseinander.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinn beträgt Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Die Marge erhält man über die Ausschüttungsquote eines Markts, den Kehrwert der Summe aller Kehrwerte seiner Quoten. Zwei Ausgänge zu je 1.90 ergeben rund 52,6 % Ausschüttung und rund 47,4 % Marge.

Welche Verlustlimiten gelten, und wie lässt sich eine Spielsperre beantragen?

Limiten setzen Spielende selbst; der Veranstalter muss Höchstwerte verlangen. Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, mit Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Wie funktioniert der Steuerfreibetrag bei Wettgewinnen, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Vorjahr; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»