Gratiswette in der Schweiz – zwei bewilligte Veranstalter und ein Dutzend Grenzgänger

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Ordnung des Geldspielgesetzes und die Aufsichtslage der Gespa sowie die publizierten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.
Einblick in die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande.

Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette sucht, landet schnell bei Anbietern, deren Willkommensgeschenk in fünfstelliger Höhe lockt. Nur sind diese Anbieter hier nicht zugelassen. Zugelassen sind zwei Veranstalter, und die dürfen Gratisspielguthaben nicht einfach verteilen — sie brauchen dafür die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Was daraus folgt, ist kein Mangel, sondern die eigentliche Information dieser Seite: Die Auswahl ist klein, die Bedingungen sind eng, und die Frage ist nicht «welche Gratiswette ist am grössten», sondern «welche der wenigen Wege passt zu meinem Wohnsitz, meinem Budget und meinem Kopf».

Warum die Rechtslage das Gratiswettangebot der Schweiz so schmal macht

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt sie in Art. 3 lit. c und e, und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK — die schaut auf die Casinos. Wer die beiden Behörden verwechselt, verwechselt zwei getrennte Bewilligungsregime; ein Casinolimit ist kein Wettlimit.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Diese eine Zeile erklärt fast alles, was auf dieser Seite folgt. Sie erklärt, warum eine maltesische oder curaçaoische Erlaubnis hier nichts wert ist, und sie erklärt, warum die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben.

Diese zwei sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains — eine Negativliste, keine Auswahlliste. Wer auf der Suche nach einem «dritten Schweizer Anbieter» ist, sucht etwas, das nicht existiert, und landet früher oder später bei einem Anbieter ohne Bewilligung, ohne zu merken, dass er die Grenze schon überschritten hat.

Die beiden Veranstalter teilen sich das Land, statt sich zu konkurrieren. Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Zusammen sind das zwei Gebiete, die sich nicht überlappen, und das ist für den Leser die erste harte Weiche: Das Konto hängt am Wohnort, nicht am Geschmack.

Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Quote

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS), und in der Praxis den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Sporttip; wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Das ist keine Formalie, die man mit einer anderen Adresse umgeht — die Registrierung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adress-Datenbanken. Bei Swisslos braucht es dafür mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Für einen Haushalt heisst das: Ein Umzug von Lausanne nach Winterthur ist ein Anbieterwechsel, ob man will oder nicht. Für einen Grenzgänger heisst es: Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Staatsangehörigkeit. Und für einen Leser, der beide Angebote nebeneinanderlegen wollte, heisst es: Das kann er nicht, weil er nur eines davon überhaupt eröffnen darf. Ein Vergleich der beiden ist deshalb kein Einkaufsvergleich, sondern eine Beschreibung von zwei getrennten Märkten mit einer gemeinsamen Aufsicht.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist ebenfalls geschlossen geregelt: nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Die Gespa führt dazu eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf dieser Liste vergebens, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht — wer das Gegenteil behauptet, verwechselt die geschlossene Liste der Wettarten mit einer Live-Beschränkung. Cash-Out ist nicht reguliert; es ist reine Anbietersache und wird hier auch so beschrieben. Zu virtuellen Sportarten ist nichts etabliert, dazu steht hier nichts.

Verlustlimiten, Spielsperren und der Gratisanreiz, der nichts daran ändert

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist die Stelle, an der die meisten Leser zu schnell weiterlesen. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat — der Veranstalter muss Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS), aber welchen Wert man wählt, bestimmt man selbst. Von Gesetzes wegen wirkt eine Senkung sofort und eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht, und wer eine nennt, erfindet sie.

Die 72 Stunden sind mehr als eine Wartezeit. Sie sind der eingebaute Bremsweg zwischen einem schlechten Abend und der Entscheidung, die Limite hochzusetzen. Wer an einem Sonntag verliert und die Limite erhöhen will, kann am Montag nicht nachlegen, und das ist der Punkt der Regel, nicht ihr Nebeneffekt.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist der Grund, warum die Sperre mehr ist als ein Knopf: Wer sich unbefristet sperrt, sperrt sich nicht aus einem Produkt, sondern aus dem legalen Schweizer Markt — und wer danach bei einem Anbieter ohne Bewilligung weiterspielt, spielt an einem Ort, der an dieses Register gar nicht angeschlossen ist.

Ein Spielpausen-Angebot von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die härteste Zeile im ganzen Spielerschutzrecht, und sie ist bewusst hart: Wer gesperrt ist und trotzdem setzt, verliert den Einsatz und bekommt nichts, wenn die Wette aufgeht.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Testkauf ging durch. Wer die Schweizer Verkaufsstellen deshalb als strengen Schutzwall darstellt, hat die Zahl nicht gelesen. Am Bildschirm hilft Art. 72 BGS mit einem Zutrittsverbot für Minderjährige, an der Theke offenbar deutlich weniger.

Ein Gratisanreiz darf daran nichts ändern. Die Limiten, Pausen und Sperren bleiben in Kraft, wenn ein Spielguthaben auf dem Konto liegt — sie hängen nicht am Einsatz, sondern am Konto. Wer wegen einer Aktion einzahlt, die er sonst nicht genutzt hätte, hat die Aktion nicht gewonnen, sondern das Budget erhöht.

Wo die Verantwortung bei einem Anbieter ohne Bewilligung endet

Ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung ist an das Schweizer Sperrregister nicht angeschlossen. Wer dort spielt, kann sich nicht darauf verlassen, dass eine Spielsperre beim Schweizer Veranstalter auf ihn dort wirkt. Ebenso wenig gibt es einen Schweizer Rechtsweg gegen einen ausländischen Anbieter, und die Gespa kann seine Domains auf die Sperrliste setzen, die Swiss-Telecom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt dazu Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Der Anbieter selbst wird nicht bestraft, der Spielende auch nicht. Das klingt milder, als es ist: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrollen. Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, hat deshalb keinen zweiten Boden unter den Füssen, wenn unten etwas schiefgeht.

Gratiswette, Freiwette, Gratisspielguthaben — dieselbe Sache, drei Etiketten

Der Markt sagt Gratiswette, in den Bedingungen steht Freiwette, und im Gesetz heisst es Gratisspielguthaben. Gemeint ist jedes Mal ein Guthaben, das nicht aus einer eigenen Einzahlung stammt. Der entscheidende Unterschied zur normalen Wette liegt nicht im Preis und nicht im Markt, sondern in der Auszahlung: Bei einer Freiwette fliesst nur der Gewinn zurück, nicht der Einsatz. Wer CHF 10 Freiwette auf Quote 2.00 setzt und trifft, bekommt nicht CHF 20, sondern CHF 10.

Das ist keine Schweizer Eigenheit und keine versteckte Gemeinheit, sondern die übliche Konstruktion. Sie wird nur selten so ausgesprochen, und deshalb steht sie hier in der ersten Zeile. Der Buchhalter im Kopf des Lesers soll sie einmal durchgerechnet haben, bevor er sich über die Höhe einer Aktion freut.

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Freiwette wird derselbe Rechenweg genommen, nur ohne den Einsatz zurück. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Werbeseite anders.

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das steht in den Bedingungen beider Veranstalter, und es ist die Grenze, an der aus einem «Guthaben» ein Gutschein wird. Auszahlbar ist nur Geld, das den Weg durch eine Wette zu einem Gewinn genommen hat.

Rechtsgrundlage: die vorgängige Zustimmung der Gespa

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Zwei Zahlen, die zusammen mehr sagen als jede Werbebroschüre: Die Aufsicht erlaubt Gratisangebote nicht nach Belieben, sie erlaubt sie im Einzelfall. Und wer die Zahl der erteilten Zustimmungen liest, versteht sofort, warum das Schweizer Angebot schmal ist. Es ist nicht schmal, weil niemand eine Gratiswette anbieten möchte. Es ist schmal, weil jede einzelne vorher durch ein Bewilligungsverfahren muss.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Diese Zustimmungspflicht wirkt doppelt. Sie begrenzt die Zahl der Aktionen, und sie macht jede einzelne Aktion nachschaubar. Eine Aktion, für die eine Zustimmung nötig war, hat Bedingungen, die jemand geprüft hat. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diesen Schritt nicht: dort entscheidet die Marketingabteilung, was das Willkommensgeschenk kostet, und niemand prüft den Text dazu.

Was eine Aktion wirklich wert ist — die Rechnung

Nehmen wir die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Der Gewinn des Lesers an dieser Stelle, wenn er die 30 Tage ernst nimmt: Eine Spielguthaben-Aktion mit Verfallsfrist setzt ihn unter Zeitdruck, und Zeitdruck ist die eine Zutat, die ein Verlustlimit von innen aushöhlt. Ein Gratisguthaben, das in 30 Tagen weg ist, wird selten zu einem ruhigen, durchdachten Einsatz.

Was dieses Guthaben an Wert trägt, lässt sich abschätzen — als Band, nicht als eine Zahl, und unter klaren Annahmen. Der Einsatz der Freiwette wird bei einem Treffer nicht zurückgezahlt; von der Auszahlung bleibt also nur der Gewinnteil. Setzt man das Guthaben als Einsatz in einem Zwei-Weg-Markt zu je 1.90, so zahlt jeder der beiden Ausgänge bei einer Quote von 1.90 einen Quotenschlüssel von rund 95 % zurück — 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90 ergibt knapp 0,95, der Rest ist die Marge des Veranstalters. Auf ein Guthaben von CHF 10 gerechnet liegt der durchschnittlich zu erwartende Wert damit ungefähr zwischen CHF 4.20 und CHF 4.70, je nachdem, wie die Marge im konkreten Markt ausfällt; die Bedingung dieser Schätzung ist, dass ausschliesslich das Guthaben gesetzt und der volle Betrag in einem einzigen Markt platziert wird. Das ist ein Durchschnitt über viele Wetten und keine Zusage für eine einzelne. Wer die CHF 10 lieber als CHF 10 in Erinnerung behält, hat die bessere Zahl.

Dieselbe Rechnung macht den Sporttip-Kombiboost verständlich: Ein Bonus auf den Nettogewinn zahlt ebenfalls nichts zurück und multipliziert nur, was die Wette ohnehin schon einbringt — nur unter Bedingungen.

Kombiboost, Quotenboost, Profitboost: die Bedingungen entscheiden

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffelung ist psychologisch gut gebaut, und genau das ist ihr Zweck. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind ein moderater Zusatz; fünfzehn sind etwas völlig anderes. Bei fünfzehn Legs hat der Verbund eine Gesamtquote, die jede normale Kombiwette in den Bereich des Unwahrscheinlichen hebt. Der Leser sieht die 100 % und übersieht den Nenner: Es sind 100 % Bonus auf einen Gewinn, der mit fünfzehn richtigen Voraussagen steht oder fällt. Die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage ist dabei die stille zweite Grenze — sie schliesst die kurzen, sicheren Favoriten aus, aus denen man sonst eine Kombination baut, um das Eintrittsgeld zu senken.

Voraussagen mit Quote ≥ 1.50 Bonus auf den Nettogewinn
4 5 %
7 20 %
10 40 %
15 100 %

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Punkt verdient einen eigenen Satz, weil er eine Falle beschreibt, die man erst merkt, wenn es zu spät ist. Wer eine geboostete Wette live sieht und sich zum Cash-Out entschliesst, tauscht den Boost gegen die vorzeitige Auszahlung — und Cash-Out ist bei Sporttip ohnehin tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung. Zweimal verloren, einmal geklickt.

Cash-Out ist kein Bonus, sondern ein Preis

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Wer Cash-Out als Service liest, liest es falsch. Es ist ein zweiter Markt, den der Veranstalter nach seinen eigenen Bedingungen stellt, mit einem Preis, den er bestimmt, und ohne Zusage, dass es ihn für die Wette überhaupt gibt. Der Abstand zwischen Cash-Out-Wert und möglichem Gewinn ist die Gebühr für die Bequemlichkeit, und sie ist nirgends ausgewiesen. Wer sie sehen will, rechnet einmal den Cash-Out-Betrag gegen den möglichen Gewinn und schaut, was dazwischen liegt.

Zehn Namen im Vergleich — und die Frage, was man hier überhaupt vergleicht

Ein Vergleich von Buchmachern ist in der Schweiz ein Vergleich von zwei Kategorien, die man nicht in eine Tabelle mit einer Rangfolge werfen kann. Die eine Kategorie hat eine Schweizer Bewilligung, die andere nicht. Was dazwischen liegt, ist kein Qualitätsunterschied, sondern ein Rechtsstatus, und der entscheidet, welche Rechte ein Leser hat, wenn etwas schiefgeht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. berichtete Erlaubnis
Swisslos Sporttip Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Erlaubnis nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
WirWetten Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Erlaubnis nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
BetFury Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Erlaubnis nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Roobet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Erlaubnis nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Erlaubnis nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Funbet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Erlaubnis nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Rainbet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Erlaubnis nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Erlaubnis nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte zur berichteten Erlaubnis trägt bei acht Zeilen denselben Satz. Das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis: Eine ausländische Bewilligung — curaçaoisch, maltesisch, deutsch oder aus irgendeinem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie verwandelt den Anbieter nicht in einen bewilligten, und sie verschafft dem Spielenden keinen Schweizer Rechtsweg. Wer eine solche Erlaubnis als Qualitätsmerkmal liest, liest an der Schweizer Rechtslage vorbei.

Die beiden Bewilligungszeilen sind deshalb keine zwei Punkte in einer Rangliste, sondern die Grenze, unterhalb derer die übrigen acht Zeilen stehen. Das ist der eine Punkt, an dem diese Seite eine Position bezieht und nicht abwägt: Nur die zwei Schweizer Zeilen kommen mit dem verbundenen Schutz. Eine ausländische Domain kann auf die Sperrliste kommen; ein Schweizer Veranstalter kann das nicht. Und im umgekehrten Fall gilt dasselbe — wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist an das Schweizer Sperrregister nicht angeschlossen, und die Spielsperre, die er zu Hause gesetzt hat, wirkt dort nicht.

Fair bleibt festzuhalten: Die Schweizer Seite liefert diesen Schutz nicht gratis. Sie liefert dafür eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzbindung, ein Bewilligungsverfahren für jede Gratisaktion — und zwei Anbieter. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, bekommt mehr Märkte und mehr Aktionstypen. Was er nicht bekommt, ist ein Schweizer Anlaufpunkt, wenn es Streit gibt. Auch das ist eine Wahl, und sie ist eine schlechtere als die bewilligte, nicht eine gleichwertige.

Was die Höhe einer Gratiswette über ihren Wert sagt — wenig

Die Cluster der Suchanfragen drehen sich alle um die Zahl: gratiswette bei Registrierung, zehn Franken gratiswette ohne Einzahlung, Gratiswette ohne Einzahlung, Gratiswette für Bestandskunden. Verständlich, und trotzdem der falsche erste Blick. Verglichen werden sollten Bewilligung, Mindestquote, Verfallsfrist und Auszahlungsregeln einer Aktion — die Höhe der Gratiswette allein sagt wenig über ihren tatsächlichen Wert.

Der Grund ist die Auszahlungsregel. Eine Freiwette ohne Einsatzrückzahlung ist weniger wert als ihr Nennbetrag, und dieser Wert fällt mit der Quote. Bei Quote 2.00 ist es grob die Hälfte des Nennbetrags; bei Quote 1.50 deutlich weniger, bei Quote 5.00 deutlich mehr. Zwei Angebote über je CHF 10 können deshalb einen spürbar unterschiedlichen Wert haben, obwohl dieselbe Zahl auf dem Banner steht. Was auf dem Banner steht, ist der Nennbetrag. Was ankommt, ist der Nennbetrag multipliziert mit dem Gewinnanteil — und der hängt an der Mindestquote, die in den Teilnahmebedingungen steht.

Die zweite Grösse ist die Frist. Ein Guthaben, das 30 Tage gilt, und ein Guthaben, das bis zum Ende des Spieltags gilt, sind nicht dasselbe Angebot, auch wenn beide «CHF 10» heissen. Die dritte ist der Ausschluss: Ein Bonus auf den Nettogewinn setzt voraus, dass überhaupt ein Gewinn entsteht, und verzinst nur diesen. Wer die Verfallsfrist und die Mindestquote kennt, kennt den Wert eines Angebots besser als der, der den Nennbetrag kennt.

Die zwei bewilligten Wege: Sporttip und Jouez Sport

Ein Leser, dessen Wohnort im Swisslos-Vertragsgebiet liegt, kommt an Sporttip. Ein Leser in der Westschweiz kommt an Jouez Sport. Eine Wahl zwischen beiden hat niemand, und trotzdem lohnt die Betrachtung, weil die Angebote an unterschiedlichen Stellen ansetzen.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Dieser Rhythmus passt zu einem Leser, der selten auszahlt und sein Spielguthaben in der Regel stehen lässt. Für ihn bleibt die Auszahlung kostenlos, und die dritte Auszahlung innerhalb eines Jahres ist selten. Wer aber nach jedem grösseren Gewinn das Konto leerräumt, zahlt ab der dritten Überweisung 3 % — und 3 % einer Auszahlung sind mehr als die Marge der meisten Wetten, die er gesetzt hat.

Bei Sporttip kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die CHF 20 Mindestbetrag sind ein Detail mit Folgen: Eine Freiaktion, die man mit einer Einzahlung auslösen möchte, beginnt nicht bei CHF 5, sondern bei CHF 20. Zusammen mit der Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und der Wallet-Schwelle von CHF 9’999 ergibt das ein Konto, das für ein typisches Spielbudget bequem ist und für ein grosses ebenfalls, aber mit klarer Wand. Bemerkenswert ist die Zahl CHF 9’999: Sie liegt einen Franken unter der Grenze, bei der nach ESE-Gesichtspunkten eine Identifizierung fällig würde; die Schwelle ist also nicht willkürlich gewählt.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die CHF 1’000 pro Einzelwette sind der Punkt, an dem manche Leser zum ersten Mal stutzen. Wer 5’000 Franken auf ein Spiel setzen möchte, kann es bei Sporttip in einer Wette nicht. Für ein Gratiswettenpublikum irrelevant, für ein reisendes Publikum mit Appetit eine harte Wand. Und der Satz, dass Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann, ist die zweite Wand hinter der ersten: Was heute gilt, kann morgen anders sein, und niemand muss es begründen.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 erlaubt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die beiden Schwellen liegen bei jeweils CHF 10’000, also einen Franken über der Swisslos-Wallet-Grenze. Wer in der Westschweiz wohnt, merkt das nicht; wer die beiden Dezimalstellen nebeneinanderlegt, merkt es sofort. Praktisch wichtiger ist die Auszahlungsgrenze von CHF 1’000: Darunter läuft alles ins Wallet, darüber auf das eigene Konto. Das ist kein Nachteil, aber es bedeutet, dass ein Gewinn über CHF 1’000 nicht sofort verfügbar ist, sondern den Weg über die IBAN nimmt — und auf dem Weg dorthin prüft sich die Zahlungsverbindung von selbst.

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die Drei-Tage-Angabe setzt einen Massstab, an dem sich die Werbung «sofort auszahlen» messen lassen muss. Drei Arbeitstage sind nicht langsam, aber sie sind auch nicht «sofort», und wer eine Auszahlung einplant, plant drei Arbeitstage ein. Gewinne und Guthaben werden ohnehin nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Was das steuerlich bedeutet

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; die kantonale Schranke ist je nach Kanton anders, und hier steht bewusst keine einzelne Zahl dafür. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen normalen Spielenden heisst das: kein Steuerabzug, kein Formular, nichts. Die Schwelle liegt so hoch, dass sie im Wettschein-Leben kaum je berührt wird. Wer sie berührt, hat ein anderes Gespräch zu führen, und dieses Gespräch führt man mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung, nicht mit einem Buchmacher.

Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt kein Verrechnungssteuerabzug an. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis des Thurgaus Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Schweizer Anbieter gewinnt damit einen Punkt, der in keiner Werbung steht: Der Freibetrag ist auf seiner Seite. Eine Steuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht — wer eine nennt, erfindet sie.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage: zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen, dann die ausländischen Anbieter, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten und hier als Referenz beschrieben werden, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Die Bewertung erfolgt über dieselben Kriterien, aber ohne Vermischung der Gruppen.

Swisslos Sporttip — der bewilligte Weg mit klarer Limite

Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die die interkantonale Regelung für Sportwetten zulässt. Das Produkt heisst Sporttip, die Bewilligung umfasst Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa. Der Sitz der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft ist Basel. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die deutschsprachigen Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die bewilligte Stellung ist der eine Vorteil, der sich nicht wegdiskutieren lässt, und sie ist mit dem Registrierungsverfahren verbunden: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einzige Registrierung pro Person, Daten aus dem hochgeladenen Ausweis, geprüft gegen Adress-Datenbanken. Der Aufwand ist Teil des Produkts.

Sporttip-Wetten stehen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei abgesagten Ereignissen gilt: Wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das klingt technisch und ist es auch, aber es beschreibt einen realen Streitpunkt: Wer während einer Unterbrechung schnell noch setzt, kann auf Quote 1.00 landen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 26 Wochen sind grosszügig, die 10 Tage für eine Einsprache sind es nicht. Wer eine strittige Auszahlung hat, hat zehn Tage und braucht einen eingeschriebenen Brief — eine Frist, die man kennt oder verliert.

Swisslos nimmt damit eine sehr spezifische Rolle ein: der Anbieter mit dem vollständigen Schweizer Schutz und der engsten Kette von Fristen, Limiten und Auswertungsdetails. Die Regeldichte ist die Kehrseite des Schutzes, und für einen Leser, der einmal im Monat eine Wette auf die National League setzt und wetten will, ohne Reglemente zu lesen, ist sie spürbar. Er zahlt mit Aufmerksamkeit.

Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweizer Variante derselben Bewilligung

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter, den das interkantonale Recht zulässt, und die Bewilligungslage ist dieselbe: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa. Das Produkt heisst Jouez Sport. Veranstalter ist die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Dazu kommen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Zahl der Verkaufsstellen ist mehr als eine Fussnote: In der Westschweiz ist der physische Vertrieb eine eigene Grösse, und die Testkäufe der Gespa haben gezeigt, dass genau dieser Kanal bei Minderjährigen am schwächsten abschneidet. Der Verkauf am Schalter ist also kein Ersatz für das Online-Konto, sondern ein anderer Weg mit anderem Risikoniveau.

Die bereits erwähnte Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» fand im Winter 2026 statt. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Bemerkenswert ist weniger der Betrag als der Vertriebsweg. Das Guthaben wurde im Stadion verteilt, nicht online beworben, und das dürfte kein Zufall sein: Eine Aktion, die an 7 Tagen und in einer begrenzten Stückzahl von 7’000 läuft, ist eine Aktion mit Deckel. Das passt zu einer Aufsicht, die Gratisguthaben im Einzelfall zustimmt, und es passt zu einem Veranstalter, der seine Promotion an ein konkretes Ereignis bindet. Wer die National League ohnehin besucht, hatte eine kleine Chance auf CHF 10; wer nur wegen der Aktion ins Stadion gegangen wäre, hat mehr ausgegeben als er bekommen hat. Zum Wert der Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette gilt dieselbe Regel wie überall in der Schweiz: Der Einsatz fliesst bei einem Treffer nicht zurück.

Ein weiteres Detail aus dem Regelwerk: Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Für einen Westschweizer mit normalem Budget ist das eine bequeme Struktur. Für einen Kunden, der grosse Beträge hin und her schiebt, ist es eine Struktur mit zwei Deckeln.

Die Rolle im Vergleich ist klar umrissen: dieselbe Bewilligung wie Swisslos, ein anderes Vertriebsnetz, dieselben Schwellen bei Einzahlung und Guthaben, und eine Aktion, die man verpasst haben kann, ohne es zu merken. Wer in den sechs Kantonen wohnt, hat hier seinen bewilligten Zugang — nicht als Wahl, sondern als Zuordnung.

Betwinner — ohne Schweizer Bewilligung, mit dem Schweizer Sperrregister im Rücken

Betwinner arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine berichtete ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Der Anbieter ist an das Schweizer Sperrregister nicht angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Swiss-Telecom-Anbieter per DNS blockieren.

Damit stehen alle wesentlichen Punkte fest, und der Rest ist Konsequenz. Wer dort ein Konto führt, hat bei einem Streit keinen Schweizer Anlaufpunkt. Eine Spielsperre, die er beim bewilligten Veranstalter gesetzt hat, wirkt dort nicht. Die beworbenen Bedingungen sind die eigenen, und welche Limiten, Auszahlungszeiten und Bonusregeln gelten, steht in den Bedingungen des Anbieters — sie sind vor einer Einzahlung zu lesen, nicht danach.

Die Bewertung fällt entsprechend aus: Für einen Leser, der Wert auf Rückgriffsmöglichkeiten legt, ist der Anbieter die falsche Adresse, unabhängig davon, wie grosszügig die Willkommensangebote aussehen. Der ausländische Markt an sich ist eine andere Welt mit anderem Repertoire — aber wenn man in dieser Welt spielt, sollte man das wissen, und nicht glauben, die Schweizer Aufsicht stehe hinter einem.

WirWetten — ohne Schweizer Bewilligung, eigene Regeln

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle.

Wer das Konto dort führt, sollte die Regeln des Anbieters als das lesen, was sie sind: seine eigenen. Es gibt keine Schweizer Stelle, die sie prüft, und keine Schweizer Stelle, bei der man sie beanstanden könnte. Der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt, der Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann auf der Sperrliste landen. Für einen Leser heisst das: Der Anbieter steht ausserhalb des Rahmens, in dem diese Seite Schutz beschreiben kann. Mehr als das lässt sich aus den Angaben zum Anbieter nicht sagen, und mehr wird hier nicht behauptet.

BetFury — ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung

BetFury ist in der Schweiz nicht bewilligt. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei jedem ausländischen Anbieter dieser Liste: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, eine berichtete ausländische Erlaubnis hat keine Wirkung, und eine Schweizer Aufsicht besteht nicht.

Für den Leser bedeutet das konkret, dass die Risiken nicht bei der Wette liegen, sondern daneben: kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister, und domänenseitige Blockaden sind möglich. Was der Anbieter an Bedingungen stellt, stammt von ihm selbst und ist in seinen eigenen Unterlagen nachzulesen. Der ehrliche Schluss aus den verfügbaren Angaben ist der, dass hier eine Reihe von Schutzmechanismen fehlt, die auf der bewilligten Seite selbstverständlich sind.

Roobet — ohne Schweizer Bewilligung, im Vergleich chancenlos auf der Rechtsschiene

Roobet tritt ohne Schweizer Bewilligung an. Die interkantonale Ordnung lässt für Sportwetten nur zwei Veranstalter zu; alles andere steht ohne hiesige Erlaubnis da, und die berichtete ausländische Erlaubnis ändert daran nach Art. 4 BGS nichts. Die Folgen sind die immer gleichen: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme der Domains in die Sperrliste.

Wer hier spielt, spielt nach den Regeln des Anbieters, und die Schweizer Aufsicht hat dazu nichts zu sagen, weil sie dafür nicht zuständig ist. Das ist keine Wertung der Produktqualität, sondern eine Aussage über die Rechtsstellung des Spielenden — und die ist in dieser Gruppe überall dieselbe.

1xBet — ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rückgriff

1xBet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Veranstaltung von Sportwetten braucht in der Schweiz eine Bewilligung, und nur zwei Veranstalter haben sie. Der Anbieter ist an das Sperrregister nicht angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Sperrliste kann seine Domains erfassen.

Damit ist die Bewertung dieselbe wie bei den übrigen acht: kein Schweizer Schutz, eigene Bedingungen, eigene Durchsetzung. Für einen Leser, der eine Gratiswette sucht und dabei vergleicht, ist der wichtigste Punkt, dass ein grosses Willkommensangebot und ein fehlender Rechtsweg zwei Seiten derselben Sache sein können.

Funbet — ohne Schweizer Bewilligung, eigene Bedingungen

Funbet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Der Rahmen ist bekannt: Sportwetten sind ein Grossspiel, die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier veranstalten. Eine berichtete ausländische Erlaubnis hat keine Wirkung in der Schweiz.

Für einen Spielenden heisst das, dass alles, was über Einsätze, Auszahlungen, Bonusbedingungen und Sperren gilt, aus den Bedingungen des Anbieters stammt und nirgends gegengeprüft ist. Die Schweizer Aufsicht kann den Anbieter nicht anweisen, und der Spielende hat keine hiesige Stelle, an die er sich wenden könnte. Das ist der ganze Befund, und er ist ausreichend.

Rainbet — ohne Schweizer Bewilligung, eigene Regeln

Rainbet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und dieser gehört nicht dazu; seine berichtete Erlaubnis aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Anschluss an das Sperrregister: nein. Schweizer Rechtsweg: nein. Sperrliste: möglich.

Wer über einen Anbieter dieser Gruppe nachdenkt, sollte die fehlenden Schutzmechanismen als das einordnen, was sie sind — nicht als Formalien, sondern als das, was im Streitfall zählt. Die Bedingungen des Anbieters sind dann die einzige Grundlage, und wer sie nicht liest, liest gar nichts.

22Bet — ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Ausgangslage

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spielende heisst das: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Bedingungen, und die Möglichkeit, dass die Domains auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.

Die verfügbaren Angaben zum Anbieter enden in rechtlicher Hinsicht hier. Das ist die wichtigste Information über ihn, und sie ist zugleich die einzige, die für die Entscheidung eines Lesers wirklich ins Gewicht fällt: Was fehlt, ist nicht ein Feature, sondern der Rahmen, in dem ein Feature überhaupt durchsetzbar wäre.

Was von einer Gratiswette übrig bleibt — und welche Wahl dazu passt

Zieht man die Linien zusammen, ergibt sich ein Bild, das sich von dem unterscheidet, das die Werbung zeichnet. In der Schweiz gibt es keine Kaskade von Gratiswetten in beliebiger Höhe. Es gibt zwei bewilligte Veranstalter, jedes Gratisangebot braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa — 2025 waren es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — und jede Freiwette zahlt bei einem Treffer nur den Gewinn zurück, nicht den Einsatz. Der Aktionstag mit den CHF 10 in den Stadien ist das anschauliche Beispiel: greifbar, begrenzt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Aus dieser Struktur folgt für einen Leser mit begrenztem Budget die vernünftige Erwartung: Ein Gratisguthaben ist ein Rabatt auf die erste Erfahrung, kein Einkommen. Wer es als Einkommen liest, hat die Auszahlungsregel falsch gelesen. Und weil das Guthaben nicht auszahlbar ist, bleibt von ihm nur, was aus der Wette herauswächst — alles andere ist eine Zahl auf dem Bildschirm, die in 30 Tagen verschwindet.

Der Vergleich der zehn Namen auf dieser Seite hat einen klaren Ausgang, und er ist nicht knapp. Zwei Zeilen der Tabelle tragen eine Schweizer Bewilligung, acht nicht, und das ist keine Frage von Geschmack. Wer in einem Streit eine Adresse braucht, einen Anschluss an das Sperrregister und eine Aufsicht, die die Bedingungen prüft, findet das nur auf der bewilligten Seite. Wer mehr Märkte und auffälligere Aktionen sucht, findet sie auf der anderen — und trägt das Risiko selbst, bis hin zu möglichen Einziehungen in Verfahren gegen den Anbieter.

Wer die Wahl trifft, sollte sie bewusst treffen und nicht als Versehen. Das gilt besonders für die Spielsperre. Wer unbefristet sperrt, sperrt sich aus dem legalen Schweizer Markt; wer danach bei einem Anbieter ohne Bewilligung anfängt, ist an das Register, das ihn schützt, nicht mehr angeschlossen — und das ist der Moment, in dem der Schutzmechanismus, den er selbst aktiviert hat, wirkungslos wird. Diese Adresse muss sitzen, bevor man sie zieht.

Bleibt die Steuer, weil sie an dieser Stelle die praktische Antwort auf die ganze Gratiswettenfrage ist. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei — der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale weicht je nach Kanton ab. Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückholbar über die Steuererklärung. Winnings aus ausländischen Grossspielen kennen keinen Verrechnungssteuerabzug, dafür behandelt die kantonale Praxis des Thurgaus sie als vollständig steuerbares Einkommen. Ein normaler Spielender liegt unter beiden Schwellen und zahlt nichts. Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Und dann ist da noch die Sache mit dem Anspruch auf Auszahlung. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer meint, er könne sich sperren und trotzdem einmal «nur zum Spass» setzen, hat die Regelung falsch verstanden: Er bekommt den Gewinn nicht. Ein Gratisanreiz darf nicht dazu führen, dass mehr riskiert wird als geplant — und das ist nicht als Ermahnung gemeint, sondern als Beschreibung, wie die Regeln gebaut sind. Die Limiten für 1, 7 und 30 Tage sind da, bevor der erste Wettschein geschrieben wird. Sie liegen immer noch dort, wenn die Aktion läuft.

Häufige Fragen zur Gratiswette in der Schweiz

Was ist eine Gratiswette, und fliesst der Einsatz bei einem Gewinn mit?

Es ist ein Guthaben, das nicht aus einer eigenen Einzahlung stammt — im Gesetz heisst es Gratisspielguthaben. Wesentlich ist die Auszahlung: Nur der Gewinn fliesst zurück, nicht der Einsatz. CHF 10 Freiwette auf Quote 2.00 bringen bei einem Treffer also CHF 10, nicht CHF 20. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei den bewilligten Veranstaltern nicht auszahlbar.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Stadionaktion?

Ja, aber selten und in engen Grenzen — Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande bot CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Warum braucht eine Gratiswette in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?

Weil Art. 75 Abs. 2 BGS Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Regel begrenzt die Zahl der Aktionen, macht jede einzelne aber auch nachprüfbar: Für eine bewilligte Aktion gelten Bedingungen, die eine Behörde gesehen hat.

Wie unterscheidet sich der Gewinn einer Freiwette von dem einer normalen Wette?

Bei einer normalen Wette kommt zum Gewinn der Einsatz zurück: Einsatz mal Quote, also CHF 10 auf Quote 2.00 ergeben CHF 20. Bei einer Freiwette bleibt der Einsatz beim Veranstalter, ausgezahlt wird nur der Gewinnteil — CHF 10. Bei Kombinationen wird der Einsatz mit der Gesamtquote multipliziert; der Gewinn wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet.

Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter, und wie wirkt die Sperrliste?

Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); solche Anbieter sind an das Sperrregister nicht angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, die Swiss-Telecom-Anbieter per DNS blockieren — Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»