Impressum – erstligawetten.com
erstligawetten.com beschreibt Fussballwetten, allen voran auf die Bundesliga, für Leserinnen und Leser in der Schweiz. Das Impressum sagt, wer die Seite betreibt und unter welchen Bedingungen die Inhalte entstehen.
Gegenstand der Website
Die Website ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Sie nimmt keine Wetten an, führt keine Spielerkonten, nimmt kein Geld entgegen und stellt keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern her. Prognosen, die einen Gewinn zusagen, enthält sie nicht.
Angaben zur Anbieterin
Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für den direkten Kontakt sind unter erstligawetten.com einsehbar. Rechtsgrundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Er verlangt klare und vollständige Angaben zur Identität sowie eine Kontaktadresse samt elektronischer Post.
Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten sind darin Grossspiele und stehen unter der Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind nur zwei Veranstalterinnen, nämlich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung; Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Für Geldspiele, die hier nicht bewilligt sind, darf nicht geworben werden (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Verantwortung für den Inhalt
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und laufend kontrolliert. Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen ändern sich allerdings ständig; verbindlich sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Wer auf Grundlage dieser Inhalte entscheidet, tut das auf eigene Verantwortung, und erstligawetten.com haftet dafür nicht.
Verweise auf andere Websites
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Schutz der Inhalte
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Wenn Wetten zum Problem werden
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Anzeichen übermässigen Geldspiels bei sich selbst oder bei Angehörigen lassen sich vertraulich und kostenlos bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht besprechen. Die bewilligten Veranstalterinnen bieten Limiten und die Beantragung einer Spielsperre an.
Stand: 29. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
