Gratis-Startguthaben in der Schweiz – die zwei bewilligten Wege und ihre Regeln

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Aufsichtsdaten geprüft gegen die Angaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalterinnen.

Eine einzelne Münze liegt auf einer glatten Marmorplatte im Seitenlicht, der Hintergrund ist weich unscharf.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Wer heute nach einem Gratis-Startguthaben für ein Wettkonto sucht, stösst auf zwei völlig verschiedene Märkte. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalterinnen mit einer Bewilligung des Bundesrechts, auf der anderen ein Dutzend ausländischer Seiten, die mit Beträgen werben, für die in der Schweiz niemand eine Erlaubnis erteilt hätte. Die Zahl auf dem Werbebanner sagt über den Wert eines Angebots fast nichts. Was zählt, liegt darunter: ob das Guthaben auszahlbar ist, wie lange es gilt, welchen Einsatz es erlaubt und ob überhaupt jemand die Regeln dieser Seite von aussen prüft.

In der Schweiz ist die Antwort auf die Frage nach dem Startguthaben kürzer, als die Werbung vermuten lässt. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Genau darum sind die Aktionen sparsam, klein und an Fristen gebunden. Wer das einordnet, versteht auch, warum ein beworbenes «CHF 100 Startbonus» von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung kein Gegenstück auf der hiesigen Seite hat: Er entsteht nicht aus einer Bewilligung, sondern aus einem Geschäftsmodell, das die Schweiz gar nicht zulassen darf.

Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten darf

Die Ausgangslage ist eine Zahl, die man kennen muss, weil sie jede weitere Frage entscheidet: zwei. Der Bund hat die Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die Wahl ist gefallen. Die eine ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip, die andere die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein dritter bewilligter Anbieter existiert nicht, und er wird auch nicht in einer Warteschlange geführt.

Ein schweres Holztor mit eisernem Griff in einer alten Steinmauer, Efeu rankt an der Seite hoch.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Zuständig ist die Gespa mit Sitz in Bern, nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt. Wer hier ein Produkt anbieten will, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro einzelnes Spiel. Beide gelten nur in der Schweiz. Das ist keine Formalie, sondern die Begründung dafür, warum eine ausländische Bewilligung hier nichts bewirkt — sie entfaltet auf Schweizer Boden keine Wirkung.

Die beiden Veranstalterinnen teilen sich das Land, und die Aufteilung folgt der Sprachgrenze. Swisslos bedient die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Für ein Online-Konto heisst das: Es braucht Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Wer in Zürich lebt, kommt an ein Sporttip-Konto, aber nicht an Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Diese Grenze verläuft mitten durchs Land und ist der erste Punkt, an dem sich zeigt, dass die Schweiz keinen einheitlichen Wettmarkt kennt, sondern zwei nebeneinander.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen, ebenso Eckball- und Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion sucht man vergeblich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Anbieter über eine entsprechende Entscheidung verfügt — das Gesetz bindet Livewetten nicht an bestimmte Märkte. Cash-Out regelt das Gesetz gar nicht; es bleibt ein Merkmal des jeweiligen Produkts, nicht ein Recht des Wettenden.

Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der Grund, warum die Schweiz den Markt so eng hält: Ein zweiter bewilligter Anbieter wäre ein zweiter Empfänger, und die Kantone haben sich für einen schmalen Kanal entschieden statt für einen breiten.

Schweizer Bewilligung oder ausländische Bewerbung: der Unterschied in einer Zeile

Die folgende Übersicht stellt die beiden Gruppen gegenüber, wie sie einander in der Praxis begegnen: die zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung und die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Kein Eintrag in der zweiten Gruppe ist eine Empfehlung, und keiner davon ist in der Schweiz bewilligt.

Anbieter Bewilligung oder keine Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Betclic ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
IviBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Unibet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Wiederholung in der zweiten und dritten Spalte unterstreicht den Status jeder Marke. Eine Bewilligung ist ein Rechtsakt des Schweizer Staates; sie lässt sich nicht durch eine Erklärung auf einer Website erzeugen. Bei den ausländischen Marken fehlt eine in der Schweiz anerkannte Lizenz, da Bewilligungen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderen Ländern auf Schweizer Boden keine Wirkung entfalten. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Nichts an ihr schützt einen Wettenden in Zürich, wenn die Auszahlung stockt.

Vier Folgen hängen zusammen und gehören in einem Atemzug genannt: Ausländische Seiten hängen nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie, das Schweizer Spielerschutzrecht greift nicht, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Diese Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains. Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als betroffene Marken.

Ehrlich bleibt: Keine der beiden Gruppen ist automatisch die sichere Wahl. Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung, die jede Person einmal erfasst. Die unbewilligte Seite verspricht grössere Beträge und weniger Formalitäten, und dafür gibt es in der Schweiz kein Sperrregister, keinen Rechtsweg und keinen Schutz.

Grundlagen: was ein Gratisguthaben in der Schweiz ist und wovon es abhängt

Bevor man über Beträge redet, muss man über Begriffe reden, weil die Werbung zwei Dinge verwechselt, die steuerlich und rechtlich verschieden sind. «Gratisspielguthaben» ist der Begriff des Gesetzes. Er erfasst Spielguthaben, das jemand ohne Gegenleistung erhält. «Gratiswette» oder «Freiwette» ist ein Marktbegriff für dasselbe in der Sprache der Anbieter, und ein «Startguthaben» ist die Verpackung, in der es auf die Titelseite kommt.

Ein Fernglas liegt auf dem Geländer einer Aussichtsplattform über einem See, dahinter flache Hügel im Dunst.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Der entscheidende Satz steht im Geldspielgesetz und hat eine unspektakuläre Wirkung: Unentgeltliche Spiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Vorher heisst vor dem Start, nicht nach einer Beschwerde. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Man kann diese Zahlen lesen, wie man will; fest steht, dass ein deutschsprachiges Wettportal mit einer Aktion pro Woche nicht von einer Bewilligung dieser Art lebt.

Daraus folgt die Eigenheit des Schweizer Marktes. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Es ist Spielguthaben, das im Spielerkonto lebt und im Sportwettenangebot eingesetzt werden kann — es verlässt das System aber nicht. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen zur Online-Teilnahme, und bei der Loterie Romande ebenso in ihrem Reglement. Wer ein Startguthaben als Bargeld versteht, das sich abheben lässt, wird von beiden enttäuscht.

Guthaben selbst ist käuflich, und auch dafür gibt es Regeln. Auf dem Swisslos-Wallet kann man Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Diese Beträge sind nicht das, wonach der Seacher sucht. Sie sind trotzdem das Wichtigere, weil sie die Grössenordnung erklären: Wo schon das eingezahlte Guthaben einer Obergrenze unterliegt und ein Konto nur einmal pro Person existiert, halten sich geschenkte Beträge naturgemäss in Grenzen. Ein Anbieter, der die Einzahlung deckelt, wird sich beim Geschenk nicht grosszügiger zeigen als bei der Einzahlung.

Wer ein Konto eröffnen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist Aufwand — und es ist derselbe Aufwand, der bei einer ausländischen Seite mit zwei Klicks und einer E-Mail-Adresse entfällt, weshalb die Bequemlichkeit dort nicht ein Merkmal des Angebots ist, sondern der fehlende Schutz.

Neukundenangebote: Frist, Mindestquote und die Frage nach dem Einsatz

Ein Startguthaben ist in der Schweiz fast immer an eine Frist gebunden, und die Frist ist der Teil, den die Werbung nicht nennt. Das deutlichste Beispiel steht bei der Loterie Romande. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Man kann diesen Vorgang als mickrig abtun. Man kann ihn auch lesen wie einen Bauplan, denn er enthält alles, was ein Schweizer Gratisguthaben ausmacht: ein kleiner Betrag, ein knappes Zeitfenster, ein begrenztes Kontingent, eine Verfallszeit und der ausdrückliche Ausschluss der Auszahlung. Wer verstanden hat, warum diese fünf Bedingungen zusammengehören, versteht jede weitere Aktion in diesem Markt schneller. Der Code ist dabei das einzige, was nicht in die Rechnung gehört — er wird im Konto eingegeben, und mehr ist dazu nicht zu sagen.

Bei Sporttip läuft die Gratislogik nicht über ein Neukundenpaket, sondern über Zusatzangebote auf bestehende Wetten, und das ist der zweite Weg, auf dem man in der Schweiz Gegenwert bekommt. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Hier lohnt der zweite Blick auf das Wort «Boost». Ein Prozentsatz auf einen Nettogewinn klingt nach einer Erhöhung des Einsatzes, ist aber eine Erhöhung des Gewinns — und der Gewinn existiert nur, wenn die Kombination durchgeht. Bei zehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist die Hürde nicht die Quote, sondern die Anzahl. Bei fünfzehn Voraussagen liegt der Boost bei 100 %, und die Wahrscheinlichkeit, ihn zu erreichen, ist eine andere Zahl als der beworbene Prozentsatz.

Wie viel ein solches Guthaben im Durchschnitt wert ist, lässt sich rechnen, und die Rechnung ist nüchterner als der Betrag auf dem Banner. Der Rechenweg gilt für ein nicht auszahlbares Spielguthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst — die Bedingung, die in der Schweiz der Regelfall ist. Nimmt man einen Zweiwettmarkt zu Quoten von 1.90 auf beiden Seiten als illustrative Annahme, nicht als notierten Preis, so beträgt der Quotenschlüssel dieses Marktes rund 95 %, die Marge also rund 5 %. Ein Spielguthaben von CHF 10 ist unter diesen Annahmen im Durchschnitt etwa CHF 4 wert, und die Spanne reicht je nach Ausgangsquote und Marktlage von rund CHF 3 bis rund CHF 5. Der Betrag ist kleiner als das Nennwert-Guthaben, und er ist kein Versprechen: Es ist ein Durchschnitt über viele Wetten, kein Ergebnis für eine einzelne.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und was davon die Aktion trifft

Wer zum ersten Mal bei Sporttip mitspielen will, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Unterschied zwischen sofort und 72 Stunden ist der wichtigste Satz dieser Passage. Die Limite nach unten ist ein Werkzeug, das im Moment wirkt, in dem ein Spielender es braucht. Die Limite nach oben hat eine Wartezeit, und diese Wartezeit existiert, weil der Gesetzgeber die Erhöhung als Risikofall betrachtet. Das Gesetz verlangt eine Wartezeit von 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer eine Erhöhung plant, plant sie also drei Tage im Voraus, nicht am Abend vor dem Spiel.

Die zweite Einschränkung ist, dass diese Limiten nicht vom Staat kommen, sondern vom Spielenden gesetzt werden. Die Veranstalterin muss verlangen, dass überhaupt Werte für Einsatz oder Verlust festgelegt werden — Tag, Woche oder Monat stehen zur Wahl —, aber die Höhe wählt der Kontoinhaber. Einen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht. Was es gibt, ist eine Einzahlungslimite pro 30 Tage, die man freiwillig setzen kann, und die bei beiden Veranstalterinnen verfügbare Obergrenze für Guthaben und Einzahlung von CHF 10’000 pro 30 Tage, die aus den Produktbedingungen stammt.

Für eine Aktion heisst das: Die Limiten gelten auch dann, wenn nur Guthaben aus einer Aktion eingesetzt wird. Ein Gratisspielguthaben ist keine Eintrittskarte an der Limite vorbei. Wer für die Aktion ein Konto eröffnet und denkt, die Verlustlimite betreffe nur echtes Geld, irrt sich — sie betrifft das Spielen, und gespielt wird mit dem Guthaben genauso.

Dazu kommt die Spielsperre, und sie ist das schärfere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Der Unterschied zwischen Limite und Sperre ist praktisch, nicht juristisch: Eine Limite begrenzt, eine Sperre schliesst aus. Wer merkt, dass er in einem Muster feststeckt, braucht die zweite und nicht die erste. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die scharfe Kante des Registers — man kann nicht warten, bis ein Gewinn da ist, und dann die Sperre ignorieren.

Bei den Verkaufsstellen endet die Theorie. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und bei 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie die Grenze der Schweizer Regelung zeigt: Das Gesetz ist streng, die Aufsicht ist wach, und an der Theke klappt es trotzdem nicht immer. Wer den Schutz für Kinder und Jugendliche an der Kasse für selbstverständlich hält, sollte diese Zahl kennen.

Hilfe, wenn das Spielen zu viel wird: Die Veranstalterinnen führen eigene Schutzseiten und verweisen auf die Fachstellen; die Gespa informiert über Spielsucht und das Sperrregister. Wer eine Sperre für sich selbst oder für eine Angehörige braucht, findet den Weg über das Spielerkonto und über die Aufsichtsbehörde, nicht über eine Hotline eines ausländischen Anbieters, die es für die Schweiz nicht gibt.

Wie die Angebote im Vergleich dastehen: was hinter einer Zahl steckt

Vergleicht man Aktionen, vergleicht man nicht Beträge, sondern Bedingungen. Der beworbene Wert ist die Lautstärke, die Regeln sind die Musik. Vier Merkmale entscheiden, was ein Startguthaben tatsächlich einbringt:

Dazu kommt, was die Aktion kostet, bevor sie etwas einbringt: eine Registrierung mit Ausweiskontrolle, eine Verifizierung gegen Adressdatenbanken, eine Limite, die man setzen muss, und bei einigen Angeboten eine Frist von Tagen statt Wochen. Ein Guthaben von CHF 10, das 30 Tage gilt und nicht auszahlbar ist, ist ein anderes Produkt als ein Guthaben von CHF 10, das sofort auszahlbar wäre. In der Schweiz ist die erste Variante die einzige, die es gibt.

Die niedrigste Mindestquote, die auf dieser Seite dokumentiert ist, liegt bei 1.50 — sie stammt aus dem Sporttip-Kombiboost und gilt für dessen vier Voraussagen. Diese Zahl ist nicht auf andere Angebote übertragbar. Sie zeigt aber, wo die Anbieter ihre Grenze ziehen: Bei 1.50 liegt die implizite Gewinnwahrscheinlichkeit unter 70 %, und wer eine sehr sichere Wette mit Quote 1.20 spielt, erfüllt eine solche Bedingung nicht. Der Wettende, der sein Guthaben mit einer «todsicheren» Wette in bare Münze verwandeln will, scheitert genau hier.

Die Quote selbst ist der zweite stille Kostenposten. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Bei einem Zweiwettmarkt zu 1.90 auf beiden Seiten liegt der Schlüssel bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Bei einem Dreiwettmarkt zu je 3.00 sinkt der Schlüssel auf rund 90 %. Ein Gratisguthaben, das man in einen Markt mit 5 % Marge setzt, verliert im Durchschnitt diesen Anteil, ehe irgendetwas anderes passiert.

Der Vergleich, den diese Seite anstellt, gewichtet deshalb die Bedingungen schwerer als den Nennwert, und er stellt zwei Gruppen gegenüber, die man getrennt halten muss: die zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung und die ausländischen Marken ohne Bewilligung. Beide werden an denselben Kriterien gemessen. Ein ausländischer Anbieter mit grossem beworbenem Betrag und ohne Schweizer Bewilligung gewinnt den Vergleich im Punkt «Höhe der Werbung» und verliert ihn in jedem Punkt, der die Durchsetzbarkeit betrifft.

Bei den Auszahlungen gibt es ebenfalls feste Regeln, die man vorher kennen sollte. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber auf das Konto bei der angegebenen IBAN. In beiden Fällen gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Auszahlungen laufen in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind untersagt, und der Anbieter darf nicht mit geliehenem Geld arbeiten. Anders als in manchen Nachbarländern gibt es in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren — die Sperre läuft über die DNS-Sperrliste, nicht über das Bankkonto. Wer nach einem Startguthaben sucht, sollte diesen Unterschied nicht mit dem Schutz verwechseln, den die bewilligten Veranstalterinnen bieten.

Unterschiedliche Anforderungen an Mindestquote und Frist haben eine Folge, die man erst später bemerkt: Bei einem Guthaben mit Mindestquote wird die Wette, die der Wettende ohnehin spielen wollte, plötzlich untauglich, und er passt sie an die Bedingung an. Damit entscheidet nicht mehr die Einschätzung des Spiels die Wette, sondern das Bonusreglement. Genau das ist der versteckte Preis eines Gratisguthabens — es kauft eine Entscheidung, die der Wettende sonst selbst getroffen hätte.

Einordnung: Gratisguthaben und die zwei Wege, an ein Wettkonto zu kommen

Die Frage, mit der alles beginnt, lautet selten «Welche Bedingungen hat das Guthaben?», sondern «Wo bekomme ich überhaupt etwas gratis?». Die ehrliche Antwort auf die zweite Frage ist die, die niemand gerne hört: In der Schweiz sind Gratisguthaben die Ausnahme, und das liegt nicht an mangelnder Grosszügigkeit, sondern an einer Voraussetzung, die eine Schweizer Bewilligung mit sich bringt. Die Aufsicht muss vorher zustimmen. Eine Zustimmung ist kein Formular, das man ausfüllt, wenn die Kampagne fertig ist.

Daraus ergeben sich zwei Wege, und für jeden gibt es eine Gruppe, die dazu passt. Der erste Weg führt zu einer der beiden Veranstalterinnen mit Bewilligung: kleine Beträge, klare Bedingungen, kurze Fristen, kein Auszahlungsrecht auf das Guthaben — im Gegenzug Schweizer Aufsicht, Schweizer Recht, das Sperrregister, ein Rechtsweg und ein Spielerschutz, der von einer Behörde kontrolliert wird. Der zweite Weg führt zu einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung: grössere Beträge, lautere Werbung, weniger Formalitäten — und in der Schweiz nichts von alldem, was den ersten Weg ausmacht.

Der übliche Fehler ist, die beiden Wege nach der Zahl auf dem Banner zu sortieren. Tut man das, gewinnt immer der zweite. Sortiert man nach dem, was nach einem Gewinn passiert, dreht sich das Bild, und zwar vollständig.

Für wen lohnt welcher Weg? Wer regelmässig Fussball schaut, im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt und ein Konto ohne grosse Debatte will, ist beim ersten Weg richtig aufgehoben, und das Startguthaben ist dabei ein Nebenaspekt, kein Grund. Wer im Ausland wohnt, ohnehin dort ein Konto hält und eine ausländische Bewilligung als ausreichend betrachtet, kann den zweiten Weg gehen — mit dem Bewusstsein, dass die Schweiz diesen Weg nicht anerkennt und keine der Schutzfunktionen mitspielen. Und wer wegen eines Gratisbetrags überhaupt erst ein Konto plant, sollte vorher eine Frage beantworten: Was bringt ein Guthaben von CHF 10, das 30 Tage gilt und nicht auszahlbar ist, wenn man ohnehin vorhat, regelmässig zu wetten? Fast nichts. Es ist ein Anlass, kein Wert.

Die zweite Gruppe, für die dieses Thema relevant ist, sind Menschen, die schon ein Konto haben und eine Aktion mitnehmen wollen. Für sie ist die Frist wichtiger als der Betrag. Die Loterie-Romande-Aktion mit ihren sieben Aktionstagen und dem Sieben-Tage-Fenster verlangte Anwesenheit im richtigen Zeitraum; wer zwei Wochen später davon erfuhr, hatte nichts davon. Wer eine Aktion mitnehmen will, muss ihr Fenster kennen, nicht ihre Summe.

Und dann ist da die Frage, was ein Konto überhaupt kostet — nicht in Franken, sondern an Zeit und Daten. Ausweis hochladen, Adressabgleich, Verifizierung, Limiten setzen, eine Registrierung pro Person. Das ist die Eintrittsgebühr des bewilligten Marktes. Sie ist niedrig für einen Stammnutzer und hoch für jemanden, der nur ein Gratisguthaben abholen und wieder gehen wollte.

Wohnsitz, Alter, ein einziges Konto: Diese drei Punkte stehen am Anfang jeder Registrierung und entscheiden, welche der beiden Veranstalterinnen überhaupt infrage kommt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, landet bei Sporttip; wer in der Westschweiz wohnt, bei Jouez Sport. Es gibt keine Wahl zwischen ihnen, nur eine Zuordnung.

Die geprüften Anbieter im Vergleich

Zehn Marken, zwei Gruppen. Zuerst die zwei Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, danach die ausländischen Marken ohne Bewilligung, die Schweizer Spielende antreffen. Alle zehn werden an denselben Merkmalen gemessen; die zweite Gruppe ist zur Orientierung aufgeführt, nicht zur Nachahmung.

Swisslos Sporttip: der bewilligte Weg mit dem niedrigsten Einstieg

Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Gesellschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Für Sportwetten braucht sie eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz; Aufsichtsbehörde ist die Gespa. Bietet eine ausländische Marke ein Wettkonto mit Schweizer Anmutung an, lohnt der Blick auf diese Zeile: Beide Bewilligungen existieren nur hier und nur für zwei Veranstalterinnen.

Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. CHF 1 als Untergrenze ist für ein Gratisspielguthaben die praktisch relevante Zahl: Es gibt kaum ein Guthaben, das sich damit nicht wenigstens einmal einsetzen liesse.

Das Produkt ist breiter, als die Bewilligungsdiskussion vermuten lässt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out für ein Recht hält, irrt: Es ist ein Angebot, das der Veranstalter nicht für alle Wetten vorhalten muss.

Die Regeln zum Wettablauf sind eng und transparent. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Und dann ist da die Klausel, die man einmal gelesen haben sollte. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Eine Frist von einem halben Jahr klingt grosszügig, bis man sich vorstellt, dass ein Gewinn auf einem Wallet liegt, dessen Guthaben nicht auszahlbar ist, während die Frist läuft.

Was dieses Angebot in der Vergleichstabelle hält, ist die niedrige Untergrenze von CHF 1 und die vollständige Einbettung in Schweizer Recht. Was ein Startguthaben angeht, ist der Konzern zurückhaltend: Der Wert liegt im Betrieb, nicht im Geschenk. Für einen Wettenden, der ohnehin im Vertragsgebiet wohnt und ein Konto für den Alltag sucht, ist die Hürde des Mindesteinsatzes die niedrigste im ganzen Feld, und das ist bei einem nicht auszahlbaren Guthaben die Zahl, die über die Zahl der möglichen Wetten entscheidet.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit der engsten Aktion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie sitzt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos hält sie eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa; ein zweiter bewilligter Weg ist sie nur für Personen mit Wohnsitz im Westschweizer Gebiet.

Ihre Reglementierung ist die strengste im Feld. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und auch das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto bei der angegebenen IBAN überwiesen. Und wie bei Swisslos gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Kombination aus Einzahlungsdeckel, Guthaben-Obergrenze und nicht auszahlbarem Promotionsguthaben macht jede Aktion zu einem geschlossenen Kreislauf.

In diesem Kreislauf lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Was diese Aktion über den Markt lehrt, ist ihr Zuschnitt. Sie verteilt kein Geld, sie verteilt Anwesenheit: Man musste im Stadion sein oder jemanden kennen, der dort war, man musste innerhalb einer Woche handeln, und das Kontingent war begrenzt. Das ist ein Instrument zur Aktivierung bestehender Kundschaft, kein Neukundenprogramm. Wer auf ein Startguthaben nach der Eröffnung des Kontos hofft, wartet auf eine Aktion, die es in dieser Form selten gibt.

Die Laufzeit von 30 Tagen ist die zweite prägende Zahl. Wer CHF 10 Guthaben erhält und einen Monat Zeit hat, muss in diesem Monat spielen — sonst verfällt die Aktion, und zwar mitsamt dem Guthaben. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 liesse sich das Guthaben in zehn Wetten aufteilen oder in eine einzige setzen. Die Frist entscheidet darüber, welcher der beiden Wege bequemer ist, nicht der Betrag.

Für wen das passt, hängt an der Region und am Spielverhalten. Wer im Jura, in Neuenburg oder im Wallis wohnt und ohnehin regelmässig auf Spiele setzt, kann das Guthaben in den normalen Betrieb einfliessen lassen, ohne die Bedingungen zu bemerken. Wer ein Konto nur wegen der Aktion eröffnet, wird nach vier Wochen ein Konto mit leerem Wallet haben — und das ist keine Kleinigkeit, sondern der erwartete Ausgang bei einem Guthaben, das an einen Monat gebunden ist.

Betclic: ausländische Grösse ohne Schweizer Boden

Betclic ist eine der ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen, und sie gehört nicht zu den Anbietern, die in der Schweiz etwas dürfen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine Bewilligung für Betclic existiert nicht, und eine gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung.

Daraus folgen die vier Punkte, die für die gesamte zweite Gruppe gelten und die man deshalb einmal liest statt achtmal. Erstens: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, eine dort eingetragene Spielsperre bindet die Marke nicht. Zweitens: kein Schweizer Rechtsweg — wer mit einer Auszahlung Streit hat, hat keinen Schweizer Ansprechpartner und keine Schweizer Aufsicht. Drittens: kein Schweizer Spielerschutz, weil die Vorschriften zu Limiten, Sperren und Auszahlung auf ein Produkt mit Schweizer Bewilligung zielen. Viertens: Die Domain der Marke kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt werden. Das ist passiert; die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains, und gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt.

Was man über Betclic selbst sagen kann, ist schmal, und das ist der Punkt. Die Marke führt in dieser Übersicht keine Schweizer Bewilligung und keine in der Schweiz anerkannte Lizenz. Alles, was darüber hinausgeht — Bedingungen eines Startguthabens, Limiten, Fristen, Auszahlungszeiten — wäre eine Zuschreibung, für die es hier keine Grundlage gibt. Wer die Marke prüfen will, liest ihre eigenen Bedingungen, und zwar bevor Geld fliesst.

Wettende, die eine ausländische Bewilligung als ausreichend betrachten und im Ausland wohnen, finden bei solchen Marken die grösseren Beträge und die bequemeren Prozesse. Wer in der Schweiz wohnt und bei Streit einen Ansprechpartner will, sucht ihn vergeblich. Zwei Dinge lassen sich sauber trennen: die Werbung einer Marke über ein Gratis-Startguthaben — und die Frage, ob diese Marke in der Schweiz etwas darf.

Jackbit: beworbenes Guthaben, unbewilligter Markt

Jackbit gehört in dieselbe Gruppe. Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz können überhaupt nur die zwei Veranstalterinnen halten, und Jackbit ist keine von ihnen. Eine im Ausland gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung und schützt niemanden in Bern oder Basel.

Die Folge für ein beworbenes Startguthaben ist direkt. Ein Betrag von einer Seite ohne Bewilligung, der hier nicht bewilligt werden könnte, unterliegt nicht den Schweizer Regeln zur Auszahlbarkeit, zur Laufzeit oder zur Mindestquote — jedenfalls nicht, weil die Schweiz sie vorschreibt. Die Bedingungen, die dort stehen, sind Hausregeln der Marke. Wer sie liest, liest das Privatrecht eines Unternehmens in einem anderen Land.

Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, was eine schmerzhafte Konsequenz hat: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, weil er sich selbst schützen will, sperrt sich nicht bei Jackbit. Zwei getrennte Welten mit zwei getrennten Registern. Wer eine Sperre als Schutzmassnahme versteht, muss wissen, wo sie greift und wo nicht.

Was über die Produkte der Marke gesagt werden kann, beschränkt sich auf ihre Position im Schweizer Markt: Hier hat sie keine Bewilligung, hier kann ihre Domain auf die Sperrliste kommen, hier gibt es keinen Rechtsweg. Wer trotzdem dort spielt, trifft eine Wahl über Rechtsordnungen, nicht über Quoten: Die Regeln, auf die man sich berufen kann, sind andere als die Regeln, auf die man sich in der Schweiz berufen kann.

IviBet: ohne Sperrregisteranschluss

IviBet zählt zu den ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen und die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten, und IviBet ist keine. Eine gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und hätte hier keine Wirkung. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land ist ein Akt dieses Landes, nicht des Schweizer Staates.

Aus dieser Zuordnung folgt alles Weitere, und es folgt unmittelbar. Die Marke hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, deren Umsetzung bei Schweizer Telekom-Anbietern innert Stunden nachvollziehbar ist. Die 671 Domains, die Ende 2025 auf der Liste standen, sind ein Hinweis auf die Grössenordnung dieser Praxis, nicht auf ein Einzelschicksal.

Über ein Startguthaben dieser Marke ist hier nichts belegt, und die Seite schreibt dazu nichts. Zu den Pflichten eines Anbieters ohne Bewilligung gehört keine Schweizer Transparenz, und zu den Pflichten dieser Übersicht gehört, nichts dazuzuerfinden. Die Bedingungen einer Aktion stehen in den Bedingungen des Anbieters, und dort liest man sie.

Für Schweizer Wettende ist der Wert dieser Marke in dieser Liste ein Vergleichswert: Sie zeigt, wie viele Alternativen mit grösserer Werbung und kleinerem Schutz es gibt. Wer die Wahl hat, sollte wissen, was er wählt.

HornetBet: Domain-Hopping als Dauerzustand

HornetBet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung und zu jenen, deren Domain auf die Sperrliste kommen kann. Für Schweizer Spielende bedeutet das einen praktischen Umstand, der oft übersehen wird: Eine gesperrte Adresse ist kein Endpunkt. Die Gespa nennt das Domain-Hopping ausdrücklich, und sie nennt Interwetten, Bet-at-Home sowie bet365 als betroffene Marken. Eine Marke, die gesperrt wird, taucht unter anderer Adresse wieder auf, und wer sich auf eine bestimmte Webadresse eingelassen hat, muss mit einem Wechsel rechnen.

Was HornetBet betrifft, bleibt die Feststellung nüchtern: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Alles darüber hinaus ist nicht belegt, und diese Seite hält sich daran.

Wichtig für die Bewertung eines Startguthabens ist ein Nebenaspekt, der gerade bei solchen Marken zählt: Die Auszahlbarkeit eines Guthabens ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung keine geprüfte Eigenschaft. In der Schweiz ist sie es — Swisslos und die Loterie Romande schreiben ausdrücklich, dass Promotionsguthaben nicht auszahlbar ist und dass Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers gehen. Bei einer Marke in einer anderen Rechtsordnung prüft das niemand für den Schweizer Markt. Der Unterschied zwischen einem nicht auszahlbaren Guthaben und einem nicht auszahlbaren Guthaben, das niemand prüft, ist grösser, als er klingt.

Wer diese Marke dennoch prüfen will, liest die Bedingungen zur Auszahlung, zur Laufzeit und zur Einsatzregel — in dieser Reihenfolge. Der Betrag kommt zuletzt.

Unibet: die bekannteste Marke im unbewilligten Feld

Unibet ist die bekannteste Marke in der zweiten Gruppe und darum ein gutes Beispiel dafür, dass Bekanntheit und Bewilligung zwei verschiedene Dinge sind. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, und keine ausländische Lizenz, die in der Schweiz etwas bewirkte. Ein Name, den viele kennen, ist kein Bewilligungsnachweis.

Man könnte einwenden, eine grosse internationale Marke biete immerhin Verlässlichkeit. In der Schweiz ist das kein Ersatz. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann gesperrt werden. Wer ein Konto bei einer Marke mit einer ausländischen Lizenz hält, kann im Streitfall nicht vor ein Schweizer Gericht gehen, um die Auszahlung zu erzwingen.

Über Startguthaben dieser Marke ist hier nichts belegt. Wer eine Aktion sucht, findet die Bedingungen beim Anbieter selbst. Was diese Seite beitragen kann, ist die Einordnung: Ein grosses internationales Angebot ändert nichts daran, dass es in der Schweiz nicht zugelassen ist und dass die Schweizer Schutzmechanismen hier nicht greifen.

Für einen Wettenden mit Wohnsitz im Ausland ist das eine andere Rechnung. Für einen in der Schweiz wohnhaften Spielenden bleiben es zwei Systeme, von denen eines ihn nicht kennt.

BDMBet: schmale Grundlage, klare Zuordnung

Bei BDMBet ist die Faktenlage ausgesprochen schmal, und die Zuordnung trotzdem eindeutig. Eine Schweizer Bewilligung gibt es nicht, weil nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen. Eine gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und hätte in der Schweiz keine Wirkung. Damit fällt die Marke in dieselbe Gruppe wie die übrigen ausländischen Anbieter, und es gelten dieselben vier Folgen: kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Spielerschutz, mögliche DNS-Sperre.

Über die Produkte dieser Marke lässt sich hier nichts sagen, und die Versuchung, ein Merkmal zu ergänzen, ist genau die Falle. Eine nicht belegte Angabe zu einem Anbieter ist für einen Leser, der eine Zahl weiterverwendet, ein Schaden. Wo nichts steht, bleibt nichts stehen.

Was in diese Zeile gehört, ist die Positionierung im Vergleich. Bei einer Marke mit dünner Grundlage steigt das Gewicht der allgemeinen Prüfung: Wer die Bedingungen nicht kennt, kann nicht beurteilen, ob ein beworbenes Startguthaben auszahlbar wäre, ob es verfällt oder ob eine Mindestquote gilt. Das sind Fragen, die man beantworten muss, ehe man Geld einzahlt — und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Stelle, bei der man die Antwort nachprüfen liesse.

DirectionBet: die Wahl zwischen zwei Rechtsordnungen

DirectionBet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Zuordnung ist die gleiche wie bei den vorigen Einträgen, und das ist kein Mangel an Sorgfalt: Es gibt in der Schweiz genau zwei mögliche Bewilligungen, und keine dritte. Alles andere ist in diesem Punkt identisch, und eine Variation in der Formulierung würde eine Variation behaupten, die es nicht gibt.

Die interessante Frage bei solchen Marken ist eine andere: Was wählt ein Wettender, wenn er hier ein Konto eröffnet? Er wählt nicht zwischen zwei Quoten, sondern zwischen zwei Rechtsordnungen. In der Schweiz begrenzt das Gesetz das Angebot auf Sportwetten, führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten und verbietet Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt diese Liste nicht. Wer dort eine Wette auf etwas spielt, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, spielt sie nicht in der Schweiz.

Über die Aktionen dieser Marke ist hier nichts belegt. Die Bedingungen einer allfälligen Aktion stehen beim Anbieter; hier steht die Einordnung ihrer Position im Schweizer Markt.

Wer ein Startguthaben sucht und bereit ist, dafür die Schweizer Regeln aufzugeben, sollte den Preis genau kennen: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, eine Sperrliste, die die Adresse jederzeit treffen kann.

BillyBets: die letzte Alternative im unbewilligten Feld

BillyBets schliesst die Liste der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Faktenlage zu dieser Marke ist so schmal wie bei den vorigen Einträgen, und die Zuordnung ist dieselbe. Keine Schweizer Bewilligung; nur zwei Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten; eine gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und hätte keine Wirkung in der Schweiz.

Für einen Leser, der die Gruppe verstehen will statt jede Zeile einzeln, ist das die eigentliche Information: Acht Marken stehen hier, und über ihre Produkte ist in der Schweiz nichts belegt. Was über sie belegt ist, ist ihre Rechtsstellung — und die ist bei allen acht gleich. Ein Vergleich unter ihnen müsste auf Angaben beruhen, die in der Schweiz nicht nachprüfbar sind, und ein solcher Vergleich wäre eine Behauptung, kein Vergleich.

Die praktische Konsequenz für die Suche nach einem Startguthaben ist einfach und unangenehm. Der bewilligte Markt bietet wenig und prüft streng. Der unbewilligte Markt bewirbt viel und prüft nicht für Schweizer Verhältnisse. Wer sich zwischen beiden entscheidet, entscheidet nicht zwischen zwei Angeboten, sondern zwischen zwei Ordnungen — und in der einen davon gibt es eine Schweizer Aufsicht, ein Schweizer Sperrregister und einen Schweizer Rechtsweg.

Wer die Marke dennoch prüfen will, liest die Bedingungen zur Auszahlbarkeit, zur Laufzeit und zur Mindestquote. Diese drei Punkte entscheiden über den Wert jedes Guthabens, unabhängig davon, auf welcher Domain es steht.

Was ein Gratisspielguthaben im Durchschnitt einbringt

Der Wert eines Gratisspielguthabens lässt sich schätzen, und die Schätzung ist für die Entscheidung nützlicher als der Nennwert. Ausgangspunkt ist ein Guthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst — die Bedingung, die in der Schweiz der Regelfall ist: Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz geht nicht mit dem Gewinn in den auszahlbaren Teil über.

Für ein solches Guthaben gilt: Der Wert entspricht dem Guthaben, multipliziert mit dem um eins verminderten Quotenschlüsselverhältnis, also dem Faktor «Quote minus eins, geteilt durch Quote», und diesem Ergebnis, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Der Quotenschlüssel ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt; die Marge ist 100 % minus diesen Anteil.

Setzt man ein Guthaben von CHF 10 an und nimmt man einen illustrativen Zweiwettmarkt zu 1.90 auf beiden Seiten an — ausdrücklich als Beispiel, nicht als notierter Preis —, so liegt der Quotenschlüssel dieses Marktes bei rund 95 % und die Marge bei rund 5 %. Unter diesen Annahmen ist das Guthaben im Durchschnitt etwa CHF 4 wert. Die Spanne reicht je nach Ausgangsquote und Marktlage von rund CHF 3 bis rund CHF 5.

Diese Zahl ist der Kern der Sache, und die Bedingungen davor sind es nicht minder. Bei einer Aktion der Loterie Romande, die CHF 10 Guthaben mit einer Gültigkeit von 30 Tagen und ohne Auszahlungsrecht vorsah, liegt der Nennwert bei CHF 10 und der durchschnittliche Wert in der Grössenordnung von CHF 4. Bei einem Guthaben, das auszahlbar wäre — in der Schweiz kommt das nicht vor —, wäre die Rechnung eine andere. Und bei einem Guthaben, das an eine Mindestquote von 1.50 gebunden ist, darf man nicht jeden Markt ansetzen: Der Wert gilt für die Wetten, die die Bedingung erfüllen, und nicht für die Wette, die der Wettende bevorzugt hätte.

Die Spanne ist ehrlicher als eine Einzelzahl, weil sie den Spielraum der Annahmen zeigt. Bei einer hohen Quote sinkt der Faktor «Quote minus eins, geteilt durch Quote» weniger stark als der Wert des Einsatzes steigt; der Anteil des Guthabens, der im Gewinnfall zurückkommt, wächst mit der Quote. Die Marge des Marktes wirkt in die andere Richtung und frisst einen festen Anteil. Zwei Grössen, ein Produkt.

Was die Zahl nicht sagt, ist wichtig zu betonen. Sie beschreibt einen Durchschnitt über viele Wetten und keinen Ausgang für einen einzelnen. Wer eine Wette mit einer Quote von 1.90 gewinnt, bekommt einen Einsatz zurück, der grösser ist als das Guthaben; wer verliert, bekommt nichts. Über viele Versuche hinweg landet man beim genannten Wert, in einem einzelnen Fall bei einem Vielfachen davon oder bei null.

Und es gibt eine Grenze, die keine Rechnung erfasst: die Mühe. Ein Guthaben von CHF 10, dessen durchschnittlicher Wert bei rund CHF 4 liegt, wird manchmal gegen den Aufwand gehalten, den ein Konto verlangt: Ausweis hochladen, Adressabgleich, Verifizierung, Limiten setzen. Wer diese Mühe ohnehin auf sich nimmt, weil er regelmässig spielen will, für den ist der Wert ein Zusatz. Wer sie nur für das Guthaben auf sich nimmt, sollte die Rechnung vorher machen. Vier Franken sind nicht viel für eine Registrierung mit Ausweiskontrolle.

Häufige Fragen zu Gratis-Startguthaben in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?

Ja, aber selten und klein. Unentgeltliches Spielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten anbieten, und beide binden Aktionen an Fristen, Kontingente und die Bedingung, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist. Ein dauerhaftes Neukundenpaket führen sie nicht.

Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?

Weil die Aufsicht vorher zustimmen muss. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Aktion ist damit ein genehmigter Einzelfall, nicht ein Standardprodukt. Dazu kommen enge Grenzen für Einzahlung und Guthaben, die der Sache ohnehin enge Grenzen setzen.

Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?

Bei beiden Schweizer Veranstalterinnen gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen. Swisslos und die Loterie Romande schreiben in ihren Bedingungen, dass Promotionsguthaben nicht auszahlbar ist. Auszahlungen gehen ausserdem nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Der Betrag lebt im Spielerkonto und verlässt es nicht.

Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?

Nein. Das Guthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz geht nicht in den auszahlbaren Teil über. Ein Gewinn aus einer Wette mit Spielguthaben bleibt Spielguthaben. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben — auszahlbar wird davon nur der Teil, der aus echtem Guthaben stammt.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limiten gelten auch dann, wenn nur Aktionsguthaben eingesetzt wird.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?

Sie sind in der Schweiz nicht bewilligt. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keinen Schweizer Spielerschutz; die Domain kann auf die Sperrliste kommen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen. Ein beworbener Betrag sagt nichts über die Durchsetzbarkeit.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»