Über uns – erstligawetten.com
Im Mittelpunkt von erstligawetten.com steht die Frage, was beim Wetten auf die Bundesliga und andere Ligen in der Schweiz erlaubt ist und was es kostet. Die Redaktion erklärt, was eine Quote über die Wahrscheinlichkeit sagt, wie viel Marge in einem Markt liegt, was ein Bonus verlangt und welche Regeln das Geldspielgesetz aufstellt. Sie nimmt keine Wetten an, verkauft keine Tipps und verspricht keine Gewinne; eine Wette, die sicher gewinnt, gibt es nicht.
Prüfung der Bewilligung
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalterinnen Online-Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide beaufsichtigt von der Gespa. Alle übrigen Buchmacher erscheinen in den Vergleichen mit dem deutlichen Zusatz «ohne Schweizer Bewilligung»; eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ändert daran nichts. Ob eine Domain auf der Sperrliste steht, lässt sich auf der Website der Gespa nachsehen. Das Urteil bleibt sachlich: Ohne Bewilligung heisst ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Aufsicht, mit Gewinnen, die je nach Kanton als Einkommen steuerbar sind, aber nicht automatisch unseriös.
Arbeit mit Quellen
Angaben zu Veranstaltern stammen aus deren Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum; Angaben zum Recht aus Gesetzestexten, aus Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Weil sich Quoten und Aktionen rasch verändern, steht bei jeder Zahl, wann und wo sie so galt. Genügt die Quellenlage nicht, wird der Sachverhalt mit Worten beschrieben, statt eine Zahl zu erfinden.
Wer angesprochen ist
Die Inhalte richten sich an volljährige Leserinnen und Leser in der Schweiz; Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Rechts- oder Steuerberatung sind sie nicht. Nimmt das Wetten mehr Raum ein als geplant, hilft vertraulich eine der kantonalen Suchtberatungsstellen.
Stand: 29. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
