Online Curling Wetten Schweiz 2026 — Bewilligung, Limiten und die Marge im Granitstein

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Curling ist in der Schweiz kein Nischensport, sondern Volksbesitz — und genau deshalb überrascht, wie wenig davon im Wettprogramm übrig bleibt. Wer hierzulande auf einen Draw, ein End oder ein ganzes Turnier setzen will, landet bei zwei Adressen und sonst nirgends. Nicht, weil die Nachfrage fehlt, sondern weil das Geldspielgesetz die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt und daneben keine dritte Bewilligung kennt.

Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Stand 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Spielregeln der beiden Veranstalter.

Wer in der Schweiz überhaupt Curling-Wetten anbieten darf

Sportwetten sind hierzulande ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) regelt sie, und die Aufsicht führt die Gespa — die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, seit 1.1.2021 in Kraft. Nicht die ESBK. Wer sein Geld in einem Online-Casino verliert, hat mit der ESBK zu tun; wer eine Sportwette platziert, mit der Gespa. Die beiden Aufsichten sind nicht austauschbar, und eine Beschwerde geht an die jeweils richtige Stelle.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile — eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS) — und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Man kann sich das wie ein Lokal vorstellen, das nur im eigenen Kanton ausschenken darf: die Konzession endet an der Grenze, und sie sagt nichts darüber, ob ein Anbieter im Ausland etwas darf oder nicht.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Es sind genau diese:

Das ist die ganze Liste. Es gibt keine weiteren bewilligten Wettanbieter in der Schweiz, und die Gespa führt folgerichtig auch keine Positivliste weiterer Buchmacher — sie publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer im Netz auf ein zehntes «Schweizer» Wettportal stösst, hat keinen zehnten Veranstalter gefunden, sondern eine Übersetzung derselben Domain.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, ein Wohnsitzkriterium

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH geführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das sind Zahlen aus dem eigenen Haus, und sie zeigen, was die Romandie an physischer Präsenz aufbietet: ein Netz, das kein Onlineportal nachbaut.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS). In der Praxis heisst das: Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Zürcher kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, eine Genferin kein Sporttip-Konto. Das ist kein Versehen, sondern die Struktur des Konkordats — und für einen Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland bedeutet es, dass beide Wege verschlossen bleiben, obwohl er vielleicht jeden Sonntag an der Bande steht.

Was eine fehlende Bewilligung konkret bedeutet

Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Das trifft den Anbieter, nicht die Spielenden. Der Bund hält fest, dass die Person, die setzt, nicht bestraft wird. Diese Schonung ist allerdings kein Schutz: in Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Auf dem Papier steht dann eine Erlaubnis; hier hat sie so viel Kraft wie ein Parkausweis aus einem anderen Land.

Dazu kommen drei Lücken, die man nicht wegdiskutieren kann. Ausländische Anbieter hängen nicht am Schweizer Sperrregister. Wer sich dort sperren lässt, ist nirgends erfasst. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen einen ausländischen Veranstalter, und es gibt keine Fairplay-Kontrolle nach Schweizer Massstab. Schliesslich kann die Gespa die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie dann per DNS (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping, das die Gespa selbst benennt und in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home nennt, während sie bet365 als auf der Liste stehend aufführt.

Die ehrliche Einordnung, ohne Marketing: der bewilligte Weg bringt vollen Schweizer Schutz — Sperradressen, Rechtsweg, Kontrolle —, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzkriterium und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bringt ein breiteres Programm und keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle, kein Sperrregister. Wer schreibt, einer der beiden Wege sei «der sichere», verkauft etwas.

Selbst gesetzte Limiten, bevor der erste Einsatz steht

Die Reihenfolge im Schweizer System ist ungewöhnlich, wenn man sie mit dem Ausland vergleicht: nicht der Staat setzt die Obergrenzen, sondern die Spielenden selbst. Der Veranstalter ist bloss verpflichtet, Maximalwerte zu verlangen — für Tages-, Wochen- oder Monatswerte bei Einsätzen oder Verlusten (Art. 87 VGS). Die Festlegung aber liegt bei der Person.

Bei Swisslos heisst das konkret: vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

An diesen 72 Stunden hängt mehr, als die Zahl verrät. Der Gesetzgeber sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Man darf das reichlich finden. Man darf es aber auch als das Gegenteil eines Werbetricks lesen: der Anbieter verlangsamt genau den Schritt, der einem impulsiven Abend dient.

Das Mechanismus-Beispiel für die eigene Planung: Wer sich für einen Curling-Abend CHF 100 setzt und die Limite auf diesen Betrag senkt, kann sie für den Rest des Tages nicht mehr hochziehen. Der Entscheid fällt kalt, am Küchentisch, nicht an der Bar neben dem Wettschein.

Spielsperre, Sperrregister und Pausen

Wer bei Swisslos nicht nur eine Pause, sondern eine Sperre will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Innerhalb der Frist lässt sie sich nicht aufheben. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen — und dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Sperre nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen ebenso wie den eigenen Entschluss; wer freiwillig gesperrt ist, kann die Aufhebung frühestens nach drei Monaten verlangen (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Der harte Teil dieser Bestimmung: sie nimmt dem Gesperrten auch das, was er gewonnen hat. Das ist keine Härte aus Bosheit, sondern der Preis dafür, dass die Sperre überhaupt etwas blockiert.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen geprüft, ob das eingehalten wird: in 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Schalter für streng hält, hat diese Zahl nicht gelesen. Die gesetzliche Regel — Art. 72 BGS verbietet den Online-Zugang für Minderjährige — bleibt davon unberührt und ist strikt; für den Schalter gilt, dass sie es nicht durchgehend ist.

Ein Konto, ein Name, kein Bargeld

Art. 47–52 VGS verlangt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität. Bei Swisslos bedeutet das mindestens 18 Jahre, dazu Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Die Auszahlung geht nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wenn ein Portal damit wirbt, dass eine Auszahlung völlig ohne Namen auskommt, beschreibt es einen Markt, den es hier gar nicht gibt.

Dasselbe Prinzip trifft die Einzahlung. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; möglich sind höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart für das Swisslos-Spielkonto zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auf der Auszahlungsseite zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; alles darüber geht bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Überweisungsgebühren, die erst ab der dritten Auszahlung greifen, sind eine Zumutung für alle, die ständig kleine Beträge abziehen — und für alle, die ihr Guthaben bis zum Saisonende stehen lassen, praktisch bedeutungslos. Wer seine Spielkasse regelmässig leerräumt, plant die Gebühr ein oder sammelt.

Curling auf dem Programm: von der Europameisterschaft bis Olympia

Die Schweiz ist eine Curling-Nation ersten Ranges, und die Curling-Saison folgt einem Muster, das man kennen muss, um den richtigen Moment für eine Wette zu erwischen. Sie läuft über den Winter und überlappt mit den anderen Wintersportarten, was für das Wettangebot mehr bedeutet, als man denkt: Curling konkurriert im Programm um Platz mit Skispringen, Biathlon und den langen Eishockeyspielen. Wer im November auf Curling setzen will, findet in der Regel ein Programm, das um dieselben Slots kämpft.

Die grossen Turniere sind die Bühne, auf der Curling im Fernsehen stattfindet, und damit die Bühne, auf der es im Wettprogramm überhaupt auftaucht. Die Europameisterschaft gehört dazu, Olympia selbstverständlich. Dazwischen liegen die Team-Wettbewerbe mit ihren Qualifikationsrunden. Für den Spielplan heisst das: die Begegnungen sind absehbar, die Aufmerksamkeit aber konzentriert. Ein kleiner Wettmarkt wächst nicht dadurch, dass der Sport gross ist, sondern dadurch, dass an diesem Tag alle hinschauen.

Was auf der Gespa-Liste steht — und was nicht

Bewettet werden darf nur, was auf einer geschlossenen Liste steht: der von der Gespa geführten Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Sie ist keine Beschreibung des Sports, sondern ein Bewilligungsakt, und das erklärt eine Reihe von Eigenheiten, die einen sonst ratlos machen.

Qualifikationsrunden stehen nur im Programm, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenswetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe: nie. Was im Curling-Programm fehlt, sind durchgehend Eck- und Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion hat die Liste ebenfalls nicht. Wer nach einem Curling-Markt für die Anzahl der Steine im Haus sucht, sucht nach einem Markt, den der Schweizer Rahmen nicht vorsieht.

Ein weiterer Rahmen: Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Bei Curling ist das kaum je ein Thema, aber es gilt.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind generell nicht erlaubt — es dürfen nur Sportereignisse bewettet werden. Liv wetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechend Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen gesetzlich nicht geregelt: es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip umfasst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Auszahlungsbetrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Virtuelle Sportarten: dazu ist die Rechtslage hier nicht feststellbar, und es gehört deshalb nichts darüber auf die Seite. Bei Esport genügt eine Feststellung: er steht nicht auf der Gespa-Liste.

Wie eine Curling-Wette aufgebaut ist

Ein Curling-Match wird über Ends gespielt, und das Ende steht am Ende auf der Anzeigetafel. Für die Wette zählt die reguläre Spielzeit, und hier ist der Punkt, der die meisten Überraschungen produziert: bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa die 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wer auf den Sieger setzt, dem kann der Zusatz ein Ergebnis wegnehmen: die Wette wird auf das Spiel ohne Verlängerung entschieden. Wer die Verlängerung mitnehmen will, findet im Programm unter Umständen drei getrennte Wege dorthin — auf die reguläre Spielzeit, auf das Spiel inklusive Verlängerung, und — falls angeboten — auf den Sieg im Penaltyschiessen. Das ist keine Spielerei des Anbieters, sondern die Auflösung eines doppelten Ergebnisses in drei einzelne Voraussagen. Vor dem Setzen gehört der Blick auf die Zeile, die angibt, was die Wette umfasst.

Ein zweiter Punkt betrifft abhängige Ereignisse desselben Wettbewerbs: sie werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Kunde, der das nicht weiss, erlebt eine erträgliche Rückabwicklung. Einer, der es weiss, baut die Kombination von Anfang an richtig.

Und weil Curling ein kleiner Markt ist, wird er auch mit einem kleineren Gerüst angeboten: statt Dutzenden Nebenmärkten stehen meist wenige Positionen zur Verfügung. Der Sieger, allenfalls die Kombination zweier Spiele, in geführten Wettbewerben ein Turniersieger. Für einen Anleger ist das kein Defekt; für einen Unterhaltungssucher manchmal eine Enttäuschung.

Was die Kombination aus zwei Curling-Partien rechnerisch macht

Eine Kombiwette multipliziert die Einzelquoten zur Gesamtquote. Zwei Partien mit je 1.90 ergeben 3.61, und der Einsatz von CHF 20 liefert dann einen möglichen Bruttogewinn von CHF 72.20. Der Nettogewinn läge bei CHF 52.20. Das ist mehr, als die Einzelwette auf ein Match jemals einbringt. Es ist aber nicht mehr Wert — es ist nur mehr Risiko in einer Zeile, und beide Partien müssen aufgehen.

Der Grund, warum erfahrene Spielende bei Curling skeptisch auf Kombinationen blicken, ist nicht der Sport, sondern die Verkettung. Ein Curling-Match ist ein Kopf-an-Kopf-Spiel über zehn Ends mit einem Ergebnis, das von der letzten Steinführung abhängt. Beide Lesungen sind anfällig für dieselbe Sorte Zufall, und der Preis einer Kombination wächst nicht im gleichen Verhältnis wie ihr Risiko. Wer gelegentlich zwei Partien verbindet, weil er eine Abendstunde unterhalten will, macht daraus eine Fernsehwette mit doppelter Laufzeit. Wer es als Methode betreibt, verwechselt eine glatte Quote mit einer guten.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Zehn Namen stehen in dieser Übersicht, und die Reihenfolge erzählt die halbe Geschichte: die beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung haben, zuerst, danach acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Das ist bewusst so gebaut. Ausgelobt wird hier nichts — Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Bussen bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Beschrieben und bewertet wird trotzdem, denn Schweizer Spielende treffen diese Marken ohnehin.

Die beiden Gruppen sind nach denselben Kriterien bewertet — Bewilligung, Einsatzlimiten und Auszahlung aufs eigene Konto —, aber sie sind nicht dasselbe. Kein ausländischer Anbieter ist in der Schweiz legal, und keiner ist ohne Schweizer Aufsicht sicher. Wer die Tabelle als Rangliste zweier gleichartiger Dinge liest, liest sie falsch.

Zulassung und Veranstalter im Überblick

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Erlaubnis
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa; Produkt Sporttip SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa; Produkt Jouez Sport Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betwinner keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Erlaubnis feststellbar; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen
Fezbet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Erlaubnis feststellbar; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen
1Bet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Erlaubnis feststellbar; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen
BetFury keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Erlaubnis feststellbar; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen
Playzilla keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Erlaubnis feststellbar; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Erlaubnis feststellbar; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen
BassBet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Erlaubnis feststellbar; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Erlaubnis feststellbar; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen

Die Spalte mit der Bewilligung ist leer bis auf zwei Zeilen — und das ist die aussagekräftigste Zeile der ganzen Übersicht. Eine Rechtsordnung, die die Veranstalterzahl auf zwei begrenzt, produziert genau dieses Bild. Wer im Netz auf eine Liste mit dreissig «geprüften Schweizer Anbietern» stösst, hat eine Liste mit dreissig Domains gefunden, von denen keine über eine Schweizer Bewilligung verfügt.

Die dritte Spalte zeigt für die ausländischen Marken durchweg dieselbe Feststellung. Was dort nicht steht, ist eine Erlaubnis irgendeiner Aufsicht, die in der Schweiz Wirkung hätte; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Kraft, unabhängig davon, aus welchem Land sie stammt.

Die ausländischen Marken und was sie für Schweizer Spielende bedeuten

Alle acht Marken teilen dasselbe Fundament, und deshalb steht die Regel hier einmal statt achtmal. Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete ausländische Erlaubnis entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie hängen nicht am Schweizer Sperrregister. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie, und es gibt keine Fairplay-Kontrolle nach hiesigem Massstab. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste erscheinen und über DNS blockiert werden. Wer dort gewinnt, klärt die Steuerfrage nach kantonalem Recht — die Praxis im Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Darüber hinaus gilt die Zurückhaltung, die dieser Seite wichtig ist: über Bonus, Märkte, Auszahlungszeiten, Zahlungsarten oder eine App dieser Marken steht in ihrer Karte nichts, und deshalb steht darüber auch hier nichts. Keine Zahl, keine Vermutung, keine Behauptung, ein Anbieter habe das eine oder das andere. Wer ein Konto dort erwägt, liest die Bedingungen im eigenen Konto des Anbieters — vor der ersten Einzahlung, nicht danach.

Die Beschreibung der Marken bleibt innerhalb dieser Grenze. Eine Kritik an einem fehlenden Schweizer Schutz ist eine Kritik an der Struktur und nicht eine über das Angebot einer einzelnen Marke. Vergleichbar ist, was verglichen werden kann, und vergleichbar ist hier nur das eine: keine Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Das trifft alle acht gleichermassen, und es ist das einzige, was alle acht gleichermassen betrifft.

Zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und diesen acht liegt der eigentliche Entscheid, vor dem man als Wettender steht: der eine Weg kostet Programmfreiheit und Wohnsitzbindung, der andere Rechtsweg, Sperrregister und Aufsicht. Mehr steht auf keiner Seite der Waage.

Die Marge in einer Quote

Wer auf ein Curling-Ergebnis setzt, zahlt bei jedem Einsatz für die Vermittlung. Diese Vermittlungsgebühr ist in der Quote eingerechnet, und sichtbar wird sie erst, wenn man alle Ausgänge eines Marktes nebeneinanderstellt.

Der Rechenweg über einen Markt mit zwei Ausgängen: 1 ÷ 1.90 ergibt für jeden der beiden Ausgänge denselben Kehrwert. Addiert man die Kehrwerte, kommt man auf die Summe, deren Kehrwert der Quotenschlüssel dieses Marktes ist. Bei zwei gleichen Ausgängen liegt dieser Quotenschlüssel, die Auszahlungsquote, zwischen 94 und 95 %; die Marge des Veranstalters liegt damit bei 5 bis 6 %. Das ist ein Beiispiel, keine Zitat von einer Tafel: es zeigt, was ein Markt mit symmetrischen Ausgängen hergibt, und nicht, was ein bestimmter Anbieter für ein bestimmtes Curling-Spiel verlangt.

Was die Quote in einem kleinen Markt verändert, ist nicht die Sportart, sondern die Frage, wie viele Anbieter dasselbe Ergebnis tragen. Bei zwei Ausgängen und einem einzigen Veranstalter ist die Bandbreite eng, weil der Veranstalter ein Interesse hat, keine Ausreisser zu produzieren. Bei drei oder vier Ausgängen — ein Turnier mit mehreren Favoriten — summieren sich dieselben prozentualen Abzüge auf einen höheren Gesamtabschnitt. Wer einen Drittplatzierten in einem Achterspiel bewettet, zahlt beim gleichen Veranstalter mit grösserer Wahrscheinlichkeit mehr Gebühr als jemand, der im Kopf-an-Kopf-Spiel auf den Favoriten setzt.

Und dann ist da die Frage, wie tief die beiden Anbieter in einem Sport mit wenig Umsatz überhaupt Quoten stellen. Ein kleiner Markt trägt wenig Daten, und wer die Quotes vergleicht, findet in der Regel keine zwei voneinander unabhängigen Linien, sondern zwei Setzungen desselben Nachmittags. Rechnet man nach, liegt die Auszahlungsquote bei zwei symmetrischen Ausgängen oft zwischen 90 und 95 %, je nachdem, wie der Anbieter den Sport intern gewichtet. Das ist die eine Zahl, die beim Quotenvergleich wirklich zählt.

Gewinn, Kombination und Steuer: Was am Ende auf dem Konto landet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.10 sind das CHF 21.00 vor der Rundung und CHF 21.00 danach — die Abrundung frisst hier nichts. Bei CHF 10 auf 2.13 ergibt die Rechnung CHF 21.30; die Rundung kann einen halben Rappen kosten, und bei einer Serie von Wetten summiert sich das in die eine Richtung.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination ist das der stille Schaden: die anderen Voraussagen bleiben stehen, aber die Gesamtquote sinkt auf das Produkt der verbliebenen Einzelquoten, und die Wette gewinnt nur noch, wenn der Rest aufgeht. Die Wette wird also nicht aufgehoben, sondern verdünnt. Und wird ein Curling-Turnier verschoben und die Partie in einer anderen Woche nachgeholt, greift die 48-Stunden-Regel, obwohl man den Ausgang vielleicht noch gar nicht erlebt hat.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000. Für Systemwetten liegt die Obergrenze bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Steuerfrei bis zur Schwelle — die je nach Kanton anders liegt

Auf Bundesebene steigt der Steuerfreibetrag für Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV die Sportwetten zählt, zum 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 — 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Bis zu dieser Höhe pro Einzelgewinn bleibt der Gewinn einkommenssteuerfrei und wird nur darüber besteuert. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, und deshalb steht hier «je nach Kanton» und nicht eine kantonal.

Der praktische Satz für einen normalen Wettenden: eine Curling-Wette, die ein paar Hundert Franken einbringt, liegt weit unter jeder Schwelle. Sie ist einkommenssteuerfrei und es fällt keine Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht; wer sie erfindet, verwechselt Länder. Wer im Ausland wettet, zahlt keine Verrechnungssteuer — behandelt die Gewinne aber steuerlich anders, und die kantonale Praxis ist hier nicht einheitlich. Für die eigene Situation bleibt die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Swisslos Sporttip: der einzige Veranstalter mit einem Programm für die Deutschschweiz

Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Bewilligung liegt vor: die Veranstalter- und die Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, beaufsichtigt von der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Lotterien und Sportwetten laufen gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Für die Sportartenwahl ist das eine bemerkenswerte Konstruktion: es gibt genau einen bewilligten Anbieter, und weil das eine niemand zum zweiten macht, bleibt es bei dem einen.

Praktisch heisst das für Curling: Sporttip ist der einzige Weg, auf dem eine Wette auf einen Draw hierzulande überhaupt zulässig ist — vorausgesetzt, der Markt steht auf der Gespa-Liste und im Programm. Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Wer keinen Drucker besitzt und trotzdem einen Papierbeleg will, geht mit dem Telefon zum Schalter.

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — im Curling betrifft das den Spieler, der vielleicht nebenher ein Konto unterhalten möchte.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Sportwetten tragen also weniger bei als zuvor, und Curling dürfte daran einen kleinen Anteil haben.

Kurz zur Einordnung der Zahl: ein Sechstel des Reingewinns kommt aus den Sportwetten, und der grösste Teil davon stammt traditionell aus den grossen Ligen. Der Schweizer Curling-Sport profitiert von dieser Struktur nicht auf dem Weg, den man erwarten würde — nicht über einen blühenden Wettmarkt, sondern über die allgemeine Förderung, die aus dem Gesamtertrag finanziert wird. Wo Curling im Sporttip-Programm erscheint, erscheint es also als Sport und nicht als Umsatzträger. Wer ein grosses Angebot an Nebenmärkten erwartet, wird hier nicht fündig; wer überhaupt einen bewilligten Weg sucht, findet ihn nur hier.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, ein anderes Territorium

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, und es steht auf der gleichen rechtlichen Grundlage: Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande.

Das Angebot gilt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Wer in Genf wohnt, hat damit den einen bewilligten Zugang, der ihm offensteht; wer in Zürich wohnt, den anderen. Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht.

Der praktische Nachteil dieser sauberen Aufteilung: wer umzieht, wechselt nicht nur die Adresse. Ein Umzug von Freiburg nach Bern endet in einem neuen Konto bei einem anderen Veranstalter; die beiden Konten existieren nebeneinander nur, solange der Wohnsitz beides deckt. Die Westschweiz wählt den einen Weg, die Deutschschweiz den anderen, und die Wahl trifft der Wohnsitz.

Zu den Details, die das Angebot von Jouez Sport jenseits des Produktnamens ausmachen — Limits, Zahlungsarten, Auszahlungszeiten und das Wettprogramm im Einzelnen —, steht in dieser Übersicht nichts. Was zählt, ist die Struktur: eine Bewilligung, ein Territorium, ein gesetzlicher Rahmen, und der Zugang für alle, die dort wohnen. Wer die Bedingungen im Einzelnen prüfen will, liest sie vor der Eröffnung des Spielerkontos, nicht danach.

Ein zweiter Weg zu einem Schweizer Konto — und was dabei nicht hilft

Innerhalb der bewilligten Struktur gibt es keinen dritten Veranstalter, aber es gibt eine Wahl, die nichts mit einem Anbieter zu tun hat. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme stehen drei Werte, die man setzen muss: Limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, CHF 1’000. Dazu kommt optional eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Wer diese drei Zahlen als Formularpflicht behandelt und die Maximalwerte einträgt, um sie später zu senken, hat die Reihenfolge falsch herum verstanden. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — der Mechanismus belohnt genau die Person, die zu Beginn hoch einsteigt und es später bereut. Wer dagegen mit einer engen Monatslimite beginnt und sie nur anhebt, wenn er sie wirklich braucht, sitzt am ruhigen Ende der Wohnung. Der Preis des strengen Anfangs ist ein langsamerer Weg zum grossen Einsatz, und nichts anderes als das.

Zur Einzahlung gehört die passende Ausstiegsplanung. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung läuft innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, alles darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Wer regelmässig kleine Beträge abzieht, zahlt ab der dritten Auszahlung jedes Mal; wer einmal im Jahr auszahlt, zahlt praktisch nie. Diese Rechnung hängt nicht an der Curling-Saison, aber an ihr fällt sie auf: im Winter spielt man häufiger, und häufiger spielen heisst häufiger auszahlen.

Was die Zahlen zum Granitstein sagen

Zwei Linien von je 1.90 ergeben eine Summe der Kehrwerte von 1’053, ihr Reziprok 0.95 und damit einen Quotenschlüssel von rund 95 %, also eine Marge von rund 5 %. Wer jeden Franken auf diesem Markt durchsetzt, gibt davon fünf Rappen für die Vermittlung ab. Bei einem Einsatz von CHF 100 über einen ganzen Winter sind das CHF 5, und diese Zahl verändert sich nicht dadurch, dass man die falschen Spiele vermeidet.

Beim Kopf-an-Kopf-Spiel mit zwei Ausgängen bleibt es eng. Und das ist der eigentliche Befund für einen Markt wie Curling: der Abschlag wächst nicht mit dem Sport, sondern mit der Zahl der zusätzlichen Ausgänge und damit mit der Zahl der Möglichkeiten, sich zu irren. Bei einem Turniersieger-Markt mit acht Namen addiert sich derselbe Mechanismus über acht Ausgänge, und der Abschnitt wächst schneller als der Reiz. Für die Praxis heisst das: wer im Curling nicht auf die exotischste Zeile setzt, sondern auf den Ausgang, den der Markt am ehesten fair bepreist, senkt den Anteil, der verschwindet, ohne den Ausgang zu ändern.

Noch ein Hinweis zur Bedienung des Wettscheins: die Wette zählt, was für eine Quotenbewegung man erwischt. Bei Livewetten gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — bei einem Penalty, einer Roten Karte, einem Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der entscheidenden Sekunde noch schnell etwas nachschiesst, setzt also unter Umständen auf ein Tor, das schon gefallen ist, und bekommt den Einsatz ohne Gewinn zurück.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?

Nur wenn die betreffende Begegnung im Wettprogramm steht und die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten sie zulässt. Das Angebot ist geschlossen und folgt keinem Wunschkatalog: Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenswetten stehen nur im Programm, wenn sie aufgeführt sind. Für einen Curling-Fan heisst das, vor dem Setzen ins Wettprogramm zu schauen, statt das Angebot vorauszusetzen.

Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?

Die Liste der von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten regelt verbindlich, was gesetzt werden darf (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Sie nennt unter anderem Einschränkungen: Qualifikationsrunden nur, wenn gelistet, Frauenwettbewerbe nur, wenn gelistet, Ranglistenswetten nur bei Entscheidung über internationalen Einzug oder Podest, keine Wetten auf Trainingsläufe. Eck- und Kartenmärkte fehlen ganz, ebenso eine Esport-Sektion. Bewettet werden dürfen nur Sportereignisse.

Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?

Bei zwei symmetrischen Ausgängen mit je 1.90 liegt der Quotenschlüssel, also die Auszahlungsquote, zwischen 94 und 95 %; die Marge des Veranstalters liegt damit bei 5 bis 6 %. Bei einem Markt mit mehr Ausgängen addiert sich derselbe Abzug über alle Positionen, der Abschnitt wächst. Je kleiner der Markt, desto weniger Vergleichslinien gibt es, und desto eher setzt der Veranstalter die Quote nach eigener Gewichtung statt nach Wettbewerbsdruck.

Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Partien mit je 1.90 ergeben 3.61; jeder Franken Einsatz liefert dann einen möglichen Bruttogewinn von CHF 3.61, und der Nettogewinn liegt bei CHF 2.61.

Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?

Dann ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Für eine Kombination bedeutet das: die übrigen Voraussagen bleiben bestehen, aber die Gesamtquote sinkt auf das Produkt der verbliebenen Einzelquoten, und die Wette gewinnt nur noch, wenn der Rest aufgeht. Wird das Turnier nur verschoben, greift die Frist trotzdem.

Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?

Im Bundesrecht liegt der Steuerfreibetrag für Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Freibetrag weicht vom eidgenössischen ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Für die eigene Situation ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»