Wer in der Schweiz auf Badminton wetten will, hat genau zwei Wege – und beide sind eng
Wenn in der Schweiz von Badminton-Wetten die Rede ist, stehen zwei grosse Namen im Raum und ein sehr langer Schatten dahinter. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten anbieten – mehr nicht. Wer auf ein Turnier wie die All England Championships setzen möchte, hat also nicht die Wahl zwischen fünfzehn Buchmachern, sondern die Wahl zwischen zwei Türen und einer Handvoll fremder, unbewilligter Angebote, die auf den ersten Blick offener wirken und beim zweiten Blick nichts versprechen, was in der Schweiz einklagbar wäre.

Datenstand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande sowie der behördlichen Liste der zugelassenen Sportarten.
Bevor es um Quoten und Märkte geht, gehört der unbequeme Teil an den Anfang. Badminton ist ein Sport, bei dem man sehr schnell sehr viele Wetten platzieren kann, weil Sätze in zwanzig Minuten vorbei sind und Partien sich an einem Abend zu Dutzenden summieren. Genau diese Geschwindigkeit ist das Geschäftsmodell jeder Sportwette, und sie ist der Grund, warum die Verlustlimiten bei Swisslos nicht am Rand stehen, sondern am Anfang des Spielerkontos.
Verlustlimiten, Sperren und die Frage, was ein kleiner Einsatz wirklich schützt
Wer bei Swisslos online ein Spielerkonto eröffnet, stösst auf eine Sperre, die keine ist: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das klingt grosszügig, und für einen Badminton-Abend mit zwanzig Einzelwetten über CHF 5 ist es das auch – nur fragt niemand, ob CHF 9’999 im Monat dem entsprechen, was der Spielende sich eigentlich erlauben wollte. Eine Zahl, die das System vorgibt, wird von vielen als Erlaubnis gelesen und nicht als Obergrenze.

Interessanter als die Zahl ist die Mechanik dahinter. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. In dieser Wartezeit steckt die eigentliche Spielerschutzmassnahme: Der Impuls, nach einer verlorenen Nacht mehr Geld freizuschalten, verpufft vor der Frist. Zusätzlich lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen, die noch einmal auf einem anderen Weg greift als die Verlustlimite.
Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre ist vor Fristablauf nicht aufhebbar – ein Detail, das viele unterschätzen, weil sie die Sperre für eine Einstellung halten, die man zurückdrehen kann wie einen Schalter. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt über die Sportwetten hinaus auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann nach dem Geldspielgesetz erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Wer sich sperrt, sollte wissen, was er sich damit für ein halbes Jahr verbaut.
Was das Gesetz von den Veranstaltern verlangt, ist eine selbst gesetzte Obergrenze: Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine staatlich fixierte Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht. Das ist ein Unterschied zu anderen Märkten, wo der Gesetzgeber die Zahl vorgibt, und es verschiebt die Verantwortung dorthin, wo sie am wenigsten gern liegt: auf den Spielenden selbst.
Randsportarten sind von alledem nicht ausgenommen. Es gibt keine Logik, nach der ein Einsatz auf ein Doppel der zweiten Runde harmloser wäre als einer auf ein Fussballspiel – der Mechanismus ist derselbe, und der Mechanismus kennt das Etikett «Randsportart» nicht. Die Kasino- und Wettregeln sind getrennte Bewilligungen, und eine Limite aus dem Kasinobereich ist keine Wettlimite; wer seine Grenzen setzt, sollte das für den Bereich tun, in dem er tatsächlich spielt.
Die unangenehmste Zahl des ganzen Spielerschutzes betrifft nicht die Limiten. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An den Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Sporttip-Annahme an einem Kiosk für streng kontrolliert hält, sollte diese Zahl kennen, bevor er sich auf sie verlässt. Online greift immerhin eine Altersgrenze von 18 Jahren, und Minderjährige sind dort nicht zugelassen.
Wer sich beraten lassen will – und das ist keine Schwäche, sondern Rechnen – findet die Zahlen zum eigenen Spielverhalten im Spielerkonto, und die Limite lässt sich jederzeit senken. Das ist der einzige Hebel, der ohne Wartezeit zieht.
Badminton-Turniere und ihre Märkte: worauf sich Wetten richten
Badminton ist organisiert wie kaum ein zweiter Rückschlagsport, und diese Organisation macht ihn für Wetten berechenbarer, als er aussieht. Der Weltverband BWF – Badminton World Federation – ging aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation hervor und trägt seinen Namen seit 2006. Unter seinem Dach liegen die Mannschaftswettbewerbe, die jeder kennt: der Thomas Cup für Herren-Nationalteams seit 1949, der Uber Cup für Damen-Nationalteams seit 1957, der Sudirman Cup für gemischte Teams seit 1989.
Auf der Einzelturnierseite ist der älteste Wettbewerb zugleich der prestigeträchtigste. Die All England Championships wurden erstmals 1899 ausgetragen. Zu den Turnieren der Kategorie BWF World Tour Super 1000 zählen All England, China Open, Malaysia Open und Indonesia Open – vier Adressen, an denen die Weltspitze das ganze Jahr über regelmässig antritt und an denen deshalb auch ein Markt entstehen kann, weil Teilnehmerfelder und Setzlisten vorher feststehen.
Die wichtigste Nachricht für jeden, der sich Wettmärkte im Badminton sucht, betrifft aber nicht die Turniere, sondern die Zählweise. Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt, ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat. Die Rallypoint-Zählweise, bei der jede Partie unabhängig vom Aufschlag einen Punkt bringt, gilt seit dem 6. Mai 2006 weltweit; vorher konnte nur die aufschlagende Partei punkten. Wer die alten Aufschlagregeln im Kopf hat, rechnet mit einer anderen Punkteverteilung als die, die tatsächlich entsteht.
Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von 2 Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind. Ein Satzergebnis von 30:29 ist möglich, und es kommt vor. Für Satzwetten ist das die folgenreichste Regel des Sports: Ein Markt auf «Satz 1, mehr als 21,5 Punkte» kann verloren geglaubt und trotzdem gewonnen werden, weil die Verlängerung das Ergebnis nach oben treibt. Wer auf «genau 21:19» setzt, setzt auf einen Ausgang, der nur eintritt, wenn die Verlängerung ausbleibt.
Auf das Spiel selbst hat der Verband bereits eine Änderung beschlossen. Ab 2027 sollen auf der BWF World Tour Badminton-Sätze bis 15 Punkte gespielt werden, mit Verlängerung bis 21; die Generalversammlung 2025 beschloss dies mit 82 Prozent Zustimmung. Ein Satz wird damit rund ein Drittel kürzer, die Zahl der Sätze pro Abend und die Zahl der Entscheidungen pro Minute steigt. Wie die Veranstalter und die behördliche Liste auf diese Regeländerung reagieren, ist eine offene Frage – fest steht, dass die Zählweise über die Struktur jedes Satz- und Handicapmarktes entscheidet.
Das Feld selbst ist 13,40 Meter lang und 6,10 Meter breit, im Einzel 5,18 Meter breit. Gespielt werden fünf Disziplinen: Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed. Die Feldbreite ist der Grund, warum Einzel und Doppel taktisch getrennt betrachtet werden müssen – im Doppel wird die grössere Breite aktiv genutzt, im Einzel nicht. Ein Markt auf ein Doppel ist kein Markt auf zwei Einzel, und Quoten aus dem Einzel lassen sich nicht auf ein Doppel übertragen.
Wie Quoten und der Quotenschlüssel zusammenwirken
Badminton-Wetten werden als Quoten angegeben, und eine Quote ist nichts anderes als der Kehrwert einer Wahrscheinlichkeit, wie der Markt sie sieht – plus dem Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Genau auf diesen Anteil schaut kaum jemand, und doch steckt er in jeder Wette.
Der Quotenschlüssel einer Zwei-Weg-Wette ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller möglichen Quoten. Bei Quoten von 1.90 auf beide Ausgänge rechnet man 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90. Das ergibt 1,0526. Der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 95,0 Prozent, die Marge bei etwa 5,0 Prozent.
Das ist der inhaltliche Kern der Sache: Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, zahlt der Markt rund 95 Rappen zurück – unter der Annahme, dass die Einsätze gleichmässig auf beide Ausgänge verteilt sind und die Quoten unverändert bleiben. Die 5 Prozent sind kein Skandal, sie sind eine Bandbreite. Bei weniger liquiden Märkten, wie sie bei einem Doppel der zweiten Runde eines kleineren Turniers entstehen können, fällt sie höher aus; bei einem gut bespielten Topspiel liegt sie tiefer. Bei einer Drei-Weg-Wette mit drei Ausgängen rechnet man entsprechend drei Kehrwerte zusammen, und der Quotenschlüssel fällt fast immer niedriger aus als bei zwei Ausgängen.
Was die Marge für einen einzelnen Spielenden bedeutet, lässt sich an einem Beispiel greifen: Wer über einen Abend CHF 100 in einen Markt mit dieser Marge umsetzt, spielt rechnerisch gegen einen Erwartungswert von rund CHF 95. Das ist kein Trick und keine Abzocke – es ist der Preis der Veranstaltung, und er ist transparent, wenn man ihn einmal berechnet hat. Nur steht er nirgends auf dem Wettschein.
Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zur Gesamtquote, und die Margen der Einzelmärkte vervielfachen sich mit. Zwei Zwei-Weg-Märkte mit je rund 5 Prozent Marge ergeben eine Kombination, deren Quotenschlüssel deutlich unter dem eines Einzelmarktes liegt. Die Kombination ist damit eine der teuersten Wetten im Angebot, und der Kombiboost ist der Versuch, sie wieder attraktiv zu machen.
Der Vergleich der zehn Veranstalter
Die folgende Einordnung stellt die Veranstalter nach prüfbaren Kriterien nebeneinander: ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt, wer die Wette veranstaltet und ob die beworbene Lizenz hierzulande irgendeine Wirkung entfaltet. Was sie nicht tut, ist die beiden Gruppen zu vermischen. Die ersten beiden betreiben Sportwetten auf der Grundlage einer eidgenössisch-interkantonalen Bewilligung. Die übrigen acht tun es nicht.
| Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Rollbit | Keine Schweizer Bewilligung | Angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung | Angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | Keine Schweizer Bewilligung | Angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Unibet | Keine Schweizer Bewilligung | Angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rabona | Keine Schweizer Bewilligung | Angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | Keine Schweizer Bewilligung | Angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betovo | Keine Schweizer Bewilligung | Angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| HornetBet | Keine Schweizer Bewilligung | Angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte der bewilligten Veranstalter ist kurz, und das ist kein Zufall der Auswahl. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten; eine weitere bewilligte Buchmacherin existiert nicht, und deshalb gibt es auch keine Liste, in der sie stehen könnte. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Bei den acht ausländischen Marken fällt eine Besonderheit auf, die man kennen sollte, bevor man ihre Werbeseiten liest: Sie alle tragen denselben Eintrag. Als angegebene Lizenz findet sich bei keiner eine, die in der Schweiz Geltung hätte – und eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, entfaltet nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes in der Schweiz keine Wirkung. Das heisst nicht, dass diese Anbieter schlecht sind. Es heisst, dass die Frage «ist dieser Anbieter hier erlaubt» bei allen acht identisch beantwortet wird, und dass man die Gruppe deshalb nach anderen Dingen beurteilen muss.
### Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz
Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und die Bewilligung ist eine doppelte: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Eine Online-Konto bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und das Fehlen einer Spielsperre voraus; registrieren darf man sich nur einmal, die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, kommt hier nicht hinein – das ist keine Härte von Swisslos, sondern die Aufteilung, die das Konkordat vorgibt.
Bei den Einsätzen gibt es klare Klammern: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist für Badminton die angenehme Zahl – man kann einen Abend lang jede Partie eines Turniers mitspielen, ohne mehr als ein Getränk zu riskieren. Die CHF 1’000 als Obergrenze werden dagegen die wenigsten erreichen, und die Systemwettengrenze wirkt nur für die, die ohnehin schon viel kombinieren.
Die Produktpalette ist breiter, als man nach einem Blick auf die Tabelle erwartet. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Ein Markt, den man live mitspielt und dann aussteigen will, ist genau die Situation, in der der Unterschied zwischen «tiefer als der mögliche Gewinn» und «garantiert» handfest wird.
Livewetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Badminton heisst die Quote-1.00-Regel vor allem, dass man beim Platzen eines Ballwechsels schnell sein muss: Wer den Punkt bereits sieht und dann auf den Satzausgang klickt, hat die Wette nicht mehr gesetzt, sondern nur noch bezahlt.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Badminton ist das relevant, weil «Satz 1 und Partie» oder «Satz 1 und Satz 2» genau solche abhängigen Ereignisse sind.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist der Punkt, an dem eine Wette über CHF 1 mit einer Quote von 1.90 nicht ganz das bringt, was der Taschenrechner anzeigt.
Das Produkt hat Ecken und Kanten, die den Rahmen ehren: Die Bet-Builder-Regel, die Quote-1.00-Wertung in entscheidenden Situationen und der Rundungsschritt auf 5 Rappen sind alle drei Mechanismen, die den Spielenden schlechter stellen und trotzdem offen in den Bedingungen stehen. Die offene Frage bleibt, ob die Einsätze der Schweizer Lösung mit dem internationalen Markt konkurrieren können, wenn die behördliche Liste nur einen Ausschnitt der Sportarten und Märkte zulässt.
### Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Geschäft, andere Sprachregion
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos – Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa –, und auch hier ist ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet zu haben.
Für einen Deutschschweizer Wettenden ändert das nichts an Swisslos, und für einen Westschweizer nichts an Jouez Sport. Die Grenze verläuft nicht zwischen zwei Produkten, sondern zwischen zwei Wohnsitzen, und sie ist die härteste Kante des ganzen Schweizer Sportwettenmarktes: Man kann sich seinen Veranstalter nicht aussuchen. Wer in Freiburg wohnt, kommt nicht zu Sporttip; wer in Zürich wohnt, nicht zu Jouez Sport. Nur wer im Ausland wohnt, hat gar keine der beiden Möglichkeiten.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind für die Sportwette im Badminton ein Faktor, der leicht übersehen wird. Ein grosser Teil des Westschweizer Wettgeschäfts läuft über den Kiosk und nicht über das Telefon, und dort gibt es weder Cash-Out noch Livewette in der Form, die eine Online-Wette kennt. Wer Partien am Abend live mitspielen will, braucht das Konto, nicht den Schalter.
Was die Verkaufsstellen über den Spielerschutz sagen, ist an anderer Stelle schon deutlich geworden, und für die Westschweiz gilt dieselbe Feststellung. Ein Netz von Verkaufsstellen ist eine Vertriebsstärke und eine Kontrollschwäche zugleich. Das ist keine Kritik an einzelnen Angestellten, sondern eine Eigenschaft des Modells: Der Verkaufsposten hat keinen Zugriff auf das Sperrregister und kann nicht prüfen, ob hier jemand steht, der gesperrt ist.
Die Loterie Romande hat 2025 für Gratisspielguthaben 24 Zustimmungen der Gespa eingeholt, Swisslos deren 8. Die Zahl sagt nichts über die Höhe der Aktionen, aber sie zeigt, dass Gratisspielguthaben und Freiwetten in der Schweiz nicht frei verteilt werden dürfen, sondern der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht bedürfen. Wer eine Aktion sieht, sieht also nicht nur Marketing, sondern eine genehmigte Ausnahme.
Die Spielregeln unterscheiden sich zwischen den beiden Veranstaltern in Details, und genau dort entscheidet sich, ob ein Badminton-Markt für den einen oder den anderen besser passt. Wer die Wahl hat – also niemand, weil der Wohnsitz entscheidet –, würde die Einsatzgrenzen und die Cash-Out-Regeln vergleichen. Wer sie nicht hat, sollte den eigenen Veranstalter nach seinen Bedingungen lesen und nicht nach denen des anderen.
### Rollbit: keine Schweizer Bewilligung
Rollbit gehört zur Gruppe der acht ausländischen Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und eine ausländische hat hier keine Wirkung. Angegeben wird eine Lizenz, die nicht feststellbar ist und in der Schweiz nichts bewirkt; eine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht nicht, und ein schweizerischer Rechtsweg ist nicht vorhanden. Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den schweizerischen Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.
Was ein Wettender bei Rollbit also kauft, ist ein Produkt ohne Aufsicht. Das ist nicht dasselbe wie ein schlechtes Produkt – es heisst, dass die Frage «was passiert, wenn es Streit gibt» keine Instanz hat, an die man sich wenden könnte, und dass im Verfahren gegen den Anbieter Einsätze und Gewinne eingezogen werden können. Der Ausgang ist damit von der Sorgfalt eines Unternehmens abhängig, das keiner schweizerischen Prüfung untersteht.
Wer überhaupt dort landet, sollte das mit offenen Augen tun: kein Zugang zum Sperrregister, keine Limitenpflicht, die von einer Schweizer Aufsicht durchgesetzt würde, und kein Weg, einen strittigen Ausgang in der Schweiz durchzusetzen. Für einen Wettenden, der klein und gelegentlich spielt, ist das ein Risiko ohne Gegenwert.
### BDMBet: keine Schweizer Bewilligung
BDMBet tritt in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung auf. Dieselbe Rechtsfolge wie bei allen Marken dieser Gruppe: eine ausländische Lizenz entfaltet nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung, ein Anschluss an das schweizerische Sperrregister besteht nicht, und ein schweizerischer Rechtsweg fehlt. Eine Anbindung an die hiesige Aufsicht ist nicht vorhanden, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Auffällig ist bei diesen Marken weniger die einzelne Marke als die Uniformität ihrer Einträge. Was von aussen als Auswahl zwischen zehn Buchmachern wirkt, schrumpft bei der Prüfung der Bewilligung auf zwei Veranstalter zusammen, und unter den acht übrigen findet sich kein Unterschied in der Rechtsstellung. Wer die Gruppe nach Rechtsstellung vergleicht, vergleicht acht Mal dasselbe.
Für den Leser heisst das: Der Unterschied zwischen den acht liegt nicht im Erlaubnisstatus, sondern allenfalls in Dingen, die von aussen nicht nachprüfbar sind. Das ist eine schwache Grundlage für eine Entscheidung über Geld.
### BetFury: keine Schweizer Bewilligung
Auch BetFury ist in der Schweiz nicht bewilligt. Die Bewilligung, die das Unternehmen angibt, ist nicht feststellbar und hat hier keine Geltung; das Sperrregister erreicht den Anbieter nicht, und ein schweizerischer Anspruch besteht nicht. Die Aufsicht kann die Domain auf die Sperrliste setzen, die von den Telekommunikationsanbietern per DNS umgesetzt wird.
Ein Punkt, der bei allen acht gleich ist und trotzdem selten offen gesagt wird: Die Sperrliste blockiert den Zugang, aber sie verhindert keine Zahlung. Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren. Wer sein Konto dort auflädt, tut das mit denselben Mitteln wie bei jedem anderen Anbieter, und wer sich darauf verlässt, dass die Transaktion schon irgendwo gestoppt werde, verlässt sich auf etwas, das es nicht gibt.
Was bleibt, ist die Frage, welche Spielart des Wettens man will. Ein Anbieter mit Krypto-Zahlungen und Spielcharakter liefert eine andere Erfahrung als ein Schweizer Wettschein – aber die Erfahrung ist nicht der Punkt, an dem ein Konflikt gelöst würde.
### Unibet: keine Schweizer Bewilligung
Unibet zählt zu den international bekanntesten Marken in dieser Übersicht und ist in der Schweiz trotzdem ohne Bewilligung tätig. Es gilt dieselbe Rechtslage: eine angegebene Lizenz ohne Wirkung hierzulande, kein Anschluss an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste.
Eine bekannte Marke ändert an der Rechtsstellung nichts, und darin liegt die eigentliche Lehre dieser Gruppe. Die Bekanntheit ist kein Prüfsiegel, und die Grösse des Unternehmens ersetzt keine Bewilligung. Wer aus Gewohnheit bei einer vertrauten Marke landet, landet dort aus demselben Grund, aus dem er eine bekannte Zahnpasta kauft – und dieser Grund hat mit der Frage nichts zu tun, ob der Anbieter in der Schweiz auftreten darf.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass selbst bekannte internationale Namen auf der Sperrliste auftauchen können. Ein Markenname schützt nicht vor dem DNS-Block, und der Block wird nach Angaben der Aufsicht innert Stunden umgangen, indem Anbieter auf neue Domains ausweichen.
### Rabona: keine Schweizer Bewilligung
Rabona findet sich in derselben Gruppe. Ohne Schweizer Bewilligung, mit einer angegebenen Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, ohne Sperrregisteranbindung, ohne schweizerischen Rechtsweg und mit der Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste.
Wer eine Sportart wie Badminton sucht, wird bei solchen Anbietern häufig ein deutlich breiteres Programm finden als in der behördlich begrenzten Schweizer Liste. Das ist der eigentliche Anreiz, und er ist real – die Schweizer Liste lässt nur Wettarten zu, die dort aufgeführt sind, und der Katalog eines ausländischen Anbieters kennt diese Grenze nicht. Nur ist die Breite des Programms keine Aufsicht. Ein breiterer Markt bei einem Anbieter ohne Bewilligung und ein schmalerer Markt bei einem bewilligten Veranstalter sind nicht vergleichbar, weil sie nicht denselben Schutzrahmen haben.
Wer das eine gegen das andere abwägt, sollte den Vergleich ehrlich führen: auf der einen Seite mehr Auswahl, auf der anderen Seite Regeln, an die sich jemand halten muss.
### BetOnRed: keine Schweizer Bewilligung
BetOnRed tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die Bewilligung, die angegeben wird, ist nicht feststellbar und entfaltet nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung; eine Verbindung zum Sperrregister fehlt, ein schweizerischer Rechtsweg ebenfalls.
An diesem Punkt lohnt der Blick darauf, was eine Schweizer Bewilligung praktisch bedeutet, denn darin liegt der ganze Unterschied zwischen den beiden Gruppen. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz bringt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für das konkrete Grossspiel, eine Aufsicht durch die Gespa, die Pflicht, von den Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen, eine Anbindung an das Sperrregister und einen Rechtsweg in der Schweiz. Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, spielt in einem Rahmen, der Streitfälle kennt und Limiten erzwingt.
Für eine Sportart, in der ein einzelner Abend viele kleine Entscheidungen produziert, ist dieser Rahmen kein Nebenaspekt. Er ist der Grund, warum jemand überhaupt eine Bewilligung will.
### Betovo: keine Schweizer Bewilligung
Betovo steht in derselben Reihe: keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste möglich.
Was bei diesen Anbietern regelmässig fehlt, ist die eine Funktion, die den Unterschied im Alltag ausmacht: die selbst gesetzte Verlustlimite, die ein bewilligter Veranstalter von seinen Spielenden verlangen muss. Wer bei einem Anbieter ohne diese Pflicht spielt, verwaltet sein Spielverhalten selbst und allein. Bei einem Sport mit so kurzen Partien wie Badminton ist das die anspruchsvollste Variante des Wettens, und sie wird selten als solche beworben.
Wer trotzdem dort spielt, sollte mindestens wissen, dass es diese Funktion bei den bewilligten Veranstaltern gibt – und dass ihr Fehlen nicht neutral ist.
### HornetBet: keine Schweizer Bewilligung
HornetBet schliesst die Gruppe ab, und die Bewertung ist dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Lizenz ohne hiesige Wirkung, kein Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste möglich.
Dass sich die Einträge der acht ausländischen Anbieter so gleichen, hat einen Grund, der über diese Seite hinausgeht: Die Rechtslage ist für alle dieselbe, und sie lässt sich nicht durch die Qualität eines Angebots verändern. Die Gesamtzahl der Domains auf der Sperrliste lag Ende 2025 bei 671, und die Liste wird laufend ergänzt. Wer sich für einen Anbieter ohne Bewilligung entscheidet, entscheidet sich damit auch für die Möglichkeit, dass der Zugang von einem Tag auf den anderen verschwindet – und dass ein offenes Guthaben dann nicht über eine schweizerische Stelle eingefordert werden kann.
Wie die Rechtslage den Rahmen für Badminton-Wetten setzt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und sie werden von der Gespa beaufsichtigt – der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das ist der Grund, warum die Vergleichstabelle oben nur zwei bewilligte Zeilen hat. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt.
Für die Sportart selbst ist die entscheidende Bestimmung eine andere. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenspiele nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Wer also prüfen will, ob auf ein bestimmtes Badminton-Turnier gewettet werden kann, prüft genau diese Liste – nicht die Werbeseite eines Anbieters. Ob ein bestimmtes Turnier, eine bestimmte Runde und eine bestimmte Wettart dort stehen, ist die einzige Frage, die zählt.
Zwei weitere Grenzen verdienen Erwähnung. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Und Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Was das Spielerkonto betrifft, gilt: mindestens 18 Jahre, ein Konto pro Person mit geprüfter Identität, und kein Kredit an Spielende. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht.
Der Nettoertrag geht nach Artikel 125 des Geldspielgesetzes gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Das ist der Grund, warum dieser Markt so eng gehalten wird, und es ist zugleich der einzige Punkt, an dem ein Wettender indirekt von seiner Wette profitiert, wenn er verliert.
Zum Steuerpunkt, weil er oft falsch wiedergegeben wird: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, deshalb «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht – wer das behauptet, hat das System mit anderen Märkten verwechselt.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, was Freude macht, bis man die kantonale Praxis liest: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte das wissen, und sich im Zweifel von der eigenen kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater beraten lassen.
Was ein ausländischer Veranstalter konkret kostet
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Formalie, sondern die Grundlage dafür, dass die zweite Gruppe in der Tabelle überhaupt existiert. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft – das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich –, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Durchsetzung erfolgt über den Zugang. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die die schweizerischen Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden nach Angaben der Aufsicht innert Stunden ersetzt – das sogenannte Domain-Hopping, bei dem die Aufsicht unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt und bet365 als auf der Liste stehend führt. Ein Anbieter ist also blockiert und trotzdem erreichbar; die Liste ist eine Hürde und kein Zaun.
Zusammengefasst, ohne beide Angebote schönzurechnen: Der Weg über einen bewilligten Veranstalter kostet die Auswahl. Zwei Veranstalter, ein Wohnsitzkriterium, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, Grenzen von CHF 1 bis CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten, dazu Identitätsprüfung und ein Konto pro Person. Der Weg über einen Anbieter ohne Bewilligung kostet die Aufsicht. Kein Sperrregister, keine erzwungene Verlustlimite, kein schweizerischer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Steuerrecht steuerbar, und ein Zugang, der verschwinden kann. Keiner der beiden Wege ist per se der sichere.
Wer zu welchem Weg passt
Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets oder in Liechtenstein wohnt und vor allem Fussball, Eishockey und die grossen Tennisturniere spielt, kommt mit Sporttip weit und muss sich nicht mit einem zweiten Anbieter befassen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 und der Kombiboost mit seinen Mindestquoten von 1.50 sind Werkzeuge, die für ein durchschnittliches Wettverhalten gut sitzen.
Wer in der Westschweiz wohnt, hat die Wahl gar nicht: Der Weg führt über Jouez Sport, und die 2’350 Verkaufsstellen sind dort die einfachste Tür. Wer seine Wetten lieber am Schalter abgibt, findet dort, was er sucht, und verzichtet damit auf Cash-Out und Livewette.
Wer ausgesprochen marktgetrieben spielt und für ein einzelnes Badminton-Turnier viele kleine Positionen aufsetzt, wird früher oder später an die Grenzen der geschlossenen Liste stossen. Der Weg dorthin ist dann die Frage, ob man die eingeschränkte Auswahl will oder die Aufsichtslosigkeit – und diese Frage lässt sich nicht mit Werbeversprechen beantworten, sondern nur mit dem eigenen Spielverhalten.
Wer sein Spielverhalten selbst begrenzen will, sollte den Weg über den bewilligten Veranstalter nehmen, und zwar nicht aus Rechtsgehorsam, sondern weil es dort die Limite gibt, die sofort greift, wenn man sie senkt. Wer viel und schnell spielt, hat bei einem Anbieter ohne diese Pflicht weniger Bremsen, und weniger Bremsen sind bei Badminton nichts, was man sich wünscht.
Wie die Margenrechnung einen Badminton-Abend beschreibt
Rechnen wir die Marge an einem Abend durch. Bei einem Einsatz von CHF 1’800 auf einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten liegt der erwartete Verlust nach der Marge des Marktes bei CHF 90. Bei einem Einsatz von CHF 4’800 auf denselben Markt sind es CHF 240. Beide Werte beruhen auf einem Quotenschlüssel von rund 95 Prozent, wie er sich aus 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90 ergibt.
Das ist die Zahlenlage, und sie hat eine Bedingung, die man nicht wegdiskutieren kann: Die Rechnung unterstellt, dass die Einsätze gleichmässig auf beide Ausgänge verteilt sind und die Quoten unverändert bleiben. In einem kleinen Badminton-Markt ist beides nicht selbstverständlich. Ein Markt auf ein Doppel der ersten Runde eines kleineren Turniers kann einen niedrigeren Quotenschlüssel haben, und ein gut bespielter Markt auf ein Halbfinale einen höheren. Die Marge ist deshalb eine Bandbreite und keine Konstante – sie liegt bei gut bespielten Zwei-Weg-Märkten typischerweise niedriger als bei dünn bespielten, und sie steigt, je mehr Ausgänge ein Markt hat.
Wer diese Rechnung einmal für seinen eigenen Abend aufstellt, versteht plötzlich, warum der Kombiboost überhaupt existiert. Die Marge einer Kombination setzt sich aus den Margen der Einzelmärkte zusammen, und die Kombination ist damit der teuerste Teil des Angebots. Ein Bonus auf den Nettogewinn, der bei vier Voraussagen 5 Prozent beträgt, ist ein Rabatt auf einen Preis, der vorher höher war.
Was diese Rechnung nicht sagt, ist irgendetwas darüber, ob eine Wette gewinnt. Sie beschreibt einen Durchschnitt über viele Wetten unter der genannten Annahme und nichts darüber hinaus. Ein einzelner Abend kann weit darüber oder weit darunter enden, und genau deshalb ist die Marge die einzige Grösse, die man vorher kennt.
Was bei der Auszahlung ankommt
Beim Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette greifen zwei Rundungsschritte, die man kennen sollte, weil sie an einer Stelle wirken, an der man nicht hinschaut. Der Betrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Bei einer Einzelwette über CHF 1 mit Quote 1.90 sind das CHF 1.90 – unauffällig. Bei einem Abend mit dreissig kleinen Einzelwetten summieren sich die Rundungen zu einem Betrag, den niemand einzeln bemerkt hätte. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Eigenschaft der Schweizer Währung: Es gibt keinen Rappen, und irgendwo muss gerundet werden. Die Richtung der Rundung ist trotzdem eine Entscheidung.
Bei Kombinationen kommt hinzu, dass die Quoten sich multiplizieren und die Rundung erst am Ende greift. Das begünstigt die Kombination mathematisch ein wenig gegenüber einer Kette von Einzelwetten – und es wiegt die höhere Marge nicht auf.
Wer die Auszahlung kontrollieren will, sollte den Wettschein aufbewahren. Die Bedingungen räumen dem Veranstalter das Recht ein, Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern; das betrifft künftige Wetten und nicht die bereits platzierte, aber es macht den Blick in die aktuellen Bedingungen vor jeder grösseren Wette sinnvoll.
Wann eine Wette ungültig wird
Die Regeln zur Ungültigkeit sind bei Sporttip ausführlich, und für Badminton sind zwei davon praktisch bedeutsam. Erstens: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Wer bei einer Liveübertragung mit Verzögerung schaut und auf den gerade sichtbaren Ballwechsel reagiert, setzt in einem Moment, in dem das Ergebnis schon feststeht – und erhält den Einsatz zurück, ohne Gewinnchance.
Zweitens: In spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Katalog nennt Elfmeter, Rote Karte und Videoschiedsrichter-Entscheid. Im Badminton gibt es keine dieser drei Situationen, aber die Regel verfolgt dasselbe Prinzip: Wo ein Ereignis den Ausgang kippt, will der Veranstalter nicht auf der falschen Seite stehen. Wer live auf einen Satzausgang setzt, während der Ballwechsel schon läuft, spielt gegen genau dieses Prinzip.
Drittens: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung sind nur über die Bet-Builder-Funktion kombinierbar. Ohne diese Funktion kann die ganze Kombination für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. «Satz 1 und Partie» ist der klassische Fall – zwei Ausgänge, die nicht unabhängig sind, und zwei Ausgänge, die man intuitiv kombinieren möchte.
Wer eine Livewette platziert, sollte also wissen, wie die Quote-1.00-Wertung funktioniert. Sie ist kein Fehler des Systems, sondern die Antwort des Systems auf ein Wettverhalten, das schneller sein will als die Übertragung.
Was ein Konto kostet, bevor die erste Wette läuft
Die Registrierung bei Swisslos ist der Teil, an dem die wenigsten Widerstand erwarten und die meisten ihn dann finden. Nötig sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das macht die Anmeldung zu einer Identitätsprüfung und nicht zu einer Formalität. Für einen Wettenden heisst das: Der Name auf dem Konto, der Name auf dem Ausweis und der Name auf dem Zahlungskonto müssen derselbe sein, weil Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt werden. Anonymität ist im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht vorgesehen – nicht als Härte, sondern weil die Sperrregisteranbindung ohne Identität nicht funktioniert.
Wer im Kanton Tessin oder in Liechtenstein wohnt, fällt ins Swisslos-Gebiet; wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, in das der Loterie Romande. Wer im Ausland wohnt, hat in beiden keinen Zugang. Diese Geografie ist die erste Hürde des Schweizer Sportwettens, und sie ist die einzige, die sich durch nichts überwinden lässt.
Ein Konto, das nach der Registrierung angelegt ist, bringt die Pflicht mit, Verlustlimiten zu setzen. Wer diese Pflicht für eine Formalität hält und CHF 9’999 einträgt, hat technisch alles richtig gemacht und inhaltlich nichts entschieden. Die Zahl, die dort steht, sollte man wählen, als würde man sie nicht mehr ändern können – weil sie das de facto für 72 Stunden ist.
Häufig gestellte Fragen zum Badminton-Wetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz überhaupt auf Badminton wetten, und bei wem?
Wetten auf Badminton sind nur möglich, wenn die Sportart und das Turnier auf der Liste stehen, die die Gespa führt, und wenn ein bewilligter Veranstalter sie anbietet. In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, prüft das Angebot bei Sporttip; für die Westschweizer Kantone veranstaltet die Loterie Romande.
Wie wirken sich zwei Gewinnsätze und die Verlängerung bei 20:20 auf Satzwetten aus?
Gespielt wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte, ein Satz ist gewonnen mit mindestens 21 Punkten und mindestens 2 Punkten Vorsprung. Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von 2 Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind. Ein 30:29 ist möglich. Satzmärkte über 21,5 Punkte können deshalb über die Verlängerung noch kippen, während ein Ergebnis wie 21:19 nur ohne Verlängerung zustande kommt.
Wie rechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette über CHF 1 mit Quote 1.90 ergibt das CHF 1.90 vor der zweiten Rundung.
Was ist die Marge in einem Wettmarkt, und wie erkennt man sie an einer Quote?
Die Marge ist der Anteil, den der Markt von allen Einsätzen einbehält. Bei einer Zwei-Weg-Wette mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ergibt 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90 einen Quotenschlüssel von rund 95 Prozent und damit eine Marge von etwa 5 Prozent. Die Zahlen im Nenner zeigen, dass die Quoten unter dem rechnerisch fairen Wert liegen.
Welche Verlustlimiten gelten, und wie lange dauert eine freiwillige Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Spielsperre kann nach dem Geldspielgesetz frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine unbefristete Sperre gilt schweizweit auch für Casinos.
Sind Wettgewinne steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich – daher «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Sportarten – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
