Neue Sportwettenanbieter in der Schweiz: zwei Bewilligungen, zehn Namen, ein Preis
Stand: 29. Oktober 2026 — Bewilligungsangaben abgeglichen mit der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettanbieter sucht, findet schnell ein Dutzend Namen. Neu sind die meisten davon tatsächlich — nur nicht hier. Die interkantonale Vereinbarung lässt für Sportwetten genau zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein dritter Name mit Schweizer Bewilligung existiert nicht, und daran ändert auch ein frisch gestartetes Portal nichts. Alles andere, was unter «ganz neue Sportwettenanbieter Schweiz» auftaucht, ist eine ausländische Seite ohne Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne eine einzige Beschwerdestelle auf Schweizer Boden. Das ist kein Skandal und auch keine Panikmeldung, aber es ist der Preis, der ganz am Anfang der Rechnung steht — noch bevor der erste Einsatz fällt.
Markteintritt in der Schweiz: warum ein neuer Name hier nicht neu sein kann
Bevor irgendein Vergleich Sinn ergibt, muss der Begriff stimmen. Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich auftritt. Über eine Bewilligung sagt das nichts. Über die Quoten sagt es nichts. Über die Auszahlungsregeln sagt es nichts. Ein Markteintritt in der Schweiz setzt eine interkantonale Bewilligung voraus, die derzeit nur zwei Veranstalter besitzen; weitere neue Namen betreffen meist ausländische Seiten. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Anbieterliste anders.
Der Rahmen dafür ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf diese Vereinbarung; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Von jedem brutto gespielten Franken geht ausserdem eine Spielsuchtabgabe von 0,5 % ab — im Jahr 2025 waren das CHF 3’863’790 aus Lotterien und Sportwetten zusammen. Das ist der Grund, weshalb die Kantone an einer dritten Bewilligung wenig Interesse haben: Der Ertrag ist bereits verplant, und zwar gemeinnützig.
Zwei Namen, zwei Gebiete. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport online nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist keine Marketingbarriere, sondern die Grenze des Veranstaltungsgebiets, und sie entscheidet in sehr vielen Fällen schon die Frage, die der Leser eigentlich klären wollte.
Dazu eine zweite Grenze, die ebenfalls nichts mit Werbung zu tun hat: Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer sich also einen «neuen Anbieter ohne Verifizierung» wünscht, wünscht sich genau das, was das Schweizer System ausschliesst — und landet zwangsläufig bei einem Veranstalter, der in der Schweiz nicht bewilligt ist.
Ein Wort zur Dimension, die in dieser Diskussion ständig verrutscht. «Ohne Anmeldung», «ohne Limiten», «ohne Papiere» klingen nach weniger Aufwand und damit nach weniger Kosten. Die tatsächliche Rechnung geht andersherum: Jede dieser drei Ersparnisse verschwindet an der Stelle wieder, an der im bewilligten Betrieb die Spielerunterlagen liegen. Was im bewilligten Betrieb ein Formular ist, ist bei einer ausländischen Seite ein fehlender Anspruch.
Die Rangliste: zehn Namen, zwei Bewilligungen, ein Vergleich
Zehn Anbieter stehen hier zur Auswahl, und der Vergleich läuft über alle — aber nur für zwei davon endet er beim Wort «Bewilligung». Die Tabelle ordnet ein, woran sich das entscheidet: an einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz oder an einer ausländischen Lizenz, die hier nichts gilt.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Acht Zeilen mit demselben Eintrag sehen nach einer schlecht gefüllten Tabelle aus. Sie sind das Gegenteil: Sie sind die Aussage. Eine Spalte, die achtmal «keine Schweizer Bewilligung» sagt, sagt damit, dass es in dieser Gruppe keine Abstufung gibt. Wer eine Auswahl zwischen mehreren vollwertigen Alternativen sucht, findet sie in der Schweiz nicht, und die Tabelle lässt sich nicht durch eine gnädigere Sortierung herbeizaubern.
Die Vergleichskriterien, an denen sich die beiden Gruppen trotzdem messen lassen, sind dieselben: Quotenhöhe, eingerechnete Marge, Auszahlungsregeln und Spielerkonto. Bei Marge und Auszahlungsregeln liegen die Dinge offen auf dem Tisch — der Quotenschlüssel einer Sporttip-Wette lässt sich Satz für Satz nachlesen, die Kontoführung ebenso. Bei den ausländischen Namen steht dem nichts gegenüber: kein Quotenschlüssel, den eine Schweizer Aufsicht prüft, keine Kontoführung, die einer Schweizer Aufsicht Rechenschaft schuldet. Der Vergleich ist also nicht deswegen unvollständig, weil er schlampig wäre, sondern weil eine Seite des Vergleichs keine überprüfbaren Zahlen liefert.
Und es gibt einen dritten Punkt, der in keiner Quote auftaucht, sondern auf dem Lohnausweis. Bei den bewilligten Grossspielen sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; wer darüber liegt, muss den Gewinn in der Steuererklärung angeben. Anbieter sind bei einem typischen Wetteinsatz weit unterhalb dieser Schwelle unterwegs. Gewinne bei ausländischen Veranstaltern sind demgegenüber nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, und die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Steuerfragen klärt man mit einer Steuerberaterin oder der kantonalen Steuerverwaltung, nicht mit dem Wettportal.
Welcher Status ein Anbieter braucht, bevor ein Franken fliesst
Der Kernbegriff in dieser Diskussion heisst nicht Lizenz, sondern Bewilligung. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat steht seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die ESBK taucht in dieser Diskussion immer wieder auf — sie ist die Aufsichtsbehörde für Casinos und für Sportwetten nicht zuständig.
Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Sie gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz — ob von Curaçao, aus Malta, aus Deutschland oder aus irgendeinem anderen Land — hat hier keine Wirkung. Der Satz klingt bürokratisch und ist in der Praxis die härteste Kante des ganzen Themas: Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Ombudsstelle, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, und bei einem Streit um einen vierstelligen Gewinn steht der Wettende einer Firma gegenüber, die keiner hiesigen Behörde Rede und Antwort schulden muss.
Die Organisation unbewilligter Sportwetten ist strafbar, für den Veranstalter. Art. 130 BGS sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft — das Bundesamt für Justiz ist an dieser Stelle eindeutig —, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Die Rechnung lautet also nicht «Gefängnis für den Spieler», sondern «Geld weg, und niemand, den man dafür belangen könnte».
Was ein Veranstalter überhaupt anbieten darf, ist im Gesetz keine offene Frage. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportereignisse — nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der von der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte findest man auf dieser Liste nicht, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Verfügung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte kennt das BGS nicht.
Drei Dinge, die in der Schweizer Rechtslage regelmässig falsch erzählt werden, und die alle drei die Kosten für den Leser verschieben. Erstens: Es gibt keine gesetzliche feste Einzahlungslimite. Wer «Sportwetten ohne Limit» sucht, findet in der Schweiz keine Antwort in Form einer Obergrenze, sondern in Form selbst gesetzter Limiten. Zweitens: Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und deshalb ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Anbieters, nicht ein Rechtsanspruch. Drittens: Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Wer eine liest, liest eine Erfindung.
Der Vollständigkeit halber die drei Felder, die in der Schweiz offen bleiben. Virtuelle Sportarten: schlicht nicht geregelt — dazu lässt sich nichts Belastbares sagen, und wer es anders darstellt, erfindet. Esport: kommt in der Gespaliste nicht vor, mehr ist dazu nicht zu sagen. Und eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste.
Sperrliste, Sperrregister und die Grenzen des Schweizer Schutzes
Die Zahlen sind verhältnismässig alt und werden nicht regelmässig aktualisiert. Ein System mit 0,5 % Spielsuchtabgabe und einem Vierundzwanzig-Stunden-Takt bei Rückzahlungen ist kein System, das einem Anbieter das Maximum abverlangt. Was er verlangt, sind Buchführung und Transparenz — und für den Wettenden ist das die relevante Währung.
Grundlagen: was ein «ganz neuer» Anbieter überhaupt ist
Ein Anbieter ist neu, wenn er neu auftritt. Dieses Kriterium ist so einfach, dass es nahezu wertlos ist. Es sagt nichts über Bewilligung, nichts über Quoten und nichts über Qualität. Genau deshalb ist die Frage so verlockend: Sie lässt sich ohne Vorwissen stellen, und sie lässt sich ohne Prüfung beantworten, wenn man dem Anbieter glaubt.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich unter den steuerfreien Schweizer Grossspielen. Der Steuerfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn — für 2025 lag er bei CHF 1’070’400 —, und die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» steht und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender liegt weit darunter.
Was also heisst «neu» in dieser Schweiz? Zwei Lesarten, die auseinandergehalten werden müssen:
- Ein neues Produkt eines bewilligten Veranstalters, das entsteht, wenn eine Funktion oder ein Wettmarkt hinzukommt — und dessen Änderung eine Entscheidung des Veranstalters ist, keine Neugründung.
- Eine ausländische Seite, die den Schweizer Markt bewirbt — ohne Schweizer Bewilligung und ohne eine Schweizer Behörde, die die Werbeaussagen überprüft.
Nur die erste Lesart endet bei einem Konto mit Schweizer Rechtsschutz. Die zweite endet dort, wo der Leser sie verlässt.
Bewilligt oder nicht: die Rechtslage entscheidet den Preis
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht automatisch ein Betrugsbetrieb. Das wäre eine Unterstellung, und sie hilft niemandem. Die Feststellung ist eine andere: Die Schweizer Rechtsordnung hat keinen Zugriff auf ihn. Kein Telefon, keine Aufsichtsbehörde, kein ordentliches Gericht mit Sitz in der Schweiz. Wer dort gewinnt, verhandelt mit einer Gegenseite, deren Bedingungen in einem anderen Rechtssystem entstanden sind und deren Sitz sich innerhalb weniger Tage verschieben kann.

Das Schweizer Instrument gegen diese Seiten heisst Zugangssperre. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — das Domain-Hopping ist so routiniert, dass die Gespa in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home nennt und bet365 als auf der Liste stehend führt. Wer eine solche Adresse einem Freund weitergibt, gibt damit kein Wissen weiter, sondern eine Momentaufnahme weiter, die übermorgen falsch sein kann.
Der dritte Punkt ist der unbequemste, weil er auch die bewilligte Seite trifft: Das bewilligte Angebot ist nicht die Wahl für jeden. Es ist die Wahl, die Schweizer Schutzmechanismen mitbringt — Sperrregister, Verlustlimiten, Kontrolle der Wettarten, Steuerfreiheit unterhalb der Schwelle — und die mit einer geschlossenen Liste, einer Wohnsitzpflicht und einer Identitätsprüfung bezahlt wird. Die ausländische Seite ist die Wahl ohne diese Pflichten und ohne diese Sicherungen.
Verantwortung: wer die Limiten setzt, zahlt die Limiten
Die Limiten in der Schweiz setzt der Wettende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung greift per Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist der springende Punkt: Es gibt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze, und es gibt keinen bequemen staatlichen Riegel.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer also das Gefühl hat, die Voreinstellung sei eine Empfehlung — sie ist keine Ausrede, sie ist ein Wert, den man selbst verantwortet.
Das zweite Instrument ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist der eigentliche Wert: Sie hört nicht an der Tür eines einzelnen Anbieters auf. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und zwar unter Beteiligung einer Fachstelle. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Weitergehende Beratung zu Spielsucht findet man bei den kantonalen Fachstellen und bei der Gespa.
Der teuerste Halbsatz, der in diesem Bereich kursiert, lautet «ohne Sperrregister». Gemeint ist damit kein Vorteil, sondern die Tatsache, dass eine ausländische Seite nicht an das schweizerische Register angebunden ist. Wer sich sperren lassen will, sperrt sich selbst — und niemand merkt es. Auch die Sperrliste der Gespa ist kein Schutz in diesem Sinne: Sie blockiert eine Domain, nicht eine Person.
Und dann ist da noch die Meldung, die Swisslos nie gerne vorliest. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde in 200 Fällen an Verkaufsstellen 47,5 % der Male eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp die Hälfte. Wer aus dieser Zahl den Schluss zieht, das bewilligte System sei generell unsicher, übersieht die Richtung: Sie zeigt nicht, dass ausländische Seiten besser sind, sondern nur, dass eine Bewilligung kein Wundermittel ist. Ein System mit Bewilligung kann durchfallen. Ein System ohne Bewilligung kann gar nicht erst geprüft werden. Das sind nicht dieselben Fehler, und sie sind nicht gleich teuer.
Bonus und Gratiswette: der Preis steht in der Verordnung
In der Schweiz sind Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich. Art. 75 Abs. 2 BGS macht daraus eine Pflicht, und die Zahl ist klein: Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Der Gratisfranken ist also kein Standardinstrument, sondern eine genehmigungspflichtige Ausnahme. Wer «Sportwettenanbieter mit Gratiswette Schweiz» eingibt, sucht nach etwas, das hier nur mit einer Erlaubnis existiert.
Bei den bewilligten Veranstaltern kommen die Angaben zu Bonusbetrag und Bedingungen ausschliesslich aus deren eigenen Bedingungen. Bei den ausländischen Namen gilt das genauso — nur liest sie niemand hier nach. Das ist der ganze Unterschied, und er ist für den Leser eine Kostenfrage, keine Geschmacksfrage.
Sporttip hat zwei Boost-Instrumente, die man auseinanderhalten muss. Der Kombiboost gilt nur online, im Prematch, live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das klingt nach einem Prozentwert und ist in Wahrheit ein Umfangsversprechen: Die 100 % verlangen fünfzehn Voraussagen mit Quote von mindestens 1.50. Wer die erreicht, hat eine Kombination gebaut, deren Einzelwahrscheinlichkeiten multiplizieren, und der einzige Weg zu der höchsten Stufe führt durch eine Wette, die in ihrer Gesamtheit alles andere als wahrscheinlich ist.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dieses Detail ist die eigentliche Falle: Wer die Wette früh auszahlt, verliert den Zusatz — und genau deshalb ist der Cash-Out-Knopf manchmal teurer, als er aussieht. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist keine Nebensache.
Auszahlung, Einzahlung und die Geschwindigkeit der Rückzahlung
Die vielleicht höchste Hürde im Schweizer System hat nichts mit Wartezeit zu tun, sondern mit einem Satz im Verordnungstext. Auszahlungen von Guthaben und Gewinnen erfolgen nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen. Bei bewilligten Anbietern existieren anonyme oder Kryptowährungs-Auszahlungen nicht; ein Kredit an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen. Wer sich eine Sportwette mit anonymen Auszahlungen wünscht, wünscht sich etwas, das mit einer Schweizer Bewilligung nicht zu haben ist.
Swisslos zahlt innerhalb von 365 Kalendertagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, welche die Überweisung in fünf bis zehn Arbeitstagen erledigt. Auszahlungen sind nicht anonym, und der Betrag nimmt unterwegs 3 % ab, wenn das Jahr schon zwei Überweisungen gesehen hat.
Auf der Eingangsseite akzeptiert Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein Zahlungsdienstleister aus dem eigenen Land, bestätigt in einer App, die der Nutzer bereits hat: Das ist die Art von Einfachheit, die sich in der Schweiz mit einer Bewilligung verträgt. Guthaben auf dem Swisslos-Wallet kauft man per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Bei den acht ausländischen Namen auf dieser Seite steht dem nichts gegenüber. Was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung an Zahlungswegen akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen und in keiner Schweizer Aufsicht. Wer ein Konto eröffnet, liest diese Bedingungen selbst — auf der Seite des Anbieters, vor der ersten Einzahlung, nicht danach. Was passiert, wenn ein Gewinn nicht ankommt, lässt sich an keiner Schweizer Stelle klären.
Und dann ist da noch der Teil, der in keiner Zahl erscheint. Die Verordnung verlangt eine Identitätsprüfung, einen Ausweis und eine Adressprüfung. Das ist Arbeit — eine, die man einmal macht und danach nie wieder sieht. Die Alternative ist die, die man nie macht und deren Fehlen man erst merkt, wenn es teuer wird.
Sporttip als Prüfstein: wie viel Sportwetten in der Schweiz kosten
Ein Vergleich braucht einen Massstab. Hier ist der Massstab ein Satz Regeln, der im Detail nachlesbar ist. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Kombination ist der eigentliche Preis des bewilligten Angebots, ausgedrückt in Zahlen statt in Adjektiven.
Dazu kommen fünf Einzelheiten, die den tatsächlichen Ertrag verschieben. Erstens: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer «Fussball» liest und «Endstand nach Verlängerung» meint, verliert die Wette nicht durch Pech, sondern durch Annahme. Zweitens: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Drittens: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Viertens: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos — CHF 1’000 stehen also nicht für immer auf dem Konto, und nach einem halben Jahr wird die Sache eng. Fünftens: Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Der teuerste Posten steht in keiner dieser Regeln, sondern in der Struktur des Live-Wettens. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Absicherung des Veranstalters, keine des Wettenden.
Dazu die Preisfrage. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Was die Schweizer Option in einer Kategorie kostet, die sonst niemand auf dieser Seite erfüllt: ein nachprüfbares Wettprogramm, eine Bewilligung, die vor Gericht Bestand hat, und die Möglichkeit, eine Wette mit der App zusammenzustellen und per QR-Code an einer Verkaufsstelle zu spielen — online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android.
Der wahre Preis der Auswahl: zwei Bewilligungen, acht fremde Namen
Es bleibt ein Vorschlag, der nicht in Begeisterung ausartet. Die Öffnungszeiten, die Sporttip anbietet, variieren — und mit ihnen die Margen. Wer die Marge einer Sporttip-Wette mit der einer Wette bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung vergleicht, vergleicht zwei Zahlen, von denen nur eine überprüfbar ist.
Vergleichskriterien, die in der Schweiz tatsächlich tragen
Quotenhöhe, Marge, Auszahlungsregeln, Spielerkonto. Vier Kriterien, und bei zweien davon liegen nur für eine Seite der Schweiz Zahlen vor. Das ist keine Schwäche des Vergleichs, sondern sein Ergebnis.
Die Marge — die Quote minus eins, um es salopp zu sagen, und das ist der Teil, der auf jeder Wette still mitläuft — berechnet sich, wenn man rohe Quoten hat. Die Sporttip-Regeln nennen die Gewinnformel, nicht den Quotenschlüssel für konkrete Märkte. Wer nicht selbst rechnen will, findet hier ehrlicherweise keine Zahl, sondern die Feststellung, dass jede Wette einen Abschlag trägt.
Daraus folgt die einfachste Handlungsanweisung, die diese Seite zu geben hat: Sportwetten sind in der Schweiz keine Suche nach dem maximalen Quotenwert, sondern eine Entscheidung über den Rahmen. Wer einen bewilligten Anbieter wählt, wählt CHF 1’000 als Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 9’999 als Verlustlimiten-Oberlimite, 72 Stunden Wartezeit auf eine Limiten-Erhöhung, eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen mit 3 % Kommission ab der dritten Überweisung, und null Steuer auf einen typischen Gewinn. Wer einen ausländischen Anbieter wählt, wählt offene Obergrenzen — und zahlt dafür mit einem Schweizer Recht, das er nicht in Anspruch nehmen kann.
Neue Anbieter: zwei Bewilligungen, zehn Namen
Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind die beiden bewilligten Veranstalter; die acht übrigen Namen auf dieser Seite haben keine Schweizer Bewilligung. Die Bewertungskriterien sind für alle zehn dieselben: Quotenhöhe, Marge, Auszahlungsregeln, Spielerkonto, Kontoführung und Spielerschutz. Sie sind nicht für alle zehn mit denselben Zahlen belegbar. Der Grund dafür steht in jeder der acht Zeilen: Wer keine Bewilligung hat, hat auch keine Schweizer Behörde, die seine Angaben prüft.
Die Bewertung läuft daher in der Reihenfolge, in der ein Leser vorgehen würde. Zuerst die Zugehörigkeit: Wer in welchem Kanton wohnt, entscheidet zwischen den beiden Bewilligten. Dann die Bedingungen: Limiten, Auszahlung, Steuerfreiheit. Dann die Bequemlichkeit: App, Verkaufsstellen, Zahlungswege. Erst danach kommt der Quotenvergleich.
Swisslos Sporttip: das bewilligte Angebot mit Gebietsgrenze
Swisslos führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Das Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet vorbehalten — den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für diese Adressen ist Sporttip die Schweizer Option. Für alle anderen ist sie es nicht.
Der Betrieb ist in Basel, die Struktur ist die einer Genossenschaft, und die Sportwetten sind Teil eines Veranstaltungsmodells mit einer Abgabe von 0,5 % des Bruttospielertrags an die Spielsuchtprävention.
Für die Kostenrechnung des Wettenden ist eine Zahl entscheidender als alle anderen auf dieser Seite: die 3 %. Nach der kostenlosen Auszahlung zweimal pro Jahr ist die dritte nicht mehr gratis. Der Spieler, der sein Guthaben in kleinen Tranchen nach Hause holt, kommt regelmässig an die Grenze.
Der Sporttip-Prüfstein in einer Sportart, die viele interessiert, sind die Live- und Kombinationsregeln. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit mindestens 1.50, um überhaupt zu greifen. Das ist keine Spielerei, sondern eine Anforderung an das eigene Wettsystem.
Wer im Vertragsgebiet wohnt und die Vorschriften der Gespaliste in Kauf nimmt, hat bei Sporttip ein vollständiges, transparentes Produkt. Es ist preislich limitiert — CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette, 3 % ab der dritten Auszahlung im Jahr, 10 Tage für eine Einsprache, 26 Wochen bis zum Verfall eines Gewinns. Wer mehr als CHF 1’000 auf ein Spiel setzen will, kann das bei Swisslos nicht.
Wer Sporttip nutzt, muss sich mit einer Eigenheit abfinden: Der Anbieter entscheidet, welche Aktion es gibt, wann sie gilt und welche Wette sie ausschliesst — der Cash-Out-Knopf kostet den Boost. Wer eine Einzelwette wetten will, ist mit Sporttip gut aufgestellt. Für einen ausländischen Anbieter als Alternative gibt es hier keinen Ersatz, weil es keinen bewilligten gibt.
Und für den Wettenden bedeutet die Sporttip-Variante konkret, dass er seine Limiten selbst festlegen kann und damit selbst verantwortet. Der massgebliche Vorteil ist nicht die Quote, sondern die Vorhersehbarkeit — dass eine Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto einer Schweizer oder Liechtensteiner Bank erfolgt.
Um es klar zu sagen: Eine Bewilligung sichert Swisslos eine Position, die kein anderer Anbieter auf dieser Liste erreicht.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport unter derselben Bewilligungsgrundlage für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Genossenschaft nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Kein zweiter bewilligter Anbieter bringt mehr physische Präsenz in die Rechnung, und diese 2’350 Verkaufsstellen sind in der Westschweiz ein eigenes Zahlungsargument.
Die Limiten setzt der Wettende selbst: Die Bewilligung verlangt Höchstwerte für Einsätze oder Verluste auf täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Basis. Wie Swisslos handhabt auch die Loterie Romande eine Erhöhung nach 72 statt nach den im Verordnungstext genannten 24 Stunden. Ein Erhöhungsantrag ist also faktisch ein Drei-Tage-Vorgang.
Die Gratisspielguthaben der Loterie Romande sind genehmigungspflichtig. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — die Westschweizer Seite hatte also deutlich mehr genehmigte Aktionen, und das ist der einzige belastbare Hinweis darauf, wo mehr Gratisguthaben zu finden ist. Eine Zustimmung ist keine Garantie für einen bestimmten Betrag, sondern nur eine Erlaubnis.
Was diese Option nicht liefert: ein Online-Angebot für Wettende ausserhalb der sechs Kantone. Die Kantonsgrenze ist keine Formalität, sondern die Bedingung, an der das Konto hängt.
Wer in der Westschweiz wohnt, hat hierunter dieselbe Struktur wie auf der Deutschschweizer Seite — und wer zusätzlich Wert auf eine Verkaufsstelle in der Nähe legt, kommt mit 2’350 Verkaufspunkten auf eine andere Rechnung als der reine Online-Wettende.
BetAlright: bewilligungsfrei und ohne Schweizer Anspruch
BetAlright gehört zu den ausländischen Namen dieser Liste und hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; alles andere ist eine Seite ohne Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Die Bewilligung, die die Seite meldet, hat hier keine Kraft. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert wird, wie es seit 2019 bei ausländischen Seiten üblich ist.
Unter den acht Namen ist BetAlright damit kein Sonderfall, sondern die Regel. Wer das Konto dort eröffnet, wettet auf eine Firma ohne Aufsicht in der Schweiz.
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht zwingend ein schlechter Anbieter. Die Bewertung endet hier trotzdem an derselben Kante: Es gibt keine Schweizer Stelle, die ihn zur Rechenschaft zieht, und keinen Schweizer Rechtsschutz, an den man sich wenden könnte.
Rabona: ein Name ohne Schweizer Haftung
Rabona hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Die gemeldete ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister greift nicht, und ein Rechtsstreit würde nicht vor einem Schweizer Gericht ausgetragen.
Was bleibt, ist die Erwartung an die Website selbst — und die ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung genau das, was ein Schweizer Wettender selbst prüfen müsste. Die Bewilligung hat in diesem Land keine Gültigkeit. Das entscheidet die Frage der Rückforderung eines verlorenen Guthabens praktisch vollständig.
Nüchtern betrachtet ist Rabona damit kein Kandidat für einen Wettenden, der Schweizer Rechtsschutz will, und auch kein Kandidat für einen, der die Schweizer Steuerfreiheit nutzen will. Ein Name auf der Liste bleiben, mehr lässt sich dazu nicht sagen.
20Bet: Quoten ohne Schweizer Rechtsschutz
Bei 20Bet fehlt die Schweizer Bewilligung. Die Konsequenzen sind für jeden der acht Namen dieselben: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Anschluss an das Sperrregister, eine Domain, die auf die Sperrliste kommen kann, und ausländische Gewinne, die dem kantonalen Steuerrecht unterliegen.
Der wichtigste Satz über die ausländischen Anbieter ist nüchtern: Sie sind der einzige Ort, an dem man in der Schweiz mehr als CHF 1’000 auf eine Einzelwette setzen kann. Das ist ein Vorteil für den, der ihn sucht, und ein Nachteil für den, der ihn nicht braucht.
Die Frage, die 20Bet von Swisslos unterscheidet, ist also nicht die Quote, sondern die Haftung. Bei Swisslos ist die Haftung eine Schweizer Aufsicht. Bei 20Bet ist sie eine Firma im Ausland.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Telefon
MyStake trägt denselben Status. Die Aufsicht fehlt. Was ein Wettender hier tut, ist eine Wette auf die Zahlungsmoral einer Firma, die in der Schweiz niemandem verantwortlich ist.
Ein weiterer Kostenposten, der in keinem Vergleich vorkommt: die Steuer. Bei den bewilligten Schweizer Grossspielen sind Gewinne bis zur Freibetragsgrenze steuerfrei, bei den ausländischen Anbietern nicht. Das ist für die meisten Wettenden kein Betrag, aber es ist die Art von Detail, die man erst bemerkt, wenn die Summe gross ist.
MyStake bleibt ein Name, kein Schweizer Anbieter — und über alles, was dieser Status mit sich bringt, sagt keine Bewilligung etwas, die in der Schweiz keine Wirkung hat.
MrXbet: ein weiterer Name ausserhalb der Bewilligung
MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung und keine Verbindung zum schweizerischen Sperrsystem. Der Status ist der von acht Namen auf dieser Liste, und die Bewertung endet bei jedem von ihnen an derselben Stelle.
Wer dort wettet, tut das ohne Schweizer Schutz. Der einzige Weg, sich ein Bild zu machen, ist der eigene Blick in die Bedingungen des Anbieters, vor der Einzahlung.
MrXbet ist damit kein Konkurrent von Swisslos in der Frage, welcher Anbieter besser ist. Es ist eine andere Art von Anbieter.
Betscore: keine Bewilligung, dafür ein anderes Publikum
Betscore steht auf derselben Seite der Trennlinie. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Register, ohne Schweizer Rechtsschutz.
Der Schweizer Markt ist rechtlich geschlossen; die ausländischen Namen nehmen ihn dennoch beworben in den Blick. Für den Wettenden bedeutet das eine Entscheidung, die keiner für ihn treffen kann: Schweizer Schutz und ein Haftungsanspruch auf der einen Seite, keine dieser beiden Dinge auf der anderen. Betrachtet man die Sache unter dem Kostenaspekt, ist Betscore damit die zweite Kategorie — nicht besser oder schlechter, sondern ausserhalb des Schweizer Rahmens.
HornetBet: ausserhalb der Schweizer Bewilligung
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die acht Namen dieser Liste gilt: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Schweizer Sperrregister und eine Domain, die blockiert werden kann.
Die Kosten dieser Wahl sind indirekt. Man zahlt die Wette nicht teurer, aber man trägt das Risiko eines Verfahrens allein. Dort interested keine Schweizer Behörde.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem ganzen Risiko
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung — und damit steht auch dieser Name auf der Seite der Liste, die keine Schweizer Aufsicht kennt. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und in diesem Geschäft ist das eine Routine, die den Anbieter kaum Mühe kostet.
Wer die Schweiz als Markt betrachtet, findet hier also die folgende Rechnung vor: zwei bewilligte Veranstalter mit geschlossener Sportartenliste, ein Anbieter für Krypto-Zahlungen ohne Schweizer Bewilligung, und dazwischen nichts — kein Graubereich, keine halbe Bewilligung. Wer BC.Game wählt, wählt eine Kontobindung ohne Schweizer Anschluss. Wer Swisslos wählt, wählt CHF 1’000 und Schweizer Gerichte. Beides ist eine Entscheidung.
Häufige Fragen zu neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?
Nein. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein dritter Anbieter mit Bewilligung nach dem Geldspielgesetz existiert nicht, und kein neuer Name kann diese Zahl verändern, solange die Interkantonale Vereinbarung gilt.
Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind?
Die Antwort hängt stärker am Wohnort als an der Quote. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt — den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin, in Liechtenstein —, hat bei Sporttip Zugang. In Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ist Jouez Sport die Alternative. Wer ausserhalb beider Gebiete wohnt, findet keinen bewilligten Anbieter.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Ein Eintrag bedeutet, dass die Seite ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten bewarb — nicht, dass gegen einzelne Wettende etwas vorliegt.
Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die Marge vergleichen?
Der Quotenschlüssel eines Marktes ist die Summe der Kehrwerte aller Quoten; die Marge ist der Rest bis 100 %. In der Schweiz liefert diese Rechnung nur für die beiden bewilligten Veranstalter belastbare Grundlagen. Bei ausländischen Seiten existiert keine Schweizer Stelle, die eine Quote prüft, weshalb sich dort nichts seriös vergleichen lässt.
Welche Zahlungswege sind möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein eigenes Konto?
Bei bewilligten Veranstaltern sind Zahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers zulässig; anonyme und Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, bestätigt direkt in der PostFinance App, und zahlt zweimal pro Jahr kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus.
Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen mit Bitcoin?
Ohne Schweizer Bewilligung entfällt der Rechtsschutz ebenso wie der Anschluss an das Sperrregister; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, unabhängig davon, in welchem Land sie ausgestellt wurde.
Schweizer Veranstalter und die Grenzen des ausländischen Marktes
Die Ausgangsfrage war, welche neuen Anbieter es in der Schweiz gibt. Die ehrliche Antwort lautet: zwei, und sie sind nicht neu. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter mit einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone halten die Zahl seit 2019 bei zwei. Wer nach einem dritten Namen sucht, sucht nach einer Seite ohne Schweizer Bewilligung — und muss dann entscheiden, was ihm Schweizer Rechtsschutz wert ist.
Die Kosten liegen nicht dort, wo man sie vermutet. Der Preis des bewilligten Angebots steht in CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette, in 72 Stunden Wartezeit auf eine Limiten-Erhöhung, in 3 % Kommission ab der dritten Auszahlung des Jahres, in 26 Wochen bis zum Verfall eines Gewinns und in einer Spielartenliste, die Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Esport nur teilweise oder gar nicht enthält. Der Preis des unbewilligten Angebots steht in nichts Nachprüfbarem: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Register, kein Schweizer Gericht, und eine Domain, die über Nacht verschwinden kann. Was ein Leser mit dieser Erkenntnis anfängt, ist seine Sache — aber er sollte sie haben, bevor er den ersten Franken einzahlt.
Vergleich – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
