Buchmacher Wettboni im Schweizer Vergleich: Wer darf werben, wer nur locken?
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen geprüft.

Die Rechtslage: Warum es in der Schweiz kaum Wettboni gibt
Zwei Namen. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Bewilligung, und der Geldspielkonkordat hat die Zahl der Veranstalterinnen bei genau zwei gedeckelt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip auf der einen Seite, die Loterie Romande mit Jouez Sport auf der anderen. Das ist keine Marktkonzentration, die sich irgendwann aufbricht, sondern Gesetzesinhalt.
Die Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, das Sportwetten in Art. 3 lit. c und e als Grossspiel einordnet. Aufsicht führt die Gespa in Bern, nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig, und wer diesen Unterschied nicht kennt, liest die falsche Aufsichtsbehörde aus einem Impressum heraus und hält sie für einen Fehler. Die Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Konzession — Curaçao, Malta, Deutschland, egal welche — hat hier keine Kraft.

Wer den Markt aus der Ferne betrachtet, hält die Schweiz für einen Ort, an dem Buchmacher um Neukunden ringen. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert lediglich die Sperrliste, auf der blockierte ausländische Domains stehen.
Bewilligung oder nicht: die zehn Namen im Überblick
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
Die Tabelle ist absichtlich unangenehm für die acht unteren Zeilen. Wer eine ausländische Konzession vorweist, zeigt damit nichts, was in der Schweiz greift, und die dritte Spalte sagt genau das: Es gibt für diese Anbieter keinen Schweizer Veranstalter, an den man sich halten könnte. Acht Zeilen sehen gleich aus, weil sie gleich sind — und das ist die Information, nicht ein Mangel der Darstellung.
Kein Boni ohne Gespa: die zweite Hürde
Zwei Bewilligungen sind die erste Hürde. Die zweite kommt später, und sie ist für dieses Thema die wichtigere. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind insgesamt 32 Aktionen in einem Kalenderjahr — für einen ganzen Landesmarkt. Wer aus einem Markt mit Dutzenden Willkommensangeboten anreist, muss diese Zahl zweimal lesen. Sie erklärt jede Beobachtung, die danach kommt, und sie erklärt auch, warum ein Suchbegriff wie «bester Wettbonus» in der Schweiz auf eine sehr kurze Liste trifft.
Die Werbung selbst ist ebenfalls nicht frei. Irreführende, aufdringliche oder an Minderjährige und gesperrte Personen gerichtete Werbung ist untersagt (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Es gibt keine Sperrstunde für Werbung. Ein Anbieter darf also um drei Uhr morgens inserieren, aber nicht behaupten, seine Aktion sei «garantiert risikofrei», wenn die Bedingungen das Gegenteil sagen.
Verlustlimiten: Wer den Bonus will, muss zuerst an sich selbst glauben
Swisslos verlangt von jeder spielenden Person drei Verlustlimiten — für 1, 7 und 30 Tage. Das passiert vor der ersten Teilnahme an Sporttip, nicht irgendwo in den Einstellungen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Fakultativ lässt sich zusätzlich eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Interessant ist, was hier nicht passiert. Der Gesetzgeber verlangt von der Veranstalterin, eine oder mehrere Oberlimiten für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen (Art. 87 VGS). Die Zahl selbst setzt aber die spielende Person. Der Staat hat in der Schweiz keine feste Einzahlungsobergrenze, wie es sie in anderen Regimen gibt. Wer also erwartet, dass ihm eine Behörde sagt, wie viel er im Monat wetten darf, wird enttäuscht. Umgekehrt: Wer eine Limite bei CHF 50 pro Woche setzt und sie nicht anhebt, hat eine wirksame Bremse gebaut, an der keine Marketingabteilung vorbeikommt.
Die Fristen sind der eigentliche Trick am Fehlerwort «einfach anpassen». Nach Gesetz wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an (Art. 87 VGS). Drei Tage Bedenkzeit zwischen Impuls und Ausführung sind im Bonsigeschäft eine kleine Ewigkeit. Eine Senkung dagegen greift sofort — womit das System genau in die Richtung funktioniert, die einem nicht schadet.
Ein Bonus, der als zusätzliches Spielguthaben auf dem Konto erscheint, verändert die Limite nicht. Die Limite ist in Franken gerechnet, nicht in Spielaktionen, und wer 30 Franken Verlustlimite pro Woche gesetzt hat, hat sie auch dann gesetzt, wenn 20 Franken Freiguthaben danebenliegen. Verluste aus Freiguthaben zählen gegen dieselbe Limite. Das ist kein Detail an der Kante, sondern der Grund, warum die Limite überhaupt nützt: Ein Zusatzguthaben verschiebt die Wahrnehmung des finanziellen Risikos, aber nicht die Zahl, die das Konto verlässt.
Sperrliste, Selbstsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register festgehalten und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Bundesrecht wird bei einer freiwilligen Sperre eine Aufhebung erst nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS), ein Fachgremium ist beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss von Gesetzes wegen angeboten werden (Art. 89 VGS).
Wer wegen Überschuldung oder Spielsucht gesperrt ist oder minderjährig war, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist schärfer, als es klingt: Es bleibt nichts liegen, auf das man später zurückgreifen könnte.
Die alarmierendste Zahl der ganzen Gleichung stammt nicht aus den Bedingungen, sondern aus den Testkäufen der Gespa von 2025. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Verkaufsstellen, oft als der kontrollierte Teil des Schweizer Systems dargestellt, haben diese Kontrolle in der Hälfte der geprüften Fälle nicht gehalten. Als strenger Schutz lässt sich das nicht verkaufen.
Für Kunden der ausländischen Anbieter gibt es nichts davon. Diese Konten sind nicht an das Sperrregister angebunden, und es existiert kein Schweizer Rechtsweg. Wer in einer Krise Hilfe sucht, sucht sie bei einem Server, den niemand in Bern beaufsichtigt.
Wettboni verstehen: Gratiswette, Boost und Kombiboost
Eine Gratiswette ist keine Wette mit Nullkosten, sondern eine Wette mit anderer Kostenverteilung. Der Einsatz ist geschenkt, der Gewinn nicht vollständig. Gewinne aus Gratiswetten enthalten den Einsatz nicht — wer mit einem Freiwetteingutschein rechnerisch gewinnt, bekommt den Gewinn, aber nicht das Kapital, mit dem er gewettet hat. Das ist die wichtigste Einzelzeile über Gratiswetten, und sie steht selten auf der Startseite.
Boosts und Kombiboosts arbeiten anders. Sie erhöhen nicht das Guthaben, sondern verändern den Auszahlungsbetrag bestimmter Wetten, und sie verlangen dafür eine bestimmte Form des Spiels. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, also Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost nimmt und dann vorzeitig aussteigt, verwandelt ihn in nichts.
Was Aktionsguthaben wirklich kostet
Jede Aktion in diesem Markt trägt eine Mindestquote, eine Frist oder eine Obergrenze, und manche tragen alle drei. Der Kombiboost verlangt mindestens 1.50 pro Voraussage. Das ist eine Untergrenze, die bestimmte Wetten ausschliesst, nicht eine Hürde, die man umgeht. Vier Kombinationen aus vier Favoriten mit Quoten knapp über 1.50 sind etwas völlig anderes als vier Kombinationen aus Quoten um 3.00, und der Prozentsatz verrät nicht, welche Seite man gewählt hat.
Dazu kommt die Frage der Frist. Wer eine Gratiswette erhält und sie innerhalb eines begrenzten Fensters setzen muss, hetzt gegen eine Uhr, die er nicht gestellt hat. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen bei Sporttip mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Quote ist also nicht in Stein, während der Ball rollt.
Und dann ist da der Cash-Out, der Lieblingsknopf aller Aktionäre. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Knopf, der wie eine Kontrolle über die eigene Wette aussieht, ist ein Verkauf zu einem Preis, den die Gegenseite setzt.
Die Marge als Preis jeder Aktion
Am Beispiel eines illustrativen Zwei-Weg-Markts mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — eine Rechnung, kein zitiertes Angebot — ergibt sich über alle Ausgänge des Marktes ein Auszahlungsschlüssel von rund 95 Prozent, also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Die Marge, die der Buchmacher von jedem gesetzten Franken behält, liegt damit bei etwa 5 Prozent. Bei Quoten von 1.80 auf beiden Seiten wäre der Schlüssel rund 90 Prozent und die Marge rund 10 Prozent; bei 1.95 wären es rund 97,5 Prozent Schlüssel und rund 2,5 Prozent Marge. Die Bandbreite zeigt den entscheidenden Punkt: Wie teuer eine Wette ist, entscheidet nicht die Aktion, sondern das Quotenniveau des Marktes, in dem sie steht. Wettet man im ersten Beispiel CHF 100, liegt der Erwartungswert vor jeder Aktionsprämie rund CHF 95 — gemessen am Einsatz, nicht am Konto.
Für jeden einzelnen Buchmacher dieses Marktes lässt sich das nicht nachrechnen. Konkrete Quoten für einzelne Ereignisse waren zum Stichtag nicht greifbar, und eine Marge, die man einem Anbieter zuschreibt, ohne sie aus dessen eigenen Quoten zu rechnen, ist erfunden. Was bleibt, ist die Mechanik: Je enger die Quoten, desto mehr bleibt am Ende bei der Person, die richtig getippt hat, und jeder Prozentpunkt Marge ist eine stille Provision, die vor jeder Auszahlung abgezogen wird. Wer die Auszahlungsquote eines Anbieters prüfen will, vergleicht die Quoten desselben Ereignisses an mehreren Orten und rechnet den Schlüssel selbst. Die Formel steht oben.
Die Rangliste: Zehn Buchmacher, zwei davon dürfen Sportwetten anbieten
Die Reihenfolge folgt dem Markt, nicht der Vorliebe. Zuerst die beiden Veranstalterinnen, die eine Schweizer Bewilligung haben; danach die acht ausländischen Anbieter, die Spielende aus der Schweiz antreffen. Sie werden nach denselben Kriterien bewertet und sind ausnahmslos als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet. Zwei Gruppen, keine gemeinsame Rangfolge — wer sie vermischt, hat das entscheidende Merkmal verwischt.
Vermögende Boni sind in diesem Vergleich rar. Der Schweizer Markt kennt kleine Aktionen mit Zustimmungspflicht, und die ausländischen Anbieter fahren eine eigene Strategie, deren Bedingungen und Konditionen aus ihren eigenen Geschäftsbedingungen stammen. Was hier verglichen wird, sind Bonustyp, Bewilligungsstatus und Limitenverhalten — nicht die Grösse einer Zahl, die sich täglich ändern kann.
1. Swisslos Sporttip: die Bewilligung, die kein Ausländer hat
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Geschäft läuft unter dem Namen Sporttip, die Aufsicht über die Bewilligung führt die Gespa.
Das Vertragsgebiet ist eng geschnitten: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt an kein Online-Konto. Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Aktionsmechanik ist online konzentriert. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit mindestens 1.50 je Voraussage, der Quotenboost gilt für Prematch-Einzelwetten. Beides läuft nur online, beides ist pro Wettende einmal nutzbar, beides ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein Verkaufsstellenkunde kann davon nicht profitieren.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist kein Bonusthema, sondern das Korsett, in das jeder Bonus hineinpasst.
Beim Geld ist Swisslos kleinteilig statt grosszügig. Spielguthaben kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen zur Verfügung, bestätigt direkt in der App. Auszahlungen: innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Ein wichtiger Punkt zur Marge: Die 3 Prozent auf die dritte Auszahlung sind eine Gebühr auf einen Transfer, keine Marge auf einen Markt. Zwei Prozentpunkte auf einem Quotenschlüssel und drei Prozent auf einer Auszahlung treffen den Spielenden an völlig verschiedenen Stellen, und nur eine der beiden Zahlen beeinflusst, wie viel eine richtige Wette einbringt.
Die Bewertung: Sporttip ist die einzige Option, bei der bei einer Beschwerde überhaupt eine Schweizer Aufsicht im Raum steht, und das ist bei Wetten mehr wert als jeder Bonus. Der Preis dafür ist ein geschlossenes Sortiment ohne Randmärkte und ein Bonusapparat, der nur online existiert — wer in der Verkaufsstelle spielt und dabei bleiben will, hat von der ganzen Aktionsmechanik nichts.
2. Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Bewilligungslage ist identisch zu Swisslos: Veranstalterin eines Grossspiels mit Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa. Das Territorium ist das Gegenstück. Wer im Kanton Zürich wohnt und hier ein Konto eröffnen will, kann es nicht; wer in Genf wohnt und über Swisslos nachdenkt, ebenfalls nicht.
Die Einordnung ist damit dieselbe und die Entscheidung eine andere. Nicht in der Qualität, sondern in der Auswahl. Unter den beiden bewilligten Anbietern hat man keine Wahl — man hat die Wahl zwischen dem Gebiet und dem Nichts. Die beiden Produkte sind das gesamte legale Sortiment. Wer innerhalb des Vertragsgebiets wohnt, entscheidet also nicht, ob er bei Swisslos oder bei der Loterie Romande spielt, sondern ob er überhaupt in der Schweiz online spielt.
3. Fezbet: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und für Fezbet ist keine Bewilligung feststellbar — was in der Schweiz keinerlei Wirkung hat (Art. 4 BGS). Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Was das praktisch bedeutet: Wer dort gewinnt, gewinnt in einem Rechtsrahmen, der in Bern unbekannt ist. Der Schutz, der auf der Schweizer Seite aus Bewilligung, Limiten und Sperrregister besteht, existiert hier nicht, und niemand kann ihn zusagen. Ein Bonus, der auf einem solchen Konto liegt, ist kein Schweizer Bonus, egal wie er aussieht.
Die Bewertung: Für Spielende, die einen Schweizer Rechtsweg als nicht verhandelbar ansehen, ist Fezbet keine Option — die Frage stellt sich nicht wegen des Angebots, sondern wegen des Rahmens, in dem es steht.
4. Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Weg
Auch für Cloudbet ist keine Bewilligung feststellbar, und die Schweiz kennt für dieses Konto kein Aufsichtsorgan. Die Domains können auf die Sperrliste genommen werden.
Der entscheidende Punkt liegt beim Geld. Der Bund zielt mit der Sperrliste auf die Erreichbarkeit, nicht auf die Zahlung. Es gibt in der Schweiz kein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer annimmt, dass ein blockierter Domainname auch die Überweisung stoppt, irrt an dieser Stelle.
Die Bewertung: Wer die Domain trotz Zugangssperre erreicht, hat damit keinen Schweizer Schutz erworben; die Blockade ist ein Hindernis, keine Kontrolle des Angebots.
5. Wettigo: kein Sperrregister, kein Rechtsweg
Wettigo fällt unter dieselbe Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Interessant ist hier der Umgang mit dem eigenen Konto. Die Bewilligungsregeln für Swisslos-Konten — Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Inhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), kein Kredit an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS) — gelten für Wettigo nicht. Solche Bedingungen sind das Schweizer Gegenstück zu genau den Konten, auf die der Schutz zielt.
Die Bewertung: Die Limiten einer spielenden Person sind bei einem solchen Anbieter nur so haltbar wie dessen eigene Bedingungen, und ändern kann das niemand ausser dem Anbieter selbst.
6. Duelbits: ausländische Konzession, null Wirkung in der Schweiz
Duelbits tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; eine anderweitige Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Schweizer Veranstalter steht hinter dem Angebot, das Konto ist nicht an das Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.
An dieser Stelle lohnt die klare Trennung zweier Dinge, die oft durcheinandergehen. Eine ausländische Konzession ist für den Anbieter eine Hausordnung, für die Schweiz aber ein Stück Papier. Sie sagt einem Schweizer Gericht nichts. Sie sagt auch nichts darüber, wie ein Streit über eine Wette ausgeht, denn die Schweiz ist für diesen Streit nicht der Ort.
Die Bewertung: In diesem Vergleich zählt eine ausländische Konzession als Hinweis auf eine Unternehmensführung, nicht als Schweizer Sicherheit.
7. BDMBet: ein Sportwetten-Begriff für ein gemischtes Haus
Bei BDMBet ist keine Bewilligung feststellbar, und das Schweizer Recht greift für dieses Angebot nicht. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains können auf der Sperrliste landen.
Der Name klingt nach Buchmacher, und für ein Schweizer Publikum ist die Erwartung dann ein Wettprogramm mit Märkten. Wer Sportwetten ausserhalb des bewilligten Schweizer Rahmens sucht, sucht sie über kurz oder lang bei Häusern, deren Hauptgeschäft nicht das Sportwetten ist.
Die Bewertung: Wer vor allem eine funktionierende Casino-Umgebung erwartet und die Wette nur als Zugabe sieht, wird hier nicht sofort das Falsche finden; wer primär Sport wetten will, handelt ohne Schweizer Wettschutz.
8. PowBet: ohne Bewilligung heisst ohne Schweizer Schutz
PowBet steht ohne Schweizer Bewilligung da, eine andere Bewilligung ist nicht feststellbar. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Die Sperrliste ist keine Einbahnstrasse und auch keine Wand. Sie funktioniert über DNS und wird durch Domain-Hopping schnell umgangen; der Aufwand für Anbieter ist gering, der Schutz für Spielende also begrenzt. Die Gespa selbst benennt dieses Verhalten, und es zeigt, dass eine Zugangssperre nur so viel wert ist wie die Trägheit des Anbieters.
Die Bewertung: Wer sich auf die Blockade als Schutzmechanismus verlässt, verlässt sich auf einen Mechanismus, der sich umgehen lässt — der belastbare Teil des Schweizer Schutzes liegt nicht hier.
9. Coolzino: keine Bewilligung, keine Limitenpflicht gegenüber Bern
Coolzino tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, eine andere Bewilligung ist nicht feststellbar, und das Angebot untersteht keiner Schweizer Aufsicht. Sperrregister und Rechtsweg fehlen.
Damit fällt auch die Limitenerzwingung weg. Die Verpflichtung, von Spielenden Verlustlimiten zu verlangen, trifft die bewilligte Veranstalterin, nicht einen Anbieter ohne Bewilligung. Wer dort spielt, entscheidet sich nicht für ein entspannteres Regelwerk, sondern für ein Regelwerk ohne Aufsicht.
Die Bewertung: Wer Wert auf Limitsetzungen legt, muss bei einem solchen Anbieter selbst zum Aufseher werden — oder sich eingestehen, dass die Entscheidung dann bei ihm allein liegt.
10. N1 Bet: kein Schweizer Bewilligungsstatus, kein Schweizer Weg
N1 Bet ist der zehnte Name und trägt dieselbe Kennzeichnung: ohne Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die Platzierung am Ende der Liste sagt nichts über die Qualität und alles über den Gegenstand. Die Reihenfolge der acht ausländischen Anbieter ist keine Rangfolge untereinander, weil für keinen davon ein Merkmal feststellbar ist, das Swisslos hätte, und keiner von ihnen eine Schweizer Bewilligung hätte.
Die Bewertung: Der Vergleich endet für N1 Bet an derselben Stelle wie für die sieben anderen — an der Bewilligung, die nicht vorhanden ist.
Grundlagen: Wie ein Wettbonus gerechnet wird und wer ihn bezahlt
Ein Buchmacher ist kein Schenker, der gelegentlich Wohltätigkeit betreibt. Er verdient an der Marge jeder Quote, und ein Bonus ist Werbung mit Bedingungen — das ist die nüchterne Formel, aus der alles in diesem Markt folgt. Wer CHF 100 auf eine Quote von 2.00 setzt, kann CHF 200 zurückbekommen; das ist der Punkt, den man sieht. Der Punkt, den man nicht sieht, ist, dass die Quote selbst bereits die Provision enthält, und dass der Anbieter auch dann Geld behält, wenn die Wette gewonnen wird.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist klein und systematisch — sie fällt immer zum Anbieter, nie zur spielenden Person.
Dazu kommt die Frage, was die reguläre Spielzeit umfasst, weil sie über Sieg und Niederlage entscheidet. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Team, das im Elfmeterschiessen gewinnt, hat damit nicht automatisch eine Wette auf den Sieg gewonnen.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist das Gegenmodell zur «sicheren Kombi», die viele für eine schlaue Konstruktion halten und die bei genauerem Hinsehen nur eine Wette ist, deren Bestandteile nicht unabhängig sind.
Fällt ein Wettereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination aus vier Voraussagen und einem Annullierungsfall bleiben also drei übrig. Der Kombiboost, der auf vier Voraussagen gebaut war, ist ebenfalls betroffen.
Und dann verfallen Gewinne. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang, bis eine Wettschein-Quittung in der Schublade liegt.
Der Anspruch auf 18 Jahre ist eine harte Grenze: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren besteht kein Zugang. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine Fairplay-Regel, die in der Praxis selten auffällt und bei der ersten Auslegung selbstverständlich wirkt.
Was mit Wetterträgen passiert
Wetten lassen sich online über die Swisslos-Seite oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Der Weg in die Filiale bleibt damit offen, ohne dass man die Auswahl dort treffen muss.
Steuerlich ist die Lage für normale Verhältnisse entspannt: Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt hier: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer im normalen Bereich gewinnt, hat weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn zu tragen.
Für ausländische Anbieter gilt das nicht. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Dafür behandelt die kantonale Praxis zumindest im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Steuerpflicht kennt also bei einem ausländischen Anbieter den Freibetrag nicht — was auf den ersten Blick nach einem Vorteil klingt und bei genauerem Hinsehen die Steuerlast auf jeden Gewinn legt.
Auf Einsätze gibt es in der Schweiz keine Wettsteuer. Diese Zahl taucht in manchen Beschreibungen auf und existiert nicht. Für die eigene Situation ist ohnehin der Gang zur kantonalen Steuerverwaltung oder zu einer Steuerberatung die richtige Antwort, nicht eine Tabelle.
Was in der Schweiz gewettet werden darf — und was nicht
Das bewilligte Sortiment ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zulässigen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie genannt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine Esport-Sektion gibt es nicht.
Wetten sind nur auf Sportereignisse erlaubt. Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich in diesem Rahmen nicht wetten. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.
Das ist der Preis der Bewilligung, und er ist kein Nebenaspekt. Die geschlossene Liste ist der Grund, warum ein Schweizer Konto nie wie ein internationales Wettprogramm aussehen wird, und sie ist die Gegenleistung für die Aufsicht, die auf der anderen Seite steht. Wer Randmärkte oder Esports sucht, findet sie im bewilligten Rahmen nicht vor — und muss dann entscheiden, wie viel ihm dieser Unterschied wert ist.
Häufige Fragen zu Wettboni bei Schweizer Buchmachern
Wie verdient ein Buchmacher an Wettboni, und wo steckt die Marge?
Der Buchmacher verdient an der Marge jeder Quote, unabhängig von jedem Bonus. Bei zwei Quoten von 1.90 auf beide Ausgänge des Marktes liegt der Auszahlungsschlüssel rund bei 95 Prozent, die Marge also bei rund 5 Prozent. Der Bonus ist Werbung mit Bedingungen und verändert die Marge nicht.
Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Boni anbieten?
Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport haben eine Bewilligung. Beide brauchen für Gratisspiele und Gratisguthaben zusätzlich die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ausländische Anbieter fallen nicht unter diese Aufsicht.
Worin unterscheiden sich Neukundenbonus, Boost und Gratiswette?
Ein Bonus schreibt Guthaben gut, ein Boost erhöht den möglichen Nettogewinn bestimmter Wetten, und eine Gratiswette ersetzt den Einsatz. Bei Gewinnen aus Gratiswetten ist der Einsatz nicht enthalten. Bei Sporttip verlangt der Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit je 1.50 Quote und gilt nur online.
Welche Fristen und Mindestquoten gelten typischerweise für Aktionen?
Mindestquoten und Fristen kommen aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip verlangt der Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind einmalig nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out. Bei Swisslos verfallen nicht geltend gemachte Gewinne nach 26 Wochen.
Wie wirken Verlustlimiten, wenn ein Bonus zusätzliches Guthaben bringt?
Die Verlustlimite ist in Franken gerechnet und wird durch Freiguthaben nicht verändert. Verluste aus einem Bonus zählen gegen dieselbe Limite wie eigene Einsätze. Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa bei Buchmachern ohne Schweizer Bewilligung?
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; 671 Domains Ende 2025). Anbieter weichen durch Domain-Hopping binnen Stunden aus. Ein Konto dort ist nicht ans Sperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg.
Was am Ende des Vergleichs bleibt
Zehn Namen, zwei Bewilligungen — das ist das Ergebnis dieses Marktes, und es lässt sich nicht wegbeschreiben. Wer in einem bewilligten Gebiet wohnt, hat eine echte Wahl: die Kleinteiligkeit von Sporttip mit ihrer Zustimmungsaufsicht, ihrem Online-Boost und ihrem Verkaufsstellennetz gegen ein ausländisches Angebot, das ohne Schweizer Bewilligung auftritt und mit dementsprechend anderen Bedingungen arbeitet. Es ist ein Vergleich zwischen einem engen, kontrollierten Rahmen und einem offenen ohne Schweizer Aufsicht, und beide Hälften haben klare Schwächen.
Der wunde Punkt liegt bei den Boni. Wo 32 bewilligte Gratispielaktionen auf ein ganzes Land und ein Jahr kommen, ist die Grösse jeder einzelnen Aktion zwangsläufig begrenzt. Wer hierzulande von «Wettboni ohne Bedingungen» liest, liest über einen Markt, den man nicht betreten kann, oder über einen, in dem niemand nachschaut. Beides ist keine Empfehlung.
Wenn Sie eine Entscheidung noch offen haben, treffen Sie sie an den drei Stellen, die zählen: Wer haftet, wenn das Konto und das Geld sich widersprechen? Welche Limiten gelten, wer kann sie senken und wie lange dauert eine Erhöhung? Und wie viel von jedem gesetzten Franken kommt bei richtiger Wette überhaupt zurück? Die Antwort auf die letzte Frage entscheidet über Jahre mehr als jeder Willkommensbonus, den ein Katalog auflistet. Und wenn das Spielen die Kontrolle übernimmt, ist der Gesprächspartner nicht ein Bonusvergleich, sondern eine Beratungsstelle oder eine Spielsperre, die man selbst aussprechen kann.
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