Wettanbieter Quotenvergleich in der Schweiz — zwei Veranstalter, viele ausländische Seiten und ein Prozentwert, der alles erklärt

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Angaben der Veranstalter geprüft gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der Veranstalter sowie gegen die Angaben der Gespa.

Eine Balkenwaage aus Messing mit zwei leeren Schalen steht im Gleichgewicht auf einem Holztisch.
Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Eine Quote ist kein Preis für ein Produkt. Sie ist eine Zahl, in die ein Buchmacher seine eigene Rechnung schon hineingeschrieben hat, und ein Quotenvergleich ist nur dann mehr als ein Blick auf zwei Bildschirme, wenn man diese Rechnung lesen kann. In der Schweiz kommt eine zweite Ebene hinzu, die es in kaum einem anderen Markt gibt: Vergleichen lässt sich am Ende nur, was überhaupt angeboten werden darf. Sie haben hier zwei Veranstalter mit Bewilligung, ein festes Sortiment an Sportarten und Märkten, ein Vertragsgebiet, das an Ihren Wohnkanton gebunden ist — und daneben eine lange Reihe ausländischer Seiten, die sich über jede Suchmaschine finden lassen. Ein höherer Wert auf dem Bildschirm sagt also nicht, dass das Angebot besser ist. Er sagt zuerst, dass man das Kleingedruckte noch nicht gelesen hat.

Am augenfälligsten wird das an einer einzigen Hausmarke: Bei gleichen Quoten von 1,95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette bleiben dem Buchmacher rund 2,5 % des Einsatzes, bei 1,80 auf beiden Seiten sind es rund 10 %. Vier Zehntel Unterschied im Quotenwert — und die vierfache Marge. Genau das ist der Grund, weshalb ein Quotenvergleich bei der Masse beginnt und nicht beim Spitzenspiel, und weshalb wir zwei Schweizer Veranstalter, ihre Limiten und ihre Bewilligungsgrundlage zuerst in Ruhe durchgehen, bevor ausländische Marken in die Rangfolge kommen. Wer das Kleingedruckte kennt, wetten am Ende anders.

Wie die Rechtslage den Markt auf zwei Veranstalter verengt

Die Zahl der Buchmacher in der Schweiz ist nicht das Ergebnis eines Wettbewerbs, sondern das Ergebnis einer Entscheidung. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist (in Kraft seit 1.1.2021). Mit der Aufsicht über Casinos hat diese Behörde nichts zu tun; das ist Sache der ESBK. Wer sich also über die Aufsicht informieren will, landet bei der Gespa und nicht bei der Casino-Aufsicht, und wer bei einer Suchanfrage auf eine Schweizer Casino-Lizenz stösst, hat das falsche Dokument in der Hand.

Ein Bücherregal mit ledergebundenen Bänden in dunklen Farben in einer stillen Bibliothek, davor ein Lesetisch.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, die man auseinanderhalten sollte: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das Bündel ist anspruchsvoll genug, dass die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Swisslos und Loterie Romande: zwei Veranstalter, zwei Gebiete

Swisslos firmiert als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschutz — genauer: in der Westschweiz — und 221 Mitarbeitende.

Eine Wasserwaage liegt auf einem Brett an einer Werkbank in einer Schreinerei, Holzspäne bedecken den Boden.
Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %.

Die praktische Folge dieser Aufteilung ist unspektakulär und bindend: Ob Sie überhaupt ein Online-Konto eröffnen können, hängt nicht von Ihrer Vorliebe für ein Wettprogramm ab, sondern von Ihrer Adresse. Für ein Konto braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden beim Hochladen ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist keine Härte des Anbieters, sondern die Konstruktion des Marktes.

Was überhaupt gewettet werden darf

Zur Bewilligung gehört weniger Freiheit, als man vermuten würde. Gewettet werden dürfen nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Aufstellung der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte erscheinen auf der Liste nicht, und einen Esport-Abschnitt gibt es dort ebenfalls nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist überhaupt nicht geregelt — es ist ein Merkmal jedes einzelnen Veranstalters, kein Rechtsinstitut. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Wer Quoten vergleicht, sollte zuerst seine eigenen Grenzen setzen

Das ist die unangenehme Reihenfolge, und sie lässt sich nicht umdrehen. Ein besseres Quotenverhältnis senkt den Preis, den ein Buchmacher nimmt. Es senkt nicht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Wette verloren geht. Wer vor dem Vergleich seine Verlustlimite setzt, vergleicht danach mit klarem Kopf; wer es umgekehrt macht, hat den Vergleich bereits als Argument benutzt, mehr zu setzen.

Der Schweizer Weg zu diesen Limits ist eigentümlich: Sie setzen sie selbst. Der Veranstalter muss von Ihnen einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — der Gesetzgeber sieht 24 Stunden vor, die Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht, und wer im Ausland von «dem Schweizer Limit» liest, hat eine andere Rechtsordnung vor sich.

Bei der Spielsperre wird es ernster. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Ein Wort zur Verkaufsstelle, weil es die bequemste Selbsttäuschung ist: Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Papiervariante für die kontrolliertere hält, sollte diese Zahl kennen.

Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Fixed Odds, Totalisator und die Zahl hinter jedem Quotenvergleich

Zwei Mechaniken tragen den ganzen Vergleich, und sie verhalten sich grundverschieden. Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und lässt sich nachträglich nicht ändern. Das ist das Modell aller hier besprochenen Sportwetten. Bei variablen Quoten, dem Totalisator, setzen die Wettenden untereinander, und die Quote steht erst nach dem Ereignis fest; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Wer Quote mit Quote vergleicht, sollte wissen, welche der beiden er vor sich hat — bei einem Totalisator vergleicht man keine Marge, sondern eine erwartete Auszahlungsquote, die zum Zeitpunkt der Wette noch nicht existiert.

Die Ausschüttungsquote gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spielenden zurückfliesst. Sie ist die eine Seite der Medaille, die Marge des Buchmachers die andere, und beide ergeben zusammen 100 %. Für die Hedge-Quote addiert man die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge und teilt 1 durch diese Summe; bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt das rund 90,91 %.

Die implizite Wahrscheinlichkeit: aus einer Quote wird ein Prozentwert

Bei festen Dezimalquoten ist die implizite Wahrscheinlichkeit der Kehrwert der Quote. Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 %, die Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Drei Zeilen, die man auswendig können darf, weil sie den Rest der Rechnung erklären. Der Kehrwert sagt, wie hoch die Quote einen Ausgang einpreist — nicht, wie wahrscheinlich er ist. Das ist ein Unterschied, den Wetten lebenswichtig finden, Marketingtexte gern verwischen und kein Buchmacher je vergisst.

Die Marge zweier gleichwertiger Seiten, beispielhaft durchgerechnet. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen und einer erfundenen Quote von 1,90 auf beiden Seiten. Die Kehrwerte addieren sich zu 1,0526, der Auszahlungsanteil beträgt also rund 95 %, und die Marge des Buchmachers liegt entsprechend bei rund 5 % — unter der Annahme, dass auf beide Ausgänge gleich viel Einsatz fällt. Das ist eine Beispielrechnung und kein abgelesener Kurs; der Bandwert hängt genau an dieser Bedingung. Fällt mehr Geld auf eine Seite, verschiebt der Veranstalter die Quoten und schützt sich über die Masse statt über die Marge. Für den Wettenden heisst das: Der Preis, den er sieht, ist ein Exempel — die Rechnung des Buchmachers läuft weiter, während er den Wettschein ausfüllt.

Nun die Gegenprobe aus dem Markt. Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Die Quote 1,95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette ergibt eine Ausschüttungsquote von etwa 97,5 % und eine Marge von etwa 2,5 %; bei 1,80 auf beiden Seiten beträgt die Marge etwa 10 %. Damit ist die wichtigste Regel des Quotenvergleichs in Zahlen gegossen: Die Marge ist der Hebel, die Ausschüttung der Massstab, und beide sagen über den einzelnen Ausgang nichts.

Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. «Bei ausgeglichenem Buch» ist die Bedingung, an der die ganze Zahl hängt: Der Overround ist kein Ertragsversprechen, sondern die Rechnung für den Fall, dass die Einsätze richtig verteilt sind. Er ist auch der Grund, weshalb eine Kombination aus drei Favoriten nicht dreimal so gut ist wie eine Einzelwette. Die Margen summieren sich, während sich die Wahrscheinlichkeiten multiplizieren, und der Nachteil wächst leiser, als der Gewinn lockt.

Warum die Zahl der Ausgänge den Vergleich dominiert

Der Unterschied zwischen 90 % und 85 % ist kein Zufall und keine Laune des Anbieters. Mit jedem zusätzlichen Ausgang wird das Buch schwerer auszugleichen. Ein Zweiwegmarkt kennt zwei Seiten; ein Dreiwegmarkt kennt drei, und die dritte — das Unentschieden im Fussball — trägt mehr Unsicherheit als die beiden anderen zusammen. Also wählt der Buchmacher einen höheren Puffer, und der Wettende zahlt ihn. Wer zwei Quotenlisten nebeneinanderlegt, vergleicht deshalb nicht nur Buchmacher, sondern auch Märkte und manchmal Sportarten. Die Quotenschlüssel — der marktübliche Begriff für die Ausschüttungsquote eines einzelnen Marktes, 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) — gilt immer nur für den Markt, aus dem sie stammt und für den Moment, in dem sie abgelesen wurde. Ich habe es noch nie erlebt, dass eine Quotentabelle einer Werbeseite diese Einschränkung mitliefert.

Was die Regeln der beiden Veranstalter mit einer Quote machen

Zwischen zwei formal identischen Quoten können Bedingungen liegen, die den Auszahlungsbetrag verändern. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Sporttip dagegen rechnet den Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Das ist eine Feinheit, die ein paar Rappen pro Wette bewegt und in Zehntausenden Wetten eine Zahl mit vier Stellen davor ergibt.

Auch ein Absagefall gehört in diese Rubrik, weil er jeden Vergleich still aushebelt: Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers nach dessen Regeln —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Bei Sporttip-Livewetten gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Wert, der wie eine Quote aussieht und ein Annullierungsmechanismus ist.

Bewilligung oder keine: ein Quotenvergleich braucht die zweite Spalte

Brand Bewilligung (Schweiz) Veranstalter / Lizenz
Swisslos Bewilligt SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Bewilligt Société de la Loterie de la Suisse Romande
AmunRa Keine Nicht feststellbar
Boomerang Bet Keine Nicht feststellbar
Wettigo Keine Nicht feststellbar
Rainbet Keine Nicht feststellbar
BassBet Keine Nicht feststellbar
Pribet Keine Nicht feststellbar
Coolzino Keine Nicht feststellbar
HighFlyBet Keine Nicht feststellbar

Die Tabelle sollte man nicht als Zulassungsliste lesen, sondern als Erklärung, warum ein Vergleich über zehn Zeilen am Ende zwei Bewilligungen prüft. Bei Swisslos und der Loterie Romande steht rechts ein Veranstalter, der in der Schweiz greifbar ist: eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und eine Société mit Sitz in Lausanne, beide unter Gespa-Aufsicht, beide mit Schweizer Rechtsschutz. Bei den acht übrigen Zeilen steht kein Veranstalter im Rechtssinn, sondern eine Domain, hinter der ein im Ausland registrierter Anbieter vermutet werden darf — mehr lässt sich von aussen nicht feststellen. Die Spalte mit dem berichteten Bewilligungsstatus bleibt deshalb durchgehend leer.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz bedeutet, sagt das Gesetz klar: nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das bloss zu wissen genügt aber nicht, um zu entscheiden. Organisiert jemand Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft. Die Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle. Der ehrliche Satz über diese Gruppe ist nicht, dass sie gefährlich sei, sondern dass sie niemandem rechenschaftspflichtig ist.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Das ist kein Bollwerk, das sind bewegliche Ziele. Und um ein Missverständnis auszuräumen, das im Netz herumgeistert: Die Schweiz kennt kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unbewilligte Wettseiten. Kreditkarten- und Bankensperren für solche Anbieter existieren hier nicht, und wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf nichts.

Der Steuerpunkt, den beide Gruppen unterschiedlich treffen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» steht und nicht eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Für den eigenen Fall ist eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse. Dieser Abschnitt ist allgemeine Information und keine Beratung.

Wieso es zwischen den beiden Gruppen keine dritte Kategorie gibt

Es wäre bequem, von «Grauzone» zu sprechen. Für Sportwetten trifft das nicht zu. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit einer Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt, mit Vertragsgebiet, Registrierungspflicht, Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers, einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Märkte und dem Spielsperrregister. Auf der anderen Seite steht eine Gruppe ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an dieses Register und ohne Schweizer Rechtsweg. Der Nutzen, der die Grenze überschreitbar macht, ist auf beiden Seiten derselbe: ein Quotenwert, der zwei Zehntel höher liegt. Das ist eine reale Verbesserung — und keine, die irgendetwas an einer Bewilligung ändert.

Die zehn Anbieter im Quotenvergleich

Zehn Namen, zwei Gruppen, ein Massstab. Wir bewerten alle nach denselben Kriterien, und bei acht davon ist das erste Kriterium bereits erschöpft, bevor wir zur Quote kommen. Für die ausländischen Marken gilt zudem eine einfache Sprachregel: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und ausländische Sportwetten lassen sich als Referenz nachschlagen, ohne dass daraus ein beworbener Anbieter wird.

Swisslos Sporttip — die Bewilligung als Argument und als Grenze

Kommen wir zuerst zu dem Anbieter, der nicht nur die Bewilligung hat, sondern sie in jedem Punkt auch anwenden muss. Swisslos firmiert als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); Sporttip ist das Wettprodukt. Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung ergeben sich aus dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa, das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bekommt nur, wer dort Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, mindestens 18 Jahre alt ist, keiner Spielsperre unterliegt und sich nur einmal registriert; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen — man erfährt es nicht durch eine Fehlermeldung mit Erklärung, sondern daran, dass die Wette nicht durchgeht. Kostenpflichtig wird diese Grenze aber für ein anderes Publikum: Wer mit CHF 50 pro Wette hantiert, merkt von ihr nichts; wer den Ausgang eines kleinen Marktes mit einem höheren Betrag absichern will, stösst dort an, wo die Limitensetzung aufhört und der Anbieterwechsel beginnt.

Im Funktionsumfang ist Sporttip kein schmaler Anbieter. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und garantiert ist es für keinen Markt. Dazu kommen zwei Zusatzmechaniken mit klarer Grenze: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt ebenfalls nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung ist die Kombination ausschliesslich über die «Bet-Builder-Funktion» zulässig; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Und dann die Kehrseite, die den Anbieter für einen Teil des Publikums ausschliesst, ohne dass er etwas falsch gemacht hätte: In den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura gibt es kein Sporttip-Konto. Wer dort wohnt, findet bei Swisslos ein sauber geführtes Wettprogramm vor, das er nicht eröffnen kann.

Loterie Romande Jouez Sport — die Nummer zwei mit der niedrigeren Decke

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Bewilligungsgrundlage und Aufsicht sind dieselben wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), ein Angebot, das auf das eigene Vertragsgebiet beschränkt ist.

Der Mindesteinsatz liegt online bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer gewohnt ist, pro Wette vierstellig zu setzen, kommt hier nicht weit — und genau das ist die Konstruktion dieses Produkts, das über 2’350 Verkaufsstellen und einen hohen Anteil an Mehrfachwetten funktioniert. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Diese Decke wird oft belächelt und verdient doch eine nüchterne Betrachtung. Die Obergrenze von 2 bis 10 Voraussagen hat mit der Rechnung zu tun, die darüber entscheidet, was ein Multiple wert ist: Ab zehn Ausgängen steigt die kumulierte Marge so weit, dass die Aussicht auf den grossen Treffer gegen einen Preis steht, der beim Aufbau der Wette nicht sichtbar wird. Wer das einmal durchgerechnet hat, sieht in der Grenze weniger Vorschrift als Selbstschutz. Ein zweiter Blick auf denselben Anbieter lohnt trotzdem, weil er die französischsprachige Schweiz abdeckt, wo Swisslos nicht liefern kann. Praktisch von der Hand zu weisen ist aber der Anspruch nicht: Wer viel und hoch setzen will, ist bei Jouez Sport an der falschen Adresse.

AmunRa — ohne Schweizer Bewilligung, mit der üblichen Vorsicht

AmunRa gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine im Ausland berichtete Bewilligung ist hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS), eine anerkannte Schweizer Bewilligung ist für dieses Haus nicht feststellbar. Damit hängt der Anbieter nicht am Spielsperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden — ein Ersatz der Adresse genügt, um wieder erreichbar zu sein.

Ein Vergleich mit einem bewilligten Veranstalter fällt hier nicht in der Quote aus, sondern an der Grundlage. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist geregelt, dass eine Auszahlung nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers geht, dass keine Kredite an Spielende vergeben werden und dass eine Selbstsperre in einem schweizweiten Register landet, das auch für Casinos und für Liechtenstein gilt. Nichts davon greift bei einer Marke ohne Bewilligung, und für die Steuer gilt die kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen als Einkommen behandeln kann. Wer AmunRa dennoch prüft — aus Neugier oder wegen einer bestimmten Sportart —, sollte die Bedingungen zu Limiten, Auszahlungswegen und Identitätsprüfung selbst durchlesen, statt sich auf eine Zusammenfassung zu verlassen.

Boomerang Bet — der Name wirft nichts zurück

Der Name verspricht Rückkehr. Auf Schweizer Verhältnisse angewandt ist das die falsche Richtung: Boomerang Bet fällt unter die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung, mit derselben Folgeliste — keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Risiko, keine verlässlich bestimmbare Schweizer Zulassung. Eine ausländische Bewilligung hätte hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und schweizerische Fair-Play-Kontrolle gibt es nicht.

Interessant ist bei solchen Marken weniger das Wettprogramm als die Frage, was man überhaupt bewertet. Bei einem bewilligten Veranstalter lässt sich ein Satz wie «keine Kredite an Spielende» prüfen, weil er im Rahmen einer Bewilligung steht. Ohne Bewilligung stehen an seiner Stelle die Hausregeln des Anbieters — und die Hausregeln sind das, was man prüft, wenn man ohnehin dort wetten will. Wer das vergleicht, vergleicht zwischen zwei verschiedenen Brettspielen.

Wettigo — die Zwischenetappe

Es gibt bei den ausländischen Marken im Vergleich ein Muster, das die Marketingtexte nicht erwähnen: Ein Teil von ihnen zählt auf die Neugier von Wettenden, die sich vorübergehend in einem anderen Kanton aufhalten oder die Auszahlungsadresse eines Umzugs noch nicht angepasst haben. Wettigo zählt zu dieser Gruppe. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei den anderen: keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist hier bedeutungslos (Art. 4 BGS); keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann per DNS gesperrt werden.

Auch hier ist der Nutzen der Randgruppe real und ihr Preis derselbe. Wer die Grenze überschreitet, tauscht Schweizer Schutz gegen eine Auswahl ein — ein Tausch, den man tatsächlich vornehmen kann, den aber niemand als kostenlos verkaufen sollte. Für die Bewertung heisst das: Solche Marken bleiben in der Übersicht, weil Leserinnen und Leser ihnen begegnen. Sie sind kein Ersatz für einen Veranstalter mit Bewilligung.

Rainbet — Wettbewerb um die Quote, nicht um den Schutz

Wenn eine ausländische Seite aggressiv mit Quoten wirbt, ist das eine ehrliche Verkaufsstrategie und ein schlechtes Vergleichskriterium. Eine höhere Quote ist bei gleicher Marge nur ein kleineres Polster; bei grösserem Polster ist sie Marketing. Rainbet gehört zu den Häusern ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko, keine in der Schweiz anerkannte Aufsicht.

Praktisch heisst das für den Vergleich: Der Quotenwert, den eine solche Seite anzeigt, lässt sich nachschlagen, aber nicht einordnen, solange die dahinterliegende Marge unbekannt ist. Und die Marge lässt sich nachrechnen — an jedem Markt, mit jedem Ergebnis, ohne Konto. Das ist der einzige Teil dieser Gruppe, der sich wirklich bewerten lässt.

BassBet — ohne Adresse im Rechtssinn

Bei den acht Marken ohne Bewilligung ist der Unterschied untereinander gering; den Unterschied, um den es hier geht, gibt es nur einmal. BassBet ist eine davon, und die Feststellung bleibt nüchtern: Es ist keine Schweizer Bewilligung vorhanden, eine ausländische entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), es existiert kein Schweizer Rechtsweg und keine Anbindung an das Spielsperrregister, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa erscheinen und damit per DNS blockiert werden.

Was hier zu gewinnen wäre, ist eine Sportart oder eine Wettart, die auf der Gespa-Liste fehlt — etwa Eckball- oder Kartenmärkte, die auf der Aufstellung der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026) nicht erscheinen. Der Gewinn hält aber nur so lange, wie man das eigene Geld nicht zurückhaben will. Wer tatsächlich nur ein solches Produkt sucht: Es ist die eine Situation, in der sich ein Blick über die Grenze sachlich begründen lässt — mit offenen Augen und ohne Empfehlung.

Pribet — Konkurrenz, die den Vergleich nicht antritt

Der Nutzen eines Quotenvergleichs unter Marken ohne Bewilligung ist strukturell begrenzt. Man kann den besseren Wert nehmen; man kann die Marge nachrechnen. Was man nicht bekommt, ist ein Vergleich darüber, was passiert, wenn etwas schiefgeht. Pribet zählt zu dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine anerkannte Aufsicht vor Ort, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko.

Die Bewertung bleibt also bei der Frage hängen, die keine Quotentabelle beantwortet: Wer haftet, und wo kann ich klagen. Beides ist bei einem bewilligten Veranstalter beantwortet, hier nicht.

Coolzino — ein Casinoname, ein Wettprodukt und dieselbe Lücke

Der Name spricht von Casino, das Angebot laut Domain auch von Wetten. Solche Mischungen sind im Ausland verbreitet und in der Schweiz erklärbar, weil Casino und Sportwetten unterschiedliche Bewilligungen sind, die von unterschiedlichen Stellen beaufsichtigt werden. Coolzino gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung: eine ausländische Bewilligung ohne Wirkung (Art. 4 BGS), keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung ans Sperrregister.

Die Verwechslung, die dem Namen am besten dient, ist die, dass Casinospiele und Sportwetten in der Schweiz dasselbe seien. Sie sind es nicht — eine Casino-Bewilligung ist keine Wette-Bewilligung, und eine Verlustlimite aus dem Casino ist keine Limite für Sportwetten. Wer über solche Marken stolpert, sollte den Abschnitt zur Bewilligungslage noch einmal lesen; dort steht, welche zwei Produkte hier zulässig sind und welches die Aufsicht führt.

HighFlyBet — der letzte Eintrag, dieselbe Grenze

Die Liste endet so, wie die meisten Einträge darin stehen: ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen — kein Schutz, keine Kontrolle, kein Rechtsweg, Sperrlistenrisiko, ausländische Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer bis hierher gelesen hat, hat das Muster gesehen; es ist kein Zufall, sondern die Summe der Regelung, die nur zwei Veranstalter zulässt.

Die Bewertung fällt entsprechend aus. Nicht, weil bei HighFlyBet irgendetwas bekannt wäre, was gegen das Haus spricht. Sondern weil das, was einen Quotenvergleich entscheidbar macht — Sanktionsweg, Identitätsprüfung, Limiten, Auszahlungsweg —, bei einem Haus ohne Bewilligung von seinen eigenen Bedingungen abhängt und von sonst nichts.

Was ein Bonus in diesem Vergleich wirklich kostet

Boni sind der Ort, an dem ein Quotenvergleich am häufigsten in ein Werbegespräch kippt. Dafür gibt es einen strukturellen Grund: In der Schweiz brauchen Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Das ist eine kleine Zahl, und sie erklärt, warum das Angebot an Boni hierzulande schmaler ist als in manchen Nachbarmärkten. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern stehen eigene Mechanismen an dieser Stelle: der Sporttip-Kombiboost mit seinem Mindestquoten von 1.50 je Voraussage und die Quoten- und Profitboosts, die nur online, nur für Prematch-Einzelwetten und pro Wettenden nur einmal gelten und bei einem Cash-Out verfallen. Wer das mit «Risikofreiheit» übersetzt, hat einen Satz gelesen, der nicht dasteht.

Solche Mechanismen haben eine Struktur, die man einmal verstehen muss. Ein Bonus ist kein Geld, sondern eine Bedingung, an die Geld geknüpft wird; sein Wert ist eine Erwartung, nicht ein Betrag. Konkret: eine Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, ist weniger wert als ihr Nennwert; jede Mindestquote schliesst genau die Wetten aus, mit denen man den Umsatz am schnellsten erledigen würde; jede Frist setzt eine Uhr, die niemand sieht, wenn er den Bonus anklickt. Wer einen Bonus bewertet, prüft fünf Zeilen: Höhe, Mindestquote, Frist, Obergrenze des auszahlbaren Gewinns, und ob der Einsatz im Gewinnfall zurückkommt. Fehlt eine davon, ist die Bewertung nicht schwierig, sondern unmöglich.

Am Ende entscheidet nicht der Bonus, sondern das Zusammenspiel aus Quote, Marge und Limite. Ein Bonus mit steifer Mindestquote ist eine Wette, die man nicht hätte abschliessen wollen. Eine hohe Limite allein ersetzt keine faire Marge. Und eine Quote, die niemand garantieren kann — Cash-Out verspricht Sporttip ausdrücklich nicht für jeden Markt, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht zurücknehmen.

Eine Rangfolge, die sich verschiebt

Kein Ranking hält still, und dieses hier hat es in den vergangenen Jahren nicht getan. Quoten ändern sich laufend, Limiten werden ohne Angabe von Gründen angepasst, und eine Sperrliste bekommt neue Einträge, während eine Domain verschwindet und unter anderer Adresse wieder auftaucht. Die Gespa veröffentlichte ihre erste Liste am 3. September 2019 und führte Ende 2025 671 Domains; die Zahl ist seit dem ersten Tag gewachsen. Unter solchen Bedingungen ist jede Reihenfolge eine Momentaufnahme, und die Momentaufnahme ist nur so nützlich, wie der Massstab, mit dem sie erstellt wurde.

Für Schweizer Wettende ist die Rangfolge deshalb kurz: An der Spitze stehen Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — nicht, weil ihre Quoten die besten wären, sondern weil sie die einzigen sind, deren Angebot überhaupt in der Schweiz stattfindet, mit Registrierung, Sperrregister und einem Rechtsweg vor Schweizer Gerichten. Wer in der deutschsprachigen Schweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, wird bei Swisslos die breitere Palette und die höheren Limits finden, einschliesslich Systemwetten mit einem Höchsteinsatz von CHF 10’000. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige Möglichkeit für ein bewilligtes Online-Konto und muss sich mit einem Höchsteinsatz von CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten anfreunden. Wer in beiden Gebieten wohnt, wechselt nicht aus Neigung, sondern aus Wohnsitz.

Zwischen diesen beiden gibt es keinen Sieger, weil es keinen Wahlkampf gibt. Wer Sportarten sucht, die in der Schweiz nicht auf der Bewilligungsliste stehen, findet das Angebot bei beiden nicht. Wer niedrigere Margen sucht als die, die hier üblich sind, sucht am falschen Ort — und wer hohe Limits sucht, verwechselt zwei Dinge. Wer schliesslich ausländische Marken prüft, prüft Referenzen, keine Optionen.

Die drei Fragen, die vor jeder Wette zu beantworten sind, sind nüchterner als eine Rangfolge: Auf welchem Markt wette ich — Zweiweg oder Dreiweg? Wie hoch ist die Marge auf diesem Markt, ausgerechnet, nicht behauptet? Und was passiert, wenn ich falsch liege — bei einem Festquotenanbieter ist die Antwort schlicht der Einsatz.

Häufige Fragen zum Quotenvergleich

Wie lässt sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels berechnen?

Sie bilden die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, addieren sie und lesen aus der Summe den Auszahlungsanteil ab; die Marge ist, was bis zum Ganzem fehlt. Bei einem Zweiwegmarkt mit 1,95 auf beiden Seiten ergibt das eine Ausschüttung von etwa 97,5 % und eine Marge von etwa 2,5 %. Bei 1,80 auf beiden Seiten sind es rund 10 %. Die Rechnung gilt pro Markt und pro Moment.

Unterscheiden sich die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel?

Die beiden Veranstalter setzen ihre Quoten unabhängig voneinander, und beide Bereiche decken sehr unterschiedliche Sportarten und Ligen ab — deshalb ist eine gemeinsame Sportart oft die einzige Grundlage für einen direkten Vergleich. Wir nennen hier keine Zahlen, weil uns für dasselbe Spiel an einem Stichtag keine belastbaren Quoten beider Häuser vorliegen. Wer vergleicht, tut es am Spiel selbst und rechnet die Marge für jeden Anbieter getrennt aus.

Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers aus?

Der Overround ist der Überschuss, um den die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen 100 % übersteigen. Er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch — und nur dann. Fällt übermässig viel Einsatz auf eine Seite, verschiebt der Veranstalter die Quoten und schützt sich über die Masse, nicht über diese Kennzahl. Ein Overround ist deshalb eine Buchführung, kein Versprechen.

Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?

Die implizite Wahrscheinlichkeit ist der Kehrwert der Quote. Die Quote 2,00 entspricht 50,00 %, die Quote 4,00 entspricht 25,00 %, die Quote 1,01 entspricht 99,01 %. Dieser Prozentwert gibt an, wie die Quote einen Ausgang einpreist, nicht wie häufig er eintritt. Die Differenz zwischen beidem ist der Grund, weshalb eine Liste mit impliziten Wahrscheinlichkeiten ohne Marge stutzt.

Warum liegt die typische Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?

Weil ein dritter Ausgang das Buch schwerer auszugleichen macht. Typisch sind etwa 90 % Ausschüttung bei zwei Ausgängen, etwa im Tennis, und etwa 85 % bei drei Ausgängen, etwa im Fussball. Der Fussball-Dreiweg trägt das Unentschieden als zusätzliche Unsicherheit. Wer zwei Anbieter vergleicht, vergleicht deshalb immer auch zwei Märkte.

Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten, obwohl diese keinen Schweizer Schutz bieten?

Er lohnt als Lektüre und nicht als Wechselgrund. Preise lassen sich dort nachschlagen, doch eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, es gibt keine Anbindung ans Spielsperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und kantonale Praxis kann solche Gewinne als Einkommen besteuern.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»