VIP-Wetten in der Schweiz – hohe Einsätze, klare Regeln, zwei Veranstalter

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Angaben der Gespa, des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) sowie der Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Ein leerer Ledersessel steht in einer Stadionloge mit Blick auf das Spielfeld im Abendlicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer «VIP-Wetten» sucht, sucht in der Regel eines von zwei Dingen: höhere Einsatzgrenzen oder bessere Konditionen als der Durchschnitt. In der Schweiz ist beides nicht zu kaufen. Das Land kennt genau zwei Veranstalter für Sportwetten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, und bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000. Nicht bei CHF 50’000. Nicht «auf Anfrage». Bei eintausend Franken. Wer auf ein VIP-Programm mit sechsstelligen Limiten hofft, muss dafür zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – und tauscht dann Schutz gegen Reichweite, was selten ein gutes Geschäft ist.

Zwei Fragen entscheiden also alles: Welche Wege stehen einem Spieler mit grossem Budget in der Schweiz überhaupt offen, und wem passt welcher Weg? Die Antwort fällt je nach Kanton, Kontostand und Nervenkostüm anders aus. Genau darum geht es auf den folgenden Seiten.

Verlustlimiten und Spielerschutz: wo der VIP-Gedanke an seine Grenze stösst

Die Spielerschutz-Regeln sind der Punkt, an dem die Idee eines VIP-Kontos in der Schweiz zuerst zerbricht. Nicht aus Veranstalterwillkür, sondern weil das Gesetz es gar nicht zulässt, dem einen Spieler mehr Freiheit zu geben als dem anderen.

Ein Wanderstock lehnt an einer Holzbank auf einem Aussichtspunkt, dahinter breitet sich ein Tal im Dunst aus.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Limiten setzen, nicht verhandeln

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist der Kern der Sache: Der Rahmen ist selbstgewählt, aber einmal gewählt wirkt er gegen den Spieler, nicht für ihn. Wer sich heute eine Verlustlimite von CHF 500 pro Tag setzt und morgen nach einem schwachen Spieltag mehr will, wartet drei Tage. Diese Wartezeit ist kein Ärgernis, sondern die eigentliche Leistung des Systems. Der Verlust ist nicht besteuert, nicht gedeckelt, nicht versichert – die Limite ist die einzige Bremse.

Interessant ist, was daneben fehlt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen muss; wie der einzelne Spieler seine Limite setzt, bleibt seine Sache. Ein Rang mit höheren Limiten für gute Kunden existiert im bewilligten Schweizer Angebot nicht, weil er nicht existieren darf.

Sperren: produktbezogen kurz, schweizweit lang

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die kurze Sperre ist das Werkzeug für den Spieler, der merkt, dass er heute nicht aufhören kann. Die unbefristete Sperre ist das Werkzeug für den, der es grundsätzlich nicht mehr will. Beide sind das Gegenteil von VIP-Logik: Der eine sperrt sich selbst aus, der andere lässt sich sperren. Ausländische Anbieter ohne Bewilligung hängen an diesem Register nicht – wer dort spielt, hat diese Bremse nicht.

Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Registrierung: 18 Jahre, Wohnsitz, einmal pro Person

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Waadt wohnt, kann sich dort also nicht anmelden; für diese Kantone ist die Loterie Romande zuständig.

Die Ausweiskontrolle ist kein Formalismus, sondern die Voraussetzung dafür, dass es die übrigen Regeln überhaupt gibt. Ohne verifizierte Identität kein Sperrregister, ohne Sperrregister keine Sperre, ohne Sperre kein wirksamer Schutz. Der Verifizierungsaufwand ist der Preis für ein System, in dem ein Spieler tatsächlich nur ein Konto hat.

Wo die Kontrolle im Alltag versagt

Der Sporttip-Verkaufsstellen-Test der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigt die Rückseite: Bei 47,5 % von 200 Testkäufen wurde an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast die Hälfte. Wer den Schweizer Markt als lückenlos geschützt darstellt, überliest diesen Wert grosszügig.

Für den Spieler heisst das: Der Schutz ist online am stärksten, wo die Identität geprüft wird, und am schwächsten an der Theke. Es lohnt sich, das eigene Konto ernst zu nehmen und die Theke daneben nicht als Ausweichroute zu betrachten.

Pausen statt Kontosperre

Wer viel setzt, braucht nicht immer eine Sperre. Manchmal braucht er eine Woche ohne Wettschein. Die kurze Zugangssperre bis 180 Tage erledigt genau das, ohne dass das schweizweite Register bemüht werden muss. Für den Spieler mit hohem Einsatzvolumen ist das die passende Stufe: scharf genug, keine Ausnahmen, aber befristet.

Was das für den Spieler mit grossem Budget bedeutet

Ein Spieler, der CHF 5’000 im Monat setzen will, ist in der Schweiz kein Sonderfall, sondern ein normaler Spieler mit einer Verlustlimite von CHF 9’999. Er bekommt keine Betreuung, kein grösseres Limit, keinen Rabatt auf die Marge und keinen Extraservice. Was er bekommt: keine Steuer auf den Gewinn unterhalb der Freibeträge, ein Konto, das nur er kontrolliert, und die Gewissheit, dass niemand ihn anruft, um ihn zu einem grösseren Einsatz zu bewegen.

Der Vergleich der zugelassenen Veranstalter: zwei Wege, ein Rahmen

In der Schweiz gibt es keinen Ranking-Sieger im Sinne eines Bestpreises, weil es keinen Wettbewerb um denselben Spieler gibt. Jeder Veranstalter hat sein Gebiet, und innerhalb dieses Gebiets ist die Wahl praktisch entschieden. Wer dennoch vergleichen will, vergleicht nicht Anbieter, sondern Wege.

Brand Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung
Betify ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), gemeldet
20Bet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung

Der Sprung in der Tabelle ist der eigentliche Inhalt: Acht der zehn Zeilen tragen eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Das ist kein Randfall, sondern der Normalfall für den Spieler, der nach einem VIP-Angebot sucht. Er landet fast zwangsläufig auf einer Seite, die in der Schweiz nichts darf – und merkt es oft nicht, weil diese Seiten in Schweizer Sprache und mit Schweizer Bezügen auftreten.

Die beiden Wege im Detail

Swisslos Sporttip ist der Weg für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Er ist breit aufgestellt: Online über die Website oder die App, Wetten aus der App lassen sich in der Verkaufsstelle per QR-Code spielen. Dazu kommen Live-Wetten, Cash-Out, Kombiboost, Quoten- und Profitboosts. Der Rahmen ist gesetzlich gezogen, das Produktangebot innerhalb dieses Rahmens umfangreich.

Loterie Romande mit Jouez Sport ist der Weg für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellendichte ist der auffälligste Unterschied zur Deutschschweiz: Wer Wetten gern mit einem Gang verbindet, findet in der Westschweiz ein dichteres Netz.

Was der Rahmen überall gleich macht

Beide Veranstalter arbeiten unter demselben Gesetz, und deshalb sind die Unterschiede kleiner, als eine Werbebroschüre glauben lässt. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, beide unterstehen der Gespa, beide dürfen nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten anbieten, die auf der Liste der Gespa stehen. Beide verlangen Wohnsitz im eigenen Gebiet. Beide führen keinen VIP-Rang.

Die Liste der Gespa hat es in sich: Sie zeigt keine Eck- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion; Frauenwettbewerbe und Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe nie. Wer von einem unbegrenzten Live-Programm träumt, findet in der Schweiz ein kuratiertes Angebot. Das ist der Preis der Bewilligung.

Was die Marge mit dem Angebot zu machen hat

Ein Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 rechnet sich so: Aus den Kehrwerten beider Quoten ergibt sich ein Quotenschlüssel von rund 0,95, und die Marge ist 100 % minus diesen Wert, also rund 5 %. Bei Quoten um 1.40 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel deutlich tiefer, bei weit über 97 %. Die Marge bewegt sich damit je nach Markt und Quotenlage grob zwischen 3 % und 10 %, und sie ist der Grund, warum ein Angebot nie «gratis» sein kann: Der Spieler zahlt sie mit jedem Wettschein, ob ein Bonus auf dem Konto steht oder nicht.

Wo ein Markt in drei Richtungen geht, verteilt sich dieselbe Marge auf drei Quoten statt auf zwei. Das ist der unsichtbare Aufschlag, der auf jedem einzelnen Wettschein lastet – und im Vergleich der Angebote wiegt er schwerer als jede Bonusstaffel. Bei einem Einsatz von CHF 1’000 und einer Marge von 5 % bleibt dem Spieler über viele Wetten hinweg im Mittel etwa CHF 950 pro Wettschein an erwartetem Rückfluss. Das ist keine Prognose für einen Abend, sondern eine Schätzung aus der Quote, gemittelt über viele Wetten unter der Annahme fair gesetzter Quoten.

Der Vergleich, der nicht geht

Wer die Höchsteinsätze der beiden Veranstalter nebeneinanderlegt, vergleicht Bedingungen und sonst nichts. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wer ein Vergleichsportal aufruft und dort zehn Anbieter mit Einsatzlimiten von CHF 10’000 oder mehr sieht, vergleicht keine Schweizer Angebote. Er vergleicht ausländische Seiten, deren Limiten niemand garantiert, deren Auszahlung von ihrem eigenen Goodwill abhängt und deren Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat.

VIP-Wetten verstehen: was der Begriff bedeutet und was er hier nicht bedeutet

Der Begriff «VIP-Wette» ist kein Fachbegriff des Schweizer Rechts. Es gibt ihn im Geldspielgesetz nicht, und er taucht in den Spielregeln von Sporttip nicht auf. Er stammt aus der Welt der internationalen Wettanbieter, wo er für höhere Einsatzlimiten, persönliche Betreuung, schnellere Auszahlungen, Sonderquoten und manchmal eigene Bonusprogramme steht. Wer ihn auf den Schweizer Markt überträgt, überträgt eine Vokabel, keine Sache.

Warum es kein VIP-Programm geben darf

Aktionen und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahl erklärt, warum das Schweizer Bonusangebot so karg aussieht: Es ist nicht Desinteresse, sondern Genehmigungsverfahren. Ein Verlagshaus, das seine Auflagenzahl bei der Behörde abzeichnen lassen müsste, würde ähnlich wenige Aktionen fahren.

Was folgt daraus für den Spieler mit grossem Budget? Er bekommt faktisch keine Willkommensprämie, keine Einzahlungsboni und keine gestaffelten Treuestufen. Er bekommt ein nüchternes Produkt, das gut geführt ist und ihn nicht mit Lockangeboten reizt – und das ist in einem Markt, der von Werbeeinschränkungen umstellt ist, weniger ein Mangel als eine Konsequenz.

Die Sonderkonditionen, die es tatsächlich gibt

Wer bei Swisslos nach Sonderkonditionen sucht, landet bei den regulären Produktfunktionen, nicht bei einem VIP-Programm.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das ist die eigentliche Antwort auf die VIP-Frage im Schweizer Markt: Die Boni sind an Online-Nutzung, an eine Mindestquote und an eine einmalige Nutzung gebunden. Ein Boost von 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ist kein VIP-Angebot, sondern eine kleine Verbesserung für den Online-Spieler. Er bringt auf einer Wette mit 4.00er-Gesamtquote und CHF 100 Einsatz gerade einmal CHF 15 zusätzlich – und nichts davon, wenn nur drei Voraussagen getroffen wurden.

Was das Wort «Kombiboost» verschweigt

Der Name klingt nach mehr, als die Staffel hergibt. Ein Bonus von 100 % auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen hört sich grosszügig an, bis man sich fragt, wie oft fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote alle zugleich ins Ziel kommen. Eine einzige Begegnung, die nicht aufgeht, annulliert die gesamte Staffel. Die Staffel ist also kein Versprechen, sondern eine Formel mit einer Trefferwahrscheinlichkeit, die offiziell niemand nennt; die Angabe von Einsatz- und Erhöhungslimiten zeigt, dass Swisslos sie selbst als begrenzt ansieht.

Die Steuerfrage, die in keinem VIP-Werbetext steht

Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Steuererklärung. Ein gewöhnlicher Wettender liegt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Das ist die stille gute Nachricht im Schweizer Markt und der grösste Nachteil der ausländischen Alternative: Gewinne bei ausländischen Anbietern sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, aber die kantonale Steuerpraxis – etwa im Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Für konkrete Fälle hilft nur der Weg zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Auszahlung: kein VIP-Service, sondern Buchhaltung

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Adresse ist eine harte Bedingung, kein Detail: Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spieler sind verboten. Das ist der Punkt, an dem der Auszahlungsprozess eines ausländischen Anbieters für Schweizer Spieler scheitern kann: Ohne Zahlungsverbindung im eigenen Namen wird es umständlich oder unmöglich.

Einzahlung: der Rahmen ist enger, als er scheint

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Diese Grenzen sind der Grund, warum das Wort «VIP» im Schweizer Kontext auf einen Widerspruch stösst: Der Spieler kann nicht einmal beliebig viel Geld auf dem Konto parkieren. Wer CHF 20’000 einlegen will, um in Ruhe zu setzen, wird es nicht können. Das Kapital bleibt auf dem eigenen Bankkonto, wo es nicht zum Guthaben wird, das man in einem schwachen Moment verzockt.

Was nicht im Spielprogramm steht

Das Gesetz erlaubt nur Wetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Die erlaubte Liste ist geschlossen, und das ist der Kern des Schweizer Modells: ein Katalog statt eines offenen Marktes.

Dazu kommt eine Regel, die überrascht: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei einem Mannschaftssport betrifft das die Spieler, nicht die Anhänger, aber die Regel zeigt, wie ernst es dem Gesetzgeber mit der Integrität ist. Esports erscheint nicht auf der Gespa-Liste. Zu virtuellen Sportarten ist deren rechtliche Behandlung offen – dazu lässt sich nichts sagen, ausser dass sie im Katalog nicht auftauchen.

Die Grundfunktionen, die für den hohen Einsatz wichtig sind

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Für den Spieler mit CHF 1’000 Einsatz ist das der wichtigste Satz: Cash-Out ist kein Ausstieg zum fairen Preis, sondern ein Kaufangebot des Veranstalters. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, sonst würde niemand das Angebot machen. Als Risikowerkzeug ist es brauchbar; als Planungsinstrument ist es wertlos, weil es für jeden Markt entfallen kann.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, sollte das wissen, bevor er sich über eine stornierte Wette ärgert.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 1’000 und einer Quote von 1.85 sind das CHF 1’850 vor der Rundung – dem steht ein Verlust von CHF 1’000 gegenüber. Die Limite begrenzt den Einsatz, nicht das Risiko.

Wohin die Reise geht: Vor- und Nachteile, Zahlungen, Steuern

Wer die Wahl zwischen dem Schweizer und dem ausländischen Weg treffen will, legt Bedingungen nebeneinander, nicht Werbeversprechen.

Vorteile des bewilligten Weges

Volle Einbindung in den Schweizer Spielerschutz. Verlustlimiten wirken, das Sperrregister greift, die Steuerfreiheit gilt bis zu den Freibeträgen, und die Auszahlung läuft auf ein Konto im eigenen Namen. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Dazu die Aufsicht durch die Gespa, die Spielregeln und Teilnahmebedingungen veröffentlicht und die erlaubten Sportarten und Wettarten in einer Liste führt.

Nachteile des bewilligten Weges

Genau zwei Veranstalter, jeder mit einem eigenen Gebiet und ohne Konkurrenz um denselben Spieler. Eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Ein Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten von CHF 1’000 bei Sporttip. Kein anonymes Spielen, keine Krypto-Einzahlung, kein Parkieren grosser Guthaben. Wer Vielfalt sucht, sucht vergebens – hier gibt es zwei Wege, nicht zwanzig.

Was auf der anderen Seite steht – und was es kostet

Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gibt es in der Regel mehr Wetten, mehr Märkte, höhere Limiten, Boni, Krypto-Zahlungen und manchmal schnellere Auszahlungen. Diese Vorteile sind real. Ebenso real ist der Preis: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Der Spieler wird nicht bestraft, aber er hat keinen Anspruch auf Schutz oder Fairplay-Kontrolle.

Dazu kommt die Blockierung: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Diese Zahl sollte man richtig lesen: Sie beschreibt, wie viel Mühe sich jemand macht, um blockierte Adressen zu umgehen – und wie wenig das Blockieren tatsächlich verhindert. Als Sicherheitsgarantie taugt sie nicht, als Hinweis auf die Grösse des Graumarkts schon.

Die Rechtslage in kurzen Zügen

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Nicht unter der des ESBK, das ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Eine breite Steintreppe führt zum Eingang einer Tribüne, Herbstlaub liegt auf den Stufen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Wirkung.

Wer eine Schweizer Bewilligung hat, untersteht dem vollen Schweizer Schutz; wer keine hat, untersteht dem Recht irgendeines anderen Landes. Das ist die Wahl. Es gibt in dieser Frage keinen Standardweg, der für alle passt, und keine Seite, die man pauschal «sicher» nennen könnte.

Ein letzter Punkt zum Schweizer Weg: Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten dabei CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer in der Deutschschweiz setzt, finanziert also den Sport mit, den er sieht – ein Argument, das in einem Werbetext für eine ausländische Seite nie auftauchen wird.

Die geprüften Anbieter im Überblick: zwei mit Bewilligung, acht ohne

Die folgenden Einordnungen folgen derselben Prüfung. Bewilligte Veranstalter und ausländische Anbieter stehen nicht in derselben Kategorie: Die erste Gruppe darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, die zweite nicht. Wer die Liste liest, sollte sie entsprechend lesen.

Swisslos Sporttip: der Weg für die Deutschschweiz

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Unternehmen hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa und ist einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Produkt deckt die ganze Breite ab: Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Langzeitwetten, Live-Wetten, Cash-Out für Online-Wetten, Kombiboost, Quoten- und Profitboosts. Gespielt wird online oder in der App; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Auffällig ist die Konsequenz, mit der die Bedingungen geschrieben sind. Nicht die Rede von «exklusiv», sondern von Fristen, Quoten und Rückzahlungen. Wo andere Anbieter Werbewörter setzen, setzt Swisslos Absätze, die ein Wettender im Streitfall brauchen kann: die 48-Stunden-Regel für abgesagte Ereignisse, die 26-Wochen-Frist für nicht geltend gemachte Gewinne, die 10-Tage-Frist für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief. Wer schon einmal mit einem ausländischen Anbieter über eine strittige Wette diskutiert hat, weiss, dass solche Sätze mehr wert sind als die Aussicht auf einen 100-%-Bonus.

Das Urteil: Der einzige Punkt, an dem diese Marke einen Spieler mit sehr grossem Volumen frustriert, ist derselbe, an dem sie ihn schützt – die Limite von CHF 1’000 pro Einzelwette und CHF 10’000 pro Systemwette, die Swisslos jederzeit ändern kann. Wer mit dieser Grenze arbeiten kann und den Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein hat, spielt hier unter dem vollständigsten Regelsystem, das die Schweiz zu bieten hat. Wer mehr setzen will, findet hier keine Tür – und sollte wissen, was die Alternative kostet, bevor er sie sucht.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.

Für den Spieler bedeutet die Westschweizer Lösung eine andere Alltagsnähe als in der Deutschschweiz. Die 2’350 Verkaufsstellen sind kein Nebendetail: Wer regelmässig kleine Beträge setzt, findet hier einen Weg, der ohne Online-Registrierung funktioniert. Wer einen Wettschein in der Hand halten will, kommt in der Westschweiz schneller dazu als in einem Kanton mit dünnem Netz.

Die Bewilligung ist dieselbe, die Struktur dahinter eine andere. Die Loterie Romande ist kein zentraler Landesbetrieb, sondern eine Verbundorganisation für sechs Kantone, und ihre Grösse – 221 Mitarbeitende für einen ganzen Landesteil – zeigt, wie schlank der Betrieb aufgestellt ist. Ein Spieler, der persönliche Beratung bei einer vierstelligen Wette sucht, wird hier niemanden finden, der dafür bezahlt wird. Die Loterie Romande fährt ein Lotterie- und Wettgeschäft, kein Betreuungsangebot.

Das Urteil: Die Loterie Romande trägt den Westschweizer Wettschein durch ihr Verkaufsstellennetz und keinen Zentimeter weiter in Richtung eines Sonderstatus für Grossspieler. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Folgerichtigkeit des Schweizer Systems. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, hat hier die Wahl zwischen Onlinespiel und Theke; wer ausserhalb wohnt, kommt gar nicht an ein Konto. Das Modell ist eine regionale Monopollösung, und es ist die einzige Alternative, die es in der Westschweiz gibt, ohne auf eine unbewilligte Seite auszuweichen.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine massgebliche Bewilligung ist für Fezbet nicht festgestellt. Das bedeutet: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, keine Schweizer Aufsicht. Domains des Anbieters können auf der Sperrliste der Gespa landen und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.

Für den Spieler heisst das nicht automatisch, dass die Seite schlecht ist. Es heisst, dass die Regeln, unter denen er streitet, nicht die Schweizer Regeln sind. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung einen Auszahlungsstreit führt, verhandelt mit einer Firma in einem anderen Rechtsraum und hat kein Gremium in Bern, an das er sich wenden kann. Die Sperrliste ist in diesem Fall nicht die Strafe, sondern der Hinweis, dass die Schweiz die Seite als nicht teilnahmeberechtigt einstuft.

Das Urteil: Der Fall Fezbet zeigt, wie schnell der Weg vom Schweizer Konto zum ausländischen Konto führt, wenn die Limite von CHF 1’000 im Weg steht. Der Preis dafür ist die Aufsicht, die man aufgibt – und wer glaubt, er könne sie durch die Wahl einer «bekannten» Adresse ersetzen, verkennt, dass es keine Schweizer Aufsichtsinstanz für diese Adresse gibt. Als Referenz für einen Vergleich taugt der Anbieter, als Ersatz für einen bewilligten Veranstalter nicht.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die massgebliche Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine allfällige ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Wer hier spielt, spielt unter fremden Hausregeln. Was das konkret bedeutet, ist bei jedem Anbieter dieser Gruppe gleich: Es gibt keine Schweizer Stelle, die eine Beschwerde prüft, und keine Pflicht, die Schweizer Höchsteinsätze oder Schweizer Schutzstandards einzuhalten. Die Firma entscheidet ihre Auszahlungspolitik selbst, und ihre Domains können jederzeit in der Schweiz unerreichbar werden.

Das Urteil: Bei HornetBet hängt alles an einem Kriterium, das der Spieler nicht kontrollieren kann – ob die Domain in einigen Monaten noch erreichbar ist. Ein Konto auf einer blockierbaren Adresse ist nur so viel wert wie die Erreichbarkeit der Seite, und die Schweiz kann sie innerhalb von Stunden kappen. Für Spieler, die ihre Gewinne als Teil einer Vermögensplanung betrachten, ist das die falsche Grundlage.

GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung

GG.BET hat keine Schweizer Bewilligung, und die massgebliche Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine ausländische Bewilligung bindet die Schweizer Behörden nicht. Der Anbieter hängt nicht am Sperrregister, und Schweizer Streitigkeiten landen vor keinem Schweizer Gericht, das auf ihn zugeschnitten wäre. Eine Aufnahme in die Sperrliste ist jederzeit möglich.

Das Auffälligste an dieser Gruppe ist, wie gleichförmig die Rechtslage ist. Acht der zehn geprüften Anbieter fallen unter dieselbe Formel, weil die Schweiz die Zahl der Konzessionen gesetzlich auf zwei begrenzt hat. Wer eine dieser Seiten wählt, wählt nicht zwischen unterschiedlichen Sicherheitsniveaus, sondern zwischen unterschiedlichen deutschen, englischen oder russischsprachigen Oberflächen mit derselben fehlenden Schweizer Aufsicht.

Das Urteil: GG.BET steht exemplarisch für den Anbieter, dessen Bewilligung im Herkunftsland für den Schweizer Spieler nichts bewirkt – der Wohnsitz entscheidet über das Recht, nicht die Lizenznummer der Firma. Wer trotzdem dort setzen möchte, sollte vorab prüfen, ob die Seite in der Schweiz erreichbar bleibt: Sobald sie in der Sperrliste auftaucht, hilft eine Beschwerde bei der Gespa nicht, denn die Gespa wacht über bewilligte Veranstalter, nicht über ausländische Seiten.

Betify: ohne Schweizer Bewilligung

Betify hat keine Schweizer Bewilligung und keine festgestellte massgebliche Bewilligung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schutz durch die Gespa. Die Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.

Der Fall liegt rechtlich identisch zu den anderen Anbietern ohne Bewilligung, und das ist der Punkt: Die Wahl zwischen ihnen ist keine Wahl zwischen Schutzstufen, sondern eine Wahl zwischen Angeboten. Genau dafür lohnt ein Blick auf die Verhältnisse im eigenen Konto, nicht auf die Fassade. Wer bei einer unbewilligten Seite einzahlt, sollte davon ausgehen, dass die Einzahlung das Guthaben eines fremden Unternehmens erhöht und nicht das eigene.

Das Urteil: Betify zeigt, dass die Markenvielfalt auf dem Schweizer Bildschirm nichts über die Anzahl der Bewilligungen aussagt. Zehn Namen, zwei Bewilligungen – das Verhältnis von Namen zu Bewilligungen ist der nützlichste Gradmesser für die Frage, wie glaubwürdig ein «VIP-Programm» ist. Je weiter eine Marke von dieser Struktur entfernt steht, desto eher ist ihr Sonderstatus ein Werbegriff.

X3Bet: ohne Schweizer Bewilligung

X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Als Lizenz melden Drittanbieter Tobique in Kanada. Eine solche Angabe hat in der Schweiz keine Wirkung; Schweizer Behörden bindet sie nicht. Der Anbieter hängt nicht am Sperrregister, und die Aufnahme in die Gespa-Sperrliste ist möglich.

Der kanadische Hinweis ist aufschlussreich. Er zeigt, dass «Lizenz» auf einer Website nicht bedeutet, dass eine Aufsichtsbehörde die Geschäfte prüft – eine Lizenz kann aus einem Rechtsraum stammen, in dem die Firma selbst nur einen Sitz hat. Für den Spieler ändert das nichts an der Ausgangslage: Rechtsschutz in der Schweiz gibt es nicht, und die Schweizer Schutzvorschriften gelten nicht.

Das Urteil: X3Bet ist der Beleg, dass eine gemeldete Lizenz kein Sicherheitsmerkmal ist, solange ihre Herkunft nicht überprüfbar ist. Wer auf eine Angabe setzt, die Dritte ohne Prüfmöglichkeit weitergeben, verlässt sich auf eine Information, die er selbst nicht nachprüfen kann. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist genau das der Nachteil, der sich nicht wegrechnen lässt.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine massgebliche Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Sperrliste der Gespa kann seinen Zugang von Schweizer Anschlüssen aus kappen.

Die Zahl im Namen ist ein Markenartikel, keine Aussage über die Höhe eines Einsatzes. Wer bei 20Bet nach Sonderkonditionen sucht, sucht eine Eigenschaft, die nur im Vergleich mit dem Schweizer Markt Bedeutung hätte – und der Vergleich endet bei dem Punkt, an dem die Schweizer Aufsicht fehlt. Was bleibt, ist ein Anbieter, dessen Bedingungen sich ausserhalb der Schweiz ändern können, wann immer er will.

Das Urteil: 20Bet steht für den Anbieter, der in der Schweiz vor allem als Name präsent ist. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte die Sperrliste im Blick behalten, denn sie ist die einzige Schweizer Information, die über eine solche Seite verlässlich Auskunft gibt. Ein Vergleich der Limiten mit Sporttip ist dagegen irreführend: nur eine der beiden Zahlen ist garantiert, und Garantien gibt es auf dieser Seite der Grenze nicht.

Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung, und die massgebliche Bewilligung ist nicht festgestellt. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, kein Schutz durch die Aufsichtsbehörde. Die Aufnahme in die Sperrliste ist jederzeit möglich.

Bemerkenswert ist bei dieser Gruppe die Verwechslung, die der Name nahelegt. Ein englischer Markenname mit einem in der Schweiz geläufigen Nebenton von Glück und Spiel wirkt vertraut, auch wenn dahinter keine Schweizer Struktur steht. Für den Spieler mit einem hohen Einsatz ist die Frage nach dem Firmensitz deshalb die erste, die er stellen sollte, und die Antwort lautet hier: nicht in der Schweiz.

Das Urteil: Rollbit nützt eine Vertrautheit, die nichts mit einer Bewilligung zu tun hat. Wer bei einer vierstelligen Einzelwette Gewissheit über den Rechtsweg haben will, bekommt sie bei einem unbewilligten Anbieter nicht. Die Alternative wäre der Verzicht auf einen Teil des Einsatzes – ein schlechtes Geschäft gegen die Aussicht, im Streitfall allein dazustehen.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine massgebliche Bewilligung ist nicht festgestellt. Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keine Schweizer Rechtspflege und keinen Schutz durch die Aufsichtsbehörde. Eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.

Wer sich bei einem Anbieter ohne Bewilligung anmeldet, sollte eine Frage beantworten können, bevor er das Konto eröffnet: Was passiert, wenn ich mit einer Auszahlung nicht einverstanden bin? Die Schweizer Antwort wäre eine Beschwerde bei der Gespa oder ein Weg über die Gerichte. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es diese Antwort nicht, und die Rückabwicklung einer Einzahlung ist praktisch ausgeschlossen.

Das Urteil: HighFlyBet gehört zu den acht von zehn geprüften Marken, die in der Schweiz kein Sportwetten anbieten dürfen und deshalb nicht in einem Leistungsvergleich mit Swisslos oder der Loterie Romande stehen. Wer die beiden Gruppen vermischt, vergleicht Angebote mit unterschiedlichen Durchsetzungswegen. Diese Trennung ist in der Schweiz keine Feinheit, sondern die ganze Frage.

Wem welcher Weg passt

Die Wahl entscheidet sich an wenigen Merkmalen, nicht am Geschmack.

Häufige Fragen zu VIP-Wetten in der Schweiz

Was versteht man unter VIP-Wetten, und welche Sonderkonditionen gibt es bei bewilligten Schweizer Veranstaltern?

VIP-Wetten sind kein Begriff des Schweizer Rechts, sondern eine Marketing-Kategorie ausländischer Anbieter für höhere Limiten und Zusatzservice. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es kein VIP-Programm. Sonderkonditionen existieren nur als Produktboni: Kombiboost, Quoten- und Profitboosts, alle online, alle einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Warum fallen Aktionen und Gratisguthaben bei Swisslos und der Loterie Romande so klein aus?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen. Die Aufsicht erteilte diese 2025 vierundzwanzigmal an die Loterie Romande und achtmal an Swisslos. Das ist keine Geschäftsführungsentscheidung, sondern eine Genehmigungshürde: Jede Aktion muss vorgelegt und bewilligt werden, und zu viele Aktionen kämen einer dauerhaften Werbefläche gleich.

Wie hoch sind die Höchsteinsätze bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Systemwetten?

Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000; der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein höherer Einzelbetrag ist bei Swisslos nicht möglich.

Was ist bei VIP-Programmen ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung zu beachten?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg und keinen Schutz durch die Aufsicht. Seine Domains können per DNS gesperrt werden, und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Der Spieler selbst wird nicht bestraft.

Welche Verlustlimiten gelten auch bei hohen Einsätzen, und wann wird eine Erhöhung wirksam?

Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Limiten gelten für jedes Konto gleich.

Welche Angebote zur Spielsperre und zu Pausen stehen bei einem hohen Einsatzvolumen zur Verfügung?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre ist frühestens nach drei Monaten aufhebbar, eine selbstgewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden.

Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»