Mobile Sportwetten in der Schweiz: Wer darf, wer nicht – und was auf dem Handy zählt

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz auf dem Handy eine Sportwette platzieren will, trifft auf ein Angebot, das der Bund und die Kantone klein gehalten haben: genau zwei Veranstalter mit Bewilligung, zwei getrennte Gebiete, ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten. Wer das weiss, sortiert die rund einem Dutzend Namen, die bei einer Suche auftauchen, in zwei Minuten. Wer es nicht weiss, hält die Wahl für gross und wundert sich später über eine Sperre, eine Gebietsgrenze oder eine Auszahlung, die auf ein fremdes Konto gehört.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einer Kaffeetasse, durch das Fenster fällt warmes Abendlicht.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Stand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie den Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Die Rechtslage: nur zwei Veranstalter, und eine ausländische Bewilligung zählt hier nicht

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) führt Sportwetten in Artikel 3 als Grossspiel. Beaufsichtigt wird das Geschäft von der Gespa in Bern, der Interkantonalen Geldspielaufsicht; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig, sie prüft die Casinos. Wer Wetten anbieten will, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Wichtiger als beide ist ein Satz, den manche Anbieter gern überlesen — die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein schmaler Kiesweg führt zwischen zwei hellen Mauern durch eine Schweizer Altstadt, die Laternen sind noch nicht angezündet.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Auf der einen Seite die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Wetten unter dem Namen Sporttip führt; ihre Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Auf der anderen Seite die Loterie Romande, die für die Westschweiz Jouez Sport betreibt. Zusammen sind das zwei. Es gibt keine dritte Bewilligung, und es gibt auch keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine gibt.

Weil diese Übersicht sich als Wegweiser versteht und nicht als Werbebroschüre, sei das Ergebnis der Prüfung gleich vorweggenommen: die beiden Schweizer Veranstalter stehen zusammen, die ausländischen Namen stehen daneben, und dazwischen liegt keine Geschmacksfrage, sondern eine Rechtslage.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
MrXbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
AmunRa keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betify keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle ist absichtlich nüchtern. Bei den acht Namen ab Position drei ist über eine Bewilligung nichts bekannt, was in der Schweiz etwas bedeutete — und genau darin liegt die Pointe, die eine Werbeseite nie schreibt: eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher, ist in der Schweiz ohne Wirkung. Sie schützt niemanden hier, sie eröffnet kein Konto hier, sie beendet keine Sperre hier.

Das Vertragsgebiet: zwei Landesteile, ein Fürstentum

Die Frage, welcher der beiden Veranstalter für einen überhaupt in Frage kommt, entscheidet sich an der Postadresse. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Fernglas liegt auf der Brüstung einer leeren Tribüne, dahinter verschwimmt ein grosser Rasenplatz im Dunst.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Ein Online-Konto setzt nach Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung über Geldspiele einen Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis eben im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Zwei Adressen, zwei Gebiete, kein gemeinsames Konto. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip nichts eröffnen; wer in Zürich wohnt, nichts bei Jouez Sport. Für einen Zugezogenen aus einem der beiden Landesteile ist das die erste Hürde, noch vor jeder Frage nach Quote oder Bedienung.

Was überhaupt gespielt werden darf

Erlaubt sind Sportwetten — und nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Der erlaubte Katalog ist eine geschlossene Liste, geführt von der Gespa (Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind; Frauensportarten ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, ebenso wie Eckball- und Kartenmärkte — und eine Esport-Abteilung sucht man auf der Liste vergeblich. Events, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung hat, die sie ihm gestattet. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters; Details dazu folgen in den Beschreibungen der Anbieter.

Sperrliste und Domain-Hopping

Gegen ausländische Anbieter fährt die Schweiz zweigleisig. Zum einen ist das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft; konfisziert werden können aber Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter. Zum anderen führt die Gespa nach den Artikeln 86–93 BGS eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockiert heisst gebremst, nicht gestoppt: geblockte Adressen werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Gespa das, und sie nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; bet365 wiederum führt sie als gelistet.

Zwei Dinge gehören an dieser Stelle gesagt, weil beide Seiten sie gern verschweigen. Eine ausländische Bewilligung verliert in der Schweiz ihre Kraft, und damit verliert der Spielende hier die Instrumente, auf die er sich sonst verlassen kann: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Das ist der Preis. Umgekehrt sind auch die bewilligten Anbieter kein Wunschkonzert: zwei Veranstalter, ein geschlossener Sportarten- und Märktekatalog, Wohnsitzpflicht, Identitätsprüfung. Wer Wahlfreiheit mit Schutz verwechselt, zahlt am Ende für eines von beiden.

Für wen welche Route passt

Für den Gelegenheitswetter im Vertragsgebiet ist die Sache unspektakulär: ein Konto beim Veranstalter seines Landesteils, Fertig. Wer häufig und live spielt und viele verschiedene Sportarten und Nischenmärkte sehen will, stösst auf den geschlossenen Katalog und wird auf dem Handy die Grenzen schneller spüren als am Schalter, weil dort jeder fehlende Markt sofort auffällt. Wer schon einmal in einem Casino oder Online-Casino gesperrt war, für den ist ohnehin alles entschieden, was entschieden werden kann; die Details dazu stehen gleich anschliessend.

Spielerschutz: Limiten gehören dem Spielenden, nicht dem Veranstalter

Ein Missverständnis zuerst. In der Schweiz gibt es keine staatlich verordnete Einzahlungsgrenze. Der Organisator muss lediglich verlangen, dass Spielende einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat setzen (Art. 87 VGS). Die Limite ist also Ihr eigenes Produkt, nicht eine Vorschrift, die Ihnen jemand vorhält. Genau deshalb steht sie vor der ersten Wette: bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.

Eine strengere Limite gilt, sobald sie wirkt: eine Senkung wird sofort umgesetzt. Eine Erhöhung nicht — und hier lohnt der zweite Blick. Von Gesetzes wegen wartet eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage zwischen dem Entschluss, mehr zu spielen, und der Möglichkeit dazu ist eine dürre Spanne, wenn die Absicht am Samstagabend entsteht. Wer heute eine tiefe Limite setzt und sie morgen hochziehen möchte, wird vertröstet.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; vor Ablauf der Frist wird die Sperre nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die eine Massnahme mit Reichweite über den einen Veranstalter hinaus.

Aufgehoben wird eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter überdies anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — die Einsätze sind dann nicht geparkt, sondern verloren.

Ein Hinweis darauf, wie ernst Kontrollen an Verkaufsstellen in der Praxis sind: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Verkaufsstellen sind also kein Sicherheitsnetz, und am Bildschirm ersetzt die Volljährigkeitsprüfung bei der Anmeldung nicht die eigene Aufmerksamkeit.

Ein Konto, eine geprüfte Identität, ein Konto in Ihrem Namen

Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein zweites Konto ist nicht ein Trick, sondern ein Ausschlussgrund.

Dasselbe Prinzip regelt das Geld. Nach Artikel 50 Absatz 2 VGS gehen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, Auszahlungen in Kryptowährungen ebenso wenig. Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Was ein Veranstalter bei den Limiten falsch macht, liegt selten im technischen Aufbau. Es liegt in der Reihenfolge — eine Limite, die man erst nach der Anmeldung findet, wirkt nach der Anmeldung nicht mehr.

Mobiles Wetten: was sich ändert, wenn die Quote in die Hosentasche zieht

Auf dem Fernseher läuft die Partie, auf dem Fernseher läuft die Quote. Das Handy bringt beides auf dasselbe Gerät und dazu eine Benachrichtigung, die keine drei Sekunden nach dem Tor auf dem Sperrbildschirm liegt. Das ist der eigentliche Unterschied, und er hat mit der App-Technik wenig zu tun, mit dem Umgang aber viel.

Technisch ist der Einstieg schlicht. Sporttip-Wetten lassen sich online über die Internetseite von Sporttip oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Ein Kuriosum, das die Wege zwischen den Kanälen offenhält: eine in der App zusammengestellte Wette kann per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Wettschein wandert also vom Bildschirm in den Laden, statt umgekehrt.

Das Aufladen des Spielkontos läuft teilweise anders als bei einer Bank-App. Swisslos bietet PostFinance Pay an; bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance App. Für alle, die lieber klassisch zahlen, geht es auch per Einzahlungsschein. Spielguthaben kann gekauft werden, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Kleine Anzeige, grosse Wirkung

Ein Smartphone zeigt weniger von der Wette als ein Bildschirm, und dieser Nachteil ist kein Zufallsthema. Wer auf einem 6-Zoll-Feld eine Kombination mit sieben Positionen zusammenstellt, sieht die Gesamtquote erst, wenn der Wettschein steht. Der Kombiboost bei Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt. Die Staffelung ist der Reiz — und die Aufforderung, eine weitere Position anzuhängen, für deren Ausgang man sich am Handy deutlich weniger Zeit nimmt als am Tisch.

Dieselbe Mechanik betrifft die Beschleunigung. Schnelle Mitteilungen, kurze Wege, ein Wettschein, der nicht mehr ausgefüllt, sondern getippt wird: jede dieser Erleichterungen senkt die Hemmschwelle um ein paar Sekunden. Über einen Abend summiert sich das. Deshalb zählen auf dem Telefon die Limiten aus dem Abschnitt zum Spielerschutz nicht weniger als am Schalter, sondern mehr.

Einzel, Kombination, System: drei Formen und ihre Grenzen

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine Klausel, die den Veranstalter begünstigt und die man kennen sollte, wenn eine Gewinnrechnung auf einer alten Limite aufgebaut war.

Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer selbst an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: CHF 20 Einsatz auf eine Kombination mit Gesamtquote 3.00 ergibt CHF 60.00 vor der Rundung, mithin CHF 60.00 nach der Rundung. Das zweistufige Verfahren läuft praktisch immer zugunsten des Veranstalters, weil am Ende abgerundet wird — bei CHF 1’000 Höchsteinsatz ist der Effekt klein, bei einer Fülle kleiner Wetten nicht verschwunden.

Wenn das Spiel nicht gespielt wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wer eine Wette platziert, nachdem der Wettausgang tatsächlich eingetroffen ist, bekommt sie mit Quote 1.00 gewertet; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für die reguläre Spielzeit zählt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit — beim Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer am Handy schnell zwei Märkte desselben Spiels zusammenklickt, sollte also wissen, welcher Weg dafür vorgesehen ist.

Der Weg zum Geld

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Guthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteinisches Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Der Gratisrahmen von zwei Auszahlungen pro Jahr ist keine Formalie. Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt ab dem dritten Mal mit. Wer stattdessen das Guthaben stehen lässt und in einem Zug auszahlt, kommt ohne Kommission durch — ein kleiner Unterschied in der Gewohnheit mit einem messbaren Preis.

Noch ein Datum, das man kennen sollte: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz, und beide treffen den, der zu lange wartet.

Warum die Quoten nicht das sind, was die Werbung verspricht

Die Quote ist keine Gabe des Veranstalters, sondern ein Preis mit einer eingebauten Marge. Marktseitig heisst die Kennzahl Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote: der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge eines Markts; die Marge ist 100 % minus dieser Anteil. Stehen für einen Markt mit zwei Ausgängen die Quoten 1.90 und 1.90, dann ergibt der Kehrwert 0.5263 plus 0.5263 gleich 1.0526, also einen Auszahlungsanteil von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %. Wer CHF 100 auf beide Ausgänge verteilt, bekommt CHF 190 zurück. Die CHF 10 sind kein Betriebsunfall, sondern der Normalzustand; er variiert von Markt zu Markt, und ein Sportereignis mit vielen Ausgängen trägt in der Regel mehr davon als ein Zweiausgänge-Markt.

Was hier nicht steht, ist eine Rangliste der Buchmachermargen. Anbieter sind in diesem Text nach ihrer Bewilligung gelistet. Wer die Marge vergleichen will, rechnet sie sich selbst aus den Quoten eines Markts aus — das ist keine Rechenkunst, sondern eine Subtraktion, und sie schlägt jede Werbeaussage über «Top-Quoten».

Der Vergleich: woran sich die Wahl entscheidet

Verglichen wird hier nicht nach Werbeversprechen, sondern nach fünf Dingen, die sich überprüfen lassen: wer veranstaltet, was angeboten wird, welche Limiten gelten, wie das Geld zurückkommt und wie sich das Ganze auf einem Telefon bedienen lässt. Die Reihenfolge ist bewusst gewählt; sie beginnt mit der Frage, ohne die alle weiteren akademisch sind.

Veranstalter und Bewilligung. Bei Swisslos und der Loterie Romande steht eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS mit Aufsicht durch die Gespa. Bei allen acht ausländischen Namen steht keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete Bewilligung hat hier keine Wirkung.

Wettangebot. Der bewilligte Katalog ist geschlossen: nur Sportwetten, nur gelistete Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, keine Eckball- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion. Wer ein breites Programm sucht, findet es bei einem der beiden Schweizer Veranstalter nicht — und findet dafür einen Rahmen, der vorher festgelegt wurde.

Limiten. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für eine Systemwette bei Sporttip; dazu Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen, mit Senkung sofort und Erhöhung erst nach 72 Stunden. Was ein Konto je Kauf in das Wallet laden kann, ist ebenfalls begrenzt: höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen.

Auszahlung. Gutschrift automatisch bis CHF 1’000 pro Quittung, darüber Überweisung innert 3 Arbeitstagen; zwei gratis Auszahlungen pro Jahr, ab der dritten möglicherweise 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Bedienung. App für iOS und Android, Wettschein per QR-Code an der Verkaufsstelle einlösbar, Livewetten ohne Übertragungszwang, Live-Cash-Out nur online und nur vollständig.

Zu diesen fünf kommen zwei Punkte, die keine Spalten brauchen und trotzdem entscheiden. Erstens das Wohngebiet: wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kann bei dem einen Veranstalter kein Konto eröffnen, beim anderen schon — die Wahl ist damit eine Frage der Adresse und nicht der Vorliebe. Zweitens das Steuerregime, das den Gewinn betrifft: Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar, wobei der Freibetrag auf Bundesebene ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 beträgt (2025: CHF 1’070’400) und je nach Kanton abweicht. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration der Steuererklärung zurückholt. Für einen normalen Wetter liegt jeder Gewinn weit unter dieser Marke: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Was Sie vor der Anmeldung in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters nachlesen sollten, sind drei Dinge: die Verlustlimiten und die Frist für eine Erhöhung, die Höchsteinsätze für die Wettform, die Sie tatsächlich spielen, und der Ablauf einer Auszahlung. Alle drei stehen dort schwarz auf weiss — und keine davon in einer Werbeanzeige.

Wer welche Route nimmt

Die Wahl, die diese Seite beschreibt, hat drei Formen. Für den Gelegenheitswetter im Gebiet eines der beiden Veranstalter ist die Sache einfach: das Angebot mit Bewilligung, fertig. Für den Vielspieler mit Hang zu Nischenmärkten ist die Sache unbequem, weil derselbe Schutz denselben Katalog bedeutet, und er wird sich zwischen Schutz und Auswahl entscheiden müssen — nur sollte er wissen, dass die Auswahl bei einem Anbieter ohne Bewilligung mit dem Verlust genau der Instrumente bezahlt wird, die hierzulande greifen. Und für den, der die Sportwetten bisher am Kiosk gespielt hat, ist der Umstieg aufs Telefon technisch trivial und in der Wirkung nicht neutral: er verschiebt die Limitenfrage vom Schalter in die eigene Tasche.

Bleibt die unbequeme Gruppe, die eine dritte Route sucht. Es gibt sie nicht. Entweder ein bewilligter Schweizer Veranstalter oder ein Anbieter, auf den weder Schweizer Aufsicht noch Schweizer Register noch Schweizer Rechtsweg zutrifft.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die folgende Übersicht beginnt mit den beiden in der Schweiz bewilligten Veranstaltern, gefolgt von den ausländischen Anbietern, die man online antrifft. Alle werden nach denselben Kriterien geprüft, wobei die Transparenz und das Angebot der Schweizer Veranstalter den Massstab setzen.

Swisslos Sporttip: das Angebot mit Verlustlimiten vor der ersten Wette

Sporttip ist das Sportwettenprodukt der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet im Vertragsgebiet der deutschsprachigen Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein. Das Angebot ist ein Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS und steht unter der Aufsicht der Gespa.

Wer hier ein Konto will, braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Danach kommt der Punkt, der den Einstieg prägt: vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage lässt sich freiwillig ergänzen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden.

Gespielt wird zu einem Mindesteinsatz von CHF 1, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und höchstens CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Einzel-, Kombinations- und Systemwetten laufen über die Internetseite von Sporttip oder die App für iOS und Android, und ein in der App gebauter Wettschein lässt sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen.

Was das Produkt sonst auszeichnet, ist der Funktionsumfang, der an den Online-Kanal gebunden ist. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50; er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out selbst gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt und ohne Rückgängigmachung; der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Das Urteil fällt an dieser Stelle ungewöhnlich leicht, und es fällt an einer Stelle, an der andere Kataloge es sich einfach machen. Die Limitschwelle vor der ersten Wette ist keine Hürde, sondern die einzige Zeile in diesem Geschäft, die noch wirkt, wenn die Partie in der 89. Minute kippt. Wer sich von einer Zahl im Weg stehen lässt, sollte genauer wissen, was er später nicht mehr bremsen kann. Der Preis dafür ist ein enger Katalog: keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Esport-Abteilung, und wer in der Westschweiz wohnt, kommt hier ohnehin nicht hinein.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Grossspiel für die sechs Westschweizer Kantone

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, veranstaltet für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligung ist dieselbe Art von Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Gepa-Aufsicht — Gespa-Aufsicht, wie bei Swisslos. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Der Rahmen stimmt mit dem in Basel überein, weil er aus demselben Gesetz stammt: Volljährigkeit, ein Konto pro Person, geprüfte Identität, eine Verlustlimite, die vor der ersten Wette steht, Senkung sofort, Erhöhung erst nach Frist, und kein Zugang zu anonymen oder Krypto-Auszahlungen.

Die Auszahlung eines Gewinns erfolgt nach Artikel 50 Absatz 2 VGS ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — auch in der Westschweiz kein anonymer Weg, kein Bankkredit an Spielende. Wer aus dem Ausland oder aus einem der Swisslos-Kantone zuzieht, merkt an einer anderen Stelle, wie viel hier am Wohnsitz hängt: ausserhalb der sechs Kantone gibt es kein Konto.

Die Linie, die diese Adresse in der Westschweiz zieht, ist eine von Wohnort, nicht von Qualität. Zwei Anbieter, zwei Gebiete — und damit keine Wahl für den Einzelnen, sondern eine Zuordnung. Wer in Genf wohnt und Schweizer Sportwetten auf dem Handy spielen will, hat hier sein Angebot; wer in Zürich wohnt, hat hier nichts zu suchen und sollte die Versuchung lassen, sich mit einer falschen Adresse anzumelden, denn der Ausweis wird geprüft.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet ist einer der ausländischen Namen, die Schweizer Spielende online antreffen. Eine Schweizer Bewilligung hat er nicht; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten. Eine gemeldete ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung, das folgt aus Artikel 4 BGS. Das hat praktische Folgen über das Formale hinaus: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Damit steht die eine Frage im Raum, die hier jeder Klärung vorausgeht. Wer sein Anliegen in einer Nische sucht, findet einen Anbieter mehr; wer auf einer Spielsperre steht, findet in diesem Angebot eine Tür, die ihm im bewilligten Geschäft verschlossen bleibt, und genau das ist der Mechanismus, den die Sperre verhindern soll. Der Name ist hier aufgeführt, weil ein Schweizer Spielender ihn antrifft — nicht, weil diese Seite ihn empfehlen würde.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo gehört zur selben Gruppe: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; eine ausländische Bewilligung bleibt hier ohne Kraft (Art. 4 BGS), und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen. Eine Bewertung nach Wasserdichtigkeit fällt an einer Adresse aus, an der all das zusammenkommt, der zweite Lauf ins Sperrregister, der nach drei Monaten nicht nötig gewesen wäre.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung

Auch Pribet hat keine Schweizer Bewilligung und fällt damit unter dieselbe Einordnung wie die übrigen ausländischen Namen: kein Bezug zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg, Domain gegebenenfalls auf der Sperrliste. Was hier auffällt, ist die Wiederholung dieser Liste bei drei Anbietern hintereinander: der Markt der ausländischen Namen ist ein anderer Markt, gemessen an einem anderen Katalog und geschrieben in einer anderen Sprache. Wirklich ein Vergleich mit den beiden bewilligten Veranstaltern ist er nicht.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung

Für HighFlyBet gilt dasselbe Muster — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit der Sperrliste als möglicher Konsequenz. Zudem erfolgt die Auszahlung eines Gewinns nicht nach Schweizer Vorgaben; die Regel, dass nur ein auf den eigenen Namen lautendes Konto zulässig ist, gilt hier nicht, ebenso wie der Schutz, der dahintersteht. Wer einen Anbieter wählt, dessen Sitz und Rechtsordnung ausserhalb liegen, akzeptiert, dass Streitfragen vor einem ausländischen Forum landen.

Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit denselben Folgen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains gegebenenfalls blockiert. Das ist die Kategorie, die sich in diesem Abschnitt am schwersten einzeln beurteilen lässt, weil ihre Angaben sich ähneln wie der Name es andeutet. Ein Rang unter ihresgleichen hätte keine Aussagekraft für das, was einem Schweizer Spielenden wichtig wäre.

AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa, ohne Schweizer Bewilligung, teilt die Einordnung der übrigen ausländischen Namen: kein Schweizer Veranstalter, kein Bezug zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine mögliche Sperrliste. Auch hier gilt, dass die Konfiskation von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter möglich ist, nicht aber eine Bestrafung der Spielenden. Was der Name mitbringt, ist die übliche Widmung an Bekanntheit; was er an Schweizer Garantien mitbringt, ist nichts.

Betify: ohne Schweizer Bewilligung

Betify gehört in dieselbe Reihe: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, Domain möglicherweise auf der Gespa-Sperrliste. Der Einwand, der bei allen acht Namen gleich lautet, ist der stärkste, den die Rechtslage hergibt: ohne Schweizer Bewilligung existiert in der Schweiz kein Instrument, das einem zugutekommt, wenn etwas schiefläuft.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Funbet steht ohne Schweizer Bewilligung da, und damit bleiben auch hier die bewährten Schweizer Instrumente aussen vor: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, keine geprüfte Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Gewinne aus einem solchen Angebot sind zudem steuerlich nicht wie Gewinne aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel behandelt; die kantonale Steuerpraxis kann sie als volles Einkommen erfassen.

Rechnen wir es durch: Einsatz, Quote, Rundung — und was die Marge ausmacht

Rechnen wir an einem Beispiel, das nichts beweisen soll ausser der Mechanik. Eine Sporttip-Einzelwette über CHF 100 auf die Quote 2.10, gesetzt auf ein Ereignis, das im gelisteten Katalog steht, und gewonnen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, hier also CHF 210.00 vor der Rundung; nach dem Aufrunden auf zwei Nachkommastellen und dem Abrunden auf 5 Rappen bleibt es bei CHF 210.00. Ausgezahlt werden also CHF 210.00, davon CHF 110.00 über dem Einsatz. Das ist keine Rendite, das ist der Ausgang einer einzelnen Wette.

Dieselbe Rechnung mit einer Kombination: CHF 50 Einsatz auf vier Voraussagen, jeder mit Quote 1.50, macht eine Gesamtquote von 1.50 × 1.50 × 1.50 × 1.50, also 5.0625, und damit einen Gewinnbetrag von CHF 253’125 vor der Rundung — aufgerundet auf zwei Nachkommastellen CHF 253.13, abgerundet auf 5 Rappen CHF 253.10. Das Ergebnis ist kein Zufall der Rundung; die zweite Stufe kostet hier 3 Rappen. Bei vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 greift ohnehin der Kombiboost, der den Nettogewinn um 5 % erhöht, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung begrenzt sind — aus CHF 203.10 Nettogewinn würden dann rund CHF 213.25, sofern die Grenze nicht vorher zieht.

Und jetzt der Teil, den die Werbung für sich behält. Die Marge steckt in jedem der Preise, die in diesen Rechnungen verwendet wurden. Bei einem Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 beträgt der Auszahlungsanteil rund 95 % und die Marge rund 5 %; von jedem in diesen Markt gesetzten Franken bleiben dem Veranstalter im Durchschnitt rund 5 Rappen. Wer den Kombiboost von 5 % als Geschenk liest, liest ihn gegen diese Zahl: der Boost auf den Nettogewinn einer gewonnenen Wette beträgt ungefähr das, was die Marge im selben Markt ohnehin einbehält — mit dem Unterschied, dass der Boost nur im Gewinnfall greift und nur einmal pro Wettenden. Über viele Wetten ist die Marge die sichere Einnahme, der Boost der Ausnahmeerlös.

Das ist der ganze Grund, warum Quotenvergleiche in dieser Übersicht keine Rangliste haben. Eine Marge von rund 5 % ist keine Aussage über einen Anbieter, sondern der Normalzustand eines Zweiausgänge-Markts. Ob der eine oder andere Veranstalter enger kalkuliert, lässt sich nicht aus seinen Beteuerungen erfahren, sondern nur aus zwei Quoten desselben Markts desselben Ereignisses, geteilt und subtrahiert.

Bei all dem handelt es sich um eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur die genannten Einsätze gesetzt werden — nicht um das Ergebnis einer einzelnen Wette. Wer eine einzelne Wette platziert, gewinnt sie oder verliert sie; die Marge entscheidet nur darüber, was über einen längeren Zeitraum davon übrig bleibt.

Was von einem Gewinn übrig bleibt: Steuern und Fristen

Steuern sind der Teil, den kaum jemand in eine Wettleiste schreibt. Gewinne aus Sportwetten, die nach Schweizer Recht bewilligt sind, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber als Einkommen erfasst. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400; bei den Kantonen ist er verschieden, deshalb bleibt es bei der Formel «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Erklärung in der Steuererklärung zurückholt. Für einen gewöhnlichen Wettenden liegt jeder Gewinn weit unter der Marke: weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Der Kontrast zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist an dieser Stelle am greifbarsten. Auf Gewinne ausländischer Anbieter wird keine Verrechnungssteuer erhoben, weil der Schweizer Veranstalter sie nicht einbehält — dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Die Steuerfreiheit bis zum Freibetrag ist eine Begleiterscheinung der Schweizer Bewilligung. Wer sie will, muss das bewilligte Angebot nehmen.

Fristen sind der zweite Teil, der im Kleingedruckten steht und im Kalender endet. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Zwei Fristen, die man nicht «später noch» erledigt.

Bei persönlichen Steuerfragen gilt: kantonale Steuerverwaltung oder Steuerberaterin fragen.

Wie die Werbung funktioniert: Gratisspielguthaben, Werbung und ihre Grenzen

Gratisspielguthaben und Gratiswetten sind im bewilligten Schweizer Geschäft nicht einfach eine Werbeausgabe. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist eine kleine Zahl, und sie erklärt, warum das Bild von Aktionen auf Schweizer Seiten ein anderes ist als bei ausländischen Anbietern. Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Wichtiger für den Alltag ist der kleinere Verwandte: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Wer einen solchen Betrag gewinnt, gewinnt damit kein Geld, sondern eine weitere Spielmöglichkeit — ein Unterschied, den eine Anzeige nicht betont.

Die Werbung selbst ist gesetzlich gebunden. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Ein Verbotsschild mitten im Werbemarkt also — und ein Grund mehr, die ausländischen Namen in dieser Übersicht einzuordnen statt anzupreisen. Ein Werbeverbot nach Uhrzeit gibt es im Übrigen nicht.

Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz

Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?

Nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) verfügen über eine Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz von 2019 und stehen unter der Aufsicht der Gespa in Bern. Eine dritte Bewilligung existiert derzeit in der Schweiz nicht.

Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters bei uns?

Nein. Nach Artikel 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, gleich aus welchem Land sie stammt. Solche Anbieter sind an kein Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?

Bei Sporttip werden vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festgelegt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage lässt sich ergänzen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Wie setzt sich der Gewinn aus Einsatz und Quote zusammen?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und danach auf 5 Rappen genau ab. Eine Wette über CHF 100 auf Quote 2.10 zahlt also CHF 210.00 zurück, ausgezahlt inklusive Einsatz.

Was sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Sporttip?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sind Gewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; auf Bundesebene liegt er ab 2026 bei CHF 1’071’000, oberhalb davon werden 35 % Verrechnungssteuer einbehalten. Den Freibetrag setzen die Kantone unterschiedlich hoch an, deshalb diese Formulierung.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»