CS 2 Wetten Schweiz 2026: zwei Schweizer Wege, zehn Anbieter ohne Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Wer im 2026 in der Schweiz auf ein CS-2-Match setzen will, stösst auf eine sperrige Tatsache: E-Sport steht nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Damit fällt Counter-Strike aus dem einzigen Angebot heraus, das hierzulande eine Bewilligung hat. Swisslos und die Loterie Romande betreiben ihre Wetten auf einer geschlossenen Liste — und diese Liste kennt keinen Taktik-Shooter. Jede Seite, die CS 2 anbietet, ist damit ein ausländischer Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung.

Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem Holzschreibtisch neben einer Tischlampe, draussen ist es Abend
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Das klingt nach einer Randnotiz. Es ist der ganze Artikel. Denn daraus folgt alles Weitere: keine geprüfte Identität, kein Eintrag ins Sperrregister, keine Limiten, die eine Bewilligungsauflage sind, keine Adresse, bei der man sich beschweren kann. Was bleibt, ist die Wahl zwischen einem lückenlosen Schutzsystem ohne das Spiel, das man sucht, und einem Angebot mit dem Spiel, aber ohne das System. Wer diese Wahl für einen Vergleich hält, hat sie noch nicht verstanden — die beiden Seiten lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen, weil sie nicht dieselbe Sache anbieten.

Datenstand: 29. Oktober 2026; die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die kantonalen Vereinbarungen geprüft, die Bedingungen und Limiten gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und der Loterie Romande.

Was einen CS-2-Wetter in der Schweiz zuerst erwartet

Bevor Quoten und Märkte überhaupt interessant werden, steht das Konto. Ein Schweizer Anbieter eröffnet kein Konto, ohne dass jemand weiss, wer da sitzt. Bei Swisslos liest das System die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken; wer jünger als 18 Jahre ist oder keinen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat, kommt nicht hinein, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Ein zweiter Account ist nicht bloss unbeliebt — er ist nicht vorgesehen.

Eine leere Holzbank am Seeufer in der Dämmerung, im Hintergrund dunkle Berge
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Interessant daran ist weniger die Kontrolle als ihre Richtung. Das System prüft den Wetter, nicht den Anbieter. Bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung ist es umgekehrt: niemand prüft, wer hinter dem Angebot steht, und der Spielende trägt das Risiko allein. Wer sich über ein nicht bestätigtes Konto ärgert, ärgert sich über genau den Mechanismus, der im Streitfall die andere Seite greifbar macht.

Identität, Alter und Wohnsitz: wer überhaupt ein Konto bekommt

Der Wohnsitz ist die zweite Hürde. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura da. Das Bundesrecht verlangt einen Wohnsitz in der Schweiz, die Praxis dazu den Aufenthalt im eigenen Gebiet. Ein Wohnort in Basel und ein Wohnort in Genf führen damit zu zwei verschiedenen Anbietern, zwischen denen man nicht wählen kann — man nimmt den, der für den eigenen Kanton zuständig ist.

Eine Sanduhr steht auf einem Schreibtisch neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Einträgen im Licht einer Lampe
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

In Städten wie Biel oder Freiburg, wo die Sprachgrenze mitten durch die Kundschaft läuft, kann das unangenehm werden. Wer in einem Kanton des einen Gebiets wohnt und die Sprache des anderen bevorzugt, hat trotzdem nur einen Anbieter. Das ist keine Härte, die einem die Wette verbietet: es ist schlicht die Struktur zweier Veranstalter, denen der Gesetzgeber die Lotterien und Sportwetten überlassen hat.

Limiten setzen, bevor der erste Wettschein läuft

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage einrichten.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Inhalt dieser Regel. Sie sind keine Frist, die man wartet — sie ist die Bremse, die genau dann greift, wenn jemand nach einem schlechten Abend mehr riskieren will. Der Unterschied zwischen 24 Stunden, wie das Gesetz sie vorsieht, und den 72 Stunden, die in den Bedingungen der Veranstalter stehen, ist der Unterschied, der einen Impuls über zwei Nächte Schlaf trägt statt über eine. Die Limite gilt ausserdem auf Verlust, nicht auf Einsatz: es wird gemessen, was tatsächlich weg ist, nicht was bewegt wurde.

Die weiteren Limiten, Pausen und Sperren in der Schweiz

Schweizer Spielerschutz ist nicht ein Regler, sondern eine Reihe von Mechanismen, die ineinandergreifen. Wer nur die Verlustlimite kennt, hat den halben Weg gesehen.

Was das Spielerkonto zusätzlich begrenzt

Der Kauf von Spielguthaben auf dem Wallet ist gedeckelt: mindestens CHF 20 pro Kauf, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen gehen innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die 3 % sind das ehrlichste Detail in dieser Liste. Ein Spielerkonto ist keine Bank, und wer sich daran gewöhnt hat, Geld hinein- und herauszuschieben wie in ein Konto, zahlt ab der dritten Auszahlung im Jahr dafür. Das Kontoguthaben gehört bis zur Auszahlung dem Veranstalter; erst die Überweisung auf das eigene Konto macht daraus Geld, über das man verfügt.

Der Weg zur Auszahlung selbst folgt einem einfachen Muster. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, höhere Beträge gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Bei Swisslos läuft das Aufladen unter anderem über PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App. Ausgezahlt wird ausschliesslich an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.

Sperre, Sperrregister und die Fristen dahinter

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist der Punkt, an dem Schweizer Regulierung deutlich mehr ist als eine Platzhaltergrafik mit Verantwortungsbewusstsein. Die Sperre ist nicht ein Schalter, den man nach drei Tagen wieder umlegt, weil einem die Formulierung im Kundenchat nicht gefallen hat. Eine selbstgewählte Sperre läuft, und zwar unabhängig davon, wie entschlossen der Abend war, an dem man sie gesetzt hat. Eine Sperre, die in einem Register steht, ist eine ganze andere Sache als eine Pause, die man sich selbst versprochen hat.

Der Kontrast zu einem Anbieter ohne Bewilligung lässt sich in einem Satz sagen: nicht verbunden mit dem Schweizer Sperrregister. Wer dort gesperrt ist, bleibt bei einer ausländischen Seite davon unberührt — die Sperre, die Schweizweit gelten soll, endet an der Landesgrenze. Dieselbe Grenze beendet auch die Zuständigkeit: beschweren kann man sich dort, wo die Seite sitzt, nicht dort, wo man wohnt.

Was Verantwortung ausserhalb des Bewilligungssystems bedeutet

Ausländische Anbieter sind nicht die Lösung, die dieser Artikel vorschlägt, und sie sind auch nicht die Katastrophe, die manche Werbung zeichnet. Sie sind schlicht ein anderer Vertrag. Wer dort spielt, schliesst mit einem Unternehmen in einer Rechtsordnung ab, die niemand aufgerufen hat, und ein fremder Anbieter führt das Hausregime, das seine eigenen Bedingungen nennen.

Was verloren geht, lässt sich genau benennen: keine Einbindung ins Sperrregister, keine Verlustlimiten, die eine Bewilligungsauflage sind, kein Schweizer Anspruch auf Auszahlung und kein Schweizer Weg, dagegen vorzugehen. Was bleibt, hängt an der Seite selbst. Wer bei einem Anbieter mit Schweizer Bewilligung spielt, weiss vorher, welche Regeln gelten. Wer bei einem anderen spielt, muss sie lesen.

Die CS-2-Anbieter im Vergleich: was sich prüfen lässt und was nicht

Ein Vergleich setzt voraus, dass sich zwei Dinge an denselben Kriterien messen lassen. Hier geht das nur halb, und genau diese halbe Messbarkeit ist das Ergebnis. Die beiden Schweizer Veranstalter haben eine Aufsicht, eine geschlossene Produktliste und ein Einzugsgebiet. Die ausländischen Seiten haben keines davon in der Schweiz, aber sie haben das Sportereignis, das man sucht. Ein Ranking, das diesen Unterschied wegsortiert, wäre keine Rangliste, sondern eine Empfehlung.

Warum die beiden Gruppen nicht vergleichbar sind

Wettkämpfer dürfen nicht auf ihr eigenes Ereignis setzen, und für Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, fehlt die Grundlage. Auch Livewetten sind kein Freiraum: Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid Wetten mit der Quote 1.00 werten, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs platziert werden, zählen ohnehin mit 1.00. Das ist keine Marotte, sondern die Antwort auf einen technischen Vorsprung, den ein Livekanal immer hat.

Bei einer Seite ohne Bewilligung fehlt dieser ganze Apparat. Nicht einmal die Aufsicht fehlt nur — es gibt keinen Adressaten. Wer eine Auszahlung anstreitet, klagt gegen ein Unternehmen, das in der Schweiz nichts zu verlieren hat. Dieselbe Seite kann übrigens nach einigen Stunden unter einer anderen Domain erreichbar sein: die Gespa nennt in dem Zusammenhang Domain-Hopping. Die Sperrliste ist kein Sichtschutz, sie ist eine Baustelle, und die Bauarbeiter haben den kürzeren Weg.

Die Kriterien, die eine Entscheidung tragen

Wer trotzdem vergleichen will — und man soll, wenn man dort spielt, wo das Spiel angeboten wird —, prüft Dinge, die nichts mit Boni zu tun haben. Die Reihenfolge ist dabei ausdrücklich von mir und nicht aus einer Broschüre:

Zwei der drei Kriterien lassen sich von aussen prüfen, weil die Bedingungen öffentlich lesbar sind. Das erste lässt sich nur prüfen, indem man hinsieht, wer die Seite betreibt. Bei einer Schweizer Bewilligung steht das im Bewilligungsdokument. Bei einer Domain endet die Spur oft bei einer Gesellschaft in einer anderen Rechtsordnung — und wer das als Formalität abtut, hat noch nie eine Auszahlung angestrengt.

CS 2 Wetten im 2026: Quoten, Märkte, Grenzen des Angebots

Ein CS-2-Match besteht aus zwei Teilen, die auf Karten gespielt werden, und daraus entsteht ein Markt, der anders tickt als ein Fussballspiel. Best-of-Formate machen den Ausgang von einer Map-Auswahl abhängig, die vor dem Anpfiff nicht feststeht, und ein Spiel, das nach zwei Maps entschieden ist, lässt einen Kartenmarkt unangetastet. Wer Taktik-Shooter kennt, weiss das; wer vom Fussball kommt, wundert sich über Märkte, die es plötzlich nicht mehr gibt. Sporttip hat zu diesem Sport nichts in der Bewilligung, und daraus folgt: die Seiten, die CS 2 anbieten, tun es ausserhalb des Verzeichnisses der zugelassenen Wettarten.

Was in der Bewilligung steht und was nicht

Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist eine Positivliste. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe darf niemand setzen. Die Liste kennt keine Eckball- und Kartenmärkte — und sie hat keinen E-Sport-Abschnitt. E-Sport steht nicht auf der Liste. Mehr als das ist dazu nicht zu sagen, und es braucht zum Glück auch nicht mehr.

Wie Quoten zu Geld werden

Der Gewinn einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Danach wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Dieser Rundungsweg ist die Art Fussnote, die den Unterschied zwischen einem Zettel und einem Geschäft ausmacht. Bei einer Wette über CHF 1 fällt er nicht auf. Bei einer über CHF 1’000, dem Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, sind es ein paar Franken, die der Rundung zum Opfer fallen, und niemand hat sie verloren, weil eine Quote schlecht war. Systemwetten gehen bis CHF 10’000, der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Was mit einer Wette passiert, wenn nichts passiert, regeln die Bedingungen ebenfalls. Verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, steht das im Kleingedruckten. Wer einen Wettschein in die Schublade legt und im nächsten Frühling danach sucht, hat gute Chancen, nichts mehr zu finden — und die 26 Wochen sind grosszügig im Vergleich zu dem, was manche Seiten in ihre Bedingungen schreiben.

Wann eine Wette ungültig wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Eine Kombination, die aus drei Voraussagen bestand, läuft danach mit zwei — mit reduziertem Gewinn, versteht sich, aber nicht als Nullsumme.

Ein Turnier ändert daran die Frist. Bei einem Ereignis, das im Rahmen eines Wettkampfs angesetzt war, gilt der Nachholrahmen des Turniers, nicht die 48 Stunden. Wer auf ein einzelnes Gruppenspiel einer laufenden Meisterschaft setzt, hat es mit dem schmalen Zeitfenster zu tun; wer auf ein Finale setzt, mit dem grösseren. Der Unterschied zwischen beiden Sätzen ist eine halbe Stunde Lektüre — und in einem Streitfall ist es die halbe Stunde, die man vorher investiert haben will.

Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es eine Sonderregel: Kombiniert werden sie nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Regel schützt die Quote: Zwei Ereignisse, die sich gegenseitig beeinflussen, ergeben in derselben Kombination keine 1/Risiko, sondern ein Spiel mit sich selbst.

Was ein Boost und ein Kombiboost wirklich sind

Ein Booster klingt nach einem Geschenk und ist eine Bedingung, die in einen Prozentsatz verpackt wurde. Das muss ihn nicht schlechter machen — es macht ihn nur zu etwas anderem, als das Wort behauptet.

Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Rechnen wir die mittlere Stufe: Dreizehn Voraussagen bringen nichts. Die unterste Stufe beginnt bei vier — 5 % auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Bei einer Kombination mit Gesamtquote 10.00 dreht der Zuschlag den Nettogewinn von 9 auf 9.45 Einheiten, gemessen am Einsatz sind das 4.5 %, nicht 5 %. Und bevor die Erhöhung überhaupt greift, müssen sieben weitere Voraussagen mit je mindestens 1.50 durchgehen. Der Sprung auf 20 % ist eine Stufe für Leute, die ohnehin sieben Spiele in einen Zettel packen — für sie ist er ein guter Grund, dabei zu bleiben.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese letzte Regel ist die einzige, die überrascht.

Cash-Out: warum der Ausstieg weniger wert ist als der Durchlauf

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist keine versteckte Gebühr, sondern der Preis für die Umkehr: Wer aussteigt, verkauft seine Position zurück an das Haus, und das Haus bezahlt nicht den Erwartungswert, sondern den Erwartungswert minus seinen Aufschlag. Wer sich das vor Augen hält, benutzt Cash-Out für das Richtige — den Fall, in dem man bereit ist, weniger zu nehmen, um nichts mehr zu verlieren. Wer es für eine Gewinnstrategie hält, zahlt für eine Versicherung, die keine ist.

Die Zahlen über die Jahre kommen nicht von den CS-2-Seiten, sondern vom hiesigen Veranstalter: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Diese 13 Millionen Franken weniger sind der sichtbare Teil einer Verschiebung, die mit jedem Wettschein stattfindet, den jemand nicht bei einem Bewilligungsträger abgibt.

Warum CS 2 in der Schweiz keine Bewilligung hat

Um zu verstehen, warum das CS-2-Angebot hierzulande vollständig ins Ausland führt, lohnt sich ein Blick auf das System, das alles andere im Land ordnet.

Die zwei Veranstalter und ihre Gebiete

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig, sie beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Auf der einen Seite steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet und ihr Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip führt. Auf der anderen Seite steht die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Wer eine solche Liste sucht, findet bei der Gespa nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains — die Kehrseite derselben Ordnung. Der Reingewinn ist dabei nicht ein Nebenprodukt: er geht nach dem Geldspielgesetz an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Eine geschlossene Liste und ihre Folgen

Die Bewilligung deckt Sportwetten auf Sportveranstaltungen — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt — und das zugelassene Angebot ist eine geschlossene Liste. In diesem Verzeichnis gibt es keine E-Sport-Sektion. Kein Grundsatz verbietet E-Sport ausdrücklich; er kommt in der Aufzählung nicht vor, und das ist die ganze Antwort.

Wer daraus schliesst, die Sache sei vergessen worden oder in fünf Jahren erledigt, überschätzt die Geschwindigkeit solcher Listen und unterschätzt, wie sorgfältig sie geführt werden. Dass sie Lücken lässt, ist kein Versehen — eine Liste, die abschliessend ist, muss Dinge auslassen, und CS 2 liegt in der Lücke.

Warum Livewetten kein Schlupfloch sind

Live ist erlaubt, Prematch und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das Gesetz kennt keine Sperre für einzelne Live-Märkte. Die Regeln für Livewetten liegen deshalb bei den Bedingungen des Veranstalters.

Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Damit fällt ein Einwand weg, der auf anderen Seiten ständig auftaucht — dass ein Stream fehlt oder ruckelt. Wer die Wette platziert, platziert sie gegen das Ereignis, nicht gegen die Bildqualität. Was geschieht, wenn jemand während einer spielentscheidenden Szene noch schnell abschickt, regelt dieselbe Passage: In solchen Situationen kann Swisslos Wetten mit der Quote 1.00 werten. Der Ausgang wird dann nicht korrigiert, das Geschäft wird aufgehoben. Niemand gewinnt, niemand verliert — und das ist die unspektakulärste Art, einem technischen Vorteil die Spitze zu nehmen.

Wo der Schweizer Weg endet und der ausländische beginnt

Die Verschärfung der Regeln, die 2019 in Kraft trat, hat zwei Dinge getan: sie hat das Online-Angebot geöffnet, aber nur für die Kantonsveranstalter, und sie hat das Ausland nicht verschwinden lassen, sondern auf die Sperrliste gesetzt. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, die ersten seit dem 3. September 2019. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Liste ist damit kein Zaun, sondern eine Ankündigung, dass man beim nächsten Mal eine neue Adresse braucht.

Was eine ausländische Seite im Streitfall bedeutet

Bei einer Auszahlung zählt eine Sache: Wer muss zahlen, und wo kann man ihn greifen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist die Antwort unangenehm konkret. Ein ausländisches Angebot steht nach dem Gesetz ausserhalb der Schweizer Ordnung; die Bewilligung eines anderen Staates — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat hier keine Wirkung, und die Aufsicht, in deren Register sie steht, ist nicht die Schweizer.

Was der Gesetzgeber schützt, ist im Übrigen nicht der Anbieter. Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, begeht eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Wer dort bloss wettet, wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das klingt beruhigend und ist es für den Wetter halb: Sein Einsatz gehört zu einem Vorgang, der strafbar ist, und in einem Verfahren gegen den Anbieter kann er weg sein.

Die Steuerpflicht, die viele nicht auf dem Zettel haben

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind je nach Kanton bis zu einem Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen normalen Wetter reicht diese Zahl nicht ansatzweise an einen Gewinn heran: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wetttsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Bei Gewinnen aus ausländischen Angeboten fehlt die Verrechnungssteuer, und die kantonale Praxis kann anders aussehen: Im Kanton Thurgau etwa gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer regelmässig bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte diese Frage nicht aus dem Bauch beantworten, sondern eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung fragen. Der Aufwand dafür ist noch immer geringer als der Aufwand nach einer Prüfung.

Wie eine Quote zu einer Wahrscheinlichkeit wird, und was die Marge ist

Eine Quote ist eine Zahl in einem Verkleidungsstück: Was sie zeigt, ist der Kehrwert einer Wahrscheinlichkeit, die der Buchmacher nicht für zutreffend hält. Wer 1 ÷ Quote rechnet, bekommt die Wahrscheinlichkeit, die in einem fairen Preis steckte. Ist sie fair, wäre das der Wert. Sie ist es nie.

Die Quotenschlüssel-Formel, 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂), liefert den Auszahlungsanteil eines Marktes. Mit zwei Beispielzahlen, etwa 1.90 auf beiden Seiten, liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95.2 %, die Marge also bei ungefähr 4.8 %.

Die Quote 1.90 ist nicht als Zitat gedacht, sondern als Rechenbeispiel; sie entspricht keiner Seite, keinem Match und keinem Tag. Der Satz, den man sich merken sollte, steht daneben: Bei einem Favoriten steht die Marge im Verhältnis am höchsten, bei einem knappen Ausgang am niedrigsten. Wer die Marge bei den langen Quoten sucht, sucht sie auf der falschen Seite des Marktes. Über viele Wetten ist die Marge der wichtigste Gegner, weil sie in jedem einzelnen Preis steckt — und genau deshalb gehören Quoten-Vergleiche vor die Wettentscheidung und nicht danach.

Wo die Grenze zwischen den beiden Wegen verläuft

Die Wahl ist keine zwischen einem guten und einem schlechten Angebot. Sie ist eine zwischen einem lückenlosen Schutzsystem ohne CS 2 und einem CS-2-Angebot ohne dieses System. Wer bei den beiden Schweizer Veranstaltern bleibt, verzichtet bewusst auf den E-Sport und bekommt dafür Identitätsprüfung, Limiten, Sperrregister und klare Auszahlungsregeln. Wer dort spielt, wo CS 2 läuft, spielt bei einem ausländischen Anbieter mit Hausregime, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Anspruch. Nur sollten beide Wege bewusst gewählt werden.

Anbieter Bewilligung Veranstalter / Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Loterie Romande
HornetBet ohne Bewilligung nicht etabliert
Rollbit ohne Bewilligung nicht etabliert
Fezbet ohne Bewilligung nicht etabliert
GG.BET ohne Bewilligung nicht etabliert
Sportaza ohne Bewilligung nicht etabliert
Interwetten ohne Bewilligung nicht etabliert
BC.Game ohne Bewilligung nicht etabliert
myBet ohne Bewilligung nicht etabliert

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit Bewilligung und ohne den Shooter

Der Weg zu Sporttip führt über die Webseite von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle abgeben. Der Kanal gehört zum Schutzsystem: eine App, die man kennt, und eine Verkaufsstelle, an der jemand steht.

Auf der Habenseite steht ein anderer Kalender. Wetten sind ab 18 Jahren zugänglich, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht setzen — ein Satz, der zeigt, wo hier die empfindliche Stelle vermutet wird. Oben stehen Personen, die das Ereignis beeinflussen können, nicht die kleinen Einsätze. Diese Reihenfolge ist der Charakter des Hauses: Kontrolle, keine Freiheit.

Wer CS 2 sucht, findet es hier nicht, und die Begründung liegt im Katalog selbst: Der Shooter fehlt in der Positivliste. Weil das so ist, taucht Sporttip in jedem Vergleich als der Anbieter auf, der die beste Schweizer Grundlage und das falsche Angebot hat. Wer sein Konto hier eröffnet und anschliessend CS 2 über eine andere Seite spielt, fällt unter das Sperrregister, sobald er sich dort sperren lässt; nur sollte man das nicht miteinander verwechseln: Konto A schirmt Konto B nicht ab.

Im Vordergrund steht bei einer Bewertung der Rückweg des Geldes, und beim Geld hält Sporttip sauber: Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, höhere Beträge gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen nach Hause, Auszahlungen gehen zweimal im Jahr kostenlos auf ein Konto auf den eigenen Namen. Die stille Schwäche dieser Seite ist das Produkt, nicht die Mechanik: Ein Bewilligungsträger, der die angebotene Sportart nicht führt, kann noch so korrekt abrechnen — wer CS 2 will, bekommt hier ein Nein.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe System, andere Kantone

Die Loterie Romande bedient FR, GE, JU, NE, VD und VS unter dem Produktnamen Jouez Sport. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat einen Veranstalter, der dem aus Basel gleichgestellt ist und dennoch ein anderer ist: eigenes Verkaufsstellennetz, eigene Ansprechpersonen, eigenes Territorium.

Die Westschweizer Seite ist auch für Einsteiger relevant, die nicht dort wohnen: Die Lotterie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — ein Hinweis darauf, dass hier eine gewachsene Organisation mit Filiallogik steht, nicht ein digitaler Zusatzkanal. Wer eine Wette bar an einem Kiosk in Freiburg oder Sitten abgibt, merkt das: derselbe Vorgang, den man seit Jahren kennt, in einem regelmässigen Gesicht.

Für CS 2 fällt die Antwort identisch aus. Die Loterie Romande hat eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten und kein E-Sport-Angebot in ihrer Bewilligung, und es wäre absurd, eine Ausnahme von einer Liste zu erwarten, die auf beiden Seiten der Sprachgrenze dieselbe ist. Wer genauer wissen will, was im Verkaufsstellenbetrieb ohne Bewilligung läuft, muss sich eine andere Adresse suchen. Was die Westschweizer Seite für einen bestimmten Nutzer dennoch vorne hält, ist die Erreichbarkeit: die Lotterie ist dort, wo diese Nutzer sowieso vorbeikommen, und das ist bei einem Schutzsystem eine Eigenschaft, die man nicht unterschätzen sollte. Nur löst sie das Problem nicht — es bleibt bei einem klaren Nein.

HornetBet: eine der vielen Adressen jenseits der Grenze

HornetBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; was eine Seite an Bewilligung nennt, hat hier keine Geltung. Der Anbieter ist an das Schweizer Sperrregister nicht angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Der praktische Kern dieser Einordnung: Alles, was auf einer solchen Seite passiert, ist eine Frage zwischen dem Konto und dem Unternehmen. Es gibt keine Instanz, die das Konto prüft, keine Aufsicht, die die Auszahlung anmahnt, und keine Adresse in der Schweiz, an die man sich wenden könnte. Das ist kein Skandal, sondern die Folge davon, dass eine Seite ausserhalb des Systems steht.

Zu HornetBet als Produkt tritt hier nichts hinzu: Die Bewilligung wird nicht erteilt, und das allein genügt als Einordnung. Wer das gleich sehen will, findet in der Liste ausländischer Domains, die von der Schweizer Aufsicht gesperrt wurden, den üblichen Hinweis darauf, was mit solchen Adressen regelmässig geschieht. Der Rest hängt an der Seite selbst — und beim Anbieter.

Rollbit: Casino-Herkunft, Wetten als Anhängsel

Rollbit kommt aus der Casino-Welt und ist für Sportwetten ebenso ohne Schweizer Bewilligung unterwegs. Die Regeln dieser Seite nennt niemand in der Schweiz. Für einen Spielenden heisst das: Die 18-Jahres-Grenze, die das hiesige System zieht, ist hier keine bewilligte Auflage, sondern eine Hausregel; und wo das Casino das Hauptgeschäft ist, ist der Sportwettenmarkt in der Regel nicht das Produkt, das im Mittelpunkt des Interesses steht.

Das ist einer der wenigen Punkte, an denen die Herkunft eines Anbieters juristisch nichts ändert und praktisch viel. Ein Anbieter, der aus dem Casino kommt, baut eine Sportwetten-Sektion, weil sie Traffic bringt — und nicht, weil sie das Kernprodukt ist. Wer vor allem Sportwetten mit einer ordentlichen Abrechnung sucht, prüft hier die Bedingungen zweimal. Eine Grenze bleibt unverändert: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Einbindung ins Sperrregister, und die Domain kann auf der Sperrliste landen.

Fezbet: Marktbreite ersetzt nicht den Adressaten

Auch Fezbet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung gibt es nur für die zwei Kantonsveranstalter, und die Bewilligung irgendeines anderen Landes hat hier keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können gesperrt werden.

Breite Angebotsvielfalt wird in dieser Kategorie als Qualitätsmerkmal gehandelt, und aus Sicht des Spielers ist sie zunächst einmal ein Vorteil: mehr Auswahl, keine Beschränkung auf die Positivliste, Zugang zu Ereignissen, die in der Schweiz gar nicht buchbar wären. Nur nützt die schönste Marktabdeckung nichts, wenn im Streitfall keine Schweizer Stelle zuständig ist — und der Streitfall ist nicht der Ausnahmefall, sondern der eine Moment, für den man sich vorher entscheidet, wo man spielt.

GG.BET: in der E-Sport-Nische zu Hause, ohne Schweizer Weg

GG.BET tritt in der E-Sport-Szene auf und bleibt in der Schweiz ohne Bewilligung: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine allfällig genannte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Für den CS-2-Fan ist diese Adresse deshalb die schmerzhafteste im Feld. Hier gibt es den Taktik-Shooter samt Turnieren, hier ist die Szene zu Hause, hier kommen die Quoten aus dem Markt, der sich um CS 2 gebildet hat — und hier fehlt die Einbindung ins System trotzdem vollständig. Das ist der Kern des Konflikts dieser Seite: Der Anbieter, der die gesuchte Sportart am glaubwürdigsten bedient, ist der Anbieter, dessen Angebot ausserhalb der Schweizer Ordnung steht. Nur hilft die Vertrautheit mit der Szene nicht, wenn eine Auszahlung strittig wird: Anrufen kann man nur die Seite.

Sportaza: austauschbare Casino-Adresse

Sportaza führt Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung eines Sportwetten-Veranstalters kommt für eine CS-2-Partie über eine solche Domain nicht in Betracht: Die Schweiz hat es nicht erteilt, die Aufsicht führt sie nicht, und ein Anschluss an das Sperrregister für Spielsperren besteht nicht. Die Domains können von der Gespa gesperrt werden.

Bleibt die Frage, was hier den Unterschied zu den anderen Adressen im Feld macht. Für den Nutzer ist der wichtigste Punkt die Auswechselbarkeit: Standort, Regime und Bezeichnung ändern nichts daran, dass die Verantwortung bei der Seite liegt, und die trägt sie in ihrer eigenen Rechtsordnung.

Interwetten: bekannt, auch auf der Sperrliste

Interwetten ist in der Schweiz kein unbeschriebenes Blatt, im wörtlichen Sinn: Die Gespa nennt den Anbieter als Beispiel für Domain-Hopping. Damit steht eine selbstverständlich wirkende Marke im Kontext der Sperrliste — jene Liste, die Ende 2025 bei 671 Domains lag und deren erster Eintrag auf den 3. September 2019 fiel. Der Anbieter tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, hat hier keinen Anschluss an das Sperrregister, bietet keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können gesperrt werden.

Der Fall ist lehrreich, weil er die verbreitete Annahme über den Haufen wirft, dass eine sperrbare Seite sich wie eine unsichere Ecke anfühlen muss. Sieht sie nicht so aus: Wer hier ein Konto hält, hält es bei einem bekannten Namen, und die Sperrgefahr ändert daran nichts, weil Interwetten keine Schweizer Bewilligung hat, nach der es beurteilt werden könnte. Wer die Sperrliste liest, sieht dort Adressen, die den Leuten geläufig sind — und genau das ist der Punkt: Die Aufsicht richtet sich nicht nach Bekanntheit. Sichtbarkeit, so gross sie sein mag, ist für die Gesetzeslage nicht relevant.

BC.Game: Krypto-Adresse ohne Schweizer Weg

BC.Game tritt als Anbieter mit Krypto-Umfeld auf und ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Die Bewilligung eines Sportwetten-Veranstalters liegt nicht vor: Nur zwei Kantonsgesellschaften dürfen hier Sportwetten veranstalten. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Zahlungswege; die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Krypto und Sportwetten sind eine Kombination, die gern als Vorteil verkauft wird: schnelle Ein- und Auszahlung, keine Umwege über Banken. Der Punkt, den diese Darstellung nie nennt, ist der Adressat. Ohne Schweizer Bewilligung ist der Zahlungsweg kein Schweizer Zahlungsweg, und die Regeln, die hier für Auszahlungen und Identitätsprüfung gelten, gelten dort nicht. Für Krypto-affine Nutzer ist das eine vertraute Umgebung — und dieselbe Umgebung, in die keine Schweizer Aufsicht hineinreicht.

myBet: deutschsprachiges Marketing, keine Schweizer Bewilligung

myBet richtet sich mit deutschsprachigem Auftritt an Wettende und bleibt dabei in der Schweiz ohne Bewilligung. Hier Sportwetten zu veranstalten, steht nur Swisslos und der Loterie Romande zu; eine andere Lizenz hat keine Geltung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können gesperrt werden.

Für einen Wetter aus der Deutschschweiz ist die Sprachhürde null — und genau darin liegt die Tücke. Eine Seite in der eigenen Sprache wirkt vertrauter als eine, die man mühsam entziffert, und diese Vertrautheit stammt aus der Übersetzung, nicht aus der Aufsicht. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, also auch keine Schweizer Stelle, die für das Konto einstehen würde. Freunde: keiner.

Worin dieses Feld sich am Ende unterscheidet — und worin nicht

Zehn Namen, ein Fazit. Die zwei Schweizer Veranstalter teilen eine Aufsicht, eine geschlossene Produktliste und ein Einzugsgebiet, und unterscheiden sich nur darin, welche Kantone sie bedienen. Die acht ausländischen Anbieter teilen ein Merkmal: ohne Schweizer Bewilligung, nicht am Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, ein sperrbares Domain-Set. Alles dazwischen — was die Seite vom Sport versteht, wie sie aussieht, wie schnell sie zahlt — ist eine Eigenschaft der Seite und ihrer Hausregeln und nichts, was hier zugunsten einer Marke entschieden wäre.

Damit ist die Rangfolge klar, aber nicht gemütlich. Oben steht der Anbieter mit der besten Grundlage und dem falschen Angebot; darunter stehen Seiten, die das Angebot haben und die Grundlage nicht. Wer beides will, hat kein Angebot zur Auswahl — diese Kombination gibt es nicht.

Ein Beispiel nachrechnen: was in einer Quote steckt

Die Quotenschlüssel-Formel, 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂), ist der einzige Rechenweg, den dieser Artikel anbietet. Die Ergebnis-Angaben sind keine Zitate; sie beschreiben, wie die Rechnung ausgeht, wenn man sie mit Beispielzahlen füttert.

Ein Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 ergibt einen Quotenschlüssel von etwa 95.2 %, das heisst eine Marge von ungefähr 4.8 %. Ein Markt mit deutlichem Favoriten liegt darüber — bei 1.20 / 5.50 sind es rund 5.9 %, bei 1.10 / 8.00 rund 6.7 %. Ein Zwei-Weg-Markt mit je 1.95 kommt auf ungefähr 4.6 %, einer mit je 1.85 auf ungefähr 5.1 %.

Die Bandbreite ist damit kleiner, als sie wirkt: In einem liquiden Zwei-Weg-Markt liegen die üblichen Beispielwerte bei grob vier bis sieben Prozent, und der Ausreisser ist der klare Favorit, nicht das ausgeglichene Spiel. Auf einen einzelnen CHF 100-Einsatz gerechnet sind diese Prozente Kleingeld — bei 4.8 % ganze CHF 4.80, bei 6.7 % CHF 6.70. Erst in der Summe wird daraus eine Grösse, die einen Vergleich verdient.

Was dieser Prozentsatz nicht ist, ist der Nettogewinn der Seite auf dieser Wette. Er ist der Durchschnitt über den Markt, unter der Annahme, dass beide Seiten etwa gleich viel Geld gesehen haben, und er wird sich für einen einzelnen Wettschein nie genau so einstellen.

Wer die Rechnung nicht anstellen will, braucht sie auch nicht: Es genügt zu wissen, wo man die günstigere Seite findet. Und das ist fast nie die mit der höheren Quote — die ist der Anlass, sich den Markt anzusehen.

Häufige Fragen zu CS-2-Wetten in der Schweiz

Darf ich in der Schweiz bei Swisslos oder der Loterie Romande auf CS 2 wetten?

Nein. Der zugelassene Katalog ist eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten, und E-Sport kommt darin nicht vor. Beide Veranstalter halten sich daran, also findet sich kein CS-2-Angebot — unabhängig davon, dass Wetten ab 18 Jahren grundsätzlich offenstehen.

Warum fehlt E-Sport auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?

Weil die Liste eine Positivliste ist. Sie nennt erlaubte Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten ausdrücklich und lässt alles andere weg. Counter-Strike wird nicht verboten; es wird schlicht nicht aufgeführt, und ohne Nennung gibt es keine Bewilligungsgrundlage für ein solches Angebot.

Was heisst es für einen Streit um eine Auszahlung, wenn die Seite keine Schweizer Bewilligung hat?

Dass kein Schweizer Adressat existiert. Die Schweizer Aufsicht führt die Seite nicht, ein Schweizer Gerichtsstand ist nicht gegeben, und das Sperrregister gilt nicht für sie. Der Anbieter entscheidet in seiner eigenen Rechtsordnung, und die Kosten eines Verfahrens im Ausland übersteigen den Streitwert meist deutlich.

Werde ich bestraft, wenn ich bei einem ausländischen Anbieter wette, und was regelt die Sperrliste?

Der Spielende wird nach der Haltung der Justizbehörden nicht bestraft; strafbar macht sich, wer ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet. Die Sperrliste führt ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains — und ersetzte Adressen werden innert Stunden nachgeschoben.

Wie rechne ich eine Quote in eine Wahrscheinlichkeit um, und welche Marge steckt darin?

Ein geteilt durch die Quote ergibt die Wahrscheinlichkeit, die im Preis steckt. Für einen ganzen Markt addiert man diese Kehrwerte und teilt eins dadurch; das ist der Quotenschlüssel. Die Marge ist der Rest zu 100 %. Bei je 1.90 in einem Zwei-Weg-Markt sind das rund 95.2 % und 4.8 %.

Werden Gewinne ausländischer Anbieter besteuert, und was gilt je nach Kanton?

Aus Schweizer Grossspielen sind Gewinne bis zum kantonalen Steuerfreibetrag steuerfrei; auf Bundesebene liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Ausländische Gewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können kantonal aber anders behandelt werden — im Kanton Thurgau gelten sie unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»