Neuer Wettbonus zum Freispielen: Was Aktionen in der Schweiz wirklich hergeben

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettbonus sucht und dabei an ein Konto denkt, das man mit ein paar Klicks füllt und dann mit fremdem Geld wettet, sucht in der falschen Spielart. Seit dem 1. Januar 2019 ist der Sportwettenmarkt ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, und wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten will, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das ist keine Formalie am Rande. Es ist der Grund, weshalb die beiden Veranstalter, die hier überhaupt Wetten anbieten dürfen, mit Aktionen sparsam umgehen und weshalb ein «Willkommenspaket» auf einer ausländischen Seite etwas völlig anderes ist als eine Promotion auf einem Schweizer Spielerkonto.

Stand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Ein kleiner Stapel unbeschrifteter Papierkarten, von einem roten Gummiband zusammengehalten, liegt auf einer Holzplatte vor einem Fenster.
Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Was folgt, ist eine Einordnung mit Haltung: welche Wege einem Wettenden in der Schweiz offenstehen, was jeder davon verlangt und für wen er taugt. Der Blick geht zuerst auf die Rechtslage, weil sie die Auswahl bestimmt, dann auf die Selbstkontrolle, die auch mit Bonusguthaben gilt, dann auf die Aktionen selbst mit ihren Quoten, Fristen und Auszahlungsregeln, danach auf den Vergleich der zehn Plattformen und zuletzt auf die Grundbegriffe. Die Reihenfolge ist Absicht: Man kann über Prozente erst reden, wenn klar ist, wer sie überhaupt anbieten darf.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, ein geschlossenes Wettprogramm

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat gilt seit dem 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Diese Unterscheidung ist keine Haarspalterei: Wer eine Aufsichtsfrage zu Sportwetten an die falsche Behörde richtet, bekommt eine Antwort, die auf ein anderes Produkt gemünzt ist.

Ein geschlossenes Holztor an einem Feldweg im Gebirge, dahinter eine Weide mit Kühen im Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung braucht zweierlei, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der erste ist Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Wetten unter dem Namen Sporttip führt und gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 arbeitet. Der zweite ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Wer wo ein Konto eröffnen darf

Die beiden Veranstalter teilen sich das Land, und das ist wörtlich gemeint. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Zürich sitzt, kommt an ein Jouez-Sport-Konto nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Ein Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis zusätzlich im jeweiligen Gebiet.

Ein ausgeklappter Zollstock liegt auf einer Werkbank, daneben ein Bleistiftstummel im feinen Sägemehl.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Das ist die erste Gabelung, an der sich für einen Wettenden die Frage nach dem Bonus entscheidet. Nicht welcher Anbieter die grössere Zahl verspricht, sondern welcher überhaupt für einen infrage kommt.

Was überhaupt gewettet werden darf

Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer eigenen Zusammenstellung (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, ebenso Eckball- und Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion sucht man vergebens. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat.

Wer aus einem ausländischen Angebot ein breiteres Programm kennt — Sondermärkte, Esport, Kuriositäten —, misst hier zwei verschiedene Dinge aneinander. Die geschlossene Liste ist der Preis der Bewilligung. Sie schützt vor manipulierten Nischenmärkten und sie nimmt einem Wettenden gleichzeitig die Spielwiese weg, auf der sich anderswo ein Quotenfehler finden liesse.

Das Mindestalter und die Identität

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Die Gespa führt Testkäufe durch: 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als strengen Schutzwall vorstellt, erzählt eine Geschichte, die die Aufsicht selbst widerlegt. Es gibt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47-52 VGS).

Der ausländische Weg

Ein ausländisches Angebot ist nicht dasselbe wie ein verbotenes — aber es ist auch nicht dasselbe wie ein bewilligtes. Eine ausländische Bewilligung, sei es aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und sie ist die einzige. In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Was das für die Entscheidung heisst, lässt sich in einem Satz sagen: Auf der einen Seite stehen zwei Anbieter, ein geschlossenes Programm, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung — dafür volle Schweizer Aufsicht und ein Spielerschutz, der greift. Auf der anderen Seite steht ein offenes Angebot ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Keine der beiden Seiten ist automatisch «die sichere Wahl». Sie sind zwei verschiedene Deals, und wer den einen abschliesst, gibt den anderen auf.

Limiten und Sperren: der Bonus ändert das Budget nicht

Die Selbstkontrolle in der Schweiz ist auffällig eigentümlich aufgebaut: Die Limiten setzen die Spielenden selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Es gibt keine staatlich festgelegte Einzahlungsgrenze — eine Zahl, die in anderen Märkten selbstverständlich ist, existiert hier nicht.

Die Mechanik einer Verlustlimite folgt deshalb einer Logik, die man einmal verstanden haben muss. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nicht: von Gesetzes wegen nach 24 Stunden, bei Swisslos und der Loterie Romande nach 72 Stunden. Wer also abends im Frust eine Grenze hochsetzt, kommt am nächsten Abend nicht mehr an sie heran. Das ist die eine Regel im Schweizer Wettrecht, die am direktesten in eine persönliche Niederlage eingreift, und sie ist gut gewählt.

Was die Veranstalter konkret verlangen

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage vereinbaren.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Bei Swisslos wird Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay bereit, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Zahlen dieser Art lesen sich trocken. Sie sind es nicht. Die Grenze von CHF 9’999 für unter 21-Jährige liegt bei CHF 1’000 — für einen jungen Wettenden ist das der eigentliche Spielerschutzparagraf, und er wirkt unabhängig davon, wie verlockend eine Aktion gerade aussieht.

Die Spielsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre folgt den Artikeln 80 bis 82 BGS: Erfasst werden überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und Selbstsperren; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Der Punkt, an dem ein Bonus gefährlich wird, liegt genau hier. Ein Gratisspielguthaben ist kein Geschenk, das den Einsatz verbilligt; es ist zusätzlicher Anlass, das Konto zu öffnen. Wer nach einer Aktion mehr Zeit am Wettschein verbringt als geplant, hat nicht gewonnen, sondern mehr gespielt. Wie die Gespa in eigener Sache mitteilt: Sie gab 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktionen sind in diesem Markt die Ausnahme, nicht die Regel — und das ist die vernünftigste Zahl auf dieser Seite.

Aktionen verstehen: Guthaben, Booster, Gratiswette

Ein Neukundenangebot in diesem Markt besteht meist aus Spielguthaben oder aus einem Booster, der nicht ausbezahlt werden kann. Beides wird in der Werbung gern als Geld dargestellt. Beides ist zunächst einmal eine Erlaubnis, innerhalb einer bestimmten Frist auf eine bestimmte Art zu wetten.

Der Unterschied zwischen den drei Formen ist wichtiger als die Zahl auf dem Plakat:

Der letzte Punkt ist der, an dem sich die meisten Erwartungen verabschieden. Wer eine Gratiswette von CHF 10 auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, bekommt nicht CHF 20, sondern CHF 10 — der Gewinn ohne den Einsatz. Von 20 Franken Erwartung bleiben 10 Franken Gutschrift. Das ist keine Spitzfindigkeit im Kleingedruckten, sondern die Definition.

Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz eine Zustimmung braucht

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Der Grund ist der Schutz des Marktes und der Spielenden zugleich: Ein bewilligter Veranstalter darf nicht mit frei erfundenen Anreizen um Kundschaft werben, ohne dass jemand hinsieht. Die Gespa prüft vorab, was angeboten werden darf, und begrenzt damit Menge und Zuschnitt der Aktionen. Für den Wettenden heisst das: Wer hier etwas verschenkt, darf es geschenkt haben. Und niemand darf es einfach so.

Auf einer ausländischen Seite fehlt dieser Filter. Dort kann jeder Anbieter mit jeder Zahl arbeiten, die die Werbung trägt, und die Zahl ist kein Versprechen einer Aufsichtsbehörde, sondern eine Marketingentscheidung. Das ist der fundamentale Unterschied zwischen den beiden Wegen — nicht die Höhe des Bonus, sondern die Frage, wer ihn genehmigt hat.

Verlustlimite und Bonus: zwei Dinge, die man getrennt halten muss

Ein Bonus senkt keinen Verlust. Wer eine Verlustlimite von CHF 200 im Monat gesetzt hat und dann mit Gratisguthaben weiterspielt, hat nach dem Bonus dieselbe Grenze — aber mehr Wetten hinter sich. Die Limite zählt Verluste, nicht Einsätze, und deshalb ist sie gegen einen Bonus nur begrenzt immun. Wer das ernst nimmt, senkt vor einer Aktion die Limite, nicht nachher.

Wie ein Kombiboost rechnet: das durchgerechnete Beispiel

Der Sporttip-Kombiboost ist die schweizerischste Form eines Bonus, die es gibt: kein Guthaben, keine Prämie, sondern ein Zuschlag auf den Nettogewinn, gestaffelt nach der Zahl der Voraussagen. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Was das in Franken bedeutet, lässt sich auf illustrative Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 durchrechnen, bei einem Einsatz von CHF 10. Es sind Beispielzahlen, keine angebotene Quote.

Bei vier Voraussagen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote: 1,60 × 1,70 × 1,80 × 2,00 ergibt gerundet 9,79. Der Einsatz von CHF 10 auf diese Gesamtquote zahlt bei einem Treffer aller vier Voraussagen einen Rückzahlungsbetrag von rund CHF 97,90, der Nettogewinn liegt bei rund CHF 87,90. Darauf kommen die 5 Prozent: ein Zuschlag von etwa CHF 4,40. Bleibt der Nettogewinn im Beispiel unter dem, was die Limite des Zuschlags zulässt, ergibt sich eine Erhöhung um mehrere Franken.

Anders gerechnet mit den höheren Stufen, und hier wird die Sache interessanter als die Werbung glauben lässt. Bei sieben Voraussagen bringt der Aufschlag auf den Nettogewinn 20 Prozent, bei zehn 40 Prozent, bei fünfzehn 100 Prozent — aber jede zusätzliche Voraussage mit Quote von mindestens 1.50 senkt die Chance, dass alle Treffer halten. Der Zuschlag wächst also in dem Masse, in dem die Wahrscheinlichkeit eines Nettogewinns schrumpft, auf den er sich bezieht. Die ehrliche Zusammenfassung des Bandes lautet: auf den Stufen mit vier bis sieben Voraussagen liegt die Erhöhung bei einem Einsatz von CHF 10 im Bereich weniger Franken bis unter ein Zehnfaches des Einsatzes, und sie kann nur anfallen, wenn der gesamte Wettschein richtig liegt. Bei fünfzehn Voraussagen winkt der volle Nettogewinn als Zuschlag — auf einen Wettschein, der fünfzehn richtige Voraussagen hintereinander voraussetzt.

Ein Booster dieser Bauart ist kein Guthaben, sondern eine Wette auf die eigene Wette. Wer eine Kombination aus vier Voraussagen ohnehin spielt, nimmt die fünf Prozent mit; sie sind ein kleiner Vorteil auf einen Vorgang, der sowieso stattfindet. Wer dagegen nach der Spielregel Voraussagen anhängt, um auf 40 oder 100 Prozent zu kommen, hat aus einem Wettschein ein Konstrukt gemacht, dessen Verlustwahrscheinlichkeit schneller steigt als der Zuschlag. Und wer den Nettogewinn einmal nachrechnen will: Sporttip rundet den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab.

Quotenboosts, Profitboosts und die Gegenwart des Buchhalters

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Wettschein also vorzeitig glattstellt, verliert den Zuschlag, für den er ihn überhaupt gespielt hat.

Wer die drei Formen nebeneinanderlegt, sieht ein Muster: Der Schweizer Markt kennt kaum Bonusguthaben, dafür eine Reihe von Boosts mit klaren Bedingungen. Der Vorteil ist die Nachvollziehbarkeit. Der Nachteil ist, dass «Bonus» hier viel kleiner ist, als das Wort in der Werbung klingt.

Die Loterie-Romande-Aktion als Gegenbeispiel

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Man kann darüber schmunzeln: zehn Franken, verknüpft mit einem Stadionbesuch, drei Monate Laufzeit, siebentausend Stück. Genau das ist aber die Grössenordnung, die der Bewilligungsvorbehalt hergibt. Die Aktion lief an ausgewählten Tagen und der Code musste innert einer Woche in ein verifiziertes Konto — das schliesst Zufallskunden aus und setzt auf bestehende. Aus Sicht eines Wettenden ist das die ehrlichste Form der Werbung: ein kleiner Anreiz mit einer klaren Bedingung.

Die zehn Plattformen im Vergleich

Der Vergleich kann nicht nach der Höhe des beworbenen Betrags gehen. Aktionen unterscheiden sich nach Bedingungen, Laufzeit, Mindestquote und Auszahlbarkeit, und das sind die Grössen, an denen ein Angebot gemessen werden muss. Ein Plakat mit einer grossen Zahl und keine Angabe zur Mindestquote sagt nichts. Eine kleine Zahl mit klarer Bedingung sagt alles.

Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen nach ihrem Bewilligungsstatus ein — das ist der erste und wichtigste Filter, weil davon abhängt, welches Recht überhaupt gilt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Bahigo keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung bekannt
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung bekannt
Betwinner keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung bekannt
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung bekannt
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung bekannt
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung bekannt
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung bekannt
bet365 keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung bekannt

Die Tabelle zeigt eine Zweiteilung, die sich nicht auflösen lässt. Zwei Anbieter mit vollem Schweizer Rahmen und acht ohne. Für die acht ist die entscheidende Information nicht, was sie anbieten, sondern was ihnen hier fehlt: Anschluss an das Sperrregister, Schweizer Rechtsweg, Kontrolle durch die Gespa. Ihre Domains können jederzeit auf der Sperrliste landen — was regelmässig passiert, denn blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, und die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home ausdrücklich als Beispiele für dieses Domain-Hopping, während bet365 auf der Liste steht. Wer sich für einen dieser acht entscheidet, sollte wissen, dass die Erreichbarkeit selbst Teil des Risikos ist.

Für die Aktionen bedeutet diese Zweiteilung eine zweite Konsequenz. Nur die beiden Schweizer Veranstalter brauchen für Gratisspiele und Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa. Was bei den acht angeboten wird, unterliegt dieser Prüfung nicht — nicht weil es besser ist, sondern weil das Schweizer Recht dort nicht greift. Die Zahl auf dem Banner ist in diesem Fall eine Angabe des Anbieters über sich selbst. Nicht mehr.

Swisslos Sporttip: der Kombiboost als gebaute Schweizer Lösung

Swisslos betreibt Sporttip im Vertragsgebiet der deutschsprachigen Kantone, im Tessin und in Liechtenstein. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa; Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ein Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus; wer dort wohnt, braucht mindestens 18 Jahre, darf keine Spielsperre haben und darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das Wettangebot ist breit gebaut, aber geschlossen: Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Langzeitwetten, Livewetten, Cash-Out und eine Bet-Builder-Funktion. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Die Aktionen sind das eigentliche Thema: der Kombiboost mit seiner Staffel von 5 Prozent bei vier bis 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, die Quoten- und Profitboosts mit ihrer Einmalnutzung pro Wettenden, und der Verfall des Boosts bei Cash-Out. Dazu kommen Regeln, die man kennen sollte, bevor man sie braucht. Ein Wettereignis, das abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden.

Bei den Auszahlungen ist Sporttip sparsam und transparent: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Werden Gewinne nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht, verfallen sie zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Das Urteil fällt hier nicht über die Aktionen, sondern über die Gebührenlogik. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind grosszügig, solange man selten auszahlt; wer monatlich Gewinne abzieht, zahlt ab der dritten Überweisung 3 Prozent und merkt erst dann, dass die Limite nicht der Bonus war, sondern der Weg zum eigenen Geld. Für Vielspieler mit kleinen Beträgen ist das die teuerste Zeile im Regelwerk.

Loterie Romande Jouez Sport: kleine Aktionen mit Stadionanschluss

Die Loterie Romande hält die Bewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, und veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet vorbehalten. Die Organisation ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.

Die harten Zahlen sind schnell aufgezählt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — und hier lohnt der Vergleich mit Swisslos, bei dem innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt werden kann, bevor eine Kommission von 3 Prozent greift. Wer sein Guthaben regelmässig abzieht, findet bei der Loterie Romande die einfachere Regel und bei Swisslos die teurere.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Der in den National-League-Stadien verbreitete Code musste innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden, dann gab es CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Diese Aktion ist ein gutes Beispiel dafür, was in der Westschweiz unter einem Bonus zu verstehen ist: ein Zehner, eine Frist, eine beschränkte Auflage. Wer eine Aktion vor allem deshalb mitnimmt, weil sie sich ohne Zusatzaufwand ergibt, fährt mit so einer Konstruktion gut. Wer aber die Erwartung an ein Neukundenpaket im fünfzigfachen Umfang mitbringt, wird in der ganzen Westschweiz nicht fündig — nicht weil die Loterie Romande knausert, sondern weil die Aufsicht mitentscheidet. Und das Guthaben ist für einen selbst dann nicht abholbar, wenn es aus einer Aktion stammt.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung, über die der Anbieter berichtet, ist in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Für einen Wettenden, der die Plattform aus Neugier öffnet, ist die entscheidende Frage nicht das Wettprogramm, sondern die Frage nach dem Durchgriff. Bei einem Streit über eine Auszahlung steht kein Schweizer Verfahren zur Verfügung, und wenn gegen den Anbieter vorgegangen wird, können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern die Kehrseite einer Entscheidung, die der Wettende selbst trifft, wenn er sich dort registriert. Für einen Schweizer, der ein bewilligtes Angebot in seiner Wohnregion zur Verfügung hat, fällt die Wahl hier leicht.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung

Auch HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung; eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht bekannt. Es gilt derselbe Rahmen: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine mögliche Aufnahme der Domains in die Sperrliste.

Dass ein Anbieter ausserhalb dieses Rahmens ein grösseres und bunteres Programm zeigt, ist der übliche Fall, und es ist der Punkt, an dem ein Wettender die entscheidende Frage nicht mehr an die Werbung, sondern an sich selbst richtet. Was genau will man — ein schmaleres Programm unter Schweizer Aufsicht oder ein breiteres ohne? Die Antwort ist eine Entscheidung, keine Feststellung, und keine Seite ist die «sichere» per Voreinstellung. Wer regelmässig kleine Beträge setzt und im Streitfall jemanden anrufen können will, hat hier keine Adresse.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht bekannt; ein ausländisches Papier hat nach Art. 4 BGS keine Kraft. Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz ebenfalls, und die Domains können auf die Sperrliste kommen.

Die Einordnung ist bei allen acht gleich, insofern unterscheidet sich diese Karte kaum von der vorigen — und genau darin liegt die Information. Der Vergleich zwischen ihnen ist ein Vergleich unter Ausschluss des wichtigsten Kriteriums. Was hier zählt, ist die Frage, ob ein Wettender auf einem Konto ohne Schweizer Aufsicht überhaupt spielen will. Wer sie für sich mit nein beantwortet, muss sich mit den acht nicht weiter beschäftigen. Die Auswahl schrumpft dann auf zwei Anbieter — und das ist keine Einschränkung der Liste, sondern ihr Ergebnis.

bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine hier wirksame Bewilligung ist nicht bekannt. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domains.

Dieser Anbieter steht auf der Sperrliste der Gespa, und die Gespa nennt bet-at-home ausdrücklich als Beispiel für Domain-Hopping, bei dem blockierte Adressen innerhalb von Stunden ersetzt werden. Der Punkt ist nicht die Moral, sondern die Mechanik: Eine Sperrliste, die ihren Gegenstand nicht dauerhaft aussperrt, verändert das Verhalten eines entschlossenen Nutzers nur wenig. Was sie nicht leistet, ist der Schutz. Den gibt es nur auf der anderen Seite der Zweiteilung.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung; eine hier wirksame Bewilligung ist nicht bekannt. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können gesperrt werden.

Ein Schweizer Veranstalter muss für Gratisspielguthaben vorab die Zustimmung der Gespa einholen. Auf einer Plattform ohne Bewilligung existiert dieser Vorbehalt nicht, und damit auch nicht die Prüfung, die dahintersteht. Wer dort eine grosse Bonusankündigung liest, liest eine Selbstauskunft. Bedingungen und Auszahlbarkeit nachzuprüfen bleibt dem Wettenden überlassen — und im Zweifel dem ausländischen Recht, nicht dem Schweizer.

Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; eine hier wirksame Bewilligung ist nicht bekannt. Kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domains.

Bleibt die Steuerfrage, die bei ausländischen Anbietern anders aussieht als bei Schweizer Grossspielen: Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer annimmt, ein Gewinn von der ausländischen Plattform sei automatisch steuerfrei, irrt. Details klärt man mit der Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung.

Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza verfügt über keine Schweizer Bewilligung; eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht bekannt. Es gelten dieselben Einschränkungen: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Bei einer Plattform ohne Bewilligung kann das Angebot jederzeit unerreichbar werden. Wer dort ein Guthaben stehen lässt, plant mit einem Zugang, auf den er keinen Anspruch hat. Das ist eine praktische Überlegung und nicht einmal eine rechtliche, und sie lässt sich in einem Satz auflösen: Was man nicht braucht, lässt man nicht liegen.

bet365: ohne Schweizer Bewilligung

bet365 ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig und wird von der Gespa auf der Sperrliste geführt. Eine hier wirksame Bewilligung ist nicht bekannt; der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.

Dass ein international bekannter Name auf dieser Liste steht, ist für die Einordnung die wichtigste Angabe. Marktbekanntheit ist kein Bewilligungsersatz. Ein Buchmacher, der seinen Betrieb in vielen Ländern ordentlich führt, bleibt in der Schweiz ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Domains blockiert werden können und dessen Streitfälle nicht hier verhandelt werden. Wer das für sich akzeptiert, soll es bewusst tun.

Wie die Zehnerliste zu lesen ist

Nach den Bedingungen sortiert, bleiben zwei Gewinner und acht Abwesende. Das klingt nach einem mageren Vergleich, und es ist einer. Neun Bonuszahlen mit Werbewirkung und einem offenen Rechtsstatus ergeben keine Auswahl, wenn zwei Zahlen mit Zustimmungsvorbehalt und geregeltem Rechtsweg danebenstehen. Das ist die Kernaussage dieses Vergleichs: Er wird nicht nach der Höhe entschieden, sondern nach dem Rahmen, und innerhalb des Rahmens nach Laufzeit, Mindestquote und Auszahlbarkeit.

Grundbegriffe: was ein Wettbonus ist und wie Umsatzbedingungen wirken

Ein Wettbonus ist eine Leistung des Veranstalters, die an Bedingungen geknüpft ist: an eine Frist, an eine Mindestquote, an eine bestimmte Zahl von Voraussagen oder an eine Begrenzung der Auszahlbarkeit. Der Begriff «Bonus» verschleiert das, weil er nach einem Geschenk klingt. Genauer wäre: eine befristete Erlaubnis, unter besonderen Regeln zu wetten.

Umsatzbedingungen sind das Gegenstück auf der ausländischen Seite. Dort wird ein Bonusguthaben häufig erst dann auszahlbar, wenn man es mehrfach umgesetzt hat — ein Betrag, der so lange im Konto liegt, bis er durch Einsätze gedreht ist. Die Schweizer Variante umgeht das weitgehend, indem sie Benefits gar nicht erst auf ein auszahlbares Guthaben legt: Ein Boost erhöht die Auszahlung eines Wettscheins, ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Nachteil ist offensichtlich. Der Vorteil ist, dass man keine Umsatzbedingung erfüllen kann, die es nicht gibt.

Gratisspielguthaben, Gratiswette, Freiwette

Das Gesetz spricht von Gratisspielguthaben; der Markt sagt Gratiswette oder Freiwette. Gemeint sind nahe Verwandte mit einem Unterschied, der über den Ausgang entscheidet: Beim Gratisspielguthaben ist der auszahlbare Anteil per Definition null. Bei einer Gratiswette wird ein Einsatz gestellt, dessen Betrag bei einem Gewinn nicht mit zurückgezahlt wird. In beiden Fällen ist die Gutschrift die Differenz zum vollen Auszahlungsbetrag, und in beiden Fällen ist der Einsatz der Teil, den man verliert.

Quote, Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Die Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird. Bei einer Einzelwette gilt eine Quote; bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; bei einer Systemwette bildet man aus mehreren Voraussagen mehrere Kombinationen, womit nicht alle Treffer nötig sind, dafür mehrere Einsätze anfallen. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich in allen Fällen aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote. Aus diesen drei Formen zieht der Kombiboost seine Bedingungen: mindestens vier Voraussagen, jede mit Quote von mindestens 1.50.

Der Quotenschlüssel und die Marge

Der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote genannt, ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt insgesamt zurückzahlt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 Prozent minus diesen Schlüssel. Ein Quotenschlüssel von 95 Prozent und eine Marge von 5 Prozent sind dieselbe Sache aus zwei Richtungen. Für einen Wettenden ist das die Kennzahl, die eine Aussage über ein Angebot erlaubt, die die Höhe des beworbenen Betrags nie liefert: Ein Bonus, den man auf einem Markt mit hoher Marge durchspielt, ist weniger wert als seine Zahl verspricht.

Laufzeit, Mindestquote, Limite

Drei Bedingungen entscheiden mehr als alle Prozentangaben. Die Laufzeit sagt, wie lange ein Guthaben gültig ist — bei der Loterie-Romande-Aktion 30 Tage, beim Kombiboost eine begrenzte Stufe pro Wettschein. Die Mindestquote sagt, auf welche Wetten ein Bonus anwendbar ist — beim Kombiboost mindestens 1.50 je Voraussage. Die Limite sagt, wie hoch Einsatz und Erhöhung steigen dürfen. Wer diese drei Zeilen liest, kennt den Bonus. Wer nur die erste Zahl liest, kennt das Marketing.

Auszahlbarkeit

Am Ende steht die Frage: Kommt es auf ein Konto? Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nie auszahlbar. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen und Wallet-Guthaben je auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Grenzen sind keine Nebensätze. Sie bestimmen, was ein Bonus im Ergebnis ist: eine Wette mit einem Einsatz, den man ohnehin gesetzt hätte.

Steuern: wann ein Gewinn in der Schweiz ein Thema wird

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert.

Für einen typischen Wettenden ist die ganze Passage eine Randnotiz. Wer mit CHF 10 auf eine Kombination setzt, gewinnt weit unterhalb des Freibetrags: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Bei ausländischen Anbietern unterliegen Gewinne nicht der Verrechnungssteuer, dafür kann die kantonale Praxis sie als vollständig steuerbares Einkommen behandeln — im Thurgau geschieht das unabhängig von der Höhe. Wer im Zweifel ist, fragt die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Der Freibetrag hat übrigens eine stille Nebenwirkung für den Bonusvergleich: Er macht die Steuerfrage bei kleinen Beträgen zu einer Nichtfrage. Was bleibt, ist die Frage nach dem Zugang zum Gewinn — und die hängt an der Auszahlbarkeit, nicht am Steuerrecht.

Wer welchen Weg wählen sollte

Der eine Weg führt über Swisslos Sporttip oder die Loterie Romande, je nach Wohnkanton. Wer dort wohnt, wo der jeweilige Veranstalter tätig ist, bekommt eine Bewilligung mit Aufsicht, ein Konto mit geprüfter Identität, Anschluss an das Sperrregister und einen Schweizer Rechtsweg — dafür ein geschlossenes Wettprogramm und Aktionen, die klein bleiben, weil die Gespa vorab zustimmen muss. Für einen Wettenden, der zwei- bis dreimal im Monat einen Betrag setzt, den er ohnehin zu verlieren bereit ist, ist das die passende Wahl, und der Kombiboost ist dann ein kleiner Zuschlag auf einen Wettschein, den er sowieso spielt.

Der andere Weg führt über einen der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, tauscht Schweizer Schutz gegen ein breiteres Programm und eine grössere Werbezahl. Der Tausch ist nicht automatisch schlecht — er ist aber auch nicht kostenlos, und wer ihn eingeht, sollte wissen, was auf dem Spiel steht: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in Verfahren gegen den Anbieter, kantonale Steuerpraxis auf Gewinne und eine Erreichbarkeit, die jederzeit enden kann.

Für wen ein Kombiboost nichts ist

Wer ohnehin nur Einzelwetten spielt, für den existiert der Kombiboost nicht. Er verlangt mindestens vier Voraussagen, jede mit Quote von mindestens 1.50, und gilt nur online. Wer nicht bereit ist, vier Spiele zu kombinieren, sollte nicht mit dem Bonusargument anfangen, sondern beim Sport bleiben.

Für wen eine kleine Aktion nichts ist

Wer eine vierstellige Gutschrift erwartet, wird in der Schweiz nichts finden. Die Aktion der Loterie Romande verteilte CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, in 7’000 Exemplaren, an sieben Tagen. Diese Grössenordnung folgt aus dem Zustimmungsvorbehalt, nicht aus der Laune der Veranstalter. Wer sie akzeptiert, kann eine Aktion als das nehmen, was sie ist: ein kleiner Anlass mehr zu wetten. Wer sie nicht akzeptiert, wählt faktisch den anderen Weg und sollte das bewusst tun.

Wohin die Entscheidung nicht gehört

Eine Bonuszahl ist kein Grund, die persönliche Verlustlimite anzupassen. Die Limiten setzt man selbst, Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden bei Swisslos und der Loterie Romande — und das ist eine Bremse, die man nicht umgehen sollte, weil sie einen vor dem Abend schützt, an dem man sie am wenigsten braucht. Wer vor einer Aktion eine tiefere Limite setzt, macht aus einem Bonus einen begrenzten Vorgang. Wer sie danach hochsetzt, hat den Bonus in eine Erhöhung des eigenen Budgets umgemünzt.

Häufige Fragen zu Wettbonus und Freispielen

Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?

Gratisspiele und Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa, weshalb Aktionen selten und klein bleiben. Swisslos arbeitet mit Kombiboosts, Quoten- und Profitboosts, die den Nettogewinn erhöhen und nicht auszahlbar sind. Die Loterie Romande verteilte in einer Aktion CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Warum brauchen Gratisspielguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?

Der Bewilligungsvorbehalt soll Kundengewinnung mit ungeprüften Anreizen verhindern. Ein bewilligter Veranstalter darf nicht frei erfinden, was er verspricht. Die Gespa prüft Menge und Zuschnitt vorab; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Für Wettende heisst das: Aktionen sind genehmigt und entsprechend schmal.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz bei einem Gewinn nicht mit ausbezahlt. Wer eine Gratiswette von CHF 10 auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 10, nicht CHF 20. Beim Gratisspielguthaben ist der auszahlbare Anteil null; der Einsatz selbst ist in beiden Fällen der verlorene Teil.

Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?

Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombination um einen Prozentsatz, gestaffelt nach der Zahl der Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn. Er gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50.

Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?

Bei Swisslos ist der Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegen Einzahlungen und Wallet-Guthaben je bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage.

Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?

In der Schweiz sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»