Die Gratiswette bei der Registrierung gibt es in der Schweiz nur mit Zustimmung der Gespa
Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Limitenbestimmungen der Gespa, gegen die Spielregeln von Sporttip in der Fassung 4.2 und gegen das Reglement Général der Loterie Romande in der 24. Auflage.

Wer «Gratiswette bei Registrierung» in eine Suchmaschine tippt, erwartet eine Liste. Er bekommt sie auch — nur nicht in der Schweiz. Das ist keine Lücke, die jemand vergessen hat zu schliessen. Wer hier eine Gratiswette ausschütten will, braucht zuerst die Zustimmung der Gespa, und die gibt es nicht für jeden, der ein Formular ausfüllt.
Rechtslage: Gratisspielguthaben braucht vorher die Zustimmung der Gespa
Fangen wir mit dem Paragrafen an, weil er alles erklärt, was auf dieser Seite folgt. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Bewilligung, und zwar zwei: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Das steht im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und zwar in den Artikeln 21 bis 25. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich die ganze Branche teilt.

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht bei der ESBK. Die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt Casinos, sonst nichts, und wer beim Lesen von Schweizer Wettportalen auf die ESBK stösst, hat entweder eine alte Seite erwischt oder eine, die den Unterschied nicht kennt.
Sportwetten zählen zu den Grossspielen. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt, und die beiden sind namentlich bekannt. Mehr gibt es nicht. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt — sie veröffentlicht nur die Sperrliste jener ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. 671 Domains standen Ende 2025 darauf, und die Liste wurde am 3. September 2019 zum ersten Mal publiziert.
Was in der Bewilligung steht, ist ebenfalls eine geschlossene Liste. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Wie eng das geschnitten ist, zeigt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Bei den Gratisaktionen schlägt derselbe Mechanismus zu. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und acht an Swisslos. Das sind nicht 24 und acht Aktionen, sondern die Obergrenze dessen, was überhaupt genehmigt wurde. Wer daraus eine Marketingmaschine baut, hat die Zahl nicht gelesen.
Dasselbe Gesetz regelt die Werbung. Sie darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Diese Seite beschreibt deshalb und bewertet; sie wirbt nicht. Und sie nennt keinen Aktionscode, weil ein Code nichts über den Wert einer Aktion sagt und die Bedingungen es tun.
Die beiden Veranstalter und ihre Gebiete
Swisslos, genauer die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Ihre Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande ist die zweite. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwei Veranstalter, zwei Landesteile, kein gemeinsames Konto. Das ist die erste echte Einschränkung für jeden Leser in der Schweiz: Welche der beiden Seiten für ihn überhaupt offen ist, entscheidet nicht sein Geschmack, sondern sein Wohnsitz. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung. Wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.
Was die Registrierung verlangt
Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das ist ein Ausweis, eine Adressprüfung und ein Abgleich mit dem Register. Kein Formular, das man an einem Mittwochabend in vier Minuten ausfüllt. Wer eine «Registrierung» sucht, bei der nur eine E-Mail-Adresse verlangt wird, sucht nicht hier, und die Anbieter, die das tun, finden Sie im Abschnitt «Der Vergleich: Zehn Anbieter nach denselben Kriterien» — mit dem, was sie dafür mitbringen und dem, was ihnen fehlt.
Der rechtliche Rahmen verlangt ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen, fremde Konten: gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Und weil das so ist, fehlt in der Schweiz auch das Werkzeug, mit dem manche Nachbarländer arbeiten: Ein Zahlungsblock gegen unbewilligte Wettseiten existiert hier nicht. Banken und Kartenschemata sperren solche Zahlungen nicht. Wer das Gegenteil liest, liest eine Werbebroschüre.
Rechtslage und Spielerschutz: Warum die Limiten die Gratiswette mitnehmen
Die Limiten stehen nicht neben der Gratiswette, sie stehen darüber. Wer Verlustlimiten setzt, setzt sie für sein Konto, und ein Gratisspielguthaben läuft in demselben Konto.
Das Gesetz legt die Grenze nicht fest, es verpflichtet den Veranstalter, Höchstwerte zu verlangen (Art. 87 VGS): einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, pro Woche oder pro Monat. Es gibt in der Schweiz keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Wer nach einer «Schweizer Einzahlungslimite» sucht, sucht etwas, das es nicht gibt.
Bei Swisslos konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind die eigentliche Nachricht, und sie ist keine Formalie, sondern der einzige Moment, in dem der Rahmen dem Spieler in die Hand greift. Wer am Samstagabend nach einem verlorenen Nachmittag seine Limite hochsetzen will, wird bis Dienstag warten. In dieser Pause liegt der ganze Spielerschutz. Ein Anbieter, der sie nicht hat, hat sie nicht, weil er nicht muss.
Bei der Loterie Romande sind es Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Ein Guthaben ist dort also keine offene Leitung, sondern ein Topf mit Deckel.
Swisslos erlaubt es, den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst zu sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Zwei Dinge daran verdienen ein zweites Hinsehen. Erstens: Eine selbstgewählte, befristete Pause ist eine Pause — sie endet, wenn die Frist endet. Zweitens: Die unbefristete Sperre ist die einzige, die wirklich weit reicht, nämlich über die Wettanbieter hinaus in die Casinos und über die Landesgrenze nach Liechtenstein. Wer sie einmal eintragen lässt, sperrt sich breiter, als er vielleicht gedacht hat. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und ein Fachgremium ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).
Der harte Teil steht in Art. 45 BGS: Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gegen eine bestehende Sperre spielt, verliert nicht nur die Wette, sondern auch den Anspruch, sein Geld zurückzuholen.
Und die Kontrolle an den Verkaufspunkten ist nicht streng. Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 haben gezeigt: In 47.5 % von 200 Fällen wurde an Verkaufspunkten eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft.
Ausländische Anbieter hängen an keinem dieser Punkte. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, verlangen keine Limiten nach Art. 87 VGS und melden nichts an eine Schweizer Aufsicht. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass auch das bewilligte Angebot nur zwei Veranstalter kennt, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keines der beiden Modelle ist die sichere Wahl, weil es die sichere Wahl nicht gibt. Es gibt zwei Pakete, und der Leser wählt das Paket.
Ab welchem Alter, für wen, unter welchen Bedingungen
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Für Online-Sportwetten liegt das Mindestalter bei 18 (Gespa), Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS).
Eine Regel, die kaum jemand kennt und die in der Praxis vorkommt: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Stürmer, der auf sein eigenes Spiel setzt, setzt nicht auf ein Spiel, sondern auf eine Insider-Information. Das ist der Grund.
Wer den Schweizer Rahmen im Kopf behält, kommt bei jeder ausländischen Seite mit einer Gratiswette an denselben Fragenkatalog. Wer bin ich dort, wenn der Anbieter mich nicht verifiziert? Wo steht mein Guthaben, wenn der Anbieter seinen Sitz in ein anderes Land verlegt? Und an wen wende ich mich, wenn ich das Gefühl habe, dass eine Wette falsch gewertet wurde?
Wie ein Gratisspielguthaben mit Bedingungen funktioniert
Ein Gratisspielguthaben ist Spielguthaben mit Bedingungen. Das klingt banal und erklärt doch fast alles, was auf dieser Seite schiefgeht.
Das Guthaben gehört nicht dem Spielenden wie Geld auf einem Bankkonto. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei der Aktion der Loterie Romande war das Guthaben ausdrücklich nicht auszahlbar und 30 Tage gültig. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar.
Damit steht der Mechanismus: Das Gratisguthaben setzt man ein, und wenn die Wette gewinnt, bekommt man den Gewinn — den Einsatz aber nicht zurück. Bei einer Wette mit Quote 2.00 auf CHF 10 Guthaben kommen CHF 20 zurück, wovon CHF 10 der Gewinn sind; die anderen CHF 10 sind der Einsatz, der nun einmal aus Guthaben bestand. Ein Gratisguthaben, das man mit CHF 10 beziffert, hat deshalb nie einen Wert von CHF 10.
Wie viel es wert ist, lässt sich rechnen, und es lohnt sich. Nehmen wir die CHF 10 Spielguthaben der Loterie-Romande-Aktion und einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein konstruiertes Beispiel, keine abgefragte Quote irgendeines Anbieters. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also bei rund 95 %, die Marge des Veranstalters bei den restlichen rund 5 %. Multipliziert man die CHF 10 mit (1,90 − 1) ÷ 1,90 und dann mit diesem Auszahlungsschlüssel, kommt ein durchschnittlicher Wert von etwa CHF 4.50 bis CHF 4.75 heraus — unter der Annahme, dass nur der Aktionsbetrag einmal auf diesen Markt gesetzt wird und der Einsatz aus dem Guthaben nicht zurückbezahlt wird. Wer weniger günstige Quoten wählt, landet niedriger; wer in einen lebhafteren Markt gerät, bei dem die Marge den Auszahlungsschlüssel weiter drückt, ebenfalls.
Man kann dieselben CHF 10 bei einem Buchmacher mit 5 % Marge einsetzen und mit CHF 4.50 herauskommen; bei einem mit 8 % Marge bleibt weniger. Das Guthaben ist so viel wert, wie das Buch dahinter zulässt — Zinsen trägt es keine. Ein «Geschenk über CHF 10» ist ein Gutschein über rund die Hälfte, und die andere Hälfte der Rechnung zahlt der Spieler in Form von Quoten, die den Einsatz des Veranstalters schon enthalten.
Zwei Bedingungen machen aus dem Durchschnittswert eine Bandbreite, und beide stehen in den Teilnahmebedingungen. Erstens die Frist: Bei der Loterie-Romande-Aktion verfiel das Guthaben nach 30 Tagen. Wer in diesen 30 Tagen keine Wette findet, die ihm plausibel erscheint, hat die Wahl zwischen einer schlechten Wette und einem verfallenen Guthaben — und die schlechte Wette ist nicht die bessere Option. Zweitens die Auszahlbarkeit: Nicht auszahlbar heisst, dass nur der Gewinn den Weg zum Konto findet, und bei Swisslos geht jeder Gewinn erst einmal ins Wallet.
Zwei Begriffspaare sind auseinanderzuhalten, weil in der Werbung gern Vermischung betrieben wird. Ein Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht mitbezahlt wird, ist etwas anderes als ein Gutschein über einen Einsatz, der im Gewinnfall voll zurückfliesst. Und eine «risikofreie» Wette, deren Verlust als Gratisguthaben erstattet wird, ist keine Geld-zurück-Garantie, sondern ein Gutschein für den nächsten Versuch. Beide Male zahlt der Spieler am Ende mit dem einen, was er ohnehin hat: Zeit, Quote oder beides.
Was Sporttip stattdessen anbietet
Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Rechnen wir das einmal durch, weil die 100 % gut klingen. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 sind eine Kombination, die man nicht «mal eben» zusammenstellt, und der Boost multipliziert sich nicht mit dem Gewinn, sondern mit dem Nettogewinn — nach Abzug des Einsatzes. Ein Prozentwert auf den Nettogewinn einer Kombination mit fünfzehn Beinen ist eine Prämie auf ein seltenes Ereignis, nicht ein Rabatt auf die üblichen.
Dazu kommen Quotenboosts, ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sowie Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der wichtigste der drei Sätze. Cash-Out ist genau der Ausweg, den ein Spieler nimmt, wenn eine Wette kippt. Der Boost verschwindet, sobald er ihn nimmt. Das ist kein Betrug, es steht in den Bedingungen. Es ist nur eine Bedingung, die man einmal gelesen haben sollte, bevor man sie im Livebetrieb entdeckt.
Warum «ohne Einzahlung» nicht «ohne Bedingungen» heisst
Der Suchbegriff «Gratiswette ohne Einzahlung» beschreibt eine bestimmte Erwartung: ein Guthaben, für das man nichts einzahlen muss. Diese Erwartung ist in der Schweiz nicht erfüllbar, weil der Veranstalter für ein Gratisspielguthaben vorgängig die Zustimmung der Gespa braucht und weil die beiden Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen anbieten. Die Aktion der Loterie Romande verlangte einen Code aus einem National-League-Stadion und ein verifiziertes Konto — nichts davon ist «ohne Einzahlung» im Sinne eines Formulars, das man irgendwo absendet.
Was bei ausländischen Seiten als «ohne Einzahlung» verkauft wird, ist häufig der Betrag einer Freiwette, also eine Gutschrift, die man nach der ersten Runde setzen darf und deren Einsatz nicht zurückfliesst. Das ist eine andere Konstruktion mit einem ähnlichen Namen, und sie ist genau dann ein schlechtes Geschäft, wenn die Freiwette an eine Mindestquote gebunden ist, die höher liegt als das, was der Markt hergibt, wenn man die Wette platzieren möchte.
Worauf man in den Teilnahmebedingungen schaut, ist immer dasselbe Trio: die Frist, in der das Guthaben verfällt; die Mindestquote, unter der es nicht zählt; und die Frage, ob das Guthaben selbst auszahlbar ist. Fehlt eine dieser drei Angaben auf einer Seite, ist die Aktion nicht fertig beschrieben, und der Leser hat noch nichts, worauf er sich stützen kann.
Der Vergleich: Zehn Anbieter nach denselben Kriterien
Zehn Anbieter stehen hier, aber sie sind nicht zehn Optionen im gleichen Sinn. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; acht dürfen es nicht. Ein Vergleich, der diese Linie verwischt, hilft niemandem, und deshalb steht sie zuerst.
Die acht ausländischen Marken sind nicht in die Bewilligungslogik aufgenommen, sondern als Referenz aufgeführt: Schweizer Spielende begegnen ihnen, man kann sie nach denselben Kriterien bewerten, und jede ist als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet. Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist, sagt Art. 4 BGS: nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst entfaltet hier keine Wirkung.
Einen Punkt muss man einmal ganz klar sagen, weil er sonst untergeht: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, das ist die Haltung des Bundesamts für Justiz. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht und keine Fairplay-Kontrolle, an die man sich wenden könnte.
Die Sperrliste ist ein bewegliches Ziel: Die Gespa nennt das Domain-Hopping, nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Eine Seite, die heute offen ist, kann morgen gesperrt sein. Und eine Seite, die ihre Domain tauscht, tauscht nicht ihre Bedingungen.
Einordnung: Wer welche Bewilligung hat
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa |
| PowBet | keine | Bewilligung nach eigenen Angaben ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | keine | Bewilligung nach eigenen Angaben ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | keine | Bewilligung nach eigenen Angaben ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | keine | Bewilligung nach eigenen Angaben ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bettilt | keine | Bewilligung nach eigenen Angaben ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | keine | Bewilligung nach eigenen Angaben ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | keine | Bewilligung nach eigenen Angaben ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | keine | Bewilligung nach eigenen Angaben ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit der berichteten Bewilligung sieht in acht von zehn Zeilen gleich aus. Das ist keine Nachlässigkeit in der Tabelle, sondern das Ergebnis: Bei den acht ausländischen Marken liess sich keine Bewilligung feststellen, die in der Schweiz Wirkung hätte, und wo eine Bewilligung eines anderen Landes genannt wird, ändert sie an Art. 4 BGS nichts. Eine bunte Spalte mit acht verschiedenen Aufsichtsbehörden wäre die schönere Tabelle und die irreführendere.
Wichtiger als die Herkunft ist die Frage, was die Marke für ein Konto verlangt und was sie auszahlt. Das ist der zweite Filter, und bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist er mit Zahlen belegt.
Bei Swisslos liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungen bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Der Vergleich zwischen diesen beiden Zeilen ist der lehrreichste der ganzen Tabelle und wird meist übersehen. Die Loterie Romande schreibt bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet, darüber auf ein Konto. Swisslos schreibt bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch ins Wallet und überweist darüber innert 3 Arbeitstagen, wenn die Zahlungsverbindung bekannt ist — wobei die erste Hürde nicht der Gewinn ist, sondern die bekannte Verbindung. Wer sein Konto nie vollständig eingerichtet hat, entdeckt das beim Auszahlen, nicht beim Einzahlen. Und die dritte Auszahlung kann die Loterie Romande nicht treffen, weil die beiden Gratisauszahlungen pro 365 Tage bei Swisslos stehen.
Sporttip von Swisslos: das dichteste Regelwerk im Land
Der Name ist hier Programm: Swisslos betreibt Sporttip unter einer Bewilligung für ein Grossspiel, und das Regelwerk liest sich auch so. 170 Seiten Bedingungen in der Fassung 4.2 sind keine Heimtücke, aber sie sind eine Ansage.
Wer in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG oder ZH, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt durch die Registrierung. Alle anderen nicht. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bei CHF 10’000 pro Systemwette.
Zum Programm gehören Cash-Out, Livewetten, Systemwetten, Quoten- und Profitboosts und der Kombiboost. Beim Cash-Out gibt es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist der ehrlichste Absatz im Regelwerk eines Anbieters, der Auszahlung anbietet, und gleichzeitig die beste Illustration des Verhältnisses von Preis und Bequemlichkeit. Wer aussteigt, bezahlt den Ausstieg. Und wer den Ausstieg nimmt, um eine schlechte Wette zu beenden, hat die Wette zweimal bezahlt: mit der schlechteren Quote und mit dem tieferen Cash-Out-Betrag. Der richtige Ort für diese Entscheidung ist vor dem Wettschein, nicht danach.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das klingt nach einem Formfehler und ist eine Schutzwirkung: Wer schneller klickt als das Bild überträgt, gewinnt nicht auf Grund eines Verzögerungsvorsprungs. Für jeden Livewetter heisst das, dass die eigene Wahrnehmung nie durchgeht, wenn das Bild hinterherhängt.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz erstatten. Für den Spieler ist das die Rückseite der Medaille: Die kombinierte Wette auf dieselbe Partie wird nicht stillschweigend akzeptiert, sie fällt weg — und mit ihr die Kombination.
Der Gewinnbetrag wird aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote — zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer sich über Rundung ärgert, sollte wissen, dass sie in der zweiten Richtung arbeitet.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Beides sind Fristen, die man vergisst, weil man sie nicht sucht. 26 Wochen sind grosszügig, zehn Tage sind es nicht.
Bezahlt wird bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
PostFinance Pay ist für die Zielgruppe kein Komfortdetail, sondern der Unterschied zwischen «ich zahle am Sonntagabend» und «ich zahle, wenn ich am Mittwoch nach der Papierabreibung für die Swisslos-Einzahlung in die Schlange stehe». Die Schweizer Veranstalter fahren aus gutem Grund keine aggressive Einzahlungswerbung; dass der Alltag trotzdem funktioniert, hängt an solchen Details.
Das Verdict zu Sporttip: Kein Anbieter auf dieser Liste liefert so viel Kontrolle über das eigene Spiel und so wenig Flexibilität im Umgang damit. Wer Verlustlimiten ohnehin setzen wollte, gewinnt hier die einzige Umgebung, die das strukturell unterstützt. Wer nach einer Aufmerksamkeit sucht, die seiner Registrierung folgt, sucht im falschen Haus.
Jouez Sport von der Loterie Romande: weniger Konto, klare Grenzen
Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück, und es ist erstaunlich sparsam dokumentiert: 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende, eine Bewilligung für ein Grossspiel, ein Konto nur für die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS.
Der Kontorahmen ist breit: bis CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, bis CHF 10’000 Wallet-Guthaben. Das ist derselbe Deckel wie bei Swisslos, nur an einer anderen Stelle im Konto. Bei der Loterie Romande ist der Deckel ein Guthabendeckel.
Die Auszahlungsschwelle liegt bei CHF 1’000 netto: darunter geht der Gewinn direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Für die meisten Wetteinsätze — bei Swisslos liegt der Höchsteinsatz einer Einzelwette bei CHF 1’000 — heisst das, dass selbst ein voller Treffer den Weg über die IBAN nicht erreicht. Ein Detail, das nur beim Ausnahmeglück auffällt.
Das frühere Neukundenangebot des Veranstalters war eine Gratisaktion mit CHF 10 Spielguthaben, die den Kauf eines Wettscheins voraussetzte, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war. Das Verhältnis von Sperrwirkung zu Aufwand ist bei einer Frist von 30 Tagen und einem Guthaben, das nicht auszahlbar ist, das eigentliche Thema: Der Anbieter gewinnt einen registrierten Spieler, der Spieler gewinnt CHF 10 Spielguthaben.
Diese Proportion ist kein Skandal, aber sie ist eine Tatsache, und der Vergleich mit den Aktionen ausländischer Anbieter macht sie deutlicher: deren Freiwetten sind oft grösser, ihre Bedingungen oft steiler und ihr Schutz deutlich dünner.
Wer heute ein Guthaben aus einer früheren Loterie-Romande-Promotion auf dem Konto hat, sollte die Gültigkeit prüfen, bevor das Wallet leer erscheint und das Guthaben verfallen ist. Solche Rückfragen lassen sich auch Tage später stellen. Verfallen ist verfallen, aber Zweifel an einer Wertung sind innerhalb der Fristen der Bedingungen vorzubringen.
Das Verdict zu Jouez Sport: Zwei sehr hohe Deckel und eine sehr niedrige Auszahlungsschwelle ergeben ein Konto, das sich für alle eignet, die im Westschweizer Verkaufsstellennetz ohnehin unterwegs sind — und für niemanden sonst, weil die Registrierung am Wohnsitz endet.
PowBet: kein Schweizer Sitz, keine Schweizer Aufsicht
PowBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem BGS fehlen; eine Bewilligung eines anderen Landes entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). In der Praxis heisst das vier Dinge: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsichtsinstanz, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit um eine Wette und keine Auszahlungsregel, an die man sich halten könnte, weil die Schweizer Vorgaben über Zahlungskonten auf den Namen des Kontoinhabers nicht greifen.
Wer dort eine Gratiswette abholt, holt sie ausserhalb des Schweizer Rahmens ab. Werbung dafür ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), die Domain kann auf der Sperrliste landen, und eine ausländische Bewilligung schützt nichts, was hier passiert.
Das Verdict zu PowBet: Ohne Verbindung zum Sperrregister gibt es keinen Schalter, an dem man sich selbst sperren lässt, und keine Warnung an ein Schweizer Gremium, wenn aus einem Gratisguthaben ein Dauerzustand wird. Der Leser kann sich aussuchen, wie wichtig ihm das ist — das eine ist die Anmeldung, das andere die Notbremse.
20Bet: nicht bewertet, was in der Schweiz nicht überprüfbar ist
20Bet gehört zu den acht Marken, die hier als Referenz stehen, und zur Wahrheit dieser Zeile gehört, dass sie nicht dasselbe leistet wie die Zeilen der beiden Schweizer Veranstalter. Kein Schweizer Sitz, keine Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Wer eine Registrierungsaktion dort prüft, steht vor einem eigenen Konto bei einem Anbieter, dessen Bedingungen nicht von einer Schweizer Aufsicht geprüft werden. Ob eine Freiwette an eine Mindestquote gebunden ist und ob ihr Einsatz zurückfliesst, entscheidet allein die dortige Fassung der Teilnahmebedingungen.
Das Verdict zu 20Bet: Eine ausländische Freiwette wird hier nicht zu einer Schweizer Bewilligung, und eine Registrierung ohne Verifizierung ist kein Beweis, dass eine Auszahlung einfach durchgeht.
myBet: Bedingungen ausserhalb der Schweizer Aufsicht
myBet führt keine Schweizer Bewilligung. Was dort an Aktionen läuft, läuft nach ausländischem Vertragsrecht und ohne Beteiligung einer Schweizer Behörde. Fristen, Mindestquoten und Auszahlbarkeit sind Punkte, die ein Leser selbst in den Bedingungen nachschlagen muss; nichts davon ist hier belegt.
Die 671 Domains auf der Sperrliste der Gespa und das Domain-Hopping zeigen, wie schnell sich die Lage ändert. Eine Domain, die heute offen ist, kann morgen gesperrt sein. Für das Konto bedeutet das: Zugriff verschwindet schneller, als ein Guthaben sich auflöst.
Das Verdict zu myBet: Wo keine Aufsicht hinschaut, ist die Bedingung die einzige Quelle. Sie sollte deshalb die einzige Grundlage sein.
ZotaBet: das Guthaben ist kein Konto
ZotaBet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Interessant ist hier weniger die Marke als die Frage, die sie aufwirft: Was ist ein Guthaben wert, das nicht auszahlbar ist und in einer Umgebung ohne Schweizer Rechtsweg liegt?
Bei einer Gratisaktion ist das Gratisspielguthaben definitionsgemäss nicht auszahlbar, also kann man es nicht als Kontoguthaben behandeln. Der Wert liegt in der Wette, nicht im Guthaben — und die Wette hängt an der Quote, die der Anbieter stellt. Diese Quote steht in keiner Schweizer Liste; sie steht auf dem Bildschirm, im Moment des Setzens.
Das Verdict zu ZotaBet: Eine Registrierungsaktion und die Frage, ob das Guthaben jemals den Weg zum Konto findet, sind verschiedene Fragen; hier fallen sie beide ausserhalb der Schweizer Aufsicht zusammen.
Bettilt: Registrierung nach fremden Regeln
Bettilt: keine Bewilligung in der Schweiz. Bei einer Registrierung ohne Schweizer Bewilligung sind die Identitätsprüfung und der Zahlungsweg nicht die, die Art. 47 bis 52 VGS vorschreiben. Wer sein Geld später auf ein Konto schicken lassen will, sollte früh klären, welche Identitätsunterlagen die Seite akzeptiert.
Solche Fragen tauchen nicht bei der ersten Wette auf, sondern bei der ersten Auszahlung. Das ist der Zeitpunkt, an dem ein Konto, das nur eine E-Mail-Adresse war, zu einem Fall wird.
Das Verdict zu Bettilt: Was an der Registrierung schnell geht, geht an der Auszahlung nicht schneller, und die Verzögerung ist nirgends kontrolliert.
Unibet: grosse Marke, kein Schweizer Rahmen
Unibet ist eine der bekanntesten Marken in Europa und trägt in der Schweiz keine Bewilligung. Bekanntheit ist kein Bewilligungsmerkmal — Art. 4 BGS prüft nicht, wie oft ein Name in einer Fernsehsendung fällt. Auch Schweizer Lizenzangaben anderer Länder ändern daran nichts.
Für einen Leser bedeutet das eine Verwechslungsgefahr, die grösser ist als bei unbekannten Marken: Der vertraute Name verdeckt, dass hier kein Schweizer Sperrregister greift, keine Schweizer Zahlungsregel gilt und keine Schweizer Stelle Streit schlichtet.
Das Verdict zu Unibet: Wo kein Kontakt zum Sperrregister besteht, besteht auch kein Kontakt zu den Sicherungen, die ein Schweizer Konto sonst mitbringt — und das ist der Punkt, der bei einem bekannten Namen untergeht.
Sportuna: Freiwette im Ausland, keine Schweizer Anlaufstelle
Sportuna steht ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen, die für alle acht Marken gelten: kein Register, keine Aufsicht, kein Rechtsweg. Die Bewertung nach denselben Kriterien führt hier zu demselben Befund — nur sind die Kriterien nicht in jedem Punkt gleich gut mit Inhalt zu füllen, weil nicht jeder Anbieter ein Bewilligungsdokument in einem Schweizer Register hat.
Das ist keine Besonderheit von Sportuna, sondern eine Eigenschaft der Bewertung: Bei acht Marken ohne Schweizer Bewilligung gibt es nur ein Bewilligungsdokument, das man vergleichen könnte, und es gehört zwei anderen.
Das Verdict zu Sportuna: Die Bewilligungslage ist nicht der einzige Vergleichspunkt, aber sie ist der einzige, der sich am Telefon mit einer Schweizer Behörde klären lässt.
Wettigo: der Vergleich, der übrig bleibt
Wettigo schliesst die Liste ab, und ihr Fall zeigt am klarsten, worauf der Vergleich ohne Schweizer Bewilligung noch beruht: auf den Bedingungen der Seite selbst. Wie eine Aktion bemessen ist, wann ein Guthaben verfällt und ob es auszahlbar ist, steht nur dort.
Der Schweizer Rahmen liefert für diese acht Marken keine Zahlen, weil er für sie nicht gilt. Der Vergleich zwischen ihnen ist deshalb ein Vergleich ihrer eigenen Regeln, die niemand gegen eine Schweizer Norm prüft.
Das Verdict zu Wettigo: Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung registriert, hat sich entschieden, die eigene Beurteilung über die Aufsicht zu stellen. Das ist eine legitime Entscheidung, aber es ist eine Entscheidung, und ein Gratisguthaben macht sie nicht kleiner.
Grundlagen: was eine Gratiswette bei der Registrierung wirklich ist
Ziehen wir es zusammen, weil die Einzelteile sonst nebeneinander stehen wie Bausteine ohne Bauplan.

Eine Gratiswette bei der Registrierung ist in der Schweiz kein Willkommensritual, sondern ein genehmigungspflichtiger Vorgang. Die Gespa muss vorher zustimmen, und im Jahr 2025 sind daraus 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und acht für Swisslos geworden. Diese Zahlen sind der Rahmen, in dem alles stattfindet, was es hier gibt.
Wer mit einer dieser Aktionen liebäugelt, sollte sich den Ablauf so vorstellen: Registrierung mit Alters- und Identitätsprüfung, Prüfung des Wohnsitzes im Gebiet, Verzicht auf eine bestehende Spielsperre, dann das Setzen der Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, und erst danach der Wettschein. Nach der Registrierung kein Schnellkauf, sondern eine Kette von Schritten, die alle denselben Zweck haben: Sicherstellen, dass der Mensch am Konto der Mensch ist, der er behauptet zu sein.
Deshalb steht am Ende keine Kaufempfehlung. Es gibt hier keine Aktion, die alle anderen überstrahlt — es gibt zwei Häuser, und welche Tür aufgeht, entscheidet der Kanton, in dem man wohnt. Ein «bestes Angebot» für die ganze Schweiz existiert nicht, und jede Seite, die eines verspricht, verkauft entweder eine Auslandsmarke oder kennt das Gesetz nicht.
Und das Ausland hat einen Preis, der in keiner Werbung steht. Werbung für nicht bewilligte Angebote ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), die Domain kann auf der Sperrliste landen, und der Spieler geniesst den Schutz des Schweizer Registers nicht — Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen im Übrigen der kantonalen Steuerpraxis, und die kann von Kanton zu Kanton anders aussehen.
Wer sich für eine Gratiswette bei der Registrierung interessiert, sollte deshalb die Bedingungen lesen und dann die Limiten setzen. Das zweite dauert zehn Minuten und ist mehr wert als das erste.
Was Gratisspielguthaben ist und was es nicht ist
Der Begriff steht in den Schweizer Regelwerken und hat eine klare Bedeutung: Spielguthaben, das der Veranstalter aus einer Promotion gewährt, das nicht auszahlbar ist und in der Regel befristet gilt. Bei Sporttip ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar; bei der Loterie-Romande-Aktion war das Guthaben 30 Tage gültig und ebenfalls nicht auszahlbar.
Was es nicht ist: Geld auf dem Konto, Anspruch auf Auszahlung oder ein Einsatz, der im Gewinnfall mitbezahlt wird. Bei einer Wette mit dem Guthaben kommt nur der Gewinn zurück. Das ist die Definition, und wer sie einmal verinnerlicht, liest jede Werbung anders.
Der Einsatz ist bei Sportwetten ohnehin kein Kaufpreis für das Spiel, sondern die Grundlage der Rechnung: Einsatz mal Quote. Die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette bei Sporttip und CHF 10’000 pro Systemwette sagen, in welchem Rahmen diese Rechnung stattfindet.
Wege und Entscheidungen vor der ersten Wette
Ein Ablauf, der sich in fast jedem Fall bewährt, sieht so aus. Erstens: Prüfen, in welchem Gebiet man wohnt und welches der beiden Angebote damit überhaupt zugänglich ist. Zweitens: Die Teilnahmebedingungen lesen, und zwar die drei Angaben Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit suchen. Drittens: Die Verlustlimiten setzen, bevor die erste Wette steht — und bewusst so, dass eine Senkung sofort möglich bleibt, während die 72 Stunden bis zu einer Erhöhung im Kopf bleiben.
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer die Limiten erst nach dem ersten Verlust setzt, setzt sie bereits schlechter, weil er dann nicht mehr aus der Ruhe entscheidet, sondern aus der Situation. Und wer die Limiten setzt und sich später ärgert, wird mit 72 Stunden Wartezeit bestraft — was genau der Sinn der Einrichtung ist.
Wer zum Auszahlen kommt, sollte den Weg kennen: Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer ein Gratisspielguthaben im Konto hat, wird es nicht auf diesem Weg los; es ist nicht auszahlbar. Wer Sportwetten dauerhaft spielt, sollte die Limiten deshalb so setzen, dass er sie nicht ständig anfassen will.
Und wer merkt, dass die Auseinandersetzung mit dem eigenen Spiel dringlicher ist als die nächste Wette, findet bei Swisslos den Eintrag ins schweizweite Register, bei der Loterie Romande die Limiten des eigenen Kontos — und bei einem der Veranstalter beides in derselben Maske. Wenn ein Anbieter es einfacher macht, im Spiel zu bleiben als auszusteigen, ist die Bewertung an dieser Stelle erledigt.
Eine Registrierung bei Swisslos, Schritt für Schritt
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wer diese Punkte vor sich hat, merkt schnell, woran eine Registrierung in der Schweiz scheitert: nicht an fehlenden Angaben, sondern an einer Angabe, die nicht stimmt. Ein Zweitkonto ist nicht vorgesehen, ein Konto für einen Haushalt schon gar nicht, und eine bestehende Spielsperre macht die ganze Anmeldung gegenstandslos.
Für die Auszahlung folgt daraus ein weiterer Punkt. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Wer bei einem Haushaltskonto ansetzt oder bei einem Konto eines Dritten, kommt nicht durch. Die Prüfung mag streng wirken; sie ist der Grund, warum im bewilligten Schweizer Angebot keine anonyme Auszahlung existiert.
Und dann ist da noch die Sache mit den Verlustlimiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen. Sie sind der eigentliche Preis der bewilligten Schweizer Variante: mehr Aufwand bei der Anmeldung, dafür ein Konto mit eingebauter Bremse.
Warum es in der Schweiz keine lange Liste gibt
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Kantone haben die Veranstalter auf zwei begrenzt. Die Gespa führt deshalb keine Anbieterliste, sondern nur die Sperrliste jener ausländischen Domains, die per DNS blockiert werden, 671 an der Zahl zum Ende des Jahres 2025.
Ein Vergleich, der zehn Schweizer Anbieter gegenüberstellt, ist damit nicht strenger als einer, der zwei gegenüberstellt; er ist nur eine andere Liste mit einem anderen Zweck. Die zehn Anbieter auf dieser Seite sind Referenzpunkte, und acht davon stehen aus demselben Grund hier: weil Schweizer Spielende ihnen begegnen.
Die Behauptung, es gebe einen dritten bewilligten Schweizer Veranstalter, ist falsch. Sie taucht trotzdem auf, meist auf Seiten, die selbst keine Bewilligung haben.
Steuern: was für den Gewinn gilt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab — deshalb «je nach Kanton», nie eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Der typische Wettende gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Wer ausserhalb der Schweiz gewinnt, hat keinen Anspruch auf das Schweizer Verfahren, und die kantonale Praxis kann das anders sehen — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen.
Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer eine findet, findet sie in einem anderen Land. Diese Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung; im Zweifel fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die Sperrliste und was sie bedeutet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf.
Die Liste ist ein bewegliches Ziel. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt. Genannt werden dabei Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht auf der Liste.
Wer das liest, sollte eine Schlussfolgerung ziehen: Eine Domain, die heute offen ist, kann morgen gesperrt sein. Das ist kein Grund, sich einem Anbieter zu nähern; es ist der Grund, die Frage anders zu stellen. Wer seine Wetten langfristig führt, sollte den Anbieter nach der Beständigkeit wählen, nicht nach der ersten Aktion.
Was für ausländische Anbieter aus Schweizer Sicht gilt
Fassen wir die acht Marken zusammen, ohne sie zu vermischen — sie haben einen gemeinsamen Befund und unterschiedliche Namen.
Keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung eines anderen Landes ohne Wirkung hier (Art. 4 BGS); keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister; keine Schweizer Aufsicht; kein Schweizer Rechtsweg; möglicher Eintrag auf der Sperrliste. Das Veranstalten ohne Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS), der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht (Art. 131 BGS).
Was daraus folgt, ist eine Wahl und kein Urteil. Wer die Limiten, das Register und den Rechtsweg nicht braucht, gewinnt bei einer ausländischen Marke vielleicht eine grössere Auswahl und ein üppigeres Willkommensangebot. Wer sie braucht, hat zwei Adressen, und beide liegen in der Schweiz.
Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung
Bekommen Neukunden in der Schweiz bei der Registrierung eine Gratiswette?
Nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern, und nur wenn die Gespa die Aktion vorgängig genehmigt hat. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Eine automatische Gratiswette allein für die Anmeldung gibt es nicht.
Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Veranstalter so klein aus?
Weil Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen (Art. 75 Abs. 2 BGS) und nur zwei Veranstalter zugelassen sind. Aus 24 und acht Zustimmungen im Jahr 2025 entsteht keine Angebotsflut. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bewusst auf zwei begrenzt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?
Nein. Bei einer Wette aus Gratisspielguthaben fliesst nur der Gewinn zurück, der Einsatz nicht. Bei der Aktion der Loterie Romande war das Guthaben überdies nicht auszahlbar und 30 Tage gültig, bei Sporttip ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote.
Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie Romande, und wie lange galt es?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Ab welchen Beträgen schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut?
Bis CHF 1’000 netto geht der Gewinn direkt ins Wallet, darüber wird er auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auszahlbar ausgeschlossen. Bei Swisslos liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, darüber wird innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei der Registrierung bewerben?
Sie haben keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste landen. Werbung dafür ist in der Schweiz verboten.
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