Swisslos Sporttip oder Loterie Romande – welche Sportwetten in der Schweiz was kosten
Datenstand: 29. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Geldspielaufsicht Gespa.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht dafür eine Bewilligung, und die Kantone haben diese Bewilligung genau zweimal vergeben. Der Markt ist klein, übersichtlich und für den Spieler teuer auf eine Weise, die im Kleingedruckten steht und nicht im Werbebanner.
Zwei Veranstalter also: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, dazu Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide arbeiten auf der Grundlage des Geldspielgesetzes, beide unterstehen der Gespa. Dieses Duopol ist kein Zufall und kein Kartell – die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bewusst begrenzt, um die Spielsucht einzudämmen und die Erträge in gemeinnützige Bahnen zu lenken.
Das klingt nach einem Angebot ohne Reize: zwei Anbieter, keine Rabattschlacht, keine Willkommensboni, die wie Sonderangebote im Schaufenster hängen. Und genau da liegt der Denkfehler. Wer die Schweizer Bewilligung nimmt, bekommt Rechtsschutz, ein Sperrregister und Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen. Wer sie liegen lässt, bekommt ein breiteres Wettprogramm und null Schutz. Das ist die Wahl, um die sich alles dreht, und sie ist unangenehmer als beide Lager zugeben.
Im Folgenden geht es deshalb nicht darum, welcher Anbieter der beste ist. Es geht darum, was jeder Weg den kostet, der ihn geht: an Gebühren, an entgangener Auswahl, an Rechten, die man aufgibt, ohne es zu merken.
Marktüberblick: Wer in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten darf
Die Liste der Schweizer Veranstalter passt in eine Zeile, und das ist wörtlich gemeint.

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele, beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Mehr Veranstalter gibt es nicht, und wer im Ausland sucht, findet auch keinen, weil eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz | Tätigkeitsgebiet |
|---|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung, Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung, Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Lizenz mit Wirkung in der Schweiz | weltweit, nicht im Schweizer Bewilligungssystem |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Lizenz mit Wirkung in der Schweiz | weltweit, nicht im Schweizer Bewilligungssystem |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Lizenz mit Wirkung in der Schweiz | weltweit, nicht im Schweizer Bewilligungssystem |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz | weltweit, nicht im Schweizer Bewilligungssystem |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Lizenz mit Wirkung in der Schweiz | weltweit, nicht im Schweizer Bewilligungssystem |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Lizenz mit Wirkung in der Schweiz | weltweit, nicht im Schweizer Bewilligungssystem |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Lizenz mit Wirkung in der Schweiz | weltweit, nicht im Schweizer Bewilligungssystem |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Lizenz mit Wirkung in der Schweiz | weltweit, nicht im Schweizer Bewilligungssystem |
Die Tabelle hat eine auffällige Symmetrie: acht Zeilen mit demselben Eintrag unter «Bewilligungsstatus». Das ist keine Nachlässigkeit beim Ausfüllen, es ist die Antwort. Diese acht Namen stehen nicht in einer Liste von Alternativen, sie stehen in einer Liste von Anbietern, die den Schweizer Weg bewusst nicht gegangen sind – und für den Spieler heisst das, dass sich hinter zwei Wörtern wie «keine Schweizer Bewilligung» eine ganze Kette von Ansprüchen auflöst, die es nur innerhalb des bewilligten Systems gibt.
Ein Detail, das in solchen Übersichten gern unter den Tisch fällt: Die Marktzahlen stammen fast vollständig von einer Seite. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Sportwetten-Ertrag sinkt also, während die Gesamtsumme steht – wer daraus eine Krise liest, liest zu viel hinein; wer daraus liest, dass Sportwetten für die gemeinnützige Ausschüttung nicht das Zugpferd sind, hat recht.
Grundlagen: Wie das Schweizer Sportwetten-System aufgebaut ist
Die Architektur des Systems steht in drei Sätzen: Sportwetten sind ein Grossspiel. Für ein Grossspiel braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Der Rest sind Folgen. Weil eine Bewilligung nur hier gilt, hat eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland in der Schweiz keine Wirkung. Weil es zwei Bewilligungen für zwei Veranstalter gibt, gibt es keine dritte Wahl. Weil die Aufsicht bei der Gespa liegt – der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern – und nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt, gibt es zwischen den beiden Gruppen keinen fliessenden Übergang.
Warum überhaupt zwei und nicht zwanzig? Der Gesetzgeber wollte zwei Dinge gleichzeitig: die Spielenden vor Sucht schützen und die Erträge in gemeinnützige Zwecke leiten. Ein offener Markt mit vielen Anbietern und aggressivem Marketing passt nicht zu beidem. Zwei Veranstalter lassen sich enger beaufsichtigen, mit Limitenpflichten belegen und auf einen öffentlichen Zweck verpflichten. Der Preis dafür ist der Wettkatalog.
Und der ist eng. Sportwetten sind die einzige erlaubte Wette auf ein Ereignis – Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind es nicht. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden dürfen, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa; alles, was nicht darauf steht, wird nicht angeboten.
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein anonymer Zugang ist also nicht vorgesehen, an keiner Stelle.
Für jemanden, der aus Gewohnheit bei einem internationalen Anbieter spielt, ist das die eigentliche Neuigkeit. Nicht die fehlenden Boni, nicht die zwei Namen, sondern dass die Kontoeröffnung eine Ausweiskontrolle mit Adressabgleich einschliesst – und dass für Spieler in einem Kanton ohne Zugang zu den beiden Online-Konten dieser Weg vollständig verschlossen bleibt.
Rechtliches: Bewilligung, Aufsicht und was eine ausländische Lizenz hier wert ist
Es gibt einen Satz, der in dieser Debatte alles trägt, und er ist kürzer als jeder Disclaimer: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Was daran hängt, merkt ein Spieler meist erst, wenn die Auszahlung stockt. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Weg über die hiesigen Gerichte, keine Kontrolle des Fairplay. Im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne konfisziert werden. Für den Spieler selbst ist das Spielen bei einem nicht bewilligten Anbieter nicht strafbar, das hat das Bundesamt für Justiz festgehalten – bestraft wird der Veranstalter, nicht der Kunde. Dass der Kunde trotzdem der Dumme sein kann, ist genau der Punkt, den die Werbung nicht erwähnt.
Was die Behörden dagegen tun: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Seiten wechseln ihre Adressen binnen Stunden – die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping selbst, und in diesem Zusammenhang auch Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht auf der Liste.
Werbung ist der zweite Hebel. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und kann mit bis zu CHF 500’000 Busse belegt werden. Das erklärt, warum die grossen Willkommensbanner in der Schweiz dünn gesät sind: Sie dürfen hier nicht hängen. Was der Leser also an ausländischen Anbieter-Namen kennt, kennt er meist aus Quellen ausserhalb der Schweiz.
Ein Punkt, der sowohl im bewilligten wie im unbewilligten Lager falsch erzählt wird: Es gibt kein Schweizer Zahlungssperrsystem gegen unerlaubte Wettseiten. Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Der einzige Druck, der auf die Anbieter wirkt, ist die DNS-Sperre. Wer glaubt, sein Kartenanbieter fange die Abbuchung ab, irrt.
Auf der bewilligten Seite gibt es dafür Regeln, die es nirgends anders gibt: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und Kredit an Spielende ist untersagt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Glücksspiel nicht. Das ist unbequem und es macht genau die Fälle unmöglich, auf die ein Teil der ausländischen Konkurrenz ihr Geschäftsmodell stützt.
Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und das schweizweite Register
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Frist für die Erhöhung ist der Teil dieser Regel, der wirklich arbeitet. Wer nach einem verlorenen Abend schnell mehr einsetzen will, muss warten. Das Gesetz sieht dafür 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an – eine Verschärfung, die zugunsten der Spielenden wirkt und in den AGB der Anbieter steht, nicht im Gesetz. Wer die Limite einmal gesenkt hat, kommt also nicht in ein paar Stunden zurück.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also bei Sporttip unbefristet sperren lässt, ist auch im Casino gesperrt – eine Konsequenz, die der Sperrknopf selbst nicht ankündigt.
Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Sperre ist damit kein symbolischer Akt, sondern ein Rechtsverlust.
Die Kehrseite der Selbstkontrolle zeigt sich an den Verkaufsstellen. Bei den Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer an einem Kiosk kauft, verlässt sich also nicht auf ein funktionierendes Kontrollnetz, sondern darauf, dass die Person am Schalter genau hinsieht. Der Befund stammt von der Aufsicht selbst, und er ist das Argument dafür, die Altersgrenze nicht als erledigt zu betrachten.
Auf der unbewilligten Seite fehlt all das: kein Sperrregister, keine Pflicht zur Verlustlimite, keine Meldung an eine Schweizer Stelle. Die Selbstsperre bei einem ausländischen Anbieter sperrt genau eine Plattform und sonst nichts.
Bonusangebote: Was Aktionen wert sind und was sie kosten
Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsichtsbehörde hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Man muss diese Zahlen wirken lassen: eine Handvoll genehmigter Aktionen, verteilt auf zwei Veranstalter – während ausländische Seiten mit mehrstufigen Bonuspaketen werben, deren Bedingungen mehrere Seiten umfassen.
Das heisst nicht, dass es in der Schweiz keine Aktionen gibt. Es heisst, dass sie an Spielfunktionen gebunden sind statt an eine Einzahlung.
Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost vollständig.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Nun die unangenehme Rechnung zu der Zahl, die am besten klingt. «100 %» auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen: Um sie zu erreichen, muss man fünfzehn Positionen mit Mindestquote 1.50 kombinieren, und jede Position trägt die Marge ihres Marktes. Nimmt man die unten gerechnete Marge von rund 5 % pro Markt, bleiben von jeder Position etwa 95 % des fairen Werts – fünfzehn Mal hintereinander. Die Chance, überhaupt alle fünfzehn zu treffen, ist der zweite Teil des Problems, und sie schrumpft schneller als der Bonus wächst. Der Boost ist kein Geschenk, er ist eine Wette auf die eigene Trefferquote mit einer Belohnung obendrauf, die nur im Gewinnfall existiert.
Wer die Aktionen nutzen will, sollte deshalb vor dem Abschluss drei Dinge prüfen: die Mindestquote, die Mindestzahl der Voraussagen und die Obergrenze für Einsatz und Erhöhung. Diese drei Zahlen entscheiden darüber, ob der Boost etwas wert ist oder nur die Kombination teurer macht.
Ein Wort noch zu einer Annahme, die viele mitbringen: In der Schweiz sind Bonusaktionen nicht das Ergebnis eines Wettbewerbs. Sie sind genehmigungspflichtig. Wer das weiss, hört auf, auf den grossen Schweizer Willkommensbonus zu warten, und fängt an, die tatsächlich verfügbaren Funktionen zu bewerten.
Was eine Wette abwirft und was der Anbieter behält
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist keine Petitesse: Bei einer Wette mit Einsatz CHF 10 auf Quote 1.90 ergibt sich ein Rückfluss von CHF 19.00 – rechnerisch 19’000, nach der Rappenregel 19.00. Die Abrundung kostet den Spieler nie viel pro Wette, aber sie existiert systematisch in eine Richtung.
Wer wissen will, was eine Wette wirklich abwirft, kommt an der Marge nicht vorbei. Sie steckt in der Quote und wird nicht ausgewiesen.
Die Rechnung an einem illustrativen Beispiel, nicht an einem quotierten Preis: eine Zwei-Weg-Wette mit 1.90 auf beiden Seiten. Der Auszahlungsanteil ist 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), und 1/1.90 ist 0,5263. Zweimal ergibt 1,0526, der Kehrwert davon 0,95. Das sind 95 % Auszahlungsanteil und damit 5 % Marge. Bei einem Markt mit 1.70 und 2.10 auf den zwei Ausgängen liegt der Auszahlungsanteil bei 93,95 % und die Marge bei 6,05 %; bei einem für den Spieler günstigen 1.80/2.20 sinkt die Marge auf 1,00 %. Die Spanne zwischen einem gut gesetzten und einem schlecht gesetzten Markt ist also grösser als die Spanne zwischen zwei Anbietern – und genau diese Reihenfolge kehren die Vergleichstabellen gern um.
Das gilt für die Einzelwette. Bei der Kombination multipliziert sich die Marge: vier Positionen mit je 5 % Marge ergeben einen Auszahlungsanteil von 0,95 hoch 4, also rund 81,5 % und eine kumulierte Marge von rund 18,6 %. Bei zehn Positionen bleiben rund 59,9 %, bei fünfzehn rund 46,3 %. Der Kombiboost zahlt einen Prozentsatz des Nettogewinns genau in dem Bereich zurück, in dem die Marge am grössten ist.
Und dann sind da die Regeln, die man erst im Streitfall liest. Eine Wette gilt, wenn sie vor dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wurde; wer danach setzt, bekommt Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Wer live auf den nächsten Treffer setzt, spielt also gegen eine Uhr, die nur die andere Seite sieht. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Dazu die Fristen. Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer einen langfristig kombinierten Schein laufen hat, verliert also eine Position und mit ihr die Chance auf den Rest. Cash-Out existiert, aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, nicht für jeden Markt garantiert, und der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn; ausgeführt, ist er nicht rückgängig zu machen. Und wer einen Boost laufen hat, verliert ihn mit dem Cash-Out.
Zuletzt das Guthaben selbst. Wer nicht innerhalb von 26 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung der Wettauswertung tätig wird, verliert seinen Gewinn zugunsten des Zwecks von Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per Einschreiben Einsprache zu erheben. Beide Fristen sind kurz, beide stehen in den Teilnahmebedingungen, und beide treffen einen Gelegenheitsspieler eher als einen Vielspieler.
Zahlungswege: Einzahlung, Guthaben und was die Auszahlung kostet
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer grösser einzahlen will, stösst also nicht auf ein Verbot, sondern auf eine Grenze, die sich selbst nachführt.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, bestätigt direkt in der PostFinance App. Das ist die einzige Zahlungsart, die in dieser Sammlung namentlich steht – wer eine andere Methode sucht, prüft sie in den Bedingungen des Anbieters, bevor er einzahlt.
Interessanter als die Einzahlung ist die Auszahlung, weil sie Geld kostet. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis. Ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist überhaupt nicht auszahlbar.
Drei Prozent klingen nach wenig, und bei einer Auszahlung von CHF 100 sind sie es auch. Bei CHF 2’000 sind es CHF 60 – für nichts weiter als dafür, dass man sein eigenes Geld abholt. Und die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen ist der zweite Preis: Wer sein Guthaben kurzfristig braucht, merkt erst dann, dass ein Spielerkonto kein Sparkonto ist.
Die zweite Staffelung betrifft Gewinne. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 geht das Geld bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Das ist schnell, gemessen an dem, was Spieler von manchen Marktteilnehmern kennen – vorausgesetzt, die Zahlungsverbindung steht und das Konto lautet auf den eigenen Namen.
Und damit sind wir bei der Bedingung, die keine Ausnahme kennt: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Kredit an Spielende ist untersagt. Das Konto ist an einen Menschen gebunden, und der hat einen Ausweis hinterlegt.
Registrierung und Spielerkonto: Was der Zugang voraussetzt
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Der ganze Paragraf ist eine einzige Hürde, und die ist gewollt. Ein Konto pro Person, eine geprüfte Identität, eine Adresse, die zum Vertragsgebiet passt. Wer in einem Kanton ohne Zugang zu den beiden Online-Konten wohnt, kommt hier nicht durch; Krypto-Adressen und Fantasienamen führen nirgendwohin.
Der praktische Ablauf in Kurzform: Ausweis hochladen, Daten werden ausgelesen und abgeglichen, Konto eröffnet, danach Spielguthaben per Zahlungsweg oder Einzahlungsschein kaufen – mindestens CHF 20 – und erst dann lässt sich eine Wette platzieren. Vor der ersten Wette müssen die Verlustlimiten gesetzt sein; ohne sie läuft nichts. Wer diesen Schritt für eine Formalie hält, merkt spätestens bei der Erhöhung, dass er es nicht ist.
Eine Registrierung bei einem ausländischen Anbieter läuft in der Regel in entgegengesetzter Reihenfolge: erst Konto, dann vielleicht eine Überprüfung, wenn Geld heraus soll. Wer den Unterschied einmal erlebt hat, erkennt ihn danach in jedem Testbericht wieder.
Wetten auf dem Smartphone, im Browser und am Verkaufsschalter
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden.
Der QR-Code ist die eigentlich schweizerische Lösung dieser Frage: Der Kunde recherchiert in Ruhe auf dem Sofa und bezahlt am Schalter. Für Spieler, die ihr Guthaben nicht online aufladen möchten, ist das der einzige Weg in ein Online-Produkt – und praktisch der einzige Punkt, an dem die physische Verkaufsstelle einem digitalen Angebot noch etwas hinzufügt.
Was die drei Wege unterscheiden, sind nicht die Quoten, sondern die Bedingungen drumherum. Cash-Out und die Boosts gibt es nur online, ausdrücklich nicht am Schalter. Der Verkaufsschalter hat dafür die Alterskontrolle am Menschen – und die ist, wie die Testkäufe der Gespa zeigen, keine sichere Bank. Bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % der Fälle an eine minderjährige Person verkauft. Wer die App nutzt, umgeht dieses Loch; wer sie nicht nutzt, verlässt sich auf eine Kontrolle, die in fast jedem zweiten Fall nicht greift.
Die App und der mobile Browser tun sich in der Praxis wenig. Beide verlangen das eingeloggte, verifizierte Konto, beide bieten dasselbe Wettprogramm. Wer ohnehin im Browser eingeloggt ist, spart sich die Installation; wer unterwegs setzen will, fährt mit der App angenehmer. Die Auszahlung bleibt in beiden Fällen der langsame Teil.
Sportarten, Märkte und der geschlossene Wettkatalog
Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden dürfen, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa zur Umsetzung des Geldspielgesetzes. Diese Liste ist die eigentliche Grenze des Schweizer Wettangebots, und sie ist enger als die Erwartung, die ein Umsteiger mitbringt.
Die Liste kennt Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranking-Wetten sind erlaubt, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder den Podestplatz entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nicht darauf. Corner- und Kartenmärkte fehlen, ein Esport-Bereich fehlt ebenfalls; wer Esport bei einem Schweizer Veranstalter sucht, sucht vergebens. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – die Manipulationsregel, die still mitläuft.
Fussball, Eishockey, Tennis und die grossen Turniere sind das Rückgrat des Angebots. Bei Fussball zählt die reguläre Spielzeit einschliesslich Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen nur auf ausdrücklichen Hinweis. Bei den Turnieren gilt dasselbe Prinzip: Was im Wettprogramm steht, gilt; was nicht dort steht, gilt nicht.
Dazu eine Regel, die kaum jemand kennt und die Kombinationsspieler teuer treffen kann. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, der Schein ist tot – und wer zwei Märkte desselben Spiels naiv zusammengeklickt hat, erfährt das erst bei der Auswertung.
Was die Liste dagegen nicht regelt: Die Live-Wette ist erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, und das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist überhaupt nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters. Virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht eingeordnet. Drei Bereiche, in denen der Rahmen offen ist und der Anbieter die Regeln setzt – was für den Spieler bedeutet, dass er sie in den Teilnahmebedingungen nachliest und nicht in einem Gesetzestext.
Swisslos Sporttip: die Deutschschweizer Plattform mit den strengsten Fristen
Swisslos ist die Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen und deren Grundlage die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) ist. Das ist keine gewöhnliche Lizenz, sondern eine interkantonale Vereinbarung, die den Kantonen das Recht gibt, Lotterien und Sportwetten gemeinsam durchzuführen. Bewilligt sind zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung, beide unter Aufsicht der Gespa, beide nur in der Schweiz wirksam.
Der Zugang ist der engste Teil. Ein Online-Konto gibt es für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: das sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht hinein, unabhängig davon, wie viel er setzen möchte.
Bei den Einsätzen gelten Zahlen, die man sich merken kann. Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Systemwette mit ihrem Zehnfachen ist die eigentliche Erlaubnis im Kleingedruckten: Wer zehn Kombinationen gleichzeitig spielt, setzt formal eine Systemwette und nicht zehn Kombinationswetten – mit dem entsprechend höheren Risiko und dem entsprechend höheren Höchsteinsatz.
Dazu die Regeln, die den Alltag bestimmen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten, nur vollständig und nicht für jeden Markt garantiert; der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn und lässt sich nicht rückgängig machen. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt sich auf 5, 20, 40 und 100 % Nettogewinnzuschlag bei vier, sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen, mit Limits bei Einsatz und Erhöhung. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten und verfallen beim Cash-Out.
Beim Geld gibt es eine Staffelung, die man nicht übersehen sollte. Zwei Auszahlungen pro 365 Tage sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, darüber geht es innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen. Einzahlungen laufen über das Wallet mit einem Monatsrahmen von CHF 10’000 und einer Guthabenobergrenze von CHF 9’999.
Der Spielerschutz ist der Teil, der über den Anbieter hinausreicht. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkungen greifen sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Die Selbstsperre läuft produktbezogen über 1 bis 180 Tage, die unbefristete Variante landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich breit.
Die Bilanz des Veranstalters für 2025: CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus den Sportwetten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Die Bewertung fällt bei diesem Anbieter nicht über die Auswahl, sondern über die Kosten der Regulierung. Wer bei Sporttip setzt, zahlt für die Sicherheit mit einem begrenzten Katalog, harten Fristen bei der Gewinnabholung von 26 Wochen und einer Erhöhungssperre von 72 Stunden – drei Dinge, die im Gewinnfall und im Verlustfall stärker wirken als jede Quote. Für Spieler mit einem klaren Monatsbudget und Wohnsitz in einem der Deutschschweizer Kantone ist das ein fairer Tausch. Für Spieler, die ihr Guthaben gegen anonyme Auszahlungen rechnen, ist es keiner, und sie sollten sich das offen sagen.
Loterie Romande und Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderer Kantonsverband
Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Bewilligungsgrundlage und Aufsicht sind mit Swisslos identisch: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa, Wirksamkeit nur in der Schweiz. Auch hier öffnet sich ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet – in diesem Fall in einem der sechs Kantone.
Für Spielende in der Westschweiz ist die Einordnung deshalb kurz: Es gibt keine Alternative innerhalb des bewilligten Systems. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, kann nicht auf Sporttip ausweichen, und wer in Zürich wohnt, nicht auf Jouez Sport. Die Wahl zwischen den beiden Veranstaltern ist keine Wahl, sie ist eine Zuordnung nach Kanton.
Was die Westschweiz strukturell von der Deutschschweiz unterscheidet, ist die Dichte des Vertriebs. 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende stehen in einem Gebiet, das kleiner ist als das der Deutschschweizer Kantone – ein Netz, das erklärt, warum der Verkaufsschalter in der Westschweiz ein anderes Gewicht hat. Wer dort wohnt, hat über den Schalter einen Zugang, den die App allein nicht abbildet.
Die Spielerschutzmechanik, die in den Abschnitten zu Limiten und zum Sperrregister beschrieben ist, gilt für Jouez Sport unverändert: ein Konto pro Person mit geprüfter Identität, Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, die Selbstsperre mit den schweizweiten Wirkungen. Für Aktionen gilt die Genehmigungspflicht der Gespa, und die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an Loterie Romande erteilt – mehr als die 8 an Swisslos, was über die Zahl der Aktionen mehr sagt als über ihren Wert.
Die ehrliche Bewertung dieser Plattform lautet deshalb: Sie ist das Schweizer System in einem anderen Sprachraum, mit demselben Schutz und demselben engen Katalog, und ihr stärkstes Merkmal liegt dort, wo ein Online-Konto nicht möglich ist – im Verkaufsstellennetz. Wer in der Westschweiz wohnt und den persönlichen Schalter dem Login vorzieht, findet hier sein Angebot. Wer Quotenvielfalt und Aktionsjagd sucht, findet sie hier genauso wenig wie bei Swisslos, und das ist keine Schwäche des einen, sondern der Bauplan des Systems.
FortuneJack: Bewilligung fehlt, und damit der Rechtsschutz
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter darf in der Schweiz kein Sportwettenangebot veranstalten. Eine Lizenz, die gegenüber einer Schweizer Bewilligung nicht etabliert ist, hat hier keine Wirkung.
Daraus folgt eine Kette, die keine Lücke kennt: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht über Auszahlungen. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer dort spielt, sollte sich die Frage nach der Bewilligung nicht als Formalie vorstellen. Sie entscheidet darüber, ob es überhaupt eine Adresse gibt, an die man sich im Streitfall wenden kann. Bei einem bewilligten Anbieter gibt es eine Aufsicht, bei diesem nicht.
IviBet: ohne Bewilligung, ohne Sperrregister
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Ohne Bewilligung fehlt die Grundlage, hier ein Wettangebot zu veranstalten. Eine Lizenz, die gegenüber der Schweizer Bewilligung nicht etabliert ist, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Der praktische Teil: Es fehlt die Anbindung an das Sperrregister, ein Schweizer Rechtsschutz und eine Aufsicht über Auszahlungen. Die Domain kann in die Sperrliste und damit in die DNS-Blockade geraten.
Das Muster ist bei allen unbewilligten Marken dasselbe, und es muss nicht wiederholt werden – wer hier anfängt, sollte es mit der Liste der Anbieter und der Sperrliste der Gespa halten und nicht mit der Werbung.
BC.Game: keine Schweizer Bewilligung
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung und darf hier keine Sportwetten veranstalten. Eine gegenüber der Schweizer Bewilligung nicht etablierte Lizenz hat keine Wirkung.
Ohne Bewilligung fehlen der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und die Aufsicht über die Auszahlung; die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Wer den Schritt wählt, wählt ihn bewusst. Das ist die einzige Aussage, die diese Zeile trägt.
X3Bet: gemeldete Lizenz aus Tobique – ohne Kraft in der Schweiz
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine dritte Quelle meldet eine Lizenz aus Tobique in Kanada. Diese Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung.
Es bleibt bei den Folgen: Zudem gibt es weder Schweizer Rechtsschutz noch eine Aufsicht über Auszahlungen oder eine Anbindung an das Sperrregister, Sperrlisten-Risiko per DNS.
Der interessante Teil ist die gemeldete Lizenz, nicht weil sie etwas schützt, sondern weil sie zeigt, was dem Spielenden bleibt – ein Verfahren in einer Jurisdiktion, deren Regeln er nicht kennt, in einer Sprache, die er womöglich nicht spricht. Der Weg ist weit, und er beginnt dort, wo der Streit entstanden ist.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung und darf in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten. Eine nicht etablierte Lizenz hat hier keine Wirkung.
Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung; die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Mehr ist zu dieser Marke nicht zu sagen, und weniger wäre unvollständig.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Ohne Bewilligung gibt es hier kein zulässiges Wettangebot, und eine nicht etablierte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft.
Die Folgen sind die bekannten: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht, Sperrlisten-Risiko.
Kein Gilb für eine Marke, die sich über die Bewilligung hinwegsetzt, und keine Empfehlung für eine, die nur deshalb breiter wirkt.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet hat keine Schweizer Bewilligung und darf hier keine Sportwetten veranstalten. Die nicht etablierte Lizenz bleibt in der Schweiz wirkungslos.
Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht über die Auszahlung, mögliche DNS-Sperre.
Die Bewertung ist knapp, weil die Faktenlage es ist.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung
Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz ohne Etablierung gegenüber der Schweizer Bewilligung hat hier keine Wirkung.
Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht über die Auszahlung, Sperrlisten-Risiko.
Wer hier setzt, spielt ausserhalb des Systems, in dem er seine Ansprüche durchsetzen könnte.
Steuern auf Gewinne: die Freibeträge und die kantonale Falle
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund setzt den Freibetrag ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 an. Im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Ein typischer Spieler gewinnt weit darunter und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; sie lässt sich über die Steuererklärung zurückholen, indem der Gewinn deklariert wird.
Der Betrag, den ein Gelegenheitsspieler mit einer Sportwette gewinnt, liegt in der Regel in vierstelliger Höhe, und damit in einem Bereich, in dem die Schweizer Steuerfrage schlicht nicht auftritt. Der Schweizer Weg ist hier also billiger als der ausländische, und zwar aus einem Grund, der in keinem Bonusvergleich steht: Die Steuerfrage stellt sich bei ausländischen Anbietern sehr wohl. Deren Gewinne unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie erfassen – Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, muss also den Gewinn steuerlich erklären, und wer das nicht tut, riskiert ein Nachspiel.
Steuern sind im Übrigen nicht der einzige Posten, der von Kanton zu Kanten wandert. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze, aber die Freibeträge und die Praxis unterscheiden sich je nach Kanton. Für die eigene Situation führt nichts an der Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung vorbei.
Was die Wahl am Ende kostet
Das Schweizer Modell hat einen Preis, und das ist keine Klage, sondern eine Rechnung mit drei Posten.
Der erste Posten ist die Auswahl. Zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog, ein an den Wohnsitz gebundenes Konto. Wer in einem Kanton ausserhalb der beiden Vertragsgebiete wohnt, hat gar keinen Zugang. Wer Esport, Corner- oder Kartenmärkte sucht, findet sie nicht. Wer virtuelle Sportarten sucht, findet keine eingeordnete Antwort.
Der zweite Posten sind die Fristen und Regeln. Verlustlimiten vor der ersten Wette, 72 Stunden Sperre bei jeder Erhöhung, 26 Wochen, um einen Gewinn geltend zu machen, 10 Tage für die Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung, 3 % Kommission ab der dritten Auszahlung, 5 bis 10 Arbeitstage Unterweg für das Geld. Jeder einzelne dieser Punkte ist verteidigbar; in der Summe bestimmen sie, wie sich das Spielen anfühlt.
Der dritte Posten ist der wichtigste, und er wird am seltensten benannt: Was man für diese zwei Posten bekommt, ist ein durchsetzbarer Anspruch. Ein Konto, das auf einen Ausweis lautet. Eine Auszahlung, die nur auf ein Konto im eigenen Namen geht. Ein Sperrregister, das auch das Casino erfasst. Verlustlimiten, die das Gesetz vorschreibt und nicht die Kulanz des Anbieters. Und eine Aufsicht mit Tests, deren Ergebnis sich sogar gegen die eigenen Verkaufsstellen richtet.
Der ausländische Weg hat diesen dritten Posten nicht, gibt dafür beim ersten und zweiten nach: mehr Märkte, keine Limitenpflicht, keine Registrierungshürde, keine Sperre bei der Erhöhung, aber auch keine Frist, die man an eine Stelle durchsetzen könnte. Bei einem Anbieter mit gemeldeter Lizenz aus Tobique ist der Weg zur Durchsetzung eine Reise in eine fremde Rechtsordnung. Bei einem Anbieter mit nicht etablierter Lizenz gibt es nicht einmal eine solche Adresse.
Deshalb gibt es auf die Frage nach dem besten Schweizer Sportwetten-Anbieter keine Antwort, die für alle gilt. Für einen Spieler mit festem Monatsbudget und Wohnsitz im Vertragsgebiet ist die Sache klar, und sie heisst Swisslos oder Loterie Romande, je nach Kanton. Für einen Spieler, der ein breites Programm in exotischen Märkten sucht, ist sie es nicht, aber dann sollte er den Verzicht auf jeden Schweizer Anspruch ausdrücklich in die Rechnung schreiben. Beides zu haben – den breiten Katalog und den Schweizer Rechtsschutz – gibt es in diesem Markt nicht, und keine Bewilligung, kein Bonus und keine Quote ändert daran etwas.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Sind in der Schweiz nur zwei Anbieter für Sportwetten zugelassen?
Zugelassen sind allein Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Weitere bewilligte Veranstalter existieren nicht, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Welcher Veranstalter ist für meinen Kanton zuständig?
Für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie für den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ist Swisslos mit Sporttip zuständig. Für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ist es Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide öffnen Online-Konten nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.
Warum bekommt kein weiterer Anbieter eine Bewilligung?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die Begrenzung gehört zum Geldspielgesetz und verfolgt zwei Ziele: den Schutz der Spielenden und die Verwendung der Erträge für gemeinnützige Zwecke. Deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Adressen werden binnen Stunden ersetzt. Eine Schweizer Bewilligung bekommt eine Domain dadurch nicht, und Schweizer Rechtsschutz entsteht ebenso wenig.
Welche Limiten muss ich vor meiner ersten Wette setzen?
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie wird der Gewinn berechnet und was behält der Anbieter?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge steckt in der Quote: Bei einem Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt der Auszahlungsanteil bei 95 % und die Marge bei 5 %. Bei Kombinationen multipliziert sich diese Marge je Position.
Vergleich – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
