Value-Wetten in der Schweiz: zwei Bewilligungen, viele Wege und ein Rechenweg, der niemanden rettet
Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die öffentlich zugänglichen Sporttip-Spielregeln von Swisslos (Version 4.2), das Règlement von Loterie Romande (17. Ausgabe, September 2024) sowie das Geldspielgesetz und die Veröffentlichungen der Gespa.

Wer in der Schweiz value wetten will, stösst zuerst nicht auf ein Rechenproblem, sondern auf eine geschlossene Liste. Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz eine Grossspiel, und für deren Durchführung haben die Kantone genau zwei Bewilligungen vergeben: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere läuft ohne Schweizer Bewilligung — das ist die Tatsache, an der jede weitere Frage hängt.
Was value bet bedeutet: Der Kern der Idee
Eine Wette hat Value, wenn die eigene Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit höher liegt als die Wahrscheinlichkeit, die in der Quote schon steckt. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Quote ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Quote 2.00 sagt: der Markt taxiert den Ausgang auf 50 Prozent. Quote 4.00 sagt: 25 Prozent. Die Formel dafür lautet 1 geteilt durch die Quote, multipliziert mit 100. Bei Quote 2.10 wären das 47.6 Prozent.
Der Vergleich mit der eigenen Einschätzung ist der ganze Value-Rechner. Schätzt man 55 Prozent, während die Quote 47.6 Prozent verlangt, hat man einen rechnerischen Vorteil. Das ist es.
Die Frage, die sich daran anschliesst, ist unangenehmer. Woher wissen Sie, dass 55 richtig ist und nicht 45? Die Antwort steht in keinem Quotenvergleich — sie steht in der Arbeit, die vor der Wette liegt. Und diese Arbeit ist schwieriger als die Division.
Value-Wetten werden gern mit hohen Quoten verwechselt. Eine hohe Quote ist eine Aussage über den angenommenen Ausgang, nicht über den Wert für den Wettenden. Eine Quote von 8.00 auf einen Aussenseiter kann völlig fair sein, wenn die Wahrscheinlichkeit tatsächlich 14 Prozent beträgt. Eine Quote von 1.30 kann Value enthalten, wenn die tatsächliche Wahrscheinlichkeit 80 Prozent beträgt und nicht 77 Prozent. Man kann eine Value-Wette verlieren und eine schlechte Wette gewinnen. Das Ergebnis einer einzelnen Wette sagt nichts über den Wert der Entscheidung.
Wer aus dieser Logik ein Geschäftsmodell ableitet, übersieht etwas Grundsätzliches. Sportwetten sind keine Einnahmequelle. Ein rechnerischer Vorteil in der Grössenordnung weniger Prozentpunkte schützt nicht vor wochenlangen Verlustserien. Und wer den Vorteil nicht dauerhaft hat — weil die Wahrscheinlichkeitsschätzung schlechter ist als die des Marktes oder weil die Marge den vermeintlichen Vorsprung aufsaugt — zahlt den ganzen Spass selbst.
Das Schweizer Angebot ist gesetzlich begrenzt. Nur Sporttip und Jouez Sport dürfen Sportwetten durchführen. Wer hier Value sucht, sucht innerhalb eines vorgegebenen Katalogs, nicht auf einem offenen Markt.
Rechtslage: Wann eine Wette in der Schweiz überhaupt erlaubt ist
Die rechtliche Lage ist keine Randnotiz, sondern der Rahmen, in dem jeder Value-Rechner arbeitet. Wer das nicht versteht, rechnet an einem Markt, den es so nicht gibt.

Online-Sportwetten sind eine Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1.1.2021) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur Casinos kontrolliert. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Der interkantonale Rahmen hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktnische, das ist die gesamte erlaubte Angebotsbreite. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, denn es gibt keine. Sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Der Reingewinn geht laut Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Man spielt also nicht nur im erlaubten Rahmen, sondern auch mit einer definierten Zielrichtung der Gelder.
Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS) ist der zweite Filter. Sie ist eine geschlossene Liste. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte, und Esport taucht darin nicht auf. Veranstaltungen, bei denen überwiegend Minderjährige mitwirken, sind gestrichen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Was auf dieser Liste nicht steht, ist als Wette nicht erlaubt. Der Gesetzgeber hat damit nicht nur die Anbieterzahl, sondern auch die Spielvielfalt begrenzt. Wer aus dem Ausland anreist und Eckenwetten gewohnt ist, findet hier kein Angebot. Das ist ein Merkmal des Schweizer Marktes, keine Lücke.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Spiels, sofern der Veranstalter die entsprechende Bewilligung besitzt. Das BGS schreibt keine bestimmten Live-Märkte vor. Cash-Out ist nicht reguliert — er ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern ein Produktmerkmal jedes Anbieters. Über die rechtliche Zulässigkeit hinaus gibt es also Spielraum, den jeder Veranstalter nach seinen eigenen Regeln füllt.
Wer seinen Wohnsitz nicht im Vertragsgebiet hat, kann kein Online-Konto eröffnen (Art. 47 Abs. 3 VGS und die Praxis der Unternehmen). Das schliesst einen erheblichen Teil der Interessenten vom erlaubten Online-Markt aus, unabhängig von der errechneten Value.
Die Sperrliste ist das schärfste Instrument im Schweizer System. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Phänomen, das die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und mit den Namen Interwetten und Bet-at-Home in Verbindung bringt. Der Mechanismus ist also nicht wasserdicht. Das ist eine ehrliche Feststellung, kein Freibrief.
Ausländische Anbieter tragen ein ausländisches Etikett. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Organisieren ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS; bis zu drei Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren). Der Spieler wird nach Angaben des Bundesamtes für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Weg, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Schweiz durchzusetzen.
Die zwei Seiten sauber benannt: Ausland heisst keine Schweizer Bewilligung, keine Aufnahme ins Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Inland heisst vollständiger Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und ein Identitätsverfahren. Wer behauptet, eine der beiden Varianten sei «die sichere Wahl», hat den Punkt verfehlt.
Spielerschutz: Warum Verlustlimiten auch für Value-Wetten gelten
Ein rechnerischer Vorteil ist keine Versicherung. Das ist der Satz, den Value-Ratgeber am liebsten weglassen. Ein Vorteil von wenigen Prozent pro Wette sagt nichts über die nächsten zehn oder fünfzig Wetten. Verlustserien sind nicht die Ausnahme, sie sind statistisch erwartbar.
Verlustlimiten sind Pflicht, nicht Kür. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist eine harte Grenze, keine Empfehlung.
Limiten funktionieren asymmetrisch. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist der psychologisch wirksamste Teil des Systems: Der Impuls, nach einer Verlustserie den Puffer zu vergrössern, wird um 72 Stunden verzögert. Wer die Limite als Gängelung liest, liest sie falsch — sie schützt vor der Version von sich selbst, die um zwei Uhr morgens eine Ungeduld hat.
Nach Statut gilt die Erhöhung erst nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Ein Value-Rechner mit dünner Chance auf einen echten Vorsprung arbeitet an einer sehr kleinen Marge. Die Marge eines ausgeglichenen Zweikampfs — dazu im Abschnitt über Quoten und statistische Werte im Detail — ist erheblich grösser als jeder Vorsprung, der aus statistischer Schätzung realistisch herauskommt. Die Limite ist also nicht das Sicherheitsnetz unter einem Gewinnsystem. Sie ist die Bremse auf einem Modell, das über einen kurzen Zeitraum nicht funktionieren muss.
Spielsperre als Notausgang. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die stärkste Form: Sie folgt der Person über die Produktgrenzen hinweg.
Nach BGS (Art. 80–82) erfasst das Sperrregister überschuldete oder süchtige Personen sowie Selbstsperren. Eine freiwillige Sperre ist frühestens nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Gespa-Testkäufe 2025 ergeben ein ernüchterndes Bild: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Deshalb darf der Schutz an der Verkaufsstelle nicht als streng präsentiert werden — er ist es nicht.
Wer trotz Value-Rechnung keine Kontrolle über sein Spielverhalten hat, braucht kein Rechenmodell, sondern Hilfe. Für viele ist das Gespräch mit einer Schuldner- oder Suchtberatung der erste Schritt, der einen Unterschied macht — nicht der grössere Einsatz.
Value-Strategie: Wie aus Statistik und Formkurve eine Schätzung wird
Jetzt zum eigentlichen Rechenweg. Wie entsteht die eigene Einschätzung, die man gegen die Quote hält? Drei Quellen führen zu einer Zahl, und jede hat einen Preis.
Die Statistik ist die erste. Langfristige Daten — Torquote, Heimstärke, direkte Duelle, Resultate der letzten fünf Jahre. Der Vorteil ist die Verlässlichkeit: Grössere Stichproben reduzieren den Zufall. Der Nachteil ist die Gegenwartslücke. Statistik beschreibt die Vergangenheit, nicht die aktuelle Mannschaft in ihrer aktuellen Verfassung. Wer die Statistik kennt, kennt das, was schon im Marktwissen steckt.
Die Formkurve ist die zweite. Resultate der letzten fünf bis zehn Spiele, Verletzte, Sperren, Reisewege, Trainerwechsel. Das ist aktueller, aber dünner. Fünf Spiele sind keine Stichprobe, auf die man eine Wahrscheinlichkeit stützen kann; sie sind Anhaltspunkte. Fünf gute Spiele können Ausreisser sein, fünf schlechte auch. Wer die Formkurve überbewertet, wettet auf Rauschen.
Der Quotenvergleich ist die dritte. Man liest, was der Markt anbietet, und rechnet die implizierten Wahrscheinlichkeiten. Das ist ein Instrument zur Margen-Analyse, kein Value-Finder. Der Markt hat bereits alles eingepreist, was ihn die Statistik gekostet hat. Value entsteht durch die Differenz zwischen der eigenen Einschätzung und dem, was der Markt schon weiss, wenn die eigene Einschätzung besser ist.
Die drei Quellen kombinieren sich, und keine ist ein Orakel. Der Value-Wettende arbeitet mit einem Modell, das langfristig besser sein muss als der Markt, und mit genug Kapital, um die unvermeidlichen Verlustphasen auszuhalten.
Wie die moderne Wertschätzung aussieht: ein Elo- oder Poisson-Modell auf Basis langfristiger Tordaten, aktualisiert um kurzfristige Faktoren, gewichtet nach Zuverlässigkeit. Das ist keine eigene Erfindung — es ist die Art und Weise, wie Sportdaten heute verarbeitet werden. Aber das Modell ist nur so gut wie seine Daten und die Annahmen darüber, was relevant ist. Wer das Grundrauschen unterschätzt, überschätzt sein Modell.
Ein Vorbehalt gehört dazu: Wer sein Modell auf kleine Datenmengen stützt, betrachtet den Zufall als Signal. Der Unterschied zwischen einem echten Vorsprung und einem statistischen Artefakt ist oft nur die Stichprobengrösse. Deshalb braucht eine belastbare Einschätzung Ligen mit tausenden Spielen, nicht die letzten fünf Begegnungen eines Vereins.
Die Grenzen der Schätzung sind fundamental. Der Markt ist nicht dumm — bei den liquiden Märkten der grossen Ligen sitzen professionelle Quotensetzer mit denselben Daten. Die Marge ist der Preis, den man für die Teilnahme am Markt zahlt, und sie arbeitet gegen den Value. Wer das nicht anerkennt, jagt ein Phantom.
Was Value nicht ist: ein Versprechen. Keine Quotenbewegung, kein Bonus, kein System erhöht die Trefferquote auf sicher. Wer eine Value-Wette platziert, unterliegt demselben Zufall wie jeder andere Spielende. Der Unterschied liegt in der Erwartung, nicht im einzelnen Ergebnis.
Quoten verstehen: Wo statistische Werte und die Marge aufeinandertreffen
Nicht jeder Markt eignet sich gleich gut für die Value-Suche. Die Struktur der Sportwetten gibt vor, wo man hinschauen sollte und wo die Marge frisst.
Jeder Veranstalter baut seinen Gewinn direkt in die Quoten ein. Die Kanäle dafür heissen Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote und Marge. Das sind die Zahlen, die das ganze Value-Unternehmen erst möglich oder unmöglich machen.
Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes ist die Summe der reziproken Quoten aller möglichen Ausgänge. Ein Zweikampf mit den Quoten 1.90 und 1.90: 1/1.90 plus 1/1.90 ergibt 1.0526. Das ist die Zahl 105.26 Prozent. Der Auszahlungsschlüssel beträgt 100 Prozent geteilt durch 1.0526 — also rund 95 Prozent. Die Marge ist die Differenz: ungefähr 5 Prozent.
Fünf Prozent klingt nach einer Fussnote. Tatsächlich schlägt diese Zahl bei jedem Einsatz zu, unabhängig vom Ausgang. Wer 1000 Franken auf identische Märkte mit dieser Struktur setzt, zahlt rein rechnerisch etwa 50 Franken an Marge, davon unabhängig, ob die Wetten gewinnen oder verlieren. Über zwanzig Wetten einer Saison ist das mehr als ein Einsatz.
Die genaue Höhe schwankt mit der Ausgewogenheit des Marktes. Bei einem klaren Favoriten mit Quoten von 1.20 und 5.50 addieren sich 1/1.20 (0.8333) und 1/5.50 (0.1818) zu 1.0151 — der Schlüssel liegt bei 98.51 Prozent, die Marge bei mageren 1.49 Prozent. Das ist der Trick: Der Wert, den der Veranstalter als Marge einfährt, steigt mit der Ausgewogenheit, weil er bei gleichgewichtigen Märkten mehr Spielraum für die Rundung der Quoten hat. Ein ausgeglichener Zweikampf ist kein Münzwurf, sondern ein Markt, in dem der Buchmacher seine Gewinnspanne in die symmetrische Struktur einbaut.
Die Konsequenz für den Value-Jäger ist unbequem. Bei einem Markt mit 5 Prozent Marge muss die eigene Einschätzung im Durchschnitt mindestens 5 Prozent genauer sein als der Markt, nur um die Kosten auszugleichen. Bei 2 Prozent Marge sind es 2 Prozent. Wer auf Nebenmärkte setzt — Ecken, Karten, Torschützen, kombiniert —, zahlt im Normalfall deutlich mehr.
Kein Markt ist gratis. Die Marge ist der Preis des Zugangs zum Markt, und sie wird nicht verhandelt. Sie wird in Kauf genommen oder umgangen.
Der Gewinn einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Bruchteil, der hier verloren geht, ist klein, aber er existiert — auf Dauer und bei vielen Wetten summiert er sich. Es ist der Boden, den der Veranstalter in jede Gewinnauszahlung einbaut, ohne dass es auffällt.
Der Erwartungswert pro Wette ist Einsatz mal (eigene Wahrscheinlichkeit mal Quote minus 1). Bei Einsatz 10 Franken, Quote 2.10 und geschätzten 55 Prozent ergibt das 10 mal (0.55 mal 2.10 minus 1) — also 1.55 Franken positiver Erwartung. Bei geschätzten 45 Prozent kippt dieselbe Rechnung ins Negative. Die Schätzung, nicht die Quote, entscheidet.
Wettarten im Detail: Kombis, Systemwetten und die Grundlagen des Live-Spiels
Einzelwetten sind der einfachste Fall. Eine Wette auf ein Ergebnis, die Quote direkt. Hier ist die Marge am transparentesten und am niedrigsten. Wer ein Value-Modell testet, testet es hier.

Kombiwetten multiplizieren die Quoten. Bei zwei Legs mit je Quote 1.90 ergibt sich eine Gesamtquote von 3.61. Das klingt attraktiv, und es ist der Grund, warum Kombis bei vielen beliebt sind. Aber es multipliziert auch die Marge: Jedes Leg trägt einen Teil des Buchmachervorteils, und der kumuliert sich. Der Erwartungswert einer Kombi ist das Produkt der Erwartungswerte der einzelnen Legs — und er verschlechtert sich mit jedem weiteren Leg.
Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Gewinnobergrenze liegt dort bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Diese Deckel überschreiben irgendwann das Modell: Wer Kombiwetten mit hohen Quoten spielt, kann in die Nähe der Grenze kommen, und dann ist nicht mehr der Erwartungswert die relevante Zahl.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten). Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Vier Legs mit je mindestens 1.50 sind bereits eine Kombination mit deutlich über 5.06 Gesamtquote — und mit entsprechend kumulierter Marge. Der Boost belohnt damit genau die Wette, die den Buchmachervorteil am stärksten trägt.
Livewetten haben eigenes Terrain: Die Quote bewegt sich mit dem Spielverlauf. Ein Tor verändert die Quoten in Sekunden. Wer schnell ist, findet manchmal Werte, die der Markt noch nicht angepasst hat. Aber die Margen bei Live-Märkten sind oft breiter, und die Geschwindigkeit macht Fehler wahrscheinlicher.
Bei Sporttip gilt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist formal korrekt und für den Wettenden der Totalverlust des Vorteils, wenn er nicht schnell genug ist. Die Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.
Systemwetten kombinieren mehrere Einzelwetten mit verschiedenen Volltreffer-Kombinationen. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein Detail, das den Wert eines Boosts halbiert, wenn man die Cash-Out-Funktion tatsächlich nutzt.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer Cash-Out als Plan B einplant, plant mit einer Option, die der Veranstalter jederzeit streichen kann.
Der Bet-Builder ist ein Sonderfall. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Veranstalter sichert damit sein eigenes Risiko ab: Wenn die eigene Position falsch berechnet wurde, wird die Wette annulliert.
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für Kombi-Spieler ist das die stille Variante des Verlusts: Aus einem Leg mit Quote 2.50 wird eine 1.00, und die Gesamtquote fällt zusammen.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Ergebnis in der Verlängerung setzt, ohne das Programm zu lesen, wettet auf einen anderen Markt als gedacht.
Die Auszahlung ist der letzte Schritt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteinisches Konto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind lang — bis dahin hat man den Wettschein längst vergessen und den Gewinn verloren.
Der Steuerfreibetrag schliesst die Rechnung ab. Gewinne aus einer nach Schweizer Recht erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert — der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, also je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Für konkrete Fälle: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Die Rangliste: Zwei bewilligte Veranstalter, acht Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die Rangliste vergleicht die Veranstalter nach Quotenstruktur und Limiten. Sie erklärt auch, warum ein vorderer Platz keine Gewinnaussicht bedeutet. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind nach denselben Kriterien bewertet — nicht als Empfehlung, sondern als Referenz, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen.
Überblick: Bewilligungsstatus, Veranstalter und gemeldete Lizenz
| Brand | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
Zwei der zehn Anbieter haben eine Schweizer Bewilligung, acht nicht. Das ist kein Auswahlkriterium unter vielen — es ist die entscheidende Trennlinie. Wer in der Schweiz Rechtsschutz will, hat genau zwei Adressen. Wer bei einem der anderen acht spielt, spielt in einem Rechtsraum, in dem Schweizer Spielerschutz nicht greift. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS) — deshalb beschreibt diese Rangliste und wirbt nicht.
Swisslos Sporttip: Der Deutschschweizer Weg mit der härtesten Limite
Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist keine Marketinginformation, sondern die Rechtsposition: Swisslos ist einer von zwei Veranstaltern, denen die Kantone die Sportwetten-Bewilligung erteilt haben.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, kann bei Sporttip nicht online spielen.
Das Angebot ist stark reguliert, und das ist die Stärke. Ein Online-Konto braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Dieses Identitätsverfahren lässt sich nicht umgehen, und es ist der Grund, warum Spielerschutz hier tatsächlich greift.
Die Limiten sind die andere Seite desselben Rahmens. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000.
Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette ist für den Value-Jäger ein relevanter Faktor. Wer mehr setzen will, kann es hier nicht — unabhängig davon, wie gut der errechnete Vorteil aussieht. Für die meisten Wettenden ist diese Grenze weit entfernt. Für die wenigen, die mit grossen Einsätzen arbeiten, ist sie das Ausschlusskriterium.
Die App ist der praktische Zugang: Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der QR-Weg ist die Brücke zwischen dem Online-Konto und der Papierwelt, und er ist praktisch für alle, die den Schein physisch in der Hand halten wollen.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Das Urteil: Für Wettende mit Wohnsitz im Deutschschweizer Vertragsgebiet ist Sporttip die einzige Adresse mit Schweizer Aufsicht — und die Limite von CHF 1’000 pro Wette ist kein Schönheitsfehler, sondern die ehrlichste Zahl im ganzen Markt.
Loterie Romande (Jouez Sport): Westschweizer Pendant mit Deckel auf dem Gewinn
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos ist sie eine von zwei Veranstalterinnen, die von den Kantonen für Sportwetten bevollmächtigt wurden.
Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Die Gewinnobergrenze ist keine Nebensache. Wer Kombiwetten mit hohen Quoten spielt, kann in die Nähe dieser Grenze kommen, und dann ist der mathematische Erwartungswert nicht mehr die relevante Zahl — der Deckel überschreibt das Modell. Das ist der Fall, in dem die Regel das Rechenergebnis schlägt.
Der Mindestquote von 1.10 ist der zweite Mechanismus, den man kennen muss. Keine Wette unter dieser Grenze. Das schliesst die ganz tiefen Quoten aus — und damit auch die Favoritenwetten mit einem angenommenen Hausvorteil. Für den Value-Rechner ist das ein Filter, der bestimmte Märkte von vornherein ausschliesst.
Jouez Sport folgt denselben Schweizer Spielerschutz-Regeln wie Swisslos: Verlustlimiten, Spielsperre, Sperrregister, Identitätsverifizierung. Die genauen Limitenwerte sind in den Bedingungen der Loterie Romande festgehalten. Das System ist dasselbe, nur die Produktoberfläche und die Kantonsliste unterscheiden sich.
Das Urteil: Der Deckel von CHF 300’000 pro Wette und CHF 1’000’000 pro Multiple macht Jouez Sport für Wettende in der Westschweiz zur naheliegenden Adresse — und für genau die Kombination, die am meisten Marge trägt, zur gebremsten.
myBet: Ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
myBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das ist kein Vorwurf an die Adresse, sondern die Rechtslage: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine gemeldete Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS).
Wer dort spielt, verzichtet auf die Verbindung zum Schweizer Sperrregister, auf Schweizer Rechtsschutz und auf die Schweizer Spielerschutzinstrumente. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Wie viele Domains inzwischen auf der Liste stehen, weiss die Sperrliste selbst; Ende 2025 waren es 671.
Was myBet konkret anbietet — Quotenstruktur, Limiten, Märkte —, steht in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Schweizer Stelle, die deren Einhaltung durchsetzen könnte, existiert nicht.
Das Urteil: Bei myBet fällt die Schweizer Aufsicht als Korrektiv weg — wer dort spielt, trägt jede Streitigkeit selbst und in einem fremden Rechtsraum.
WirWetten: Ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Anbietern gilt: Eine gemeldete Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Marke hat keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister.
Der praktische Unterschied zu einem bewilligten Anbieter liegt nicht im Produkt, sondern im Verfahren. Keine Schweizer Instanz ist zuständig, wenn eine Auszahlung nicht ankommt, ein Konto gesperrt wird oder eine Wette falsch abgerechnet wird. Die Sperrliste richtet sich gegen die Domain, nicht gegen das Verhältnis zwischen Anbieter und Wettendem. Die Domain-Blockade entspricht Art. 86–93 BGS; sie ersetzt aber nicht die Durchsetzung.
Das Urteil: WirWetten steht ausserhalb des Schweizer Bewilligungsrahmens — und die Blockade trifft die Adresse, nicht den Anspruch, den ein Wettender hätte.
Rollbit: Krypto-orientiertes Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa-Sperrliste kann ihre Domain blockieren; Schweizer Rechtsschutz existiert nicht.
Der Name steht in der Öffentlichkeit vor allem im Zusammenhang mit Krypto- und Gaming-Angeboten. Für einen Schweizer Wettenden ist die entscheidende Frage nicht, welche Lizenz gemeldet wurde, sondern ob diese Lizenz in der Schweiz Wirkung entfaltet — und eine ausländische Bewilligung tut das nicht (Art. 4 BGS). Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister.
Die Sperrliste verpflichtet Schweizer Telekom-Anbieter, blockierte Domains per DNS nicht mehr auflösbar zu machen. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das ist ein Wettlauf, kein statisches Verzeichnis.
Das Urteil: Rollbit ist ein Ausland-Anbieter, dessen Bewilligung in der Schweiz keine rechtliche Wirkung hat — wer hier Wert auf Schweizer Spielerschutz legt, legt Wert auf das falsche Land.
Roobet: Ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Roobet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Anbietern kann die Domain auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden.
Der Fall zeigt, warum die Bewilligungsfrage vor der Quotenfrage kommt. Ein ausländischer Anbieter kann attraktive Strukturen und ein modernes Produkt haben. Was fehlt, ist die Schweizer Aufsicht: kein Rechtsschutz, keine Aufsichtsinstanz, keine Auszahlungsgarantie nach Schweizer Recht. Die Sperrliste ist das schärfste Sanktionsinstrument, das dem Schweizer System gegen solche Domains zur Verfügung steht.
Was Roobet konkret anbietet, steht in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das ist kein Argument für oder gegen den Anbieter, aber es ist die Grenze, an der der Schweizer Wettende auf sich allein gestellt ist.
Das Urteil: Roobet ist im Schweizer Markt kein aufsichtsrechtlich erfasster Anbieter — ein Eindruck von Spielerschutz stammt hier aus einer Quelle, die in der Schweiz nicht haftet.
Sportaza: Ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung und daher nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS); das ist die Rechtslage und nicht abänderbar durch die Attraktivität des Angebots.
Wer sich bei einem solchen Anbieter registriert, durchläuft ein Identitätsverfahren nach den Regeln des Anbieters, nicht nach den Schweizer Regeln. Die relevante Frage ist, wer hilft, wenn es schiefgeht. Die Antwort lautet: niemand in der Schweiz. Die Sperrliste wirkt auf die Domain, nicht auf den Streit.
Das Urteil: Sportaza teilt mit allen acht ausländischen Anbietern auf dieser Liste das entscheidende Merkmal — die Schweiz hat keinen Weg, die Einhaltung dieser Bedingungen zu erzwingen.
MrXbet: Ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Sperrung per Gespa-Sperrliste ist möglich, das Schweizer Spielerschutzsystem greift nicht.
Das ist die Stelle, an der die regulatorische Frage praktisch wird. Schweizer Spielerschutz besteht aus mehreren Teilen: Verlustlimiten, Sperrregister, Identitätsverifizierung, Aufsichtsbehörde. Keiner davon ist auf einen ausländischen Anbieter anwendbar, weil keine Schweizer Instanz in das Verhältnis zwischen Wettendem und Anbieter eingreifen kann. Eine Auszahlung, die nicht erfolgt, ist ein zivilrechtlicher Anspruch in einem fremden Rechtsraum.
Der Gesetzgeber hat das gesehen: Das Organisieren ohne Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Anbieter, nicht der Spieler. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Dieses Risiko trägt keinen Namen, bis es eintritt.
Das Urteil: Bei MrXbet wird der Wettende faktisch zur Aufsichtsbehörde seiner eigenen Wette — und das ist keine Rolle, die man freiwillig übernimmt.
DirectionBet: Ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist eindeutig: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz organisieren, und eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Was bleibt, ist die Domain. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste, die per DNS blockiert wird. Das Domain-Hopping ist bekannt: Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Für den Schweizer Wettenden heisst das, dass selbst der technische Zugang nicht stabil ist, geschweige denn der rechtliche Rahmen.
Wer im Ausland spielt, trägt das Risiko, dass ausländische Gewinne nach kantonaler Steuerpraxis voll steuerbar sind — Thurgau behandelt das so, unabhängig von der Höhe. Das ist ein Kostenfaktor, der in keiner Quotenrechnung auftaucht, bis er auftaucht.
Das Urteil: DirectionBet steht ausserhalb des Schweizer Systems — und ein Spiel in einem fremden Rechtsraum stellt sich selbst an den Rand des eigenen Schutzes.
BC.Game: Krypto-Gaming ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und Schweizer Rechtsschutz steht nicht zur Verfügung.
Bei einem Krypto-Gaming-Anbieter kommt ein Detail hinzu, das die anderen nicht haben: Die Auszahlung folgt nicht einem Schweizer Bank- oder Postkonto, sondern den Regeln des Anbieters. Bewilligte Schweizer Anbieter zahlen nur auf Konten auf den Namen des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS) — ein Mechanismus gegen anonyme Auszahlungen, der auf einen ausländischen Anbieter nicht anwendbar ist. Kredit an Spieler ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS verboten, und das gilt für alle Geldspiele.
Die spezifischen Bedingungen — Auszahlungswege, Limiten, Gebühren — sind die des Anbieters. Für den Schweizer Wettenden gibt es keinen Weg, sie durchzusetzen. Die Sperrliste ist das eine Instrument, und sie ist rechtlich nicht als Bewilligung zu verwechseln.
Das Urteil: Bei BC.Game werden die Grenzen des Schweizer Systems am sichtbarsten — nicht durch eine Aussage über das Produkt, sondern durch das Fehlen jeder Schweizer Durchsetzungsinstanz.
Was am Ende auf dem Wettschein steht
Man kann die ganze Value-Rechnung auf einem Bierdeckel zusammenfassen: Der Einsatz mal Quote ergibt den Bruttogewinn, davon geht die Marge ab, die in der Quote steckt, und was übrig bleibt, ist die Erwartung. Der Rest ist Statistik, Disziplin und die Bereitschaft, Verlustserien auszuhalten, ohne das Modell über Bord zu werfen.
Die zwei Schweizer Veranstalter sind nicht die mit dem aufregendsten Angebot. Sie sind die mit der Schweizer Bewilligung, dem Schweizer Spielerschutz und der Schweizer Aufsicht. Acht ausländische Marken haben das nicht. Diese Wahl ist der erste Schritt, nicht der letzte.
Wer mit dem Value-Gedanken anfängt, sollte mit kleinen Einsätzen arbeiten, bis das Modell sich über genügend Beobachtungen bewährt hat. Wer mit einem vorgefassten Bild von der sicheren Wette anfängt, wird den Value nicht finden, sondern sich selbst bestätigen.
Häufige Fragen zu Value-Wetten
Was unterscheidet eine Value-Wette von einer Wette mit hoher Quote?
Eine hohe Quote bedeutet nur, dass der Markt den Ausgang für unwahrscheinlich hält. Ob sie einen Wert darstellt, hängt davon ab, ob die eigene Schätzung über der impliziten Wahrscheinlichkeit liegt. Eine Quote von 8.00 kann Value bieten, eine von 1.30 nicht. Der Wert liegt im Vergleich mit der eigenen Einschätzung.
Wie berechnet man den Value einer Wette aus Quote und eigener Wahrscheinlichkeit?
Die implizite Wahrscheinlichkeit der Quote ist 1 geteilt durch Quote, mal 100. Bei Quote 2.10 also 47.6 Prozent. Schätzt man selbst 55 Prozent, liegt die Differenz bei 7.4 Prozentpunkten vor Marge. Der Erwartungswert pro Wette ist dann Einsatz mal (eigene Wahrscheinlichkeit mal Quote minus 1).
Wie gross ist die Marge des Anbieters, und wie schlägt sie sich in der Quote nieder?
Bei einem ausgeglichenen Zweikampf mit den Quoten 1.90 und 1.90 addieren sich die reziproken Quoten zu 1.0526, der Auszahlungsschlüssel liegt bei rund 95 Prozent, die Marge also bei etwa 5 Prozent. Je ausgewogener der Markt, desto grösser die Marge.
Wie weit tragen Statistik und Formkurve bei der Schätzung einer Wahrscheinlichkeit?
Statistik liefert belastbare Grundwahrscheinlichkeiten aus grossen Stichproben. Die Formkurve ist aktueller, aber dünn — fünf Spiele sind keine Stichprobe. Ein Modell kombiniert beide, gewichtet nach Zuverlässigkeit. Die Grenze: Der Markt kennt dieselben Daten, und der Zufall täuscht jede kurzfristige Schätzung.
Weshalb schliesst ein Value-Vorteil Verlustserien nicht aus, und wie helfen Verlustlimiten?
Ein Vorteil von wenigen Prozent pro Wette verhindert keine zehn Niederlagen in Folge; das ist bei jedem Modell möglich. Verlustlimiten begrenzen den Schaden in solchen Phasen. Bei Sporttip sind sie Pflicht: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden.
Strategie – erstligawetten.com
Inhalt erstellt vom Team «erstligawetten.com»
